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Blaulicht (ausgeschaltet, Auf Amaturenbrett) Sichergestellt


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Hallo,

 

bin vorhin in ne Polizeikontrolle gekommen.

 

Polizist: "Warum haben Sie denn ein Blaulicht auf dem Amaturenbrett?"

Ich: "Das dient nur zur Dekoration."

 

Nach 20-minütigem Warten auf meine Papiere (Standardkontrolle) wurde mir dann mitgeteilt, dass mein Blaulicht zur "Abwehr von Gefahren gegen die öffentliche Ordnung" sichergestellt wird.

Habe dann einen Wisch bekommen, auf dem das nochmal draufsteht und mir wurde danach gesagt, dass ich

1. schriftlich mitgeteilt bekomme, ob ich das Teil zurückbekomme oder es vernichtet wird

2. geprüft wird, ob es sich dabei um eine Straftat handelt.

 

Wie gesagt, es war zwar funktionsfähig, aber ausgeschaltet und im Auto.

 

Jetzt wollte ich mal nachfragen, ob sich hier jemand vielleicht genau auskennt und ob ich etwas zu befürchten habe.

 

Gruß

Victor

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Hallo

 

der Besitz sollte eigentlich nicht strafbar sein.
Stimmt.

 

Ich denke, dass hier etwas übertrieben wurde...

 

Stimmt nicht.

 

Hier kommt es darauf an, das das Blaulicht von aussen sichtbar und wohl auch kurzfristig einschaltbar war. Das ist verboten. Hätte LinuxFan es nicht sichtbar im Kofferraum, am besten noch in einer Verpackung transportiert, wäre es überhaupt kein Problem.

 

Entscheidend ist hier, das andere Personen den Eindruck bekommen konnten, LinuxFan sei in einem Einsatzwagen unterwegs, der über Sonderrechte verfügen kann. Welchen anderen Grund sollte er auch haben, sich ein Blaulicht aufs Armaturenbrett zu stellen?

 

Gruss

 

MrMurphy

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Vielleicht fühlt man sich dann als Cop?

Kann ich mir nicht vorstellen. Dazu gehört schon etwas mehr als nur ne Schüssel, die vielleicht etwas Ähnlichkeit mit einem Streifenwagen hat.

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@m3

 

Hab ich irgendwo das Gegenteil behauptet? :wacko: Wer so einen Dummfug verzapft, muß sich nicht wundern, wenn er ins Fadenkreuz der Kollegen gerät. Und: irgendwas findet man idR immer. :blush:

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Hatte 'm_3' schon im Beitrag Nr 10 dieses Threads verlinkt..... :blush: Bemerkenswert daran ist, dass die beiden nur die blauen Nebelschlussleuchten vom Dach abmontieren mussten und dann war an dem Auto nix mehr auszusetzen. Ich meine, die Beschriftung "Streifenwagen" ist ja auch nur vieldeutig, mehr nicht. Wer sich da von der Polizei verfolgt fuehlt, ist selber Schuld...... :wacko:

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Das Blaulicht wurde ja auch nicht zur Strafverfolgung, sondern zur Gefahrenabwehr sichergestellt

 

Ich hoffe der Betroffene wurde umgehend festgenommen, da er ein funktionsfähiges Gerät zur Vergewaltigung

betriebsbereit mitführte. :wacko:

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@Goose: und wo ist hier die "Gefahr"?

 

Ich kenne Leute, die nutzen Blaulichter zur Absicherung von Unfallstellen. Mein Fall wäre das nicht, aber effektiver als Warndreieck und Warnblinker ist es sicher.

Wie schon geshcildert. Die Gefahr kann sich im EInzelfall aufgrund der Gesamtumstände begründen lassen. Warum soll man ein solches Teil betriebsbereit auf dem Armaturenbrett stehen haben?

 

Zur Absicherung von Unfallstellen kann man übrigens ebenso Gelblicht verwenden. Das ist dann sogar zulässig. Warum also sollte es zu diesem Zweck unbedingt blau sein?

 

Gruß

Goose

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Das Poly-Ei ist gut :rolleyes:

 

Also manchmal würde ich gerne irgendwas haben, damit andere VT's mich als Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr erkennen würden. Ist mir schon häufiger vorgekommen, dass mir der Weg extra dicht gemacht wurde, weil ich halt ein bisschen flotter fahre als erlaubt wenn ich einen einsatz habe (50-70% über erlaubter Geschwindigkeit schnelle Beschleunigung). Besonders die volldeppen von der Müllabfuhr sind da Spezialisten drin. Gegen so ein Paar Frontblitzer hätte ich nichts einzuwenden. Ich würde sie auch nicht misbrauchen. Immerhin wurde uns jetzt in Hamburg auch eine gewisse toleranz eingeräumt wenn wir mit dem Zivilwagen zum Feuerwehr-Haus fahren. Das Problem ist halt nur, wie mache ich mich nach aussen hin kenntlich, dass ich sonderrechte habe. Und ich bin garantiert keiner von denen die total hirnbefreit losheizen.

 

Wenn wir mehr Fahrer und Maschinisten hätten die da sind hätte ich das geringste Problem damit, aber gerade Vormittags ist es schon mal vorgekommen, dass wir mit meinem Privatwagen zum Einsatz gefahren sind. Hat sich erst gebessert seitdem ich meinen LKW Führerschein habe.

 

Auf der anderen Seite kann ich das auch verstehen, da doch bei vielen das Gehirn abschaltet wenn der Melder geht.

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Also manchmal würde ich gerne irgendwas haben, damit andere VT's mich als Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr erkennen würden.

Stell Dir 'ne Kiste Bier ins Auto..... :rolleyes:

 

-SCNR-

 

Mal ganz im Ernst: Gibt es da nicht die Magnetschilder mit der Aufschrift: Freiwillige Feuerwehr im Einsatz?

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Und was solls,

Blaues Blinklicht missbräuchlich verwendet 20,- und fertig. Was soll die Aufregung.

Irgendwann wird dann alles im Auto sichergestellt, weil die Polizei nicht weiß, um was es sich handelt. Erst mal sicherstellen!

Auch wenn es nur die Fernbedienung für den Flukskompensator ist. :rolleyes: Ciao Chris

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@Goose: und wo ist hier die "Gefahr"?

 

Ich kenne Leute, die nutzen Blaulichter zur Absicherung von Unfallstellen. Mein Fall wäre das nicht, aber effektiver als Warndreieck und Warnblinker ist es sicher.

Wie schon geshcildert. Die Gefahr kann sich im EInzelfall aufgrund der Gesamtumstände begründen lassen. Warum soll man ein solches Teil betriebsbereit auf dem Armaturenbrett stehen haben?

 

Zur Absicherung von Unfallstellen kann man übrigens ebenso Gelblicht verwenden. Das ist dann sogar zulässig. Warum also sollte es zu diesem Zweck unbedingt blau sein?

 

Gruß

Goose

 

Wenn es auf der Hutablage steht, dann wäre es anders??

 

Blaulicht ist häufig effektiver als Gelblicht, aber ich gebe dir recht, mein Fall ist das nicht.

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Also manchmal würde ich gerne irgendwas haben, damit andere VT's mich als Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr erkennen würden.

Stell Dir 'ne Kiste Bier ins Auto..... :rolleyes:

 

-SCNR-

 

Mal ganz im Ernst: Gibt es da nicht die Magnetschilder mit der Aufschrift: Freiwillige Feuerwehr im Einsatz?

 

Also immer das gleiche mit diesen Vorurteilen :cop01: Die Kiste Bier sieht man doch nicht im Kofferaum. Und eine Kiste Bier möchte ich nicht auf der Hutablage haben. Dank Mythbusters weiss ich dass solche sachen übel fliegen können :nick:

 

Es gibt vom DFV so Schilder für die Scheibe vorne. Aber wer achtet da schon drauf.

Werde aber mir demnächst so ein Schild holen. Wobei ich eine Frontblitzanlage reizvoller finde *g*

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Wenn es auf der Hutablage steht, dann wäre es anders??

 

Blaulicht ist häufig effektiver als Gelblicht, aber ich gebe dir recht, mein Fall ist das nicht.

Es kommt hier immer auf den Einzelfall an. Ich kann dir die Frage pauschal nicht beantworten.

 

Effektiver ist das Blaulicht, weil die Leute anders darauf reagieren. Das liegt aber daran, daß es ja einem "exklusiven Kreis" vorbehalten ist. Stellt sich nun jeder ein Blaulicht zur Absicherung aufs Dach, ist es damit schnell vorbei.

 

Wie gesagt, nach § 38 StVO ist gelbes Blinklicht zulässig, dann soll man das bitte auch nutzen.

 

Gruß

Goose

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Deine Argumentation hört sich für mich zu sehr nach Willkür an. "Deine Nase passt mir nicht", da machen wir die Gesamtumstände mal so passend, dass wir das Ding einziehen können. Albern. :rolleyes:

 

Übrigens: Die Leute, die ich mit Blaulicht kenne, die haben immer durchweg ein Dankeschön von der :cop01: erhalten, wenn sie eine Unfallstelle ordentlich abgesichert haben.

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Es ist klar, daß es immer welche geben wird, die uns, wenn wir einen Handlungsspielraum haben, bei dem wir nach dem vorliegenden Einzelfall entscheiden können, Willkür unterstellen werden. Was soll man dann dazu sagen...?

 

Gruß

Goose

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Sonderrechte kann er unter Umständen nach § 35(1) StVO in Anspruch nehmen, allerdings keine Wegerechte, denn diese sind fahrzeuggebunden, und eine entsprechende Genehmigung wird ein Mitarbeiter einer FFW sicher nicht bekommen.

 

Gruß

Goose

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und eine entsprechende Genehmigung wird ein Mitarbeiter einer FFW sicher nicht bekommen.

Das ist auch der größte Schwachsinn schlechthin und ein weiteres Beispiel für die Unflexibilität unserer Behörden.

 

Viele Grüße

Mace

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Ich spreche auch nur von SONDERRECHTEN. WEGERECHT habe ich nur mit dem großen roten Auto mit Blaulicht + Martinshorn.

 

Mir reichen auch nur die Sonderrechte. Ist so schon Risiko genug. Nur das mir EXTRA der Weg versperrt wird finde ich Grütze. Da würde ich mich halt gerne mal nach aussen hin gut sichtbar machen.

 

Wobei wenn es zum Unfall kommt ist das auch so eine Sache. Ich denke das ist so eine Sache wo ich das Risiko trage. So lange nichts passiert ist ja gut.

 

Wegerecht gilt nur in Verbindung Blaulicht + Martinshorn. Nur mit Blaulicht habe ich auch kein Wegerecht. So wurde mir das zumindest beigebracht als ich meinen Fs gemacht habe bei der Feuerwehr.

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und eine entsprechende Genehmigung wird ein Mitarbeiter einer FFW sicher nicht bekommen.

Das ist auch der größte Schwachsinn schlechthin und ein weiteres Beispiel für die Unflexibilität unserer Behörden.

 

Viele Grüße

Mace

Ich sehe das weniger als Schwachsinn an, vielmehr denke ich, daß das eine sinnvolle Begrenzung des Kreises auf einige wenige Fahrzeuge ist.

 

Gruß

Goose

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Hallo,

 

nunja, eigentlich wollte ich ja nur wissen, ob ich jetzt was zu befürchten habe oder nicht. Eine richtige Antwort gabs bis jetzt noch nicht...

 

Zu dem Grund warum ich ein Blaulicht habe, können sich alle Leute ihren Teil denken. Bestimmt ist es eine Art, ein Stück weit Anerkennung von Freunden zu bekommen, eine Art jugendlichen Leichtsinns, was auch immer. Mir macht es vielleicht auch Spaß, eine gewisse Sonderrolle/Extrawurst einzunehmen - was auch immer.

Ob und wann ich das Teil benutzt habe, lasse ich absichtlich mal offen...

 

Wurde ja schonmal angehalten von der Polizei in Baden-Würtemberg im Zuge einer Geschwindigkeitskontrolle. Die wollten mir das Teil damals auch schon abnehmen. Ein Anruf bei der Dienststelle ergab dann, dass das Blaulicht doch nicht von den :fool: mitgenommen wurde...

 

PS: Bin hier in Hessen.

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als ich dieses jahr mal in berlin war, habe ich in spandau auch ein streifenwagenähnliches fahrzeug mit dem schriftzug "LEON" am straßenrand gesehen.

weiß jemand wozu die gut sind? war nämlich schon etwas irritierend.

Das hatten wir irgendwo hier schon mal: Das sind Autos einer Firma, die diese an Filmproduktionen verleiht.

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und eine entsprechende Genehmigung wird ein Mitarbeiter einer FFW sicher nicht bekommen.

Das ist auch der größte Schwachsinn schlechthin und ein weiteres Beispiel für die Unflexibilität unserer Behörden.

 

Viele Grüße

Mace

Ich sehe das weniger als Schwachsinn an, vielmehr denke ich, daß das eine sinnvolle Begrenzung des Kreises auf einige wenige Fahrzeuge ist.

 

Gruß

Goose

 

Es ist so, dass nur bestimmte Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr (in Nds. Gemeindebrandmeister und höher) eine Genehmigung bekommen Blaulicht und Martinshorn im Privat-PKW nutzen zu dürfen. Die haben dann aber auch BOS-Funkgeräte fest eingebaut im Fahrzeug.

 

Blinky (ein Feuerwehrmann :fool: ohne Blaulicht)

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bei Gemeindebrandmeister und höher kann man ja über Sinn und Zweck streiten. Aber der normale "freiwillige" sollte sich doch mal überlegen welchen Zeitgewinn bei übertretung der zul. Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Nutzen er hat. Meistens liegt diese Zeitspanne unter einer Minute. Und da während dieser Zeit, bedingt durch die "Alarmfahrt" die Adrenalinproduktion im Körper erheblich steigt, wird er (vergl. einen Maschinisten eines Löschfahrzeugs) die anstehenede Alarmfahrt nicht so locker bzw. stressfrei abwickeln können wie sonst und evtl sogar fahrfehler machen.

 

Ich habe in meiner 10jährigen Praxis eins gelernt. Schnell ist gut. Aber gut und sicher ankommen nützt dem Bürger noch viel mehr....

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Die Führungskräfte die Martinshorn und Blaulicht haben, fahren ja Direkt die Einsatzstelle an, ohne Umweg über irgendwelche Feuerwehrhäuser. Da ist es angebracht meiner Meinung nach. Schließlich sind die auch für mehrere Orte zuständig. Da kann es schon mal vorkommen das er 20 Km fährt oder mehr. Normaler Feuerwehrmann fährt zu seinen Feuerwehrhaus um auf das Einsatzfahrzeug umzusteigen. Hier macht Blaulicht wenig Sinn.

 

Blinky

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Wir fahren Erstversorgungseinsätze. Da zählt unter Umständen jede Sekunde. Mir gehts nur darum dass mich VT's absichtlich blocken weil ich flott unterwegs bin. Ich finde das zum kotzen. Unsere Wehr hat nicht genug Maschinisten. Die die da sind müssen dann ganz vom Feld runter... Das dauert schon seine Zeit. Und wenn ich überlege, dass wir letztes Jahr schon zwei Patienten verloren haben wegen zu langsam (ich hatte da meinen CE noch nicht)... Das ätzt so richtig.

 

Wie gesagt wenn ich einen Unfall baue auf dem Weg zum F-Haus dann werde ich auch die Konsequenzen tragen. Nur dass ich absichtlich ich schreibe es nochmal deutlich ABSICHTLICH geblockt werde finde ich unter aller Sau.

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Wo willst du die Grenze für die genehmigten Blaulichter ziehen?Wenn die aktuelle Regelung aufgeweicht wird dürfte es schnell zu einem Dammbruch kommen und die Hälfte der Verkehrsteilnehmer ist mit Blaulicht unterwegs.

 

Wenn zuwenig Maschinisten vorhanden sind muß da angesetzt werden und nirgendwo anderst.

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Tja nur ist das nicht so einfach. Wenn wir Glück haben bekommen wir einen Platz für den LKW Führerschein bei der Feuerwehr pro Jahr. Und das schafft unsere Wehr auch nur, weil unser Wehrführer stellvertretender Bereichsführer ist.

 

Naja es ist eindeutig geklärt wer bei der Feuerwehr ist und wer nicht. Wenn du nicht mehr in der FF bist dann ist eben vorbei mit Blaulicht. Eine Unterrichtseinheit zum Thema "Sonderrechte" gibt es ja. Aber eben nur für die die auch ihren Führerschein machen, oder halt ihren Behördenschein machen wollen und schon einen CE besitzen.

Mein Vorschlag: Teilnahme an der Unterrichtseinheit und dann einen Nachweis bekommen, dass man das Blaulicht führen darf. Dass man nur Sonderrechte hat, aber kein Wegerecht sollte klar sein. Es geht mir nur darum nach aussen hin sichtbar mit Sonderrechten unterwegs zu sein. Und da Feuerwehreinsatzklamotten wohl nicht ausreichen muss man halt sowas machen.

Zum Nachweis der Mitgliedschaft bei der FF gibt es ja einen Dienstausweis. Einsätze lassen sich auch nachweisen (RLS oder der Pieper wo der Einsatz draufsteht). Wer ausserhalb des Einsatzes erwischt wird die dinger benutzt zu haben der wird behandelt wie jeder ander VT.

 

Ich sehe das größte Problem leider bei diesen "Pieper: an Gehirn: aus" Kandidaten. Deswegen wird es auch nie so etwas geben. Das die Plakette vom DFV nicht reicht, hat letztens mal wieder ein Kamerad erfahren, als er von der Pol rausgewunken wurde wegen 20 km/h zu schnell. Die Plakette ist groß genug und gut zu sehen vorne in der Windschutzscheibe. Ob es jetzt bei dem Fall von den blockierern hilft weiss ich nicht.

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Situation in Niedersachsen:

 

Eine Einführung in Sonderrechte bekommst Du bei der Feuerwehr auf dem Maschinistenlehrgang.

Der Landkreis stellt nur Sondergenemigungen für Blaulicht für bestimmte Führungskräfte aus, die IHR Privat-PKW dienstlich nutzen. (Gemeindebrandmeister aufwärts)

Dienstausweise bei der Freiwilligen Feuerwehr gibt es in der Regel nur für Mitglieder, die gleichzeitig zu Vollzugsbeamten bestellt worden sind. Und das ist ab Stellvertretener Ortsbrandmeister aufwärts.

 

Somit ist der Nutzerkreis sehr eingeschränkt, die bei der Feuerwehr mit Blaulicht fahren dürfen mit Privat-PKW.

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Tja nur ist das nicht so einfach. Wenn wir Glück haben bekommen wir einen Platz für den LKW Führerschein bei der Feuerwehr pro Jahr.

 

Woanderst geht der Schein auch überwiegend auf eigene Kosten,warum nicht auch bei euch?Da kann es dann eben sein das sich mehrere Feuerwehren zusammentun um einen Gruppenrabatt bei einer Fahrschule auszuhandeln,dazu noch einen Zuschuß aus der Feuerwehrkasse und der Gemeinde,zusätlich noch bei der Steuererklärung angeben und der Schein ist nicht mehr übermässig teuer. ;) Immerhin kann man ihn ja auch privat nutzen und damit ist ein gewisser Eigenanteil durchaus zumutbar.

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