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Anzeige Wegen Angeblichen überfahren Eines Rotlichtes!


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Hallo!

 

Evtl. passt mein Thema nicht 100% hier rein, aber dennoch:

 

Heute morgen stand die Polizei vor meiner Türe:

Ich wurde angezeigt, da ich angeblich an einer Fußgängerampel über rot gefahren bin, als ein Kind über die Strasse gehen wollte.

Der Zeuge sagte aus, die Ampel sei schon länger als 1 Sekunde rot gewesen. Ich sei ca. 15 Meter von der Ampel entfernt gewesen und habe als die Ampel auf rot umgeschaltet hat beschleunigt und wäre über rot gefahren als gerade ein Kind über die Straße wollte.

 

Der Zeuge hatte sich meine Autonummer notiert und mich angezeigt. Der Polizist meinte die Beschreibung würde auf mich zutreffen.

 

Fakt ist:

Ich bin an betreffendem Tag an dieser Ampel vorbeigefahren. Ich kann mich aber wirklich an keine rote Ampel (auch nicht an eine gelbe) erinnern. Auch ein kind, welches über die Strasse wollte habe ich nicht bemerkt!

Ich bin eher ein vorsichtiger Fahrer. Hatte noch nie Punkte...

 

Wie seht Ihr den Sachverhalt? Auf was muss ich mich denn da gefasst machen?

 

Allerdings habe ich zur Zeit auch noch ein weiteres Problem mit einer roten Ampel. Wurde im Juli bei rot geblitzt, Meine Personalien habe ich auf dem Anhörungsbogen angegeben, habe aber bis heute kein Bußgeldbescheid!

Urlaub habe ich über Weihnachten schon 4 Wochen hierfür eingeplant...

Da fährt man immer vorsichtig und lässt sich nie was zu Schulden kommen und dann sowas... man man man...

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Danke für die Antwort...

 

Eigentlich kann der Zeuge mich nicht erkennen können, da ich wirklich nichts getan habe.

Was aber, wenn er einfach behauptet er würde mich erkennen (so wie er auch einfach die "Tat" behauptet) ?

 

==> "Fahrverbot sind 1 Monat und nicht vier Wochen"

Ok, wie muss ich dann rechnen? Muss das Fahrverbot genau innerhalb eines Monates genommen werden, oder kann ich auch Mitte Dezember bis Mitte Januar?

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Ist es nicht möglich, dass du die Ampel wirklich nicht gesehen hast, d.h. fahrlässig und nicht mit Vorsatz rot ignoriert hast? Gerade Fußgängerampeln scheinen sich nach meinen Beobachtungen nämlich prima dazu zu eignen, nicht wahrgenommen zu werden. :unsure: Mir sind schon Leute ganz normal durchgefahren, obwohl die Ampel schon viele Sekunden rot zeigte. :)

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Sodern keine andere die Verjährung unterbrechende Maßnahme durchgeführt wurde, muß innerhalb von drei Monate nach Anordnung de AB der BGB erlassen und innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden, um die Verjährung zu unterbrechen.

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@dagegen:

Ich kann mich zumindest wirklich an keine Ampel erinnern, die rot gewesen sein soll. Ausschließen das ich wirklich eine übersehen habe kann ich natürlich auch nicht zu 100%. Dann aber wirklich ohne Vorsatz/Absicht!

 

 

@Gast255:

Und was für eine andere Maßnahme könnte die Verjährung noch unterbrechen?

 

 

Wie beeinflussen sich den eigentlich beide Sachverhalte (Rotlicht geblitzt im Juli 2007, und jetzt die Anzeige wegen Rotlich vom Oktober 2007)?

Muss ich mit einem höheren Fahrverbot rechnen, da evtl 2 Rotlichtverstöße innerhalb kurzer Zeit?

 

 

Nochmals kurz zum "Tatvorwurf":

Ich abe mir nochmals von der Polizei den genauen Vorwurf schildern lassen:

Uhrzeit 17:50 Uhr.

Zeuge sitzt mit seiner Ehefrau in seinem Fahrzeug, als er folgendes beobachtet:

Ein Kind ca. 9 Jahre steht an einer Fußgängerampel und drückt auf "den Knopf für grün". Die Ampel springt daraufhin um auf rot.

Der Beschuldigte ist mit seinem Fahrzeug ca. 15m von der Ampel entfernt. Er beschleunigt sein Fahrzeug und überfährt die rote Ampel, die schon länger als 1 Sekunde rot war.

Der Zeuge hat KFZ-Kennzeichen des Beschuldigten erkannt und eine genaue Personenbeschreibung abgegeben.

 

Wie gesagt, ich kann mich wirklich an keine solche Situation erinnern.

Wenn ich mal davon ausgehe, das ich wirklich die Fußgängerampel übersehen haben sollte (obwohl ich angeblich nochmal beschleunigt habe):

Inwieweit wird dem Zeugen (+ Ehefrau) bezüglich "rot länger als 1 Sekunde" glauben geschenkt? Vielleicht war es ja dunkelgelb?

 

Danke für eure Meinungen!

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@Gast255:

Und was für eine andere Maßnahme könnte die Verjährung noch unterbrechen?

siehe § 33 OWiG

Verjährung

post-14-1143977047.gif

 

Wie beeinflussen sich den eigentlich beide Sachverhalte (Rotlicht geblitzt im Juli 2007, und jetzt die Anzeige wegen Rotlich vom Oktober 2007)?

Muss ich mit einem höheren Fahrverbot rechnen, da evtl 2 Rotlichtverstöße innerhalb kurzer Zeit?

Garnicht, da die erste Sache noch nicht rechtskräftig gewesen ist und damit nicht als Warnung dienen konnte.
Nochmals kurz zum "Tatvorwurf":

Ich abe mir nochmals von der Polizei den genauen Vorwurf schildern lassen:

Uhrzeit 17:50 Uhr.

Zeuge sitzt mit seiner Ehefrau in seinem Fahrzeug, als er folgendes beobachtet:

Ein Kind ca. 9 Jahre steht an einer Fußgängerampel und drückt auf "den Knopf für grün". Die Ampel springt daraufhin um auf rot.

Der Beschuldigte ist mit seinem Fahrzeug ca. 15m von der Ampel entfernt. Er beschleunigt sein Fahrzeug und überfährt die rote Ampel, die schon länger als 1 Sekunde rot war.

Der Zeuge hat KFZ-Kennzeichen des Beschuldigten erkannt und eine genaue Personenbeschreibung abgegeben.

 

Wie gesagt, ich kann mich wirklich an keine solche Situation erinnern.

Wenn ich mal davon ausgehe, das ich wirklich die Fußgängerampel übersehen haben sollte (obwohl ich angeblich nochmal beschleunigt habe):

Inwieweit wird dem Zeugen (+ Ehefrau) bezüglich "rot länger als 1 Sekunde" glauben geschenkt? Vielleicht war es ja dunkelgelb?

 

Danke für eure Meinungen!

Der Verstoß über eine Sekunde kann sicherlich bei solch kurzer Zeit und keiner gezieleten Überwachung nicht aufrecht erhalten werden. Ich denke maximal bis eine Sekunde und Gefährdung, wobei dies auch noch besonders begründet werden müßte, denn nicht jede knappe Sache ist eine Gefährdung.

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Es steht ja der Vorwurf im Raum, dass er beschleunigt hat vor der gelben Fußgängerampel und dann drüber gefahren ist! Dies sehe ich als Gefährdung, wenn da ein Kind gestanden hat! Im Endeffekt kommt es aber darauf an, wem der Richter glaubt, und in diesem Fall war der Zeuge ja völlig unbeteiligt, warum sollte er lügen? Aber als Anwalt musst du ja so argumentieren für deinen Klienten! :unsure:

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in diesem Fall war der Zeuge ja völlig unbeteiligt, warum sollte er lügen?

Von Lügen will ich ja garnicht sprechen, aber es kommt auf das wie er es sagt und wie es gemeint ist an.

 

Du kannst dir garnicht vorstellen was man so alles im Verhandlungssälen erlebt. Gerade Geschwindigkeitsaussagen, Abstandsangaben, Lautstärkeangaben etc. neigen dazu stark fehlerhaft zu sein.

 

Vielleicht hat er auch nur heruntergeschaltet und daher hat der Motor aufgeheult.

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Ich habe inzwischen von der Polizei erfahren:

Es hängt keine Strafsache wegen Gefährdung dahinter sondern "nur" eine Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß.

 

Nun steht aber immernoch das Fahrverbot im Raum!

Wie gesagt, ich bin bereits im Juli an einer roten Ampel geblitzt worden. Diesen Verst0ß habe ich zugegeben, einen Bußgeldbescheid habe ich allerdings noch nicht erhalten. Ich gehe aber davon aus, dass hier noch ein Fahrverbot kommt. Urlaub ist schon eingeplant...

Zuvor habe ich mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen (Keine Punkte!), und ich habe schon mehr als 300 tkm hinter mir!

 

Ein zweites Fahrverbot jetzt wäre wirklich schlimm (vor allem auch beruflich).

Was meint ihr? Wie stehen meine Chancen ?

Ich möchte einen Anwalt einschalten, habe auch schon die ein oder andere Empfehlung. Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Eine entsprechende Versicherung besteht leider nicht! (Werde ich nun wohl aber für die Zukunft abschließen!)

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Zeuge sitzt mit seiner Ehefrau in seinem Fahrzeug,

 

Der Zeuge hat KFZ-Kennzeichen des Beschuldigten erkannt und eine genaue Personenbeschreibung abgegeben.

 

Das macht keinen Sinn

Das er sich das Kfz-Zeichen notieren konnte - OK, macht Sinn

 

Aber wie will jemand, der am Steuer sitzt an einer roten Ampel, erkennen, wie jemand von hinten beschleunigt (wie will er die Beschleunigung denn KLAR OHNE ZWEIFEL erkennen), und wie will er genau wissen, das die Ampel länger als 1 Sekunde über Rot ist und nicht 0.832 Sekunden, und erst recht wie will er denn einen Fahrer von seinem eigenen Auto über ein anderes Auto bei einer Geschwindigkeit (nehmen wir mal :unsure:) erkennen?

 

Beim besten Willen, kann ich doch, wenn ich in meinem stehenden Auto sitze, niemanden genau beschreiben der neben mir vorbeifährt...höchstens wenn er langsam fährt....

 

...also ich finde das Oberfaul

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Ich kann mir das ganze auch nicht erklären. Wie gesagt, ich kann mich an keine solche Situation erinnern.

 

Ich habe mir aber bereits folgendes zusammengereimt, sollte ich wirklich die Ampel übersehen haben:

Der Zeuge stand bereits an der roten Ampel. Als ich angeblich (evtl. im Gegenverkehr des Zeugen) beschleunigt habe und über die rote Ampel gefahren bin.

Was mich allerding sehr stutzig macht:

- Der Zeuge muss dann innerhalb der kurzen Zeit mich im Auto genau erkannt haben, und das schon als ich ihm entgegenkam. Hat er mich schon von weitem beobachtet, ohne Grund? Oder wusste er das ich gleich über eine rote Ampel fahre?

- Den Abstand von 15m genau geschätzt haben

- Die Zeit genau geschätzt haben (wobei, wenn er schon gestanden ist!?)

- Die Autonummer notiert haben (wobei die recht einfach zu merken ist...)

 

Ich habe auch schon überlegt, ob ich den Zeugen irgendwie geärgert habe und er sich nun an mir rechen will.

zur angegebenen Zeit herrschte auf dieser Streck stockender Verkehr. Evtl. hab ich Ihn nicht "reingelassen"

Oder ich bin über eine gelbe Ampel gefahren und er hat es anders gesehen/eingeschätzt. (evtl. ist auch seine Fahrtrichtung früher rot als meine gewesen !?)

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Guest Simineon
Inwieweit wird dem Zeugen (+ Ehefrau) bezüglich "rot länger als 1 Sekunde" glauben geschenkt? Vielleicht war es ja dunkelgelb?

 

Naja ... Gelb ist es für min. 3 sek. / Dunkelgelb gibt es nicht und die Zeitdauer, wie lange rot war kann man anhand der Entfernung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Rotwerdens auch in etwa ausrechnen (schätzen). Trotzdem ist sicherlich ein Einspruch bei Verhängung des FV sinnvoll.

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ok...

Inwieweit wird den von den Zeugen geschätzten 15 m Entfernung Glauben geschenkt? War es 15 m oder 10 m oder 8 m?

Zu welchem Zeitpunkt war das Fahrzeug diese 15m entfernt? -> Als es schon 1 Sekunde gelb war, als es schon 2,5 Sekunden gelb war? Oder als es bereits ROT war?

Dann kann doch jeder alles schätzen...

 

Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, und man nach der Verhandlung dem Zeugen hinterherfährt und dann bezeugt, dass er in der 30er Zone mind. 61 km/h gefahren ist und ihn dann anzeigt, bekommt er dann auch ein Fahrverbot??? Das ist doch Wahnsinn!

Man, ich kann das ganze immernoch nicht glauben...

 

 

Noch eine Frage:

- Gestern kam der Bußgeldbescheid von dem Rotlichtblitzt vom Juli. Dabei wird mir die "4 Monatsfrist" gewährt...

=> Falls es nun bei der neuen Angelegenheit ebenfalls zu einem Fahrverbot kommt, wie sieht es dann hier mit der "4-Monatsfrist aus"?

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Die Vie Monatsfrist gibt es diesmal nicht. Eventuell kann man versuchen das FV parallel abzuleisten. Dafür braucht es aber einen erfahrenen Anwalt da kompliziert und viele Behörden darauf nicht eingehen=>erneutes Verfahren droht.

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