bekannter 0 Posted November 6, 2007 Report Share Posted November 6, 2007 Hallo zusammen, uns beschäftigt seit einiger Zeit das Thema Feuerwehrausfahrt. Vor dem Gerätehaus befindet sich ein großer Platz, der regelmäßig zum Halten genutzt wird, wenn Eltern ihre Kinder von der nebenan gelegenen Schule abholen. Nicht selten dauert das "Halten" dann auch mal mehr als 10 Minuten. Erste Frage: Um was für eine Fläche handelt es sich rechtlich? Privatgelände? Öffentliche Fläche? Gehört ja eigentlich der Gemeinde. Zweite Frage: Ist es gesetzlich geregelt, dass auf in einer Feuerwehrausfahrt zumindest Parkverbot ist, ohne dass dies durch Schilder angezeigt ist? Wie sieht es mit Parken am Fahrbandrand aus. Ungefähr vor dem weißen Gebäudeteil in der Mitte befindet sich ein nicht abgesenkter Bordstein auf einer Länge von ungefähr 3 Metern. Wenn dort ein Fahrzeug parkt, kommt man mit einem Einsatzfahrzeug aus der rechten Halle nicht in einem Zug auf die Straße, da diese zu schmal dafür ist. Muss dieser Bereich auch vielleicht automatisch freigehalten werden? Je nachdem wie das Grundstück ausgelegt ist (==>5 m vor und hinter Einmündungen)? Und die letzte Frage: Links neben dem Bild befindet sich der Parkplatz für die Einsatzkräfte. An der Einfahrt steht ein Schild "Privatparkplatz. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Parkplatz nur für Feuerwehrangehörige". Schön und gut - hält sich nur keiner dran. Das Ordnungsamt gibt alles, um den Vorurteilen gegenüber Beamten gerecht zu werden, macht also nichts, selbst nach mehreren Anfragen. Wir verteilen nette Zettel, wo wir die Situation erklären, und darum bitten, den Parkplatz freizuhalten. Welche Möglichkeiten gibt es noch. Ist es verhältnismäßig, abschleppen zu lassen? Gruß, und vielen Dank im Voraus für die Antworten Quote Link to post Share on other sites
EricB 0 Posted November 6, 2007 Report Share Posted November 6, 2007 Erste Frage: Um was für eine Fläche handelt es sich rechtlich? Privatgelände? Öffentliche Fläche? Gehört ja eigentlich der Gemeinde. Das es für jeden zugänglich ist, und es nicht eingezäunt ist, gilt es als öffentliche Fläche. Zweite Frage: Ist es gesetzlich geregelt, dass auf in einer Feuerwehrausfahrt zumindest Parkverbot ist, ohne dass dies durch Schilder angezeigt ist? Wie sieht es mit Parken am Fahrbandrand aus. Ja. Selbst das Halten ist dort verboten. der tatbestand heißt: "Sie hielten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt." kostet 10€Parken kostet sogar 35€Parken am rechten Fahrbahnrand ist grundsätzlich zulässig.. GRUNDSÄTZLICH Und die letzte Frage: Links neben dem Bild befindet sich der Parkplatz für die Einsatzkräfte. An der Einfahrt steht ein Schild "Privatparkplatz. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Parkplatz nur für Feuerwehrangehörige". Schön und gut - hält sich nur keiner dran. Das Ordnungsamt gibt alles, um den Vorurteilen gegenüber Beamten gerecht zu werden, macht also nichts, selbst nach mehreren Anfragen. Wir verteilen nette Zettel, wo wir die Situation erklären, und darum bitten, den Parkplatz freizuhalten. Welche Möglichkeiten gibt es noch. Ist es verhältnismäßig, abschleppen zu lassen? Naja, Wenn es privatgrundstück ist, können sie eigentl. schon abschleppen lassen, müssen aber zunächst die Kosten tragen. Sonst einfach nochmal an das Ordnungsamt wenden.. Wenn die nix tun Vielleicht Bürgermeister.. Der weist dann schon gegebene Schritte an.. Aber da bin ich mir nicht so sicher.. Hoffe konnte etwas helfen Quote Link to post Share on other sites
bekannter 0 Posted November 6, 2007 Author Report Share Posted November 6, 2007 Ja. Selbst das Halten ist dort verboten. der tatbestand heißt: "Sie hielten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt." kostet 10€Parken kostet sogar 35€ Was ist notwendig, damit die Zu- oder Ausfahrt gekennzeichnet ist. In Anbetracht von sechs Toren mit dahinter stehenden Einsatzfahrzeugen dem gesunden Menschenverstand nach nicht mehr viel, aber ein Schild ist wahrscheinlich Bedingung, oder? Edit:Naja, Wenn es privatgrundstück ist, können sie eigentl. schon abschleppen lassen, müssen aber zunächst die Kosten tragen. Sonst einfach nochmal an das Ordnungsamt wenden.Gibt es denn noch eine "Verschärfung" des Schildes? Also nicht nur Privatparkplatz, sondern irgendwie auf Feuerwehr etc. bezogen? Weil es geht ja auch um den Zeitfaktor bei einem Einsatz. Quote Link to post Share on other sites
EricB 0 Posted November 6, 2007 Report Share Posted November 6, 2007 €Parken kostet sogar 35€ Was ist notwendig, damit die Zu- oder Ausfahrt gekennzeichnet ist. In Anbetracht von sechs Toren mit dahinter stehenden Einsatzfahrzeugen dem gesunden Menschenverstand nach nicht mehr viel, aber ein Schild ist wahrscheinlich Bedingung, oder? Naja, vom reinen menschenverstand würde ich sagen, die 6 großen Feuerwehrtore reichen.. ABer um sicher zu gehen und vor gericht durchzukommen würde ich noch son Schild anbringen.. Wie sie überall stehen.. Aber aus persönlicher erfahrung macht unser Gericht hier bei Feuerwehrausfahrten kein spaß mit.. also keine dummen ausreden oder so.. Aber sicher ist sicher Gibt es denn noch eine "Verschärfung" des Schildes? Also nicht nur Privatparkplatz, sondern irgendwie auf Feuerwehr etc. bezogen? Weil es geht ja auch um den Zeitfaktor bei einem Einsatz. Glaube nicht das es da eine Verschärfung gibt. Aber reicht denn nicht ein einfacher Brief ans ordnungsamt oder ggf. den Bürgermeister? die müssten doch auch soviel verstand haben und das verstehen.. Ansonsten einfach ne kette davor machen... wobei das ja wieder mit zeitaufwand verbunden ist. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 6, 2007 Report Share Posted November 6, 2007 Das ist mal wieder typisch für Deutschland.Viele beschweren sich darüber, dass alles 100%ig genau geregelt ist und dann,wenn mal nicht, nutzen sie diese Lücke gnadenlos aus.ME sollte man Autos die vor einer Feuerwache parken sofort abschleppen und ans andere Ende der Stadt/des Landkreises verfrachten, wo öffentlichen Verkehrsmittel nienicht hinfahren.Geht aber nicht- denn es fehlt ja ein behördlich angeordnetes und rechtsgültiges Schild - und wenn da eines wäre würde bestimmt irgendein Hirni auf die Idee kommen nachzumessen, ob das Schild auch genau die richtige Größe hat und nicht evtl. 5mm zu klein ist.*scnr das musste jetzt mal raus Quote Link to post Share on other sites
bekannter 0 Posted November 6, 2007 Author Report Share Posted November 6, 2007 Aber reicht denn nicht ein einfacher Brief ans ordnungsamt oder ggf. den Bürgermeister? die müssten doch auch soviel verstand haben und das verstehen.. Ansonsten einfach ne kette davor machen... wobei das ja wieder mit zeitaufwand verbunden ist.Klar haben die Verständnis dafür, haben auch allen Feuerwehrleuten Aufkleber fürs Auto spendiert, damit diese bei Kontrollen unterschieden werden können. Das Problem ist nur, die Parkplätze werden meist am Wochenende belagert, wenn in der Umgebung Veranstaltungen sind. Da hat die Gemeinde natürlich frei, und wegen ein paar Falschparkern zieht sich da auch keiner die Jacke an, geschweige denn, kommt selber auf die Idee, mal zu gucken.Wir stellen dann selber immer Pylone auf, entweder wird drüber gefahren, zur Seite gestellt, oder nebenher über einen hohen Bordstein gefahren. Man ist ja nicht blöd Quote Link to post Share on other sites
EricB 0 Posted November 6, 2007 Report Share Posted November 6, 2007 wobei eigentl. man das überfahren der kegel (der rechtschreibung wegen *gG*) sicherlich auch privatrechtlich verfolgen kann oder? naja.. dann kommt vielleicht am wochenende nicht das orgnungsamt.. aber polizei sollte schon vorbei kommen und etwas machen können.. aber wäre sicherlich unverhältnissmäßig dort abzuschleppen... aber bin leider kein rechtsanwalt und dir da noch genaue möglichkeiten zu nennen... ich weiß nur wie wir es in der bußgeldstelle handhaben Quote Link to post Share on other sites
bekannter 0 Posted November 6, 2007 Author Report Share Posted November 6, 2007 ...kegel (der rechtschreibung wegen *gG*)Dann sag doch Lübecker Hütchen ;-) naja.. dann kommt vielleicht am wochenende nicht das orgnungsamt.. aber polizei sollte schon vorbei kommen und etwas machen können.. aber wäre sicherlich unverhältnissmäßig dort abzuschleppen... aber bin leider kein rechtsanwalt und dir da noch genaue möglichkeiten zu nennen... ich weiß nur wie wir es in der bußgeldstelle handhabenIrgendwie bekommen wir schon wen an die Arbeit. Es ging jetzt auch nur erst mal um die Grundlagen. Erstens wollen wir, wenn wir in Diskussionen mit Autofahrern geraten, rechtlich fundiertes weitergeben, und zweitens wollten wir wissen, was bei der Gemeinde noch angefordert werden muss, also beispielsweise das Schild "Feuerwehrausfahrt" oder dergleichen, am besten kombiniert mit dem absoluten Haltverbot, und auch das absolute Haltverbot für die Straße davor, am besten in beiden Richtungen, da dort sond "prinzipiell" an den erhöhten Bordsteinen geparkt werden darf, was uns jedoch an der Ausfahrt hindert. Quote Link to post Share on other sites
EricB 0 Posted November 6, 2007 Report Share Posted November 6, 2007 es ist ehm komisch das ihr bei soner großen feuerwehr noch nicht so ein schild habt. Und so ein schild "feuerwehrausfahrt" heißt ja gleichzeitig Halteverbot.. weiß net ob es da günstig wär, noch ein halteverbotsschild aufzustellen.. doppelt hält im deutschen recht nicht immer besser... aber das wird man euch sicher in der dementsprechenden Behörde sagen.. Ihr könnt da ja selber eh nix aufstellen, da das alles verwaltungsakte sind.. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 6, 2007 Report Share Posted November 6, 2007 @Eric: Bitte mal die Zitat-Funktion ausprobieren, das kann man ja so nicht lesen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 6, 2007 Report Share Posted November 6, 2007 Das Ordnungsamt gibt alles, um den Vorurteilen gegenüber Beamten gerecht zu werden, macht also nichts, selbst nach mehreren Anfragen.Nur so als Anmerkung: Die (Berufs-)Feuerwehr ist Teil des Ordnungsamtes. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 6, 2007 Report Share Posted November 6, 2007 ME sollte man Autos die vor einer Feuerwache parken sofort abschleppen und ans andere Ende der Stadt/des Landkreises verfrachten, wo öffentlichen Verkehrsmittel nienicht hinfahren. Das würde aber ein lautes Gemecker geben, es reichen eigentlich schon die derzeitigen Mißfallenskundgebungen . Quote Link to post Share on other sites
Wavestar0759 1 Posted November 6, 2007 Report Share Posted November 6, 2007 Wenn der Feuerwehrparkplatz schön von "unberechtigten" zugeparkt ist, einfach mal eine "Einsatzübung" anberaumen. Die Wehrleute können nun natürlich nicht auf dem ihnen zugewiesenen Platz parken. Aber davor sollte genug Platz sein und wenn die "Übung" dann nach 3-4 Stunden beendet ist, haben zumindest die wartenden Falschparker verstanden Natürlich bleibt ein Mann auf der Wache, um die -parker auf ihren Fehler hin zu weisen und offiziell alles zu versuchen, dass die Einfahrt wieder frei wird @faun98:Du hebst doch bestimmt gerne die besonders eiligen Falschparker (natürlich kostenpflichtig) vom Platz, oder??? Quote Link to post Share on other sites
bekannter 0 Posted November 7, 2007 Author Report Share Posted November 7, 2007 Wir warten auf einen Einsatz während eines vollgeparkten Parkplatzes. Weil dann braucht sich auch niemand drum bemühen, dass die falsch parkenden Fahrzeuge rausgelassen werden. Aber leider kommen die halt nicht zu den Zeiten wie man sich das wünscht. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.