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Geparktes Auto wird durch öffnen der Tür verkratzt


Guest chriskmuc

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Guest chriskmuc

Hallo,

 

eine prinzipielle Frage. Mein Auto wird regelmässig an der Seite beschädigt. Da andere in jede noch so kleine Parklücke einfahren müssen bzw. bei dem Firmenparkplatz sich notorisch an die in der Regel zu engen Parkplatzmarkierungen halten. Beim Öffnen der Tür haben Sie dann nicht genug Platz und stossen so Ihre Fahrertür gegen mein Auto - dabei wird mehrmals im Jahr mein Auto verkratzt (wenn auch nur minimal - teilweise aber sogar bis aufs Blech!)

 

Meine Frage, muss man sich das Gefallen lassen, oder kann man sich das auch mal auf deren Kosten neu lackieren lassen. Vor allem wenn's dort einmal anfängt zu rosten - würde ich gerne einen einmal dazu verdonnern.

 

Ich würde mich ja nicht aufregen, wenn der Abstand gross genug ist und aus Versehen mal die Tür ans andere Auto geht. Wenn man aber bewusst so eng einparkt, dass man zwangsläufig seine eigene Tür gegen das andere Auto drücken muss um aussteigen zu können - dann finde ich das als vorsätzliche Sachbeschädigung. Wie seht Ihr das?

 

Welche Versicherung müsste ggf. den zahlen? Die KFZ- oder die Privathaftpflicht?

 

Gruss, Chris

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Kommt es zu einem nicht völlig bedeutungslosen Schaden (man geht hier von 20 Euro als Grenze aus) liegt ein Verkehrsunfall vor, somit zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung.

 

Entfernt sich der Verursacher, begeht er eine Unfallflucht.

 

(Die Grenzen zwischen KFZ-Haftpflicht und Privathaftpflicht sind streckenweise fließend. Schiebe ich z.B. den vollen Einkaufswagen vom Supermarkt zu meinem Auto uns stoße dabei gegen ein fremdes Fahrzeug, so werden diese Ladetätigkeiten durch die KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt, mit der Folge, daß die Prämie steigt, bringe ich den leeren Einkaufswagen hingegen von meinem Fahrzeug zum Sammelplatz und stoße gegen ein fremdes Fahrzeug, so wird der Schaden von der Privathaftpflichtversichung getragen, bei der es ja bekannterweise keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt)

 

Gruß

Goose

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Wichtig wäre auch die Info, wo denn das nun genau passiert!

Du schreibst hier von einem Fimenparkplatz... Also möglicher Weise "nicht öffentlicher Verkehrsraum" in dem Falle wäre es keine VKU sondern lediglich eine Sachbeschädigung wo die Privathaftpflicht zahlen müsste.

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Da andere in jede noch so kleine Parklücke einfahren müssen bzw. bei dem Firmenparkplatz sich notorisch an die in der Regel zu engen Parkplatzmarkierungen halten.

jeder definiert seinen parkplatz anders. ich persönlich steig zur not auch aus dem kofferraum aus, während ich auch leute kenne, die sich aufregen, wenn sie nicht beide türen sperrangelweit aufmachen können (beim seitwärtsparken).

deine definition interessiert mich.

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Guest chriskmuc

Hi Gosse,

 

also der Schaden von 20 Euro wird ja ohne weiteres überschritten, wenn lackiert werden muss.

 

Da fällt mir noch was ein, wenn die Privathaftpflicht zahlen müsste (da Firmenparkplatz) - könnten die meisten Privathaftpflichtversicherungen sich evt. auch weigern zu zahlen? Da Sie eben dann argumentieren, das war eine "vorsätzliche Sachbeschädigung" - kenne im Moment nicht das kleingedruckte bei den Privathaftpflichtversicherungen.

 

Die Parkplatzmarkierungen sind gerade breit genug, wenn man nur mit kleineren Mittelklasseautos genau einparkt.

 

Normaleweise parke ich gut und mittig ein. Das Problem ist halt, dass wenn ich sehe das ich die Tür nicht ohne Beschädigung meines Nachbarautos öffnen kann, wenn ich mittig einparken würde, dann parke ich bei der Markierung nicht mittig, sondern parke so ein, dass ich die Tür problemlos öffnen kann. Das Problem ist eben dann, das gewisse Leute einen "fast kompletten" Parkplatz rechts neben mir frei lassen, da sie sehen, dass der Parkplatz zu klein ist, wenn Sie sich an die Markierung halten würden. Anstatt die Markierung zu ignorieren, parken Sie in die übernächste Markierung ein. Später sind diese begehrten Parkplätze zugeparkt und anstatt weiter weg zu parken (wo es immer noch genug Parkplätze geben würde) nutzen nun einige Leute diese kleinen Parklücken. Sie können zwar einparken, aber nicht mehr aussteigen ohne die Tür gegen das Nachbarauto zu drücken.

 

Zur Definition. Nun eine Parklücke muß so gross sein, dass ich meine Fahrertür und der Fahrer des Autos rechts von mir seine Fahrertür so weit aufmachen kann um problemlos ein-/aussteigen zu können, ohne die Tür an das benachbarte Auto drücken zu müssen.

 

Ich steige zur Not auch bei der Beifahrerseite ein. Aussteigen weniger, da ich gar nicht erst einparken würde, wenn noch genügend andere Parkplätze frei sind.

 

Ein paar Beschädigungen hätten auch verhindert werden können. Wenn so eingeparkt worden wäre, dass Beifahrertür an Beifahrertür grenzt. Aber so parken diese Leute in der Regel auch nicht ein.

 

Gruss, Chris

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@ chrismuc:

 

Da fällt mir noch was ein, wenn die Privathaftpflicht zahlen müsste (da Firmenparkplatz) - könnten die meisten Privathaftpflichtversicherungen sich evt. auch weigern zu zahlen? Da Sie eben dann argumentieren, das war eine "vorsätzliche Sachbeschädigung" - kenne im Moment nicht das kleingedruckte bei den Privathaftpflichtversicherungen.

 

Das Kleingedruckte kenne ich leider auch nicht und finde es auch nicht auf anhieb in meinen eigenen Vers.Unterlagen.

Allerdings, kann ich dir soviel verraten, als dass es verdammt schwer wird, einem VT eine vorsätzl. Sachbeschädigung zu beweisen.

Das würde ja heißen, die hauen die Tür absichtlich an dein Auto... Was ich mir wahrlich schwer vorstellen kann. Zudem würde das wohl keiner Zugeben.

Selbst wenn sie sich einer zu kleinen Parklücke bewusst wären, ist es höchstwahrscheinlich grad mal grob fahrlässig aber nicht vorsätzlich.

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Mal ein anderer Punkt:

 

Ich habe mal gelesen, daß es für markierte Parkplätze Richtwerte bzgl. der Größe gibt - ich glaube 5,00 x 2,50 Meter (finde leider die Quelle nicht mehr) :( .

 

Wenn das stimmt (bitte um Korrektur falls ich falsch liege) sollte dies doch für 98% aller gängigen Fahrzeuge ausreichen.

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Guest chriskmuc
Ich habe mal gelesen, daß es für markierte Parkplätze Richtwerte bzgl. der Größe gibt - ich glaube 5,00 x 2,50 Meter (finde leider die Quelle nicht mehr) :( .

Habe heute nachgemessen - laut Parkplatzmarkierung ist für jedes Auto nur 2,28 m Platz.

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Ich habe in einem anderen Forum ebenfalls etwas ueber Richtwerte gelesen, aber es gibt unter bestimmten Umstaenden auch Ausnahmen, unter denen diese Richtwerte unterschritten werden duerfen. Irgendetwas habe ich da gelesen von seltenem Ein- und Ausparken ...

Aber du kannst sicher sein, ein Betreiber eines Parkhauses/-platzes wird mit ziemlicher Sicherheit das so hinbekommen, dass der unter diese Ausnahmeregel faellt, denn dann kann er mehr Parkplaetze anlegen. Und ein Firmenparkplatz ist, denke ich, privat - und auch dort laesst sich die Sache wohl so darstellen, dass die kleineren Masse genommen werden duerfen.

 

Bauamt des Landkreises koennte evtl Auskunft geben ueber Richtwerte usw ...

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Muss man sich an die Markierung eigentlich halten? Oder ist die Markierung auch nur als "Einparkhilfe" gedacht (Parkhaus mal ausgeschlossen).

Natürlich sollte man sich an die Markierung halten, denn sonst kann es schnell mal ein Knöllchen geben wegen unnötigen Platzverbrauch oder wie das heißt. Die :D können den genauen Tatbestand dir sicher nennen.

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