feuerknoppf 0 Posted October 19, 2007 Report Share Posted October 19, 2007 Hi,ich bin heute unwissend in eine verkehrsberuhigte Zone eingefahren und prompt geblitzt worden. Bin mit 37 km/h geblitz worden. Ich habe direkt mit dem Bediener der Radarfalle geredet. Er sagte mir es werden 3 km/h abgezogen. Sprich 33 km/h stehen. Jetzt bin ich im Bußgeldrechner der bayerischen Polizei (darauf wird ja hier auch verlinkt) auf eine Überschreitung von 23 km/h gekommen, da hier anscheinend 10 km/h als Höchstgeschwindigkeit angegeben werden. Was ist den für Nordrhein-Westfalen die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer verkehrsberuhigte Zone, die in solchen Fällen angenommen wird??? danke erstmal für antworten Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted October 19, 2007 Report Share Posted October 19, 2007 "Unwissend hineingeraten"? Wenn diese Zone wirklich so schlecht gekennzeichnet ist, könnte man glatt auf die Idee kommen zu überlegen, ob sie vielleicht zu Unrecht ausgewiesen wurde. Leider wäre das Bußgeld dennoch fällig; es sein denn, das Zonenbeginnschild würde auch noch fehlen. Quote Link to post Share on other sites
Bundeskanzler 0 Posted October 19, 2007 Report Share Posted October 19, 2007 Bin mit 37 km/h geblitz worden ... es werden 3 km/h abgezogen. Sprich 33 km/h stehen. 37 ./. 3 = 34, nicht 33. Hatten wir es nicht vor geraumer Zeit schonmal von diesem Thema, wonach das recht unterschiedlich gehandhabt wird? Gab es da nicht sogar irgendeinen Hinweis (Urteil?) mit "unter 20 km/h"? Ich weiß es leider nicht mehr. Auf der absolut sicheren Seite (sprich: gerade noch ohne Punkte) dürftest Du nur mit max. 27 km/h sein, da a) 4-7 km/h m.W. als definitiv unproblematisch für "Schrittgeschwindigkeit" angesehen werden und b) 27 ./. 3 (Toleranz) eben gleich 24 ist, was also max 20 zuviel wäre. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted October 19, 2007 Report Share Posted October 19, 2007 Hallo feuerknoppf,in einer verkehrberuhigten Zone ist die Höchstgeschwindigkeit = Schrittgeschwindigkeit, also maximal 7km/h.Gemessen wird meißt ab 10km/h.Wie kann man unwissentlich in solch eine Zone fahren, ist doch durch die Bauart zu erkennen??? GrüßeKlaus Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted October 19, 2007 Report Share Posted October 19, 2007 Und durch die riesengroßen ! Quote Link to post Share on other sites
feuerknoppf 0 Posted October 19, 2007 Author Report Share Posted October 19, 2007 Hallo zusammen! erst mal danke für die konstruktiven hinweise!Über die Suchfunktion hatte ich leider nichts hier im Forum gefunden. Meine frage war auch, warum es der rechner der bayerischen Polizei ist, der mit 10 km/h als schrittgeschwindigkeit rechnet.?? Das ich mich selber in den arschbeißen kann brauch ich wohl keinem zusagen. ich hoffe ihr fahrt nicht mal in einer fremden gegend in eine straße, seit in gedanken in der wegbeschreibung und dann macht es "klick" ich bin im lebtag noch nicht mit über 15 km/h überschreitung geblitzt worden und fahre im jahr 30.-40.000 km und daß seit 15 Jahre. Quote Link to post Share on other sites
Hellskorpion 0 Posted October 19, 2007 Report Share Posted October 19, 2007 Kostet dich insgesamt ca. 75 Euro und es gibt einen Punkt. Sollte zu verschmerzen sein für einen Augenblick Unaufmerksamkeit und in 2 Jahren ist der Punkt auch wieder weg und die 75 Euro wieder verdient ;D Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted October 19, 2007 Report Share Posted October 19, 2007 solltest du noch in der Probezeit sein gibt es eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und ne Nachschulung kosten ca. 250-350€ je mach Fahrschule und merke dir für di eZukunft, frage NIE nach, wenn du geblitzt wirst so haben die den Täter gleich und die werden dich sehr gut wieder erkennen solltest du es bestreiten gefahren zu sein. Quote Link to post Share on other sites
Hellskorpion 0 Posted October 19, 2007 Report Share Posted October 19, 2007 solltest du noch in der Probezeit sein gibt es eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und ne Nachschulung kosten ca. 250-350€ je mach Fahrschule und merke dir für di eZukunft, frage NIE nach, wenn du geblitzt wirst so haben die den Täter gleich und die werden dich sehr gut wieder erkennen solltest du es bestreiten gefahren zu sein.Er hat keine Probezeit mehr, da er seit 15 Jahren Auto fährt. Quote Link to post Share on other sites
Kühli 0 Posted October 19, 2007 Report Share Posted October 19, 2007 Habe dazu folgende Frage an die COPS hier:Werden in verkehrberuhigten Zonen auch Fahrräder gemessen? Wenn ich mit meinem Rennrad dort 40 km/h fahre,gibt das Punkte und Fahrverbot? Fahrverbot für Fahrrad oder für Auto? Die Frage ist ernst gemeint,denn was man so hört, messen die Gemeinden /Städte immer öfter in solchen Zonen.Gruß Kühli Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted October 20, 2007 Report Share Posted October 20, 2007 Na ja, ich hab mir mal in Kehl den Spaß erlaubt, mich mit etwa 20 km/h auf dem Velo frontblitzen zu lassen, es kam aber erwartungsgemäß nichts nach. Die StVO schreibt zur verkehrsberuhigten Zone jedoch "Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten" - also wohl auch die Fahrräder, die ja auch Fahrzeuge sind. Also Verwarnungsgeld/Bußgeld und evtl. Punkte. Ob man mit einem Fahrrad jedoch ein Fahrverbot für Pkw "erarbeiten" kann, ist mir auch nicht klar. Wäre wirklich mal interessant. Also, ich würde es nicht schaffen, mit meinem normalen Rad komme ich nicht auf die notwendigen gemessenen 44 km/h (abz. 3 km/h Toleranz = 31 km/h Überschreitung) Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted October 20, 2007 Report Share Posted October 20, 2007 Was ist den für Nordrhein-Westfalen die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer verkehrsberuhigte Zone, die in solchen Fällen angenommen wird???Ich habe mal gelesen, daß in NRW 10 km/h als Berechnungsgrundlage angenommen werden. Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted October 20, 2007 Report Share Posted October 20, 2007 Na ja, ich hab mir mal in Kehl den Spaß erlaubt, mich mit etwa 20 km/h auf dem Velo frontblitzen zu lassen, es kam aber erwartungsgemäß nichts nach. Die StVO schreibt zur verkehrsberuhigten Zone jedoch "Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten" - also wohl auch die Fahrräder, die ja auch Fahrzeuge sind. Also Verwarnungsgeld/Bußgeld und evtl. Punkte. Ob man mit einem Fahrrad jedoch ein Fahrverbot für Pkw "erarbeiten" kann, ist mir auch nicht klar. Wäre wirklich mal interessant. Also, ich würde es nicht schaffen, mit meinem normalen Rad komme ich nicht auf die notwendigen gemessenen 44 km/h (abz. 3 km/h Toleranz = 31 km/h Überschreitung)wie siehts eigentlich mit durchrennen aus? Quote Link to post Share on other sites
Bundeskanzler 0 Posted October 20, 2007 Report Share Posted October 20, 2007 wie siehts eigentlich mit durchrennen aus? Sehr geehrter VT, Ihnen wird zur Last gelegt, am ... in ... zu schnell gelaufen zu sein: Sie überschritten die zulässige Geschwindigkeit von 4 km/h um 31 km/h. Es wird daher gegen Sie ein Bußgeld in Höhe von ... sowie ein Laufverbot von einem Monat verhängt. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass im Wiederholungsfalle eine MPU angeordnet und Ihnen die Lauferlaubnis ggf. vollständig entzogen werden kann. Quote Link to post Share on other sites
Jamal 0 Posted October 20, 2007 Report Share Posted October 20, 2007 wie siehts eigentlich mit durchrennen aus? .. zu schnell gelaufen zu sein: Sie überschritten die zulässige Geschwindigkeit von 4 km/h um 31 km/h. ...im Wiederholungsfalle eine MPU angeordnet und Ihnen die Lauferlaubnis ggf. vollständig entzogen werden kann. Mal rechnen: 4 km/h + 31 km/h + 3 km/h Toleranz: 38 km/h!!!Kein Problem!! Wenn ich so schnell laufen kann, werde ich in absehbarer Zeit eh nur noch in der Senfte getragen werden: Da ich in Leichtathletik-Disziplinen international alles abgeräumt haben werde und obendrein einen Sponsor-Vertrag in zweistelliger Millionenhöhe mein Eigen nenne, werde ich es aus der Portokasse bezahlen!! Quote Link to post Share on other sites
Kühli 0 Posted October 20, 2007 Report Share Posted October 20, 2007 Hallo,jetzt mal im Ernst:nach massiven Beschwerden hat man bei uns im Dorf vor zwei Jahren eine Tempokontrolle in einer Spielstraße durchgeführt.Ausgangsbasis waren 7 km/h.Alle,die schneller als 30 km /h fuhren, mussten büßen. (Also mehr als 20 km/h nach Abzug der 3 km/h.).Alle, die schneller als 10 km/h fuhren, und das war Jeder -auch Radfahrer-wurden ermahnt und auf das Tempolimit hingewiesen.Den Radfahrern erklärte man, daß sie, sofern ein verkehrsicherer Betrieb des Fahrrades ab 7 km/h nicht möglich ist, dasselbe zu schieben haben. Auf einer leichten Gefällstrecke wäre es kein Problem mit einem Rennrad mehr als 40 km/h zu fahren.Es sind ja auch schon Radfahrer von stationären Blitzkisten erfasst worden.Leider unverfolgbar.Oder wird dann eine Fahndung ausgeschrieben? So jetzt macht ihr Laserkontrolle mit Sofortvollzug.Radfahrer ist effektiv über 30 km/h zu schnell.Muß der nun das Rad oder das Auto einen Monat stehen lassen.Wenn ich besoffen Rad fahre, muß ich den Autolappen abgeben. Logischerweise heißt das mit Rad > 30 km/h zu schnell 1 Monat Autoverbot.Oder irre ich da? Gruß KühliEdit: Übrigens waren bei den o.a. geführten Kontrollen die meisten der Tempoüberschreiter Anwohner des Umgebungsbereichs. Ein Teil davon hatte sich sogar für die Messungen stark gemacht. Quote Link to post Share on other sites
Bundeskanzler 0 Posted October 20, 2007 Report Share Posted October 20, 2007 @ kühli: Ist denn überhaupt schon geklärt, ob das Fahrrad als "Fahrzeug" im Sinne des "Fahrzeugverkehrs" der StVO anzusehen ist? Wenn nicht, könnte der Fahrradfahrer hier ganz normal durchfahren, ohne sich um irgendwelche Schrittgeschwindigkeiten kümmern zu müssen. Würde m.E. durchaus auch Sinn machen, selten eine so affige Vorstellung gehabt wie ein Fahrradfahrer, der über ein paar 100m sich mit 4-7 km/h langquälen soll. Was wäre das für ein bürokratischer Dummfug! Außerdem geht vom Fahrrad ein wesentlich geringeres Gefahrenpotenzial aus als vom Auto, weshalb eine solche Ungleichbehandlung hier durchaus nachvollziehbar wäre. sorry, nochmal kurz OT - @ Jamal Mal rechnen: 4 km/h + 31 km/h + 3 km/h Toleranz: 38 km/h!!!Kein Problem!! Wenn ich so schnell laufen kann, werde ich in absehbarer Zeit eh nur noch in der Senfte getragen werden: Da ich in Leichtathletik-Disziplinen international alles abgeräumt haben werde und obendrein einen Sponsor-Vertrag in zweistelliger Millionenhöhe mein Eigen nenne, werde ich es aus der Portokasse bezahlen!! Das wird mit 38 km/h noch nicht ganz reichen, 43-45 km/h sollten´s in der Spitze schon sein für Deine Millionenverträge! Dann reicht´s hoffentlich sogar für ´ne Sänfte, in der Senfte stelle ich mir das etwas ungemütlich vor ... Quote Link to post Share on other sites
Kühli 0 Posted October 20, 2007 Report Share Posted October 20, 2007 Hallo,Radfahrer und Tempolimits ist eine Wissenschaft für sich. Ich habe da mal in andere Foren geschaut. Scheint sehr komplex zu sein. Also ein Rad ist ein Fahrzeug im verkehrsrechtlichen Sinne. Ein Radfahrer braucht sich aber nicht an allgemein gültige Limits halten.Z.B. 50 km/h in Ortschaften gilt für ihn nicht.Ausgeschilderte Limts muß er beachten.Da beim Rad kein Tachovorgeschrieben ist,kann er nur bei grob fahrlässiger Fahrweise belangt werden.Grob fahrlässig ist z.B. 40 km /h in einer verkehrberuhigten Zone.Dann kann sogar das PKW-Strafmaß zur Anwendung kommen.Mitsamt Fahrverbot für PKW, da ein Rad ein Fahrzeug ist.(siehe auch Alkohol-Delikt mit Fahrrad.)Vielleicht kennt sich hier einer noch besser aus.Dann kann er ja schreiben.Gruß Kühli Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 20, 2007 Report Share Posted October 20, 2007 Ich glaube dagegen hatte sich mal die Mühe gemacht all dies zusammen zu suchen. Nutze doch einmal die Suche und suche danach. Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted October 20, 2007 Report Share Posted October 20, 2007 Hallo,jetzt mal im Ernst:nach massiven Beschwerden hat man bei uns im Dorf vor zwei Jahren eine Tempokontrolle in einer Spielstraße durchgeführt.Ausgangsbasis waren 7 km/h.Alle,die schneller als 30 km /h fuhren, mussten büßen. (Also mehr als 20 km/h nach Abzug der 3 km/h.).Alle, die schneller als 10 km/h fuhren, und das war Jeder -auch Radfahrer-wurden ermahnt und auf das Tempolimit hingewiesen.Den Radfahrern erklärte man, daß sie, sofern ein verkehrsicherer Betrieb des Fahrrades ab 7 km/h nicht möglich ist, dasselbe zu schieben haben. Verwechselst du jetzt was?Spielstraße ist was ganz anders als verkehrsberuhigte Zone "In der Spielstraße gibt es ein absolutes Verkehrsverbot. In einer Spielstraße dürfen Kraftfahrzeuge nicht mal parken. In der verkehrsberuhigten Zone haben Kraftfahrzeuge kein Fahrverbot, sie dürfen dort mit Schrittgeschwindigkeit, das sind maximal sieben Stundenkilometer, fahren.In der Praxis und im Straßenverkehrsrecht sind beide Varianten grundsätzlich möglich - > Verkehrsberuhigter Bereich < -Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele, z. B. das Fahren mit Dreirädern und Rollern, Hüpfen und Fangen, sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr, also auch der Fahrradverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (d. h. ca. 3 - 7 km/h) einhalten. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern (ein Schachspiel z. B. mitten im Fahrtweg dürfte also meist nicht möglich sein). - > Spielstraße < -Der Fahrverkehr, einschließlich des Anliegerverkehrs, wird völlig ausgeschlossen. SpielregelnAuf dieser Straße darf gespielt werden, Fußball, Skateboards, Inline-Skatern, Kästchen-Hüpfen.... Auf der Spielstraße darf auch das Schachspiel aufgebaut werden. Und: auch Erwachsene dürfen auf der Spielstraße spielen!" http://www.musikurlaub.com/spielstrasse.html Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 21, 2007 Report Share Posted October 21, 2007 Es gab aber auch ein Urteil, wonach das Fahren mit dem Rad mit Schrittgeschwindigkeit nicht zumutbar ist, weil es gefährlich ist, so durch die Gegend zu eiern, und deswegen der Radfahrer auch etwas schneller fahren darf. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted October 21, 2007 Report Share Posted October 21, 2007 Es gab aber auch ein Urteil, wonach das Fahren mit dem Rad mit Schrittgeschwindigkeit nicht zumutbar ist, weil es gefährlich ist, so durch die Gegend zu eiern, und deswegen der Radfahrer auch etwas schneller fahren darf.Das ist aber unlogisch. Schließlich dürfte es kein Problem sein, das Fahrrad mit Schrittgeschwindigkeit zu schieben. Quote Link to post Share on other sites
feuerknoppf 0 Posted October 21, 2007 Author Report Share Posted October 21, 2007 Hallo auch!nochmals meine ausgangsfrage, vielleicht ein bißchen konkreter formuliert: ich hab natürlich auch ein bißchen gegooglt und gefunden, daß häufig bei Verwarngeld oder Bußgeldbescheiden die Schrittgeschwindigkeit mit 10 km/h angenommen wird, obwohl es verschiedene urteile gibt. Anscheinend hat das olg hamm diese 10 km/h mal ins rennen gebracht und das olg köln die 4-7 km/h. Der Bußgeldrechner der bayerischen Polizei, auf welchen von dieser seite aus verlinkt wird, rechnet mit 10 km/h. Alle anderen bußgeldrechner (verkehrsportal.de) etc. lassen den Benutzer die Eingabe machen um wieviel er überschritten hat. Was ist den in NRW gängige Praxis. Werden die Bescheide auf 10 km/h oder 7 km/h ausgestellt??? und warum gibt es in Deutschland da Unterschiede? wir haben doch überall die gleiche Straßenverkehrsordnung, oder? ciao Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 21, 2007 Report Share Posted October 21, 2007 Wir gehen von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 4-7 km/h aus, im für den Fahrzeugführer günstigsten Fall also 7 km/h. Hierzu kommen dann natürlich noch die 3 km/h Toleranz. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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