Guest Tshoco Posted August 16, 2007 Report Share Posted August 16, 2007 Hallo, einer meiner Elternteile (wir sind deutsche Staatsbürger) sind mit meinem Auto nach Östereich gefahren und haben es in einem Naturschutzgebiet geparkt. Mir wird nun folgendes zur Last gelegt: "...[parken] außerhalb von Parkplätzen und außerhalb der unmittelbaren Nähe von Wohngebäuden im Naturschutzgebiet Karwendel...""Sie haben dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 45 Abs 1 lit d) des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005 ...., begangen". Ich werde nun zur schriftlichen oder persönlichen Äußerung aufgefordert, das Strafverfahren wird natürlich auch ohne meine Anwesenheit/Äußerung durchgeführt. Meine Fragen sind nun:a) Wie hoch wird in etwa die Strafe sein?b) Kann ich dafür in Deutschland Punkte bekommen, ich bin nämlich noch in der Probezeit; oder geht sowas gar nicht, da es in Ö kein Punktesystem gibt?c) hat das sonstige Konsequenzen, was passiert wenn ich nicht zahle? Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted August 16, 2007 Report Share Posted August 16, 2007 Nach §45 Tiroler Naturschutzgesetz ist eine Maximalstrafe von 20.000 € vorgesehen. Die Buße sollte in deinem Fall deutlich unter diesem Wert liegen, wie Hoch sie aber tatsächlich sein wird, liegt im Ermessen der Behörde.Punkte bekommst du dafür natürlich keine. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tshoco Posted August 16, 2007 Report Share Posted August 16, 2007 erstmal danke für die schnelle antwort kannst du vielleicht eine grobe schätzung machen? also werden es weniger als 100 € sein oder einige hundert € (was ich jetzt mal nicht glaube) etc. Hat es überhaupt einen Sinn mich dazu zu äußern, bzw. kann ich etwas tun um die Strafe zu verkleinern Quote Link to post Share on other sites
AutobahnDriver 0 Posted August 16, 2007 Report Share Posted August 16, 2007 Parkverstoß ==> keine Fahrerfeststellung ==> keine Strafeintreibung in D (es sei denn, jemand gibt zu, gefahren zu sein) Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted August 16, 2007 Report Share Posted August 16, 2007 So wie ich die Schluchtenscheisser kenne, wirst du wohl auf keinen Fall unter 100€ wegkommen.Was noch interessant wäre, ist die Frage ob solche Bußgelder überhaupt im Ausland vollstreckt werden können. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tshoco Posted August 16, 2007 Report Share Posted August 16, 2007 Parkverstoß ==> keine Fahrerfeststellung ==> keine Strafeintreibung in D (es sei denn, jemand gibt zu, gefahren zu sein) klingt gut wie lang darf ich mich dann in Ö nicht mehr blicken lassen, wenn ich nicht zahle? Quote Link to post Share on other sites
Verdi 0 Posted August 26, 2007 Report Share Posted August 26, 2007 Du müsstest auf jeden Fall schreiben, nicht gefahren zu sein bzw das KFZ nicht abgestellt zu haben. Nach dem T NatSchG gibt es keine Auskunftspflicht (wie im Parlabgabegesetz oder im KFG). Schreib aber ja nicht in die Rechtfertigung, Deine Eltern hätten geparkt. Quote Link to post Share on other sites
Verdi 0 Posted August 26, 2007 Report Share Posted August 26, 2007 Ich finde einen solchen Tatbestand im Gesetz nicht (Parken im Naturschutzgebiet). Sag einfach, daß du es nicht warst und es nicht gewesen sein kannst, weil ........ Quote Link to post Share on other sites
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