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Geblitzt Aber 2 Autos Auf Dem Foto!


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Hallo,

 

hab heute Post von der Stadt bekommen.

 

Wurde am 14.11. in der Stadt mit 49 km/h zu schnell geblitzt. Wusste ja schon, was auf mich zukommt, aber das interessante dabei ist das mitgeschickte Foto. Ich fuhr auf der rechten Spur (2spurig in eine Richtung) und links neben mir ein Arbeitskollege. Erkennbar ist nicht viel von ihm auf meinem Foto. Weder Kennzeichen noch Fabrikat oder gar der Fahrer. Er selbst hat noch keine Post bekommen. Meine Frage ist jetzt folgende:

 

Kann man auf Grund der beiden abgebildeten Autos das Foto anzweifeln? Z.B. wenn ich sage ich bin nicht zu schnell gefahren, sondern ich wurde zu schnell überholt oder ähnliches. Dazu kommt, dass die Post an meinen Freund adressiert war (er ist Halter des Fahrzeugs) und er muss mal wieder Angaben zum Fahrer machen. Ist es in einem solchen Fall sinnvoll keine Angabe zu machen, obwohl er neben mir auf dem Beifahrersitz saß? Oder soll er Angaben verweigern und sagen ich sei nicht zu schnell gefahren, sondern das andere Auto auf dem Foto?

 

Strafe laut Bußgeldkatalog beträgt 125 €, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bin aber vor kurzem schonmal mit 21 km/h geblitzt worden und hab da schon einen Punkt bekommen. Gibt es deswegen erhöhte Geldstrafe oder mehr Fahrverbot? Und vor allem wann muss ich den Führerschein abgeben? Gab es da nicht mal einen bestimmten Zeitraum?

 

Gibt es eine Möglichkeit aus der Sache heil herauszukommen? Oder zumindest ohne Fahrverbot? Oder lieber direkt meinen Anwalt anrufen?

 

Danke schonmal für die (hoffentlich) vielen Antworten.

 

Liebe Grüße

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war es ein mobiler oder ein fester Blitzer? Bei einem festen Blitzer kann man an Hand der Kontaktschleife ermitteln wer geblitzt worden ist und sollten 2 FAhrzeuge auf dem Bild sein ändert es nichts an der Messung die ist gültig, wenn du das Bild reinstellst kann man besser sagen wer geblitzt worden ist.

 

Dazu kommt, dass die Post an meinen Freund adressiert war (er ist Halter des Fahrzeugs) und er muss mal wieder Angaben zum Fahrer machen. Ist es in einem solchen Fall sinnvoll keine Angabe zu machen, obwohl er neben mir auf dem Beifahrersitz saß?
das dein Freund den Brief gebekommen hatte liegt daran das es ein Auto gewesen ist, ein Zeugenverweigerungsreceht hat dein Freund nicht. Sollte dein Freund den Fahrer nicht nehnen droht ihn eine Fahrtenbuchauflage da der Verstoß im FAhrverbotsbereich liegt, aber immer noch besser für dich als laufen.

 

Strafe laut Bußgeldkatalog beträgt 125 €, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bin aber vor kurzem schonmal mit 21 km/h geblitzt worden und hab da schon einen Punkt bekommen. Gibt es deswegen erhöhte Geldstrafe oder mehr Fahrverbot?
Jepp ein erhöhte GEldbuße wird es geben Fahrverbot gibt es ab +31 km/h.

 

 

edit:

klick mal hier dort sind auch 2 Autos auf dem Bild zusehen

Edited by McStraße
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Mein Freund hat jetzt erstmal meine Personalien angegeben. Werde also in den nächsten Tagen Post bekommen mit dem Bußgeldbescheid usw. Kenne das ja schon. Was ist aber wenn ich dann den Verstoß nicht zugebe? Behaupte, ich sei nicht zu schnell gewesen, sondern der andere Wagen hat mich zu schnell überholt? Geht das dann vor Gericht oder sagt Polizei einfach "Nein ist nicht." Oder bekomme ich dann noch einen dran von wegen Vortäuschung falscher Tatsachen etc., falls doch nur auf meiner Spur geblitzt wurde.

 

Wie ist das üblicherweise mit den Blitzern? (In meinem Fall war es übrigens ein mobiler Blitzer!!) Ist der auf beide Spuren gerichtet oder gibts da wieder unterschiedliche Fälle?

 

Hier übrigens das Foto dazu:

 

http://img1.getpic.info/MTkxMjA3/9fb3P1000184.JPG

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man kann ohne Problem über mehere Spuren blitzen. Wenn dein Freund dich angibt wird es schwer raus zukommen, zumal erstmal ein Passbildabgleich gemacht wird um sicher zu sein. Solange man nicht das Bild gesehen hat kann man schlecht beurteilen ob du oder der andere geblitzt worden ist. Sieht es ungefähr so aus wie in dem link auf dem Bild?

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So wie es auf dem Bild aussieht....im Auswertebereich befinden sich zwei Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung

 

Laut Bedienungsanleitung Traffipax speedophot darf sich nur ein Fahrzeug in gleicher Fahrtrichtung im Auswertebereich auf dem Foto befinden.

 

...um die richtige Auswerte- Schablone anzulegen...

- ist die Brennweite erforderlich

und

- ob es sich um eine Stativ oder Fahrzeugeinbau -Messung handelt

und

- ein Foto ´mit schwarzem Rand´ um die Schablone richtig anzulegen.

 

ohne Messprotokoll kommst du nicht an die Daten :rolleyes:

 

ich würde Einspruch einlegen da der Messwert nicht eindeutig zugeordnet werden kann.

 

Man kann mehrere Spuren damit kontrollieren.

 

Privates ist da oben im Bild nicht eingeblendet.

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Also erstmal Widerspruch einlegen? Mit der Begründung der andere auf dem Foto war zu schnell oder einfach nur so? Und wie komm ich an das Messprotokoll? Sicherlich gar nicht oder...

 

Widerspruch hat doch aber auch nur dann Sinn, wenn auf beiden Spuren geblitzt wurde, oder? Wenn die nur meine Spur hatten kann ja nur ich den Blitzer ausgelöst haben. Wie wird denn auf 2spurigen Straßen innerhalb der Stadt üblicherweise geblitzt?

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Das ist Radar. Das misst einfach schräg über die Fahrbahn, keine Spurzuordnung möglich. Zudem ist Range 2 eingeschaltet, damit kommt man locker über 4 Fahrspuren.

Es hat zwar sicherlich dich gemessen, sonst wäre es eine Fehlmessung geworden (oder ihr seit wirklich gleichschnell gefahren).

 

Meiner Meinung nach hättest du durch das 2. Auto auf dem Bild wirklich Chancen da rauszukommen.

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Messprotokoll kriegt man normalerweise nicht...das Recht zur Akteneinsicht hat nur dein Anwalt...Wenn du Glück hast sind die aber großzügig mit der Einsicht.

 

Ja, Reichweite 2 geht locker über alle 4 Spuren und es kann nicht so eingestellt werden das nur die ´rechte Spur´ gemessen werden kann.

 

Ich würde Einspruch mit folgendem Text einlegen:

 

Gegen den Bussgeldbescheid vom XX.XX.XXXX lege ich Einspruch ein.

 

Laut Bedienungsanleitung Traffipax speedophot, darf ein Foto, nur dann ausgewertet werden, wenn die Geschwindigkeit zweifelsfrei zuzuordnen ist. Im auswertbaren Bereich befinden sich zwei Fahrzeuge mit der gleichen Fahrtrichtung. Da ich gerne rechtliche Beratung einholen möchte, bräuchte ich von Ihnen folgende Informationen:

- Verwendete Brennweite des Objektives?

- Stativ oder Fahrzeugeinbau?

- Wie weit befand sich die Antenne vom Boden?

- Wie weit war die Antenne vom Fotoapparat (horizontal) entfernt?

- Fotowinkel?

- Da eine Knickstrahlmessung durch die Betontrennwand nicht ausgeschlossen werden kann: Sind Leerbilder auf dem Filmstreifen zu erkennen?

- Weiterhin benötige ich ein Vollbild aus dem der komplette Aufnahmebereich (24x36 mm) mit Rändern ersichtlich ist.

 

Das mit der Betontrennwand halt nur reinschreiben, falls da [aus Fahrersicht] links einen Beton-Trennwand sein sollte :rolleyes:

 

www.adac.de/images/Checkliste%20Radar_tcm8-24825.pdf

 

Die Beweislast liegt bei der Behörde. Die muß dann einen Gutachter beauftragen weil die Behörde sich nicht an die Bedienungsanleitung [standartisiertes Verfahren] gehalten hat. Was der Gutachter dann dazu meint, weis ich nicht. Ich glaub eher das die das Verfahren einstellen.

 

Falls da eine Betontrennwand sein sollte und auf dem Film ´Leerbilder´ sind, hast du echt super Karten!

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Was meinst du denn mit "Leerbilder"? Bilder ohne Fahrzeug aber gemessener v ?

Wenn sowas passiert werden die Filme eigentlich gar nicht ausgewertet.

Zumal - Beton reflektiert Radar ziemlich schlecht, das betrifft in der Regel nur Metallflächen.

 

Außerdem finde ich auch einige deiner anderen Fragen ziemlich irrelevant.

Sollen die nur den Bearbeiter verwirren?

 

Die beauftragen deshalb einen Gutachter? :rolleyes:

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Was meinst du denn mit "Leerbilder"? Bilder ohne Fahrzeug aber gemessener v ?
ja
Zumal - Beton reflektiert Radar ziemlich schlecht, das betrifft in der Regel nur Metallflächen.
ich habe schon Leerbilder mit Werbetafeln [2-3 Meter Hoch/ 4-5Meter lang] gesehen [über zwei Fahrspuren] und da war eine nur ca. 50 cm hohe Betonmauer drunter gewesen. mit R1 gemessen hier wurde R2 verwendet.
Wenn sowas passiert werden die Filme eigentlich gar nicht ausgewertet.
die haben auch dieses Bild nicht auswerten dürfen und haben es trotzdem gemacht...gibt da ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis...sind alles nur Menschen :rolleyes:
Außerdem finde ich auch einige deiner anderen Fragen ziemlich irrelevant.

Sollen die nur den Bearbeiter verwirren?

nein, um die richtige Schablone für die Auswertung herauszufinden, nicht bei jedem Fahrzeugeinbau ist auch gleichzeitig die Fahrzeugeinbauschablone zu verwenden, sondern die Stativschablone.

 

Die weichen klar von der PTB-Zulassung ab und sind nicht mehr im standardisierten Verfahren, daher müssen die vor Gericht belegen warum die sich nicht an die Bedienungsanleitung [hier Auswertekriterien] gehalten haben. Wenn es da kein vergleichbares Urteil gab in dem das schon gemacht wurde haben die dann vor Gericht ´alleine´ schlechte Karten...daher Sachverständigengutachten. Bei einem ankommenden Fahrzeug und einem abfliesendem Fahrzeug im Auswertebereich gibt es da schon was [Oberlandesgericht Hamm 24. Juli 1990 Az: 1 Ss OWi 522/90]... von zwei ankommenden Fahrzeugen in gleiche Richtungen im Auswertebereich ist mir nichts bekannt...Vielleicht weis ja hier einer mehr?

 

Ich würde es so machen...;)wenn einer was besseres weis ...bitte

 

so long, and have phun

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Danke erstmal für die hilfreichen Antworten. Ich warte jetzt erstmal bis ich die Post bekomme und dann lege ich Einspruch ein. Sollte ich jetzt schon einen Anwalt zu Rate ziehen oder noch abwarten? Stellen die das direkt ein nach meinem Einspruch oder muss ich deswegen vor Gericht? Ist dafür meine Rechtschutzversicherung zuständig? Nicht dass ich im Endeffekt fürs Verfahren mehr zahle als die Höhe des Bußgeldes...

 

Ich warte jetzt erstmal auf meine Post und dann schauen wir mal. Vielleicht vergessen die mein Fahrverbot ja. Wie meine Punkte bei der Abstandmessung. *g*

 

Und übrigens war da keine Betonwand. Das war eine Einfahrt. Bin mir nu nicht sicher, ob die aus dem Auto heraus geblitzt haben oder ob das ein aufgestellter Blitzer war. Ist das relevant?

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Sollte ich jetzt schon einen Anwalt zu Rate ziehen oder noch abwarten?... Ist dafür meine Rechtschutzversicherung zuständig? Nicht dass ich im Endeffekt fürs Verfahren mehr zahle als die Höhe des Bußgeldes...
Wens für mich keine Mehrkosten [selbstbeteiligung?] sind --> würde ich gleich zum Anwalt...der macht garantiert Akteneinsicht daraus...der will ja auch was verdienen...eine bessere Antwort kann ich dir darauf nicht geben :rolleyes:

 

 

aus dem Auto heraus geblitzt haben oder ob das ein aufgestellter Blitzer war. Ist das relevant?
nur für die wahl der richtigen Schablone...
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Hallo,

 

also rein vom technischen Aspekt ist an der Messung in meinen Augen nichts auszusetzen.

Im aller Regel befinden sich Radar und Fotoeinheit in etwa auf der selben optischen Achse,

damit kann man davon ausgehen, dass die Keule des Radars etwa mittig im Bild liegt.

Damit liegt das 2.te Fahrzeug eigentlich völlig im Radarschatten des geblitzen Fzg.

Theoretisch hätte es viel schneller seine können, war aber für die Messung verdeckt ...

 

Wie das verfahrenstechnisch aussieht kann ich nicht sagen.

 

Vermutlich wird der SB bei derart pseudowissenhaften Fragen den zu erwartenden BGB

wahrscheinlich direkt ans Gericht abgeben ...

 

Gruß,

AnReRa

 

P.S.:

Selbsbeteiligung hin oder her.

Nicht jede VRS zahlt so ein Bußgeld-Verfahren. Also in jedem Fall vorher klären.

Die erste Beratung beim Anwalt wird hingegen meist übernommen ...

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