suleika 0 Posted December 23, 2007 Report Share Posted December 23, 2007 Hallo, ich bin bei meiner Frage auf dieses Forum gestossen und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt. Ich muss ein Fahrtenbuch führen und habe mir hierzu immer ein bestimmtes Fahrtenbuch gekauft. Ist es möglich diese Seiten selbst auszudrucken und dann handschriftlich auszufüllen? Ich hatte zwar schon beim Steuerberater nachgefragt und die Dame im Büro meinte, dass das auch möglich sein müßte. Mein Mann ist sich da aber nicht so sicher... Ich hoffe, Ihr könnt mir hierzu nen Tip geben... Vielen Dank schon mal vorab für Eure Antwort Allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes gesundes neues Jahr 2008 LG suleika Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 23, 2007 Report Share Posted December 23, 2007 Ja, kannst auch einen Waschzettel nehmen, wichtig ist nur, daß dem Gesetzestext genügt wird: §31a StVZODer Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt vor deren Beginn Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers, amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.Die äußere Form des Fahrtenbuch ist darüber hinaus nicht festgelegt. was bisweilen von Vorteil ist. Siehe auch hier (Thema sehr ausführlich behandelt)! Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted December 23, 2007 Report Share Posted December 23, 2007 Hallo Ich hatte zwar schon beim Steuerberater nachgefragtHier geht es offensichtlich um Fahrtenbücher fürs Finanzamt bzw. zur innerbetrieblichen Auswertung, so das die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung gelten. Eine bestimmte Form oder gar, das nur gewerblich hergestellte Fahrtenbücher geführt werden dürfen, ist nicht vorgeschrieben. Es dürfen also auch eigene Ausdrucke geführt werden. Allerdings gibt es allgemeine Grundsätze, die zu beachten sind. So muss z. B. die zeitliche Reihenfolge problemlos erkennbar sein, es sollten also z. B. Seitenzahlen mit ausgedruckt werden. Am einfachsten nimmt man sich ein vorhandenes Fahrtenbuch als Vorbild und passt es seinen Bedürfnissen an, ändert z. B. die Größe der Felder, falls die z. B. zu klein sein sollten, oder fügt Felder hinzu, die man zur betrieblichen Auswertung benötigt. Folgendes sollte dabei beachtet werden: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Die Buchführung muß stets ordnungsgemäß geführt werden, andernfalls kann sie nicht als Grundlage für die Besteuerung dienen. Folgende Grundsätze sind z. T. gesetzlich vorgeschrieben, z. T. entsprechen sie kaufmännischem Brauch: * Die Buchführung muß klar und übersichtlich sein. Sie muß jederzeit von einer verständigen Person nachvollziehbar sein. * Die Buchführung muß in einer lebenden Sprache abgefaßt sein. Sie darf nicht in Latein geführt werden, wohl aber in Englisch, Italienisch, Griechisch, Russisch usw. * Die Buchführung muß mit urkundensicheren Schreibmaterialien verfaßt werden. Also kein Bleistift, Tintenkiller u. ä. * Buchungen dürfen nicht unleserlich sein. Wenn Fehler gemacht wurden, dann dürfen diese Angaben nur mit einem einfachen Strich durchgestrichen werden, so daß die ursprüngliche Eintragung immer noch lesbar ist. Kein Kleksen! Kein Durchschreiben! * Alle Geschäftsfälle müssen fortlaufend, vollständig, richtig, zeitgerecht und sachlich geordnet erfaßt werden. * Belege müssen fortlaufend numeriert werden. * Belege müssen geordnet 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Gruss MrMurphy Quote Link to post Share on other sites
railrun 0 Posted December 23, 2007 Report Share Posted December 23, 2007 Ein Fahrtenbuch muss in gebundener Form und mit Seitennummerierung vorhanden sein, damit ein lückenloser Nachweis möglich ist. So will es zumindest das Finanzamt...Ansonsten Tante google mal Fragen, oder vielleicht findet sich ja hier jemand, der in den Genuss einer Fahrtenbuchauflage gekommen ist. Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted December 23, 2007 Report Share Posted December 23, 2007 Hallo Ein Fahrtenbuch muss in gebundener Form Nur teilweise richtig. Es kann auch in sich geschlossen sein, also z. B. geheftet wie auch bei den meisten gekauften üblich. Eine Lose-Blatt-Sammlung reicht also nicht aus. Gruss MrMurphy Quote Link to post Share on other sites
railrun 0 Posted December 23, 2007 Report Share Posted December 23, 2007 War auch so gemeint... Ungünstig ausgedrückt... Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 23, 2007 Report Share Posted December 23, 2007 Ach so, es geht um ein steuerlich relevantes Fahrtenbuch. OK, ich meinte das von der Straßenverkehrsbehörde verhängte, da braucht es nicht so viel. Quote Link to post Share on other sites
kante 0 Posted December 25, 2007 Report Share Posted December 25, 2007 @ suleika Ich selbst schreibe ein Fahrtenbuch und nutze dafür mmm/fb vonxxx.fahrtenbuch.de . Da ich immer wieder die selben Stecken fahre, ist es sehr einfach. Da Du die Fahrten, quasiKreuzerbindungen zwischen den Orten irgendwann alle eingegeben hast, bekommst Du mit einem Tastendruck ganz einfach die Strecke mit km und Zweck abgerufen. Kannst dann so immer fortlaufend schreiben (ggf. auch einfügen; braucht aber das FA nicht zu wissen )lg kante Quote Link to post Share on other sites
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