LinuxFan 0 Posted November 16, 2007 Report Share Posted November 16, 2007 Hallo, bin vorhin in ne Polizeikontrolle gekommen. Polizist: "Warum haben Sie denn ein Blaulicht auf dem Amaturenbrett?"Ich: "Das dient nur zur Dekoration." Nach 20-minütigem Warten auf meine Papiere (Standardkontrolle) wurde mir dann mitgeteilt, dass mein Blaulicht zur "Abwehr von Gefahren gegen die öffentliche Ordnung" sichergestellt wird.Habe dann einen Wisch bekommen, auf dem das nochmal draufsteht und mir wurde danach gesagt, dass ich1. schriftlich mitgeteilt bekomme, ob ich das Teil zurückbekomme oder es vernichtet wird2. geprüft wird, ob es sich dabei um eine Straftat handelt. Wie gesagt, es war zwar funktionsfähig, aber ausgeschaltet und im Auto. Jetzt wollte ich mal nachfragen, ob sich hier jemand vielleicht genau auskennt und ob ich etwas zu befürchten habe. GrußVictor Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted November 17, 2007 Report Share Posted November 17, 2007 der Besitz sollte eigentlich nicht strafbar sein. Ich denke, dass hier etwas übertrieben wurde... Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted November 17, 2007 Report Share Posted November 17, 2007 Hallo der Besitz sollte eigentlich nicht strafbar sein. Stimmt. Ich denke, dass hier etwas übertrieben wurde... Stimmt nicht. Hier kommt es darauf an, das das Blaulicht von aussen sichtbar und wohl auch kurzfristig einschaltbar war. Das ist verboten. Hätte LinuxFan es nicht sichtbar im Kofferraum, am besten noch in einer Verpackung transportiert, wäre es überhaupt kein Problem. Entscheidend ist hier, das andere Personen den Eindruck bekommen konnten, LinuxFan sei in einem Einsatzwagen unterwegs, der über Sonderrechte verfügen kann. Welchen anderen Grund sollte er auch haben, sich ein Blaulicht aufs Armaturenbrett zu stellen? Gruss MrMurphy Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 17, 2007 Report Share Posted November 17, 2007 der Besitz sollte eigentlich nicht strafbar sein. Ich denke, dass hier etwas übertrieben wurde...Das Blaulicht wurde ja auch nicht zur Strafverfolgung, sondern zur Gefahrenabwehr sichergestellt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
shocktrooper 1 Posted November 17, 2007 Report Share Posted November 17, 2007 Hier kommt es darauf an, das das Blaulicht von aussen sichtbar und wohl auch kurzfristig einschaltbar war. Das ist verboten.Bitte belegen... Quote Link to post Share on other sites
LinuxFan 0 Posted November 17, 2007 Author Report Share Posted November 17, 2007 Von außen sichtbar: jaAngeschaltet: nein Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 17, 2007 Report Share Posted November 17, 2007 Mal eine Frage: warum kauft man sich so einen Mist? Und warum stellt man das Teil dann auch noch ins Auto, vor allem so, daß es sichtbar ist? Quote Link to post Share on other sites
Bully 0 Posted November 17, 2007 Report Share Posted November 17, 2007 §52 StVZO regelt wohl, welche Fahrzeuge mit Blaulicht ausgestattet sein dürfen. @bluey Vielleicht fühlt man sich dann als Cop? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 17, 2007 Report Share Posted November 17, 2007 Vielleicht fühlt man sich dann als Cop?Kann ich mir nicht vorstellen. Dazu gehört schon etwas mehr als nur ne Schüssel, die vielleicht etwas Ähnlichkeit mit einem Streifenwagen hat. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted November 17, 2007 Report Share Posted November 17, 2007 @bluey: auch ein offensichtlicher "Streifenwagen" ist erlaubt . Siehe auch Foto in: SPON "Selbstgebauter Streifenwagen - Polizei stoppt Möchtegern-Cops, 16.11.07 Hier waren halt nur "Blaulichter" auf dem Dach montiert. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 17, 2007 Report Share Posted November 17, 2007 @m3 Hab ich irgendwo das Gegenteil behauptet? Wer so einen Dummfug verzapft, muß sich nicht wundern, wenn er ins Fadenkreuz der Kollegen gerät. Und: irgendwas findet man idR immer. Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted November 17, 2007 Report Share Posted November 17, 2007 Hab gehört manche Leute von den freiwilligen Feuerwehren machen sowas gern um bei Alarmierung schneller zur Fahrzeughalle zu kommen .... aber dann wohl leuchtend Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 17, 2007 Report Share Posted November 17, 2007 Hab gehört manche Leute von den freiwilligen Feuerwehren machen sowas gern um bei Alarmierung schneller zur Fahrzeughalle zu kommen .... aber dann wohl leuchtend Was aber auch nicht zulässig ist. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Recht gut in's Thema passend Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Recht gut in's Thema passend Hatte 'm_3' schon im Beitrag Nr 10 dieses Threads verlinkt..... Bemerkenswert daran ist, dass die beiden nur die blauen Nebelschlussleuchten vom Dach abmontieren mussten und dann war an dem Auto nix mehr auszusetzen. Ich meine, die Beschriftung "Streifenwagen" ist ja auch nur vieldeutig, mehr nicht. Wer sich da von der Polizei verfolgt fuehlt, ist selber Schuld...... Quote Link to post Share on other sites
dcberger 0 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Das Blaulicht wurde ja auch nicht zur Strafverfolgung, sondern zur Gefahrenabwehr sichergestellt Ich hoffe der Betroffene wurde umgehend festgenommen, da er ein funktionsfähiges Gerät zur Vergewaltigungbetriebsbereit mitführte. Quote Link to post Share on other sites
mt2 12 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Ich frage mich wirklich, warum man so ein Gerümpel unbedingt mit sich führen muss. Ich fände das hochgradig peinlich - aber wer's braucht... Kennt ihr eigentlich schon das POLY EI ? Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 @Goose: und wo ist hier die "Gefahr"? Ich kenne Leute, die nutzen Blaulichter zur Absicherung von Unfallstellen. Mein Fall wäre das nicht, aber effektiver als Warndreieck und Warnblinker ist es sicher. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 @Goose: und wo ist hier die "Gefahr"? Ich kenne Leute, die nutzen Blaulichter zur Absicherung von Unfallstellen. Mein Fall wäre das nicht, aber effektiver als Warndreieck und Warnblinker ist es sicher.Ist aber verboten. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 @Goose: und wo ist hier die "Gefahr"? Ich kenne Leute, die nutzen Blaulichter zur Absicherung von Unfallstellen. Mein Fall wäre das nicht, aber effektiver als Warndreieck und Warnblinker ist es sicher.Wie schon geshcildert. Die Gefahr kann sich im EInzelfall aufgrund der Gesamtumstände begründen lassen. Warum soll man ein solches Teil betriebsbereit auf dem Armaturenbrett stehen haben? Zur Absicherung von Unfallstellen kann man übrigens ebenso Gelblicht verwenden. Das ist dann sogar zulässig. Warum also sollte es zu diesem Zweck unbedingt blau sein? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Wavestar0759 1 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 >>Ironiemodus AN<< Wenn man schon nicht blau Auto fahren darf.....Dann wenigstens ein schönes blaues Licht >>Ironie AUS<< Quote Link to post Share on other sites
laserAFRAID 0 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Das Blaulicht wurde ja auch nicht zur Strafverfolgung, sondern zur Gefahrenabwehr sichergestellt Ich hoffe der Betroffene wurde umgehend festgenommen, da er ein funktionsfähiges Gerät zur Vergewaltigungbetriebsbereit mitführte. * looool * Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Das Poly-Ei ist gut Also manchmal würde ich gerne irgendwas haben, damit andere VT's mich als Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr erkennen würden. Ist mir schon häufiger vorgekommen, dass mir der Weg extra dicht gemacht wurde, weil ich halt ein bisschen flotter fahre als erlaubt wenn ich einen einsatz habe (50-70% über erlaubter Geschwindigkeit schnelle Beschleunigung). Besonders die volldeppen von der Müllabfuhr sind da Spezialisten drin. Gegen so ein Paar Frontblitzer hätte ich nichts einzuwenden. Ich würde sie auch nicht misbrauchen. Immerhin wurde uns jetzt in Hamburg auch eine gewisse toleranz eingeräumt wenn wir mit dem Zivilwagen zum Feuerwehr-Haus fahren. Das Problem ist halt nur, wie mache ich mich nach aussen hin kenntlich, dass ich sonderrechte habe. Und ich bin garantiert keiner von denen die total hirnbefreit losheizen. Wenn wir mehr Fahrer und Maschinisten hätten die da sind hätte ich das geringste Problem damit, aber gerade Vormittags ist es schon mal vorgekommen, dass wir mit meinem Privatwagen zum Einsatz gefahren sind. Hat sich erst gebessert seitdem ich meinen LKW Führerschein habe. Auf der anderen Seite kann ich das auch verstehen, da doch bei vielen das Gehirn abschaltet wenn der Melder geht. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Also manchmal würde ich gerne irgendwas haben, damit andere VT's mich als Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr erkennen würden.Stell Dir 'ne Kiste Bier ins Auto..... -SCNR- Mal ganz im Ernst: Gibt es da nicht die Magnetschilder mit der Aufschrift: Freiwillige Feuerwehr im Einsatz? Quote Link to post Share on other sites
kante 0 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Und was solls,Blaues Blinklicht missbräuchlich verwendet 20,- und fertig. Was soll die Aufregung. Irgendwann wird dann alles im Auto sichergestellt, weil die Polizei nicht weiß, um was es sich handelt. Erst mal sicherstellen!Auch wenn es nur die Fernbedienung für den Flukskompensator ist. Ciao Chris Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 @Goose: und wo ist hier die "Gefahr"? Ich kenne Leute, die nutzen Blaulichter zur Absicherung von Unfallstellen. Mein Fall wäre das nicht, aber effektiver als Warndreieck und Warnblinker ist es sicher.Wie schon geshcildert. Die Gefahr kann sich im EInzelfall aufgrund der Gesamtumstände begründen lassen. Warum soll man ein solches Teil betriebsbereit auf dem Armaturenbrett stehen haben? Zur Absicherung von Unfallstellen kann man übrigens ebenso Gelblicht verwenden. Das ist dann sogar zulässig. Warum also sollte es zu diesem Zweck unbedingt blau sein? GrußGoose Wenn es auf der Hutablage steht, dann wäre es anders?? Blaulicht ist häufig effektiver als Gelblicht, aber ich gebe dir recht, mein Fall ist das nicht. Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Also manchmal würde ich gerne irgendwas haben, damit andere VT's mich als Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr erkennen würden.Stell Dir 'ne Kiste Bier ins Auto..... -SCNR- Mal ganz im Ernst: Gibt es da nicht die Magnetschilder mit der Aufschrift: Freiwillige Feuerwehr im Einsatz? Also immer das gleiche mit diesen Vorurteilen Die Kiste Bier sieht man doch nicht im Kofferaum. Und eine Kiste Bier möchte ich nicht auf der Hutablage haben. Dank Mythbusters weiss ich dass solche sachen übel fliegen können Es gibt vom DFV so Schilder für die Scheibe vorne. Aber wer achtet da schon drauf.Werde aber mir demnächst so ein Schild holen. Wobei ich eine Frontblitzanlage reizvoller finde *g* Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Wenn es auf der Hutablage steht, dann wäre es anders?? Blaulicht ist häufig effektiver als Gelblicht, aber ich gebe dir recht, mein Fall ist das nicht.Es kommt hier immer auf den Einzelfall an. Ich kann dir die Frage pauschal nicht beantworten. Effektiver ist das Blaulicht, weil die Leute anders darauf reagieren. Das liegt aber daran, daß es ja einem "exklusiven Kreis" vorbehalten ist. Stellt sich nun jeder ein Blaulicht zur Absicherung aufs Dach, ist es damit schnell vorbei. Wie gesagt, nach § 38 StVO ist gelbes Blinklicht zulässig, dann soll man das bitte auch nutzen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Deine Argumentation hört sich für mich zu sehr nach Willkür an. "Deine Nase passt mir nicht", da machen wir die Gesamtumstände mal so passend, dass wir das Ding einziehen können. Albern. Übrigens: Die Leute, die ich mit Blaulicht kenne, die haben immer durchweg ein Dankeschön von der erhalten, wenn sie eine Unfallstelle ordentlich abgesichert haben. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Es ist klar, daß es immer welche geben wird, die uns, wenn wir einen Handlungsspielraum haben, bei dem wir nach dem vorliegenden Einzelfall entscheiden können, Willkür unterstellen werden. Was soll man dann dazu sagen...? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 ... Immerhin wurde uns jetzt in Hamburg auch eine gewisse toleranz eingeräumt wenn wir mit dem Zivilwagen zum Feuerwehr-Haus fahren. Das Problem ist halt nur, wie mache ich mich nach aussen hin kenntlich, dass ich sonderrechte habe. ... Was hast du denn da für Sonderrechte? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Sonderrechte kann er unter Umständen nach § 35(1) StVO in Anspruch nehmen, allerdings keine Wegerechte, denn diese sind fahrzeuggebunden, und eine entsprechende Genehmigung wird ein Mitarbeiter einer FFW sicher nicht bekommen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 und eine entsprechende Genehmigung wird ein Mitarbeiter einer FFW sicher nicht bekommen.Das ist auch der größte Schwachsinn schlechthin und ein weiteres Beispiel für die Unflexibilität unserer Behörden. Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 Wieso sollte jeder Feuerwehrmann Wegerechte in Anspruch nehmen dürfen??? Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 Ich spreche auch nur von SONDERRECHTEN. WEGERECHT habe ich nur mit dem großen roten Auto mit Blaulicht + Martinshorn. Mir reichen auch nur die Sonderrechte. Ist so schon Risiko genug. Nur das mir EXTRA der Weg versperrt wird finde ich Grütze. Da würde ich mich halt gerne mal nach aussen hin gut sichtbar machen. Wobei wenn es zum Unfall kommt ist das auch so eine Sache. Ich denke das ist so eine Sache wo ich das Risiko trage. So lange nichts passiert ist ja gut. Wegerecht gilt nur in Verbindung Blaulicht + Martinshorn. Nur mit Blaulicht habe ich auch kein Wegerecht. So wurde mir das zumindest beigebracht als ich meinen Fs gemacht habe bei der Feuerwehr. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 und eine entsprechende Genehmigung wird ein Mitarbeiter einer FFW sicher nicht bekommen.Das ist auch der größte Schwachsinn schlechthin und ein weiteres Beispiel für die Unflexibilität unserer Behörden. Viele GrüßeMaceIch sehe das weniger als Schwachsinn an, vielmehr denke ich, daß das eine sinnvolle Begrenzung des Kreises auf einige wenige Fahrzeuge ist. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
LinuxFan 0 Posted November 25, 2007 Author Report Share Posted November 25, 2007 Hallo, nunja, eigentlich wollte ich ja nur wissen, ob ich jetzt was zu befürchten habe oder nicht. Eine richtige Antwort gabs bis jetzt noch nicht... Zu dem Grund warum ich ein Blaulicht habe, können sich alle Leute ihren Teil denken. Bestimmt ist es eine Art, ein Stück weit Anerkennung von Freunden zu bekommen, eine Art jugendlichen Leichtsinns, was auch immer. Mir macht es vielleicht auch Spaß, eine gewisse Sonderrolle/Extrawurst einzunehmen - was auch immer.Ob und wann ich das Teil benutzt habe, lasse ich absichtlich mal offen... Wurde ja schonmal angehalten von der Polizei in Baden-Würtemberg im Zuge einer Geschwindigkeitskontrolle. Die wollten mir das Teil damals auch schon abnehmen. Ein Anruf bei der Dienststelle ergab dann, dass das Blaulicht doch nicht von den mitgenommen wurde... PS: Bin hier in Hessen. Quote Link to post Share on other sites
Thoni210 0 Posted November 25, 2007 Report Share Posted November 25, 2007 als ich dieses jahr mal in berlin war, habe ich in spandau auch ein streifenwagenähnliches fahrzeug mit dem schriftzug "LEON" am straßenrand gesehen.weiß jemand wozu die gut sind? war nämlich schon etwas irritierend. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 25, 2007 Report Share Posted November 25, 2007 als ich dieses jahr mal in berlin war, habe ich in spandau auch ein streifenwagenähnliches fahrzeug mit dem schriftzug "LEON" am straßenrand gesehen.weiß jemand wozu die gut sind? war nämlich schon etwas irritierend.Das hatten wir irgendwo hier schon mal: Das sind Autos einer Firma, die diese an Filmproduktionen verleiht. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted November 25, 2007 Report Share Posted November 25, 2007 Mir macht es vielleicht auch Spaß, eine gewisse Sonderrolle/Extrawurst einzunehmen - was auch immer.Die hast Du doch auch jetzt bekommen. Mich ignorieren die immer. Quote Link to post Share on other sites
Thoni210 0 Posted November 25, 2007 Report Share Posted November 25, 2007 @hawethie:alles klar, danke ;-) Quote Link to post Share on other sites
blinky 0 Posted November 25, 2007 Report Share Posted November 25, 2007 und eine entsprechende Genehmigung wird ein Mitarbeiter einer FFW sicher nicht bekommen.Das ist auch der größte Schwachsinn schlechthin und ein weiteres Beispiel für die Unflexibilität unserer Behörden. Viele GrüßeMaceIch sehe das weniger als Schwachsinn an, vielmehr denke ich, daß das eine sinnvolle Begrenzung des Kreises auf einige wenige Fahrzeuge ist. GrußGoose Es ist so, dass nur bestimmte Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr (in Nds. Gemeindebrandmeister und höher) eine Genehmigung bekommen Blaulicht und Martinshorn im Privat-PKW nutzen zu dürfen. Die haben dann aber auch BOS-Funkgeräte fest eingebaut im Fahrzeug. Blinky (ein Feuerwehrmann ohne Blaulicht) Quote Link to post Share on other sites
Winnie 0 Posted November 25, 2007 Report Share Posted November 25, 2007 bei Gemeindebrandmeister und höher kann man ja über Sinn und Zweck streiten. Aber der normale "freiwillige" sollte sich doch mal überlegen welchen Zeitgewinn bei übertretung der zul. Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Nutzen er hat. Meistens liegt diese Zeitspanne unter einer Minute. Und da während dieser Zeit, bedingt durch die "Alarmfahrt" die Adrenalinproduktion im Körper erheblich steigt, wird er (vergl. einen Maschinisten eines Löschfahrzeugs) die anstehenede Alarmfahrt nicht so locker bzw. stressfrei abwickeln können wie sonst und evtl sogar fahrfehler machen. Ich habe in meiner 10jährigen Praxis eins gelernt. Schnell ist gut. Aber gut und sicher ankommen nützt dem Bürger noch viel mehr.... Quote Link to post Share on other sites
blinky 0 Posted November 26, 2007 Report Share Posted November 26, 2007 Die Führungskräfte die Martinshorn und Blaulicht haben, fahren ja Direkt die Einsatzstelle an, ohne Umweg über irgendwelche Feuerwehrhäuser. Da ist es angebracht meiner Meinung nach. Schließlich sind die auch für mehrere Orte zuständig. Da kann es schon mal vorkommen das er 20 Km fährt oder mehr. Normaler Feuerwehrmann fährt zu seinen Feuerwehrhaus um auf das Einsatzfahrzeug umzusteigen. Hier macht Blaulicht wenig Sinn. Blinky Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted November 28, 2007 Report Share Posted November 28, 2007 Wir fahren Erstversorgungseinsätze. Da zählt unter Umständen jede Sekunde. Mir gehts nur darum dass mich VT's absichtlich blocken weil ich flott unterwegs bin. Ich finde das zum kotzen. Unsere Wehr hat nicht genug Maschinisten. Die die da sind müssen dann ganz vom Feld runter... Das dauert schon seine Zeit. Und wenn ich überlege, dass wir letztes Jahr schon zwei Patienten verloren haben wegen zu langsam (ich hatte da meinen CE noch nicht)... Das ätzt so richtig. Wie gesagt wenn ich einen Unfall baue auf dem Weg zum F-Haus dann werde ich auch die Konsequenzen tragen. Nur dass ich absichtlich ich schreibe es nochmal deutlich ABSICHTLICH geblockt werde finde ich unter aller Sau. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted November 28, 2007 Report Share Posted November 28, 2007 Wo willst du die Grenze für die genehmigten Blaulichter ziehen?Wenn die aktuelle Regelung aufgeweicht wird dürfte es schnell zu einem Dammbruch kommen und die Hälfte der Verkehrsteilnehmer ist mit Blaulicht unterwegs. Wenn zuwenig Maschinisten vorhanden sind muß da angesetzt werden und nirgendwo anderst. Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted November 30, 2007 Report Share Posted November 30, 2007 Tja nur ist das nicht so einfach. Wenn wir Glück haben bekommen wir einen Platz für den LKW Führerschein bei der Feuerwehr pro Jahr. Und das schafft unsere Wehr auch nur, weil unser Wehrführer stellvertretender Bereichsführer ist. Naja es ist eindeutig geklärt wer bei der Feuerwehr ist und wer nicht. Wenn du nicht mehr in der FF bist dann ist eben vorbei mit Blaulicht. Eine Unterrichtseinheit zum Thema "Sonderrechte" gibt es ja. Aber eben nur für die die auch ihren Führerschein machen, oder halt ihren Behördenschein machen wollen und schon einen CE besitzen.Mein Vorschlag: Teilnahme an der Unterrichtseinheit und dann einen Nachweis bekommen, dass man das Blaulicht führen darf. Dass man nur Sonderrechte hat, aber kein Wegerecht sollte klar sein. Es geht mir nur darum nach aussen hin sichtbar mit Sonderrechten unterwegs zu sein. Und da Feuerwehreinsatzklamotten wohl nicht ausreichen muss man halt sowas machen.Zum Nachweis der Mitgliedschaft bei der FF gibt es ja einen Dienstausweis. Einsätze lassen sich auch nachweisen (RLS oder der Pieper wo der Einsatz draufsteht). Wer ausserhalb des Einsatzes erwischt wird die dinger benutzt zu haben der wird behandelt wie jeder ander VT. Ich sehe das größte Problem leider bei diesen "Pieper: an Gehirn: aus" Kandidaten. Deswegen wird es auch nie so etwas geben. Das die Plakette vom DFV nicht reicht, hat letztens mal wieder ein Kamerad erfahren, als er von der Pol rausgewunken wurde wegen 20 km/h zu schnell. Die Plakette ist groß genug und gut zu sehen vorne in der Windschutzscheibe. Ob es jetzt bei dem Fall von den blockierern hilft weiss ich nicht. Quote Link to post Share on other sites
blinky 0 Posted November 30, 2007 Report Share Posted November 30, 2007 Situation in Niedersachsen: Eine Einführung in Sonderrechte bekommst Du bei der Feuerwehr auf dem Maschinistenlehrgang.Der Landkreis stellt nur Sondergenemigungen für Blaulicht für bestimmte Führungskräfte aus, die IHR Privat-PKW dienstlich nutzen. (Gemeindebrandmeister aufwärts)Dienstausweise bei der Freiwilligen Feuerwehr gibt es in der Regel nur für Mitglieder, die gleichzeitig zu Vollzugsbeamten bestellt worden sind. Und das ist ab Stellvertretener Ortsbrandmeister aufwärts. Somit ist der Nutzerkreis sehr eingeschränkt, die bei der Feuerwehr mit Blaulicht fahren dürfen mit Privat-PKW. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted November 30, 2007 Report Share Posted November 30, 2007 Tja nur ist das nicht so einfach. Wenn wir Glück haben bekommen wir einen Platz für den LKW Führerschein bei der Feuerwehr pro Jahr. Woanderst geht der Schein auch überwiegend auf eigene Kosten,warum nicht auch bei euch?Da kann es dann eben sein das sich mehrere Feuerwehren zusammentun um einen Gruppenrabatt bei einer Fahrschule auszuhandeln,dazu noch einen Zuschuß aus der Feuerwehrkasse und der Gemeinde,zusätlich noch bei der Steuererklärung angeben und der Schein ist nicht mehr übermässig teuer. Immerhin kann man ihn ja auch privat nutzen und damit ist ein gewisser Eigenanteil durchaus zumutbar. Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted November 30, 2007 Report Share Posted November 30, 2007 @blinkyIch komme ja aus Hamburgensien. Da ist alles anders. @fritz the catTrotzdem braucht man ja noch eine einweisung in sonderrechte und so. Und ganz so billig ist ein LKW-Führerschein auch wieder nicht. Geschweige denn, dass es so viel Platz gibt. Quote Link to post Share on other sites
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