Kingpin 0 Posted October 22, 2007 Report Share Posted October 22, 2007 Hallo Leute Ich muss meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben und danach ein Aufbauseminar absolvieren, weil ich angeblich mit über 23km/h zu mehr als erlaubt in einer 50er Zone gefahren bin.Ich hatte ein Schreiben bekommen das ich an diesem Seminar Teilnehmen muss, war aber in der Zeit im Urlaub für 3 Wochen und konnte deshalb nich antworten.Dann hab ich vor 2 Wochen nochmal ein Schreiben bekommen und dort stand das ich den FS abgeben muss. Ich habe denen erklärt das ich nix davon wusste weil ich halt im Urlaub war und da hat der Typ am Telefon mir gesagt das er mir nochmal son Schreiben gibt und ich mich für das Seminar sofort in der folgenden Wochen anmelden müssen.Das hab ich auch getan und trotzdem heißt es jetzt ich soll mein FS abgeben und dann noch eine fette Gebühr bezahlen + das Seminar ! Kann mir veilleicht hier jemand nen tip geben oder helfen ??? Bin wirklich am ende, weil ich derzeit nich grad viel Geld zur Verfügung habe. Danke mich schonmal bei jedem der mir antwortet. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted October 22, 2007 Report Share Posted October 22, 2007 So ganz komme ich mit deiner Beschreibung nicht mit. Aus folgenden Gründen:Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 23 km/h fürt nicht zu einem Fahrverbot. Die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger kommt frühestens nach Rechtskraft des ihr zu Grunde liegenden Verstoßes. In der Regel lässt sie aber mehrere Monate auf sich warten. Die Frist für die Absolvierung des ASF beträgt in der Regel wesentlich länger als drei Wochen.Vielleicht kannst du den ersten Ärger oder die erste Angst mal kurz verdrängen und das Ausgangsposting nochmal neu strukturieren und etwas chronologischer darstellen, was genau passiert ist und was genau dir unklar ist. Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
Kingpin 0 Posted October 23, 2007 Author Report Share Posted October 23, 2007 So ganz komme ich mit deiner Beschreibung nicht mit. Aus folgenden Gründen:Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 23 km/h fürt nicht zu einem Fahrverbot. Die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger kommt frühestens nach Rechtskraft des ihr zu Grunde liegenden Verstoßes. In der Regel lässt sie aber mehrere Monate auf sich warten. Die Frist für die Absolvierung des ASF beträgt in der Regel wesentlich länger als drei Wochen.Vielleicht kannst du den ersten Ärger oder die erste Angst mal kurz verdrängen und das Ausgangsposting nochmal neu strukturieren und etwas chronologischer darstellen, was genau passiert ist und was genau dir unklar ist. Viele GrüßeMace Erstmal vielen dank !!! AlsooooooooooooooooooIch wurde vor ca. 2-3 Monaten geblitzt weil ich halt zu schnell gefahren bin, dann kam das Bußgeld schreiben.Im Juli war ich im urlaub für 3 Wochen und in dieser Zeit kam das Erste schreiben für das Seminar.Auf das 1. Schreiben konnte ich nich antworten bzw. ich wusste garnix davon weil ich halt im Urlaub war.Dann als ich wieder in Deutschland war hab ich das Schreiben bekommen, das ich den FS abgeben soll, weil ich ja nich an dem Seminar nich teilnehmen wolle, was ja nich stimmt da ich nix davon wusste.So, dann hab ich da angerufen und dem A******** erklärt und der meinte ja ich gib dir ein neues Schreiben aber ich sollte mich dann in der folgenden woche angemeldet haben für das Seminar. Was ich dann auch getan habe.Es wurde mir gesagt das die per fax dem typ von dem Verkehrsamt oder was das auch ist bescheid sagen werden das ich mich für das Seminar angemeldet habe.Und heute wird mir aber gesagt das ich den FS für 4 Wochen abgeben muss + Gebühren von über 200€ zahlen und dann nochmal die 400€ für das Seminar !!! *AGGRO HOCH 10* Hoffe ich konnte es jetzt bischen besser erklären Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 23, 2007 Report Share Posted October 23, 2007 Irgendwie passt das immer noch nicht. Wenn du das Seminar nicht gemacht hast dann wird dir die Fahrerlaubnis entzogen und nicht nur 4 Wochen. Ist es vielleicht ein Fahrverbot? Allerdings stimmen dann die 23 zu schnell bei Erstverstoß nicht. Zitiere hier doch einmal anonymisiert den genauen Wortlaut der drei Briefe. Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted October 23, 2007 Report Share Posted October 23, 2007 Da muss sich was auf den Ämtern überschnitten haben. Ruf da nochmal an und faxe denen deine Anmeldung, dann müsste das funzen! Quote Link to post Share on other sites
Kingpin 0 Posted October 23, 2007 Author Report Share Posted October 23, 2007 Ich habe da heute wieder angerufen und mir wurde gesagt ich müsse den FS für 4 Wochen abgeben und dann das Seminar absolvieren bis ich wieder meinen FS bekomme.Und ich muss für diese Gebühren ca. 100€ Zahlen.Ich habe nur 1x ein Bußgeld bekommen wegen zu schnell fahren sonst nix ... Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted October 23, 2007 Report Share Posted October 23, 2007 Die AussageIrgendwie passt das immer noch nicht.gilt noch immer. Daher ist es vielleicht sinnvoll, nochmal auf die folgende Aussage zu verweisen:Zitiere hier doch einmal anonymisiert den genauen Wortlaut der drei Briefe. Quote Link to post Share on other sites
Kingpin 0 Posted October 23, 2007 Author Report Share Posted October 23, 2007 Die AussageIrgendwie passt das immer noch nicht.gilt noch immer. Daher ist es vielleicht sinnvoll, nochmal auf die folgende Aussage zu verweisen:Zitiere hier doch einmal anonymisiert den genauen Wortlaut der drei Briefe. "Anordnung und Gebührenbescheid Ihnen wurde eine Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Hat ein Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe innerhlab der Probezeit eine oder mehrere in der Anlage 12 FeV aufgeführten Straftaten oder Ordnungswidrigkeitenbgeangen und ist deswegen eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen. Sie haben die auf Seite 2 genannte Zuwiderhalndlung begangen. Deshalb wird angeordnet dasss Sie an einem Aufbauseminar nach §35 FeV bis zum 23.08.2007 teilnehmen müssen." So jetzt soll ich aber den Führerschein abgeben weil ich 1 Tag zu spät nach der Aufforderung mich angemeldet habe... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 23, 2007 Report Share Posted October 23, 2007 Bis zum 23.08.2007 hättest du das Aufbauseminar absolvieren müssen, d.h. abgeschlossen mit Teilnahmebescheinigung. Anmeldung reicht nicht. Du hättest auch eine Fristverlängerung beantragen können. Nun ist der Lappen erstmal weg, du musst ihn dir aufwändig wieder besorgen. In der Restprobezeit wird ein erneuter Verstoß zur MPU führen. Siehe auch FAQ Probezeit. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 23, 2007 Report Share Posted October 23, 2007 Wobei die Frist die ja auch noch Postlaufzeiten und die Ferienzeit enthält mit drei Wochen sehr knapp ist. Ich denke du solltest man persönlich bei denen vorsprechen, wobei ich immer noch nicht verstehe warum der Schein 4 Wochen weg sein soll.Zumal der Kurs mindestens 2 Wochen idR 4 Wochen dauert. Also entweder stimmt zeitlich was nicht oder die Behörde hat rechtswidrig gehandelt. Eigentlich müsste er ja bis zum Ende der Teilnahme weg sein. Ich würde wie gesagt da mal persönlich ohne FS vorsprechen und fahren lassen, nicht selber. Quote Link to post Share on other sites
Kingpin 0 Posted October 23, 2007 Author Report Share Posted October 23, 2007 Wobei die Frist die ja auch noch Postlaufzeiten und die Ferienzeit enthält mit drei Wochen sehr knapp ist. Ich denke du solltest man persönlich bei denen vorsprechen, wobei ich immer noch nicht verstehe warum der Schein 4 Wochen weg sein soll.Zumal der Kurs mindestens 2 Wochen idR 4 Wochen dauert. Also entweder stimmt zeitlich was nicht oder die Behörde hat rechtswidrig gehandelt. Eigentlich müsste er ja bis zum Ende der Teilnahme weg sein. Ich würde wie gesagt da mal persönlich ohne FS vorsprechen und fahren lassen, nicht selber. Ja ich werde da mal morgen mit meiner mum hinfahren.Danke an alle die geantwortet haben. Quote Link to post Share on other sites
Kingpin 0 Posted October 25, 2007 Author Report Share Posted October 25, 2007 Ich war heute bei der Bußgeldstelle und die meinten die dürfen mir meinem Führerschein nich wegnehmen, weil ich nur einmal mit genau 23kmh zu schnell geblitzt wurde. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted October 25, 2007 Report Share Posted October 25, 2007 Ich war heute bei der Bußgeldstelle und die meinten die dürfen mir meinem Führerschein nich wegnehmen, weil ich nur einmal mit genau 23kmh zu schnell geblitzt wurde. na dann ist doch alles in Ordnung, oder etwa nicht ? Quote Link to post Share on other sites
Kingpin 0 Posted October 25, 2007 Author Report Share Posted October 25, 2007 Ich war heute bei der Bußgeldstelle und die meinten die dürfen mir meinem Führerschein nich wegnehmen, weil ich nur einmal mit genau 23kmh zu schnell geblitzt wurde. na dann ist doch alles in Ordnung, oder etwa nicht ? Ich hoffe schon, aber ich muss morgen nochmal zu dieser Tüv stelle meinte er. Mal gucken was die sagen. Quote Link to post Share on other sites
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