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Verhalten Bei Verkehrskontrollen


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Ich wollte mal wissen wie man sich da verhalten kann. Was man tuen kann, und was nicht. Was dürfen die Polizisten?

 

Ich wurde z.B. mal angehalten mit dem LKW. Der Polizist kam dann zu meinen LKW und machte erst mal munter meine Fahrertür auf um dann hoch zu mir zu klettern. Das empfand ich schon als Frechheit, niemand anders ausser mir hat die Tür zu öffnen, und von Privatsphäre hatte der Gute Mann auch noch nichts gehört...

 

Auf jeden Fall würde ich gerne wissen. Darf man das als Polizist, einfach in den Fahrerraum eindringen? Muss man als Autofahrer sitzen bleiben bei so einer Kontrolle, kann man Telefonieren. Darf man sich Notizen machen. Darf der Polizist das Auto einfach durchsuchen, darf er einfach die Tür öffnen ...? Wie weit muss ich mitwirken, muss ich überhaupt?!

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Es gibt verschiedene Rechtsgrundlagen bei einer Verkehrskontrolle, diese kann der Gefahrenabwehr dienen, der Verkehrserhebung, der OWi- oder Strafverfolgung.

 

Daher kann man hier keine pauschale Antwort geben.

 

Gruß

Goose

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Aber nur wenn der Fahrer sich weigert, diese nach Aufforderung selbst freiwillig zu öffnen! Der Polizist muß erst mal "klingeln" und sagen, öffnen sie mal die Tür! ;) Aber das machen die ja auch nach meinen in 40 Jahren 2 mal erfolgten allgemeinen Verkehrskontrollen! Ich habe immer selbst aufgemacht um zu erfahren, was sie von mir wollen! Wo ist da das Problem @ohnec?

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Wichtig ist, die Hände immer so zu halten, das der ;) sie sehen kann.

 

Sollte man mit den Händen irgendwo reingreifen müssen, dann vorher sagen, was man woher holen möchte und am besten mit der linken Hand (ggf. nur mit 2 Fingern dieser) arbeiten.

 

Sollte man Gegenstände mitführen, die einer Waffe ähnlich sind, mit dem :) vorher drüber reden.

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Ich wurde z.B. mal angehalten mit dem LKW. Der Polizist kam dann zu meinen LKW und machte erst mal munter meine Fahrertür auf um dann hoch zu mir zu klettern. Das empfand ich schon als Frechheit, niemand anders ausser mir hat die Tür zu öffnen, und von Privatsphäre hatte der Gute Mann auch noch nichts gehört...

Der Lkw ist kein Auto, sondern ein Arbeitsplatz.

 

JA, ich darf hochklettern, die Tür öffnen und in den Fahrgastraum eintreten.

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Der Lkw ist kein Auto,
Genau - und wenn meine Tante Räder hätte wäre sie ein Omnibus ;) .

 

JA, ich darf hochklettern, die Tür öffnen und in den Fahrgastraum eintreten

 

Was denn jetzt ? Fahrgastraum oder Arbeitsplatz und möglichst mit sauberen Schuhen eintreten.

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Der Lkw ist kein Auto,
Genau - und wenn meine Tante Räder hätte wäre sie ein Omnibus ;) .

 

JA, ich darf hochklettern, die Tür öffnen und in den Fahrgastraum eintreten

 

Was denn jetzt ? Fahrgastraum oder Arbeitsplatz und möglichst mit sauberen Schuhen eintreten.

Du stellst Dich (mal wieder?) dü......er an, als Du bist. :)

 

1. mit "Auto" meinte ich natürlich den Pkw.

 

2. das Führerhaus (=> fiel mir eben nicht ein, daher "Fahrgastraum") ist ein Arbeitsplatz und darf von uns betreten werden. Da es dort in aller Regel eh wie im Saustall ausschaut, können leicht dreckige Dienstschuhe da auch nichts mehr verschlimmern. :blink::80:

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1. mit "Auto" meinte ich natürlich den Pkw.
Steht da aber nicht ;) , sondern es steht dort " LKW "

 

2. das Führerhaus (=> fiel mir eben nicht ein, daher "Fahrgastraum")

 

Aha, angehender Gedächnisschwund :80:

 

ist ein Arbeitsplatz und darf von uns betreten werden.
Nur hereinspaziert.

 

Da es dort in aller Regel eh wie im Saustall ausschaut, können leicht dreckige Dienstschuhe da auch nichts mehr verschlimmern. :):80:

 

Das ist dann so ähnlich, wie in den Streifenwagen, die wir immer auf den Revieren abholen und zur Inspektion bzw. Reparatur fahren, gelle :blink:

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Naja sehe den Fahrerraum als Privatsphäre

 

Das ist er in gewisser Weise ja auch, aber destotrotz dürfen die Herren diesen betreten um z. B. bei einer Kontrolle die Luftmanometer zu beobachten oder den Tacho in Augenschein nehmen, um zu überprüfen, ob alles in Ordnung ist.

 

I.d.R. gehen die Herren da auch ein bißchen vorsichtig zu Werke, eine Durchsuchung im weitesten Sinne findet aber nicht statt.

 

Wer gerade Blähungen hat, weil tags zuvor viel Zwiebel auf dem Rumpsteak hatte, kann die Kontrolle ja kürzer gestalten............ ;)

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Als grundgesetzlich geschützer Wohnbereich gilt das Fahrzeuginnere nicht, aber man kann es ja verriegeln, und sich durch die leicht geöffnete Fensterscheibe verständigen. Bei einer normalen Verkehrskontrolle ohne Anzeichen auf Drogen/Alkohol wüßte ich jetzt auch nicht, wieso da jemand den Fahrgastraum betreten wollte.

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Naja sehe den Fahrerraum als Privatsphäre, und wenn bei mir zu Hause einer ankommt, und einfach die Tür aufmacht reagier ich auch leicht allgergisch.

Bei mir zu Hause ist die Tür in der Regel verschlossen, genau wie bei meinem Auto.

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Toll, kann nicht mehr editieren.

 

Ich bin durch diese Videos drauf gekommen

http://video.google.de/videosearch?q=recht...amp;sitesearch=

Das erste ist der komplette Beitrag, da wird man aufgeklärt was man darf und was nicht. Zum Schweigerecht und wie die Polizisten das interpretieren ... Ist ganz witzig.

 

Aus dem Grund wollt ich mal wissen ob es solche Regelungen auch bei der Verkehrskontrolle gibt.

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Der Fahrzeugführer ist gem. § 36 (5) StVO verpflichtet, den Anweisungen nachzukommen, die unmittelbar der Ermöglichung der Kontrolle dienen, Dazu gehört etwa die Anweisung, auszusteigen, um dem Polizeibeamten die Überprüfung des Fahrzeugs oder der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugführers zu ermöglichen. (Dü NZV 96, 458)

 

Weitere Pflichten ergeben sich z.B. aus §§ 32b, 32c StVZO, § 11 FZV, § 4 FeV.

 

Gruß

Goose

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Ich wurde z.B. mal angehalten mit dem LKW. Der Polizist kam dann zu meinen LKW und machte erst mal munter meine Fahrertür auf um dann hoch zu mir zu klettern. Das empfand ich schon als Frechheit, niemand anders ausser mir hat die Tür zu öffnen, und von Privatsphäre hatte der Gute Mann auch noch nichts gehört...

 

Bei mir hat einmal auf deinem Parkplatz beim Umparken ein Polizist einfach so die Autotüre geöffnet, um mich darauf aufmerksam zu machen, dass ich nicht angeschnallt bin. (Ich nehme es normalerweise sehr genau mit dem Anschnallen - in dem Fall aber wurde nur der Wagen umparkiert.)

 

Ich hatte das damals als äusserst frech empfunden. Aber das geschieht so nicht mehr. Ich habe mir angewöhnt, vor Fahrtantritt nach dem Anschnallen immer sofort den Wagen von innen zu schliessen. Aus Sicherheitsgründen.

 

Wie die Situation bei LKW-Fahrern ist (ob es dort üblich ist, dass jeder Faselhans einfach mal ins Führerhaus stolpert), kann ich nicht beurteilen. Wäre ich LKW-Fahrer, würde es mich aber bestimmt ärgern. Auch wenn ich in Polizeikontrollen nicht immer kooperativ bin, so lasse ich bei Kontrollen doch immer sofort das Fenster runter, so dass man mit mir sprechen kann.

 

Das Aussage, dass es sich beim Führerhaus um ein Arbeitsplatz handelt, den man einfach betreten darf, verstehe ich nicht. Für mich ist das Auto auch mein Arbeitsplatz. Ab wann wird ein Fahrzeug zum Arbeitsplatz? Fremde Arbeitsplätze betrete ich nicht, ohne mich anzumelden. Oder ich mache mich bemerkbar und warte, dass man mir Einlass gewährt. Das hat meiner Meinung nach mit Anstand zu tun.

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Ich hab mir auch schon angewöhnt die Fahrertür immer abzuschließen, aber wenn man Kurzstrecke fährt dann muss man relativ oft Aussteigen, und ab und zu vergess ich es dann doch.

 

Für mich ist mein Auto, bzw. der LKW das gleiche wie eine Wohnung. Und in meine Wohnung darf auch nicht jeder rein. Zumal ich es wenigstens gestatten muss, aber die Polizei darf sich ohne Tatverdacht einfach mal umsehen. Verstehe da die Deutschen Gesetze nicht.

 

Wie sieht es aus wenn ich Empfindliche Daten im LKW mitführe, nennen wir es einfach mal Firmengeheimnisse - die nicht jeder sehen soll. Wie kann ich das vor so einer unangemeldeten LKW Durchsuchung schützen.

 

Bzw. Kann ein Polizist auf Herausgabe von Papieren bestehen. Ich meine er sieht einen Zettel im Fahrerhaus rumfliegen und findet den Intressant, muss ich diesen Zettel aushändigen oder kann ich sagen, "verschwinde Bub das geht dich nichts an"?

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Das ist dann so ähnlich, wie in den Streifenwagen, die wir immer auf den Revieren abholen und zur Inspektion bzw. Reparatur fahren, gelle ;)

Genau. Irgendjemand muß ja die Sauerei beseitigen, die unsere Kundschaft hinterlassen hat. :):blink:

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Wie die Situation bei LKW-Fahrern ist (ob es dort üblich ist, dass jeder Faselhans einfach mal ins Führerhaus stolpert), kann ich nicht beurteilen. Wäre ich LKW-Fahrer, würde es mich aber bestimmt ärgern. Auch wenn ich in Polizeikontrollen nicht immer kooperativ bin, so lasse ich bei Kontrollen doch immer sofort das Fenster runter, so dass man mit mir sprechen kann.

 

Das Aussage, dass es sich beim Führerhaus um ein Arbeitsplatz handelt, den man einfach betreten darf, verstehe ich nicht. Für mich ist das Auto auch mein Arbeitsplatz. Ab wann wird ein Fahrzeug zum Arbeitsplatz? Fremde Arbeitsplätze betrete ich nicht, ohne mich anzumelden.

Ich habe nicht geschrieben, daß ich oder grundsätzlich die Polizei sofort ins Führerhaus gestiefelt kommt. Wenn ich einen Lkw anhalte, gehe ich in Abhängigkeit vom Anhalteort entweder zur Fahrerseite oder eben zur Beifahrerseite. An der Fahrerseite reicht es mir, wenn der Fahrer die Tür aufmacht und wir so kommunizieren können. Muß ich über die Beifahrerseite an den Lkw, so erwarte ich, daß mir der Fahrer die Beifahrertür öffnet, so daß ich einsteigen und mich anschließend mit ihm unterhalten kann. Bislang hat es da noch nie Probleme gegeben.

 

Deshalb: "einfach so betreten" wird denke ich kaum ein Kollege ein Führerhaus. Gleichwohl darf er es.

 

Oder ich mache mich bemerkbar und warte, dass man mir Einlass gewährt. Das hat meiner Meinung nach mit Anstand zu tun.

Völlig korrekt. So sollte es sein und so ist es IMHO im Großen und Ganzen auch.

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Hatten die LKW Fahrer wo Du über die Beifahrertür eingestiegen bist alle Zentralverriegelung, oder mussten sie wegen Dir durch den Halben LKW sich verbiegen?

Davon hab ich aber noch nie was gehört, das sich die Polizisten einfach zu mir auf den Beifahrersitz setzen und dann erstmal nett unterhalten ... Da würde ich mich aber ehrlich gesagt ganz schön umgucken wenn ein Polizist sowas machen würde. Ich wurde zwar noch nicht so oft angehalten aber sowas hab ich noch nicht erlebt.

 

Und es reicht doch das Fenster runterzumachen, um dann schön von oben herab mit seinem Gegenüber zu reden ... so mag ich das.

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Naja, wenn man es braucht, auch mal "von oben herab" zu sprechen...

 

Allerdings reicht es nicht, da ich beispielsweise sehen will, wie der Fahrer das Schaublatt entnimmt und mir auch einen Gesamteindruck verschaffen will.

 

Diesbezüglich gab es bei mir jedoch auch noch keine Probleme, idR kommt man mit den LKW-Fahrern gut zurecht.

 

Gruß

Goose

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idR kommt man mit den LKW-Fahrern gut zurecht.

 

Ja, weil die Fahrer lieber klein beigeben um das alles nicht in sinnlose, schikanöse Kontrollorgien ausarten zu lassen, wo dann mit aller Ruhe in den Krümmeln gesucht wird, nach dem Motto: wer was finden will. findet auch was.

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nö, ich denke eher, weil die meisten nicht verkrampft nach Wegen suchen, wie man sich gegenseitig das Leben schwer machen kann.

Ich mache meinen Job, die Fahrer machen ihren Job, und gewöhnlich kommen wir gut miteinander zurecht.

 

Gruß

Goose

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Was heißt denn gut zurechtkommen. Laut deiner Aussage hab ich als Fahrer ja sowiso kaum Rechte. Nach deiner Schilderung kann mich ein Polizist aus meinem Auto holen und sich auf den Beifahrersitz setzen währen er in alle Ruhe meine Fahrgastzelle Scannt.

 

Wenn Du mit VS-Dokumenten so umgehst, hast Du wohl etwas falsch verstanden.

 

Ist halt umgangssprache. Mit Rumfliegen mein ich natürlich ordentlich abgelegt in Ablage "P".

 

Wie sieht es denn mit Beschäftigungen aus ... Darf ich mich während einer Kontrolle mit meinem Handy amüsieren. Bzw. intensiv beschäftigen, telefonieren. Oder darf der Sheriff mir das auch untersagen. Was darf er mir denn alles "Befehlen" ? Aussteigen, Taschen leeren, Waffen rausgeben ?

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Hier kann man, wie gesagt, keine pauschale Antwort geben, da, wie ich auch schon sagte, die Intention und der Ort der Kontrolle über die Befugnisse entscheidet.

 

Geht es nun um eine reine Kontrolle nach § 36 StVO?

Sollen Sozialvorschriften überprüft werden?

Geht es um die OWi-oder Strafverfolgung?

 

Gruß

Goose

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Nee mir ging es im Prinzip um eine alltägliche Allgemeine Verkehrskontrolle. Ohne besondere Zwischenfälle ... Hätte nicht gedacht das sich das so schlecht klären lässt. Naja wenigstens weiß ich jetzt schonmal das ich den Cop nicht anschreien darf wenn er meine Tür öffnet (ironie)

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Hier darf die Polizei, wie schon gesagt, die Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeug und Fahrer überprüfen, der Fahrer ist verpflichtet, den unmittelbar zur Prüfung erforderlichen Anordnung zu folgen.

 

Auch ergeben sich, wie schon gesagt, u.a. aus der StVZO, der FeV und der FZV noch weitere Mitwirkungspflichten.

 

Gruß

Goose

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Hatten die LKW Fahrer wo Du über die Beifahrertür eingestiegen bist alle Zentralverriegelung, oder mussten sie wegen Dir durch den Halben LKW sich verbiegen?

Sowohl als auch. Manchmal dauert es ein paar Sekunden, aber danach konnte/durfte ich mich ins Führerhaus setzen.

 

Davon hab ich aber noch nie was gehört, das sich die Polizisten einfach zu mir auf den Beifahrersitz setzen und dann erstmal nett unterhalten
Tja, da kannste mal sehen. Wieder etwas dazu gelernt. ;) Du würdest Dich wundern, wie oft bei Kontrollen die Leute sich sogar für den freundlichen Umgangston bedanken. Warum auch nicht? Warum sollte ich dem Fahrer nicht freundlich begegnen, selbst dann, wenn ich Verstöße feststelle?! Er hat mir persönlich doch nichts getan.

 

Da würde ich mich aber ehrlich gesagt ganz schön umgucken wenn ein Polizist sowas machen würde. Ich wurde zwar noch nicht so oft angehalten aber sowas hab ich noch nicht erlebt.

Komm vorbei und Du wirst die erste Begegnung dieser Art erfahren. :)

 

Und es reicht doch das Fenster runterzumachen, um dann schön von oben herab mit seinem Gegenüber zu reden ... so mag ich das.

So mag ich das aber nicht. Denn es ermöglicht mir von unten nicht die umfassende Kontrolle. Also, entweder, er öffnet die Tür selbst (quasi freiwillig und ohne Aufforderung), oder ich fordere ihn dazu auf. Auch hier hat es bislang noch keine Weigerungen gegeben.

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Ja, weil die Fahrer lieber klein beigeben um das alles nicht in sinnlose, schikanöse Kontrollorgien ausarten zu lassen, wo dann mit aller Ruhe in den Krümmeln gesucht wird, nach dem Motto: wer was finden will. findet auch was.

Schon klar. Du suchst die Stecknadel und Du findest sie auch. Irgendwo muß doch ein Haken an der Sache sein. Schon klar. *bingbong*

 

Wahrscheinlich bedarf es eines äußerst günstig stehenden Sterns, daß Du Dir auch mal das Gegenteil vorstellen kannst. Nur ist dieser Stern wohl noch nicht aufgegangen. Egal. Ich habe meine Erfahrungen mit den Brummifahrern und die sind überwiegend positiv. Und ganz bestimmt waren das keine Muffengänger, die nur klein beigaben, um Schlimmeres zu vermeiden. WENN ich etwas finde - und ich schaue mir die Schaublätter schon sehr genau an bzw. lasse es mittlerweile elektronisch erledigen -, dann ist es völlig egal, ob der Fahrer einen auf Liebkind gespielt oder die Sau rausgelassen hat. Halte ich den Verstoß für ahndungswürdig, ist er grundsätzlich fällig.

 

In einem Punkt mag ich Dir zustimmen: kommt mir ein Fahrer absolut schräg von der Seite, drücke ich sicherlich kein Auge zu. Ich werde zwar meinen Prinzipien nicht untreu und deshalb auch nicht kleinlich oder kleinlicher als sonst, aber er darf sich auch warm anziehen, wenn er Dreck am Stecken hat.

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aber er darf sich auch warm anziehen, wenn er Dreck am Stecken hat.

 

.......um anschließend mit diesem Dreck Deinen Streifenwagen von innen zu versauen ;) .

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.......um anschließend mit diesem Dreck Deinen Streifenwagen von innen zu versauen ;) .

Dazu müßte er erst einmal in das innere meines Streifenwagens gelangen, woran das Unterfangen aber schon scheitern dürfte. Und sollte es ihm wider Erwarten denn doch gelingen und er meinen Streifenwagen zusauen, dann wird es mir eine Freude sein, den Wagen reinigen zu lassen und einen kleinen Vermerk dazu zu schreiben. Letzteres zudem in der Gewißheit, daß er für die Reinigungskosten aufkommen darf. ;)

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Hi,

 

mal abgesehen von LKW Kontrollen, offensichtlichem Drogen oder Alkoholkonsum (mit anschließender Blutentnahme) und verdachtunabhängigen Kontrollen - bei einer ganz normalen Verkehrskontrolle muss ich keineswegs aussteigen.

Ebenso kann ich keinen Grund erkennen (bei einer normalen Verkehrskontrolle!!) wieso der Grüne in mein Fahrzeug kommen sollte (da könnte ja jeder kommen).

 

Wenn der Grüne meinen Verbandskasten und Warndreieck sehen will, und ich zeige es ihm nicht (weil ich nicht aussteige), kann er mir ein VG "verordnen".

Die FE kann ich ihm auch im Sitzen geben, ebenso ist selbst ein Atemalkoholtest durch das geöffnete Fenster möglich.

 

Ich möchte das Drama echt mal erleben, wenn ein Grüner versuchen würde, mich mit Gewalt aus meinem Fahrzeug zu ziehen - falls ich mich stur stelle!!

 

Bitte, liebe Cops (besonders einer von euch) verschont mich jetzt mit grauer Theorie (Schockschlag ins Gesicht, anschließend linken Arm greifen und über den Türholm nach hinten hebeln, zweiter Beamter öffnet über die Beifahrerseite den Gurt, und so weiter), beherrschen eh die wenigsten von euch. ;)

Obendrein wäre bei derartigen polizeilichen Übergriffen zumindest der Anfangsverdacht einer (illegalen und somit Gegenwehr rechtfertigenden) Nötigung in TE mit KV gegeben, was letztendlich aber gerichtlich zu klären wäre.

 

Sagt mir einen objektiven Grund, bei aller Mitwirkungspflicht als Verkehrsteilnehmer, warum ich bei einer ganz normalen Verkehrskontrolle aussteigen muss, wenn alle polizeilichen Maßnahmen auch, meinerseits sitzender Weise, durchgeführt werden können!!

 

 

Gruß

Highspeedbiker

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Es kommt auf den Einzelfall an. IdR ist ein Aussteigen nicht erforderlich, es kann jedoch durchaus vorkommen, daß das doch sein muss.

Beispiel: Sportlenkrad verbaut. Ich überprüfe die KBA-Nummer auf der Rückseite sicher nicht, solange der Fahrer noch im Fahrzeug sitzt.

 

Und willst du mir jetzt ernsthaft erzählen, wenn ein Kollege dich auffordert, Verbandkasten und Warndreieck vorzuzeigen sagst du: "Ne, ich nehme lieber das VG..."?

 

Nächstes Beispiel: Alco-Test: Ich halte das Gerät nicht ins Fahrzeuginnere, wer bei mir pustet, steigt aus.

Und, wie ich schon an anderer Stelle sagte, ich lasse nur Pusten, wenn ich einen Anfangsverdacht habe. Weigert sich der Probant also, zu pusten, kommt er mit. Und spätestens dann steigt er aus.

 

Gruß

Goose

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Guest KarlGunther

1. Wenn ein Polizist mit dir spricht, stell dich taub.

2. Frag ob du seine Waffe sehen oder anfassen darfst.

3. Wenn er nein sagt, oder warum fragt, sag ihm, dass du nur sehen wolltest

ob deine Waffe größer ist.

4. Gib ihm die Hand und lasse sie nicht los.

5. Frage ihn, wo er die coole Verkleidung her hat.

6. Frage ihn, ob du dir sein Kostüm ausleihen kannst.

7. Frage nach seinem Namen und sprich ihn nur mit dem Vornamen an.

8. Tu so als ob du schwul wärst und frage nach einem Date.

9. Fang an zu weinen, wenn er nein sagt.

10. Wenn er ja sagt, melde es seinem Vorgesetzten.

11. Wenn er dich durchsuchen will und dir sagt, dass du die Beine spreizen sollst,

erkläre ihm, dass du nicht an ihm interessiert bist.

12. Sage ihm, dass du auf Männer in Uniform stehst.

13. Versuche ihn mit Süßigkeiten zu bestechen.

14. Versuche zeitgleich mit ihm "Führerschein und Fahrzeugpapiere" zu sagen.

15. Wenn du was unterzeichnen musst, popel vorher in deiner Nase und lass

dir von ihm einen Stift geben.

16. Kau auf dem Stift herum.

17. Steck dir den Stift ins Ohr.

18. Falls er dir einen Kugelschreiber gibt, bau ihn unauffällig auseinander und

klau die Feder.

19. Frage ihn ob er eine Tochter hat. Wenn er ja sagt erzähle ihm, dass du

seinen Nachnamen irgendwoher kanntest.

20. Lass dir alles zwei mal erklären.

21. Sprich ihm alles leise nach was er sagt.

22. Rede mit dir selbst.

23. Versuche ihm dein Auto zu verkaufen.

24. Frage ihn, ob du sein Auto kaufen kannst.

25. Wenn er dich mit zur Wache nimmt frage ob du im Auto vorne sitzen darfst.

26. Wenn du darfst, spiel mit der Sirene.

27. Falls du hinten sitzen musst, streichel seinen Hinterkopf durch das Gitter.

28. Vergewissere dich, dass er angeschnallt ist.

29. Hole dir eine Bierdose aus dem Handschuhfach und öffne sie noch bevor

er zur Tür kommt.

30. Frage ihn ob er dein Bier halten könne, bis du deinen Führerschein und

deinen Fahrzeugschein gefunden hast.

31. Sage ihm er solle nicht den Kofferraum überprüfen.

32. Entschuldige dich dafür, das du nicht gesehen hast das eine Kamera in

dem Radarkasten war.

33. Frage ihn ob er nicht einer von den Village People ist und wo seine

Kollegen sind.

34. Weise ihn darauf hin, dass du sein Gehalt zahlst!

35. Frag ihn, ob er schon einmal einen Menschen erschossen hat.

36. Antwortet er mit ja, frage ihn ob dies auch schon im Dienst vorgekommen ist.

37. Verabschiede dich immer mit einem Lächeln und einem leicht süffisantem

Unterton mit "Grüß deine Frau und meine Kinder".

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...

Brav, mein Kleiner. Das hast Du jetzt aber ganz fein und sauber abgeschrieben. Dafür bekommst Du jetzt auch ein kleines Sternchen in Dein Heft. *plonk*

 

 

 

 

Manche sind einfach nur blöd, andere müssen das auch immer wieder hervorheben. ;)

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Ganz genau. Und für Leute wie Dich haben wir auch immer einen Schnulli dabei......

 

 

Gott Agathe.... sind schon wieder Ferien?!

 

 

Selten, sehr selten, eigentlich nie, habe ich für Deine Ausführungen Verständnis, das hier ist aber der berühmte " Einzelfall " ;)

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Selten, sehr selten, eigentlich nie, habe ich für Deine Ausführungen Verständnis, das hier ist aber der berühmte " Einzelfall " ;)

Na, das ist ja fast schon ein Grund, diesen Tag im Kalender zu verewigen. ;):R70:

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Beispiel: Sportlenkrad verbaut. Ich überprüfe die KBA-Nummer auf der Rückseite sicher nicht, solange der Fahrer noch im Fahrzeug sitzt.

Im LKW??? Aber nur bei den Renn-Trucks...und da brauchste nix zu überprüfen, es sei denn der Fährt damit im öffentl. Verkehrsraum. -> schlechtes Beispiel.

 

Wer findet hier den Fehler?

Das ist er in gewisser Weise ja auch, aber destotrotz dürfen die Herren diesen betreten um z. B. bei einer Kontrolle die Luftmanometer zu beobachten oder den Tacho in Augenschein nehmen, um zu überprüfen, ob alles in Ordnung ist.

 

I.d.R. gehen die Herren da auch ein bißchen vorsichtig zu Werke, eine Durchsuchung im weitesten Sinne findet aber nicht statt.

 

Wer gerade Blähungen hat, weil tags zuvor viel Zwiebel auf dem Rumpsteak hatte, kann die Kontrolle ja kürzer gestalten............ ;)

 

Achso, den Schalk im Nacken habe ich gerade fort gejagt. ;)

Hawk

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Im LKW??? Aber nur bei den Renn-Trucks...und da brauchste nix zu überprüfen, es sei denn der Fährt damit im öffentl. Verkehrsraum. -> schlechtes Beispiel.
Da unser HighspeedBiker meines Wissens keinen LKW fährt, wählte ich dieses Beispiel extra für ihn.

 

Aber wenn du ein LKW-Beispiel wünschst: Die Kontrolle des EG-Kontrollgerätes / Fahrtschreiber. Das Einbauschild schaue ich mir sicher nicht auf dem Schoß des Fahrers sitzend an.

 

Gruß

Goose

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