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Tachoabweichung?


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Hallo zusammen!!

 

Bin heute Morgen in Folge noch vorhandener geistiger Umnachtung in 'ner 30er Zone geblitzt worden.

 

Der Tacho meines 55kw 1.4 16V Skoda Fabias zeigte zu meinem erschrecken 70kmh han.

 

Jetzt hab ich gehört, das der Tacho (des Fabia) evtl. doch eine recht große Abweichung von der real gefahrenen Geschwindigkeit anzeigt.

 

Habt Ihr in dem Geschwindigkeitsbereich Erfahrungen damit??

 

Will halt nur wissen, ob es evtl. möglich ist, nach Tachoabweichung und Abzug der Resonanz (3km/h glaub ich) noch in die Kategorie "Innerorts unter 30km/h zu schnell" zu kommen und somit kein Fahrverbot zu bekommen...

 

Bitte keine Belehrungen...dass ich zu schnell war weiss ich...und das es nicht korrekt war weiss ich auch...

 

Danke + Grüße

Chris

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Wenn der Tacho Strich 70 anzeigte, warst du 40 km/h zu schnell. Abzüglich der 3 km/h Toleranz bräuchtest du also noch eine Tachovoreilung von 6 km/h, also 8,57%. Das ist relativ viel.

Eine exakte Antwort kann ich dir nicht geben, aber IMHO hast du noch Chancen, wenn du (lt. Tacho) knapp unter 70 warst. Bei Strich 70 oder drüber sieht es schlecht aus.

 

Ganz ohne Belehrung kann ich jedoch nicht bleiben: dir ist schon klar, daß du bei 30 km/h einen Anhalteweg von ca. 11 Metern hast, bei den von dir gefahrenen 70 km/h brauchst du zum Anhalten ca. 37,5 Meter.

 

Gruß

Goose

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Hallo Chris/tbc

 

Bin letztes Jahr mit Tacho 58 geblitzt worden, gemessen 56, nach Toleranz- (nicht Resonanz) Abzug 3km/h zu schnell. Allerdings hatte ich den Tacho selber wegen zu großer Abweichung nachjustieren lassen.

Goose Zahlen kann ich nicht nachvollziehen. 30 zu schnell wären 60, 3 Toleranz dazu 63. Bleibt eine Differenz von 7km/h zum Tachowert, mithin rund 11% (7/63, 7/70 wäre imho falsch).

Tja: Hoffen, Zittern, Bangen...

 

Übrigens: Bluey behauptete (in einem anderen Thread) man müsse/sollte ein Gefühl für Geschwindigkeit haben. Wenn das bei Dir zutrifft, war die Tempo-30-Zone ein Witz, denn Zonen müssen doch auch entsprechend baulich gestaltet werden?! Dann wärst Du nie in Versuchung gekommen, mehr als doppelt so schnell zu fahren. Eine Anfechtung der Zone würde Dir zwar jetzt nicht helfen, aber beim nächsten Mal :blink:

 

MfG

 

Thomas

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Guest Michael

Wie genau ein Tacho sein muß, ist in § 57 StVZO geregelt.

Danach darf der Tacho bei Fahrzeugen, die vor dem 01.01.1991 zugelassen wurden, maximal 7% vom Skalenendwert vorgehen. Da dies bei niedrigen Geschwindigkeiten u.U. einen immens großen Vorlauf bedeuten kann, wurde die Regelung geändert.

Für jüngere Fahrzeuge gilt dafür die Richtline 75/443/EWG, in der es heißt:

"Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h."

 

Einige Automobilclubs bieten an (für Mitglieder meist kostenlos), den Tacho zu überprüfen - solltest du einmal in Erwägung ziehen, falls du das Gefühl hast, der Tacho geht übermäßig vor.

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@Michael,

 

"O" war noch nicht definiert, außerdem ist mir die Formel eh unklar (V2 wird quadriert! Tippfehler?). Umgangssprachlich: 10% + 4km/h Abweichung maximal erlaubt. Als Formel: V2 <= V1 <= V2*1,1 + 4km/h.

In Chris/tbc Beispiel: 63km/h (Grenze für gerade kein Fahrverbot), davon 10% (6,3km/h) dazu, plus 4km/h ergibt (gerundet) 11km/h. Sein Tacho hätte also auch 63+11 = 74 anzeigen können ohne das wir definitiv wüßten, ob ihm jetzt ein Fahrverbot droht.

 

MfG

 

Thomas

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Guest Michael

@Guest:

 

So steht's in der Richtlinie drin - hab das 1:1 so übernommen. Mathematisch gibt das keinen Sinn, weiß ich selber.

Der Verordnungsgeber wollte damit sagen:

Die wahre Geschwindigkeit darf sich um max. 10% + 4 km/h vom angezeigten Wert unterscheiden.

Beispiel: wahre Geschwindigkeit 100 km/h -> Tachoanzeige max. 114 km/h.

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Rechnungen hin, Formel her....

Fakt ist, dass die Tachos der heutigen Fzge. eben keine so grosse Voreilung mehr haben (dürfen) wie die alten.

 

@Chris

Bei Dir könnte es ganz ganz knapp werden, aber durchaus noch reichen.

Entscheidend ist, wie genau Deine 70 waren. Waren es vielleicht doch ZWEI km/h drunter (prima) oder ZWEI km/h drüber (sch...e) :lol:

Bei einem Seat LEON habe einmal eine Voreilung von 6km/h bei angezeigten 70km/h ermittelt. Dann hätten wir 61km/h (bei Abzug von 3km/h), was ein + von 31km/h wären....

 

Einfach mal Abwarten was ins Haus flattert. Alles andere ist reine Spekulation...

 

Ich drücke Dir die Daume dass es reicht :D

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@Michael

 

Ich hatte erst gewisse Zweifel, aber Du hast vollkommen Recht: so steht es drin, ohne klärende Hinweise :lol:

Und bei solch hanebüchernen Unsinn soll man noch voller Hochachtung, Respekt und Demut zur Obrigkeit aufschauen?

Spontan kommt mir jetzt die Folteranwendung für des Terrorismus _Verdächtige_ im Sinn. Wer würde unter der Folter kein Geständnis ablegen? So erhalten wir eine aussagekräftigere PKS: jeder Tatverdächtige gesteht, 100% Erfolgsquote! Ein Hoch auf Innenminister (und damit auch Polizeichef) Schönbohm! :lol::D

Sollen eigentlich Polizisten, die sich aus Gewissensgründen der Folteranwendung widersetzen, ihrerseits gefoltert werden?

 

Geschichte wiederholt sich, Nietzsche (u.A.) hatte Recht :lol:

 

MfG

 

Thomas

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