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Rechtmäßigkeit Der Sicherstellung Nach Raserei


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Hi,

 

zur Zeit werden in Bayern Motorräder nach "eklatanten" Geschwindigkeitsverstößen nach §25 Bayer. PAG sichergestellt und nach 24h, 48h wieder freigegeben.

 

Diese Maßnahme wurde vorher durch Presserveröffentlichung (Polizei Bayern Oberbayern) bekanntgemacht. Hintergrund ist ein enormer Anstieg der Unfälle mit Verletzen und tödlich Verunglückten während dieser wetterbedingt langen Motorradsaison.

 

In der Zwischenzeit wird von mehreren Seiten eine Rechtmäßigkeit dieser Sicherstellungen angezweifelt, hauptsächlich von Betroffenen ;-)

 

Dazu sind auch mehrere Fragen aufgetreten:

 

1. Es ist mir nicht bekannt, dass Autofahrer, die über 40 km/h zu schnell waren, ebenfalls ihr Fahrzeug stehen lassen müssen. Handelt es sich hier um eine ungleiche Behandlung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer?

 

2. Wie ist es, wenn man auf sein Motorrad angewiesen ist (z.B. weil man es beruflich braucht oder weil es das einzige Fahrzeug ist, dass man besitzt)?

 

3. Für Durchreisende mit weit entferntem Heimatort (z.B. Urlauber auf der Rückreise) entstehen erhebliche Kosten, wenn sie 2 Tage in Kochel bleiben müssen, um dann ihr Fahrzeug wieder abzuholen. Entsprechen diese drakonischen Maßnahmen noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?

 

4. Die Polizeibeamten, die das Lasergerät bedienen, sitzen versteckt im Wald, in Zivil, ohne Polizeiwarnweste. Die Sichtlinie ist nicht permanent frei (Die Sichtlage verändert sich zum Beispiel durch wehende Blätter, im Video ab Minute 2:00 sichtbar)

Desweiteren ist ein Motorrad, wenn es über 100 km/h fährt, auf dieser kurzen Geraden für gerade mal 3-4 Sekunden sichtbar. Selbst eine einzelne Messung ist nur in einem kurzen Zeitfenster möglich. Trotzdem habe ich es erlebt, das bei in der Gruppe fahrenden Motorrädern mehrere Fahrer belangt wurden. Ist eine solche Messung anfechtbar?

 

Diese Fragen wurden in einem Motorradforum einer dieser betroffenen Strecke gestellt und sind evtl. allgemein interessant!

 

In der ARD-Sendung "fakt" wurde vor kurzem darüber berichtet, das Video wurde auf DeineTube online gestellt.

(Suche: motorrad+radar+kontrolle+verkehr)

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Guest Simineon
1. Es ist mir nicht bekannt, dass Autofahrer, die über 40 km/h zu schnell waren, ebenfalls ihr Fahrzeug stehen lassen müssen. Handelt es sich hier um eine ungleiche Behandlung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer?

 

2. Wie ist es, wenn man auf sein Motorrad angewiesen ist (z.B. weil man es beruflich braucht oder weil es das einzige Fahrzeug ist, dass man besitzt)?

 

3. Für Durchreisende mit weit entferntem Heimatort (z.B. Urlauber auf der Rückreise) entstehen erhebliche Kosten, wenn sie 2 Tage in Kochel bleiben müssen, um dann ihr Fahrzeug wieder abzuholen. Entsprechen diese drakonischen Maßnahmen noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?

 

4. Die Polizeibeamten, die das Lasergerät bedienen, sitzen versteckt im Wald, in Zivil, ohne Polizeiwarnweste. Die Sichtlinie ist nicht permanent frei (Die Sichtlage verändert sich zum Beispiel durch wehende Blätter, im Video ab Minute 2:00 sichtbar)

Desweiteren ist ein Motorrad, wenn es über 100 km/h fährt, auf dieser kurzen Geraden für gerade mal 3-4 Sekunden sichtbar. Selbst eine einzelne Messung ist nur in einem kurzen Zeitfenster möglich. Trotzdem habe ich es erlebt, das bei in der Gruppe fahrenden Motorrädern mehrere Fahrer belangt wurden. Ist eine solche Messung anfechtbar?

 

zu 1) jupp, ich bin auch für eine Gleichbehandlung. Motorradfahrer sollen endlich identifizierbar werden und ein vorderes Nummernschild bekommen.

zu 2) wie beim Auto auch, wenn jemand auf sein Auto; Motorrad; FS angewiesen ist, dann sollte er es nicht mutwillig durch Raserei riskieren

zu 3) es ist auch unverhältnismässig schnell gewesen :blush:

zu 4) wenn eine ordnungsgemässe Messung zustande kam, dann ist sie auch verwertbar

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1. Es ist mir nicht bekannt, dass Autofahrer, die über 40 km/h zu schnell waren, ebenfalls ihr Fahrzeug stehen lassen müssen. Handelt es sich hier um eine ungleiche Behandlung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer?

 

Und selbst wenn? Eine wirkliche Gleichbehandlung gabs ja bisher auch nicht. Wenn ein Motorradfahrer geblitzt wird, ist die Wahrscheinlichkeit WESENTLICH geringer das er dafür auch was bekommt, da erstens nur in wenigen Fällen das Kennzeichen notiert bzw. ein Heckfoto gemacht wird und zweitens der Fahrer viel schlechter identifizierbar ist. Der Autofahrer dagegen ist sofort der Ar... da der Halter bekannt ist und der Fahrer auf dem Foto festgehalten, deshalb würde im Zweifelsfall eine Halterhaftung bei Motorrädern überhaupt nicht schaden, da viel zu viele Motorradfahrer der Meinung sind ihnen kann eh nichts passieren oder handelt es sich hier etwa um eine ungleiche Behandlung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer?

 

 

Wie ist es, wenn man auf sein Motorrad angewiesen ist (z.B. weil man es beruflich braucht oder weil es das einzige Fahrzeug ist, dass man besitzt)?

 

Wie das ist? Ganz einfach, dann hat man eben Pech gehabt. Denn im Fall von "eklatanten" Geschwindigkeitsverstößen wie du schreibst bist du als Autofahrer ja auch deinen Schein für 1-3 Monate los.

 

 

4. Die Polizeibeamten, die das Lasergerät bedienen, sitzen versteckt im Wald, in Zivil, ohne Polizeiwarnweste.

 

Na sowas aber auch. Ist schon klar daß sie dir nicht die "Zielgerade" leuchtend markieren wie ne Einflugschneise am Flughafen.

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hier die offizielle Info zur Gefahrenabwehr:

 

Polizei in Oberbayern stellt erstmals Motorräder von Rasern sicher

 

Es wird auch in schöner Regelmäßigkeit von der erfolgreicher Gefahrenabwehr berichtet.

@nickimaus: mein Empfinden nach liegt hier tatsächlich eine Unrechtmäßigkeit vor, ebenso empfinde ich das Auspuffbeschlagnahmen als unrechtmäßig, hierzu gab es hier schon Diskussionen.

Wenn jemand mein Mopped beschlagnahmen möchte, da wäre ich drauf festgeklebt :blush: .

:fool:

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Wenn jemand mein Mopped beschlagnahmen möchte, da wäre ich drauf festgeklebt :blush: .

Waere ich der beschlagnahmende Beamte, waere mir das voellig egal. Du wuerdest eben auf deinem Moped angeklebt ebenso 48 h in der verschlossenen Garage verbringen wie dein Moped..... :fool:

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dann wird dies wegen unrechtmäßigem Freiheitsentzug und Menschenraub deine letzte Aktion als Beamter überhaupt gewesen sein :blush: .

:fool:

Warum, Du kannst ja gerne vom Mopped absteigen, hindert dich ja niemand daran. Und liebst Du dein Mopped so sehr das Du es nicht aus den Augen lassen willst, Du bist ein freier Bürger, dann bleibe beim Mopped in der Garage, deine Entscheidung, nicht die der :80:

 

Aber denke daran, als unfreier Bürger hättest Du Anspruch auf Essen, Trinken, Töpfchen, als freier Bürger nicht. :80:

 

MfG.

 

hartmut

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also ich halte diese sicherstellungen für völlig überzogen. das FV und das bussgeld sollten als sanktionen ausreichend sein.

also bin mal gespannt ob diese praxis einer gerichtlichen überprüfung stand hält.

 

eine weitere möglichkeit als betroffener wäre natürlich, rauszufinden an welcher stelle das motorrad aufbewahrt wird..... :blush:

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Es wird auch in schöner Regelmäßigkeit von der erfolgreicher Gefahrenabwehr berichtet.

@nickimaus: mein Empfinden nach liegt hier tatsächlich eine Unrechtmäßigkeit vor, ebenso empfinde ich das Auspuffbeschlagnahmen als unrechtmäßig, hierzu gab es hier schon Diskussionen.

Wenn jemand mein Mopped beschlagnahmen möchte, da wäre ich drauf festgeklebt :blush: .

Dein subjektives Empfinden interessiert letztlich aber niemanden und hindert uns auch nicht daran, unsere Maßnahmen durchzuziehen.

 

Und glaub mir: wir haben Mittelchen und Wege, Dich von Deinem Möppi zu trennen. :fool::80:

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Dein subjektives Empfinden interessiert letztlich aber niemanden und hindert uns auch nicht daran, unsere Maßnahmen durchzuziehen.

Es ist tatsächlich nur eine Einschätzung, ich bin kein Jurist. Noch eine nur persönliche Einschätzung: die Maßnahme ist unverhältnismäßig. Ich könnte es ja verstehen, wenn jemand 5 x am Stück mit :fool: durchbrät, aber nicht wenn einem durchreisenden Tourist das Mopped unter dem Poppo weggezogen wird, weil er ein sehr niedrig angesetztes Limit mit +41 überschritten hat.

 

Und glaub mir: wir haben Mittelchen und Wege, Dich von Deinem Möppi zu trennen. :80: :80:

Jetzt aber Tacheles! Wie? Ich mache nach der Anhaltung sitzend auf dem Mopped Angaben zur Person und bleibe auf mein Eigentum sitzen? Was nun?

:blush:

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Jetzt aber Tacheles! Wie? Ich mache nach der Anhaltung sitzend auf dem Mopped Angaben zur Person und bleibe auf mein Eigentum sitzen? Was nun?
Ganz einfach: Widersetzt du dich der Sicherstellung, so hole ich dich mit Zwang von deinem Mopped, das bedeutet, ich verdrehe dir den Hals und schreibe danach noch eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)

 

Gruß

Goose

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@hartmut: schön, daß Du am Boden liegst, wenn aber ein Cop mich zum Schwan macht, sprich mich in den Würgegriff nimmt, dann ist dies Körperverletzung und Sachbeschädigung durch das umfallende Mopped.

 

Nochmal, es geht hier nicht um Schwerverbrecher, Bankräuber, Kriminelle usw. und genauso wenig um extreme Überschreitungen, sondern um ganz normale Landstraßengeschwindigkeiten:

 

Sudelfeld-Raser im Visier der Polizei - drei Motorräder in nur einer Stunde sichergestellt

Wie bei der Auftaktveranstaltung angekündigt wurden die polizeilichen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen auf dem Sudelfeld verstärkt fortgeführt. Während der Großteil der „Biker“ sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen hielt,

gaben rund ein Dutzend Motorradfahrer zu viel Gas und wurden wegen zum Teil massiver Geschwindigkeitsverstöße angezeigt. Allein am Nachmittag wurden innerhalb einer Stunde ein 39-Jähriger aus dem Raum München mit einer 1200er BMW mit 117 km/h, ein 21-Jähriger aus Stephanskirchen bei Rosenheim mit einer 1000er KTM mit 110 km/h und ein 43-Jähriger aus dem Kreis Pfaffenhofen mit einer 900er Honda mit 108 km/h in der 60 km/h-Zone vom Laserstrahl erfasst. Für sie war an Ort und Stelle der Motorradausflug auf dem Sudelfeld zu Ende. Ihre Motorräder wurden sichergestellt und traten alleine auf dem Rücken von Abschleppwagen die Reise ins Tal an. Erst am Montag können sie ihre Kräder von den Verwahrplätzen wieder abholen. Natürlich hat ihr Verkehrsverhalten auch noch ein sehr kostenintensives Nachspiel. Neben den Abschleppkosten kommen auf die „Raser“ auch noch empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot zu.

Auszug aus Pressebericht Polizei-Direktion Rosenheim, 29.07.2007, www.polizei.bayern.de

 

Erneut Motorräder von Rasern am Kesselberg sichergestellt

KOCHEL A. SEE, LKR. BAD TÖLZ-WOLFRATSHAUSEN. Im Rahmen von Geschwindigkeitsüberwachungen stellte die Verkehrspolizeiinspektion Weilheim am gestrigen Dienstag, 27.08.07, sowie am letzten Wochenende insgesamt zehn Kräder zur Gefahrenabwehr sicher. Die Fahrer, welche aus ganz Bayern und aus Österreich anreisten, wurden auf der kurvenreichen und szenebeliebten Strecke mit Geschwindigkeiten von 102 bis 110 km/h gemessen, was eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h entspricht.

Auszug aus Pressebericht Polizei-Direktion Weilheim, 28.08.2007, www.polizei.bayern.de

 

Wo ist hier eine Gefahrenabwehr erforderlich :blush: ?

:fool:

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Die Sachbeschädigung sowie die KV sind jedoch gerechtfertigt. Du erinnerst dich: Die Polizei darf Zwang anwenden, um ihre Maßnahmen durchzusetzen.

Bei der Sicherstellung handelt es sich um einen Verwaltungsakt, gegen den ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat (es handelt sich um eine sogenannte unaufschiebbare Maßnahme eines Polizeivollzugsbeamten gem. § 80 VwGO)

Diese kann auch mit Zwangsmitteln durchgestzt werden, welcher natürlich zuvor anzudrohen ist. Ich ziehe dich sicher nicht wortlos von deinem Mopped. Wenn du jedoch nach der Androhung noch immer keine Anstalten machst, ist sowohl der verdrehte Hals als auch die Beule in dem Tank dein Problem.

 

Ich würde es an deiner Stelle nicht versuchen, ich garantiere dir, daß du verlierst, und zwar auf ganzer Linie.

 

Gruß

Goose

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Du erinnerst dich: Die Polizei darf Zwang anwenden, um ihre Maßnahmen durchzusetzen.

 

Wenn du jedoch nach der Androhung noch immer keine Anstalten machst, ist sowohl der verdrehte Hals als auch die Beule in dem Tank dein Problem.

 

Ich würde es an deiner Stelle nicht versuch

 

Hallo zusammen,

 

Zwang ist nur dann anzuwenden, wenn es heißt eine direkte Gefahr abzuwenden und auch nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Dieser Rahmen wird vom Gesetzgeber festgelegt und nicht vom Beamten vor Ort. Dieser hat lediglich danach zu handeln.

Für ein einmaliges Geschwindigkeitsvergehen in dieser Höhe, ist eine Beschlagnahme nicht zulässig.

 

Und somit hat der Beamte dann doch ein Problem mit einer Beule am Fahrzeug oder einem verdrehten Hals.

 

MFG

 

SHUH

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@goose: wenn es ein Verwaltungsakt ist, dann kann man dagegen prinzipiell klagen. Am Ende wirst Du also auf ganzer Linie verlieren.

Wenn Du nun mir (auf dem Mopped sitzend) mit Paragrafen sowie einer mündlichen Ankündigung von Zwangsmittel - wie sollen die auch konkret in der Praxis aussehen - drohst, dann würde ich sofort per Mobiltelefon meinen Rechtsanwalt anrufen. Der wird Dir dann die Leviten lesen ;) .

;)

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@goose: wenn es ein Verwaltungsakt ist, dann kann man dagegen prinzipiell klagen. Am Ende wirst Du also auf ganzer Linie verlieren.

Wenn Du nun mir (auf dem Mopped sitzend) mit Paragrafen sowie einer mündlichen Ankündigung von Zwangsmittel - wie sollen die auch konkret in der Praxis aussehen - drohst, dann würde ich sofort per Mobiltelefon meinen Rechtsanwalt anrufen. Der wird Dir dann die Leviten lesen :mecker: .

;):80::) .... meinereiner liegt am Boden. :mecker:

 

Ok, recht kurz zusammengefaßt noch einmal für Dich, nicht, damit Du Dich irgendwann einmal wunderst und anschließend hier im Forum heulend und zeternd aufschlägst:

 

Ich (und sicherlich die meisten meiner Kollegen auch) würde Dir vor Ort keine Paragraphen benennen. Sehr wohl aber würde ich Dir mitteilen, was ich von Dir erwarte und was (mit Dir) passieren wird, wenn Du meiner höflichen Aufforderung nicht nachzukommen gedenkst => ich werde mit den entsprechenden Mitteln für Nachdruck sorgen. Keinesfalls werde ich warten, bis Du irgendeinen Anwalt angerufen hast. Das darfst Du anschließend machen. Ich würde mich - für den Fall, daß es Dir dennoch gelungen sein sollte, einen zu kontaktieren - auch nicht mit einem Anwalt über Dein Handy unterhalten.

 

Anschließend darfst Du (fast) tun und lassen, was Du willst. In der betreffenden Situation allerdings tust Du das, was ich will oder Dir wird geholfen. ;)

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Wenn du das meinst, m3.

 

Natürlich steht die im späteren Verfahren der Rechtsweg offen, jedoch hat, wie ich schon sagte, der Widerspruch vor Ort keine aufschiebende Wirkung, die Maßnahme kann unmittelbar, auch mit Zwang, durchgesetzt werden.

 

Gruß

Goose

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Zwang ist nur dann anzuwenden, wenn es heißt eine direkte Gefahr abzuwenden und auch nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Dieser Rahmen wird vom Gesetzgeber festgelegt und nicht vom Beamten vor Ort. Dieser hat lediglich danach zu handeln.

Für ein einmaliges Geschwindigkeitsvergehen in dieser Höhe, ist eine Beschlagnahme nicht zulässig.

Ein interessanter Kommentar von jemandem, der scheinbar nicht mal weiß, dass es im Bereich der Gefahrenabwehr keine "Beschlagnahme" gibt... ;)

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Ein interessanter Kommentar von jemandem, der scheinbar nicht mal weiß, dass es im Bereich der Gefahrenabwehr keine "Beschlagnahme" gibt... ;)

Echt wahr? ;)

 

Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei

(Polizeiaufgabengesetz - PAG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990

 

Art. 25

Sicherstellung

 

Die Polizei kann eine Sache sicherstellen

1.

um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,

2.

um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, oder

3.

wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, und diese Person die Sache verwenden kann, um

a)

sich zu töten oder zu verletzen,

b)

Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,

c)

fremde Sachen zu beschädigen oder

d)

sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.

http://by.juris.de/by/PolAufgG_BY_1990_Art25.htm

 

Geht doch. :80:

 

MfG.

 

hartmut

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Ein interessanter Kommentar von jemandem, der scheinbar nicht mal weiß, dass es im Bereich der Gefahrenabwehr keine "Beschlagnahme" gibt... ;)

Echt wahr? ;)

 

Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei

(Polizeiaufgabengesetz - PAG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990

 

Art. 25

Sicherstellung

 

Die Polizei kann eine Sache sicherstellen

1.

um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,

2.

um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, oder

3.

wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, und diese Person die Sache verwenden kann, um

a)

sich zu töten oder zu verletzen,

b)

Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,

c)

fremde Sachen zu beschädigen oder

d)

sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.

http://by.juris.de/by/PolAufgG_BY_1990_Art25.htm

 

Geht doch. :80:

 

MfG.

 

hartmut

Und wo runter würdest du es subsumieren, wenn du schon den §§ zitierst.

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Und wo runter würdest du es subsumieren, wenn du schon den §§ zitierst.

Kann ich nicht, da kein Jurist. ;)

 

Es würden sich da schon einge Punkte anbieten, wenn auch abstrakt. Welchen ich da wählen würde??????

 

Dennoch dürfte die vorgesetzte Stelle den ;) entsprechende Weisungen gegeben haben. Und wenn dort ein Richter ist der sowas großzügig handhabt.

 

Jedenfalls glaube ich, ein längerer Fußmarsch sorgt schon dafür das in dem Gebiet danach etwas gedämpfter gefahren wird.

 

MfG.

 

hartmut

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Also mit der "gegenwärtigen Gefahr" habe ich ein bisschen ein Problem... (Def.: Eine gegenwärtige Gefahr ist gegeben, wenn das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder der Eintritt des schädigenden Ereignisses mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorsteht)

Durch die Anhaltung des Motorradfahrers dürfte diese Gefahr jedoch bereits abgewehrt sein....

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Von einen Kraftfahrzeug geht nämlich immer eine Gefahr für Leib und Leben aus. Daher gibt es ja auch die Betriebsgefahr.

Es ist eben die Frage was die normale Betriebsgefahr ist, und was eine weit erhöhte Betriebsgefahr darstellt. Da dürfte auch der Ansatz zu sehen sein. Es gibt eben Leute, sobald die den Lenker in der Hand haben das Denken aussetzt. Dann sind sie nicht nur für sich ein großer Risikofaktor. Da schafft eine Zwangspause doch einen Puffer.

 

Persönlich halte ich es nicht für schlecht, wenn zwischen Vergehen und Strafe keine Zeit ist, auch wenn jetzt hier die Sicherstellung keine Strafe in dem Sinne darstellt.

 

MfG.

 

hartmut

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Die gegenwärtige Gefahr ist aber spätestens mit dem Anhalten beendet und ob eine weitere Übertretung zu erwarten ist, steht ja in den Sternen, zumal der Fahrer ja verwarnt/vorgewarnt ist.

 

Sollte er mehrfach innerhalb kurzer Zeit auffallen, hätte ich keine Bedenken.

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Die gegenwärtige Gefahr ist aber spätestens mit dem Anhalten beendet

So sicher wäre ich da nicht, gerade bei den Fahrern aus Österreich. Ein Fahrverbot interessiert sie herzlich wenig, höchstens das Bußgeld, aber auch das ist in D fast schon ein Schnäppchen. Warum sollten sie dann im Anschluss anders fahren?

 

MfG.

 

hartmut

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und was (mit Dir) passieren wird, wenn Du meiner höflichen Aufforderung nicht nachzukommen gedenkst => ich werde mit den entsprechenden Mitteln für Nachdruck sorgen.

....

oder Dir wird geholfen. :lol:

 

@goose schrieb:

die Maßnahme kann unmittelbar, auch mit Zwang, durchgesetzt werden

 

@bluey&goose: ja wie nun, bitte echt konkret, wie zieht Ihr mein Eigentum (im Grundrecht geschützt), auf dem ich freihandelnd (Grundgesetz Art. 2 Abs. 1) sitzen bleibe, unter mir weg? Ein Cop nimmt mich in den Würgegriff, der andere schnappt sich das Mopped? Kriege ich Handschellen angelegt? Werde ich mit der scharfen Dienstwaffe zum Abstellen des Moppeds aufgefordert?

 

@harryb: für den Fall der Fälle habe ich die Privatnummer meines vertrauten Rechtsanwaltes: 24d/7h. Und die Cops sollen nicht so tun, als ob es nun um jede einzelne Minute zur "Gefahrenabwehr" geht. Durch die Fahrverbots- und Moppedeinkassierungsandrohung bin ich eh so geschockt, daß ich mich erst sammeln muß und wenn dann auch nur sehr langsam bewegen kann.

 

Übrigens: es gibt ein Schriftstück extra für beschlagnahmefreudige Cops zum unter die Nase halten, war durchsetzt mit Paragrafen, kam aus der Harley-Szene.

:lol:

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@harryb: für den Fall der Fälle habe ich die Privatnummer meines vertrauten Rechtsanwaltes: 24d/7h. Und die Cops sollen nicht so tun, als ob es nun um jede einzelne Minute zur "Gefahrenabwehr" geht. Durch die Fahrverbots- und Moppedeinkassierungsandrohung bin ich eh so geschockt, daß ich mich erst sammeln muß und wenn dann auch nur sehr langsam bewegen kann.

Joh, joh - traeum mal weiter..... :lol: Selbst wenn Du die Nummer des Anwaltes hast, Tatsache bleibt, dass dein Moped erst einmal sicher gestellt ist. Da kann selbiger an der Kuchentafel herum huepfen und zetern wie Rumpelstilzchen.

Aber es ist schoen zu sehen, dass du noch immer in deiner Phantasiewelt verweilst, 'm3_'..... :lol::lol:

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Naja. Erhöhte Betriebsgefahr geht bei mir aber auch von Rentnern aus, die mit Reakionszeiten wie Schlaftabletten und mit nem 300er Mercedes durch die Lande fahren.

 

Da sollte man mal Reaktionstests durchführen und fragen, ob sie wüßten wo die Nebelschlußleuchte ausgeht...

 

vgl. LKWs. Da ist die Masse allein schon im Gegensatz zu der eines Motorrads ein vielfaches an Risiko... Also diese Begründung würde ich nicht aktzepieren.

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vgl. LKWs. Da ist die Masse allein schon im Gegensatz zu der eines Motorrads ein vielfaches an Risiko... Also diese Begründung würde ich nicht aktzepieren.

Unterschätze nicht die Wucht wenn ein Mopped das leer schon über 200kg wiegt einschlägt. Da kommt die Knauschzone nicht zur Wirkung, und wenn der Moppedfahrer auf dem Schoß landet ist es auch nicht lustig. :lol:

 

MfG.

 

hartmut

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@bluey&goose: ja wie nun, bitte echt konkret, wie zieht Ihr mein Eigentum (im Grundrecht geschützt), auf dem ich freihandelnd (Grundgesetz Art. 2 Abs. 1) sitzen bleibe, unter mir weg? Ein Cop nimmt mich in den Würgegriff, der andere schnappt sich das Mopped? Kriege ich Handschellen angelegt? Werde ich mit der scharfen Dienstwaffe zum Abstellen des Moppeds aufgefordert?

Das könnte man jetzt in der Theorie blumig beschreiben, nutzt aber nichts, alldieweil das nun doch absolut einzelfallabhängig ist => je nachdem, wie DU Dich verhältst, werden geeignete Mittel gewählt, um Dich von dem Bike herunter zu bekommen. Und glaub mir, daß geht schneller, als Dir u.U. lieb ist oder Du Dir vorstellen kannst. Kippt das Bike dabei um, Pech gehabt. Das interessiert mich herzlich wenig. Selbiges gilt für den Fall, daß Du anschließend wie ein Rohrspatz :lol: .

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@m3: Was genau willst du jetzt hören? Wie ich den Zwang anwende? Das hängt davon ab, wie gut ich an deinen Hals komme. Ob ich dir Handfesseln anlege? Das hängt davon ab, wie du dich verhälst.

 

Nadem du vom Mopped runter bist, kannst du natürlich auch mit deinem Anwalt telefomieren der 7/24 für dich da ist, aber auch der wird die Maßnahme nicht verhindern.

 

Gruß

Goose

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Die Beschlagnahme wird eh kein Dauerthema.

 

Spätestens die ersten Klagen werden die Unzulässigkeit dieser Praxis feststellen:

 

1. Es wird gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, solange ausschließlich Motorräder verladen werden.

 

2. Es wird schwer werden, aus einem dokumentierten Verstoß herzuleiten, daß mit dem Fahrzeug vermutlich folgend weitere, schwere Verstöße begangen werden würden.

Nebenbei würde dies die herkömmlich Strafpraxis für alle KFZ in Frage stellen.

 

 

MfG

 

Kaimann

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Die gegenwärtige Gefahr ist aber spätestens mit dem Anhalten beendet

So sicher wäre ich da nicht, gerade bei den Fahrern aus Österreich. Ein Fahrverbot interessiert sie herzlich wenig, höchstens das Bußgeld, aber auch das ist in D fast schon ein Schnäppchen. Warum sollten sie dann im Anschluss anders fahren?

 

MfG.

 

hartmut

Warum sollte es bei Ausländern anders sein. Man muß immer davon ausgehen, das er sich nunmehr daran hält. Die bloße Unterstellung ist meines Erachtens nicht zu rechtfertigen.

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Waere ich der beschlagnahmende Beamte, waere mir das voellig egal. Du wuerdest eben auf deinem Moped angeklebt ebenso 48 h in der verschlossenen Garage verbringen wie dein Moped..... :lol:

 

Hallo zusammen,

 

der Begriff "Beschlagnahme" wurde nicht von mir ins Spiel gebracht.

 

mir Grüßen an Balko, von einem, der sehrwohl Beschlagnahme und Sicherstellung auseinander halten kann.

 

Der Begriff änderst jedoch nichts an der rechtlichen Situation.

1. Der Aufforderung des Beamten Folge leisten.

2. Anschließend Klage gegen den Beamten und die Maßnahme einreichen.

3. Aller Wahrscheinlichkeit nach Recht bekommen und dann seine Ansprüche einfordern. ( Heimfahrtkosten, Abschleppgebühren usw. )

 

MFG

 

SHUH

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1. Es wird gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, solange ausschließlich Motorräder verladen werden.

Solange nur Motorräder erwischt werden, ist das wohl nicht der Fall.

 

2. Es wird schwer werden, aus einem dokumentierten Verstoß herzuleiten, daß mit dem Fahrzeug vermutlich folgend weitere, schwere Verstöße begangen werden würden.
Es ist bei Prävention immer schwer vorher die Kristallkugel zu befragen.

 

Nebenbei würde dies die herkömmlich Strafpraxis für alle KFZ in Frage stellen.

Sehe ich überhaupt nicht so, wenn ich an die Praxis denke Falschparker abzuschleppen.

 

MfG.

 

hartmut

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Warum sollte es bei Ausländern anders sein. Man muß immer davon ausgehen, das er sich nunmehr daran hält. Die bloße Unterstellung ist meines Erachtens nicht zu rechtfertigen.

Du glaubst eben noch an das Gute im Menschen, :lol:

 

Aber was sollte ihn wirklich abhalten, Expresszuschlag zahlen, ist in der Kalkulation eben mit drin. Wozu kauft man sich sonst eine Maschine die entsprechende Leistung hat.

 

Typisch hier die +20 Fahrer, solange es keine Punkte oder Fahrverbot gibt, was soll es, wenn dazu noch wenig kontrolliert wird.

 

MfG.

 

hartmut

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