Guest Joe1 Posted July 21, 2007 Report Share Posted July 21, 2007 Hallo. mir ist etwas dummes passiert. Weil hinter mir einer gedrängelt hat, habe ich mich dazu verleiten lassen auch auf meinen Vordermann etwas mehr aufzufahren. War aber sicher noch okay. Später haben dann die Autos vorne gebremst. Ich depp aber nicht. Habe mich irgendwie nicht getraut, da ich hinten den Drängler so eng gesehen habe, dass ich Angst hatte, dass er mir gleich im Kofferraum sitzt, wenn ich bremse. Also habe ich nur ausrollen lassen. Bin dadurch natürlich viel zu eng auf meinen Vordermann aufgelaufen und just in dem Moment passiere ich eine Brücke mit voller Kamera-Überwachung. Mist. Ich könnte mich ärgern. Was meint ihr? habe ich eine Chance, dass die Polizei das wertet? Ciao Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted July 21, 2007 Report Share Posted July 21, 2007 Da hilft nur abwarten, ob etwas kommt. Generell sollte man sich nie von Dränglern zu unüberlegten Handlungen verleiten lassen, sondern ganz normal reagieren. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 21, 2007 Report Share Posted July 21, 2007 Du hättest erkennbar bremsen müssen, dann hätte es nur Deinen Hintermann erwischt. So ist dieser eventuell sogar fein raus, da sich der Abstand zwischen ihm und Dir möglicherweise sogar erkennbar vergrößert, während Du Deinem Vordermann dichter auf die Pelle rückst. Quote Link to post Share on other sites
Guest Joe1 Posted July 21, 2007 Report Share Posted July 21, 2007 Ja, jetzt hinterher bin ich auch schlauer, aber in dieser Situation hatte ich echt Angst, dass der hinter mir sonst bei mir im Kofferraum sitzt. Nehmen wir mal an, ich bekomme Post, habe ich dann irgendwie Aussicht auf Erfolg, wenn ich meine Gründe darstelle, oder kann ich mir das gleich schenken? Dummerweise ging die Strasse auch noch bergab und ich befürchte, dass siche mein "Ausrollen" gar nicht auf die Geschwindigkeit ausgewirkt hat Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted July 21, 2007 Report Share Posted July 21, 2007 Leider führen die in den Antworten dargestellten Gründe oft dazu, daß zusätzlich vorsätzliches Handeln angenommen werden kann, und sich die Strafe dadurch erhöht. Von daher ist diesbezüglich Vorsicht angebracht. Sollte der Verstoß erheblich sein, hilft eventuell eher eine Prüfung der Messung durch einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt; vielleicht findet der Fehler im Verfahren. Quote Link to post Share on other sites
Guest trafficmaster Posted July 23, 2007 Report Share Posted July 23, 2007 ... Habe mich irgendwie nicht getraut, da ich hinten den Drängler so eng gesehen habe, dass ich Angst hatte, dass er mir gleich im Kofferraum sitzt, wenn ich bremse. Das wird nicht passieren, bei Fahrern die dicht auffahren handelt es sich um kultivierte Schnellfahrer, welche ein überdurchschnittliches Reaktionsvermögen besitzen, immer extrem aufmerksam fahren und Fahrzeugen mit modernsten Bremsanlagen führen. tm Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted July 24, 2007 Report Share Posted July 24, 2007 rischtisch. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted July 24, 2007 Report Share Posted July 24, 2007 Hey Joe, da hätte ich keine Bedenken, wenn der Abstand sich in der MNessung verringert, gibt es keine Anzeige! dete Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted July 25, 2007 Report Share Posted July 25, 2007 Hey Joe, da hätte ich keine Bedenken, wenn der Abstand sich in der MNessung verringert, gibt es keine Anzeige! deteWie ist denn das gemeint ?(Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren ist das klar, aber bei Abstandsüberwachung ...) Wenn ich zu Beginn der Messstrecke auf 'Normabstand' bin und am Ende der Messung nur 1 m hinter meinem Vordermann,so wird das nicht gewertet ? Obwohl es eigentlich gemeingefährlich ist und auf den 400m eindeutig der Abstand wiederherzustellen gewesen wäre ...Es dürfte doch fast unmöglich sein, über die 400 m Meßstrecke einen konstanten Abstand zu wahren.Kläre mich doch bitte mal auf Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted July 26, 2007 Report Share Posted July 26, 2007 anrera, war das ernst gemeint? Wenn sich der Abstand verringert, liegt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit vor. Sollte der Vordermann jedoch bremsen, ein anderer einscheren und der Abstand verringert sich dadurch, wird die Messung nicht verwertet. So schrieb der TE doch, oder? dete Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted July 26, 2007 Report Share Posted July 26, 2007 Sollte der Vordermann jedoch bremsen, ein anderer einscheren und der Abstand verringert sich dadurch, wird die Messung nicht verwertet.So schrieb der TE doch, oder? O.k. so kann man es auch verstehen.Ich bin davon ausgegangen, dass der Bremsvorgang der Vorausfahrenden vor der Messlinie stattfand und damit ggf. nur das Auffahren des TEdokumentiert ist (während sich die Schlange mit der reduzierten Geschwindigkeit - aber konstant - bewegt hat.) Es würde also i.A. kein Abstandsverstoß verfolgt werden, wenn nur sichtbar ist, dass der TE geringer verzögert hat als die Fahrzeuge vor ihm. Dann hoffen wir für den TE mal, dass die möglichst viel von der Gesamtsituation auf dem Band ist ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Guest Joe1 Posted July 28, 2007 Report Share Posted July 28, 2007 ... Ich bin davon ausgegangen, dass der Bremsvorgang der Vorausfahrenden vor der Messlinie stattfand und damit ggf. nur das Auffahren des TEdokumentiert ist (während sich die Schlange mit der reduzierten Geschwindigkeit - aber konstant - bewegt hat.)... Das befürchte ich, leider. Es werten also immer Menschen das Band aus und keine Computer? Dann hoffe ich mal, dass die Leute das alles sehen und berücksichtigen. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted July 30, 2007 Report Share Posted July 30, 2007 Ich würde sagen: Menschen am Computer! dete Quote Link to post Share on other sites
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