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Zustellung Eines Bußgeldbescheides Ohne Datumvermerk Auf Niedergelegte


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Der Zusteller versichert doch nur, dass er das Schriftstück am XX.XX.20XX um XX:XX Uhr in den Kasten geworfen und somit zugestellt hat. Dieses Datum und diese Uhrzeit werden der Behörde auf der PZU mitgeteilt.

 

Ob das Datum und/ oder die Uhrzeit auf dem Umschlag des Bescheides steht oder nicht oder falsch angegeben ist, spielt für die Zustellung keine Rolle. Wenn das Ding im Kasten ist, dann ist es zugestellt.

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nicht ganz - der Zusteller unterschreibt (sinngemaess): "Ich habe das Datum (und ggf. Uhrzeit) auf dem Umschlag notiert" - und wenn das eben nicht stimmt, hat er in einer Urkunde etwas falsches zugesichert.

 

Dass es fuer die Zustellung keine Rolle spielt, aber die Urkunde ist (zumindest teilweise) falsch!

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Du kannst ja den Zusteller wegen Falschbeurkundung im Amt anzeigen. Im betroffenen Verfahren wird das vermutlich ein heilbarer Mangel sein, den dann der Zeuge/Zusteller vor Gericht -falls es zu einer Verhandlung kommen sollte- erklärt, was da genau bei der Zustellung passiert ist.

StGB § 348
Falschbeurkundung im Amt

(1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Ich bezweifle, daß ein Postzusteller Amtsträger ist.

 

 

Keine Ahnung ob er es ist oder nicht. Vielleicht ist er einem Amtsträger gleichgestellt? Früher gab es ein Postamt. Aus der Zeit stammt die Postzustellurkunde, die der Postbote ausfüllte und zurück sendete.

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Kommt darauf an wer zustellt.

 

Ist er noch ein (Post)Beamter dann Nr. 2, ansonsten Nr. 3

 

Edit:

Bei privaten Zustelldiensten war/ist dies umstritten. Insbesondere wenn weitere Subunternehmer etc. eingeschaltet werden.

Edited by Gast225
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