mic 42 Posted April 13, 2015 Report Share Posted April 13, 2015 Der Zusteller versichert doch nur, dass er das Schriftstück am XX.XX.20XX um XX:XX Uhr in den Kasten geworfen und somit zugestellt hat. Dieses Datum und diese Uhrzeit werden der Behörde auf der PZU mitgeteilt. Ob das Datum und/ oder die Uhrzeit auf dem Umschlag des Bescheides steht oder nicht oder falsch angegeben ist, spielt für die Zustellung keine Rolle. Wenn das Ding im Kasten ist, dann ist es zugestellt. Quote Link to post Share on other sites
Geblitzter 1 Posted April 13, 2015 Report Share Posted April 13, 2015 nicht ganz - der Zusteller unterschreibt (sinngemaess): "Ich habe das Datum (und ggf. Uhrzeit) auf dem Umschlag notiert" - und wenn das eben nicht stimmt, hat er in einer Urkunde etwas falsches zugesichert. Dass es fuer die Zustellung keine Rolle spielt, aber die Urkunde ist (zumindest teilweise) falsch! Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 13, 2015 Report Share Posted April 13, 2015 Du kannst ja den Zusteller wegen Falschbeurkundung im Amt anzeigen. Im betroffenen Verfahren wird das vermutlich ein heilbarer Mangel sein, den dann der Zeuge/Zusteller vor Gericht -falls es zu einer Verhandlung kommen sollte- erklärt, was da genau bei der Zustellung passiert ist.StGB § 348Falschbeurkundung im Amt(1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 413 Posted April 13, 2015 Report Share Posted April 13, 2015 Mittlerweile werden als Zusteller alle möglichen Leute beschäftigt. Ob die alle wissen, was sie tun ?Aber man wollte von Staats wegen eben alles privatisieren...... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 14, 2015 Report Share Posted April 14, 2015 Ich hatte schon zweimal eine PZU die an völlig fremde Dritte zugestellt wurden, was ich nur hintenherum herausbekommen habe. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted April 14, 2015 Report Share Posted April 14, 2015 Du kannst ja den Zusteller wegen Falschbeurkundung im Amt anzeigen.Ich bezweifle, daß ein Postzusteller Amtsträger ist. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 14, 2015 Report Share Posted April 14, 2015 Ich bezweifle, daß ein Postzusteller Amtsträger ist. Keine Ahnung ob er es ist oder nicht. Vielleicht ist er einem Amtsträger gleichgestellt? Früher gab es ein Postamt. Aus der Zeit stammt die Postzustellurkunde, die der Postbote ausfüllte und zurück sendete. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted April 15, 2015 Report Share Posted April 15, 2015 Früher gab es auch noch Postbeamte. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 15, 2015 Report Share Posted April 15, 2015 Du kannst ja den Zusteller wegen Falschbeurkundung im Amt anzeigen.Ich bezweifle, daß ein Postzusteller Amtsträger ist. Tja dann nehme man halt die Legaldefinition in § 11 Absatz 1 Nr. 2 StGB.http://dejure.org/gesetze/StGB/11.html Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted April 15, 2015 Report Share Posted April 15, 2015 Und? Wo sortierst Du da wie den Zusteller welcher-Post-auch-immer ein? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 15, 2015 Report Share Posted April 15, 2015 (edited) Kommt darauf an wer zustellt. Ist er noch ein (Post)Beamter dann Nr. 2, ansonsten Nr. 3 Edit:Bei privaten Zustelldiensten war/ist dies umstritten. Insbesondere wenn weitere Subunternehmer etc. eingeschaltet werden. Edited April 15, 2015 by Gast225 Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 413 Posted April 15, 2015 Report Share Posted April 15, 2015 Richtig, er gilt dann als Amtsträger. Quote Link to post Share on other sites
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