DDaniel 0 Posted October 27, 2007 Report Share Posted October 27, 2007 Tja, bin am 3. Oktober früh morgens geblitzt worden (Sportturnier). Wer sonst fährt schon so früh morgens an einem Feiertag herum. Bin auf der Bundesstraße gemütlich gefharen (dauerhaft mit 100), habe mich während der Fahrt auch unterhalten. Habe wohl ein Ortsschild verpasst und bin weiter mit 100 gefahren, dumm gelaufen. Bin mit 83 km/h geblitzt worden bzw. durch Induktionsschleifenmessung (keine Ahnung was das ist) und Frontfoto. Tja, das Fahrverbot zu umgehen klappt wohl nicht, habe das Fahrverbot auch verdient, Schild halt übersehen. Meiner Meinung nach sollte sowieso viel mehr geblitzt werden, weil ich öfter in 30 Zonen überholt werde, weil ich 30 km/h fahre (z.B. an Schulen). Sowas ärgert mich bisschen. Naja Geldstrafe ist nicht so schlimm, weil ich eh ca. 250 Kilometer am Tag fahre, da spare ich einen Monat lang richtig Geld. Aber ich bin noch Student, jetzt meine Frage, kann ich das Fahrverbot beliebig bestimmen? Also z.B. 15. Januar - 15 Feburar? Weil außerhalb der Semesterferien kann ich nicht meinen Führerschein abgeben, sonst ist das ganze Semester futsch. MfGDaniel Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted October 27, 2007 Report Share Posted October 27, 2007 In der Regel (und wenn Du noch nie aufgefallen sein solltest in Flensburg) hast Du die Möglichkeit, den Zeitraum des FV frei zu wählen, natürlich innerhalb einer gegebenen Zeit. Mehr dazu findest Du auch in unseren FAQs. Quote Link to post Share on other sites
DDaniel 0 Posted October 27, 2007 Author Report Share Posted October 27, 2007 Beim Schreiben ist kein Foto dabei. Am besten ist, ich gebe alles zu oder? Oder sollte ich ein Foto anfordern, wie mache ich das denn? Sry, habe noch nie so ein schreiben bekommen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted October 28, 2007 Report Share Posted October 28, 2007 Du kannst dich erst einmal dumm stellen und ein Foto anfordern. Vielleicht ist die Qualität nicht ausreichend gut, um dich eindeutig als Betroffenen zu identifizieren. Sollte dies der Fall sein, gibt es womöglich noch Mittel und Wege. Falls alle Stricke reissen - und dein Punktekonto lupenrein ist -, könntest du den Versuch starten, das Fahrverbot in ein erhöhtes Bussgeld umzuwandeln. Allerdings muss sich die Behörde darauf nicht einlassen. Merke: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat bereits verloren. Quote Link to post Share on other sites
DDaniel 0 Posted October 28, 2007 Author Report Share Posted October 28, 2007 Naja ich habe ja die Anhörung zum Bußgeldverfahren und muss das innerhalb von 7 Tagen zurückschicken. Muss da Angaben zur Sache machen. Ob ich der Fahrzeugführer war und ob ich den Verstoß zugebe. Was soll ich denn da ankreuzen? Wenn ich nein ankreuze mache ich mich doch strafbar oder? Wie fordere ich denn das Foto an? Anrufen oder? Es wäre schon gut, wenn ich das Fahrverbot in den Juli schieben könnte, weil im Winter sind nur 2 Wochen frei, dann im Februar Klausurwochen und März fängt schon unser Sommersemester an. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 29, 2007 Report Share Posted October 29, 2007 Naja ich habe ja die Anhörung zum Bußgeldverfahren und muss das innerhalb von 7 Tagen zurückschicken.Muss da Angaben zur Sache machen.Ob ich der Fahrzeugführer war und ob ich den Verstoß zugebe.Was soll ich denn da ankreuzen?Wenn ich nein ankreuze mache ich mich doch strafbar oder? Wie fordere ich denn das Foto an? Anrufen oder?Es wäre schon gut, wenn ich das Fahrverbot in den Juli schieben könnte, weil im Winter sind nur 2 Wochen frei, dann im Februar Klausurwochen und März fängt schon unser Sommersemester an.Zurückschicken muß man den AB nur, wenn die persönlichen Angaben fehlerhaft oder unvollständig sind. Die sieben Tage sind nur ein Anhaltspunkt. Wenn du betroffen bist brauchst du keine ANgaben machen. Das Foto würde ich mit dem Antwortschreiben anfordern. Fahrer wird benannt-brauche aber Foto dafür (aber bitte ausformulieren). Mittels Einspruch gegen den BGB kann man die Rechtskraft verzögern. Als Ersttäter hat man des weiteren nach Rechtskraft vier Monate Zeit den Schein abzugeben. Quote Link to post Share on other sites
DDaniel 0 Posted October 30, 2007 Author Report Share Posted October 30, 2007 Ok, habe ein Schreiben hingeschickt, dass ich ein Foto haben möchte. Also normalerweise ist mir das unerklärlich. Ich bin auf der Bundesstraße mit 100 km/h, max 110 km/h gefahren und in der Ortschaft mit 60 km/h. Fahre eigentlich nie schneller als 60 km/h innerhalb (ausser wenn es erlaubt ist), habe auch den Tempopieper auf 60 km/h eingestellt. Meine Frage, wenn ich das Ortschild übersehen habe, dann hätte ich doch viel schneller sein müssen wie 83 km/h oder? Kann es vielleicht sein, dass nen Fehler vorliegt? Falsches Auto geblitzt oder sind da wirklich 17 km/h abgezogen worden? Ich bin gemütlich gefahren, eigentlich auch nicht schneller als 100, weil ich im Moment auf so einem Benzinsparentrip bin. Sry, kenne mich da nicht so aus mit Blitzern, deshalb poste ich ja auch hier im Forum. Naja, erst mal das Foto abwarten. Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted October 31, 2007 Report Share Posted October 31, 2007 Kann es vielleicht sein, dass nen Fehler vorliegt? Falsches Auto geblitzt oder sind da wirklich 17 km/h abgezogen worden? Ich denke nicht das da ein Fehler vorliegt, da Induktionsschleifenmessung eher für eine feste Anlage spricht...aber laut deiner Schilderung hattest du ca. 100 Km/h auf dem Tacho...abzüglich Tachovorlauf und abzüglich 3 Km/h toleranz ist 83 Km/h schon ein realistischer Wert! Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
DDaniel 0 Posted October 31, 2007 Author Report Share Posted October 31, 2007 Wie geht es denn jetzt weiter? Ich habe das Foto angefordert, sagen wir mal das kommt in 2 Wochen. Habe ich dann noch einmal 1 Woche Zeit Stellung dazu zu nehmen? Und daraufhin muss ich Einspruch einlegen, was ist denn ein guter Grund (zeitaufwenidig)? Ich möchte auch noch einmal klarstellen, dass ich nur die Strafe hinauszögern möchte, weil ich durch das Studium auf mein Auto angewiesen bin und wir im Sommer einen Monat lang Semesterferien haben, mitte Juli. Das Fahren ohne Auto würde ungefähr 3 Stunden hin und 3 Stunden zurück täglich dauern, das ist mir bisschen zu hefitg. Aber bis April/Mai hinauszügern, besteht da überhaupt Hoffnung? Ansonsten müsste ich die Strafe annehmen und halt im Dezember zwei Wochen auf Vorlesungen verzichten, weil vom 22. Dezember - 8. Januar haben wir eh frei. Danke schon mal für eure bisherige Hilfe. Möchte das geblitzt worden sein privat auch nicht an die große Glocke hängen, weil ich für vernünftiges Fahren bin und auch anderen sage, wenn sie geblitzt werden, dass sie selber Schuld sind und langsamer fahren sollen. Quote Link to post Share on other sites
Abstandhalter 0 Posted October 31, 2007 Report Share Posted October 31, 2007 Aber bis April/Mai hinauszügern, besteht da überhaupt Hoffnung? Normalerweise hast Du 4 Monate nach Inkrafttreten der Verwarnung Zeit. Wann die Verwarung in Kraft tritt, kannst Du etwas (z.B. Widerspruch oder Nachfragen von Beweisen) beeinflussen, aber nicht beliebig. April/Mai halte ich IMHO für wenig realistisch (aber denkbar!). Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted October 31, 2007 Report Share Posted October 31, 2007 Induktionsschleifenmessung ???War das an einer Ampel? Was gibt es denn noch für Meßgeräte die damit arbeiten? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 31, 2007 Report Share Posted October 31, 2007 In Ludwigshafen gibt es zum Beispiel noch ein mobiles Gerät mit Schleifen Truvelo. Mace kann dazu sicherlich noch mehr sagen. Das Gerät wird auch heute noch vertrieben. In der Galerie gibt es auch Bilder davon. Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted October 31, 2007 Report Share Posted October 31, 2007 Induktionsschleifen mobil????????Kann mir nicht vorstellen das es sowas gibt.Verwechselst du das vielleicht mit Piezosensoren?Hat wiederum nix mit Induktivität zu tun. Weis das es früher von Traffipax sowas gab oder dran entwickelt wurde, Stichwort Kombination von Ampelüberwachung+Geschwindigkeit.Aber ewig nichts wieder davon gehört. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 31, 2007 Report Share Posted October 31, 2007 Stimmt natürlich, Piezosensoren. Habe wahrscheinlich wegen des Feiertages meinen Geist nicht auf voller Leistung. Kombinierte Rotlicht-, Geschwindigkeitsanlagen (stationär) gibt es aber. Allerdings kenne ich den Auslösemechanismus dahinter nicht. Quote Link to post Share on other sites
Peli 1 Posted October 31, 2007 Report Share Posted October 31, 2007 Hallo Daniel, mein Fahrzeug ist wie Du in eine Induktionsschleife reingefahren. Erlaubt 60 (von erlaubten 100 auf 60 km/h in 30 m!), gemessen 119 abzüglich Toleranz. Foto des Fahres sehr gut. Laß Dir erst einmal das Foto kommen bzw. lass über einen Anwalt Einsicht nehmen. Wenn Du Glück hast, ist es schlecht, meistens sind die aber ausreichend gut. Du kannst immer noch sagen lassen (wenn Du zum Beispiel in einer Firma eine Dritte Person hast), daß Dir das Fahrzeug am Tattag nicht zur Verfügung stand bzw.jemanden sich irren lassen, dass er wohl gefahren ist. Dies verschafft Dir auf jeden Fall einen Zeitvorsprung, da zumindest wahrscheinlich ermittelt wird. Du bekommst dann sicher Besuch von der Ordnungsmacht. Hinausziehen kannst es, in dem eben nicht da bist (+ Auto deutlich weiter weg parken). Das Hinauszögern geht in der Regel bis kurz vor der Verjährung, wenn das Foto gut istund zu Dir über Bildvergleich eindeutig zugeordnet werden kann. Du hast dann zumindest zweieinhalb Monate gewonnen. Wenn dann der Bußggeldbescheid kommt, kannst Du nochmal etwas Zeit gewinnen, wenn Du Einspruch einlegst und angibst, dass nähere Ausführungen noch nachge-reicht werden. Wenn Du weiter nichts unternimmst, geht die Sache ans Gericht. Du kannst allerdings dann immer noch zugeben, dass Du es warst. Kostet etwas mehrGebühren, verschafft Dir aber noch mal zusätzliche Zeit. Und bei dieser Geschichte ist immer noch drin, dass die Behörde die Frist versäumt (Bearbeiter krank, im Urlaub, etwas wurde übersehen, vergessen...Alles schon malvorgekommen!) Es kommt aber nur dann vor, wenn Du der Behörde tatsächlich Arbeit machst. Peli Quote Link to post Share on other sites
DDaniel 0 Posted November 5, 2007 Author Report Share Posted November 5, 2007 Mal Foto abwarten. Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen und mir nichts ausdenken, die Wahrheit ist immer am besten. Es war früh morgens, die Sonne stand tief und deshalb habe ich das Ortsschild übersehen und auch das Blitzen nicht bemerkt. Ich könnte noch beantragen, dass durch eine höhere Geldstrafe es kein Fahrverbot gibt, weil ich auf mein Auto angewiesen bin. Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted November 5, 2007 Report Share Posted November 5, 2007 Mal Foto abwarten. Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen und mir nichts ausdenken, die Wahrheit ist immer am besten. Es war früh morgens, die Sonne stand tief und deshalb habe ich das Ortsschild übersehen und auch das Blitzen nicht bemerkt. Ich könnte noch beantragen, dass durch eine höhere Geldstrafe es kein Fahrverbot gibt, weil ich auf mein Auto angewiesen bin."Augenblickversagen" heisst das Zauberwort. Eine Wandlung in eine höhere Geldbusse ist allerdings nur bei einem lupenreinen Konto an der Küste möglich und obliegt selbst dann dem Gutdünken der Behörde. Quote Link to post Share on other sites
DDaniel 0 Posted November 5, 2007 Author Report Share Posted November 5, 2007 Ich habe 2 Punkte schon gesammelt in den letzten 2 Jahren. Quote Link to post Share on other sites
DDaniel 0 Posted December 23, 2007 Author Report Share Posted December 23, 2007 Also die Polizei war bei mir zu Hause mit Foto. Ich war eindeutig ich auf dem Foto zu erkennen. Anfang Dezember habe ich Führerschein hingeschickt und habe auch Urlaub gemacht im Dezember. Konnte man gut miteinander verbinden. Bin nun heute Abend aus dem Urlaub gekommen, und was nun, Post, falscher Führerschein. Oha. Habe 1997 meinen Fürherschein als verloren gemeldet und einen neuen bekommen. Habe aber nur einen im Besitz, den habe ich hingeschickt. Es ist aber der 97er. Nun wollen sie den neu ausgestellten haben solange wird das Fahrverbot nicht vollstreckt laut Schreiben. Ich habe aber keine Ahnung, wo mein anderer Führerschein sein könnte. Naja was für eine dumme Situation, die glaubt mir eh keiner, aber ist leider so. Ich habe auch meinen Führerschein immer im Handschuhfach gehabt, irgendwann Auto verkauft und dann habe ich den rausgenommen und im Portmonnaie gehabt, aber halt den falschen, den ich wohl beim Verkauf des Autos wiedergefunden habe. Wat soll ich nu machen? Ich kann hier alles auf den Kopf stellen, evtl. finde ich den wieder. Was dumm ist, ich habe ich 2 Wochen Urlaub genommen weil kein Auto (Lanzarote). Nun habe ich 2 Wochen noch dran ans Fahrverbot oder noch länger? Bin gerade ziemlich verwirrt und weiß nicht, was ich machen soll. Nur zur Info, den Führerschein habe ich im ersten Jahr verloren, deshalb sind beide in der alten Version mit identischem Foto. Nur die Nummer und Ausstellungsdatum sind wohl unterschiedlich. Quote Link to post Share on other sites
railrun 0 Posted December 23, 2007 Report Share Posted December 23, 2007 Die Geräte mit Induktionschleife sehen fast wie die mit Piezo-Sensoren aus...Ein Beispiel dafür gibt es hier. Und verstehe ich das richtig: Du hast den einen Führerschein (a) als verloren gemeldet und einen neuen (b) bekommen. Dann hast Du a wiedergefunden und den dann bei der Behörde abgegeben? Findest jetzt aber Führerschein (b) nicht wieder?! Quote Link to post Share on other sites
DDaniel 0 Posted December 23, 2007 Author Report Share Posted December 23, 2007 Richtig, ich habe im ersten Jahr meinen Führerschein verloren und nicht wiedergefunden. Ich habe deshalb einen neuen beantragt und bekommen(97). Der alte ist aber wieder aufgetaucht und diesen habe ich jetzt dorthin geschickt. Ich war bis vorhin der Meinung, dass das mein gültiger ist. Der gültige Führerschein ist verschwunden. Das war mir bis eben aber nicht klar gewesen (wie auch, wenn beide gleich aussahen). Jetzt wollen sie den gültigen haben, den ich aber nicht habe. Quote Link to post Share on other sites
railrun 0 Posted December 23, 2007 Report Share Posted December 23, 2007 Das ist ja ein richtiges sch*** Dilemma. Na ja, leider haben die vom Amt recht. Da Du ja aus Augen der Behörde noch im Besitz Deines gültigen FS bist, werden die Dir das anrechnen. Also Du kannst es versuchen mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären, aber große Hoffnung will ich Dir nicht machen.Du solltest aber auf jeden Fall den zweiten FS schnellstens als verloren melden(soweit wie möglich rückwirkend, wenn das geht). Gut Nacht schon einmal Quote Link to post Share on other sites
DDaniel 0 Posted December 27, 2007 Author Report Share Posted December 27, 2007 Also habe einen vorläufigen Führerschein bekommen und den dort hingeschickt. Ab dem Eingang wird dann das Fahrverbot erst vollzogen. Also habe quasi 7 Wochen nun keine Fahrerlaubnis. Die 3 Wochen, die ich schon rum hatte sind futsch. Damit ist der Thread abgeschlossen. Ich habe damit 1 Jahr länger studieren gewonnen. Quote Link to post Share on other sites
alwaysultra 5 Posted December 27, 2007 Report Share Posted December 27, 2007 wieso das? Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted December 27, 2007 Report Share Posted December 27, 2007 mal was anderes noch: Habe wohl ein Ortsschild verpasst und bin weiter mit 100 gefahren, dumm gelaufen. Bin mit 83 km/h geblitzt worden bzw. durch Induktionsschleifenmessung (keine Ahnung was das ist) und Frontfoto. Tja, das Fahrverbot zu umgehen klappt wohl nicht, habe das Fahrverbot auch verdient, Schild halt übersehen. Meiner Meinung nach sollte sowieso viel mehr geblitzt werden, weil ich öfter in 30 Zonen überholt werde, weil ich 30 km/h fahre (z.B. an Schulen). Sowas ärgert mich bisschen. also wenn du in 30er zonen öfters überholt wirst, kann es durchaus sein, dass du weit unter den 30 erlaubten km/h unterwegs bist.dafür spricht auch, dass du mit 100 gefahren bist, aber nur mit 86 gemessen wurdest. habt ihr pflichtveranstaltungen im studium oder warum musst du ein jahr länger machen? warum quartierst du dich nicht einfach bei nem bekannten im studentenwohnheim ein bzw nimmst dir ne wohnung, wenn möglich? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted December 27, 2007 Report Share Posted December 27, 2007 Also habe einen vorläufigen Führerschein bekommen und den dort hingeschickt. Ab dem Eingang wird dann das Fahrverbot erst vollzogen. Also habe quasi 7 Wochen nun keine Fahrerlaubnis. Die 3 Wochen, die ich schon rum hatte sind futsch. Damit ist der Thread abgeschlossen. Ich habe damit 1 Jahr länger studieren gewonnen.Ich hoffe, du hast den verlorenen und wiedergefundenen FS auch hingeschickt. (warum hast du eigentlich einen vorläufigen bekommnen, wo doch der alte wieder da ist???) Quote Link to post Share on other sites
DDaniel 0 Posted December 27, 2007 Author Report Share Posted December 27, 2007 Der verlorene ist ja nicht da. Deshalb nen neuen. Den, den ich hingeschickt habe, der war nicht gültig. Bin jahrelang mit einem ungültigen Führerschein gefahren. Quote Link to post Share on other sites
railrun 0 Posted January 23, 2008 Report Share Posted January 23, 2008 mal was anderes noch: also wenn du in 30er zonen öfters überholt wirst, kann es durchaus sein, dass du weit unter den 30 erlaubten km/h unterwegs bist.dafür spricht auch, dass du mit 100 gefahren bist, aber nur mit 86 gemessen wurdest.Leider kein Witz. Hab hier eine statistische Verteilung eine Geschwindigkeitsmessung, zu bestimmten Zeiten in einer 30er Zone. Also, wenn man sieht, wo der Mittelwert liegt und wieviel Leute 30km/h fahren, dann ist das ziemlich finster! Quote Link to post Share on other sites
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