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Gehweg - Abgeschleppt - Unverhälnismäßig - Gefahrenabwehr


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tach,

 

auf Gehweg geparkt (fotos werden heute nachgeliefert), in 30Zone. Wurde Abgeschleppt.

 

Mann vom Ordnungsamt meint der Gehweg war total zugestellt, es hätte kein Rollstuhlfahrer durchgepasst und kein Kinderwagen, es wurden Beweisfotos gemacht.

Der Gehweg endet an Straße mit nicht abgesenkten Bordstein, überall parken Autos, wenn also da echt ne Frau mit Kinderwagen,

von Rollstühlen ganz zu schweigen die ne Rolle vorwärts beim Bordsteinrunterfahren machen würden,

entlang möchte müsste Sie vom Gehweg runter auf die Straße und müsste auf der Straße solange laufen bis irgendwo die Lücke zw. den parkenden Autos groß genug ist um wieder auf den Gehweg zu kommen, wie gesagt Fotos liefere ich nach.

Abschleppauftrag wurde von der Stadt in Auftrag gegeben, nicht von der Polizei. Verantwortlicher Fahrer ist nicht der Halter, beide sind verwandt.

 

Nun die Fragen:

 

1.) Sind ca. 150€ Abschleppkosten verhältnismäßig bei 600meter(!!!) Anfahrt des Abschleppunternehmens?

 

2.) Die Stadt hat einen Rahmenvertrag mit dem Unternehmen laut Ordnungsamt, weiter wollte dieser das nicht kommentieren,

bin ich nun dem Abschleppunternehmen gegenüber zahlungspflichtig oder der Stadt?

 

3.) Kann man das Auto abholen ohne zu zahlen, weil man in Widerspruch gehen will, oder besteht echt nur die Möglichkeit es

unter Vorbehalt zu zahlen (weil die sonst das Auto nicht rausrücken - Stichwort:"Einbehaltungsrecht" o.s.ä.) und sich die Kohle

von der Stadt wieder zu holen bei unrechtmäßigem Abschleppen? Muss man sich dann um die Kohle mit der Stadt streiten

oder dem Unternehmen?

 

4.) Darf man sich die Beweisfotos angucken oder rücken die die nur raus wenn man in Widerspruch geht?

 

5.) Das Bußgeld/Verwarngeld (weiß nich genau was) liegt bei 30€ laut Ord.amt, kann das weniger werden wenn der Fahrer nicht

ermittelt werden kann und die Halterhaftung greift? (frage nur weil ich in diversen Foren sowas gelesen habe)

 

6.) Wie lange dauert die Ausstellung eines BuGeBe oder bekommt man erst noch nen AB?

 

7.) War das Abschleppen überhaupt gerechtfertigt? (Fotos zum besseren beurteilen folgen)

 

Ich danke euch für hilfreiche posts.

 

mfg Udo

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Guest Pferdestehler
tach,

Tacho.

auf Gehweg geparkt
Macht man ja auch nicht.
Mann vom Ordnungsamt meint der Gehweg war total zugestellt, es hätte kein Rollstuhlfahrer durchgepasst und kein Kinderwagen, es wurden Beweisfotos gemacht.

Quod erat demonstrandum.

Der Gehweg endet an Straße mit nicht abgesenkten Bordstein, überall parken Autos, wenn also da echt ne Frau mit Kinderwagen, von Rollstühlen ganz zu schweigen die ne Rolle vorwärts beim Bordsteinrunterfahren machen würden,

entlang möchte müsste Sie vom Gehweg runter auf die Straße und müsste auf der Straße solange laufen bis irgendwo die Lücke zw. den parkenden Autos groß genug ist um wieder auf den Gehweg zu kommen, wie gesagt Fotos liefere ich nach.

Rollstuhlfahrer sind viel geschickter, als Du es Dir offenbar vorstellst. Und nur weil andere die Fußwege auch zugeparkt haben, macht das Deine Handlung nicht rechtens. Sollte die Frau mit Kinderwagen nun etwa nur noch auf der Straße laufen?

 

Zur Sache:

1.) Sind ca. 150€ Abschleppkosten verhältnismäßig bei 600meter(!!!) Anfahrt des Abschleppunternehmens?

Durchaus. Bei uns wird für ähnliche Beträge teilweise in die nächste verfügbare Lücke umgesetzt, da kannst Du hin spucken, so nah ist das bisweilen. Du zahlst die Anfahrt und die wird wahrscheinlich pauschal vergütet. Dazu kommt sicher noch die Einsatzdauer. Näheres sagt Dir die Rechnung, die noch folgen wird.

2.) Die Stadt hat einen Rahmenvertrag mit dem Unternehmen laut Ordnungsamt, weiter wollte dieser das nicht kommentieren, bin ich nun dem Abschleppunternehmen gegenüber zahlungspflichtig oder der Stadt?
Der Staat bekommt das Verwarnungsgeld bzw. die Geldbuße und angefallene Gebühren.

Der Abschleppunternehmer bekommt die Kosten für seinen Einsatz erstattet.

Sind zwei verschiedene Rechnungen.

3.) Kann man das Auto abholen ohne zu zahlen, weil man in Widerspruch gehen will, oder besteht echt nur die Möglichkeit es unter Vorbehalt zu zahlen (weil die sonst das Auto nicht rausrücken - Stichwort:"Einbehaltungsrecht" o.s.ä.) und sich die Kohle von der Stadt wieder zu holen bei unrechtmäßigem Abschleppen? Muss man sich dann um die Kohle mit der Stadt streiten oder dem Unternehmen?

Das Unternehmen bekommt sein Geld auf jeden Fall. Zuerst einmal von Dir. Kannst das aber gerne vor Gericht bei einem Verfahren gegen die Stadt einklagen. Ob das klappt? :unsure:

Auto abholen nur gegen Cash. Habe das noch nie anders gehört oder erlebt. Sie haben ja einen realen Anspruch gegen Dich.

4.) Darf man sich die Beweisfotos angucken oder rücken die die nur raus wenn man in Widerspruch geht?
Fragen hilft meistens. Hilft das dann immer noch nicht, hilft ein Anwalt.
5.) Das Bußgeld/Verwarngeld (weiß nich genau was) liegt bei 30€ laut Ord.amt, kann das weniger werden wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann und die Halterhaftung greift? (frage nur weil ich in diversen Foren sowas gelesen habe)

Konnte der Fahrer nicht ermittelt werden? Dann probiere es doch. Von den Hauptforderungen des Abschleppunternehmers entbindet das allerdings nicht.

6.) Wie lange dauert die Ausstellung eines BuGeBe oder bekommt man erst noch nen AB?
Kann ein paar Wochen dauern, näheres verrät die Erfahrung.
7.) War das Abschleppen überhaupt gerechtfertigt? (Fotos zum besseren beurteilen folgen)

Irgend jemand empfand es zumindest als gerechtfertigt. Wer von uns soll das sagen? :think:

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danke für die schnelle antwort, einige sachen bleiben aber unbeantwortet.

 

Rollstuhlfahrer sind viel geschickter, als Du es Dir offenbar vorstellst. Und nur weil andere die Fußwege auch zugeparkt haben, macht das Deine Handlung nicht rechtens. Sollte die Frau mit Kinderwagen nun etwa nur noch auf der Straße laufen?
Möchte nur wissen ob hier Gefahrenabwehr vorliegt, weil hier kein abgesenkter Bordstein ex. heisst hier kann eh kein Rolli und Kinderwagen lang, die Straße kann auch nicht überquert werden da es keinen Aufgang zum gegenüberliegenden Gehweg gibt und dort eh die Autos dicht an dicht (rechtmäßig!) stehen.

 

Durchaus. Bei uns wird für ähnliche Beträge teilweise in die nächste verfügbare Lücke umgesetzt, da kannst Du hin spucken, so nah ist das bisweilen.

Mag sein, ich möchte wissen ob diese Kosten verhältnismäßig sind, also ob es Urteile gibt die besagen das 150€ für Umsetzen bei 1,2km Gesamtstrecke(!!!) verhältnismäßig sind und im Verhältnis zum Aufwand stehen oder ähnliche Urteile, anwendbare Urteile etc., lohnt es sich quasi dagegen vor zu gehen oder eine Verringerung der Kosten zu erwirken, wenn man gegen die Rechtmäßigkeit des Abschleppens nicht ankommt dann halt zu versuchen die Kosten zu verringern, ersteres wäre mir natürlich lieber.

 

Das Unternehmen bekommt sein Geld auf jeden Fall. Zuerst einmal von Dir. Kannst das aber gerne vor Gericht bei einem Verfahren gegen die Stadt einklagen. Ob das klappt?
Muss ja wenn man nachweisen kann das das Abschleppen nicht rechtens war, ob nun unverhältnismäßig oder sogar gar nicht zulässig.

 

Konnte der Fahrer nicht ermittelt werden? Dann probiere es doch. Von den Hauptforderungen des Abschleppunternehmers entbindet das allerdings nicht.

Beantwortet nicht meine Frage, möchte wissen ob man bei Halterhaftung weniger zahlt als wenn der Fahrer ermittelt wird (was ja sehr schwer sein dürfte, wenn man als Fahrer nicht in Erscheinung tritt).

 

Kann ein paar Wochen dauern, näheres verrät die Erfahrung.
JA kommt denn nun erst ein AB oder gleich der BGB zum Halter wollt ich wissen.

 

7.) War das Abschleppen überhaupt gerechtfertigt? (Fotos zum besseren beurteilen folgen)

 

Irgend jemand empfand es zumindest als gerechtfertigt. Wer von uns soll das sagen?

Jemand der sich auskennt. (mit den Fotos als Grundlage)

 

Bin dankbar für weitere hilfreiche Antworten.

 

mfg

Udo

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Guest Pferdestehler

Du denkst etwas kurzsichtig. Der Abschlepper hatte sicher nicht nur 1.2km Fahrstrecke, sondern ein gerüttelt Maß an Anfahrt zu bestreiten. Vielleicht mußte er sogar wegen Dir seinen Schönheitsschlaf beenden.

150 Euro sind ganz sicher verhältnismäßig. Wenn Du's nicht glaubst, frag Deinen Anwalt.

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1. Halterhaftung kostet mW 20,60 Euro...

2. Bei 30€ kommt normalerweise eine Verwarngeldangebot....wird dieses Angebot nicht angenommen, durch Einspruch oder nicht fristgerechtes Zahlen, kommt ein BGB über 30€ + ca. 25,60€ Gebühren

 

Gruss

 

Raubritter

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Zu den anderen Fragen möchtest du keine Stellung nehmen, ist ok.

Was versteht man unter "gerüttelt Maß an Anfahrt"?

 

Vielleicht mußte er sogar wegen Dir seinen Schönheitsschlaf beenden.

Sehr produktiv dein Beitrag. Falls du darauf anspielst das er ausserhalb gewöhnlicher Arbeitszeiten anfahren musste, muss ich dich korrigieren, war um die MittagsZeit rum. Erzähl mir nicht das es Aufschläge für Unterbrechung in der Mittagspause gibt.

Der Anfahrtsweg beträgt ca. 1km, der Weg den der Fahrer zu seinem Schlepper braucht evtl. 20m. Welche sonstigen Berechnungsgrundlagen soll es denn noch geben für so einen Einsatz ausser Zeit + Strecke.

 

Was lässt dich da so sicher sein das es verhältnismäßig ist Pferdestehler? (gibt es Urteile auf die du verweisen kannst?)

Wenn ich einen Anwalt bemüht hätte würde ich hier im Forum nicht fragen brauchen.

 

Wichtiger ist mir aber die Beantwortung der anderen offenen Fragen!!!!!!!!!

Stichwort:

- Gefahrenabwehr

- Verhältnismäßigkeit der Abschleppkosten

- Halterhaftung: dann weniger Verwarngeld?

NÄHERE BESCHREIBUNG in den Posts looki looki weiter oben

 

Für HILFREICHE Antworten vielen Dank.

 

mfg Udo

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Wichtiger ist mir aber die Beantwortung der anderen offenen Fragen!!!!!!!!!

Stichwort:

- Gefahrenabwehr

- Verhältnismäßigkeit der Abschleppkosten

- Halterhaftung: dann weniger Verwarngeld?

 

- Fotos würden helfen

- 150€ sind voll im Durchschnitt (Wie @Pferdestehler dir schon schrieb!)...ausser Zeit und Anfahrt muss du ja auch noch die Arbeit rechnen, die der Fahrer leistet

- Meinen Beitrag hast du aber gelesen, oder?

 

Gruss

 

Raubritter

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- Gefahrenabwehr

z. B. negative Vorbildfunktion eines falsch parkenden Autos (Wenn der da steht, stell ich mich auch da hin)

 

- Verhältnismäßigkeit der Abschleppkosten
ist sicher ein Pauschalbetrag - egal ob 500 oder 10000m Anfahrt - kostet das gleiche

 

 

- Halterhaftung: dann weniger Verwarngeld?
dann kein Verwarngeld sondern Verfahrenskosten - steht aber schon weiter oben.

 

Für HILFREICHE Antworten vielen Dank.
sind eigentlich alle gegeben...

 

Auf einem Bürgersteig darf man nicht parken, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Mann vom Ordnungsamt meint der Gehweg war total zugestellt, es hätte kein Rollstuhlfahrer durchgepasst und kein Kinderwagen,
das reicht für das Abschleppen dicke aus.
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@Raubritter, sry da hab ich meinen Beitrag gerade verfasst gehabt.

 

versteh ich nicht ganz dein post.

 

Verwarngeldangebot (30€)kommt zum Halter, der "weiß" den Fahrer nicht und gibt den Verstoß aber zu oder wie(?), dann musser nur 20,60€ statt 30€ zahlen, es kommt dann dicker wenn er die Zahlung verweigert und kein Verantwortlichen benennt?

 

mfg

 

 

@hawethie, das mit der Vorbildfunktion reicht nicht aus um abschleppen zu lassen:

"...Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch nach Landesrecht durchgeführte Abschleppmaßnahmen beherrscht,

zusammenfassend dargelegt, dass zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß etwa gegen das

Verbot des Gehweg-Parkens allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt und auch allein

eine Berufung auf eine bloße Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens und auf den Gesichtspunkt der Generalprävention

nicht ausreichend ist,..."

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Vielleicht mußte er sogar wegen Dir seinen Schönheitsschlaf beenden.

 

:unsure::wacko: .......wußte garnicht, das Du so witzig sein kannst.

 

Brauchst du keinen oder hat @PS dich geweckt? -scnr- :lol::think:

 

@TE: Der Halter bekommt den AB und antwortet der Behörde das er leider nicht weiss wer das FZ zur Tatzeit geführt hat.....

 

Gruss

 

Raubritter

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Brauchst du keinen

 

Eigentlich schon :unsure: , ich schlafe immer nur mit einem Auge, weil es sowieso immer gerade dann alarmiert, wenn ich anfange von schönen Sachen zu träumen :think: und bin dann sauer wenn nur wieder einer sein Auto dumm hingestellt hat.

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Verwarngeldangebot (30€)kommt zum Halter, der "weiß" den Fahrer nicht und gibt den Verstoß aber zu oder wie(?), dann musser nur 20,60€ statt 30€ zahlen, es kommt dann dicker wenn er die Zahlung verweigert und kein Verantwortlichen benennt?

 

Das Verwarngeld ist kein Angebot, da Halterhaftung besteht!

52 Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, Nr. 9 StVO das Halten verbietet, oder auf Geh- und Radwegen 15 €

52.1 - mit Behinderung 25 €

52.2 länger als 1 Stunde 25 €

52.2.1 - mit Behinderung 35 €

 

Wenn du nicht zahlst, wird es teurer.

 

Die Abschleppkosten sind schon ok. Freie Marktwirtschaft haben wir. Wenn ich sehe, dass mein Klempner schon eine Anfahrtspauschale inkl. Werkzeugvorhalt schon ca. 60€ kassiert, sind die 150€ fürs Abschleppen schon OK.

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...und stellst dann 150€ in Rechnung wenn jemand sein Auto so hingestellt hat das keine KiWas und Rollis mehr vorbeikommen....ich verstehe :think::lol::wacko:

 

Gruss

 

Raubritter

 

Wenn ich schon geweckt werde und aufstehen muss, soll es sich wenigstens rentieren :unsure: .

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3.) Kann man das Auto abholen ohne zu zahlen, weil man in Widerspruch gehen will, oder besteht echt nur die Möglichkeit es

unter Vorbehalt zu zahlen (weil die sonst das Auto nicht rausrücken - Stichwort:"Einbehaltungsrecht" o.s.ä.) und sich die Kohle

von der Stadt wieder zu holen bei unrechtmäßigem Abschleppen? Muss man sich dann um die Kohle mit der Stadt streiten

oder dem Unternehmen?

 

Wenn es ein privater Abschlepper war und nicht Frankfurt-die haben eine fehlerhafte Rechtsauffassung :think: -dann muß der Pkw ohne Zahlung herausgegeben werden.

Auftraggeber war die Stadt/Gemeinde also hat sie zunächst die Kosten zu übernehmen und kann nach Klärung-rechtmäßig oder eben nicht-die Kosten bei dir einfordern oder eben auch nicht.

Wenn sie den Wagen nicht herausrücken wollen, wirst du die Men in black green anrücken lassen müssen. :unsure:

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Wenn es ein privater Abschlepper war und nicht Frankfurt-die haben eine fehlerhafte Rechtsauffassung :think: -

 

:unsure::wacko: fehlerhafte Rechtsauffassung........das sagen die Einsitzenden aller Haftanstalten auch immer, fehlerhafte Rechtsauffassung ist es immer dann, wenn es einem nicht in den Kram passt, gelle ?

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:unsure::think::wacko:

 

Also ich weiß ja nicht wer da die falsche Rechtsauffassung hat die Frankfurter Richter oder der (gesamte) Rest der Republik. ;)

 

Justizias Waage gerät da doch merklich aus dem Gleichgewicht. Aber zum Glück hat sie ja die Augen verbunden und sieht es nicht. :lol:

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Also das die den rausrücken müssen, hab ich schon gelesen das es wenn die statdt nen rahmenvertrag mit der firma ist es eine GoA , ein Geschäftsabschluss ohne Anbahnung (Abschluss oder was auch immer, o.s.ä.), welche variante stimmt denn dann, müssen die einem immer das fahrzeug geben?

 

ok davon abgesehen, hab ich das auto unter vorbehalt vom abschleppdienst geholt.

 

Im anhang die Fotos von der Stelle wo es stand, ein Foto ist bearbeitet und zeigt die Fläche wo es stand.

Wenn sich das mal einer angucken könnte und was dazu sagen könnte, ich denke das es keine gefahrenabwehr war.

Dieser Gehweg ist absolut wenig frequentiert.

Mir geht es nicht um die Tatsache das man falsch geparkt hat sondern nur darum ob es verhältnismäßig war das auto abschleppen zu lassen anstatt nur nen Knöllchen dranzuhängen!!!!

 

"Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf hiernach nur abgeschleppt werden, wenn diese Maßnahme zur Gefahrenbeseitigung geeignet und erforderlich ist, der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne entspricht sowie dem betroffenen Fahrzeugführer oder -halter zumutbar ist (vgl. BVerwGE 90, 189 <193>). ..."

 

"Hingegen soll das Gehwegparken als solches noch nicht die Umsetzung des Kfz rechtfertigen, sofern die Fußgänger nicht konkret behindert werden; auch die bloße Verhinderung einer negativen Vorbildwirkung ohne konkrete oder abstrakt gefährliche Behinderung wahrt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht (BVerwG NZV 2002 , 285 f. = DAR 2002, 424 f.)."

 

danke schonmal

 

mfg Udo

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ist es eine GoA , ein Geschäftsabschluss ohne Anbahnung
Geschäftsführung ohne Auftrag heißt es wohl richtig.

 

müssen die einem immer das fahrzeug geben?

 

jein ! Kommt drauf an wie in den einschlägigen Urteilen entschieden wurde.

 

ok davon abgesehen, hab ich das auto unter vorbehalt vom abschleppdienst geholt.
Dann ist es ja wieder da, Problem gelöst.

 

Dieser Gehweg ist absolut wenig frequentiert.

 

Das spielt überhaupt keine Rolle, wichtig ist nur: wieviel Platz ist noch, kommt die Frau mit dem Kinderwagen noch durch, oder der Rollifahrer ?, wenn nicht, ist das Auto weg :unsure: .

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na an dieser stelle geht nie eine frau mit kind und nen rolli lang!!! deswegen unverhältnismäßig, oder nicht(?), ich möcht ja wissen ob es sich lohnt einspruch zu erheben!!

 

danke

 

Dann ist es ja wieder da, Problem gelöst.

Das ist doch gar nicht das problem, sondern die Kohle. Diese spitzen Bemerkungen kann man sich echt sparen, dachte hier im Forum bekommt man qualitative Antworten.

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Kann einer mal die Bilder kleiner machen. Der Traffic kostet doch und mein armes Modem tritt dann wie die Lokführer in den Streik wegen Arbeitsüberlastung. :unsure:

 

@Pferdestehler

Warum funktioniert das mit der maximalen Größe immer noch nicht richtig?

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Zu deinen Fotos kann ich nur sagen: Da wurde völlig zu Recht abgeschleppt. Wenn da ein Auto stand, dann kann den Gehweg ja gar keiner mehr benutzen. Wohin man dann weitergeht, ist doch völlig irrelevant. Man kann da auch zum abgestellten Auto.

 

Ansonsten: Was für eine Wildparkerei. Für diese ostdeutsche Kommune ja eine willkommene Einnahmequelle.

 

Generell ist das Parken jenseits des Bordsteins verboten, es sei denn ein P-Schild erlaubt es ausdrücklich. Auch das Wildparken auf der "Wiese" kann man ja so kaum dulden.

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Zu deinen Fotos kann ich nur sagen: Da wurde völlig zu Recht abgeschleppt.

hmm, is das ne Meinung von nem Anwalt oder jemandem der sich damit auskennt wie ein Rechtsstreit ausgehen würde??

 

Für diese ostdeutsche Kommune ja eine willkommene Einnahmequelle.

...denke mal die westdeutschen Kommunen sind genauso verschuldet wie jede andere auch...

 

tut aber nix zum thema.

 

mfg

Udo

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Guest Pferdestehler

Da kommt ja niiiieeee nieeeemaaaals jemand mit einem Rolli oder Kinderwagen vorbei. Nie nicht.

 

Tolles Argument. Funktioniert nur nicht. Weil Du das gar nicht beurteilen kannst. Und wenn Du es könntest, dann könnte es Dein Nachbar nicht, der wollte dann aber auch immer irgendwo vor der Feuerwehreinfahrt parken. Weil das brennt da ja nicht.

 

Super, Udo.

 

 

Das Abschleppen war mehr als gerechtfertigt. Da würde ich nicht einmal dran denken, noch einen Anwalt zu bemühen. Rausgeschmissenes Geld.

 

 

@Gast225

 

Das mit den Bildern funktioniert doch, sie werden verkleinert wiedergegeben, sofern sie im Forum hochgeladen wurden. Für extern verlinkte Bilder (hier nicht der Fall) kann die Forensoftware nichts.

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hmm, is das ne Meinung von nem Anwalt oder jemandem der sich damit auskennt wie ein Rechtsstreit ausgehen würde??

letzteres. Ich würde mein Gehalt darauf verwetten, dass du verlierst. Reicht das? :unsure:

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Guest Pferdestehler

Wenn die Bilder stimmen, beteilige ich mich mit 1000 Euro an der Wette.

 

Wenn Du es von einem Anwalt hören willst, geh einfach zu einem hin! Klappt zu 100%! :unsure:

 

@Gast225

 

Sieht es bei Dir anders aus als hier:

 

 

Weil kleiner geht's kaum sinnvoll...

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na an dieser stelle geht nie eine frau mit kind und nen rolli lang!!!
Woher weißt Du das ?

 

deswegen unverhältnismäßig, oder nicht(?),

 

Ganz klares nein.

 

ich möcht ja wissen ob es sich lohnt einspruch zu erheben!!
Probieren kann man alles, ich denke aber eher nicht.

 

Das ist doch gar nicht das problem, sondern die Kohle

 

Ich stelle tagtäglich immer wieder fest, das vor dem parken, bei vielen Kraftfahrern offensichtlich kurzzeitige geistige Umnachtungen auftreten, denn nur so sind solche " Parkplätze " zu erklären. Hinterher wird immer über die zu zahlenden Beträge gejammert, gezetert was das Zeug hält und der Kohle nachgeflennt. Warum nur ? schließlich hat sich Auto nicht von alleine dort hingestellt, wo es der Obrigkeit unangenehm aufgefallen ist.

 

Diese spitzen Bemerkungen kann man sich echt sparen, dachte hier im Forum bekommt man qualitative Antworten.

 

Es gibt jede Menge qualifizierte Bemerkungen :unsure:

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naja, das wollt ich ja wissen, aber es würde da nie ein Rolli langfahren, weil da nen Bordstein von 15cm oder mehr ist und es keine auffahrt auf der anderen seite der straße gibt, quasi müsste mutter mit kind auf der straße langdackeln, deswegen die unverhältnismäßigkeit, weil eben diese gruppen nicht behindert werden, über fußgänger wird ja nirgends ein wort verloren, die kommen da ja durch.

 

Ausserdem spielt ja auch noch eine Rolle das das Kennzeichen nicht aus dem Ort ist wo abgesschleppt wurtde sondern 100km weiter weg, da stellt sich auch die frage ob es verhältnsimäßig ist jemandem das auto wegzunehmen, wie Pferdestehler schon meinte einfach mal googln.

 

mfg

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Guest Pferdestehler

Och, da müßte doch nur ein Behindertentransporter kommen, so einer mit Laderampe und einem behilflichen Fahrer. Mein Lieber, das ist so üblich. Das weiß ich zufällig, meine Tochter geht in einen Integrationskindergarten. :think: Und nun steht da nur wegen dem angeblich zu hohen Bordstein irgendso ein Doofkopp mit seiner Karre im Weg und meine Tochter kommt zu spät zur Schule. Wie jetzt? Gibt es nicht? Oh doch, mein Lieber! Zu hauf!

 

Aber ich glaube, Du bist eh der Schlaueste und hast Dir hier im Forum nur Jubelrufe und Zustimmung erwartet. Aber nein, wir können hier auch logisch denken! Tut mir ja leid... :unsure:

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@Gast225

 

Das mit den Bildern funktioniert doch, sie werden verkleinert wiedergegeben, sofern sie im Forum hochgeladen wurden. Für extern verlinkte Bilder (hier nicht der Fall) kann die Forensoftware nichts.

 

 

@Gast225

 

Sieht es bei Dir anders aus als hier:

 

 

Weil kleiner geht's kaum sinnvoll...

Das meinte ich nicht. Sie werden so wie bei dir angezeigt doch sie sind jeweils über 1.000 kbyte groß. 100 sollten doch reichen.

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Guest Pferdestehler

@Gast225

 

Wir können den Mitgliedern nicht vorschreiben, wie groß sie ihre Bilder machen. Es gibt eine Dateigrößengrenze. Aber die Auflösung ist nicht begrenzt. Die Größe der Bilder wird Dir voher angezeigt, es zwingt Dich niemand, die Bilder auch herunter zu laden. Die Voransicht reicht dann auch aus.

 

Sorry, so langsam wird ein schnellerer Anschluß doch mal imperativ, oder? :unsure:

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Guest Pferdestehler

Dürfte ihm inzwischen ziemlich egal sein. Ich habe für meine Webseiten auch einen Account bei Host Europe wie @me für das Radarforum. Die Grenzen liegen inzwischen im Bereich 1000 GB Traffic (!!!). Die erreichst Du so schnell nicht mehr. Nicht durch ein paar Bildchen in einem recht unbedeutenden Thread. Da wäre ja der Bilder-Thread viel gefährlicher.

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Guest Pferdestehler

@Gast225

 

Du hast allerdings Recht, es ist eine Grenze von 100kB eingestellt für alle Dateianhänge pro Posting. Die funktioniert offenbar nicht. Update nötig? Habe jetzt mal einen anderen Wert modifiziert. Mal sehen, ob das fruchtet... :unsure:

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danke für die antworten, reicht denke ich.

 

der ton mancher missfällt jedoch, so von oben herab, mit dem Ziel sich mitzuteilen obwohl man nix konstruktives beizutragen hat (manche posts, nicht alle), mag ja sein das ihr jeden tag hilferufe lest, aber auf arbeit müsster doch auch die form waren @pferdestehler, dagegen

 

Tja, Bilder verkleinern ist wohl zuviel verlangt, man lädt sie direkt von der Digicam hoch.

sind schon um die Hälfte kleiner als im original :unsure:

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Ach so schlimm war das mit dem Ton bei deinem Fall doch gar nicht. Wir reden nur nicht um den heißen Brei herum. Im wahren Leben hätte ich dir auch ins Gesicht gesagt: Keine Chance. :wacko:

Als Anwalt würde ich natürlich sagen: Wir beantragen erstmal Akteneinsicht. :unsure::think:

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darf man fragen wie alt pferdestehler ist? wenn ja, wie alt ist pferdestehler?

 

Aber ich glaube, Du bist eh der Schlaueste...

Glaub was deine Menschenkenntnis dich beurteilen lässt. Ich hab hier nur Rat/Hilfe gesucht und bevor man fragt ein wenig recherchiert damit man überhaupt konkrete Fragen stellen kann, kenn mich mit der Materie nicht aus, aber wenn hier alle Polizisten meinen da gibt es keinen Weg dran vorbei wird dem wohl so sein. Mit welcher Ambition geht ihr überhaupt an dieses Forum ran? Den Leuten zu helfen (sei es auch im Graubereich) oder die Meinung/Ansicht eures Arbeitgebers zu vertreten?

 

etwas von beidem?

 

mfg Udo

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darf man fragen wie alt pferdestehler ist? wenn ja, wie alt ist pferdestehler?

 

:unsure: Kannst ihn ja mal fragen,schätze mal einiges Älter als du.

 

Mit welcher Ambition geht ihr überhaupt an dieses Forum ran?
Hier wird bei vielen grenzwertigen Sachen geholfen,nur irgendwann ist die Grenze überschritten oder der Fall schlicht hoffnungslos wie bei deinem.Sorry,aber wer sich der Länge nach auf einen Gehweg stellt wird mit Recht abgeschleppt.So wie die Bilder ausschauen drückt man in der Strasse eh schon alle Augen,inklusive Hühneraugen,zu und toleriert die einiges an Wildparkerei.Nur irgendwann wirds zu wild.Denen die wie du die letzten Grenzen überschreiten hat man es dann oft zu verdanken das kein Parken abseits offizieller Parkplätze mehr geduldet wird und jedes Falschparken konsequent geandet wird.

 

 

oder die Meinung/Ansicht eures Arbeitgebers zu vertreten?

:think: Also mein Arbeitgeber hat mit dem Strassenverkehr nur sehr weitläufig zu tun und mit der STVO und seiner Umsetzung rein gar nichts.

:wacko: Wenn faun die Ansicht seines Arbeitgebers,ist er selbst,nachdrücklich vertreten sollte wäre die Strasse hinterher weitgehend leergeräumt und sein nächster Urlaub finanziert.Aber nicht mal er der von den Falschparkern provitiert fährt hier eine harte Linie.

 

aber wenn hier alle Polizisten

Von denen hat es hier gar nicht mal soviel,aber um zu sagen das du keine Chance hast muß man weder Polizist noch Jurist sein.

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Wenn ich mir die Bilder so anschaue, kann ich der allgemeinen Meinung nur zustimmen, hier war das Abschleppen durchaus gerechtfertigt, hier hätte ich auch den Haken kommen lassen.

 

Gruß

Goose

 

Du wirst mir zunehmend sympatischer :think: .

 

Wenn faun die Ansicht seines Arbeitgebers,ist er selbst,nachdrücklich vertreten sollte wäre die Strasse hinterher weitgehend leergeräumt und sein nächster Urlaub finanziert.Aber nicht mal er der von den Falschparkern provitiert fährt hier eine harte Linie.

 

Ich vertrete immer die Meinung, Leben und Leben lassen. Jeder stellt sein Auto mal irgentwie blöd ab. Aber wenn´s dann vor einer Feuerwehreinfahrt, auf einem Zebrastreifen, oder auf dem Gehweg vor dem Kindergarten steht usw., kann ich kein Mitleid haben :unsure: .

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Jeder stellt sein Auto mal irgentwie blöd ab. Aber wenn´s dann vor einer Feuerwehreinfahrt, auf einem Zebrastreifen, oder auf dem Gehweg vor dem Kindergarten steht usw., kann ich kein Mitleid haben kopfschuettel.gif .

Na dann hab ich ja dein Mitleid.

 

mfg

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Wenn ich mir die Bilder so anschaue, kann ich der allgemeinen Meinung nur zustimmen, hier war das

Ich vertrete immer die Meinung, Leben und Leben lassen. Jeder stellt sein Auto mal irgentwie blöd ab.

 

So schätzte ich dich auch ein,rein berufsmässig müßtest du ja in Sachen Falschparken ein Hardliner sein aber das hat sich noch in keinem Beitrag gezeigt. :wacko: Das erledigen ja deine Auftraggeber für dich.

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Guest Simineon
Im anhang die Fotos von der Stelle wo es stand, ein Foto ist bearbeitet und zeigt die Fläche wo es stand.

Wenn sich das mal einer angucken könnte und was dazu sagen könnte, ich denke das es keine gefahrenabwehr war.

 

Hast Du die Besitzer der anderen Autos gefragt, ob diese so veröffentlicht werden dürfen ? So ganz ohne Unkenntlichmachen des Nummernschildes ?

 

Zufälligerweise kenne ich zwar den Fahrer eines der Autos, weiss aber auch ganz genau, dass er besser da mal nicht gesehen wird. :wacko:

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