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Blitzer Auf Dme Zubringer Zwichen A7 Und A39


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Hllo,

ich bin vorletztes Sammstag auf genanntem Zubringer geblitzt wurden, bin ca 60 gefahren, mximal 70.

Ist da schon jemand geblitzt wurden?

Ich hab noch keinen Bescheid, hab große Angst meinen Führerschein zu verlieren, so einen Aufbaukurs kann ich mir gar nicht leisten momentan..

 

lg

Fraukie

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Ist da nicht von der A39 kommend Tempo :angry2: bzw. auf die A39 einfädelnd von der A7 Tempo :wacko:

Du meinst doch das Autobahndreieck Salzgitter, oder?

 

Insofern dürftest du unter 21 drüber sein und somit im verwarngeldbereich. Dann wenn was kommt zahlen und gut.

 

Oder hat sich da etwas geändert in letzter Zeit.

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Ach hab ich vergessen ;)

Ich bin bekennende Spießerin, also wenn ich gewußt hätte wie schnell ich fahren darf wär ich nicht schneller gefahren..

Ich muss da ein Schild übersehen haben...

In der Kurve von der A7 runter und auch in der auf die A39 drauf ist :angry2: aber ich dachte das würde nur für die Kurven gelten, der Zubringer ist zwar etwas "Baustellig" aber zweispurig und die sind ncihtmal sonderlich eng, deshalb bin ich j 60 oder max 70 gefahren, vor und hinter mir war frei, muss also auch mich gemeint haben.

Wenn da :wacko: währen hätte der doch nicht bei :( ausgelöst oder (schneller war ich ganz sicher nicht)

 

*winsel*

 

lg

Fraukie

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Hmm, an die :wacko: kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern. Wobei:

erstens wohne ich seit 1,5 jahren nicht mehr in der Gegend, zweitens kenne ich auch nur die Strecke von der A7 aus Süden kommend auf die die A39 und von der A39 aus Richtung Braunschweig kommend südliche Richtung (Kassel / Göttingen) auf die A7. Zumindest bei letzterer Strecke ist meine ich ein Geschwindigkeitstrichter :angry2:;):( zum einfädeln auf die A7. Dort standen sie auch schon mal zur Überwachung.

 

Vielleicht gibt es noch etwas ortskundigere, die die Strecke doch noch besser im Kopf haben als ich. Sorry.

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Hi Du,

danke trotzdem.

Die :angry2: Schilder sind bei Abfahrt von der A7 und bei Auffahrt auf die A39, die Kurven sind aber auch so, dass man sie mit deutlich mehr als 30 gr nicht fahren möchte.

War da zu "Deiner Zeit" schon dieser Baustellenzustand? Das sah mir sehr nach Dauerbaustelle aus. Der Blitzer war meiner Einschätzung nach auch stationär, ein schwarzer Kasten einige m über der Fahrbahn, sows ist doch nicht temporär, oder?

Wenn da wirklich 30 war wärs echt ätzend, könnte ich dann Widerspruch einlegen, weil die Beschilderung unklar ist und die Straße (zweispurig, nicht eng) etwas anderes suggeriert?

Denn wenn da :wacko: war müßten doch noch mehr geblitzt wurden sein und ich knn zr nicht ausschließen, dass ich ein Schild übersehen hab, aber komisch ist das chon..

Ich bin ja nicht gerast..

So ein Pech,... wenn ich zur Uni fahr rasen alle an mir vorbei, weil ich der einzige Depp bin der auf der B217 wirklich nur 100 fahr und an den Ampeln auf 70 runterbrems.. und dann so was..

Da ist voll ärgerlich.

 

lg

Fraukie

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Hallo,

ich brauche Euren Rat,

wie in nem anderen Thread bereits geschrieben bin ich am Sa den 6.10. geblitzt wurden, der Wagen ist auf meinen Mann zugelassen.

Nun steht auf dem Zeugenfragebogen was von einer Überschreitung von 25km/h außerorts.

Angeblich soll ich bei :D 85km/h draufgehbt haben, mein problem:

das ist definitv nicht wahr.

Mein Beifahrer (Mann) und ich sind uns 100% sicher, dass ich maximal 70 drauf hatte, wenn nicht gar weniger.

Wie geh ich da nun am Besten vor?

Da geht es ja um Aufbaukurs usw und das find ich für etwas das ich gar nicht gemacht hab ziemlich heftig.

 

Was würdet ihr empfehlen?

Mit welchen Angaben den Bogen zurücksenden?

Wie den Widerspruch formulieren?

 

lg

fraukie

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Hallo,

ja war ein Traphiphot S.

In dem anderen Thread gings mir ja daru zu erfahren ob an der Stelle noch jemand geblitzt wurde und mir sagen kann wie viel km/h da überhaupt erlaubt waren. Nu weiß ich das da 60 Zone ist und ich mehr als 70 definitiv nicht gefahren bin.

Also gehts ja grundsätzlich um Erfolgsaussichten eines Widerspruchs bei diesem Gerätetyp bzw darum was ein entsprechendes Verfahren kosten würde (letztenendes zahl das ja eh nicht ich weil die mir unmöglich was beweisen können das nicht stimmt).

lg

Fraukie

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Also zu diesem Gerätetyp ist mir eigentlich aktuell nichts negatives bekannt.

Glaube früher gab es da mal was, aber schon lange her. Dürfte ebensolange mit Softwareupdate behoben sein (oder war das statt TPH-S die TPH-III ??? *grübel*)

Meßfehler dürften da so gut wie ausgeschlossen sein.

 

Also wenn dich das Teil mit 85 abgelichtet hat warst du auch so schnell. *meine Meinung*

Wart euch doch selber nicht sicher ob 60 oder 70 ... oder viell. doch 80 ... 85

So ein großer Unterschied ist da nicht, zumal der Tacho eine gewisse Trägheit hat...

 

Außerdem bremst man nach dem Blitz instinktiv und danach schaut man erst auf den Tacho

 

und da du nicht mal wußtest wie schnell du da fahren durftest ... nach welchen Vorgaben bezüglich Geschwindigkeit willst du dich denn da gerichtet haben?

 

Also wenn ich hier das Autobahnkreuz befahre ist es zu 90% das die Auffädler die erlaubten 80 km/h heftig überschreiten, glaube die meisten denken dann .... oh ... wieder Autobahn ... also Gas ....

dabei ist erst 500 m NACH dem Kreuz die 80 km/h wieder aufgehoben

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Hi,

das war alles ein wenig "baustellig" deshalb bin ich davon ausgegangen dass ich 60 oder 80 fahren darf und habe mich entsprechend verhalten und bin 60 gefahren, dass man da kurzzeitig auf bis auf max 70 "hochpendelt" ist ja nicht ganz unnormal, Das mein Mann 70 gesehen hat und ich 60 wird einfach daran liegen, dass ich als ich den Blitz sah vermutlich den Fuß vom Gas genommen hab und später aufs Tcho guckte als mein Mann, der den Blick noch während des Blitzes auf den tacho warf.

In der Kurve davor und danach waren 30 und da bin ich auch 30 gefahren, meine Unsicherheit bezüglich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rührte daher, dass ich mir nicht vorstellen konnte, dass dort noch 30 war, aber eben auch davon ausgegangen bin, das es ein 60-Blitzer aufgrund meiner Geschwindigkeit eigentlich nicht gewesen sein kann.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10km/h kann und würde ich also zugeben, aber 85 km/h nach Abzug der Tolleranz hießen, dass ich 88km/h gefahren sein muss und dem ist definitiv nicht so, das wäre mir zum Einen aufgefallen udn zum Zweiten bin ich ja davon ausgegangen, dass dort :70: ist (zweispurig und übersichtlich sprach gegen die :D, doch recht provisorische Aufmachung des ganzen Ensembles dagegen dass da :D erlaubt sind).

Ich bin Fahranfängerin (FS seit 4/07) ud fahre entsprechend gewissenhaft, halte mich penibel an Geschwindigkeitsbegrenzungen und kontrolliere meine Geschwindigkeit noch häufig via Blick aufs Tacho, weil mir die Erfahrung zum Einschätzen noch fehlt.

Die können mir doch unmöglich etwas beweisen, dass ich gar nicht gemacht hab, oder? (Hätte ichs gemacht würde ich ja dafür gradestehen).

Fraukie

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Also der Beifahrer (dein Mann) sieht in dem Geschwindigkeitsbereich eh ca. 10 km/h weniger auf dem Tacho als er für dich anzeigt, da er ja nicht gerade drauf schaut.

Sowas nennt sich Parallaxenfehler

http://de.wikipedia.org/wiki/Parallaxefehler

Wenn er 70 gesehen hat würde das bedeuten es waren 80 km/h.

 

Na vielleicht kann dir jemand anderes mehr Hoffnung und Tipps geben

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hm,

Wenn er immer weniger sehen würde als tatsächlich angezeigt wäre das entweder aufgefallen oder er kalkulierts bereits mit ein (er ist ein verdammt kritischer Beifahrer, der mich eher schlechter darstellt als "bessser")

Würd mich halt interessieren ob ich bei den Kosten für Gutachter usw in Vorleistung gehen muss oder ob das bei Prozessende erst fällig wird und da mache ich mir wie gesagt recht wenig sorgen, da ich mir 100% sicher bin nicht gerast zu sein.

Ein Richter kann ja auch kaum einfach sagen "Ihr lügt beide, das interessiert mich nicht!"

Da es sich um eine sehr gravierende Abweichung handelt müßte der Fehler am Gerät bei einer sachkundigen Überprüfung ja eigentlich auch gut zu benennen sein (wenn er nicht zwischenzeitlich repariert wurde wodrüber es ja dann Nachweise geben sollte), weil das Problem eigentlich enorm sein müßte, ich geh auch davon aus, dass ich nicht das einzige "Opfer" sein werde.

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Was hat das mit gerast zu tun bzw. wo siehst du hier eine sehr gravierende Abweichung?

Es geht auch nicht darum ob ihr lügt oder nicht, sondern das eure Aussagen gegen das Egebnis dieses Meßgerätes sprechen.

 

Ich kenne die Dinger und kann mir echt nicht vorstellen das die plötzlich falsch gehen sollen.

Das ist als wenn deine Uhr in einer Stunde nur noch 50 Minuten anzeigt. Bei einer Digitaluhr ein Unding, entweder sie geht oder nicht.

Wie gesagt, ich sehe auf dem Wege NULL Chancen für dich

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Die können mir doch unmöglich etwas beweisen, dass ich gar nicht gemacht hab, oder?

 

Der Beweis liegt leider vor. Dagegen könntest Du allerhöchstens mit RA und Gutachter vorgehen - allerdings dürften hier die Erfolgsaussichten nicht besonders gut sein.

 

Ich glaube, Du solltest Dich mal hier im Forum gründlich einlesen. Mit den Behörden das Diskutieren anfangen zum Thema "Das war niemals sooo schnell" kannst Du getrost vergessen - außer (s.o.) über einen versierten RA mit ebensolchem Gutachter, und das auch nur in begründeten Fällen (was man leider erst hinterher weiß).

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Danke.

 

Bundeskanzler: Naja, als "Beweis" kann das ja nicht durchgehen, weil es wie gesagt nicht stimmt.

Ich hatte mal einen rechtsstreit mit der Telekom, dieletztlich über 900€ vonmir haben wollten, weil sie einen falchen Tarif abgerechnet hatten, das ging dann irgendwann vor Gericht, weilderen Anwälte auf dem Ohr, dass das nicht mein Fehler sei, taub wahren. Das Amtsgericht hörte mir zu und ich schickte nen 8 seitigen widerspruch mit allen Unterlagen die ich hatte dahin, paar Wochen später kam ein Vergleichsangebot der Telekom, dass ich malsokomplett ignoriert habe und 10 Tage später "Die Telekom hat alle Forderung gegen sie zurückgenommen." Meine Mutter war STINKSAUER, dass ich den Vergleich (150€ oder so) nicht angenommen habe (fürmich war das kein vergleichsangebot sondern ein eindeutiger Betrugsversuch) aber ich war eben davon überzeugt, dass die mir schon nichts anhängen können das nicht stimmt, womit ich ja auch letzlich Recht hatte. Denn wären die im Recht gewesen hätte ich meine Rechnung ja bezahlt und wir wären niemals vor Gericht gelandet.

Naja, dann muss das Gerät wohl überprüft werden..

Denn wenn sich das bei mir um fast 20 Sachen verhaut wird der Fehler ja wohl zu finden sein und es müßten noch andere Leute Einspruch eingelegt haben.

Mein Patenonkel hat gesagt ich soll nu erstmal ne Woche warten bis ich den Zeugenbogen zurückschick und auf den Anhörungsbogen soll ich bei "Angaben zur Sache" nichts draufschreiben außer "Ich erteile Verkehsanwalt sowieso die Vollmacht über meine Verteidigung, Datum und Unterschrift".

Denn irgendwie ist es wohl so, dass Einsicht darüber ob das Teil gewartet war oder in den letzten 14 Tagen repariert wurde nur Anwälten genehmigt ist, was ich ne ziemliche Sauerei finde.

WENN denen schon die "Aussage" eines Blechkastens mehr bedeutet als die von zwei Menschen die garantieren, dass es so einfach nciht gewesen ist (was ja schon reichlich krank ist), dann sollten die mir zumindest zugestehen mich davon zu überzeugen, dass das Gerät ok ist (was ja unmöglich der Fall sein kann.

Nu steh ich irgendwie vor der Wahl, entweder einen verdammt teuren Rechtsstreit anfangen (für den ich nen Kredit aufnehmen müßte wenn ich in Vorleistung gehen muss) oder für etwas den Kopf hinhalten und die Konsequenzen tragen was ich gar nicht gemacht habe (was ich nicht tun werde, weil ein Schuldzugeständnis ja auch ne Lüge wäre und Gerichte anlügen kommt gar nicht gut).

Manchma lwünsche ich mir echt den totalen Überwachungsstaat.. dann würden Akten über meine Fahrweise existieren, die könnten nachgucken und würden sehen "Jup, die fährt niemals schneller als erlaubt" und damit wär der Fall erledigt.

wünscht mir glück, dass sich das nciht zulange hinzieht.

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Naja, das mit den Telefonanbietern ist ja leider fast normal.

Sollte auch mal ca. 250€ zuviel bezahlen, hatte das theoretisch durch mein INet auch verbraucht, nur ihr Onlinekostenzähler ging damals nicht richtig. Wurde erst 2 Tage vor Monatsende repariert, da stand halt plötzlich statt 0 die 250.

Ein Brief und ich hatte mein Geld wieder.

Genauso streite ich mich momentan mit denen rum, berechnen nach Tarifwechsel Teile des alten Tarifs weiter.

Die merken das nicht mal wenn man sie mit der Nase drauf stößt - schicken Normtexte. Echte Pfeifen :D

 

Hast ja scheinbar nicht mal eine Verkehrsrechtschutz.

Also ich denke du wirst eine Menge Knete los wenn du das so durchziehst wie du vorhast.

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@Bundeskanzler: Naja, als "Beweis" kann das ja nicht durchgehen, weil es wie gesagt nicht stimmt.

 

Mag ja sein, dass es nicht stimmt - als Beweis geht es aber halt leider trotzdem durch, es sei denn, dass wirklich relevante Mängel festgestellt werden, und zwar im Zweifel erst vor Gericht.

 

Mein Patenonkel hat gesagt ich soll nu erstmal ne Woche warten bis ich den Zeugenbogen zurückschick und auf den Anhörungsbogen soll ich bei "Angaben zur Sache" nichts draufschreiben außer "Ich erteile Verkehsanwalt sowieso die Vollmacht über meine Verteidigung, Datum und Unterschrift".

 

Inwiefern hat Dein Patenonkel Erfahrung mit einschlägigen Verfahren?

 

Nochmal der Rat: Lies Dich ein hier. Und wenn Du wenigstens im ADAC bist, kannst Du m.W. auch ohne Rechtsschutzvers. ein erstes Beratungsgespräch mit einem RA führen.

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Hallo,

nein,eine rechtsschutzversicherung hab ich dummerweise noch nicht, die Prozesskosten sind also für mich ein recht hohes Lehrgeld dafür, dass ich besser mal eine abgeschlossen hätte.

 

Inwiefern hat Dein Patenonkel Erfahrung mit einschlägigen Verfahren?

Mein Patenonkeli ist genannter Anwalt für Verkehrsrecht, hat also ne Menge Erfahrung. Ich wollte ihn nur eigenlic nicht hinzuziehen, weil ich es mir nicht leisten kann ihn entsprechend zu bezahlen. Auch wenn er das von mir gar nicht verlangen wird, glaub ich das es ganz schön nerven kann, wenn die komplette Verwandschaft verlangt fachlich hochwertigeLeistungen kostenlos/zumSonderpreis zu kriegen,denn von der Verteidigung vor Gericht war damals bei meiner Taufe ja nicht die Rede :unsure:

Er hat mich zuerst (zu Recht) geschimpft,weilich keine entsprechende Versciherung hab) und hat dann gesagt ich soll erstmal ihm das Feld überlassen, wenn das Teil aber gscheit gewartet war seien meine Chancen eher schlecht.

Und ich geb mir die Mühe immer ordentlich zu fahren..

 

lg

Fraukie

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Mein Patenonkeli ist genannter Anwalt für Verkehrsrecht, hat also ne Menge Erfahrung. Ich wollte ihn nur eigenlic nicht hinzuziehen, weil ich es mir nicht leisten kann ihn entsprechend zu bezahlen. Auch wenn er das von mir gar nicht verlangen wird,

Das darf er auch nicht, er ist grundsätzlich an die Gebührenordnung gebunden (es droht eine Abmahnung seitens anderer Anwälte oder der Anwaltskammer wenn es herauskommt), wobei man allerdings ein paar "Kürzungen" einbauen kann damit es nicht so teuer wird. :unsure:

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Mein Patenonkeli ist genannter Anwalt für Verkehrsrecht, hat also ne Menge Erfahrung. Ich wollte ihn nur eigenlic nicht hinzuziehen, weil ich es mir nicht leisten kann ihn entsprechend zu bezahlen. Auch wenn er das von mir gar nicht verlangen wird,

Das darf er auch nicht, er ist grundsätzlich an die Gebührenordnung gebunden (es droht eine Abmahnung seitens anderer Anwälte oder der Anwaltskammer wenn es herauskommt), wobei man allerdings ein paar "Kürzungen" einbauen kann damit es nicht so teuer wird. :unsure:

 

Doch darf er, Tips darf er mir natürlich auch kostenlos geben.

Dass er im Verteidigungsfall an die Gebührenordnung gebunden ist ist klar (kenn ich aus meinem Berufszweig).

Auch da gibts wohl Mittel und Wege, aber davon spreche ich gar nicht, eher, davon, dass man sich als Studi sowas gewöhnlich nicht leisten kann, ich aber sicher damit rechnen darf sein Honorar in Raten begelichen zu können,die meinem Einkommen entsprechen und das darfste für gewöhnlich sicher nicht erwarten :) Meines Wissens nacht fällt das auch nicht in den Bereich der Wettbewerbswidirgkeit.

Wie mans auch dreht wirds nen teurer Spaß werden, aber ich bin immernoch sonaiv, dass ich mal davon ausgehe,dass sich schon alles klären wird.

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Sollte es zur gerichtlichen Auseinadersetzung kommen so muß nach dem RVG abgerechnet werden. Das RVG gibt dem RA aber einen gewissen Spielraum.

 

Bei außergerichtlichen Sachen kann ein "Honorar" vereinbart werden, wobei dies in gewissen Grenzen frei ausgehandelt werden kann.

 

Vor allem Absatz 2 ist wichtig.

 

§ 4 Vereinbarung der Vergütung

(1) 1Aus einer Vereinbarung kann eine höhere als die gesetzliche Vergütung nur gefordert werden, wenn die Erklärung des Auftraggebers schriftlich abgegeben und nicht in der Vollmacht enthalten ist. 2Ist das Schriftstück nicht von dem Auftraggeber verfasst, muss es als Vergütungsvereinbarung bezeichnet und die Vergütungsvereinbarung von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein. 3Hat der Auftraggeber freiwillig und ohne Vorbehalt geleistet, kann er das Geleistete nicht deshalb zurückfordern, weil seine Erklärung den Vorschriften des Satzes 1 oder 2 nicht entspricht.

 

(2) 1In außergerichtlichen Angelegenheiten können Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren. 2Der Rechtsanwalt kann sich für gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren nach den §§ 803 bis 863 und 899 bis 915b der Zivilprozessordnung verpflichten, dass er, wenn der Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der gesetzlichen Vergütung nicht beigetrieben werden kann, einen Teil des Erstattungsanspruchs an Erfüllungs statt annehmen werde. 3Der nicht durch Abtretung zu erfüllende Teil der gesetzlichen Vergütung und die sonst nach diesem Absatz vereinbarten Vergütungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. 4Vereinbarungen über die Vergütung sollen schriftlich getroffen werden; ist streitig, ob es zu einer solchen Vereinbarung gekommen ist, trifft die Beweislast den Auftraggeber.

 

(3) 1In der Vereinbarung kann es dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer überlassen werden, die Vergütung nach billigem Ermessen festzusetzen. 2Ist die Festsetzung der Vergütung dem Ermessen eines Vertragsteils überlassen, gilt die gesetzliche Vergütung als vereinbart.

 

(4) 1Ist eine vereinbarte oder von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer festgesetzte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch, kann sie im Rechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden. 2Vor der Herabsetzung hat das Gericht ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen; dies gilt nicht, wenn der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die Vergütung nach Absatz 3 Satz 1 festgesetzt hat. 3Das Gutachten ist kostenlos zu erstatten.

 

(5) 1Durch eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt eine Vergütung erhalten soll, wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. 2Hat der Auftraggeber freiwillig und ohne Vorbehalt geleistet, kann er das Geleistete nicht deshalb zurückfordern, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

 

(6) § 8 des Beratungshilfegesetzes bleibt unberührt.

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