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Auto Nach Wasserrohrbruch Abgeschleppt


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Hallo

 

Hab in Köln etwas "lustiges" erlebt. Hab eine Straße von der Wohnung meiner Freundin entfernt nachts mein Auto abgestellt. An der Stelle war das Parken auf dem Bürgerstei durch Schild gestattet.

 

So gegen 23:30 ist unter den Autos wohl ein Wasserrohr geplatzt. Im Zuge der Reparatur haben Polizei und Stadtwerke alle Halter der parkenden Fahrzeuge versucht zu erreichen. Mich natürlich nicht, weil die Nummer bei der Freundin unbekannt war. Ergo wurde das Auto aufgeladen und abgeschleppt.

 

Zufälligerweise beobachtet das eine Bekannte von meiner Freundin, die uns dann telefonisch verständigte. Beim Eintreffen an Ort und Stelle war mein Auto aber schon unterwegs. Nach einem netten Gespräch mit den Polizeibeamten, die mir erklärten, wo ich das Auto wieder in Empfang nehmen kann, zogen wir von dannen. Sauerei an der Maßnahme ist, dass ich für den Vorgang in Vorleistung gehen muß. Das sagten mir aber bereits die Beamten und der Mitarbeiter der Stadtwerke.

 

Also mit dem Auto der Bekannten zum Verwahrplatz, 93,41 EUR gelöhnt und mein Auto wiederbekommen. Grundsätzlich finde ich die Maßnahme ja okay. Was sollen sie auch anderes machen (Gut, eventuell Auto versetzen). Schweinerei ist aber, dass ich dafür in Vorleistung gehen soll, mein Auto wurde mir seitens des Abschleppunternehmens nicht anders ausgehändigt. :B):

 

Jetzt frage ich mich natürlich, was ich den Stadtwerken noch so in Rechnung stellen sollte. Mindestens noch die Transport-/Taxikosten zur Verwahrstelle.

 

Was meint die Forumscommunity dazu?

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Vorleistung?-habe ich die Sache beauftragt. :B):

Jetzt bin ich aber mal neugierig. :120:

 

Normal sollte ja derjenige das abschleppen zahlen, welcher für die Ursache / Schaden verantwortlich ist

 

Es ist ein Schadensfall eingetreten, und um den Schaden möglichst gering zu halten muss das Fahrzeug abgeschleppt werden.

 

Läßt es sich jetzt nicht feststellen wer oder was an dem Schaden schuldig ist, wer zahlt dann? :D

 

MfG.

 

hartmut

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Da bin ich auch neugierig....

als ich neulich gelesen habe, was für Kosten auf jemanden zukamen, in dessen Garten man

eine Weltkriegs II Bombe ausbuddeln und entschärfen mußte !

o mann o mann

Hier könnte es auf höhere Gewalt hinauslaufen, warum das Wasserrohr brach, ist nicht zu

klären und man bleibt auf dem Schaden (Abschleppkosten) sitzen.

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Vorleistung?-habe ich die Sache beauftragt. :B):

Jetzt bin ich aber mal neugierig. :120:

 

Normal sollte ja derjenige das abschleppen zahlen, welcher für die Ursache / Schaden verantwortlich ist

 

Es ist ein Schadensfall eingetreten, und um den Schaden möglichst gering zu halten muss das Fahrzeug abgeschleppt werden.

 

Läßt es sich jetzt nicht feststellen wer oder was an dem Schaden schuldig ist, wer zahlt dann? :D

 

MfG.

 

hartmut

Was genau willst du denn wissen?

 

Das Rohr gehört idR dem städtischen Versorger und dieser ist für den Zustand verantwortlich. Passiert ein Schaden (hier Rohrbruch und die Abschleppkosten) so muß er dafür aufkommen, da er ja für die Rohre zuständig ist.

IdR hat der Versorger dafür eine Versicherung die diese Kosten übernimmt.

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habe ich gerade wiedergefunden, aus der Osnabrücker Zeitung.....

 

Stadt Osnabrück (Archiv) 18.04.2007

-

Blindgänger reißt Loch in den Geldbeutel

swa Osnabrück.

Hans-Hermann Berens lebt auf einer Zeitbombe – und das ist wörtlich zu nehmen. Direkt neben dem Wintergarten seines Hauses, möglicherweise sogar unter dem Gebäude, vermutet der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes einen Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg. Für Berens ein Schock.

 

Denn wenn sich der Verdacht bestätigen sollte, müsste er den für rund 100,000 Euro errichteten Wintergarten abreißen. Von der Stadt Osnabrück, die für die sichere Beseitigung der Kriegshinterlassenschaften verantwortlich ist, fühlt er sich in dieser prekären Lage nicht gut behandelt.

 

Am Wochenende wurde schon ein Bombenblindgänger aus Berens’ Garten geborgen. Dazu musste sein Gartenzaun weichen, die Hecke entfernt und ein tiefes Loch gebuddelt werden. Wie er das Loch im Zaun und das im Rasen wieder zukriegt, ist jetzt Berens’ Problem. Welche Schäden er erstattet bekommt, weiß er nicht genau. Und was noch schlimmer für ihn ist: Wie die Sache mit der zweiten Bombe abgerechnet wird, hat man ihm auch noch nicht erklären können. Berens ist verärgert über die Informationsstrategie der Stadt und hat inzwischen einen Anwalt eingeschaltet.

 

Jürgen Wiethäuper, bei der Stadt unter anderem für Bombenräumungen zuständig, versucht auf Anfrage die Wogen zu glätten: „Wir versuchen natürlich alles zu klären, was zu klären ist, um die Kosten möglichst niedrig zu halten. Die Finanzierungsregelungen, so wie sie in einem Runderlass des Landesumweltministeriums von 1995 vorgesehen sind, seien grundsätzlich für den Normalfall gedacht. Es liege sicher nicht im Interesse des Gesetzgebers, Existenzen zu vernichten. Das heißt: Wenn tatsächlich besonders hohe Kosten am Grundstückseigentümer hängen bleiben sollten, wären Härtefallregelungen denkbar.

 

Andreas Borck vom Niedersächsischen Innenministerium, das inzwischen für die Kampfmittelbeseitigung zuständig ist, wies auf Anfrage gestern darauf hin: Die Kosten für die Vor- und Nacharbeiten einer Bombenräumung könnten grundsätzlich erstattet werden. Lediglich die Kosten zum Beispiel für die Wiederanpflanzung einer Hecke müsse der jeweilige Grundstückseigentümer selbst tragen.

 

Borck sieht die Sache überhaupt aus anderer Perspektive als Berens: „Wir helfen den Grundstückseigentümern ja schon dabei, die Altlast von ihrem Grund und Boden zu entfernen.“ Dafür mache der Gesetzgeber immer den Eigentümer verantwortlich. Dennoch übernehme der Steuerzahler ja schon Kosten für Bombenentschärfung und Evakuierung der Umgebung. Dass die Blindgänger unschädlich gemacht werden, die nicht von selbst unschädlich werden, liege nicht nur im allgemeinen Interesse. Der Grundeigentümer selbst profitiere besonders von der Beseitigung des Risikos.

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So, jetzt mal den Sachstand nach dem Telefonat mit den Stadtwerken Köln von Heute nachmittag!

 

Ich soll die Rechnung samt Taxiquittung einreichen, dann werden mir die Kosten problemlos in den nächsten Tagen erstattet.

 

Ich war auch schon sehr überrascht, dass das so problemlos gehen soll. Na ja, noch habe ich das Geld nicht :B):

Gut, im Zweifelsfall muß eben die Rechtschutz ran. Sehe nicht ein, dafür auch nur einen Cent zu blechen. Von dem fehlenden Schlaf mal abgesehen. Den ersetzt mir niemand.

 

@Gast225: irgendwie hatte ich auch das Gefühl, dass ich da nicht in Vorleistung gehen muß. Aber was soll man um 1 Uhr morgens mit nem Typen an der Abschleppbude diskutieren, der hinter Panzerglas sitzt. Hab ich zähneknirschend die EC-Karte gezückt.

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Was genau willst du denn wissen?

 

Das Rohr gehört idR dem städtischen Versorger und dieser ist für den Zustand verantwortlich. Passiert ein Schaden (hier Rohrbruch und die Abschleppkosten) so muß er dafür aufkommen, da er ja für die Rohre zuständig ist.

IdR hat der Versorger dafür eine Versicherung die diese Kosten übernimmt.

Mal angenommen das Rohr wäre durch höhere Gewalt geborsten, dem Versorger kann also nichts angelastet werden. Würde es da ausreichen, da er für die Rohre verantwortlich ist, das er für Folgen die dadurch indirekt entstehen eintreten muss.

 

MfG.

 

hartmut

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@Gast225: irgendwie hatte ich auch das Gefühl, dass ich da nicht in Vorleistung gehen muß. Aber was soll man um 1 Uhr morgens mit nem Typen an der Abschleppbude diskutieren, der hinter Panzerglas sitzt. Hab ich zähneknirschend die EC-Karte gezückt.

Diskutieren nicht, einfach Polizei rufen.

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@ dagegen:

 

Wo mir im übrigen die zwei :B)::D die vor Ort waren, auch gesagt haben, dass ich das erstmal vorstrecken müßte.

Man stelle sich vor, die wären jetzt dazu gekommen. Im Grunde genommen gebe ich dir Recht. Hab auch kurz überlegt, ob ich die Polizei rufen sollte. Es dann aber wieder verworfen weil ihc ins Bett woltte, da ich um 6 Uhr raus mußte, um pünkltlich in frankfurt zu sein.

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Vorleistung?-habe ich die Sache beauftragt. :B):

 

Das sehe ich auch so. Ich kenne aber einen Fall bei einer Bank, die versuchte, die im Rahmen einer Bonitätsprüfung für eine Kreditkarte anfallenden Kosten sogar überhaupt nicht an den Auftraggeber der Prüfung (Kreditkartenunternehmen), sondern direkt an den Kunden weiterzugeben. Sie ließ sich nicht davon abbringen, daß ihr Gebührenverzeichnis korrekt sei (ich würde sagen, diese Regelung ist für den Kunden überraschend und damit unwirksam), und hat den Betrag damals nur auf Kulanzbasis erstattet. Immerhin hat sie sich dadurch eine offizielle Prüfung erspart...

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Mal angenommen das Rohr wäre durch höhere Gewalt geborsten, dem Versorger kann also nichts angelastet werden. Würde es da ausreichen, da er für die Rohre verantwortlich ist, das er für Folgen die dadurch indirekt entstehen eintreten muss.

 

MfG.

 

hartmut

Bei Höherer Gewalt liegt kein Verschulden seitens des Versorgers vor, so daß eine Ersatzleistung ausgeschlossen ist.

Allerdings kommt es immer auf den genauen Schaden an.

beim abschleppen würde ich argumentieren das die Hauptaufgabe des Versorgers es ist sein Leitungsnetz in Ordnung zu bringen. Daher sind eben Auswechselarbeiten von nöten die eben mit einer Bautätigkeit verbunden sind. Wenn nun auch Fahrzeug im Wege steht und dort stehen darf so muß der Versorger es eben auf seine Kosten entfernen.

Sollte durch den Rohrbruch ein Schaden am Fahrzeug entstanden sein so bliebe man bei HG wohl auf dem Schaden sitzen.

 

Allerdings Höhere Gewalt bei in der Erde verlegten Rohren, da muß es schon heftig beben.

 

@Gast225: irgendwie hatte ich auch das Gefühl, dass ich da nicht in Vorleistung gehen muß. Aber was soll man um 1 Uhr morgens mit nem Typen an der Abschleppbude diskutieren, der hinter Panzerglas sitzt. Hab ich zähneknirschend die EC-Karte gezückt.

Diskutieren nicht, einfach Polizei rufen.

:B): , Genauso ist es. Die wissen schon warum sie hinter Panzerglas sitzen. :D

 

Ferner frage ich mich warum sie das Fahrzeug nicht umgesetzt haben.

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  • 2 weeks later...
Genauso ist es. Die wissen schon warum sie hinter Panzerglas sitzen. :blink:

 

Komischer Abschleppdienst in Köln, der sich so verschanzen muss, aber vielleicht sind die Kölner leichter reizbar, als meine Frankfurter Kunden :licht: .

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Genauso ist es. Die wissen schon warum sie hinter Panzerglas sitzen. :wacko:

 

Komischer Abschleppdienst in Köln, der sich so verschanzen muss, aber vielleicht sind die Kölner leichter reizbar, als meine Frankfurter Kunden :licht: .

Die haben halt kein "städtisches" Gericht hinter sich die die rechtswidrige Praxis wie in Frankfurt legalisiert. :blink::blink:

 

Gibt es eigentlich einen Aushang davon bei euch im Laden?

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Die haben halt kein "städtisches" Gericht hinter sich die die rechtswidrige Praxis wie in Frankfurt legalisiert. :blink::wacko:
Na, na, na.........rechtswidrig :licht: , mehrere Gerichte sind da anderer Ansicht gewesen :blink: .

 

Gibt es eigentlich einen Aushang davon bei euch im Laden?

 

Mehrere - und alle so groß kopiert, das man es ohne Lesebrille lesen kann :wacko: .

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Insgesmt ist es aber trotzdem eine Unverschähmtheit, den Besitzer zur Vorleistung zu verpflichten. Soll doch der Abschleppdienst die Kohle selber einfordern. Der Besitzer hat doch eh schon genug überflüssige rennerei. Wie würden denn die Stadtwerke reagieren, wenn der Besitzer zu dem Zeitpunkt nicht genug Bahres zur Verfügung gehabt hätte, und am nächsten Morgen mit dem Wagen ne weiter entfernte Fahrt hätte machen müssen, und daher andere Fortbewegungsmittel in Anspruch nehmen müsste? Oder er das dafür aufgewendete Geld für andere wichtige Zahlung bräuchte, die nicht 14 Tage warten können, durch die Nichtzahlungsfähigkeit ihm aber Mehrkosten enstehen? Dem Abschleppdienst hätte ich aber was anderes erzählt :licht: , 1) Wagen abschleppen und nicht nur umsetzten, und 2) von wegen Vorleistung. Oder gibts für 1) besondere Gründe seitens des Abschleppunternehmens?

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Der besondere Grund für den Verwarplatz (Köln, München, Hamburg) ist: Kasse machen und nichts anderes. In München ist der noch nicht mal mit den ÖPNV erreichbar da er irgendwo auf dem Lande ist. Berlin setzt nur um. Platz ist immer eine oder zwei Straßen weiter, wenn es nicht grade eine Parkzone ist.

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Insgesmt ist es aber trotzdem eine Unverschähmtheit, den Besitzer zur Vorleistung zu verpflichten.
Das sehe ich auch so.

 

Soll doch der Abschleppdienst die Kohle selber einfordern.

 

Dazu müßte dann eine extra Bürokraft eingestellt werden, die Zahlungsforderungen bearbeitet, die von anderen Auftragsgebern ausgelöst wurden :licht: .

 

Dem Abschleppdienst hätte ich aber was anderes erzählt :blink: ,
Der Abschleppdienst ist hier der falsche Gesprächspartner, er ist nur ausführendes Organ, nicht Auftraggeber !

 

Wagen abschleppen und nicht nur umsetzten

 

Das halte ich ebenfalls für eine sehr unglückliche Lösung.

 

Oder gibts für 1) besondere Gründe seitens des Abschleppunternehmens?

 

Eigentlich nicht, i.d.R wird hier das Fz. nur umgesetzt, die Herren in grün werden vom neuen Standort des Fz. unterrichtet, damit der Betreffende nicht solange suchen muss, bzw. das ihm bei der Diebstahlsanzeige seines Fz. ein Stein vom Herzen fällt - und das war es. Kosten der Aktion trägt hier der Auftraggeber, also Stadtwerke o.ä., ob und wie diese Institutionen Kosten erstattet bekommen entzieht sich meiner Kenntnis.

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Dem Abschleppdienst hätte ich aber was anderes erzählt :licht:

 

Was meinst du was ich probiert habe...

 

Antwort... Bar oder mit Karte

 

Wenn ich nicht am nächsten Tag so früh raus gemußt hätte (und das Auto gebraucht hätte), hätte ichs vielelicht auf mehr Ärger (Polizei holen) drauf ankommen lassen. Übrigens waren die Polizisten vor Ort ja auch der Meinung, ich müßte da erstmal in Vorleistung gehen. Also wenn die eingetroffen wären, hätte mir das nichts gebracht.

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  • 2 weeks later...

UPDATE

 

Gerade aus dem Urlaub zurückgekommen... Rheinenergie hat artig gezahlt... brav!

 

Dafür Post von der Polizeibehörde NRW... 65,00 EUR hätten die gerne von MIR für das Sicherstellen meines Fahrzeuges.

Bitte innerhalb von 14 Tage überweisen oder äußern, sonst weitere Maßnahmen...

 

Schleppen das zusammen mit Rheinenergie ab und stellen es mal wieder MIR in Rechnung.

Irgendwas ist faul im Staate Dänemark ähhh Deutschland.

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