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Parken Ohne Parkscheibe


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Hallo,

 

jetzt hat´s mich auch mal erwischt. Zwar nur eine Kleinigkeit, trotzdem ärgerlich und trotz vorsprechen beim OA keine Gnade von dort zu erwarten. Zum besseren Verständnis, ich habe vor einer Woche ein neues Auto gekauft. Verbandskasten, Parkscheibe usw, ließ ich alles im Alten Fzg, da ich ja bei einem Neuwagen alles vom Händler neu bekommen würde (war so mit dem Händler ausgemacht) Beim Abholen des Neuwagens hatte der Händler aber keinen Verbandskasten, kein Warndreieck, keine Parkscheibe. Diese würde ich in etwa 4 Wochen dort abholen können. OK Verbandskasten und Warndreieck habe ich mir bereis besorgt, aber an die Parkscheibe habe ich nicht gedacht und so kam es dass ich gestern ohne Parkscheibe auf einem solchen Parkplatz parkte und wurde promt erwischt und Verwarnt. Vor lauter schlechtem Gewissen habe ich mir auch noch am gleichen Tag eine Parkscheibe besorgt und den SV so dem zust. OA mitgeteilt. (ich hoffte auf Verständnis)

 

Zum SV in aller Kürze: Ich parkte auf einem Parkplatz bei welchem eine Parkscheibe vorgeschrieben war da die Höchstparkdauer auf 2 Std begrenzt war.

 

Ich überlege schon den ganzen Tag wie ich am besten um das Bußgeld rumkomme. Ich weiß dass mein Fall keine Ausnahme rechtfertigt, wenn sich aber jemand persönlich beim OA meldet um den Vorfall zu schildern und dann von einem OA Mitarbeiter abgewimmelt wird ist das nicht grad die feine englische. Es geht hier vermutlich um 5 Euro. (Bescheid hab ich noch nicht) Ich wurde erst gar nicht zu dem GVD vorgelassen und dass stimmt mich so bedenklich. Der Stadt geht es hier um die Kohle.

 

Hier also mein bisheriger Gedanke: Der Parkplatz befindet sich direkt vor einer Bäckerei. Wenn ich also bei dem noch folgenden Anhörbogen angebe, dass ich mich in der Bäckerei befand und dort eine größere Bestellung abzuholen, parkte ich auf dem Parkplatz um mein Fzg zu beladen und somit mußte gem. § 13 StVO Abs. 4 zutreffend sein, oder?1?!

 

§13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit

 

4) Einrichtungen und Vorrichtungen zur Überwachung der Parkzeit brauchen nicht betätigt zu werden

 

1. beim Ein- oder Aussteigen sowie

2. zum Be- oder Entladen.

 

PS: Mein Fzg war natürlich nicht verschlossen :-)

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Wenn du nicht zahlst, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, in dem dann noch 20 Euro Gebühren und (idR) 3,50 Euro Auslagen hinzu kommen. Hiergegen kannst du dann Einspruch einlegen, dann geht die Sache zu Gericht und du kannst einem Richter erzählen, daß du dein Fahrzeug mit Brötchen beladen und deswegen keine Parkscheibe ausgelegt hast...

 

Gruß

Goose

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so jetzt kam die verwarnung in der mir voegeworfen wird ich hätte von 11.29 uhr bis 11.30 uhr geparkt ohne die Parkscheibe einzulegen. Dies ist dann wohl ein wiederspruch! meines wissens parkt derjenige, welcher länger als 3 min hält, oder sein fahrzeug verläßt ohne auf dieses nocheinwirken zu können.

 

Da ich ja nur 5 meter neben meinem fzg in der bäckerei war habe ich meinen einwirkungsbereich nicht verlassen und gestanden bin ich laut tatvorwurf auch bloß eine minute.

 

jetzt gebt mal eure meinung zum besten.

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ich hätte von 11.29 uhr bis 11.30 uhr geparkt ohne die Parkscheibe einzulegen. Dies ist dann wohl ein wiederspruch! meines wissens parkt derjenige, welcher länger als 3 min hält, oder sein fahrzeug verläßt ohne auf dieses nocheinwirken zu können.

 

§12 StVO

(2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

 

:rolleyes:

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Wieso war die Politesse schnell?

 

Wenn er da seit 15 Minuten steht und sie es erst um 11.29h feststellt, war das nicht schnell! :rolleyes:

 

dete

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lasst mich raten, der TE ist ein sparsamer schwabe.

 

er wird die 5 mäuse nicht zahlen, einspruch einlegen und dann noch mehr ärger kriegen.

 

dann wird er wieder hier erscheinen, und sein leid klagen.

 

jetzt klär mich erstmal auf was ein te ist

 

mir geht es darum das der gvd nicht seine pflicht gemacht hat, oder nicht ordentlich genug gearbeitet hat. fakt: er hat ein oder zwei fehler gemacht. unsere gesetze sind dermaßen unübersichtlich, kleinlich und burokratisch, da muß man eben als ordnungshüter seine pflichten genau nehmen oder aber mit wiederspruch rechnen. meiner meinung nach wollte der gvd nur mal im vorübergehen noch schnell paar euro mitnehmen. wäre er sorgfältig genug gewesen kein problem aber so :think:

 

wenn ordnungshüter nie etwas falsch machen würden und immer recht hätten lebten wir in einer diktatur und nicht in einer demokratie, außerdem bräuchte man dann keine anwälte mehr.

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jetzt klär mich erstmal auf was ein te ist
Nichts schlimmes, sondern nur der Threaderöffner

 

mir geht es darum das der gvd nicht seine pflicht gemacht hat, oder nicht ordentlich genug gearbeitet hat. fakt: er hat ein oder zwei fehler gemacht
Welche denn?

 

Gruß

Goose

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was wohl ein gvd ist ?

ich hab mal gegoogelt:

 

Greenkeeper Verband Deutschland e.V. (GVD)

 

Gemeinnützige Vereinigung der Drehteilehersteller e.V.

 

Gefreiter vom Dienst

 

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

ach nein, das letzte hiess GDV.. sorry.

 

noch was zur sache:

 

du beschwerst dich dass jemand seine pflicht nicht ordnungsgemäss erfüllt hat.

bist du denn der meinung dass du rechtmässig (ohne parkscheibe) geparkt hast ?

hast du den $ 12 der StVO gelesen und verstanden ?

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so, bin also kein schwabe, habt ihr ganz richtig geraten. natürlich könnte ich die 5 euro zahlen und alles wäre erledigt. da parken aber eine zeit von mind. 3 minuten voraussetzt, kann ich also gem devinition parken (§12 StVO) gar nicht geparkt haben. und genau um das geht es mir. man behauptet also ich hätte geparkt obwohl ich hierzu mind. 3 min stehen müßte, laut verwarnung stand ich aber nur 1 min. somit ist tatbestand des §12 nicht erfüllt.

 

und zu der frage was wohl ein gvd ist. das ist natürlich der gemeindevollzugsdienst.

 

ich geht glaub ich das risiko ein und zahle im schlimmsten fall hinterher die 18 euro verwaltungsgebühren, als dass ich die 5 euro bezahle!!!

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da parken aber eine zeit von mind. 3 minuten voraussetzt, kann ich also gem devinition parken (§12 StVO) gar nicht geparkt haben.

Nochmal für dich

 

(2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

 

Die Bedeutung des Wortes ODER kennst Du?

 

MfG.

 

hartmut

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na, dauitsch hat gar nicht mal so unrecht

 

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3592

Sein Fahrzeug verlässt nicht, wer es nach dem Aussteigen so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort damit wegfahren kann, OLG Düsseldorf VM 79 7 = StVE 13, OLG Celle VRS 72 80, OLG Oldenburg NZV 93 491, auch nicht, wer das Steuer einer anderen fahrbereiten Person übergibt, OLG Celle VRS 72 80. Aussteigen auf weniger als 3 Minuten bei sofortiger Wegfahrbereitschaft macht das Halten nicht zum Parken, BayOLG VRS 51 459

 

interessiert mich was dabei rauskommt :kopfschuettel:

 

ps.: Du kannst mich ruhig duzen und brauchst mich nicht mit ´ihr´ anreden :P

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Guest Simineon

WENN der TE sein Auto dauerhaft im Auge gehabt hätte, DANN hätte er auch die Politesse gesehen. DA er die Politesse nicht gesehen hat, hat er sein Auto auch NICHT dauerhaft im Auge gehabt.

 

So wie ich den Ausgangspost verstehe will der TE, obwohl er das Auto länger aus den Augen liess, fälschlicherweise behaupten, er sei in der Bäckerei gewesen.

 

Bei uns vor der Bäckerei wird auch häufiger aufgeschrieben, aber die Bäckersfrau fragt dei Kundschaft, ob jemandem dieses oder jenes Auto gehört und schon des öfteren ist derjenige dann rausgesprintet und hat mit der Politesse reden können. DAS wäre dann dauerhaft im Auge haben.

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Auch das fällt m.E. nicht mehr unter den Sinn der Regelung. Wenn ich Backwaren aussuche und einen Bezahlvorgang vornehme, hab ich mein Auto nicht dauerhaft im Blick. Unter welchen Umständen soll man denn eigentlich raussprinten (außer Politesse)? :kopfschuettel: Wenn sich ein Stau bildet oder wie?

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WENN der TE sein Auto dauerhaft im Auge gehabt hätte, DANN hätte er auch die Politesse gesehen. DA er die Politesse nicht gesehen hat, hat er sein Auto auch NICHT dauerhaft im Auge gehabt.

 

So wie ich den Ausgangspost verstehe will der TE, obwohl er das Auto länger aus den Augen liess, fälschlicherweise behaupten, er sei in der Bäckerei gewesen.

 

Bei uns vor der Bäckerei wird auch häufiger aufgeschrieben, aber die Bäckersfrau fragt dei Kundschaft, ob jemandem dieses oder jenes Auto gehört und schon des öfteren ist derjenige dann rausgesprintet und hat mit der Politesse reden können. DAS wäre dann dauerhaft im Auge haben.

 

 

Man muß das Fzg nicht dauerhaft im Auge haben, sondern jederzeit auf das Fahrzeug einwirken können. Z.K. als Betroffener darf man auch ügen bis sich die Balken biegen! Ich sag nur im Zweifel für den Angeklagten :kopfschuettel:

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Man muß das Fzg nicht dauerhaft im Auge haben, sondern jederzeit auf das Fahrzeug einwirken können.

Wie will man denn sonst auf das Fahrzeug einwirken können, wenn man es nicht im Auge hat: :kopfschuettel:

 

als Betroffener darf man auch ügen bis sich die Balken biegen! Ich sag nur im Zweifel für den Angeklagten :P

Klar darf man als Betroffener lügen. Das wird merken die meisten Richter aber, so dass sie keine Zweifel mehr an der Schuld des Angeklagten haben.

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Ein eingeschränktes Halteverbot ist eben keine Freigbe für ein beliebiges Kurzzeitparken, Einkauf beim Bäcker usw.

 

Ein- und Austeigen oder echter Lade- und Entladebetreib, nicht mehr, nicht weniger. Exakt nichtmals der Heizungsbauer mit seinem Werkstattwagen der alle Stunde eine Rohrschelle noch holt. Ein Umbau einer Heizungasanlge ist KEIN Notfalleinsatz! Bei einem Rohrbruch wäre der Noteinsatz mit Absperren des Haupthans beendet, dann wird es eine reguläre Baustelle ohne Sonderrechte, Fahrer bringt die Monteure und ihre Gerätschaften, ausladen wegfahren!

 

Und es gibt nur sehr wenige Häuser ohne auch nur EINE Abstellmöglichkeit auf dem Grundstück, gerade bürgerliche Altbauten der Gründerzeit haben oft Hauseingänge die auch Ein- oder Durchfahrten sind, Feuerwehrfrage klären!

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1.

Sein Fahrzeug verlässt nicht, wer es nach dem Aussteigen so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort damit wegfahren kann, OLG Düsseldorf VM 79 7 = StVE 13, OLG Celle VRS 72 80, OLG Oldenburg NZV 93 491, auch nicht, wer das Steuer einer anderen fahrbereiten Person übergibt, OLG Celle VRS 72 80. Aussteigen auf weniger als 3 Minuten bei sofortiger Wegfahrbereitschaft macht das Halten nicht zum Parken, BayOLG VRS 51 459

2.

Man muß das Fzg nicht dauerhaft im Auge haben, sondern jederzeit auf das Fahrzeug einwirken können * ....

Genauso 1. & 2. habe ich es auch vor über 17Jahren gelernt.

*soll heissen, er muß im Notfall sein Fz umgehend entfernen können. Dazu ist es nötig, daß sich der Fz-Halter in der Nähe aufhält, die ihm auch den Blick auf sein FZ und dessen Umgebung ermöglicht. Er muß aber nicht nicht zwangsläufig dauerhaft sein Fz beäugen. Imho ist der Parkplatz vor einer Bäckerei dafür geeignet. Wer dann nicht länger als 3min dort hält, parkt imho somit auch nicht.

 

Hawk

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seht es doch mal realistisch:

 

der mensch parkt irgendwo, geht in die bäckereri, dort wartet er vielleicht noch ne minute, bis er bedient wird, sucht sich seine sachen aus, und verlässt den laden. das ganze dauert, sagen wir mal 3 minuten.

 

von der rechtssprechung wird gefordert, dass er jederzeit auf das Fahrzeug einwirken können sollte um nicht das fahrzeug geparkt zu haben.

 

hätte der mensch jederzeit aus sein fahrzeug einwirken können, hätte er auch die politesse gesehen, da diese den strafzettel nicht innerhalb 10 sekunden erstellt, sondern bestimmt länger dazu braucht. hätte der mensch aber die politesse gesehen, hätte er sicher sofort sein fahrzeug entfernt um der strafe zu entgehen.

 

soweit ich die sache sehe, hat der TE die politesse nicht gesehen, oder erst nach dem aufschreiben.

die argumentation ist noch sehr dünn für den TE.

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so jetzt kam die verwarnung in der mir voegeworfen wird ich hätte von 11.29 uhr bis 11.30 uhr geparkt ohne die Parkscheibe einzulegen.

 

Du hast 3 Minuten gehalten, die du in der Nähe deines Fzgs warst ( und natürlich unmittelbar einwirken konntest...). Das war dann wohl von 11.26 bis 11.29 Uhr. Das "Halten" wir ja nach 3 Minuten aufgehoben oder wenn du zu weit weg bist, kannst ja auch nicht sagen "ich saß 2 Stunden im Cafe in der Nähe meines Autos, deswegen habe ich gehalten".

 

M.E. völlig grundlose Aufregung über ein absolut berechtigtes VG

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  • 4 weeks later...

noch mal für alle die nicht lesen können. ich stand laut verwarnung von 11.29 bis 11.30 uhr. also haltezeit von einer minute und nicht drei oder fünf. auch habe ich mein fahrzeug nicht verlassen im sinne des § 12, sondern befand mich in unmittelbarer nähe und konnte jederzeit auf mein fahrzeug einwirken.

 

nach dem jetzt doch einige zeit vergangen ist und ich nichts mehr von dem oa gehört habe, meine bessere hälfte mich aber doch eindringlich um die begleichung dieser verwarnung gebeten hat, habe ich die 5 euro überwiesen.

 

wäre denke ich mal nix mehr gekommen, da ich eine verwarnung wegen geschwindigkeitsüberschreitung von 6 km/h auch ignoriert habe und da auch nichts mehr gekommen ist.

 

ich weiß es gibt regeln und vorschriften an die man sich halten sollte da sonst das caos herrschen würde. wir aber in deutschland haben dermaßen viele unüberschaubare verworrene gesetzte mit zig ausnahmen, dass sich schon keiner mehr überall auskennen kann. wenn es um die leichtigkeit des verkehres geht oder um die verkehrssicherheit verstehe ich dass die verkehrsüberwachung sinn macht. eine reine abzocke wie sie jedoch von vielen, ja fast allen oa und lra praktiziert wird verstehe ich allerdings nicht. hier geht es doch nur um den schnellen euro. traurig aber wahr.

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sondern befand mich in unmittelbarer nähe und konnte jederzeit auf mein fahrzeug einwirken.
Dann hättest du die Politesse (oder wen auch immer) doch gesehen und dich sofort bei ihr gemeldet, oder <_<

 

Zum letzten Absatz: Stammtisch schon aus??

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wäre denke ich mal nix mehr gekommen, da ich eine verwarnung wegen geschwindigkeitsüberschreitung von 6 km/h auch ignoriert habe und da auch nichts mehr gekommen ist.

Du weißt aber schon, dass die Behörde 3 Monate Zeit hat einen BGB (+ 20 EUR Auslagen) zu erstellen ....

 

Gruß,

AnReRa

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OT : Ein Schwabe zahlt die 5 und geht nicht das Risiko ein das da 15 bis 20 Verfahrenskosten daraus werden (oder sogar 30 wenn der Fahrer gesehen wurde) <_<

 

:wacko: Sorry,aber ein richtiger Schwabe parkt richtig und spart sich auch noch weitgehend die 5€ abzüglich eventueller Parkgebühren.

 

 

Zum Thema an sich.Habe ich nicht selbst erlebt aber von einem vertrauenswürdigen Bekannten.Der hat schon einen Strafzettel in einer Bäckerei bekommen da die Überwachungsperson da gemütlich bei Kaffee und Kuchen an einem Tisch saß und alle aufschrieb die vor der Bäckerei in zweiter Reihe parkten um schnell einzukaufen.

Übrigens mit ausdrücklicher Duldung der Bäckerei da der Chef mehr als genervt war da ständig seine Fahrzeuge und die Zufahrt blockiert waren.Ebenso waren die Kunden genervt die wegen der zweite Reihe Parker auf diese warten mußten damit sie wegfahren konnten.

Er hat zwar dabei Kunden verloren aber es sind auch welche wiedergekommen die weggeblieben sind weil sie ständig zugeparkt waren,unterm Strich für ihn positiv.

Die Überwachungsperson bekam Kaffee und Kuchen übrigens nicht kostenlos.

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Ein echter Geizhals versucht um Parkgebühr UND Knöllchen drum herum zu kommen <_<

Hab beim Umzug damals in Köln im Parkverbot gestanden und dann Döner gegessen. Kam der Herr Knöllchenschreiber. Ich erstmal einen Umweg gelaufen, damit der nicht sieht, dass ich aus der Dönerbude komme. Hab ihn mit "Entschuldigung, tut mir leid" angequatscht und der dann darauf erstaunlicherweise "Wenn Sie jetzt wegfahren, ist es okay!" :wacko:

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Ein echter Geizhals versucht um Parkgebühr UND Knöllchen drum herum zu kommen :rolleyes:

Hab beim Umzug damals in Köln im Parkverbot gestanden und dann Döner gegessen. Kam der Herr Knöllchenschreiber. Ich erstmal einen Umweg gelaufen, damit der nicht sieht, dass ich aus der Dönerbude komme. Hab ihn mit "Entschuldigung, tut mir leid" angequatscht und der dann darauf erstaunlicherweise "Wenn Sie jetzt wegfahren, ist es okay!" :unsure:

 

 

So ist dass ja auch i.O. Wenn ich es drauf angelegt hätte hätte ich sicherlich nicht mal die 5 € bezahlen müssen, da ich ja laut GVD nur eine Minute da stand. Und um auf mein Fahrzeug ständig einwirken zu können muß ich es nicht ständig im Blick haben.

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