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In Der Schweiz Mit Dem Mietwagen Geblitzt


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Hallo zusammen,

 

ich bin mit einem Mietwagen - Audi - (Das Auto wurde auf Meine Firma in der ich arbeite gebucht) auf der Autobahn mit ca. 150/155 Km/h (Tachowert, exklusive Toleranz) geblitzt (Stationäre Blitzanlage) worden. Leider weiß ich nicht, ob in diesen Streckenabschnitt 100 oder 110 Km/h vorgeschrieben war.

Kann mir jemand sagen ob? und wenn was auf mich zukommt - bekommt die Autovermietung den Bescheid und leitet das an meine Firma weiter?

 

Vielen Dank.

Peterpan

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es gibt im ganzen land kein 110km/h tempolimit. entweder galt :vogelzeig: oder :kopfschuettel:, was :wacko: bedeutet.

 

weisst du noch, wo es war? (welche autobahn und ort) dann könnte ich dir wohl sagen, ob 100 oder 120 galt.

 

Die Mietwagenfirma wird wohl den Mieter als auch den Lenker angeben, der musste ja bei Vertragsabschluss angegeben werden.

 

bei :wacko: gibts eine ordnungsbusse im umfang von Fr. 180 - Fr. 260, bei :unsure: wars ziemlich sicher eine schwere Widerhandlung gegen das SVG, was mindestens 3 Monate Fahrverbot in der CH und ein Bussgeld im Umfang von ca. Fr. 600 - Fr. 1000 zur Folge hätte. Hinzu kommen Schreib- und Administrativgebühren im Umfang von nochmals ca. Fr. 500.-

 

Die Frage stellt sich, ob du drum herum kommen kannst. Wurde von vorne oder von hinten geblitzt? Kannst Du die CH für ein paar Jahre meiden?

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Hallo zusammen,

 

also wo es genau war kann ich leider nicht mehr sagen.

Ich fuhr die Strecke Basel -> Luzern -> nach Mailand (also die A2). Was ich weiss ist, dass 2-3 Km später ein tempolimit von 100 Km/h galt.

Davor war es mal 100 mal :cop01: . Kurz bevor ich geblitzt wurde fuhr ich an einigen Autos vorbei, die nicht wesentlich langsammer fuhren als ich, daher hoffe ich, dass ein Tempolimit von 120 galt.

 

Ja in dem Mietvertrag, der auf meinen Arbeitgeber ausgestellt ist, stehe ich als Fahrer inkl. Anschrift etc. drin. Kommt der Bescheid zu mir nach Hause oder zu meinem Arbeitgeber? Weiß das jemand von euch?

 

Geblitzt wurde ich von vorne!

In der CH war ich das erste mal in meinem Leben. Ich denke, dass ich auch nicht soo schnell da durchfahren muss, aber man weiß es ja nie!

 

Mit der Kreditkarte wurde nicht beszahlt. Ich denke, dass mein Arbeitgeber das nur auf Rechnung zahlt zumindest wurde das Auto so reguliert.

 

Eine Frage habe ich noch, gibt es ein ungef. Zeitangabe wann die sich melden (2-3 Monate, 4 -7 Wochen?!?!)?

 

Okay, dann werde ich mal hoffen, dass ein Tempolimit von 120 Km/h galt.

 

Besten Dank.

 

P.S: Ich melde mich sobald was kommt.

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Keine Kreditkarte ist schon mal gut! Die können dann nicht willkürlich Bußgelder abbuchen.

 

Warten, was aus der CH kommt.

 

Keinesfalls Briefe von denen "ungesehen" liegen lassen, es sei denn, man meidet die CH definitiv für ca. 5 Jahre.

 

Ansonsten beim Bussenbescheid per Einschreiben Einsprache einlegen.

 

Man kann auch ganz einfach "ich war's nicht" antworten. Dann liegt die Beweislast für den Nachweis der Fahrereigenschaft erst mal bei der CH-Behörde. Bevor das nicht erbracht wurde, keine Bestrafung.

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Guest Tim002
Ja in dem Mietvertrag, der auf meinen Arbeitgeber ausgestellt ist, stehe ich als Fahrer inkl. Anschrift etc. drin. Kommt der Bescheid zu mir nach Hause oder zu meinem Arbeitgeber? Weiß das jemand von euch?

Die Frage ist nur, ob du dich vom Bussen Einkassieren drücken kannst.

 

Man kann auch ganz einfach "ich war's nicht" antworten. Dann liegt die Beweislast für den Nachweis der Fahrereigenschaft erst mal bei der CH-Behörde. Bevor das nicht erbracht wurde, keine Bestrafung.

 

Nö!

 

Hat zwar nichts mit diesem Mietwagen Fall zu tun, aber trotzem:

 

Wenn der Fahrzeughalter nicht mindestens

Umstände dafür geltend machen kann, dass

und warum er nicht gefahren ist, kann er sich

nicht erfolgreich auf den Grundsatz "in dubio pro reo"

(im Zweifel für den Angeschuldigten) berufen

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Wenn der Fahrzeughalter nicht mindestens

Umstände dafür geltend machen kann, dass

und warum er nicht gefahren ist, kann er sich

nicht erfolgreich auf den Grundsatz "in dubio pro reo"

(im Zweifel für den Angeschuldigten) berufen

 

Er ist nicht gefahren, weil ein anderer gefahren ist. Das ist doch mal ein Umstand, den er doch "geltend machen" kann.

 

Oder was für "Umstände" wollen die da wissen??

 

Ganz sicher ist, dass eine trotz fehlendem Nachweis der Fahrereigenschaft verhängte Schweizer Strafe in D'Land garantiert nicht eingetrieben wird.

 

In Sachen Verkehrsrecht können A und CH von D'Land lernen. In Sachen Steuerrecht genau andersherum ....

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Guest Tim002

Bussen werden sowieso nur zwischen diesen Ländern "eingetrieben":

 

Als Grenzgebiete gelten in der Bundesrepublik Deutschland:

– in Baden-Württemberg die Gebiete der Regierungsbezirke Freiburg, Tübingen

und Stuttgart,

– in Bayern die Gebiete der Regierungsbezirke Schwaben, Oberbayern und

Mittelfranken,

in der Schweizerischen Eidgenossenschaft:

– die Gebiete der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Schaffhausen,

Zürich, Thurgau und St. Gallen.

 

Beschwerde einreichen lohnt sich wirklich nur dann, wenn ein offensichtlicher Irrtum vorliegt.

 

Wenn die Praxis so gehandhabt wird wie in Deutschland, so müsste man Bussen aufgrund von Radarfotos

einstellen. So gesehen könnte man in der Schweiz gegen jeden Blitz Einspruch erheben. Falls dies doch einer tut,

der bekommt dafür eine saftige Busse wegen Irreführung der Justiz.

 

Wenn dann einfach nicht zahlen wie dieser:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=30069

 

Bei schweren Vergehen kann dann immer noch im Herkunftsland Anzeige eingereicht werden.

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Beschwerde einreichen lohnt sich wirklich nur dann, wenn ein offensichtlicher Irrtum vorliegt.
... oder wenn keine Fahreridentifizierung möglich und außerdem die Angehörigen z.B. die CH-Befragungen nicht fürchten (bspw. dann wenn sie garnicht in der CH wohnen)

 

Wenn die Praxis so gehandhabt wird wie in Deutschland, so müsste man Bussen aufgrund von Radarfotos

einstellen.

 

So gehört sich das. (Gut, in D'Land gibt es dann dafür das unangenehme Fahrtenbuch, das die CH für privatfahrer wohl nicht hat. Aber doch keine Bestrafung für eine Tat ohne Nachweis der Täterschaft!).

 

Mittlerweile stellen die Ösis in grenznahe Abschnitte Frontblitzer rein, weil Piefke beim Heckblitzen aufgrund fehlender Fahreridentifizierung nichts zu befürchten hat! (sei denn, er zahlt "freiwillig" .... oder weiß die Rechtslage überhaupt nicht).

 

So gesehen könnte man in der Schweiz gegen jeden Blitz Einspruch erheben
Na, das kann man konkret jetzt schon!

 

Falls dies doch einer tut, der bekommt dafür eine saftige Busse wegen Irreführung der Justiz ...

 

.... oder läßt sich von Drohgebärden und einseitigen Informationen nicht beirren und spart das Geld.

 

Wenn dann einfach nicht zahlen wie dieser:

 

... sollte man natürlich nicht (wenn man die CH nicht abschreiben will), immer Einsprache mit Einschreiben versenden! Bei "Totstellen" tun die natürlich, was am einfachsten fällt, ihn verknacken.

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Vielen dank für die zahlreichen Rückmeldungen,

 

ich habe noch eine Kleinigkeit vergessen bzw. ist mir entgangen:

 

Als Fahrer ist meine Frau und meine wenigkeit eingetragen - Ist bei der Mietwagenfirma auch so eingetragen bzw. mussten wir so angeben - (es war eine längere Fahrt, daher wollten wir uns eben abwechseln).

Kann man da was rausholen?!?! - nach dem Motto "zeigt erstmal das Foto", da es durchaus sein kann, das meine Frau gefahren ist! - macht jetzt für uns kein unterschied aber viellecht wird es eingestellt weil ......

 

Schöne Grüße

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Guest Tim002
nach dem Motto "zeigt erstmal das Foto", da es durchaus sein kann, das meine Frau gefahren ist! - macht jetzt für uns kein unterschied aber viellecht wird es eingestellt weil ......

 

Da es um einen Firma handelt, so ist die Firma verpflichtet den Fahrer anzugeben. (Juristische Person) Ansonsten wären weitere rechtliche Möglichkeiten gegen die Firma möglich. Ob die Firma den Fahrer decken würde und dafür selber eine Strafe kassieren würde?

 

Genauer Text, Kanton bleibt ungenannt:

 

Erfolgt die Zahlung der Busse innerhalb von 30 Tagen nach Empfang dieser Anzeige, wird die Übertretung ohne weitere Kosten im einfachen Ordnungsbussenverfahren rechtskräftig erledigt. Wenn innerhalb der Frist weder die Busse bezahlt noch die Personalien der verantwortlichen Fahrzeuglenkerin oder des verantwortlichen Fahrzeuglenkers bekanntgegeben werden, wird das ordentliche Verfahren mit Verzeigung an das zuständige Statthalteramt eingeleitet. Einsprachen gegen diese Anzeige können nur in schriftlicher Form entgegengenommen werden. Die Übertretung ist mit Front- bzw. Heckfotos dokumentiert.

 

Dieser Text schliesst die Lücken vor 2006. :cop01:

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Ansonsten wären weitere rechtliche Möglichkeiten gegen die Firma möglich....
... nur Konsequenzen kaum zu befürchten, wenn die Firma außerhalb der CH sitzt.

 

Ob die Firma den Fahrer decken würde und dafür selber eine Strafe kassieren würde?

 

Da das Risiko "selber Strafe kassieren" bei auslandsansässigen Firmen nicht besteht - es sei denn, sie zahlen freiwillig an die CH - , spricht wohl nichts dagegen, den Fahrer zu "decken" :cop01:

 

Die Übertretung ist mit Front- bzw. Heckfotos dokumentiert.

 

Will das heißen, entweder mit Front- oder mit Heckfotos, oder mit beiden?

 

Dieser Text schliesst die Lücken vor 2006.

 

Welche ...?

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Ob die Firma den Fahrer decken würde und dafür selber eine Strafe kassieren würde?

 

Da das Risiko "selber Strafe kassieren" bei auslandsansässigen Firmen nicht besteht - es sei denn, sie zahlen freiwillig an die CH - , spricht wohl nichts dagegen, den Fahrer zu "decken" :cop01:

 

 

 

Kommt wohl auf die Firma an.

 

Lügen, falsche Angaben etc., = vertrauensunwürdig (war ja wohl eine Dienstfahrt)

 

Da kann man auch rausgeschmissen werden.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

Edited by hartmut
[/quote] gesetzt
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  • 3 weeks later...

Hallo zusammen,

 

da bin ich wieder den ich habe Post bekommen (natürlich wie immer kommen die Breife pünktlich zum Wochenende, damit man sich freuen kann!).

Es ist nicht wie gedacht an die Firma gegangen, liegt anscheinend daran, dass ich als Fahrer eingetragen war.

Nun gut nun zu dem Brief:

 

Absender ist: Polizei BASEL-LANDSCHAFT 4415 LAUSEN (SCHWEIZ)

=============================================

 

Es steht folgende drin:

 

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

 

nach Auskunft des Kraftfahr-Bundesamtes KBA sind sie Halter bzw. halterin des nachfolgend aufgeführten Kraftfahrzeuges. Mit unserem automatischen Verkehrsüberwachungs-System wurde festgestellt, dass die Lenkerin oder der Lenker dieses Fahrzeuges folgende Verkehrsübertretung begangen hat:

 

Kontrollschild: X-YZ 1234 (D)

Übertretungsort: Tenniken, Autobahn A2, Bergspur, KM 26.800 (DGK)

Fahrtrichtung: Luzern / Bern

Fahrzeug: Personenwagen

Datum: xyz

Uhrzeit: xyz

 

Gemessene Geschwindigkeit 145 km/h (Ich bin mir fast 99% sicher es waren 150-155km/h - oder Audi lügt na, ja)

Abzug Sicherheitsmarge: - 6 km/h

Massgebende Geschwindigkeit: 139 km/h

Abzug Geschwindigkeitsbegrenzung: 120 km/h

________________________________________

Geschwindigkeitsüberschreitung: 19 km/h

________________________________________

 

Ziffer 303.3 d Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen um 16-20 km/h

 

Bussenbetrag CHF 180

Bussenbetrag EUR 108.33

 

... und dann kommt nur noch zu Zahlen innerhalb von 30 Tagen etc.

 

 

Ich sage mal so ich bin noch mit einen blauen Auge davon gekommen obgleich ich in den kommenden Wochen/Monaten/Jahren ich in die Schweiz muss ich werde der ruhetwegen den Betrag Zahlen, weil es ja noch verschmerzbar ist.

 

Ich frage mich nur warum die kein Foto geschickt haben. Über 100 Euronen und noch nicht mal ein Errinerungsfoto <_<(

 

Grüße

peterpan

 

P.S: interessant finde ich auch, dass die Überweisung an eine deutsche Bank geht Namens: Deutsche Bank Rheinfelden. Ich dachte schon ich muss auch noch Gebühren wegen Auslandsüberweisung zahlen.

 

P.S.S: Ach so der Bescheid ist, zumindest bei mir, nach ca. 7 Wochen gekommen.

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Gemessene Geschwindigkeit 145 km/h (Ich bin mir fast 99% sicher es waren 150-155km/h - oder Audi lügt na, ja)

 

 

Ich frage mich nur warum die kein Foto geschickt haben. Über 100 Euronen und noch nicht mal ein Errinerungsfoto <_<(

 

1. Das die Radarkasten auf Autoabschnitten im Kanton BL 10km/h weniger registrieren ist möglich. Es ging noch nicht lange das Gerücht hoch, dass

die Marge gestrichen wurde, weil die Einnahmen zu gering waren (Baustelle). Dies löste einige heftige Debatte aus. Wie momentan wirklich der Stand ist, weiss nur die Polizei.

 

2. Ein Radarfoto hat für die Polizei keinerlei Bedeutung. (Stand: sept. 2007)

siehe auch

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Ein Radarfoto hat für die Polizei keinerlei Bedeutung ....
... fürs Gericht hingegen schon, wenn z.B. auf dem Bild eine 20jährige Dame fährt und der Halter, ein 80jähriger Opa, für diesen Verstoß nicht zahlen will.

 

Oder wenn eben kein Fahrer auf dem Bild erkennbar ist, und der Halter widerspricht, ist mit Verfahrenseinstellung zu rechnen.

 

@peterpan:

 

Ich frage mich nur warum die kein Foto geschickt haben.

 

Z.B. weil sie überhaupt keins mit Fahrer drauf haben, und damit nur auf die Ehrlichkeit bzw. Angst des Geblitzten basierend die Buße fordern (klappt bei Deutschen ja recht gut - ob die so Bögen auch nach RO, BG, SRB, BIH, TR ... versenden?)

 

Bestreitet der Adressat seine Fahrereigenschaft, in dem er z.B. auf Angehörige verweist, und die haben kein oder schlechtes Frontfoto, so ist mit der Verfahrenseinstellung zu rechnen. Dazu muss natürlich ein Einspruch vom Adressaten nachweisbar (Einschreiben) zugegangen sein.

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Ich frage mich nur warum die kein Foto geschickt haben.

Z.B. weil sie überhaupt keins mit Fahrer drauf haben, und damit nur auf die Ehrlichkeit bzw. Angst des Geblitzten basierend ....

Ist immer so: Die Schweizer verschicken nie ein Foto, dies bekommt man nur auf verlangen, (evtl. Geiz) :licht: ?? und dazu meist in minderwertiger Qualität als wirklich vorhanden!

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Bestreitet der Adressat seine Fahrereigenschaft, in dem er z.B. auf Angehörige verweist, und die haben kein oder schlechtes Frontfoto, so ist mit der Verfahrenseinstellung zu rechnen. Dazu muss natürlich ein Einspruch vom Adressaten nachweisbar (Einschreiben) zugegangen sein.

 

Zu dem Thema möchte ich defintiv nicht mehr viel schreiben. Aber dies ist ein reiner Irrglauben und grobe Falschinformation!

 

Schweizerpraxis wird sicher nicht wegen ausländischen Automobilisten geändert.

 

Nebenbei:

Der oben genannte Radarkasten ist online und digital.

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(AutobahnDriver @ 17.09.2007, 15:58) *

Bestreitet der Adressat seine Fahrereigenschaft, in dem er z.B. auf Angehörige verweist, und die haben kein oder schlechtes Frontfoto, so ist mit der Verfahrenseinstellung zu rechnen. Dazu muss natürlich ein Einspruch vom Adressaten nachweisbar (Einschreiben) zugegangen sein.

 

[...] Aber dies ist ein reiner Irrglauben und grobe Falschinformation!

 

Warum schreibt dann der Rechtsanwalt das Gleiche ....?

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