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BuGeBe als "Annahme verweigert"...


Guest Neuling

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Guest Neuling

Hi Leute!

Was passiert, wenn ich allgemein die Post vom Ordnungsamt oder einen Bußgeldbescheid als "Annahme verweigert" bei der Post zurückgehen lasse? Bekomme ich dann richtigen Ärger?

Ich bin nämlich mit 24+ geblitzt worden.

Bitte antwortet mir! Danke!

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Ich habe mal im alten Forum irgendwo gelesen, daß der wenn man ihn einfach ein paar mal wieder in einen öffentlich Briefkasten (der deutschen Post) schmeißt irgendwann als unzustellbar zurückgeht.

 

Stimmt das denn oder war das ne falsche Aussage ?

Ist hier zufällig jemand von der Post dabei ?

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Also wenn das ja sooooo einfach waere!!!!!

Du meinst wohl (wie die kleinen Kinder), wenn du die Augen verschliesst, dann sehen dich die anderen auch nicht!

 

Du hast eine korrekte gueltige Adresse. Und wenn der Bescheid dorthin geht, dann gilt er als zugestellt. Annahme verweigert? Erzaehl dann spaeter auch mal dem Richter, du verweigerst die Annahme der Strafe; glaubst du dann allen Ernstes, dass man sie dir dann erlaesst? Wenn du auf den Bescheid nicht reagierts (egal, ob du ihn einfach liegen laesst oder solche Spielchen wie erwaehnt betreibst), also nicht zahlst, dann geht die Sache halt weiter. Und das wird in jedem Fall schlimmer und unangenehmer!!!

 

Angenommen so ein Bescheid ist wirklich unzustellbar, die Adresse stimmt schon lange nicht mehr (Achtung, Vergehen gegen das Meldegesetz usw) oder warum auch immer ... dann unternimmt man andere Massnahmen, um dich zu suchen und zu finden. (Das Woertchen Fahndung moechte ich noch nicht unbedingt in den Mund nehmen). Und auch dann wird es um eine gute Portion unangenehmer!!!!

 

Solche Kindereien, wie du sie erwaehnst, solltest du schleunigst vergessen. Damit schadest du dir nur!

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Du kannst die Annahme nicht verweigern, der Postbote füllt aus, das der Brief dir zugestellt wurde. Damit fängt die Rechtsmittelfrist gegen den Bescheid das Laufen an. Wenn du den Bescheid jetzt irgendwo hinwirfst, ist das deine Sache, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist er rechtskräftig. Ganz einfach, das reisst keinen Beamten aus dem Sessel.

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