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A1, Limitierung Auf 120 Zwischen 06:00 Uhr Und 20:00 Uhr


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@Simineon:

Diese PKW werden durch die dahinterfahrenden LKW nahezu vollkommen verdeckt, entscheidet sich nun einer dieser VT, den vor ihm fahrenden LKW zu überholen, so schert er aus und hat unter Umständen selber max. 89 km/h drauf. Ist nun die linke Spur gewohnheitsmässig frei von langsamfahrenden LKW und es herrscht keine Tempolimit, dann könnten sich der KSF mit >200 km/h (weil es ja möglich ist) und der ausgescherte PKW mit 89 km/h heftig in die Quere kommen.

 

Entschuldige, aber da müsste man doch eher dem blinden Rauszieher die Pappe lochen, als dort ein Limit zu verhängen! Ein KFZ hat auf jeden Fall an der linken Seite Rückspiegel durch die sich der rückwärtige Verkehr beobachten lässt! Wenn dann der rechtsfahrende LKW mit Vollgas überholt und danach wieder rechts eingeschert wird, gibt es überhaupt keine Probleme!

 

Ich habe echt keinen Bock mehr unter den ganzen Blinden und Unfähigen zu leiden, die schlichtweg zu dumm zum Autofahren sind!

 

Grobi

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Guest Simineon
Ich habe echt keinen Bock mehr unter den ganzen Blinden und Unfähigen zu leiden, die schlichtweg zu dumm zum Autofahren sind!

 

Da gibt es leider nur die eine Möglichkeit: Gib Deinen FS ab und fahre ÖPNV ... wobei Du selbst da durch die Deppen beinflusst bist.

 

Abgesehen davon: Wenn es kracht (und nur dann wirst Du feststellen können, ob der Rauszieher geschaut hat) dann ist es zu spät, bei 200 km/h gegen 89 km/h wird es ganz schön eng und die Autobahn muss wieder für zig Stunden gesperrt werden. Leichenwagen; Bergung; LKW Bergung; etc.

 

Natürlich wäre es schon, wenn man solche Fahrer vorher aus dem Verkehr zieht, aber wie willst Du das anstellen ? Durch lückenlose Überwachung aller Ausfahrten, damit wir noch mehr "Überwachungste****" haben ? Ich glaube da würde Tom_ durchdrehen, der ja schon 6 Kontrollen für unzumutbar hält.

 

Ich persönlich hätte nichts dagegen, Blinde und Unfähige rauszuziehen und denen die Pappe zu lochen.

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@Simineon:

Natürlich wäre es schon, wenn man solche Fahrer vorher aus dem Verkehr zieht, aber wie willst Du das anstellen ? Durch lückenlose Überwachung aller Ausfahrten, damit wir noch mehr "Überwachungste****" haben ? Ich glaube da würde Tom_ durchdrehen, der ja schon 6 Kontrollen für unzumutbar hält.

 

Indem man zum Einen die Ausbildung verbessert und die Strafen für solch verkehrsgefährdendes Verhalten erhöht.

Weiterhin muss akzeptiert werden, daß es immer Unfälle geben wird. Gefahr gehört zum Leben dazu!

 

Grobi

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Guest Simineon
Indem man zum Einen die Ausbildung verbessert und die Strafen für solch verkehrsgefährdendes Verhalten erhöht.

Weiterhin muss akzeptiert werden, daß es immer Unfälle geben wird. Gefahr gehört zum Leben dazu!

 

Grobi

 

Liebend gerne, ich persönlich würde nach zwei Jahren FS prinzipiell ein Fahrsicherheitstraining verpflichtend machen. Ausserdem Anfänger nur auf gedrosselte Fahrzeuge lassen.

 

Trotzdem sollte die Gefahr durch Unfälle minimiert werden ... würdest Du auch sagen, dass Gefahr zum Leben hinzugehört, wenn Du 4m tief in eine ungesicherte Baustelle abstürzst ? Da forderst Du doch sicherlich auch einen Zaun und Warntafeln ? Oder wenn ein Hirni mit 100 km/h durch den Ort rast und die Anwohner gefährdet ? Wo Kinder die zwischen Autos hervorspringen könnten ?

 

Abgesehen davon:Dort wo Kinder zwischen Autos hervorspringen könnten ist regelmässig auch ne ;), warum also nicht dort wo regelmässig Autos zwischen LKWs hervorspringen ein ;) ?

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@Simineon:

Abgesehen davon:Dort wo Kinder zwischen Autos hervorspringen könnten ist regelmässig auch ne Zone30.gif, warum also nicht dort wo regelmässig Autos zwischen LKWs hervorspringen ein post-120.gif ?

 

Nö! Kinder sind zum Einen besonders schutzwürdig und unerfahren und zum Anderen sollte zur Teilnahme am Verkehr auf der BAB schon eine gewisse Fahrpraxis erforderlich sein.

 

Wer zu dumm ist in den Rückspiegel zu schauen, darf eben nicht auf die BAB!

 

Um deinen Baustellenvergleich nochmal zu nehmen: Auf einer normalen Straße muß ein 4m Loch selbstverständlich abgesichert sein - auf einer Großbaustelle hingegen wird dies nicht der Fall sein, da man dort eben mit Löchern zu rechnen hat. Ebenso soll es vorkommen, daß auf einer Autobahn Autos mit mehr als 200 kmh fahren!

 

Grobi

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Guest Simineon
zur Teilnahme am Verkehr auf der BAB (sollte) schon eine gewisse Fahrpraxis erforderlich sein.

 

Wer zu dumm ist in den Rückspiegel zu schauen, darf eben nicht auf die BAB!

 

Um deinen Baustellenvergleich nochmal zu nehmen: Auf einer normalen Straße muß ein 4m Loch selbstverständlich abgesichert sein - auf einer Großbaustelle hingegen wird dies nicht der Fall sein, da man dort eben mit Löchern zu rechnen hat. Ebenso soll es vorkommen, daß auf einer Autobahn Autos mit mehr als 200 kmh fahren!

 

Grobi

 

schöne Traumwelt ... welche Partei muss ich wählen damit das umgesetzt wird ... die Autobahnen wären leer *träum*

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Hallo,

Was glaubt ihr,wie das in 2-3 Jahren aussieht, wenn nochmal 20 -30 % mehr Lkw's sich auf der rechten Spur aneinanderreihen. Dann wird man wohl oder übel auf 2-spurigen Bahnen mit Überholverbot an Auffahrten das Tempo noch weiter limitieren müssen,wenn die Auffahrenden mit 70-80 zwischen zwei LKW auf die Überholspur rüberziehen.Dann sind 140 km/h inkl. üblicher Toleranz immer noch zu viel.

 

Außerdem dürfen Sprinter und Konsorten bald nur noch 130 km/h fahren. Dann ist links bei 150 /km tagsüber und auch nachts

sowieso Schluß. Meint ihr vielleicht, die fahren, sofern sich überhaupt mal rechts eine Lücke auftut, rechts rüber?

Im übrigen bin ich diese Autobahn von Münster bis Alhorner Heide in den Letzten Jahren fast jede Woche gefahren.Tagsüber fährt man in der Tat angenehmer wenn nur 130-150 km/h erlaubt sind.

 

Weniger Stress,weniger Bremsverschleiß, weniger Sprit, und daher bitte nicht vergessen weniger C02 Ausstoß.Und jedesmal,wenn es dort geknallt hat, war die Bahn immer für Stunden gesperrt. Mein Stau-Stillstand-Rekord steht auf 7 1/2 Stunden. Die Strecke Münster-Bremen wird man künftig an Werktagen nur unwesentlich länger zurücklegen als bisher,außer

an Samstagen/Sonntagen/Feiertagen außerhalb der Ferienzeit.

Man hätte 130 km/h von 6.00-19.00 Uhr machen sollen, an Sa. und So. no Limit. Das ist IMO die optimale Lösung.

Kühli

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Hier vor einigen Tagen nochmal nachgebohrt:

 

Sehr geehrter Herr xy,

 

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Anfrage.

 

In Ihrer Pressemitteilung nehmen Sie Bezug auf eine Studie der Ruhr-Universität Bochum, in der gesagt wird, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit auf der linken Spur bei einem LKW-Überholverbot zunähme. Das ist aber doch genau das Ziel des LKW-Überholverbots gewesen, sonst hätte man auch gleich alles beim alten lassen können. Außerdem kann ich Ihnen dutzende von Autobahnabschnitten nennen, auf denen ein LKW-Überholverbot angeordnet wurde und trotzdem keine Geschwindigkeitsbeschränkung nötig war. Sofern Sie die Limitierung also nur auf eine Studie und nicht auf konkrete Unfallzahlen (Unfälle, bei denen eine Geschwindigkeit > 120 auch unfallursächlich war) stützen können, halte ich die Anordnung für nicht rechtmäßig.

 

Des Weiteren möchte ich Sie fragen, wieso die Limitierung nicht auf die Wochentage Montag bis Freitag beschränkt wurde? Am Samstag findet kein Berufsverkehr statt und am Sonntag findet kein LKW-Verkehr statt. Wieso gilt am Sonntag eine Beschränkung, die wiederum an Hand eines LKW-Überholverbots begründet wird, wenn am Sonntag gar keine LKW fahren?

 

Mit freundlichen Grüßen

'dagegen'

.

 

Das ist die Antwort-E-Mail:

 

Sehr geehrter Herr 'dagegen',

 

die auf der A 1 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung hat unter anderem den Sinn, angesichts der allgemein hohen Verkehrsbelastung die ansonsten vorhandenen starken Geschwindigkeitsunterschiede zwischen einzelnen Fahrzeugen zu reduzieren. Gerade die großen Geschwindigkeitsunterschiede führen auf hochbelasteten Autobahnen immer wieder zu schweren Unfällen; dies traf in der Vergangenheit leider auch für die A 1 zu. Insofern basiert die verkehrsbehördliche Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht nur auf der zitierten Studie, sondern vor allem auf der Beobachtung und Auswertung des konkreten Verkehrs- und Unfallgeschehens.

 

Eine hohe Verkehrsbelastung ist auf der A 1 am Wochenende bzw. am Sonntag trotz des sonn- und feiertäglichen LKW-Fahrverbotes ebenfalls vorhanden, so dass auch während dieses Zeitraumes die Geschwindigkeitsbeschränkung zweckmäßig und sinnvoll ist.

 

Mit freundlichem Gruß

xy

 

Natürlich ist da ständig hohe Verkehrsbelastung. Deswegen konnte man da am Wochenende auch immer 180 fahren. :blink:

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@dagegen:

 

:blink:, dass Du noch immer am Ball bleibst.

 

Ich bin so lange ich noch in Deutschland gearbeitet habe, täglich ein Stück der jetzt beschränkten A1 gefahren. Morgends ab 9:00 Uhr waren in der Regel Geschwindigkeiten von 180 km/h und mehr möglich, zwar nicht durchgehend, aber immer ohne Gewaltbremsungen.

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Hier vor einigen Tagen nochmal nachgebohrt:

 

Sehr geehrter Herr xy,

 

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Anfrage.

 

In Ihrer Pressemitteilung nehmen Sie Bezug auf eine Studie der Ruhr-Universität Bochum, in der gesagt wird, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit auf der linken Spur bei einem LKW-Überholverbot zunähme. Das ist aber doch genau das Ziel des LKW-Überholverbots gewesen, sonst hätte man auch gleich alles beim alten lassen können. Außerdem kann ich Ihnen dutzende von Autobahnabschnitten nennen, auf denen ein LKW-Überholverbot angeordnet wurde und trotzdem keine Geschwindigkeitsbeschränkung nötig war. Sofern Sie die Limitierung also nur auf eine Studie und nicht auf konkrete Unfallzahlen (Unfälle, bei denen eine Geschwindigkeit > 120 auch unfallursächlich war) stützen können, halte ich die Anordnung für nicht rechtmäßig.

 

Des Weiteren möchte ich Sie fragen, wieso die Limitierung nicht auf die Wochentage Montag bis Freitag beschränkt wurde? Am Samstag findet kein Berufsverkehr statt und am Sonntag findet kein LKW-Verkehr statt. Wieso gilt am Sonntag eine Beschränkung, die wiederum an Hand eines LKW-Überholverbots begründet wird, wenn am Sonntag gar keine LKW fahren?

 

Mit freundlichen Grüßen

'dagegen'

.

 

Das ist die Antwort-E-Mail:

 

Sehr geehrter Herr 'dagegen',

 

die auf der A 1 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung hat unter anderem den Sinn, angesichts der allgemein hohen Verkehrsbelastung die ansonsten vorhandenen starken Geschwindigkeitsunterschiede zwischen einzelnen Fahrzeugen zu reduzieren. Gerade die großen Geschwindigkeitsunterschiede führen auf hochbelasteten Autobahnen immer wieder zu schweren Unfällen; dies traf in der Vergangenheit leider auch für die A 1 zu. Insofern basiert die verkehrsbehördliche Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht nur auf der zitierten Studie, sondern vor allem auf der Beobachtung und Auswertung des konkreten Verkehrs- und Unfallgeschehens.

 

Eine hohe Verkehrsbelastung ist auf der A 1 am Wochenende bzw. am Sonntag trotz des sonn- und feiertäglichen LKW-Fahrverbotes ebenfalls vorhanden, so dass auch während dieses Zeitraumes die Geschwindigkeitsbeschränkung zweckmäßig und sinnvoll ist.

 

Mit freundlichem Gruß

xy

Natürlich ist da ständig hohe Verkehrsbelastung. Deswegen konnte man da am Wochenende auch immer 180 fahren. :blink:

 

gut, so Leuten kann man nur mit Fakten kommen. Verkehrszählung, o.s.ä.

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fein dass du am ball bleibst. das problem ist leider nur, dass man nichts erreicht, wenn man nicht klagt. aber als einzelperson hat da wohl kaum

jemand lust und zeit und vor allem kostet es geld.

nur mal so ein vorschlag, ich fände es sinnvoll wenn sich vielleicht viele hier an sowas beteiligen würden. ich hab im moment keine ahnung

wieviel hier angemeldet sind, aber wenn jeder nur 20 euro spenden würde, käm bestimmt schon was zusammen.ich wäre auch bereit mehr

dafür zu zahlen. aber nur wenn sich auch jemand darum ernsthaft kümmern würde.

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Naja, nur ums Geld geht's ja auch nicht. Ein bisschen Arbeitsteilung müsste auch schon sein. Man müsste nämlich die Daten auch selbst mal recherchieren, z.B. eine Liste aller Unfälle und ihrer Ursachen. Ich kann auch nicht alles alleine machen, habe noch Arbeit und Familie. Ein paar Briefe schreibe ich aber immer wieder gerne. Vor allem könnte man ein bisschen seriöse Lobby-Arbeit aufziehen, also mit Verantwortlichen, Ministern, ADAC oder so ins Gespräch kommen und Briefe schreiben. Bringt vielleicht gesamtpolitisch gesehen als eine Klage, die sowieso nur jahrelang verschleppt und nicht entschieden wird wie bei m3_

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naja, also recherchieren ist ja nicht so die mega arbeit. ich denke das sollte derjenige tun, der direkt von dem limit betroffen ist.

aber das recherchieren sollte auch nicht mehr als 4 h zeit kosten. denn letztendlich ist eine klage der effektivere weg,

denn dann muss auch die zuständige behörde argumente vorbringen, die ein wenig weitergehen.

 

vielleicht sollte man für dieses thema einen eigenen thread eröffnen, und erstmal ideen sammeln. sonst verschwindet das ganz

schnell wieder in der versenkung

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  • 2 weeks later...
  • 2 weeks later...
wenn das jemand in die Hand nimmt mit der Klage (ich hab momentan zu wenig Zeit für sowas) wär ich dabei, die 20 EUR geb ich gerne!

Und ein paar Aufgaben könnte ich auch übernehmen, nur halt nicht zu viel.

 

Da werde ich mich stark dran beteiligen. Doch wie? Wie und was sollte man dafür tun/wie vorgehen?

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Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnte ich noch nicht mal klagen, da ich seit Aufstellen der Schilder die Strecke nicht mehr gefahren bin, also gar nicht betroffen bin. Das wird sich in naher Zukunft auch kaum noch ändern, vielleicht 2x im Jahr werde ich da noch lang fahren.

 

Aufgaben, die jeder von euch schon mal machen kann:

 

- Recherche nach Unfällen auf der Strecke, z.B. hier

- Den Text der in der Pressemitteilung zur Schilderaufstellung erwähnten Studie der Ruhr-Uni Bochum besorgen

- Briefe und E-Mails an ADAC, Verkehrsminister etc. schreiben

 

Für die Klage ist ein Jahr Zeit.

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Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnte ich noch nicht mal klagen, da ich seit Aufstellen der Schilder die Strecke nicht mehr gefahren bin, also gar nicht betroffen bin.

 

ich wohne da 300 km entfernt und fahre die strecke vielleicht alle 5 jahre einmal. aber ganz ehrlich, das ist doch egal. wer will dir denn nachweisen,

wann du dort das letzte mal langgefahren bist? und bei einer klage, wird dies ganz sicher nicht genau überprüft werden

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öhm, also mich wird der richter wohl kaum fragen, da ich sowieso nicht an der hauptverhandlung, wenn es denn eine solche überhaupt

geben sollte, nicht teilnehmen werde. das sollte schon der anwalt machen.

und ganz ehrlich, wo ist das problem zu sagen, dass ich diese strecke vor der klage gefahren bin? ganz im ernst, das ist doch quark.

was sollten denn da für fangfragen kommen, wenn ich wirklich an der hauptverhandlung teilnehmen sollte?

ich meine, einmal gefahren sein, sollte ich die strecke schoneinmal. aber ob das vor dem limit oder danach war,

ist wohl kaum nachweisbar. oder soll ich die tempolimit-schilder beschreiben :nolimit:

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Da gibt es nur drei Probleme:

 

1. Geld

Wie sollen W I R alle das finanzieren

2. Erstellen

Wer erstellt solche Flyer, inhaltlich und zu produzieren

3. Wie sollen wir Sie an die Menschen bringen?

Ist es möglich sie einfach bei der Tanke in einen Kasten an der Kasse zu tun?

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Das Problem ist ja auch der Gießkanneneffekt. Man erwischt damit viel zu viele, die das eigentlich gar nicht interessiert. Bzw., und das finde ich viel wichtiger, die es noch zum Schluß falsch verstehen. Mit der Formulierung muß man da also sehr vorsichtig sein! Helfe da bei Bedarf gerne weiter! :)

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...

@tom: als Beispiel wollte ich damals auch die A24 Wittstock - Berlin angehen. Ich kenne zwar die Strecke, aber ich hätte die Klagebefugnis als Süddeutscher und auch privat/geschäftlich nicht glaubhaft darstellen können, ebenso die A2-Posse Hannover (Garbsen-Eilsen).

In der Klageschrift wird die Klagebefugnis dargestellt, ansonsten könnte der Fall ja mit einen Handwisch abgewiesen werden, ohne auf die Sache überhaupt eingehen zu müssen. Das beklagte Land wird in der Klageerwiderung die Klagebefugnis anerkennen oder nicht. Das Gericht ist dann noch einen andere Geschichte.

Zum Gerichtstermin werden die Parteien geladen. Gemäß §102 VwGO kann auch ohne Erscheinen eines Beteiligten verhandelt und entschieden werden.

Natürlich muß es nicht zur Verhandlung kommen. Der erste Schritt ist ja die Akteneinsicht und dann eine Chancenabwägung.

Und natürlich solltest Du die Schilder für einen Klage "beschreiben" können, sprich jeden Schilderstandort (Kilometrierung) aufführen. Jeder Schildstandort ist ein Verwaltungsakt!

:)

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Hi m3,

du musst doch nur einmalig davon betroffen sein um eine klagebefugnis zu haben. und das kann man immer glaubhaft darstellen.

und die schilderstandorte werden vom anwalt recherchiert und man besorgt sich unterlagen. oder wer sollte das sonst machen :)

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du musst doch nur einmalig davon betroffen sein um eine klagebefugnis zu haben.

Quelle?

 

und die schilderstandorte werden vom anwalt recherchiert und man besorgt sich unterlagen. oder wer sollte das sonst machen :70:

wie @dagegen sagt, besser ist es doch selbst die Daten zu bringen, z. B. durch eine Videoaufnahme oder auch eine Diktiergerätaufnahme. Natürlich kann man auch einen Gutachter beauftragen...

Aus welchen Unterlagen willst Du auch die konkreten Standorte besorgen? Die exakten Behördenunterlagen erhälst Du erst mit der Akteneinsicht. Vorher mußt Du aber erstmal konkret und richtig beschreiben, gegen was Du klagst.

Desweiteren sind Rechtsanwalte im Verwaltungsrecht und speziell zu Tempolimitklagen ein Thema für sich.

Es ist nicht deren tagtäglicher Job!

:)

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Desweiteren sind Rechtsanwalte ... zu Tempolimitklagen ein Thema für sich.

Wieviele wird es davon schon geben? 3 in ganz Deutschland? Der RA muss sich ebenso einarbeiten. Finde jemanden, der Bock auf viel Arbeit hat.

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du musst doch nur einmalig davon betroffen sein um eine klagebefugnis zu haben.

Quelle?

 

man kann es weitesgehend hieraus schlussfolgern

 

http://www.ginko.de/user/kuemmel/Bussgeld/urteile/laerm.htm

 

weitere quellen hab ich jetzt auf die schnelle nicht gefunden.

es wäre ja auch mehr als merkwürdig, wenn es hier eine grenze gäbe, in wie weit ich davon betroffen sein müsste.

 

 

und die schilderstandorte werden vom anwalt recherchiert und man besorgt sich unterlagen. oder wer sollte das sonst machen :)

wie @dagegen sagt, besser ist es doch selbst die Daten zu bringen, z. B. durch eine Videoaufnahme oder auch eine Diktiergerätaufnahme. Natürlich kann man auch einen Gutachter beauftragen...

 

 

gerade wenn ich nicht um die ecke wohne, ist es für mich kostengünstiger wenn ich das einen anwalt vor ort machen lasse. anwälte können i.d.R.

sowieso nur nach gebührenordnung abrechnen. in wie weit dazu natürlich das recherchieren der schilderstandorte dazu gehört kann ich nicht sagen.

 

Aus welchen Unterlagen willst Du auch die konkreten Standorte besorgen? Die exakten Behördenunterlagen erhälst Du erst mit der Akteneinsicht. Vorher mußt Du aber erstmal konkret und richtig beschreiben, gegen was Du klagst.

 

öhm, diese unterlagen erhalte ich auch vor einer klage. warum sollten die behörden dies verweigern?

 

Desweiteren sind Rechtsanwalte im Verwaltungsrecht und speziell zu Tempolimitklagen ein Thema für sich.

Es ist nicht deren tagtäglicher Job!

 

das ist sicher richtig. aber es gibt welche die davon ahnung haben. gerade das beispiel oben zeigt dass es sie gibt. in dem fall waren es sogar 2 anwälte

die gegen das limit in eigener sache geklagt hatten, und vorher von dem thema auch keine ahnung hatten.

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Also....wann können wir was anfangen :rolleyes: ?

 

Übrigens:Gibt es neu gebaute Autobahnstrecken,die nicht limitiert sind?Bzw solche,die in Zukunft kein Tempolimit haben?

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Übrigens:Gibt es neu gebaute Autobahnstrecken,die nicht limitiert sind?Bzw solche,die in Zukunft kein Tempolimit haben?

?? Default ist :rolleyes: Limitiert wird erst bei Vorkommnissen.

Manchmal sprechen auch andere Gründe dagegen, aber Neubauten werden ja in der Regel nach dem gültigen BAB-Standard gebaut.

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Achso...das ist gut.Ich hoffe so ein generelles scheiß Tempolimit kommt nie in Deutschland.Nur müssen die Grünen ######(die Partei meine ich :rolleyes: ) aufhören,Aufmerksamkeit zu suchen!!!

 

:D

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Achso...das ist gut.Ich hoffe so ein generelles scheiß Tempolimit kommt nie in Deutschland.Nur müssen die Grünen ######(die Partei meine ich :rolleyes: ) aufhören,Aufmerksamkeit zu suchen!!!

Von den Grünen alleine kommt sicher kein Limit, dafür sind sie einfach ( noch :D ) zu klein. Das Limit kommt bald, im Moment wird gerade Alköhol abgeschossen, dann kommt das Limit, egal wer regiert.

 

MfG.

 

hartmut :D

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Wieso bei rot grün?Die einzigen Parteien,die für ein Tempolimit sind,sind nur die Grünen und die Linken...aber so eine Regierung kann ich mir nicht vorstellen.So viele Stimmen kriegen sie nie :rolleyes:

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Wieso bei rot grün?Die einzigen Parteien,die für ein Tempolimit sind,sind nur die Grünen und die Linken...aber so eine Regierung kann ich mir nicht vorstellen.So viele Stimmen kriegen sie nie :D

Wir sollten hier jetzt keinen Tempo-Thread daraus machen

 

Aber schon mal was vom Umweltbundesamt gehört, da sind im Moment keine Grünen drin. :rolleyes:

 

http://www.umweltbundesamt.de/verkehr/verk.../tempolimit.htm

 

Schon interessant was in solchen Publikationen drin :D steht.

 

MfG.

 

hartmut

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Wieso bei rot grün?Die einzigen Parteien,die für ein Tempolimit sind,sind nur die Grünen und die Linken...aber so eine Regierung kann ich mir nicht vorstellen.So viele Stimmen kriegen sie nie :unsure:

Wir sollten hier jetzt keinen Tempo-Thread daraus machen

 

Aber schon mal was vom Umweltbundesamt gehört, da sind im Moment keine Grünen drin. :rolleyes:

 

http://www.umweltbundesamt.de/verkehr/verk.../tempolimit.htm

 

Schon interessant was in solchen Publikationen drin :D steht.

 

MfG.

 

hartmut

 

Was meinst du genau?Das mit den 80km/h außerorts finde ich schon Unsinn :D

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Ja aber :D außerorts wird nicht geplant,sondern nur untersucht....das würde aber gar nichts verändern.Ob da 80 oder 100 sind ist völlig egal

 

 

Gruß :rolleyes:

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weitere quellen hab ich jetzt auf die schnelle nicht gefunden.

es wäre ja auch mehr als merkwürdig, wenn es hier eine grenze gäbe, in wie weit ich davon betroffen sein müsste.

Zu dieser Thematik gibt es viele Hinweise und Urteile auf Frank Bokelmann - Radwege. Hieraus:

die Klage abgewiesen, da der Kläger nicht klagebefugt sei (OVG Hamburg, Urteil vom 04.11.2002 - 3 Bf 23/02, NZV 2003, 351). Er wohne nicht in der Straße.

....

Gefährlicher könnte da schon die Frage der Klagebefugnis sein, die neuerdings gerne in die Prüfung der Begründetheit der Klage eingebaut wird.

Dies kann ich bestätigen.

 

....Kaffeesatzleserei...

Stimmt.

Wer klagt, sollte auf der sicheren Seite sein und keine Angriffsfläche bieten. Es wäre übel, wenn das Gericht sich mit einem Wisch den Fall entledigen kann, ohne jegliche inhaltliche Bewertung.

 

anwälte können i.d.R. sowieso nur nach gebührenordnung abrechnen.
Da wist Du lange suchen! Honarar auf Stundenbasis ist angesagt. Auf Gebührenordnung eine erste Beratung ja, wenn er dafür überhaupt Bock hat (oder gleich wegen Interessenskonflikt ablehnt). Um dann nach einer Recherche der obersten Rechtssprechung festzustellen, daß man nur mit einem Gutachten antreten bräuchte. Oder ein RA nimmt zwar an, aber null Initiative, andere Prios, keine Affinität zu :rolleyes: , usw.

Ist wie gesagt nicht so einfach. Ideal ist natürlich, wenn einem :D -affinen Verwaltungsrecht-RA vor der eigenen Autobahn ein Limit hingeknallt wird bzw. er sich mit der Thematik schon befasst hatte.

 

öhm, diese unterlagen erhalte ich auch vor einer klage.

Durchaus, aber nicht zwingend, wenn z. B. noch herkömmlich ein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist. In Niedersachsen inwischen wohl auch Direktklage. Also nach Klageeinreichung erhält man Akteneinsicht - welche auch nicht vollständig sein muß -, anhand der dann die Klagebegründung formuliert werden kann.

:D

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@Harmut,

also ich will deinen "optimismus" zwar nicht dämpfen, aber wie oft hab ich das schon in den letzten 20 jahren gehört,

ein tempolimit kommt. und was ist passiert? nichts. nichtmal nach der wiedervereinigung, da hätte man ja ganz dezent

ein limit einführen können. aber kam keins.

also mach dir da keine illusionen. solange die cdu an der regierung ist, wird es keine allgemeines tempolimit auf deutschen

autobahnen geben.

wollen wir wetten :D

 

weitere quellen hab ich jetzt auf die schnelle nicht gefunden.

es wäre ja auch mehr als merkwürdig, wenn es hier eine grenze gäbe, in wie weit ich davon betroffen sein müsste.

Zu dieser Thematik gibt es viele Hinweise und Urteile auf Frank Bokelmann - Radwege. Hieraus:

die Klage abgewiesen, da der Kläger nicht klagebefugt sei (OVG Hamburg, Urteil vom 04.11.2002 - 3 Bf 23/02, NZV 2003, 351). Er wohne nicht in der Straße.

....

 

naja, wer wohnt schon in ner autobahn :unsure:

 

Gefährlicher könnte da schon die Frage der Klagebefugnis sein, die neuerdings gerne in die Prüfung der Begründetheit der Klage eingebaut wird.
Dies kann ich bestätigen.

 

naja,also es scheint hier keine klare linie bei der rechtssprechung zu geben. aber bei autobahn-limits reicht meiner meinung nach eine einmalige betroffenheit.

 

anwälte können i.d.R. sowieso nur nach gebührenordnung abrechnen.
Da wist Du lange suchen! Honarar auf Stundenbasis ist angesagt. Auf Gebührenordnung eine erste Beratung ja, wenn er dafür überhaupt Bock hat (oder gleich wegen Interessenskonflikt ablehnt). Um dann nach einer Recherche der obersten Rechtssprechung festzustellen, daß man nur mit einem Gutachten antreten bräuchte. Oder ein RA nimmt zwar an, aber null Initiative, andere Prios, keine Affinität zu :rolleyes: , usw.

 

naja, also so einfach wird nicht nach stunden abgerechnet. aber klar, nur nach gebührenordnung wird es da sicher nicht gehen.obwohl spezielle

honorarvereinbarungen doch eher immer noch die ausnahme sind.

 

Ist wie gesagt nicht so einfach. Ideal ist natürlich, wenn einem :D -affinen Verwaltungsrecht-RA vor der eigenen Autobahn ein Limit hingeknallt wird bzw. er sich mit der Thematik schon befasst hatte.

 

das stimmt allerdings

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