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Geblitzt In Der Autobahnausfahrt


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Hallo, ich war heute auf dem Weg von Köln nach Saarbrücken. Auf der A61, Abfahrt Mendig wollte ich runter fahren. Auf der Autobahnabfahrt sah ich von weiten eine Radarfalle stehen und war der Annahme, dass die auf die Autobahnfahrbahn gerichtet war. Von wegen ! Ich fuhr, wie üblich, mit 70-80 kmh in die Ausfahrt ein und auf einmal blitzt es :vogelzeig: . Ich dachte erst, die haben ein Fahrzeug auf der Autobahn geblitzt. Ich bin daraufhin zurück, wieder auf die Autobahn und den gleichen Weg wieder gefahren. Tatsächlich war vor der Autobahnausfahrt eine Kilometerbegrenzung bzw. ein 50 Km/h Hinweisschild. Ich kann es trotztdem nicht fassen, dass man in einer Ausfahrt blitzt, wo ich keinen gefährde. Vor allem hätte ich 20-30 Meter so und so nur noch 40-50 Km/h fahren können, weil dort eine langgezogene Kurve kam. Ich hoffe jetzt nur, dass die das wenigstens als ausserorts bewerten. Die Dreistigkeit schlechthin wäre, wenn die das als innerorts einstufen.

Ich weiss jetzt auch nicht was ich machen soll. Dagegen angehen ? Ich habe keine Punkte in Flensburg, aber damit werden einige dazukommen und das nur, weil ich auf einer AUTOBAHNABFAHRT zu schnell gefahren bin. Ich fasse es nicht !

Falls einer eine Idee oder Vorschlag hatte, wäre ich froh.

 

Gruß aus Köln.

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Hallo, ich war heute auf dem Weg von Köln nach Saarbrücken. Auf der A61, Abfahrt Mendig wollte ich runter fahren. Auf der Autobahnabfahrt sah ich von weiten eine Radarfalle stehen und war der Annahme, dass die auf die Autobahnfahrbahn gerichtet war. Von wegen ! Ich fuhr, wie üblich, mit 70-80 kmh in die Ausfahrt ein und auf einmal blitzt es :vogelzeig: . Ich dachte erst, die haben ein Fahrzeug auf der Autobahn geblitzt. Ich bin daraufhin zurück, wieder auf die Autobahn und den gleichen Weg wieder gefahren. Tatsächlich war vor der Autobahnausfahrt eine Kilometerbegrenzung bzw. ein 50 Km/h Hinweisschild. Ich kann es trotztdem nicht fassen, dass man in einer Ausfahrt blitzt, wo ich keinen gefährde. Vor allem hätte ich 20-30 Meter so und so nur noch 40-50 Km/h fahren können, weil dort eine langgezogene Kurve kam. Ich hoffe jetzt nur, dass die das wenigstens als ausserorts bewerten. Die Dreistigkeit schlechthin wäre, wenn die das als innerorts einstufen.

Ich weiss jetzt auch nicht was ich machen soll. Dagegen angehen ? Ich habe keine Punkte in Flensburg, aber damit werden einige dazukommen und das nur, weil ich auf einer AUTOBAHNABFAHRT zu schnell gefahren bin. Ich fasse es nicht !

Falls einer eine Idee oder Vorschlag hatte, wäre ich froh.

 

Gruß aus Köln.

 

Hallo Kölner,

 

 

mir ist der gleiche Scheiss heute passiert (um ca. 10:30). Bist Du sicher, dass dort die 50 Kmh Begrenzung gilt? Ich habe gar keinen Schild gesehen, fuhr allerdings die letzten 500m vor der Abfahrt hinter einem Lkw. Hatte gleiche Annahme wie Du, dass mindestens 80 kmh erlaubt sind. Ich war gerade beim abbremsen, wie üblich bei einer Abfahrt, fuhr aber leider um die 100 kmh schnell....

 

Danke für Deine Antwort!

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Das wird gemessen? Wie soll das Gerät denn den Abbieger von einem auf dem Hauptfahrstreifen unterscheiden können? Da wäre ja massenweise Ausschuss dabei.

 

War es so ein Schild mit einem weißen Zusatzschild mit Pfeil, so dass es nur für die Ausfahrt gilt?

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Hi zusammen,

mir ist ebenfalls das gleiche passiert. ich hatte zufällig gestern meinen führerschein seit 20 jahren ;-) 20 jahre fahre ich unfallfrei, ich bin in meinem freundeskreis als langsamfahrer bekannt.

wenns nun ganz dumm läuft, bin ich ihn erst mal los.

 

in dieser ausfahrt gestern (ebenfalls so um 10:30) habe ich allerdings das 50km/h schild auch nicht gesehen. als es blitzte, habe ich die tachonadel von der 100 runterfallen sehen, weil ich bereits auf der bremse stand. naja, schauen wir mal, ob ich den lappen jetzt das erste mal abgeben muss. ich hoffe es war nicht über 80, befürchte es aber.

aber, wie ihr auch schon sagtet: an dieser stelle zu blitzen, ist echte abzocke.

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Hallo,

 

Obwohl ich speziell diese Ausfahrt Mendig in letzter Zeit nicht benutzt habe, fällt mir immer mehr auf, dass neuerdings in immer mehr BAB Ausfahrten ein :wand: oder gar :blink: Schild aufgestellt ist - allerdings mit einem Pfeil versehen, der nach rechts zeigt.

 

Dabei handelt es sich nicht immer um Ausfahrten mit einer gefährlichen scharfen Abfahrtskurve, sondern eben normal befahrbare Ausfahrten.

 

Radarkontrollen sind mir dabei zwar noch nicht aufgefallen, aber ich hoffe sehr, dass sich hier kein Trend herausbildet. Schließlich ist der Ausfahrtsbereich ja nicht umsonst ein Verzögerungsstreifen.

 

Ich drücke die Daumen !! Viel Glück und evtl. lohnt es sich einen Anwalt zu bemühen.

 

Grüße

 

Tikle

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Klar, dass ich meinen Anwalt engagieren werde. Wenn ich eine Geschwindigkeit grob fahrlässig verletze, z.B. in einer 130er Zone 200 km/h schnell bin, dann gebe ich den lappen direkt auf der Stelle ab, aber an so einer sch.... Stelle den Führerschein zu verlieren halte ich für dreiste Abzocke. Ich war beim abbremsen und habe den anschliessenden Kurvenbereich ganz normal passiert, ohne irgendeine Gefährdung des Verkehrs. Tipp an alle die dort geblitzt wurden => Bescheid abwarten und direkt zum Anwalt!

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ganz genau. Hier schlagen drei neue Leute - welche sicher nicht Bilderbuchbösewichte sind - auf, die hier offensichtlich in eine üble neue Falle getappt sind. So versaut sich die Verkehrsüberwachung selbst bei Bilderbuch-"Vernünftigen" ihren Ruf.

 

Aber wie heißt es so schön, ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.

 

Und dieser Trend, die Abfahrten+Verzögerungsstreifen nun auch zu limitierten zeigt ganz klar die schwachsinnige Überreglementierung der heutigen Zeit.

Jetzt will man dem VT schon den Verzögerungsvorgang auf dem Verzögerungsstreifen vorschreiben :wand: .

 

@Naturalbornkoelner&ADcom&Murdock69: schaut Euch die exakte Beschilderung an bzw. über RA, ob getrichtertes Tempo auf dem Verzögerungsstreifen, ob dieser Pfeil dabei ist, Wiederholungen, usw.

:blink:

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Hier schlagen drei neue Leute - welche sicher nicht Bilderbuchbösewichte sind

Och, kennt man sich?

 

auf, die hier offensichtlich in eine üble neue Falle getappt sind. So versaut sich die Verkehrsüberwachung selbst bei Bilderbuch-"Vernünftigen" ihren Ruf.
Hm.... erzähl mehr. Scheinbar kennst Du ja die betreffende Meßstelle. Oder etwa doch nicht?

 

BTW: es gibt keine Bilderbuch-"Vernünftige". :wand:

 

Aber wie heißt es so schön, ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.

Redest Du gerade von Dir selbst? Nun, wenn das tatsächlich so sein sollte, warum meckerst Du dann ständig rum? Kannst doch ganz ungeniert die S...u rauslassen. Oder etwa nicht? :blink:

 

Und dieser Trend, die Abfahrten+Verzögerungsstreifen nun auch zu limitierten zeigt ganz klar die schwachsinnige Überreglementierung der heutigen Zeit.

Jetzt will man dem VT schon den Verzögerungsvorgang auf dem Verzögerungsstreifen vorschreiben

Vielmehr scheint es die Notwendigkeit aufzuzeigen, auch hier regelnd einzugreifen, da offenkundig nicht wenige nach einer BAB-Fahrt nicht mehr in der Lage sind, die Geschwindigkeit im erforderlichen Maße zu reduzieren. Daß das Gefühl für die tatsächliche Geschwindigkeit nach einer längeren BAB-Fahrt ein wenig schwindet, ist ja nicht unbekannt.

 

schaut Euch die exakte Beschilderung an bzw. über RA, ob getrichtertes Tempo auf dem Verzögerungsstreifen, ob dieser Pfeil dabei ist, Wiederholungen, usw.

Und was soll das bringen?

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Och, kennt man sich?

nö, weder verwandt noch verschwägert. Ich kann mir aber schon einen ersten Eindruck machen.

 

Scheinbar kennst Du ja die betreffende Meßstelle. Oder etwa doch nicht?
Ich bin hier schon langgefahren, so ist es nicht. Es ist die typische Abkürzung, wenn man nicht den Umweg über das Koblenzer Kreuz machen möchte. Es ist RLP, daß bedeutet für die A61 auch hier die schwachsinnigen :wand: , wo ein Opfer die Meßapparatur für die Hauptfahrbahn falsch interpretierte.

Vielleicht hab ich sogar ein älteres Video, welche die Anschlußstelle im alten Zustand zeigt.

 

BTW: es gibt keine Bilderbuch-"Vernünftige". :(

Doch, frag mal den Tiefensee.

 

warum meckerst Du dann ständig rum?
Die Polizei und die Behörden liefern leider ständig Steilvorlagen :lol: .

 

Daß das Gefühl für die tatsächliche Geschwindigkeit nach einer längeren BAB-Fahrt ein wenig schwindet, ist ja nicht unbekannt.

Das ist ein allgemein bekanntes Problem ungeübter BAB-Fahrer. Willst Du deswegen jede Abfahrt und Verzögerungstreifen tempotrichtern? Wenn es nun eine kritische Abfahrt gibt, dann kann man auch ohne Limits die Gefahr darstellen. Schöne Beispiele gibt auf der A3 bei Frankfurt. Oftmals ist ja auch nur der rutschige Belag, welcher behandelt werden könnte.

 

Und was soll das bringen?

Wie lange bist Du schon im Forum :D ? Gerade bei neuen Meßstellen übersehen die Meßbeamten vor lauter Eurozeichen in den Augen elementare Dinge und müssen später die Straßenbehörden zur Nachbesserung bitten, die Meßstelle hieb- und stichfest auszuschildern.

:blink:

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Ich kann mir aber schon einen ersten Eindruck machen.

Und es verwundert dabei auch nicht, daß Du bei Deinen ersten Eindrücken stets die gleichen hast. :(

 

Doch, frag mal den Tiefensee.
Danke, ich bin Praktiker, der Typ ist Theoretiker. Da bleibe ich doch lieber bei dem, was ich oft genug real erlebe.

 

Die Polizei und die Behörden liefern leider ständig Steilvorlagen

Echt? Und wovon träumst Du, wenn Du schläfst? :lol:

 

Das ist ein allgemein bekanntes Problem ungeübter BAB-Fahrer. Willst Du deswegen jede Abfahrt und Verzögerungstreifen tempotrichtern? Wenn es nun eine kritische Abfahrt gibt, dann kann man auch ohne Limits die Gefahr darstellen. Schöne Beispiele gibt auf der A3 bei Frankfurt. Oftmals ist ja auch nur der rutschige Belag, welcher behandelt werden könnte.
Aha... dem geübten Fahrer kann also nichts passieren. Schon klar. Nee, sorry, aber den perfekten VT gibt's nunmal nicht. Egal, wie gut oder wie geübt, Fehler unterlaufen jedem hier und dort. Geschehen an einer Örtlichkeit derer zu viele, ist Handlungsbedarf angesagt. Wenn man dem Problem mit reinen Warnschildern beikommen kann, ok. Feine Sache. Bin ich sofort dafür. Wenn aber nicht, muß man regelnd eingreifen.

 

Gerade bei neuen Meßstellen übersehen die Meßbeamten vor lauter Eurozeichen in den Augen elementare Dinge und müssen später die Straßenbehörden zur Nachbesserung bitten, die Meßstelle hieb- und stichfest auszuschildern.

:wand: Wie lange bist DU denn im Forum bzw. wie lange fährst Du schon aktiv Auto?! Es reicht grundsätzlich EINE Beschilderung aus. Sie muß nicht wiederholt werden. In den idR nicht gerade üppig ausgelegten Ausfahrten eh kaum möglich bzw. auch nicht erforderlich. Schließlich fährt auf der BAB doch jeder konzentriert und aufmerksam, jedenfalls die Schnellfahrer. Oder etwa doch nicht??? :blink:

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BTW: es gibt keine Bilderbuch-"Vernünftige". :blink:

Ohne polemisch werden zu wollen, aber das stimmt in der Tat.

 

Die im Straßenverkehr vorherrschende Regelungswut kann selbst bei 100%igem Wollen niemals zu 100% eingehalten werden.

 

Soll heißen: Selbst wenn jemand wirklich will ist er aufgrund des Regelungswirrwarrs nicht in der Lage die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts (oftmals auch einfach nur aus nicht vorwerfbarer Unkenntnis) so einzuhalten, wie er das möglicherweise gerne würde.

 

 

Viele Grüße

Mace

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Die Polizei und die Behörden liefern leider ständig Steilvorlagen

Echt? Und wovon träumst Du, wenn Du schläfst? :D

Ich träume hier nicht. Das Jahr 2007 geht als das rabenschwärzeste Jahr in der Verkehrsüberwachungstechnikgeschichte der Polizei ein. Nur zwei Beispiele von bundesweiten Flächenbränden: ungeeichte Videowagen :wand: und illegale Abstandsmessungen :( durch nicht zugelassene Apparaturen. Diese Fakten können auch Deine Blümchen-Verkehrsüberwachungsträume nicht übertünchen :D .

 

Wenn man dem Problem mit reinen Warnschildern beikommen kann, ok. Feine Sache. Bin ich sofort dafür. Wenn aber nicht, muß man regelnd eingreifen.
Wir werden ja sehen, ob die exakte Beschilderung und die Historie in diesem Fall zum Vorschein kommt.

 

Es reicht grundsätzlich EINE Beschilderung aus. Sie muß nicht wiederholt werden.

Du erscheinst mir da etwas naiv mit der Beschilderung :lol: . Wenn dort nur ein :D im Verzögerungsstreifen steht, das zerlegt sogar ein Scheidungsrecht-macht-alles-Rechtsanwalt vom Lande.

Für Dich zu Info: es gilt zu unterscheiden in 1.) eine Beschilderung rein nach verkehrssicherheitstechnische Aspekte ohne Meßstellenhintergedanke und 2.) eine Beschilderung für eine "sichere" Meßstelle.

Wir hatten neulich einen ähnlichen Fall mit den Meßstellen im Kreuz Neufahrn A9/A92, da hatte ich auch Bilder reingestellt.

:blink:

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Ich wurde hier im Ort schon drei Mal am Seniorenheim geblitzt. Und zwar wird genau geblitzt am Schild und das Schild ist einiges vom Seniorenheim entfernt. Einmal 51 km/h, sind natürlich nur 30 km/h erlaubt gewesen, aber war im Winter abends um 20 Uhr, war gerade am bremsen gewesen. Nach 19 Uhr darf eh niemand mehr das Seniorenheimgelände verlassen, aber man muss bis 22 Uhr 30 km/h fahren. Die Gemeindevertreter, mit denen ich sprach, fanden das auch unglaublich

In den Blitzer sind einige Leute hier aus dem Dorf reingefahren.

Die anderen Male waren immer zwischen 35 und 40 km/h. Ich finde ja gut, dass sie da blitzen, aber dann doch bitte am Seniorenheim direkt und tagsüber, damit auch die Leute bezahlen müssen, die es verdienen. Aber nein, lieber alle abzocken.

 

Zur Autobahnausfahrtblitzerei, das ist unfassbar. Wenn sie hier nen Schild vor die Ausfahrt stellen, das würde ich wahrscheinlich erstmal nicht registrieren, weil ich jeden Tag die gleiche Strecke auf der Autobahn fahre und würde da 100 pro reinfahren.

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Zur Autobahnausfahrtblitzerei, das ist unfassbar. Wenn sie hier nen Schild vor die Ausfahrt stellen, das würde ich wahrscheinlich erstmal nicht registrieren, weil ich jeden Tag die gleiche Strecke auf der Autobahn fahre und würde da 100 pro reinfahren.

 

Sehe ich genauso. Nochmal - und man möge mich Unwissenden korrigieren: Es handelt sich um einen Verzögerungsstreifen! Man fährt von der rechten AB -Spur ab und bremst dann herunter, um sicher durch die Ausfahrt zu fahren. Schon im eigenen Interesse verringert man doch die Geschwindigkeit derart, dass man in der engen Autobahnabfahrtskurve nicht herausgetragen wird. Es wird ja schließlich niemand mit 180 km/h in eine Autobahnabfahrt hineinfahren.

 

Wollte man das Geschwindigkeitslimit :lol: in der Ausfahrt einhalten, dann müsste man ja eigentlich auf der rechten Spur der AB vor der Ausfahrt bereits stärker abbbremsen und damit den dahinter fahrenden Verkehr unnötig behindern.

 

Ja, in der Formel 1 gilt zwar ein speedlimit in der Boxengasse, aber.... :wand::(

 

Grüße tikle - langsam die "Freude am Fahren" verlierend... :blink:

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Also Leute, da muss ich aber auch mal meinen Senf dazugeben. Ich bin auch noch nicht lange im Forum, aber das tut hier nichts zur Sache.

Diese Autobahnabfahrt ist offensichtlich nicht genügend beschildert, sodaß man als Fahrer, der die Abfahrt Mendig ca. 2 mal im Jahr nutzt (in meinem Fall) auch mit ruhiger Fahrweise voll in diese hineintappen muss. Ich fuhr von sehr gemässigtem Tempo auf diese Abfahrt zu und fing IN der abfahrt an zu bremsen, wie ich es in der Fahrschule gelernt habe. Ich weiss nicht, ob es sinnvoll ist, in dieser Abfahrt im Niemannsland den "Anker zu werfen", sprich scharf zu bremsen.

Trotz nasser fahrbahn bin ich ganz entspannt in die kurve gefahren, konnte VOR Beginn der Kurve von der Bremse gehen. Wie gesagt, die Strasse war nass bei ca. 6°C, und es bestand mit grossem Sicherheitspuffer keine Gefahr des unkontrollierten Über- oder Untersteuerns meines Wagens, sprich, ich hätte hier bei wirklicher Gefahr noch locker "richtig" bremsen können.

Das zum Thema (Zitat"das Gefühl für die tatsächliche Geschwindigkeit nach einer längeren BAB-Fahrt ein wenig schwindet..")

Fakt ist, würde wenn man diese angeblich so gefährliche Stelle entschärfen wollen (konjunktiv), gäbe es bessere, wirksamere Mittel, um dies zu erreichen. Aber scheinbar geht es hier nur um den schnöden Mammon.

Der ein oder andere weiss vielleicht von den Vorgaben mancher Ordnungsbeamten, daß diese ein Ziel pro Monat gesteckt bekommen, welches sie erreichen müssen. Warum sollte ein solches Ziel nicht den Polizeibeamten gesetzt werden.

Also bitte, HIER kann man definitiv nicht pauschal diese Geschwindigkeitskontrolle mit den anderen in einen Topf werfen.

Wenn es mir deshalb an den Kragen geht, werde ich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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Du erscheinst mir da etwas naiv mit der Beschilderung :wand: . Wenn dort nur ein :lol: im Verzögerungsstreifen steht, das zerlegt sogar ein Scheidungsrecht-macht-alles-Rechtsanwalt vom Lande.

Für Dich zu Info: es gilt zu unterscheiden in 1.) eine Beschilderung rein nach verkehrssicherheitstechnische Aspekte ohne Meßstellenhintergedanke und 2.) eine Beschilderung für eine "sichere" Meßstelle.

Wir hatten neulich einen ähnlichen Fall mit den Meßstellen im Kreuz Neufahrn A9/A92, da hatte ich auch Bilder reingestellt.

Nee, mei Güats'n Dü, da eben unterscheide ich mich (als Praktiker) mal wieder deutlich von Dir (als Theoretiker). :D :D

Bei einem Schild unterstellt man dem Betroffenen Fahrlässigkeit, bei mehreren möglicherweise oder gar wahrscheinlich VORSATZ. :blink: So jedenfalls unser hiesiger AG-Richter. :(

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Wieder ein Beweis dafür, dass es einen Haufen Amtsrichter gibt, die machen was sie wollen, weil die Urteile aus OWi-Verfahren nicht hinreichend überprüft werden.

 

Glücklicherweise hat sich diese Unsitte noch nicht in der Pfalz und das Saargebiet durchgesetzt, wo die Amtsrichter noch halbwegs anständig entscheiden.

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Du wirst doch wohl nicht behaupten wollen, daß man einem VT, der an z.B. vier gleichlautenden VZ 274 zu schnell vorbeifuhr, keinen Vorsatz unterstellen kann/darf. Ein Schild mag man ja ggf. übersehen können, vielleicht auch noch ein zweites. Aber spätestens beim dritten oder vierten muß man doch allmählich reagieren. Oder: u.U. zahlen. :blink:

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@bluey: hier liegen eben nicht vier gleichlautende VZ vor. Die Stelle ist doch offensichtlich unklar beschildert, was die drei Meldungen, welche nur eine Spitze des Eisberges sind, beweisen.

Und bermerkst Du überhaupt noch den Ernst der Lage? Wenn ein "vernünftiger" Fahrer wie @murdock69 hier zurecht auf die Barrikaden geht, dann ist hier in der Verkehrsüberwachung etwas falsch gelaufen und oberfaul. Die abgezockten "vernünftigen" Fahrer sind ja auch ein Multiplikator. Im Freundes-/Kollegen- und Bekanntenkreis wird jeder den Kopf über diese Abzocke schütteln, wenn es sogar ein bekannten "vernünftigen" Fahrer trifft, der damit seinen Nimbus verliert und nun auch im Club der Schnellfahrer ist.

 

@murdock69: laß Dich nicht von @blueys Geschwafel irritieren.

:blink:

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hier liegen eben nicht vier gleichlautende VZ vor. Die Stelle ist doch offensichtlich unklar beschildert, was die drei Meldungen, welche nur eine Spitze des Eisberges sind, beweisen.

Haaallloooo!!! LESEN, LESEN .... UND..... auch verstehen! Ich schrieb doch ganz deutlich (mit Ausnahme von Dir), daß man bei 4 sich wiederholenden VZ u.U. auch Vorsatz unterstellt bekommen kann. HIER in DIESEM konkreten uns vorliegenden Fall schaut es wohl mächtig nach Fahrlässigkeit aus (ich hätte auch Schusselig- oder Dusseligkeit schreiben können). Der TE hat das VZ offensichtlich ganz einfach übersehen. Das passiert vielen anderen auch. Nun, Pech halt nur, wenn man bei so einer Unaufmerksamkeit erwischt und geblitzt wurde, weil: es kostet idR ein paar Euronen.

 

Hoffentlich wurde jetzt auch DIR deutlich, was ich weiter oben zum Ausdruck gebracht habe.

 

Und bermerkst Du überhaupt noch den Ernst der Lage?
Diese Lage ist nicht ernster als tausende anderer, ähnlich oder gleich gelagerter Fälle auch.

 

Wenn ein "vernünftiger" Fahrer wie @murdock69 hier zurecht auf die Barrikaden geht, dann ist hier in der Verkehrsüberwachung etwas falsch gelaufen und oberfaul.

Warum setzt Du denn vernünftig in ""? Bist Du Dir doch nicht so sicher? Dürftest Du eigentlich auch nicht, denn hier hat es - ohne dem TE jetzt zu nahe treten zu wollen - eine Schnarchnase (weil offenkundig unaufmerksam) erwischt. Und das wohl auch zurecht. Von "vernünftig" im eigentlichen Sinne kann ich hier leider nichts erkennen. Er ist zwar IMO kein Raser, aber er war - wie gesagt - unaufmerksam und zu schnell. Nichts weltbewegendes.

 

Die abgezockten "vernünftigen" Fahrer sind ja auch ein Multiplikator. Im Freundes-/Kollegen- und Bekanntenkreis wird jeder den Kopf über diese Abzocke schütteln, wenn es sogar ein bekannten "vernünftigen" Fahrer trifft, der damit seinen Nimbus verliert und nun auch im Club der Schnellfahrer ist.
Mir würden da viel mehr die Leute Sorgen bereiten, die regelmäßig in ihre Stammkneipe marschieren und den Gerüchtegeier über ihrem Stammtisch kreisen lassen. :wand::lol:

Ich denke, daß sich seine Bekannten darüber keine großen Gedanken machen werden oder würden (so sie es denn erfahren sollten). Verbuchen unter: blöd gelaufen, Pech gehabt, zahlen und glücklich sein.

 

@murdock69: laß Dich nicht von @blueys Geschwafel irritieren.

Ja nee, is schon klarrrr..... er sollte schon besser auf Dein ewig gleichlautendes Gefasele hören...... da fährt er sicherlich am besten bei. :blink::(

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Du wirst doch wohl nicht behaupten wollen, daß man einem VT, der an z.B. vier gleichlautenden VZ 274 zu schnell vorbeifuhr, keinen Vorsatz unterstellen kann/darf. Ein Schild mag man ja ggf. übersehen können, vielleicht auch noch ein zweites. Aber spätestens beim dritten oder vierten muß man doch allmählich reagieren. Oder: u.U. zahlen. :wand:

So weit ok.

 

Ein erstes und ein zweites kann man übersehen. Genau das ist es.

Ich hatte aus deiner Aussage gelesen, dass schon beim zweiten Vorsatz unterstellt wird.

 

Das halte ich für unangemessen.

 

Das AG in LU unterstellt grundsätzlich nie Vorsatz bei mehreren Schildern. Selbst bei 5 passierten :blink:-Schildern auf der Hochstraße unterstellt man noch Fahrlässigkeit. Gut, in LU gibt es auch nahezu keine Fahrtenbücher usw.. Das wird kein Maßstab sein...

 

Viele Grüße

Mace

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HIER in DIESEM konkreten uns vorliegenden Fall schaut es wohl mächtig nach Fahrlässigkeit aus (ich hätte auch Schusselig- oder Dusseligkeit schreiben können).

Es sieht hier eher mächtig nach Schusselig- oder Dusseligkeit der Meßbeamten an einer neuen Meßstelle aus in Kombination mit der Gier die Gewohnheitsfahrer auf's Glatteis zu legen :D . Gut, um effektiv weiter zu diskutieren brauchen wir die genaue Schilderabfolge mit Meßstandort.

 

Diese Lage ist nicht ernster als tausende anderer, ähnlich oder gleich gelagerter Fälle auch.
Du erkennst weiterhin nicht :blink: , was für eine Außenwirkung diese Meßstelle hervorgerufen hat. Und 1000 ähnlich gelagerte Fälle wäre eine Katastrophe.

 

Von "vernünftig" im eigentlichen Sinne kann ich hier leider nichts erkennen.

lese doch bitte mal die Beschreibungen von @murdock69: er fährt mit Sicherheitspolster, berücksichtigt div. Eventualitäten wie Nässe und Temperatur und, und, und....und bringt doch alles seriös und sauber auf den Punkt :D .

Vernünftig deswegen in Anführungszeichen, weil wir uns nicht einig sind und es sowieso relativ ist und weil es ein Jargon von Tiefensee ist. Für Tiefensee ist sicherlich ein "langsamer" und 20 Jahre unfallfreier VT ein "vernünftiger" VT.

 

Verbuchen unter: blöd gelaufen, Pech gehabt, zahlen und glücklich sein.
So etwas kann man abhaken, es kann aber auch ein tiefer Stachel für ewig gesetzt werden, die einen "vernünftigen" VT zum Widerstandskämpfer aufwachen lassen :D .

 

Ja nee, is schon klarrrr..... er sollte schon besser auf Dein ewig gleichlautendes Gefasele hören...... da fährt er sicherlich am besten bei. :wand::lol:

Das ist kein Gefasele. Die Fakten passen halt nicht in Dein Traumbild der blütenweißen Verkehrsüberwachung.

Neue Meßstellen haben grundsätzlich Fehlerpotential. Es werden Schilder sogar extra für Meßstellen aufgestellt. Das kann man allein schon von einer Außenbetrachtung der Schilderhistorie an einem Meßstandort feststellen und bei einer Innenbetrachtung wird der Verwaltungsakt auch schriftlich belegt. Also, fasele Du nur weiter :D .

:(

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Hallo, Bluey,

 

ich glaube, ich kann mich auch als Praktiker bezeichnen, und ein klein wenig Ahnung habe ich auch, wie es auf der Autobahn und im Abfahrtsbereich zugeht.

 

Wenn in der oben beschriebenen Ausfahrt so viele Unfälle oder gefährliche Situationen festgestellt wurden, dass die zuständigen Behörden zu der Ansicht gekommen sind, dass nur eine Geschwindigkeitsbeschränkung Abhilfe schafft, ist das in Ordnung und auch zu akzeptieren.

 

Wenn man aber solche Schilder aufstellt, muss man diese erstens so aufstellen, dass sie auch erkannt und abgelesen werden können, und zweitens sollte man mit Messungen zumindest einige Tage warten, bis auch die ortskundigen Verkehrsteilnehmer diese registriert haben.

 

Ortsunkundige achten logischerweise auf unbekannten Strecken eher auf die Schilder, weil sie ja nie wissen, wie z. B. die Geschwindigkeiten in dieser Gegend sind.

 

HIER in DIESEM konkreten uns vorliegenden Fall schaut es wohl mächtig nach Fahrlässigkeit aus (ich hätte auch Schusselig- oder Dusseligkeit schreiben können). Der TE hat das VZ offensichtlich ganz einfach übersehen. Das passiert vielen anderen auch. Nun, Pech halt nur, wenn man bei so einer Unaufmerksamkeit erwischt und geblitzt wurde, weil: es kostet idR ein paar Euronen.

 

Ich halte es für vermessen, jedem Schusseligkeit o.ä. vorzuwerfen, weil er auf seiner Haus - und Hofstrecke ein neues Schild übersehen hat.

 

Behaupte jetzt bitte nicht, dass man gerade in einem Bereich, den man tagtäglich befährt, gleich jedes neue Schild registriert, denn so etwas ist utopisch, und ich gehe jede Wette ein, dass Du auch schon feststellen musstest, dass irgendwo in Deinem Revierbereich schon seit Wochen ein neues Schild stand, an dem Du schon häufig vorbeigefahren bist, aber Du hast es nicht registriert.

 

Bist Du dann auch ein schusseliger Autofahrer?

 

Um es auf den Punkt zu bringen: Die Geschwindigkeitsmessung war, wenn alles so war, wie oben beschrieben, meiner Ansicht nach entweder völlig instinktlos angeordnet oder tatsächlich auf Abzocke aus, so hart das auch klingen mag.

 

Nachteule

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Und dieser Trend, die Abfahrten+Verzögerungsstreifen nun auch zu limitierten zeigt ganz klar die schwachsinnige Überreglementierung der heutigen Zeit.

Jetzt will man dem VT schon den Verzögerungsvorgang auf dem Verzögerungsstreifen vorschreiben

Vielmehr scheint es die Notwendigkeit aufzuzeigen, auch hier regelnd einzugreifen, da offenkundig nicht wenige nach einer BAB-Fahrt nicht mehr in der Lage sind, die Geschwindigkeit im erforderlichen Maße zu reduzieren. Daß das Gefühl für die tatsächliche Geschwindigkeit nach einer längeren BAB-Fahrt ein wenig schwindet, ist ja nicht unbekannt.

 

Hallo Bluey,

mein Anliegen ist zwar leicht off-topic :rolleyes:, aber soweit ich weiß, versiehst Du deinen Dienst auch auf dem Autobahnabschnitt bei Bielefeld und da hat es bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung kürzlich eine für mich unverständliche Änderung gegeben. Und zwar die Ausweitung der Beschränkung bis hinter die Auffahrt Bielefeld und nochmal zusätzliche Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80km/h.

 

Ist der Beschleunigungsstreifen da so kurz, dass die Auffahrenden es nicht schaffen mit adäquater Geschwindigkeit auf die Autobahn einzufädeln? Das wäre ja quasi analog zur Reglementierung des hier diskutierten Verzögerungsstreifens.

 

Für mich hat die Maßnahme leider nur etwas von Gewinnmaximierung im Sinne von mehr und höheren Bußgeldern...

 

Gruß

Teuton

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Neue Meßstellen haben grundsätzlich Fehlerpotential. Es werden Schilder sogar extra für Meßstellen aufgestellt.

:angry2: Und DU wirfst mir Träumerei vor???!!!! Jajajajaja........ *schnorch* :mecker: Du bist ein wahrer Traumtänzer. Ehrlich. :kotz:

 

Das kann man allein schon von einer Außenbetrachtung der Schilderhistorie an einem Meßstandort feststellen und bei einer Innenbetrachtung wird der Verwaltungsakt auch schriftlich belegt. Also, fasele Du nur weiter

Was quarkst Du da schon wieder?! :rolleyes:

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Wenn man aber solche Schilder aufstellt, muss man diese erstens so aufstellen, dass sie auch erkannt und abgelesen werden können, und zweitens sollte man mit Messungen zumindest einige Tage warten, bis auch die ortskundigen Verkehrsteilnehmer diese registriert haben.

Sehe ich ganz genauso. Nur: solange wie wir kein Foto von der besagten Stelle gesehen haben, wissen wir auch nicht, ob das Schild nicht doch gut zu erkennen gewesen ist. Man muß nicht immer vom worst case ausgehen, nur weil hier ein TE jammernd aufschlägt.

 

Ich halte es für vermessen, jedem Schusseligkeit o.ä. vorzuwerfen, weil er auf seiner Haus - und Hofstrecke ein neues Schild übersehen hat.
Wo habe ich das denn "jedem" vorgeworfen? Ich halte es für recht übertrieben und vermessen, mir Aussagen unterzuschieben, die ich nicht getätigt habe. Abgesehen davon: wenn jemand - aus welchen Gründen auch immer - ein VZ übersehen hat, sagen wir mal aus Unachtsamkeit, dann ist das durchaus auch eine Art Schusseligkeit, denn es hätte mit etwas mehr Konzentration/Aufmerksamkeit gesehen werden können (mal davon ausgehend, daß das Schild auch gut sichtbar aufgestellt war. Aber: der TE sagt ja - wenn ich nicht irre -, daß er es beim zweiten Mal gesehen habe. Also!).

 

Behaupte jetzt bitte nicht, dass man gerade in einem Bereich, den man tagtäglich befährt, gleich jedes neue Schild registriert, denn so etwas ist utopisch, und ich gehe jede Wette ein, dass Du auch schon feststellen musstest, dass irgendwo in Deinem Revierbereich schon seit Wochen ein neues Schild stand, an dem Du schon häufig vorbeigefahren bist, aber Du hast es nicht registriert.

Hab ich das behauptet? Wenn ja, WO?! Ganz im Gegenteil. Ich kenne diese Problematik, weshalb wir idR auch ca. ein halbes Jahr abwarten, bevor wir neue Limits überwachen. Du sagst aber selbst, daß man durchaus über mehrere Wochen an einem neuen Schild vorbeifahren kann, ohne es bewußt zu registrieren. Könnte das nicht hier auch der Fall gewesen sein?

 

Bist Du dann auch ein schusseliger Autofahrer?
Unter Umständen würde ich sagen: ja.

 

...aber soweit ich weiß, versiehst Du deinen Dienst auch auf dem Autobahnabschnitt bei Bielefeld...

Das ist falsch. Ich fahre rel. oft dort vorbei, habe dort dienstlich aber nichts verloren. Ist nicht mein Bereich. Zu dem :rolleyes: kann ich daher nichts sagen.

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Neue Meßstellen haben grundsätzlich Fehlerpotential. Es werden Schilder sogar extra für Meßstellen aufgestellt.

:angry2: Und DU wirfst mir Träumerei vor???!!!! Jajajajaja........ *schnorch* :mecker: Du bist ein wahrer Traumtänzer. Ehrlich. :kotz:

 

Zumindest für das fett markierte habe ich letztens ein Beispiel gegeben (siehe hier und meine Antwort).

 

Wurde nur nicht näher drauf eingegangen... :rolleyes:

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Ich bin da bzw. an der Abfahrt Wetzlar vor ein paar Monaten das erste und letzte Mal vorbeigekommen. Von daher: ich kenne die Örtlichkeit nicht. Aber offenkundig unterstellst Du den Kollegen, die Beschilderung verändert zu haben. Hast Du das auch gesehen? Oder sind das reine Vermutungen?

 

Noch einmal: wir können/dürfen weder Limits aufstellen noch diese verändern! Würden dabei auch noch Messungen durchgeführt, dann könnte man den gesamten Satz in die Tonne werfen.

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Ich bin da bzw. an der Abfahrt Wetzlar vor ein paar Monaten das erste und letzte Mal vorbeigekommen. Von daher: ich kenne die Örtlichkeit nicht. Aber offenkundig unterstellst Du den Kollegen, die Beschilderung verändert zu haben. Hast Du das auch gesehen? Oder sind das reine Vermutungen?

 

Noch einmal: wir können/dürfen weder Limits aufstellen noch diese verändern! Würden dabei auch noch Messungen durchgeführt, dann könnte man den gesamten Satz in die Tonne werfen.

 

Ich brauche die Kollegen nicht dabei sehen, wie sie das Schild aufstellen. Selbst werden sie das auch wohl nicht gewesen sein, das wäre ja noch schöner - Kofferraum auf, Schild raus, Kofferraum zu. :mecker:

 

Nein, nochmal: seit Jahren ist das Limit an einer Auffahrt auf die B49 auf 60 begrenzt gewesen. Und zwar mit einem einzigen Schild, vielleicht 30 Meter vor der Auffahrt und direkt danach wieder aufgehoben. Geblitzt wurde dort nie.

 

Seit einigen Wochen wurde ein zweites 60er-Schild etwa 100-150 Meter vor das erste gestellt. Und gleich bei Vorbeifahrt Nr. 2 an dieser Stelle entdecke ich den ersten mobilen Blitzer.

 

 

Ist das also kein Beispiel dafür, dass ein Schild lediglich zum Sinne des Blitzens aufgestellt wurde? :rolleyes:

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Ist das also kein Beispiel dafür, dass ein Schild lediglich zum Sinne des Blitzens aufgestellt wurde? :rolleyes:

1. ging es bei m3_ und dem, was Du fett markiert hattest, doch darum, daß angeblich Schilder "extra für Meßstellen" aufgestellt werden. Daraus habe ich abgeleitet, daß das die Kollegen im Bedarfsfall tun. Wenn das anders gemeint war, ok.

2. wenn man feststellt, daß an einer Stelle XY ein Limit nicht eingehalten wird, eine Überwachung desselben aber ohne Veränderungen nicht möglich ist, wieso soll dann diese Veränderung nicht "legitim" sein? Natürlich erfolgt sie dann, um dort blitzen zu können. Allerdings halte ich das dann für absolut sinnvoll und nachvollziehbar. Der VT hatte es ja (eigenverantwortlich) selbst in der Hand, er hätte sich halt nur an das Limit (annähernd halten müssen. Aber nein, geht ja nicht. Ok. Nur soll man dann bitte schön später nicht jammern, wenn das Limit ausgeweitet und überwacht wird.

3. nein, dafür ist es eben kein gutes Beispiel, da ja zuvor bereits ein Schild aufgestellt war. Es erfolgte lediglich eine kleine Veränderung/Ergänzung. :mecker:

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:lol: Und DU wirfst mir Träumerei vor???!!!! Jajajajaja........ *schnorch* :D Du bist ein wahrer Traumtänzer. Ehrlich. :P

...

Was quarkst Du da schon wieder?! :kotz:

Du bist hier der Traumtänzer :P .

Sag halt, wann Deine Party vorbei ist :fool::fool::fool::mad::angry2::D:rolleyes: .

:mecker:

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Guest Simineon
Neue Meßstellen haben grundsätzlich Fehlerpotential. Es werden Schilder sogar extra für Meßstellen aufgestellt.

 

Ich hab doch glatt letztlich eine Überwacherin des ruhenden Verkehrs (ehemals Politesse) gesehen, die zog auf einem kleinem Handwagen hinter sich ein Halteverbotsschild, stellte das neben einem Auto auf und schrieb direkt ein Knöllchen.

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Das Blitzen an der Abfahrt Mendig ist altbekannt; es erfolgt im 50-er Bereich und betrifft nur die Ausfahrt, nicht die AB (130). Sinnvoller wird es dadurch noch lange nicht; besser wären Warnbaken entlang der Kurve; die Geschwindigkeit sollte man dann selbst einschätzen können.

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.....

Ich träume hier nicht. Das Jahr 2007 geht als das rabenschwärzeste Jahr in der Verkehrsüberwachungstechnikgeschichte der Polizei ein. Nur zwei Beispiele von bundesweiten Flächenbränden: ungeeichte Videowagen :angry2: und illegale Abstandsmessungen :kotz: durch nicht zugelassene Apparaturen. Diese Fakten können auch Deine Blümchen-Verkehrsüberwachungsträume nicht übertünchen..

 

Fakten???? :rolleyes:

Ist ja Quark was du schreibst.

Es war weder etwas ungeeicht noch irgendwas illegal :D

Vielleicht verstehst du ja eines schönen Tages was in den entsprechenden Threads geschrieben wurde :mecker:

 

Das an Verkehrsmeßtechnik nachgebessert wurde gab es auch schon in anderen Jahren. Z.B. bei der TPH-III

 

Rabenschwarz war das auch nicht .... vielleicht für dich wenn man bedenkt das hier die gemessenen Verstöße duch neue Technik auf mehr als das doppelte angewachsen sind.

Schlecht ist es höchstens für die Bußgeldstelle, da sie es vorn und hinten nicht mehr schaffen

 

"Bußgeldstelle erstickt in Blitzer-Bildern

 

Lobdeburgtunnel füllt die Landeskasse - In Artern müssen schon Zeitarbeiter aushelfen

Von Volkhard Paczulla Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern kommt mit dem Abstrafen von Temposündern seit Wochen nicht mehr nach. Durch Arbeitsüberlastung der Beamten wurden zehntausende Bescheide über Verwarnungsgelder fehlerhaft verschickt.

Eigentlich ist die Arterner Behörde, bei der alle Blitzer-Bilder aus Thüringen zur Bearbeitung landen, mit 88 Personalstellen besetzt. Das Polizeiverwaltungsamt stockte wegen des Arbeitsaufwandes bereits um 13 Stellen auf, aber das reicht offenbar nicht. Laut MDR sorgen derzeit auch 15 Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma für Entlastung der Beamten, die jede Menge Überstunden schieben. Die zu bearbei- tenden Fälle haben von rund 50 000 auf bis zu 120 000 pro Monat zugenommen.

 

 

Als einen Grund des Engpasses gibt das Innenministerium den Lobdeburg-Tunnel über der A 4 bei Jena an. In der Betonröhre, die gegenwärtig auch den Gegenverkehr aufnehmen muss, sind nur 60 km/h erlaubt. Allein im Juli blitzten dort die fest eingebauten Kameras fast 75 000 Mal.

 

Finanzministerin Birgit Diezel (CDU) wird es freuen. Nahm Thüringen schon im Jahr 2006 mit Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgeldern über die Zentrale Bußgeldstelle 20,9 Millionen Euro ein, so ist für den Haushalt 2008/09 die Summe von jeweils 22,5 Millionen Euro eingeplant. Für das laufende Haushaltsjahr wurden 20,8 Millionen veranschlagt. Die dürften weit überboten werden, auch wenn das Computersystem in Artern über die Schwelle zur sechsstelligen Fallzahl pro Monat gestolpert ist und dem Land vermutlich Einnahmeverluste beschert. Liegengebliebene Verfahren sollen bis Mitte Dezember aufgearbeitet sein.

 

07.11.2007"

 

http://www.otz.de/otz/otz.onlinesuche.voll...er=1&other=

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Vielleicht verstehst du ja einesschönen Tages was in den entsprechenden Threads geschrieben wurde :rolleyes:

Na, wenn das genauso lange auf sich warten läßt wie die Erfüllung seiner vielen Versprechen und Ankündigungen, dann wird das mind. bis zum Sanktnimmerleinstag dauern. :mecker:

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Hallo Leute,

 

schön (oder auch nicht), zu hören, dass auch andere betroffen waren. Diskussion hin oder her, diese Radarfalle ist Abzocke. Ich bin eigentlich ein meist rücksichtsvoller Fahrer bzw. halte mich die Geschwindigskeitsbegrenzungen, aber das ist etwas, wo ich mich frage, warum. Abzocken tun die mich ja so oder so. Ich habe den Bescheid noch nicht, aber ich bin mir überhaupt nicht mehr sicher, wie schnell ich war. Im ungünstigsten Fall > 42 km/h und ich bin deswegen den Lappen los. Ist das fair ? Mit Sicherheit nicht ! :mecker:

 

Das Schild (50 km/h und rechts-abknickender Pfeil) ist schon zu sehen, aber ich habe dort noch NIE einen Unfall gesehen bzw. meines Wissens fahren die LKW, Autos immer entsprechend vorsichtig, da es starke Rechtkurve folgt.

 

Hallo, ich war heute auf dem Weg von Köln nach Saarbrücken. Auf der A61, Abfahrt Mendig wollte ich runter fahren. Auf der Autobahnabfahrt sah ich von weiten eine Radarfalle stehen und war der Annahme, dass die auf die Autobahnfahrbahn gerichtet war. Von wegen ! Ich fuhr, wie üblich, mit 70-80 kmh in die Ausfahrt ein und auf einmal blitzt es :rolleyes: . Ich dachte erst, die haben ein Fahrzeug auf der Autobahn geblitzt. Ich bin daraufhin zurück, wieder auf die Autobahn und den gleichen Weg wieder gefahren. Tatsächlich war vor der Autobahnausfahrt eine Kilometerbegrenzung bzw. ein 50 Km/h Hinweisschild. Ich kann es trotztdem nicht fassen, dass man in einer Ausfahrt blitzt, wo ich keinen gefährde. Vor allem hätte ich 20-30 Meter so und so nur noch 40-50 Km/h fahren können, weil dort eine langgezogene Kurve kam. Ich hoffe jetzt nur, dass die das wenigstens als ausserorts bewerten. Die Dreistigkeit schlechthin wäre, wenn die das als innerorts einstufen.

Ich weiss jetzt auch nicht was ich machen soll. Dagegen angehen ? Ich habe keine Punkte in Flensburg, aber damit werden einige dazukommen und das nur, weil ich auf einer AUTOBAHNABFAHRT zu schnell gefahren bin. Ich fasse es nicht !

Falls einer eine Idee oder Vorschlag hatte, wäre ich froh.

 

Gruß aus Köln.

 

Hallo Kölner,

 

 

mir ist der gleiche Scheiss heute passiert (um ca. 10:30). Bist Du sicher, dass dort die 50 Kmh Begrenzung gilt? Ich habe gar keinen Schild gesehen, fuhr allerdings die letzten 500m vor der Abfahrt hinter einem Lkw. Hatte gleiche Annahme wie Du, dass mindestens 80 kmh erlaubt sind. Ich war gerade beim abbremsen, wie üblich bei einer Abfahrt, fuhr aber leider um die 100 kmh schnell....

 

Danke für Deine Antwort!

 

 

Hallo,

 

ich bin mir auch nicht sicher, was ich tun soll und auch nicht mehr sicher, wie schnell ich war. Bei Dir (und vielleicht auch bei mir) würde > 42 km/h heissen, dass wir den Führerschein abgeben müssen und das wegen einem derartigen Vergehen ? Das kann eigentlich nicht sein.

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[...]

 

halte mich die Geschwindigskeitsbegrenzungen,

 

dann frage ich mich allerdings, warum Du geblitzt wurdest ...

 

...diese Frage kann nur jemand stellen, der entweder vom Ordnungsamt/Polizei ist oder den Text nicht gelesen hat. Ich muss zugeben, dass ich in keiner Ausfahrt 50 km/h fahre, aber wer tut das schon. Sorry, aber das kommentiere ich nicht weiter.

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Guest Simineon

Weder bin ich Polizist, noch habe ich den Text falsch gelesen.

 

Du bist in eine geschwindigkeitsbegrenzte Ausfahrt gefahren und bist geblitzt worden, behauptest jetzt, das sei pure Abzocke und tust so, als würdest Du immer korrekt fahren.

 

Leider ist hier unsere gefährlichste Ausfahrt immer noch nicht geschwindigkeitsbegrenzt, denn gerade in dieser Zeit fahren da häufiger irgendwelche, die sonst immer korrekt fahren mit etwas überhöhter Geschwindigkeit rein. Mit dem Erfolg, dass ihnen am Ende der Ausfahrt das Fahrzeug wegrutscht und auf den Nachbarspuren die Fahrzeuge von der Bahn kegelt. Passiert jedes Jahr schätzungsweise 5-10 mal. (A5 auf die A648 Richtung Opelkreisel)

 

Auf der Gegenseite ist glücklicherweise auf 80 km/h begrenzt (A648 auf A5 in Richtung Süden) und wird auch streng kontrolliert, wechselweise mit ner XV2 bzw. mit Radar. Trotz der geschwindigkeitsbegrenzung zeugen doch die Farbspuren auf den Leitplanken und die häufig vollkommen verbogene und ramponierte Leitplanke, dass hier auch einige meinen, nur sie alleine wüssten, welche Geschwindigkeit hier die richtige sei. :rolleyes:

 

Warum wird auf der Seite, wo Personenschaden droht keine Beschränkung ausgeschildert und dort wo nur Sachschaden droht wird beschränkt.

 

Insofern: Ich finde es vollkommen korrekt, dass Ausfahrten begrenzt werden, vor allem so lange es VTs gibt, die noch zu schnell da rein fahren und auf dem Verzögerungsstreifen nicht genug verzögern können.

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Hallo Simineon,

mag ja alles sein und es gibt diese gefährdeten Ausfahrten, aber meines Erachtens nicht dort, wo ich geblitzt wurde. An dieser Stelle verengt sich die Autobahn, d.h. aus dreispurig wird zweispurig ; erlaubt ist 130 km/h. Was ich oft dort erlebe ist, dass diese Begrenzung nicht eingehalten wird und schneller gefahren wird. Was wird aber geblitzt ? Die Abfahrt und nicht die Fahrbahn. Da drängt sich mir leider der Gedanke der Abzocke auf.

Glaube mir, wenn ich irgendwo geblitzt werde, weil ich unerlaubt zu schnell fahre, dann zahle ich ohne zu meckern, aber hier kocht (immer noch) die Wut in mir.

Naja, ich warte jetzt mal ab (was auch sonst) und gucke mal, was ich abdreücken muss.

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...diese Frage kann nur jemand stellen, der entweder vom Ordnungsamt/Polizei ist oder den Text nicht gelesen hat. Ich muss zugeben, dass ich in keiner Ausfahrt 50 km/h fahre, aber wer tut das schon. Sorry, aber das kommentiere ich nicht weiter.

Dann wundert's mich auch nicht, daß Du dort geblitzt wurdest. Wenn die Beschilderung zu sehen war und Du Dich dann doch nicht daran halten konntest oder besser wolltest, so mußt Du Dich ggf. auch nicht wundern, wenn es denn doch auch mal blitzt. Hier oder sonstwo danach aufzuschlagen und was von Abzockerei jaulen ist recht albern.

Was andere tun, ist auch völlig egal. Wenn andere in den Brunnen springen, springst Du doch auch nicht hinterher, oder etwa doch?!

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Neue Meßstellen haben grundsätzlich Fehlerpotential. Es werden Schilder sogar extra für Meßstellen aufgestellt.

:lol: Und DU wirfst mir Träumerei vor???!!!! Jajajajaja........ *schnorch* :rofl: Du bist ein wahrer Traumtänzer. Ehrlich. :P

 

Das kann man allein schon von einer Außenbetrachtung der Schilderhistorie an einem Meßstandort feststellen und bei einer Innenbetrachtung wird der Verwaltungsakt auch schriftlich belegt. Also, fasele Du nur weiter
Was quarkst Du da schon wieder?! :nolimit:

@Bluey

Warum lässt du dich immer wieder auf eine Diskussion mit m3 ein? Da ist Hopfen und Malz verloren! Er sondert doch immer seine selben wirren Theorien ab, die keiner genauen Prüfung standhalten! Er sollte erst mal seine Doktorarbeit abschließen und dann hier mal einstellen! Wenn diese Doktorarbeit genauso blabla ist, was er hier sonst ablässt, wird sie nie anerkannt! :)

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Warum lässt du dich immer wieder auf eine Diskussion mit m3 ein? Da ist Hopfen und Malz verloren! Er sondert doch immer seine selben wirren Theorien ab, die keiner genauen Prüfung standhalten! Er sollte erst mal seine Doktorarbeit abschließen und dann hier mal einstellen! Wenn diese Doktorarbeit genauso blabla ist, was er hier sonst ablässt, wird sie nie anerkannt! :rofl:

Naja, ich weiß zwar, daß da Hopfen und Malz vergebens sind, aber manchmal ist's zumind. etwas unterhaltsam. :nolimit:

 

Bezüglich seiner Doktorarbeit bezweifle ich so langsam, daß die jemals zum Abschluß gelangt. :lol: @m3_ scheint auch so eine Art "Dauerstudent" zu sein...... ein Schrecken ohne Ende..... :)

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Neue Meßstellen haben grundsätzlich Fehlerpotential. Es werden Schilder sogar extra für Meßstellen aufgestellt.

 

Ich hab doch glatt letztlich eine Überwacherin des ruhenden Verkehrs (ehemals Politesse) gesehen, die zog auf einem kleinem Handwagen hinter sich ein Halteverbotsschild, stellte das neben einem Auto auf und schrieb direkt ein Knöllchen.

@simineon&bluey: könnt Ihr überhaupt lesen :nolimit: ? Ich schrieb von Verwaltungsakten! Daß Cops nicht Tempolimit-Schilder aus ihren Kofferraum auspacken, da leg sogar ich meine Hand ins Feuer. Für Privat - und Kommunenblitzer aber nicht.

 

Im kurzen Überschlag sind mir drei Meßstellen mit Verwaltungsakt bekannt und mindestens drei von der kontinuierlichen Außenbetrachtung, so wie @elster ein Beispiel gebracht hat.

 

Hier ein Beispiel so einer Überreglementierung, meines Wissens noch ohne Abzocke:

 

post-64-1194758608_thumb.jpg Bild 1

post-64-1194758553_thumb.jpg Bild 2

post-64-1194758640_thumb.jpg Bild 3

 

Es ist ein Witz, daß mitten im Verzögerungsstreifen eine Geschwindigkeit vorgeschrieben wird. Wir haben doch die Basics: die Ausfahrt wird mit der 300er, 200er und 100er Bake bestens angekündigt. Und wenn eine überdurchschnittliche Gefahr zu sonstigen Ausfahren vorliegt, dann kann man diese Gefahr ausschildern (bei rutschigen Asphalt Schleudergefahr, eine Kurven/S-Kurvenschild und Kurvenleitschilder, und die können sogar haushoch sein, siehe A3.

Ein Limit ist wie auch sonst kein Allheilmittel, die Straße muß selbsterklärend sein, die Geschwindigkeit ist nach §3 zu wählen und fertig. Ein Limit ist halt leider die Existenzgrundlage für Abzocke :rofl: .

:)

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Ich habe gelernt, dass man erst auf dem Verzögerungsstreifen anfängt zu bremsen, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern.

Ich habe auch in diesem Forum gelernt, dass die Geschwindigkeit auf dem Verzögerungsstreifen mit dem Zusatzpfeilschild ab dem Schild gilt. Oft steht dieses Schild bereits am Anfang des Verzögerungsstreifens. Will ich nun ausfahren, beginne ich mit dem Blinken zwischen der 300m und 200m Bake, fahre dann mit -sagen wir- 120 oder 130 auf den Verzögerungsstreifen und passiere ein :rofl: Schild. Jetzt muss ich den Anker werfen, obwohl ich noch 100-150m zum sanften Bremsen hätte :nolimit::)

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