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Fahrzeug Gefahren Ohne Zulassung Mit Anderen Kennzeichen


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Fahrzeug gefahren ohne Zulassung, Versicherungszettel für Kurzzeitkennzeichen geholt,

Nummernschilder von einem anderen identischen Fahrzeug verwendet, welches ganz normal zugelassen ist. Vorgeworfen wurde mir von der Polizei:

 

-Fahren ohne Zulassung

-Urkundenfälschung, weil ich ein Kennzeichen von einem anderen Fahrzeug verwendet habe

-evtl. Fahren ohne Versicherung, da sich der Versicherungszettel nur auf die Kurzzeitkennzeichen bezog.

 

-gefahren bin ich einmal um den Stock, mir ist klar, dass dies kein Argument ist.

Morgen werde ich das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen anmelden und ausgiebiger Probe fahren.

 

Was kostet das in etwa, welche Strafe ist zu erwarten? Besser keine weiteren Aussagen bei der Polizei mehr machen?

Ist es sinnvoll jetzt schon zu einem Anwalt zu gehen oder erst einmal abwarten was kommt?

 

Danke für Hinweise!

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Nummernschilder von einem anderen identischen Fahrzeug verwendet, welches ganz normal zugelassen ist.

 

Wie sind die Herren in grün denn darauf gekommen, das hier " unbürokratisch " zugelassen wurde ?

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Nummernschilder von einem anderen identischen Fahrzeug verwendet, welches ganz normal zugelassen ist.

 

Wie sind die Herren in grün denn darauf gekommen, das hier " unbürokratisch " zugelassen wurde ?

 

 

Die Herren haben einen Tipp von einem unangenehmen Zeitgenossen (Nachbarschaft) erhalten und deshalb gezielt gesucht. Mein Fehler klar. Ich habe es noch nie erlebt, selbst einmal nach einem Unfall als Beifahrer, dass die Polizei nach der FIZ sucht. Trotzdem sollte man es nicht machen, ist klar.

 

Laut Anwalt wird es nicht so schlimm, kostet halt. :-(

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Die Herren haben einen Tipp von einem unangenehmen Zeitgenossen (Nachbarschaft) erhalten und deshalb gezielt gesucht.
Das dachte ich mir :licht: .

 

Och, das mache ich, je nach Fahrzeug oder Fahrer, auch mal ohne Tipp von außen....

 

......bei Fahrern osteuropäischer Abstammung am Volant eines BMW X5 vielleicht, aber bei jungen Einheimischen im Golf III ???

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......bei Fahrern osteuropäischer Abstammung am Volant eines BMW X5 vielleicht, aber bei jungen Einheimischen im Golf III ???
Sicher nicht bei jeder Kontrolle, aber im Einzelfall, wenn die auf ein Mal nervös werden.... warum nicht...?

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler
Morgen werde ich das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen anmelden und ausgiebiger Probe fahren.

 

Das kannst Du Dir sparen .. fürs erste hast Du eh keinen Führerschein mehr.

Reichlicher Sarkasmus, mein Lieber. Im Moment hat er ihn ja wohl noch.

 

Muß zugeben, daß ich aber beim Lesen einen ähnlichen Gedanken hatte. Nur habe ich es nicht ausgesprochen.

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Danke für die m.M. überflüssigen vorletzten Beitrag. Ich habe nach wie vor den Führerschein und auch keine Vorbelastungen in dieser Hinsicht. Mein Anwalt meinte, höchstwahrscheinlich Strafbefehl und 6 Punkte. In allen anderen Fällen müsste ich halt Klagen, Einspruch einlegen usw. geht halt nicht anders.

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Guest Simineon
Mein Anwalt meinte, höchstwahrscheinlich Strafbefehl und 6 Punkte. In allen anderen Fällen müsste ich halt Klagen, Einspruch einlegen usw. geht halt nicht anders.

 

hmmm ...

 

Dein Anwalt rechnet also nicht mit einem Entzug der Fahrerlaubnis mit anschliessender Sperre ? Interessant ...

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Tja wenn da der Lappen nicht für länger weg ist,frag ich mich wofür sonst ?

 

Da haben wir im Bekanntenkreis was ähnlich nettes gehat.

 

Der Kollege bekam Nachts um 12 Uhr sein gebrauchtes Quad auf nem Hänger geliefert (über Ebay gekauft von privat) und wollte natürlich testen,ob die Möhre auch läuft,bevor er zahlt.War schon abgemeldet.

 

Also hat er sein Motorradkennzeichen drangetüddelt,und die berühmte Runde um den Block gedreht.

 

Dabei in eine Kontrolle gekommen wo sie eigentlich Alkoholsünder fangen wollten,und aufgeflogen......

 

1. Fahren ohne Versicherungschutz

2. Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeugs im öffentlich Straßenverkehr

3. Urkundenfälschung

 

Dabei kam dann raus:

 

1. 1 Jahr und 2 Monate Lappen weg mit anschließender MPU (nicht bestanden,erst beim 2. mal)

2. 50 Tagessätze (bei Harz 4 nicht all zu schlimm,als Geschäftsführer wars aber bitter)

3. Vorbestraft

 

Wie und warum genau dieses Strafmaß bei der Verhandlung zustande kam,weiß ich nicht.

Er war nichtmal vorbelastet,was Punkte etc... anging.

 

 

 

Aber ich denke in deinem Fall wirds mit 50 Euro und nem erhobenen Zeigefinger gut sein..... :licht:

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Guest Simineon
Tja wenn da der Lappen nicht für länger weg ist,frag ich mich wofür sonst ?

 

Da haben wir im Bekanntenkreis was ähnlich nettes gehat.

 

3. Vorbestraft

 

eben ... solche Sachen kenn ich auch ein paar schöne, deswegen rechne ich ja auch mit ca. 1 Jahr ohne Lappen ... bin aber immer froh, wenn hier mal jemand darüber berichtet und auch das finale Urteil liefert (auch wenn es tatsächlich bei 50 EUR bleiben sollte)

 

im übrigen ist jemand erst vorbestraft bei mehr als 90 Tagessätzen ... aber gestraft ist man mit der Litanei eh schon genug

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Guest Pferdestehler

Stimmt nicht mit den 90 Tagen. Das ist ein weit gestreutes Gerücht, mehr nicht. Man lese dazu mal beispielsweise hier

 

[...]Mit den Vorstrafen ist es eigentlich ganz einfach: Immer, wenn gegen jemanden eine Strafe verhängt worden ist (nicht Bußgeld!), so ist derjenige im rechtlichen Sinne vorbestraft.

Die Vorstrafe hängt auch nicht vom Strafmaß ab, wie man meinen könnte.

[...]

 

Quelle: 123recht.net

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1. 1 Jahr und 2 Monate Lappen weg mit anschließender MPU (nicht bestanden,erst beim 2. mal)

2. 50 Tagessätze (bei Harz 4 nicht all zu schlimm,als Geschäftsführer wars aber bitter)

3. Vorbestraft

 

Ich wusste garnicht, das es hier so heftig einschlagen kann........ :licht: , 14 Monate mit anschließender MPU und, und , und......... :huh: .

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Stimmt nicht mit den 90 Tagen. Das ist ein weit gestreutes Gerücht, mehr nicht. Man lese dazu mal beispielsweise hier

 

[...]Mit den Vorstrafen ist es eigentlich ganz einfach: Immer, wenn gegen jemanden eine Strafe verhängt worden ist (nicht Bußgeld!), so ist derjenige im rechtlichen Sinne vorbestraft.

Die Vorstrafe hängt auch nicht vom Strafmaß ab, wie man meinen könnte.

[...]

 

Quelle: 123recht.net

Im rechtlichen Sinne ja, aber Verurteilungen unter 91 Tagen brauchen nicht gegenüber Dritten (es gibt Ausnahmen) offenkundig gemacht werden-siehe auch § 32 BZRG.

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>Tja wenn da der Lappen nicht für länger weg ist,frag ich mich wofür sonst ?

 

Z.B. wenn für reale Menschen, reale Gefahren bestanden haben und diese wirklich geschädigt wurden...

 

>1. Fahren ohne Versicherungschutz

>2. Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeugs im öffentlich Straßenverkehr

>3. Urkundenfälschung

 

>Dabei kam dann raus:

 

>1. 1 Jahr und 2 Monate Lappen weg mit anschließender MPU (nicht bestanden,erst beim 2. mal)

>2. 50 Tagessätze (bei Harz 4 nicht all zu schlimm,als Geschäftsführer wars aber bitter)

>3. Vorbestraft

 

Das glaube ich nicht. Vermutlich ist da vorher schon etwas vorgefallen - oder ein extrem ungünstiges Auftreten vor Gericht? Dies Widerspricht jeglicher Erfahrung meines Anwaltes. Kann man das Urteil (ohne Namen) evtl. erhalten?

 

Mir ist schon klar, dass es beabsichtigt ist, hier ein gewisses Klima der Angst und "Abschreckung" für Betroffene zu erzeugen. Dennoch bitte ich höfflichst um Beweise d.h. eindeutige Urteile.

 

Es ist doch besser uns gegenseitig zu helfen, jeder kann mal einen Fehler machen auf dem ein oder anderem Gebiet..

Ich habe einen Fehler gemacht, dies sehe ich absolut ein, ich möchte aber nicht behandelt oder beurteilt werden, als wenn ich Menschen real Schaden zugefügt hätte.

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Z.B. wenn für reale Menschen, reale Gefahren bestanden haben und diese wirklich geschädigt wurden...
Es bestand die reale Gefahr, daß, wenn du einen Unfall verursachst, der Geschädigte hinter seinem Geld herlaufen muss.

 

Gruß

Goose

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Z.B. wenn für reale Menschen, reale Gefahren bestanden haben und diese wirklich geschädigt wurden...
Es bestand die reale Gefahr, daß, wenn du einen Unfall verursachst, der Geschädigte hinter seinem Geld herlaufen muss.

 

Gruß

Goose

 

Wenn - ist klar.

 

Ich akzeptiere Deine Antwort berufe mich aber dennoch auf REALE Gefahr, reales Leid und wirklich entstandenen Schaden.

 

Grüße

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Ich akzeptiere Deine Antwort berufe mich aber dennoch auf REALE Gefahr, reales Leid und wirklich entstandenen Schaden.

Kannst Du in die Zukunft schauen? Oder wie würdest Du verläßlich vorhersagen können, ob Du in einen Unfall verwickelt wirst oder nicht?! Wenn der "reale Schaden" erst eingetreten ist, ist es zu spät.

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Morgen werde ich das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen anmelden und ausgiebiger Probe fahren.

 

Könnte sich als Fehler herausstellen. Warum nicht am selben Tag? Dann hättest Du wenigstens noch an diesem Tag eine offizielle Zulassung und Versicherungsschutz gehabt. So bist Du definitiv komplett ohne Zulassung gefahren. Am Strafmaß hätte sich wohl nicht viel geändert deswegen, aber bei der zu erwartenden Strafe macht Kleinvieh auch Mist...

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Guest Pferdestehler

Der Zeitpunkt des Erwerbs der Kurzzeitkennzeichen wird sicherlich nachprüfbar sein. Da damit ja gerade eben auch eine Versicherungsleistung verbunden ist, wird zumindest bei der Versicherung der genaue Zeitpunkt des Versicherungsbeginns gespeichert sein.

 

Also das bringt auch nichts. Rückwirkende Versicherungsleistung gibt es nicht.

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Rückwirkende Versicherungsleistung gibt es nicht.

 

Vielleicht hat er ja einen ganz, ganz guten Kumpel, bei dem er noch einen gut hat, der zufällig über Händlerkennzeichen mit rosa Büchlein verfügt und in den letzten Tagen keine Eintragungspflichtige Probefahrt gemacht hat :30: .

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Guest Pferdestehler

Jau, und obwohl er das nicht sofort der Polizei gesagt hatte, glaubt ihm das der Richter aber auch sowas von unbesehen, oder?

 

Nicht wirklich...

 

Ich meine auch mal gehört zu haben, daß man sowohl die roten Kennzeichen als auch das Büchlein vorzeigen müsse. Am Fahrzeug. Wahrscheinlich, um genau solche Mauscheleien zu unterbinden. :30:

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Nachdem er schon mit falschen Kennzeichen fuhr und die Anzeige schon vorliegt?

 

Dann könnte es durchaus geschehen, daß die Straßenverkehrsbehörde die Zuverlässigkeit des guten Kumpels in Frage stellt, was den Widerruf der Erteilung der 06'er zur Folge hätte.

 

Weiterhin könnte gegen den guten Kumpel durchaus ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung eingeleitet werden.

 

Gruß

Goose

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