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Von Der Polizei Mit 1,5 % Promille Angehalten


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Hallo allerseits,

 

Mir ist etwas Dummes Passiert :lol: . War am Wochenende unterwegs, bischen mit Freunden Feiern dabei kamm es zu einer Auseinandersetztung (Schlägerei). Ein Typ hatte mit Mir Streit angefangen und mich geschubst, wobei ein Freund von mir dem jenigen der mich schubste mitten ins Gesicht schlug und er daraufhin mit dem Kopf gegen den Boden knallte und Blutete. Daraufhin bin ich in mein Auto (wobei ich betrunken war) und aus Panik wegfuhr. Daraufhin hatte sich der Geschädigte mein Nummernschild gemerkt. Als ich vor meiner Haustür stand kam auch direkt die Polizei angefahren. Erst dachte die Polizei das meine jüngere Schwester gefahren sei, aber Sie hat nicht mal einen Führerscheinnd hatt gesagt Sie sei nicht gefahren. Naja daraufhin hat die Polizei gefragt wer der Halter des Fahrzeuges ist, da habe ich gesagt das Auto sei mir dan habe die gesagt das ich dan gefahren sei. Daraufhin musste ich einen Alkoholtest machen und hatte 1,5 % Promille. Die polizei nahm mich mit auf´s Revier und haben Mir den Führerschein entzogen. Nun bin ich ganz verzweifelt und weiß das, was dabei rauskommen wird nicht sehr toll sein wird. Bin noch Auf Probezeit. Mir wurde auf dem Revier nur gesagt das ich warten soll, bis das Gericht entscheidet was mit dem Führerschein passiert und das Ich eine Strafe bekommen werde. Und ich muss mit meinem Auto zur Arbeit fahren, aber ich habe nun keinen Führerschein mehr. Meine Frage wäre dabei was ich so an einer Strafe (Betrag) bekommen würde und wie lange ich ein Fahrverbot haben werde oder nachschulung machen muss :wacko::cool::rolleyes: .

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So schnell wird der FS nicht mehr bei dir sein bzw. dieser sicherlich überhaupt nicht.

 

Wegen Verstoßes gegen § 316 StGB wird dir sicherlich die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen (§§ 69ff. StPO). Bisher liegt ja nur eine vorläufige Entziehung nach § 111a StPO vor.

 

Kosten:

Wenn du Glück hast sind es 30-40 Tagessätze.

 

Die Sperrfrist wird wohl etwa um die 9-12 Monaten liegen. Erst dann kannst du eine neue Fahrerlaubnis bekommen.

Eine Nachschulung musst du nicht machen, da du ja keinen Schein mehr hast. :rolleyes:

 

 

Wenn du seeeehhhhhhrrrrr viel Glück hast bleibt es bei einen Fahrverbot-glaube ich aber nicht-was maximal drei Monate sind.

 

Wenn du ganz viel Pech hast sind es über 1,6 Promille und dann steht vor der neuen Fahrerlaubnis eine MPU an.

 

Auf alle Fälle darfst du jetzt KEIN Kraftfahrzeug mehr führen. Alles andere stellt eine weitere Straftat dar.

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Ja das Hört sich garnicht gut an :rolleyes: . Kann aber das Ausmaß der Strafe gemindert werden b.z.w das ich nicht so eine große Summe an Geld Zahlen muss ??? habe ja keinen Gefährdet. Aus Panik bin ich weggefahren. Am besten wäre es woll das Auto garnicht anzufassen. Wäre ich am Tatort geblieben und hätte jetzt warscheinlich garkein Problem mit dem Führerschein gehabt.

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Die Höhe der Tagessätze richten sich ja nach dem dir zur verfügung stehenden Netto-Einkommen, somit zaht der, der wenig hat, ja auch weniger als der, der ein höheres Einkommen hat.

 

Wenn du einen konkret gefährdet hättest, würde es teurer, also ist das Fehlen einer konkreten Gefährdung kein Grund, die Geldstrafe zu mildern.

 

Richtig, wenn du nicht betrunken gefahren wärst, hättest du deinen Führerschein nicht verloren.

 

Gruß

Goose

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Ja Ich meine die Strafe zu mindern in dem Sinn z.b Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubniss. Naja die Polizei hat ja auch nicht gesehen das ich gefahren bin, aber die vermuten es weil ich als einziger den Führerschein hatte und das Auto ja von mir ist. Und das Ich nur als einziger gefahren sein könnte.

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Eine Straftat nach § 316 StGB ist ein Regelbeispiel für die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, da bedarf es schon außergewöhnlicher Umstände, um vom Entzug der FE abzusehen und nur ein Fahrverbot aufzuerlegen. Bei diesem Alkoholwert würde ich an deiner Stelle nicht darauf hoffen.

 

Naja die Polizei hat ja auch nicht gesehen das ich gefahren bin, aber die vermuten es weil ich als einziger den Führerschein hatte und das Auto ja von mir ist. Und das Ich nur als einziger gefahren sein könnte.
Weiterhin hat doch der, dem dein Kumpel zuvor ins Gesicht schlug, gesehen, daß du gefahren bist, oder?

 

Gruß

Goose

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Ja der Geschädigte oder die mehreren Personen die da waren zur Tatzeit die haben gesagt meine jüngere Schwester sei gefahren. So sagte das auch ein Polizist zu uns als die ankamen wo das Auto schon im Stillstand war. Aber meine Schwester hatte nein gesagt das Sie nicht gefahren ist ( Sie musste sogar den Polizisten anschrein damit er ihr geglaubt hatte). Daraufhin kam ein Polizist und hatte nochmal gefragt wer gefahren ist, da hat keiner was gesagt. Daraufhin hat der Polizist gefragt wem as Auto gehört da habe Ich gesagt, es ist auf mich Zugelassen so sagte der polizist das ich gefahren sei weil wenn kein anderer gefahren ist dan nur ich. So haben die mich auch gleich zu einem alkoholtest augefordert wobei ich Pusten musste und haben 1,5 Promille festgestellt. Habe aber noch eine Frage wie hoch würde mein BAK- Wert (Blutalkoholwert) sein?? habe ca den letzten schluck so 2 h davor gemacht. so ca um 23 uhr zuletzt getrunken und um 1 uhr nachts haben die alkoholtest gemacht.

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Also mein AAK- Wert (Atemalkoholwert) Betrug 1,5 % Promille aber Mein BAK- Wert (Blutalkoholwert) wird ja noch Festgestellt die haben mir ja Blut Entnommen und noch nen Drogentest gemacht aber der Drogentest hat angezeigt das ich keine Drogen im Urin habe (nehme auch keine). Aber mich würde das gerne interessieren wie mein BAK- Wert sein wird wenn der 1,6 Beträgt oder über 1,6 dann muss ich noch eine MPU machen. oder was denkt ihr kommt es über 1,6 BAK?

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Wo ich gepustet habe waren es 1,5 Promille aber nach Stunden Baut sich doch der Alkohol im Blut ab oder ehr fängt an abzubauen wenn man nichts getrunken hat also musste der blutalkoholwert ja fast so ähnlich sein wie der atemalkoholwert oder täusche ich mich da ??habe 1,5 gehabt + 2 stunden nichts mehr getrunken gehabt also ist es dan in der abbauphase oder ?

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Ich würde etwa eine Woche nach der Blutentnahme mal zur zuständigen Wache gehen, da bekommst du das Ergebnis mitgeteilt (wir geben dazu keine telefonische Auskunft)

 

Du bekommst aber auch noch einen Äußerungsbogen (oder wirst vorgeladen) bevor der Vorgang an die StA abverfügt wird. Dann wird entweder ein Strafbefehl erlassen oder eine Hauptverhandlung angesetzt. Das ganze kann durchaus ein paar Monate dauern.

 

Gruß

Goose

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Naja ich Hoffe das der BAK- Wert nicht an die 1,6 % grenze gelangt sonst muss ich eine MPU machen und die Kostet auch ziehmich viel Geld ca 383 Euro :blush: .

weiß jemand eigentlich wenn der BAK-Wert z.b 1,55 oder 1,59 Beträgt ob man da auch eine MPU machen muss oder kommt man nochmal davon ?

 

MfG

 

TheWay

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Ich hoffe das ich irgendwie mit Glück davon komme und das der BAK - Wert nicht über 1,6 % ist. Andernfals habe ich Pech und bin dran naja Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis werde ich auf jeden fall bekommen und ne Geldstrafe auch. Bekomme ich dan auch Punkte in Flensburg ?? wenn ich 9 Monate Fahrverbut habe (Entzug der Fahrerlaubnis) ?

 

MfG

 

TheWay

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  • 3 weeks later...

Hallo Leut´s Danke für eure nette Hilfe. Habe demnähst auch meinen BAK-Wert erfahren, habe noch mal Glück gehabt AAK war 1,5% und BAK 1,51 % Promille. Mir fällt ein Stein vom Herzen keine MPU ^^ :D. aber die Bevorstehende Geldstrafe werde ich noch bekommen. Hoffe das die nicht so hoch sein wird . Danke nochmals

 

MfG

 

TheWay

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@TheWay

 

Trinkst du regelmässig Alkohol ? Sich mit 1.5 Promille ans Steuer zu klemmen, ist schon heftig. ICH kann da nicht mehr geradeaus laufen, geschweige denn fahren. Solltest mal über deinen Alkoholkonsum nachdenken.

 

Die Fleppe ist auf jeden Fall für mindestens 9 Monate wech.

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@!xabbu,

 

ob ich regelmäßig Alkohol trinke? Nein das tu ich nicht. Ich trinke wenn mal, dann wenn ich mit Freunden feiern gehe das ist so ca 2 mal im Monat, ansonsten trinke Ich nicht. Bin aber sehr sehr froh das es nicht zur MPU kam, sonst hätte das noch mal mehr gekostet um den Lappen zu bekommen. Mit den 9 Monate Fahrverbot kann ich leben und die darauf Folgende Geldstrafe wird nicht so angenehm sein, aber kann Ich ja jetzt auch nicht mehr dran änderen :D

 

MfG

 

TheWay

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Mit den 9 Monate Fahrverbot kann ich leben

Nein kein Fahrverbot, sondern Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist, wobei dessen Länge je nach Region (stark) schwanken kann. Ich denke das es eher 12 Monate werden.

 

Du mußt dann bei der FEB eine neue Fahrerlaubnis beantragen wobei ich dazu rate dies schon vor Ablauf der Sperrfrist zu tun, um keine Zeit zu verschwenden.

 

Bis zur Gerichtsverhandlung oder Strafbefehl wird es noch eine Weile dauern.

 

Halte uns bitte auf dem Laufenden.

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Ok werde Ich machen. Nun muss Ich abwarten bis die Ertscheidung bei Mir zuhause einflatert. Ich hoffe das es nicht 12 Monate werden aber abwarten und Däumchen drehen. Das war Mir ne Lehre, dass ich Betrunken gefahren bin. Nicht jeder Mensch ist Perfekt Fehler passieren jeden mal, aber so ein Fehler der Mir passiert ist :). Denke bis heute noch nach wie verrückt :unsure: man sein kann und seinen Führerschein auf´s Spiel setzt und noch dabei verloren.

 

MfG

 

TheWay

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Ok werde Ich machen. Nun muss Ich abwarten bis die Ertscheidung bei Mir zuhause einflatert. Ich hoffe das es nicht 12 Monate werden aber abwarten und Däumchen drehen. Das war Mir ne Lehre, dass ich Betrunken gefahren bin. Nicht jeder Mensch ist Perfekt Fehler passieren jeden mal, aber so ein Fehler der Mir passiert ist :). Denke bis heute noch nach wie verrückt :unsure: man sein kann und seinen Führerschein auf´s Spiel setzt und noch dabei verloren.

 

MfG

 

TheWay

 

 

Man setzt nicht nur seinen Führerschein aufs Spiel, sondern vor allem das Leben anderer, unschuldiger VT´s!!

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muss hierzu mal kurz was anmerken, auch wenns vielleicht etwas provoziert und sicher nicht für alle zutrifft.

mir fällt immer auf dass bei alkoholverstößen der moralische zeigefinger in den beiträgen besonders oft gezeigt wird,

während dies bei geschwindigkeitsversößen oder selbst bei straftaten im strassenverkehr (z.b. rechts überholen mit gefährdung oder nötigung)

auffallend geriner ist. für mich ist es einfach rational schwer nachzuvollziehen was schlimmer daran sein sollte alkoholisiert auto

zu fahren, als jemanden auf der autobahn zu nötigen? irgendwie hat das was von doppelmoral.

aber okay, wollte das nur mal so anmerken.

besoffen gehören nicht ans steuer, und autofahrer die andere gefähren ebenfalls nicht.

trotz allem macht jeder fehler, sei es mit vorsatz oder ohne.

aus diesem grund halte ich mich auch sehr zurück mit dem moralischen zeigefinger.

 

Viele Grüße

Tom

 

 

@TheWay,

rechne eher mit 12 monaten. das ist bei der bak-höhe sehr wahrscheinlich. aber du kannst bestimmte kurse besuchen, um deine

sperrfrist um 2 oder 3 monate zu verkürzen. infos dazu gibts im internet ohne ende.

 

Viele Grüße

Tom

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muss hierzu mal kurz was anmerken, auch wenns vielleicht etwas provoziert und sicher nicht für alle zutrifft.

mir fällt immer auf dass bei alkoholverstößen der moralische zeigefinger in den beiträgen besonders oft gezeigt wird,

während dies bei geschwindigkeitsversößen oder selbst bei straftaten im strassenverkehr (z.b. rechts überholen mit gefährdung oder nötigung)

Je nach Alkoholgehalt liegt ja eine Straftat vor und auch wenn du meinst rechts überholen wäre eine so ist dies falsch, denn es bleibt eine OWi.

 

Bezgl. einer Nötigung wüßte ich jetzt kein gutheißen.

 

Außerdem sind viele Promillefahrer krank (jetzt im Sinne von Krankheit) und ehe sie selber dies mitbekommen fahren sie kontinuierlich ein Fahrzeug ohne den dafür erforderlichen Zustand zu haben. Dies führt zu Gefährdungen anderer Personen die eben nicht unbedingt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegen.

 

Außerdem läßt es sich doch hervorragend über Dinge herziehen von denen man nicht selber betroffen ist. :wacko:

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Je nach Alkoholgehalt liegt ja eine Straftat vor und auch wenn du meinst rechts überholen wäre eine so ist dies falsch, denn es bleibt eine OWi.
grob verkehrswidriges rechts überholen mit gefährdung ist ein 315c. also ebenfalls eine straftat.

 

 

Außerdem sind viele Promillefahrer krank (jetzt im Sinne von Krankheit) und ehe sie selber dies mitbekommen fahren sie kontinuierlich ein Fahrzeug ohne den dafür erforderlichen Zustand zu haben.

 

autofahrer die sich nicht an verkehrsregeln halten kann man genauso als "krank" definieren. bei alk-tätern geht man sowieso erst ab 1,6 prom

davon aus, dass sie ein problem haben. aber bei missbräuchlern, was wohl die meisten sind, liegt in diesem sinne keine krankheit vor.

diese haben nur ein problem mit dem trennen von fahren und trinken.genauso wie notorische zu-schnellfahrer ein problem mit dem einhalten

von regeln haben. aber okay, will da keine endlosdiskussion daraus machen.

 

Dies führt zu Gefährdungen anderer Personen die eben nicht unbedingt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegen.
das sehe ich etwas anders. dort liegen ebenfalls abstrakte gefährdungen vor.

 

Außerdem läßt es sich doch hervorragend über Dinge herziehen von denen man nicht selber betroffen ist.

 

stimmt :wacko:

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Je nach Alkoholgehalt liegt ja eine Straftat vor und auch wenn du meinst rechts überholen wäre eine so ist dies falsch, denn es bleibt eine OWi.
grob verkehrswidriges rechts überholen mit gefährdung ist ein 315c. also ebenfalls eine straftat.

 

Dies führt zu Gefährdungen anderer Personen die eben nicht unbedingt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegen.
das sehe ich etwas anders. dort liegen ebenfalls abstrakte gefährdungen vor.

Zunächst geht man hier ja vom Normalfall aus und da liegt keine Straftat vor. Des weiteren bedarf es für § 315c StGB einer KONKRETEN Gefährdung und die ist idR nicht gegeben. Ehr könnte man eine Nötigung des LSB oder MSB konstruieren.

 

Außerdem sind viele Promillefahrer krank (jetzt im Sinne von Krankheit) und ehe sie selber dies mitbekommen fahren sie kontinuierlich ein Fahrzeug ohne den dafür erforderlichen Zustand zu haben.
autofahrer die sich nicht an verkehrsregeln halten kann man genauso als "krank" definieren. bei alk-tätern geht man sowieso erst ab 1,6 prom

davon aus, dass sie ein problem haben. aber bei missbräuchlern, was wohl die meisten sind, liegt in diesem sinne keine krankheit vor.

diese haben nur ein problem mit dem trennen von fahren und trinken.genauso wie notorische zu-schnellfahrer ein problem mit dem einhalten

von regeln haben. aber okay, will da keine endlosdiskussion daraus machen.

 

Bei 1,6 Promille erst von Krankheit zu reden ist untertrieben. Hauptanknüpfungspunkt ist die Regelmäßigkeit. Wer mit 1,5 Promille noch OHNE Ausfallerscheinungen ein Kraftfahrzeug führen kann der hat ein Problem damit.

Zum Vergleich-bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit vor Gericht muß man idR ab 2,0 Promille bereits berücksichtigen ob eine verminderte Schuldfähigkeit vorgelegen haben könnte.

 

Edit:

Wieso kann man unter meinen Beitrag noch was anders lesen?

Edit2:

Jetzt ist es weg.

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Zunächst geht man hier ja vom Normalfall aus und da liegt keine Straftat vor. Des weiteren bedarf es für § 315c StGB einer KONKRETEN Gefährdung und die ist idR nicht gegeben. Ehr könnte man eine Nötigung des LSB oder MSB konstruieren.
ich glaube wir reden aneinander vorbei. ich sagte dass es gerade bei einem 315c mit konkreter gefährdung von leib und leben oder sachen von bedeutentem

wert eben nicht diese zeigefinger gibt. ich hatte dir dazu keinen konkreten thread genannt, sondern dies als meinen eindruck von diversen threads

geschildert. deswegen geht es nicht darum ob diese gefährdung i.d.R. gegeben ist, sondern dass die konkret eben gegeben sein kann. und genau von diesen

fällen rede ich. und die sind gar nicht so selten, wenn man mal hier so liest.

 

Bei 1,6 Promille erst von Krankheit zu reden ist untertrieben. Hauptanknüpfungspunkt ist die Regelmäßigkeit. Wer mit 1,5 Promille noch OHNE Ausfallerscheinungen ein Kraftfahrzeug führen kann der hat ein Problem damit.

 

das sieht die verwaltungsbehörde regelmäßig anders. denn sonst würde sie schon bei geringeren werten eine mpu anordnen. tut sie aber i.d.R. ohne

weitere konkrete verdachtmomente aber nicht. und das nicht vorliegen von ausfallerscheinungen reicht dazu meist nicht aus.

 

selbst die gutachter gehen bei einer promillezahl von unter 2 prom noch von einem missbräuchler aus. dieser hat nämlich im normalfall nur ein

problem zwischen dem trennen von trinken und fahren. aber kein generelles alkoholproblem.

 

Zum Vergleich-bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit vor Gericht muß man idR ab 2,0 Promille bereits berücksichtigen ob eine verminderte Schuldfähigkeit vorgelegen haben könnte.

 

also zwischen 1,5 und 2 promille ist nochmal ein erheblicher abstand. und alleine die tatsache dass jemand vermindert schuldfähig ist ab 2 promille, sagt für

mich noch nichts darüber aus ob er ein alk-problem hat.

aber das ist sowieso kein rechtliches problem. denn die justiz hält sich bis auf die absolute fahruntüchtigkeit aus den promillegrenzen, betreffend mpu und

krankheit zum glück raus.

die frage ist schliesslich auch, wer definiert wann jemand ein problem mit alkohol hat? aber ich glaube echt die diskussion dazu führt zu weit.

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das sieht die verwaltungsbehörde regelmäßig anders. denn sonst würde sie schon bei geringeren werten eine mpu anordnen. tut sie aber i.d.R. ohne

weitere konkrete verdachtmomente aber nicht. und das nicht vorliegen von ausfallerscheinungen reicht dazu meist nicht aus.

 

selbst die gutachter gehen bei einer promillezahl von unter 2 prom noch von einem missbräuchler aus. dieser hat nämlich im normalfall nur ein

problem zwischen dem trennen von trinken und fahren. aber kein generelles alkoholproblem.

 

also zwischen 1,5 und 2 promille ist nochmal ein erheblicher abstand. und alleine die tatsache dass jemand vermindert schuldfähig ist ab 2 promille, sagt für

mich noch nichts darüber aus ob er ein alk-problem hat.

Wer bei Werten zwischen 1, 6 und 2 Promille keinerlei Ausfallerscheinungen zeigt, ist ein geübter Trinker und sehr wohl ein Alkoholproblem! :wacko:

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das sieht die verwaltungsbehörde regelmäßig anders. denn sonst würde sie schon bei geringeren werten eine mpu anordnen. tut sie aber i.d.R. ohne

weitere konkrete verdachtmomente aber nicht. und das nicht vorliegen von ausfallerscheinungen reicht dazu meist nicht aus.

 

selbst die gutachter gehen bei einer promillezahl von unter 2 prom noch von einem missbräuchler aus. dieser hat nämlich im normalfall nur ein

problem zwischen dem trennen von trinken und fahren. aber kein generelles alkoholproblem.

 

also zwischen 1,5 und 2 promille ist nochmal ein erheblicher abstand. und alleine die tatsache dass jemand vermindert schuldfähig ist ab 2 promille, sagt für

mich noch nichts darüber aus ob er ein alk-problem hat.

Wer bei Werten zwischen 1, 6 und 2 Promille keinerlei Ausfallerscheinungen zeigt, ist ein geübter Trinker und sehr wohl ein Alkoholproblem! :wacko:

 

Das mag deine Meinung sein. Aber deswegen muss es nicht richtig sein. Gutachter bei der MPU sehen das pauschal eben nicht so

wie du. Allerdings ist es eine frage was du als problem definierst? sprich, ab wann stell übermäßiger alkoholkonsum ein problem

dar. dabei geht es nicht um die menge sondern um die auswirkungen auf das soziale leben usw...

das kann man eben nicht so einfach an der promillezahl festmacht.

wenn jemand 15 bier trinken kann und dann immer noch kaum ausfallerscheinung hat, ist natürlich ganz sicher ein zeichen für

übermäßigen alkoholkonsum. aber dies muss noch lange kein problem darstellen. denn es gibt genug menschen die diese

phasen nur temoprär haben. und die sogenannte giftfestigkeit wird man nie wieder los.

aber nicht falsch verstehen, ich will nichts verharmlosen. aber so einfach pauschale ausagen werden der problematik

einfach nicht gerecht

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[Das mag deine Meinung sein. Aber deswegen muss es nicht richtig sein. Gutachter bei der MPU sehen das pauschal eben nicht so

wie du. Allerdings ist es eine frage was du als problem definierst? sprich, ab wann stell übermäßiger alkoholkonsum ein problem

dar. dabei geht es nicht um die menge sondern um die auswirkungen auf das soziale leben usw...

das kann man eben nicht so einfach an der promillezahl festmacht.

wenn jemand 15 bier trinken kann und dann immer noch kaum ausfallerscheinung hat, ist natürlich ganz sicher ein zeichen für

übermäßigen alkoholkonsum. aber dies muss noch lange kein problem darstellen. denn es gibt genug menschen die diese

phasen nur temoprär haben. und die sogenannte giftfestigkeit wird man nie wieder los.

aber nicht falsch verstehen, ich will nichts verharmlosen. aber so einfach pauschale ausagen werden der problematik

einfach nicht gerecht

 

Ist nicht nur meine Meinung! Es ist ein Poblem! Aber Alkoholiker leugnen das. Hier mal ein Zitat einer wissenschaflichen Betrachtung zu diesem Thema aus wikipedia:

 

Ausprägungen der Krankheit (nach Jellinek)

Auf Jellinek geht auch die gebräuchlichste Einteilung von Erscheinungsformen der Alkoholkrankheit zurück:

 

Der Alpha-Typ (Erleichterungstrinker) trinkt, um innere Spannungen und Konflikte (z. B. Verzweiflungen) zu beseitigen („Kummertrinker“). Die Menge hängt ab von der jeweiligen Stress-Situation. Es besteht vor allem die Gefahr psychischer Abhängigkeit, da noch keine körperliche Abhängigkeit eingetreten ist. Alphatrinker sind nicht alkoholkrank, aber gefährdet.

 

Der Beta-Typ (Gelegenheitstrinker) trinkt bei sozialen Anlässen große Mengen, bleibt aber sozial und psychisch unauffällig. Betatrinker haben einen alkoholnahen Lebensstil. Gesundheitliche Folgen entstehen durch häufigen Alkoholkonsum. Sie sind weder körperlich noch psychisch abhängig, aber gefährdet.

 

Der Gamma-Typ (Rauschtrinker, Alkoholiker) hat längere abstinente Phasen, die sich mit Phasen starker Berauschung abwechseln. Typisch ist der Kontrollverlust: Er kann nicht zu Trinken aufhören, auch wenn er bereits das Gefühl hat, genug zu haben. Auch wenn er sich wegen der Fähigkeit zu längeren Abstinenzphasen sicher fühlt, ist er alkoholkrank.

 

Der Delta-Typ (Spiegeltrinker, Alkoholiker). Die Bezeichnung Spiegeltrinker bezieht sich bei dieser Alkoholismusform auf den Blutalkoholspiegel, also die Konzentration des Alkohols im Blut des Abhängigen; diese wird von ihm möglichst gleichbleibend im Tagesverlauf (und auch nachts) gehalten. Dabei kann es sich durchaus um vergleichbar geringe Konzentrationen handeln, die aber im Verlauf der fortschreitenden Erkrankung, und der damit sich erhöhenden Alkoholtoleranz, dann ansteigen. Der Abhängige bleibt lange Zeit sozial unauffällig („funktionierender Alkoholiker“), weil er selten erkennbar betrunken ist.Dennoch besteht eine starke körperliche Abhängigkeit, so dass er ständig Alkohol trinken muss, um Entzugssymptome zu vermeiden. Durch das ständige Trinken entstehen körperliche Folgeschäden. Deltatrinker sind nicht abstinenzfähig und alkoholkrank.

 

Der Epsilon-Typ (Quartalssäufer, Alkoholiker) erlebt in unregelmäßigen Intervallen Phasen exzessiven Alkoholkonsums mit Kontrollverlust, die Tage oder Wochen dauern können. Dazwischen kann er monatelang abstinent bleiben. Epsilontrinker sind alkoholkrank

 

Achte auf den Delta Typ! Dies ist derjenige, der eben mit 1,6 -2 Promille keine Ausfallerscheinungen hat! Aber diese Leute geben nie zu, dass sie ein Problem mit Alkohol haben!

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Zunächst geht man hier ja vom Normalfall aus und da liegt keine Straftat vor. Des weiteren bedarf es für § 315c StGB einer KONKRETEN Gefährdung und die ist idR nicht gegeben. Ehr könnte man eine Nötigung des LSB oder MSB konstruieren.
ich glaube wir reden aneinander vorbei. ich sagte dass es gerade bei einem 315c mit konkreter gefährdung von leib und leben oder sachen von bedeutentem

wert eben nicht diese zeigefinger gibt. ich hatte dir dazu keinen konkreten thread genannt, sondern dies als meinen eindruck von diversen threads

geschildert. deswegen geht es nicht darum ob diese gefährdung i.d.R. gegeben ist, sondern dass die konkret eben gegeben sein kann. und genau von diesen

fällen rede ich. und die sind gar nicht so selten, wenn man mal hier so liest.

Na da will ich jetzt aber mindestens 3 bis 5 Beispiele dafür haben wo die einhellige Meinung so ist.

 

Bei 1,6 Promille erst von Krankheit zu reden ist untertrieben. Hauptanknüpfungspunkt ist die Regelmäßigkeit. Wer mit 1,5 Promille noch OHNE Ausfallerscheinungen ein Kraftfahrzeug führen kann der hat ein Problem damit.

 

das sieht die verwaltungsbehörde regelmäßig anders. denn sonst würde sie schon bei geringeren werten eine mpu anordnen. tut sie aber i.d.R. ohne

weitere konkrete verdachtmomente aber nicht. und das nicht vorliegen von ausfallerscheinungen reicht dazu meist nicht aus.

Weil sie vielleicht ans Gesetz gebunden ist und eben nur in Ausnahmefällen anders handeln kann. (§ 13 Abs. 2b FeV)

...Alkohol...

Also wer bei Personen die nicht nur in seltenen Einzelfällen einen BAK von 1,5 Promille als fast normal bezeichnet der scheint falsche Vorstellungen von der Wirkung dieses Suchtmittels zu haben.

Für viele scheint dies normal zu sein, aber das ist es definitiv nicht. :wacko:

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Ich habe vor Jahren (damals galten noch die 0,8%o) nach unserer Weihnachtsfeier ins AT gepustet. Ich befand mich in einem Zustand, in dem ich beim besten Willen nicht mehr in der Lage war, sicher nach Hause zu fahren (wenn ich mich richtig erinnere, war meine Frau auch so nett, mir den Schlüssel in die Haustür zu stecken, mit anderen Worten, ich war stramm wie eine Natter) und ich hatte eine AAK von 0,7 %o, was bedeutet, ich hätte zu dieser Zeit noch fahren dürfen, wenn ich den Schlüssel ins Zündschloss bekommen hätte.

 

Wer bei Werten von über 1 %o noch keine Wirkung des Alkohols spürt, hat meines Erachtens schon eine erhebliche Alkoholgewöhnung, 2 %o ohne Ausfallerscheinungen sind nur bei Menschen mit Alkoholabhängigkeit möglich.

 

Gruß

Goose

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Ich habe vor Jahren (damals galten noch die 0,8%o) nach unserer Weihnachtsfeier ins AT gepustet. Ich befand mich in einem Zustand, in dem ich beim besten Willen nicht mehr in der Lage war, sicher nach Hause zu fahren (wenn ich mich richtig erinnere, war meine Frau auch so nett, mir den Schlüssel in die Haustür zu stecken, mit anderen Worten, ich war stramm wie eine Natter) und ich hatte eine AAK von 0,7 %o, was bedeutet, ich hätte zu dieser Zeit noch fahren dürfen, wenn ich den Schlüssel ins Zündschloss bekommen hätte.

 

Naja, das wären bei meinem Körpergewicht zb. 2 Bier (0,5l) in einer Zeit von 1- 2 Stunden...

Und ich muss sagen, dass ich mich danach durchaus noch fahren trauen würde, nur darf man halt nicht, was das Ausschlaggebende ist bei mir, dass ich dann nicht mehr fahre...

 

Ich hätte mal ne andere Frage:

Ist es schlimm, wenn jemand, der zwar bei 1 Promill noch keine gravierende Ausfallserscheinungen hat, aber sich aus Vernunft nach 2 Bier in 100% der Fälle nicht mehr ans Steuer setzt??

 

Man gilt zwar als Alkoholiker... doch es ist ungefährlich??

 

Sind 0,7Promille AAK nicht 1,4 BAK ?!

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Sind 0,7Promille AAK nicht 1,4 BAK
Nein, 0,7 mg/l AAK wären 1,4 %o, damals zeigten unsere AT noch Promille und nicht mg/l an.

 

Ist es schlimm, wenn jemand, der zwar bei 1 Promill noch keine gravierende Ausfallserscheinungen hat, aber sich aus Vernunft nach 2 Bier in 100% der Fälle nicht mehr ans Steuer setzt??
Wer eine BAK von 1 Promille nicht merkt, hat ein Problem, daher ist es schlimm.

Gut ist es hingegen, wenn er, auch wenn er nichts spürt, nach zwei Bier nicht mehr fährt. (wobei es meines Erachtens auch beser ist, bereits nach einem Bier nicht mehr zu fahren, aber das ist wohl ein anderes Thema...)

 

Gruß

Goose

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@TheWay,

rechne eher mit 12 monaten. das ist bei der bak-höhe sehr wahrscheinlich. aber du kannst bestimmte kurse besuchen, um deine

sperrfrist um 2 oder 3 monate zu verkürzen. infos dazu gibts im internet ohne ende.

 

Naja hast vielleicht recht mit den Kursen. Ich lasse den Führerschein lieber 3 Monate länger weg, anstatt noch Kosten für die Kurse aufkommen zu lassen. Bekomme noch ne Geldstrafe die Kosten genügen mir schon. Kann dan wenigstens in der Zeit wo der FS weg ist bischen Geld sparen.

Und zum Thema Alkoholiker muss ich auch was sagen <_<. JEDER der Alkohol in irgendeiner weise mißbracht ob er/sie im Jahr 5 mal oder mehrmals trinkt, der/die ist sogesehen schon Alkoholiker/in. Wenn ich so recht überlege dan sieht man doch die Alkis überall, schaut bloß mal in die Disco´s oder Veranstalltungen wo große Mengen an Alkohol fließen. Wieso meint ihr gehen so vielle Leute dahin?? Über 80% sind doch nur Alkoholiker/in, sie gehen dahin um sich zu betrinken und feiern. Naja ist ja nichts falsches daran, aber sind in dem sinne Alkoholabhängig (Gelegenheitstrinker). :wacko:

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Ist nicht nur meine Meinung! Es ist ein Poblem! Aber Alkoholiker leugnen das. Hier mal ein Zitat einer wissenschaflichen Betrachtung zu diesem Thema aus wikipedia:

 

 

Der Delta-Typ (Spiegeltrinker, Alkoholiker). Die Bezeichnung Spiegeltrinker bezieht sich bei dieser Alkoholismusform auf den Blutalkoholspiegel, also die Konzentration des Alkohols im Blut des Abhängigen; diese wird von ihm möglichst gleichbleibend im Tagesverlauf (und auch nachts) gehalten. Dabei kann es sich durchaus um vergleichbar geringe Konzentrationen handeln, die aber im Verlauf der fortschreitenden Erkrankung, und der damit sich erhöhenden Alkoholtoleranz, dann ansteigen. Der Abhängige bleibt lange Zeit sozial unauffällig („funktionierender Alkoholiker“), weil er selten erkennbar betrunken ist.Dennoch besteht eine starke körperliche Abhängigkeit, so dass er ständig Alkohol trinken muss, um Entzugssymptome zu vermeiden. Durch das ständige Trinken entstehen körperliche Folgeschäden. Deltatrinker sind nicht abstinenzfähig und alkoholkrank.

 

Achte auf den Delta Typ! Dies ist derjenige, der eben mit 1,6 -2 Promille keine Ausfallerscheinungen hat! Aber diese Leute geben nie zu, dass sie ein Problem mit Alkohol haben!

 

eigentlich wird thread langsam zu OT. aber von mir aus....

es gibt genug menschen die auch über 1,5 prom keine ausfallerscheinungen haben, und deswegen kein delta-typ sind. mir ist nicht klar wie du hier einen zwingenden

zusammenhang mit alkoholgewöhnung und einem deltatyp siehst. im weiteren vergisst du, dass eine erworbene giftfestigkeit nie wieder verschwindet.

und wissenschaftlich ist noch lange nicht abschliessend geklärt ab wann eine bestimmtes trinkverhalten als krankhaft angesehen werden kann und ab wann

nicht. es gibt menschen die sich am wochenende vielleicht 10 mal im jahr die birne zusauffen und danach über 1,5 prom haben. deswegen sind diese menschen

noch lange nicht krank. kritisch betrachten kann man dieses verhalten durchaus. aber es ist auch nicht jeder krank, der sich aus frust mit schokolade vollstopft

weils ihm schlecht geht. menschen verhalten sich nicht immer vernünftig. solange dieses verhalten keine nachhaltigen auswirkungen auf das soziale leben

hat, ist das IMO auch unbedenklich. wenn man allerdings autofahren und trinken nicht trennen kann, hat man ein problem mit dem gesetz und muss mit den

konsequenzen leben.

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Zunächst geht man hier ja vom Normalfall aus und da liegt keine Straftat vor. Des weiteren bedarf es für § 315c StGB einer KONKRETEN Gefährdung und die ist idR nicht gegeben. Ehr könnte man eine Nötigung des LSB oder MSB konstruieren.
ich glaube wir reden aneinander vorbei. ich sagte dass es gerade bei einem 315c mit konkreter gefährdung von leib und leben oder sachen von bedeutentem

wert eben nicht diese zeigefinger gibt. ich hatte dir dazu keinen konkreten thread genannt, sondern dies als meinen eindruck von diversen threads

geschildert. deswegen geht es nicht darum ob diese gefährdung i.d.R. gegeben ist, sondern dass die konkret eben gegeben sein kann. und genau von diesen

fällen rede ich. und die sind gar nicht so selten, wenn man mal hier so liest.

Na da will ich jetzt aber mindestens 3 bis 5 Beispiele dafür haben wo die einhellige Meinung so ist.

 

 

Link

 

sorry, aber das ist mir zuviel arbeit. ich hab dir jetzt einfach mal einen rausgesucht. wenn du es nicht glaubst, kannst du gerne

noch ein wenig weiter suchen. es gibt mehr als einen thread dazu.

 

edit: weil ich gerade drüber gestolpert bin:

 

Link1

 

komisch, dort sehe ich auch keinen zeigefinger. in diesem thread alleine schon 4 zeigefingerbeiträge, komisch oder? ;)

Bei 1,6 Promille erst von Krankheit zu reden ist untertrieben. Hauptanknüpfungspunkt ist die Regelmäßigkeit. Wer mit 1,5 Promille noch OHNE Ausfallerscheinungen ein Kraftfahrzeug führen kann der hat ein Problem damit.

 

das sieht die verwaltungsbehörde regelmäßig anders. denn sonst würde sie schon bei geringeren werten eine mpu anordnen. tut sie aber i.d.R. ohne

weitere konkrete verdachtmomente aber nicht. und das nicht vorliegen von ausfallerscheinungen reicht dazu meist nicht aus.

Weil sie vielleicht ans Gesetz gebunden ist und eben nur in Ausnahmefällen anders handeln kann. (§ 13 Abs. 2b FeV)

 

falls du das gesetz nicht als unsinnig darstellen willst, ist dies durchaus ein indiz dafür dass man in diesen fällen eben nicht von krankheit sprechen kann.

es ist auch nicht jeder krank der sich nicht an verkehrsregeln hält. obwohl einige verkehrstherapeuten dies so sehen.

aber mehr dazu hab ich schon oben geschrieben.

...Alkohol...

Also wer bei Personen die nicht nur in seltenen Einzelfällen einen BAK von 1,5 Promille als fast normal bezeichnet der scheint falsche Vorstellungen von der Wirkung dieses Suchtmittels zu haben.

Für viele scheint dies normal zu sein, aber das ist es definitiv nicht. :B):

 

auch wenn du deine ausage sinngemäß wiederholst, sehe ich trotzallem keine weitere begründung von dir dafür. deswegen werden wir so wohl nicht weiterkommen.

und über den begriff 'normal' zu diskutieren würde den thread hier bei weitem sprengen

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Na da will ich jetzt aber mindestens 3 bis 5 Beispiele dafür haben wo die einhellige Meinung so ist.

Link

 

komisch, dort sehe ich auch keinen zeigefinger. in diesem thread alleine schon 4 zeigefingerbeiträge, komisch oder? ;)

Also ich habe mal den ersten Link schnell überflogen, aber nichts diesbezgl. feststellen können. Eher war sogar das Gegenteil der Fall sehr sachliche Diskussion. Vielleicht zitierst du mir mal besser die Stelle.

 

...Alkohol...

Zunächst erst noch einmal kann man nicht alle Leute unter einen Hut stecken, sondern man muß sich immer den jeweiligen Einzelfall betrachten.

 

Um auf eine Alkoholkrankheit zu schließen kann man nicht einfach einen Promillewert festlegen. Allerdings gelangt man mit über 1,5 Promille sofern dies kein Einzelfall (mehrfach pro Jahr ist schon ok, aber eben nicht jede Woche) war schon eher auf die Seite von Abhängigkeit zumal wenn keine Ausfallerscheinungen dazu kommen.

 

Hinsichtlich meiner Auffassung bezgl. Krankheit:

Da muß ich anscheinend während der Rechtsmedizinvorlesungen geschlafen haben als man die Meinung hinsichtlich der Alkoholabhängigkeit geändert hat.

Nur ist dann komisch das sich dies noch nicht bis zu den Gutachtern die bei Gericht ihr Fachwissen vortragen herum gesprochen hat. :B):

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Hi,

Na da will ich jetzt aber mindestens 3 bis 5 Beispiele dafür haben wo die einhellige Meinung so ist.

Link

 

komisch, dort sehe ich auch keinen zeigefinger. in diesem thread alleine schon 4 zeigefingerbeiträge, komisch oder? ;)

Also ich habe mal den ersten Link schnell überflogen, aber nichts diesbezgl. feststellen können. Eher war sogar das Gegenteil der Fall sehr sachliche Diskussion. Vielleicht zitierst du mir mal besser die Stelle.

 

hmm, irgendwie schreiben wir ein wenig aneinander vorbei. genau das sage ich doch, dass dort eben KEIN moralischer zeigefinder gehoben wird, also alles

sachlich bleibt. aber bei diesem thread, und bei anderen threads, sobald alkohol ins spiel kommt, kommt mindestens immer ein beitrag mit dem sinngemäßen

text: aber lass es dir eine lehre sein, oder was da hätte alles passieren können.....

 

das meinte ich

 

 

...Alkohol...

Zunächst erst noch einmal kann man nicht alle Leute unter einen Hut stecken, sondern man muß sich immer den jeweiligen Einzelfall betrachten.

 

Um auf eine Alkoholkrankheit zu schließen kann man nicht einfach einen Promillewert festlegen. Allerdings gelangt man mit über 1,5 Promille sofern dies kein Einzelfall (mehrfach pro Jahr ist schon ok, aber eben nicht jede Woche) war schon eher auf die Seite von Abhängigkeit zumal wenn keine Ausfallerscheinungen dazu kommen.

 

 

ja sicher. ich will das auch nicht verharmlosen. ich tue mich nur mit so pauschalurteilen immer etwas schwer und denke das passt dann auch einfach nicht.

 

Hinsichtlich meiner Auffassung bezgl. Krankheit:

Da muß ich anscheinend während der Rechtsmedizinvorlesungen geschlafen haben als man die Meinung hinsichtlich der Alkoholabhängigkeit geändert hat.

Nur ist dann komisch das sich dies noch nicht bis zu den Gutachtern die bei Gericht ihr Fachwissen vortragen herum gesprochen hat. :B):

 

stehe gerade auf dem schlauch was du mir sagen willst?

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hmm, irgendwie schreiben wir ein wenig aneinander vorbei. genau das sage ich doch, dass dort eben KEIN moralischer zeigefinder gehoben wird, also alles

sachlich bleibt. aber bei diesem thread, und bei anderen threads, sobald alkohol ins spiel kommt, kommt mindestens immer ein beitrag mit dem sinngemäßen

text: aber lass es dir eine lehre sein, oder was da hätte alles passieren können.....

 

das meinte ich

Ups, da habe ich meinen Kommentar falsch formuliert, weil ich zunächst was anderes dachte. Aber es stimmt wir diskutierten ja genau anderes herum. ;)

Zunächst einmal lag hier ja bisher überhaupt noch nichts vor, so daß man nicht unbedingt den TE anpflaumen sollte. Wäre der Vorgang bestätigt worden, wären sicherlich einige aus ihren Löchern gegrochen und hätte den Te schon angeschissen.

Hinsichtlich meiner Auffassung bezgl. Krankheit:

Da muß ich anscheinend während der Rechtsmedizinvorlesungen geschlafen haben als man die Meinung hinsichtlich der Alkoholabhängigkeit geändert hat.

Nur ist dann komisch das sich dies noch nicht bis zu den Gutachtern die bei Gericht ihr Fachwissen vortragen herum gesprochen hat. :B):

 

stehe gerade auf dem schlauch was du mir sagen willst?

Das bezog sich auf deinen ganzen Abschnitt hinsichtlich Alkoholgenuss und 1,5 Promille = nie als Krankheit anzusehen.

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hmm, irgendwie schreiben wir ein wenig aneinander vorbei. genau das sage ich doch, dass dort eben KEIN moralischer zeigefinder gehoben wird, also alles

sachlich bleibt. aber bei diesem thread, und bei anderen threads, sobald alkohol ins spiel kommt, kommt mindestens immer ein beitrag mit dem sinngemäßen

text: aber lass es dir eine lehre sein, oder was da hätte alles passieren können.....

 

das meinte ich

Ups, da habe ich meinen Kommentar falsch formuliert, weil ich zunächst was anderes dachte. Aber es stimmt wir diskutierten ja genau anderes herum. ;)

 

:nick:

 

Zunächst einmal lag hier ja bisher überhaupt noch nichts vor, so daß man nicht unbedingt den TE anpflaumen sollte. Wäre der Vorgang bestätigt worden, wären sicherlich einige aus ihren Löchern gegrochen und hätte den Te schon angeschissen.

da bin ich mir eben nicht so sicher.
Hinsichtlich meiner Auffassung bezgl. Krankheit:

Da muß ich anscheinend während der Rechtsmedizinvorlesungen geschlafen haben als man die Meinung hinsichtlich der Alkoholabhängigkeit geändert hat.

Nur ist dann komisch das sich dies noch nicht bis zu den Gutachtern die bei Gericht ihr Fachwissen vortragen herum gesprochen hat. :B):

 

stehe gerade auf dem schlauch was du mir sagen willst?

Das bezog sich auf deinen ganzen Abschnitt hinsichtlich Alkoholgenuss und 1,5 Promille = nie als Krankheit anzusehen.

 

okay. aber pauschal 1,5 prom != krankheit kann ich auch nicht unterschreiben. es kommt immer auf den einzelfall an. aber ich denke das

thema ist ausdiskutiert.

 

Vg Tom

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  • 2 weeks later...

Hallo allerseits, habe nun heute einen Brief erhalten vom Gericht. Habe gesamt 9 Monate Entzug der Fahrerlaubnis unf Fahrverbot nun sind es noch 8. Die 9 Monate wurden seit dem angerechnet. seit mein Fs weg war. Nun zur Geldstrafe: alles insgesamt mit allem drum und dran ist es auf eine Summe von 676 Euro gekommen 30 Tagessätze in höhe von 15 Euro sind 450 Euro und der Rest für die Entziehung u.s.w! Auf jeden fall bin ich froh das es nicht so schlim ausging :blink: . Und möchte mich nochmals bei allen bedanken für eure treue hilfe und unterstüzung. Danke allen

 

MfG

 

TheWay

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