Burningsouth 0 Posted December 11, 2007 Report Share Posted December 11, 2007 Hallo liebe Leute, ich habe folgendes Problem: Am Sonntagabend wurde ich beim überfahren einer roten Ampel geblitzt. Ob es über oder unter 1 sec war kann ich nicht sagen.Ich war zu diesem Zeitpunkt mit dem Sprinter meines Chefs unterwegs. Gibt es eine Möglichkeit das Fahrverbot in Höhe eines Monats in mithilfe meines Chefs zu umgehen? Hab erst letztes Jahr meinen Schein wegen einer Geschwindigkeitssache für 4 Wochen abgeben müssen. Schaffe das nicht nochmal. Da ich auch geschäftlich auf den Schein angewiesen bin. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen LGMarc Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 11, 2007 Report Share Posted December 11, 2007 Zumindest der offizielle Weg ist hier wegen des anderen Verstoßes sicherlich verbaut. Nutze bitte die Suche und lies ein wenig im Forum mit. Bis Post kommt, hast du ja noch genug Zeit dafür. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted December 13, 2007 Report Share Posted December 13, 2007 HAllo, Schaffe das nicht nochmal. Da ich auch geschäftlich auf den Schein angewiesen bin.Vielleicht solltest Da besser auf die Schilder und Ampeln achten ?Ich verstehe manchmal wirklich nicht, warum man als gebrandtes Kind nochmal mit dem Feuer spielt ... Zumal die neuen Punkte die alten ja zunächst an der Verjährung hindern .... Gibt es eine Möglichkeit das Fahrverbot in Höhe eines Monats in mithilfe meines Chefs zu umgehen?Würde den Dein Chef das evtl. FV übernehmen ?Oder das Fahrtenbuch für möglicherweise alle auf Ihn angemeldeten Fahrzeuge führen wollen - so es denn eines gibt ?Oder riskieren, dass Du ihm das nächste Mal den Wagen zu Schrott fährst wenn Du 'ne Ampel ignorierst .... Es soll Chef's geben die da eine rechtliche Grauzone ausnutzen, aber genausogut - und vor allem völlig legal - kann er Dich auch 'nen Monat beurlauben ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted December 13, 2007 Report Share Posted December 13, 2007 Ich verstehe manchmal wirklich nicht, warum man als gebrandtes Kind nochmal mit dem Feuer spielt ... Zumal die neuen Punkte die alten ja zunächst an der Verjährung hindern ....Hallo anrera, schon mal was von der Rechtsfigur der sog. Fahrlässigkeit gehört? Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted December 13, 2007 Report Share Posted December 13, 2007 schon mal was von der Rechtsfigur der sog. Fahrlässigkeit gehört? Also wenn ich a) weiss, dass mein Punktekonto gefüllt ist, und b) meinen Führerschein nicht nochmal für x Monate abgeben will und darf undc) weiss, dass ein Rotlichtverstoß der qualifiziert Art ein FV nach sich zieht undd) der Unterschied zwischen qualifiziert und unqualifizierten Rotlichtverstoß kaum aus derhohlen Hand zu unterscheiden ist,halte ich es schon für grob fahrlässig über 'ne GELBE Ampel zu fahren.(Vielleicht wußte der TE sogar noch, das es eine überwachte Ampel war) Zumal ich mir - wenn ich schon das Auto vom Chef fahren darf - 3 mal überlege,ob ich knapp fahre (egal ob Limit oder Ampel) oder lieber nicht. Aber das hat doch mit der Bewertung des Verstoßens nach BG-Katalog nichts zu tun,da wird doch immer von fahrlässiger Begehung ausgegangen. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted December 13, 2007 Report Share Posted December 13, 2007 Tja, und das kann man sich tausend Mal vornehmen, irgendwann passiert einem doch mal was AUS VERSEHEN. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted December 13, 2007 Report Share Posted December 13, 2007 Tja, und das kann man sich tausend Mal vornehmen, irgendwann passiert einem doch mal was AUS VERSEHEN.Sicher, aber bei Rotlichtverstößen hat man ja immerhin noch die Vorwarnung GELB ...Wegen +20 agO würde mein jetziger Chef auch kein Faß aufmachen (Sonst müßte er ja mit gutem Beispiel voran gehen ),in der alten Firma durfte man aber schon bei +6 km/h mit dem Dienstwagen mit 'ner hochnotpeinlichen Befragung rechnenund der Kollege der mit +25 (allerdings igO) geblitzt wurde, hat 'ne Abmahnung bekommen. Bei Wiederholung => Verlust das Arbeitsplatzes bzw. Versetzung (inoffiziell mit Reduzierung des Gehaltes) angedroht ... Ob das rechtens gewesen wäre, mag auf einem anderen Blatt stehen ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted December 13, 2007 Report Share Posted December 13, 2007 Tja, die Dummheit macht auch und gerade nicht vor Chefs halt. Übrigens: Es soll auch schon vorgekommen sein, dass man eine Lichtzeichenanlage schlicht und einfach übersehen hat. Und bevor jetzt wieder irgendwelche Unkenrufe hervor treten. Das kann im Einzelfall wirklich mal vorkommen. Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
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