Guest blaustrom45 Posted July 26, 2007 Report Share Posted July 26, 2007 im Dezember 2004 habe ich unseren Fuhrpark bei Toll Collect registrieren lassen.Heute Juli 2007 hat Toll Collect festgestellt, dass für einen LKW die falsche Emissionsklasse angegeben wurde.Weiß jemand, was das für mich zur Folge haben kann? Quote Link to post Share on other sites
Graniti 0 Posted July 26, 2007 Report Share Posted July 26, 2007 im Dezember 2004 habe ich unseren Fuhrpark bei Toll Collect registrieren lassen.Heute Juli 2007 hat Toll Collect festgestellt, dass für einen LKW die falsche Emissionsklasse angegeben wurde.Weiß jemand, was das für mich zur Folge haben kann? Moin, eine Nachzahlung werden diese Herren schon berechnen. Was die BAG raus macht ? Man muß ihnen erstmal nachweisendas Sie dies vorsätzlich gemacht haben oder Tippfehler war. Quote Link to post Share on other sites
Guest blaustrom45 Posted July 26, 2007 Report Share Posted July 26, 2007 mein Problem mit Toll Collect ist, dass die einem immer Absicht und Böswilligkeit unterstellen. Ich habe schon öfter mal die Mautrechnungen reklamiert, immer erfolglos.Die Nachberechnung zahlt die Firma, das ist geklärt. Ist nur dieFrage, ob es Punkte oder irgendetwas gibt Quote Link to post Share on other sites
Graniti 0 Posted July 26, 2007 Report Share Posted July 26, 2007 was hat die maut mit der stvo zu tun. die können höchsten einen eintrag ins zentrale gewerberegister machen. maut und fahrpersonalverordnung gibt es keine punkte.lass die doch unterstellen was sie wollen, ihnen müssen sie das beweisen. vielleicht kommen auch mal unsere beamten und staatsangestellte auf den trichter nicht der staat zahlt ihren lohn und beamtenbezüge, sondern der kunde. hat auch lange gedauert bis unsere fahrer dies begriffen hatten, das ich ihnen nicht den lohn zahl, sondern unsere kunden. Quote Link to post Share on other sites
Guest blaustrom45 Posted August 3, 2007 Report Share Posted August 3, 2007 habe noch nichts wieder gehört. Sobald ich neue Info habe, poste ich das hier. Bin gespannt, was da an Nachzahlung oder Strafe auf mich zukommt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Bersseler Posted August 5, 2007 Report Share Posted August 5, 2007 grundsätzlich gilt die Selbstdeklaration gem. AGB TollCollect (sicher etwas unfein den "Vertragspartnern" aufgedrängt, aber gültig) - Bis 30.09.06 galten noch bezüglich der Emissionsklassen gem. MautHV andere Beträge/km. Bis dahin waren für die Schadstoffklassen 2 & 3 identische Beträge zu entrichten. Ab 01.10.06 trat aber die in der MautHV bereits schon zu Mautstart verankerte Differenzierung der Schadstoffklassen in Kraft.Die Schadstoffklasse 2 rutschte in die schlechteste Kategorie ab - seit dem ist die Schadstoffklasse 3 kostengünstiger. Sollte Ihr Fahrzeug nun vielleicht tatsächlich die Schadstoffklasse 2 besitzen, wurde aber fälschlicherweise mit der Klasse 3 registriert, so tat dies bis zum 30.09.06 keinen Unterschied - kostete ja dasselbe Geld.Sicherlich wurden Sie deshalb von der BAG auch nicht angehalten - kontrolliert worden sind Ihre Fahrer aber sicherlich - die Mautkontrollfahrzeuge müssen einen LKW nicht anhalten, um ihn zu kontrollieren.Die für die Mautentrichtung relevanten Daten sehen diese im Vorbeifahren auf ihrem Bildschirm nach dem Auslesen der OBU.Auch hat TollCollect in der Regel auch keine Veranlassung, Ihnen Briefe über eine falsche Emissionsklasse zu senden.Das geschieht eigentlich nur bei der Erstellung eines Kontrollberichtes, nachdem die Kontrolleure festgestellt haben, das in Ihrer registrierung die falsche Schadstoffklasse hinterlegt ist.Dann bekommt natürlich auch TollCollect den Hinweis als "Ihr" Vertragspartner, das Ihre Registrierung falsch ist.Weiterhin besitzt TollCollect ja Ihre Abrechnungsdaten, Sie erhalten ja einen Abrechnungsnachweis mit gefahrenen Kilometern und geschuldeter Maut. Die hat TollCollect natürlich auch und weiß jetzt auch, das Ihr Fahrzeug durch Ihre "falsche" Selbstdeklaration im Dezember 2004 seit 1.10.06 mit der falschen Emissionsklasse unterwegs ist. Mit der Nacherhebung der Differenz je Kilometer seit dem 01.10.06 sollten Sie in jedem Fall rechnen.Man wird Ihnen sicherlich keinen Vorsatz unterstellen, selbst Fahrlässigkeit steht in Frage, weshalb davon auszugehen sein wird, das außer einem Bußgeld, welches aus einer Kontrolle stammt, von der Ihnen der Fahrer vielleicht noch nicht einmal etwas erzählt hat, keine weiteren Maßnahmen durch das BAG ergriffen werden.Nur die Umpersonalisierung der OBU sollten Sie schnellstens in Angriff nehmen.Im Wiederholungsfall (als Unterrichtungsnachweis zählt auch das Schreiben von TollCollect) kann das Autobahnmautgesetz mit einem Bußgeldrahmen von bis zu 20.000,00 € zuschlagen, d.h. im Falle von Wiederholungen gibt es von Mal zu Mal eine konstante Steigerung! Quote Link to post Share on other sites
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