almir_de 0 Posted September 18, 2007 Report Share Posted September 18, 2007 Hallo Leude !Ich habe in Flensburg leider Punkte und ich bin froh wenn diese edlich wieder gelöscht werden.Zu meiner Situation : Der letzte rechtskräftige Bußgeldgelbescheid gegen mich,ergin am 20.02.2006.Normalerweise müßten dann doch am 20.02.2008 alle Punkte die ich in Flensburg habe,gelöscht werden.Es heißt doch immer 2 Jahre,danach werden die Punkte getilgt.Was mich verwirrt,ist diese Überliegefrist von 1 Jahr.Ich habe einen Personenbeförderungsschein und der muß im Juni 2008 verlängert werden.Normalerweise wäre ich ja dann sauber,wenn diese Überliegefrist nicht wäre.Heißt es daß die Punkte in Wahrheit 3 jahre incl. Überliegefrist bleiben ? Oder doch nur 2 Jahre ? Ich kapiere das nicht ganz.Problem : Wenn ich noch Punkte haben sollte im Juni 2008 kriege ich den Personenbeförderungsschein nicht verlängert,obwohl ich meine 2 Jahre eigentlich "abgesessen" habe und mir nicht zu Schulden habe kommen lassen.Kann mich da jemand mal vernüftig aufklären ?Wäre echt dankbar !Mfg ALMIR Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 18, 2007 Report Share Posted September 18, 2007 Die Frist hat nur die Aufgabe, dass die Punkte wieder gutgeschrieben werden falls innerhalb der zwei Jahre ein Verstoß war, aber erst danach rechtskräftig wird. Beispiel Punkte wären 20.02.2008 gelöscht, und es gäbe ein Verstoß 20.01.2008 der 20.04.2008 rechtskräftig würde, dann würden die Punkte wiederblebt weil der Verstoß innerhalb der Frist war. Wäre der neue Verstoß 21.02.2008 würden die Punkte gelöscht. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 18, 2007 Report Share Posted September 18, 2007 Noch mal zur Klarstellung: Die Punkte werden zwei Jahre nach RECHTSKRAFT gelöscht. Diese tritt wenn man keinen Einspruch einlegt zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides ein. Punkte die in der Überliegefrist sind, sind NICHT verwertbar. Quote Link to post Share on other sites
almir_de 0 Posted September 18, 2007 Author Report Share Posted September 18, 2007 Jungs Danke ! Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen,ehrlich ! Also nur damit ich nochmal ganz sicher gehe : Der Tag der rechtskraft des letzten Verstosses war am 20.02.06 - Da war ich sogar vor Gericht um ein Fahrverbot abzuwenden (ist auch geglückt),nur hab ich die Punkte trotzdem bekommen - Wenn ich bis zum 20.02.2008 nicht irgendetwas anstelle,dann müsste meine Flensburger Kontostand am 21.02.2008 0 Punkte betragen - Ist das so richtig ? Ich werde mir schon nichts zu Schulden kommen lassen in 5 Monaten,ich passe extrem auf.Ich frage deswegen so akribisch nach,weil ich heute mit meinem Anwalt gesprochen habe,und er sagte mir,die Punkte bleiben volle 3 Jahre auf dem Konto drauf und zählen ganz normal.Erst wenn auch dieses zusätzliche Jahr Überliegefrist rum ist,wird endgültig alles gelöscht.Deswegen wollte ich ganz genau nachhaken.Siehe dazu auch das hier : http://www.kba.de/Start/stadt_fl.htm Mfg ALMIR Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted September 18, 2007 Report Share Posted September 18, 2007 Such dir mal nen anderen Anwalt ! http://www.anwalt-suchservice.de/ Quote Link to post Share on other sites
almir_de 0 Posted September 18, 2007 Author Report Share Posted September 18, 2007 Werde ich vielleicht ernsthaft in Erwägung ziehen FIndom Die einzige Sache die ich nicht kapiere,wenn die Punkte doch am 20.02.08 gelöscht sind und danach stellt sich raus daß ich noch einen Verstoss begangen habe VOR dem 20.02.08 - Ich meine wohin wandern die Punkte in der Überliegefrist,wenn sie nicht mehr auf meinem Konto sichtbar sind ? Werden die nur irgendow von der Behörde im Hintergrund gehalten für den Fall der Fälle ? Nichts böse sein,ich will es nur 100% kapieren und 1000000% sicher gehen ! Mfg ALMIR P.S. AUf der Website des KBA unter Überliegefrist steht auch drin, " Die Überliegefrist bedeutet, dass eine Entscheidung nicht gleich zu dem Zeitpunkt gelöscht wird, an dem sie tilgungsreif ist, sondern erst ein Jahr später " Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 18, 2007 Report Share Posted September 18, 2007 Nein, die Punkte werden nur in sofern gelöscht das sie nicht mehr verwertbar sind. Sie stehen also während der Überliegefrist noch in der Akte und erst nach dem Jahr werden sie endgültig gelöscht. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted September 18, 2007 Report Share Posted September 18, 2007 Sie dürfen dann nicht mehr gegen dich verwendet werden, sind aber noch im Computer gespeichert. Nach Ende der Überliegefrist werden die Daten komplett gelöscht und sie sind nicht mehr da, auch der KBA-Chef kann sich dann nicht mehr angucken, was du früher mal angestellt hast. Quote Link to post Share on other sites
almir_de 0 Posted September 18, 2007 Author Report Share Posted September 18, 2007 Nein, die Punkte werden nur in sofern gelöscht das sie nicht mehr verwertbar sind. Sie stehen also während der Überliegefrist noch in der Akte und erst nach dem Jahr werden sie endgültig gelöscht. Also dann hat ja mein Rechtsanwalt doch Recht gehabt,die Punkte bleiben also auch nach dem 20.02.2008 weiterhin für jedermann sichtbar ? Das heißt wenn die Behörde meinen Personenbeförderungsschein verlängern will,dann wird sie eine Anfrage über mich in Flensburg machen und sehen daß ich mich immer noch in der Überliegefrist befinde und kann mir somit eine Verlängerung meines Personenenbeförderungsscheins ablehnen.Sehe ich dass richtig ? Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted September 18, 2007 Report Share Posted September 18, 2007 Nein, das ist nicht richtig. Die Daten sind noch gespeichert, werden aber nicht mehr rausgegeben. Dein Punkteauszug wäre 0 Punkte nach dem 20.02.2008, egal wer ihn anfordert. Nur wenn nachträglich noch ein Verstoß reinkommt, werden die Eintragungen wiederbelebt und erscheinen wieder auf so einer Auskunft. Quote Link to post Share on other sites
almir_de 0 Posted September 18, 2007 Author Report Share Posted September 18, 2007 Dagegen kannst mir für deine Aussage Stempel & Siegel geben ??? Bist du dir da wirklich ganz sicher ???? Ich frage nur deshlab x mal nach,weil ich mittlerweile schon mit meiner Birne gegen eine Wand rennen möchte !! Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted September 18, 2007 Report Share Posted September 18, 2007 Verklagen kannste mich dafür nicht und Rechtsberatung ist hier auch verboten, aber ich glaube den Kram, den ich hier erzähle, selbst. Hilft dir das? Quote Link to post Share on other sites
almir_de 0 Posted September 18, 2007 Author Report Share Posted September 18, 2007 Das hilft,ja. Wie gesagt mir geht es nur darum das 100% zu wissen um nächstes Jahr keine bösen Überraschungen zu erleben,ich habe meinem Anwalt vertraut und der hat mir heute einen Schock versetzt.Dann komme ich heim und schreibe mein Problem hier ins Forum und kriege was anderes gesagt.Da wärst du auch ein bisschen durcheinander glaub ich. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted September 18, 2007 Report Share Posted September 18, 2007 Kannst ja nächstes Jahr im März selbst eine Auskunft anfordern (kostet nix), dann wirst du es sehen. Weiterhin gute und blitzfreie Fahrt! Quote Link to post Share on other sites
almir_de 0 Posted November 10, 2007 Author Report Share Posted November 10, 2007 Hil Leude !Ich melde mich jetzt nochmals zum obengenannten Thema,nachdem ich Punkte-Auszug aus Flensburg bekommen habe.Darin steht eindeutig und wörtlich :"Eintragungen im VZR und damit auch die Punkte werden nach Ablauf der Tilgungsfrist zuzüglich einer Überliegefrist von EINEM JAHR aus dem VZR entfernt." (Datum der letzten Rechtskraft ist 01.03.2006,obwohl ich am 20.02.2006 vor Gericht war,eigentlich sollte der 20.02. der Tag der Rechtskraft sein und nicht der 01.03.)Mein Problem jedoch ist,daß ich schon im Mai punktelos sein muss,wenn ich meinen Personenbeförderungsschein verlängern will,d.h. die Führerscheinstelle wird dann meinen Punktestand abrufen,und falls ich Punkte habe,kriege ich keinen neuen Schein ausgestellt und bin damit arbeitslos.Ich würde meine Frage gerne hier an jemanden richten,der auf nem Amt arbeitet,jemand der mir das 100% sicher benatworten kann,ob die Punkte nach dem 01.03. für ein weiteres Jahr stehen bleiben,also ob sie bei Abfrage sichtbar sind,oder nicht.Wie geagt mein Rechtsanwalt hat mir mal gesagt,die Punkte blieben volle 3 Jahre stehen,sein Schwerpunkt sind Verkehrsdelikte.Vielleiciht ist hier auch jemand,der in der gleichen Situation ist/war und kann mir direkt seine Erfahrung berichten.Danke vorab !Mfg ALMIR Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 10, 2007 Report Share Posted November 10, 2007 Ich empfehle dir einfach einen Anruf bei einem der Herren dort, die geben bereitwillig am Telefon Auskunft. In deinem Abschnitt ist von der Löschung die Rede. Die Einträge werden aber in der Überliegefrist nicht mehr verwertet und über sie wird auch keine Auskunft mehr gegeben. Nur sie sind halt noch nicht gelöscht, also das passt schon. Quote Link to post Share on other sites
almir_de 0 Posted November 10, 2007 Author Report Share Posted November 10, 2007 Hallo nochmals zusammen !Ich muss jetzt die Notbremse ziehen,denn ich habe eine eindeutige Erklärung für die Überliegefrist gefunden,direkt auf der der Seite des KBA.Damit ist eindeutig aufgeklärt,ob die Punkte nach der Tilugnsfrist sichtbar bleiben oder nicht.NEIN sie sind nachdem sie getilgt sind,nicht mehr sichtbar,auch ncht für die Behörden,die Behörden sehen dann 0 Punkte.http://www.kba.de/Start/stadt_fl.htm Sorry wenn ich soviel Aufruhr gemacht habe,aber das ließ mir eben keine Ruhe,denn dabei geht es um meinen Job und meine Existenz. Mfg ALMIR Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted November 11, 2007 Report Share Posted November 11, 2007 NEIN sie sind nachdem sie getilgt sind,nicht mehr sichtbar,auch ncht für die Behörden,die Behörden sehen dann 0 Punkte. Naja .. nicht ganz richtig: In der Überliegefrist befindliche Entscheidungen werden jedoch nicht in Auskünfte an Behörden (Bußgelstellen, Fahrerlaubnisbehörden, Polizei usw.) einbezogen. Nur wenn eine Privatperson eine Auskunft über sich selbst oder ein beauftragter Rechtsanwalt eine Auskunft über seine Mandantin/seinen Mandanten (Privatauskunft) einholt, müssen auch die bereits in der Überliegefrist befindlichen Entscheidungen bei der Auskunftserteilung berücksichtigt werden.Quelle Für Dich selber (oder Deinen Anwalt) sind sie sichtbar, für Behörden jedoch im REahmen einer Auskunft nicht, jedoch beim Eintragen neuer Punkte werden sie evtl. verwertet. Quote Link to post Share on other sites
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