fiesta 0 Posted July 7, 2007 Report Share Posted July 7, 2007 Hallo ich hatte am Mittwoch das vergnügen auf dem weg zum Bahnhof gelasert zu werden. Die Zivilpolizisten hatten ihr Laveg Laserfernglas ca. 100-150m hinter der ortschaft (Seershausen, Landkreis Gifhorn) aufgestellt. Der Zivilpolizist war dunkel gekleidet und das Fernglas konnte man kaum sehen, da es direkt neben einem Baum stand. Nun meine Frage, war diese messung rechtens direkt am Ortsausgang? Ich habe hier gelesen das dieses Laserfernglas nur 300m weit messen kann und es eine Richtlinie gibt die aussagt das man zwischen 150-200m hinter/vor einem Ortsschild keine Messungen vornehmen darf. Zudem empfand ich diese Messung auch als abzocke, dennes War kein einziger Fußgänger/Radfahrer zusehen, sodass eine Gefahrensituation dagewesen sein könnte. Trotzdem meinten die Polizisten zu mir, dass es eigentlich schon fast an Vorsatz grenzt? PS, die oben angebene Geschwindigkeit (inkl. Abzug der Toleranz) dürfte ich direkt am Ortsausgangsschild gefahren sein. Gruss Quote Link to post Share on other sites
sebastian85 3 Posted July 7, 2007 Report Share Posted July 7, 2007 Hallo Das Wort Richtlinie bedeutet dass davon auch abgewichen werden kann.Man kann sogar 2m vor dem Ortsausgangsschild blitzen da die 50 km/h bis zum Schild gelten.Weil du gerade die Zahlen für die Messung schreibst.Es könnte also möglich sein dass du 150m-200m vor dem Ortsausgang gelasert wurdest.Also alles korrekt.Es ist völlig egal ob Gefahrensituation oder nicht.Es gelten 50 km/h.Es ist schon heftig mit über 80 km/h durch eine Ortschaft zu brettern. Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted July 7, 2007 Report Share Posted July 7, 2007 außerdem gelten die sogenannten Richtlinien hinterm einem Geschwindigkeitsschild und nicht vor einem Schild. Die Geschwindigkeit gilt bis zum Schild erst nach dem Ortsausgangsschild wird die Aufgehoben. Da es ehe nur Richtlinien sind braucht man sich auch nicht daran zu halten. Quote Link to post Share on other sites
fiesta 0 Posted July 7, 2007 Author Report Share Posted July 7, 2007 ok dann sieht es wohl schlecht für mich aus. zum glück bin ich schon ein ca. 1/2 Jahr aus der Probezeit raus. habe mir ansonsten bisher nichts zu schulden kommen lassen. Ich habe gelesen wenn man den Führerschein beruflich braucht kann von dem Regelfahrvrbot abgewichen werden laut eurer FAQ. Ich benötige meinen Führerschein eigentlich in meinem Beruf immer da ich öfter auf Montage fahren (bin Azubi zum Elektroniker Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik bald 3. Lehrjahr). Wenn ja wie läuft soetwas ab (muss man sich das von seinem Chef bescheinigen lassen???) und wenn ja wiehoch wäre dann die Geldstrafe (atm sind es ja 100e 3Pkt. und 1Monat Fahrverbot) gruss Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted July 7, 2007 Report Share Posted July 7, 2007 Ich habe gelesen wenn man den Führerschein beruflich braucht kann von dem Regelfahrvrbot abgewichen werden laut eurer FAQ. Ich benötige meinen Führerschein eigentlich in meinem Beruf immer da ich öfter auf Montage fahren (bin Azubi zum Elektroniker Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik bald 3. Lehrjahr). Wenn ja wie läuft soetwas ab (muss man sich das von seinem Chef bescheinigen lassen???) und wenn ja wiehoch wäre dann die Geldstrafe (atm sind es ja 100e 3Pkt. und 1Monat Fahrverbot) grussDu hast es selbst erwähnt: Steht alles in den FAQs Quote Link to post Share on other sites
fiesta 0 Posted July 7, 2007 Author Report Share Posted July 7, 2007 mir würde der Verlust meines Ausbildungsplatzes drohen, denn was soll mein Meister denn machen wenn nurnoch er rausfahren kann? wir haben im moment so eine hohe Auftragslage das alle unterwegs sein müssen und sogar noch überstunden machen müssen. kann mir vielleicht jemand sagen um wieviel € sich das Bußgeld erhöhen würde (der eine hat mir gesagt das doppelte des normalen Bußgeldes ein anderer meinte wiederum ca. 350€). Vielleicht hat ja jemand erfahrung mit soetwas. Quote Link to post Share on other sites
sebastian85 3 Posted July 7, 2007 Report Share Posted July 7, 2007 Hallo Ich würde mal die zuständige Bussgeldstelle anschreiben bzw. anrufen und die Lage schildern.Ich bin mir sicher dass man eine für beide Seiten akzeptale Lösung finden wird.Wenn duvorher nicht auffällig geworden bist stehen da die Chancen nicht schlecht.In der Regel wird das Bussgeld verdoppelt.Ausserdem hättest sofern du bisher nicht auffällig warst vier Monate Zeit den Fs abzugeben( wenn Bussgeldverdopplung abgelehnt werden sollte) Quote Link to post Share on other sites
fiesta 0 Posted July 7, 2007 Author Report Share Posted July 7, 2007 das blöde ist ich habe bisher keinen Brief von der Bussgeldstelle. habe allerdings 3Wochen urlaub im august (musste der chef machen da ich azubi bin und er mir den urlaub in den ferien genehmigen muss). Eine weitere Woche urlaub kann ich mir jedoch nicht nehmen da unsere firma zwischen weihnachten und neujahr "geschäftsfrei" hat und dafür meine restlichen urlaubstage leider draufgehen. gibt es auch eine Möglichkeit den Führerschein für nur "3Wochen" abzugeben und dann mehr bußgeld zu bezahlen? Bin nämlich azubi und habe nicht sonderlich viel geld zur verfügung. Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted July 7, 2007 Report Share Posted July 7, 2007 Hallole, hey, wir sind ja nicht auf dem türkischen Bazar! Du musst schon Glück haben, wenn auf dein Fahrverbot gegen verdoppeltes Bußgeld verzichtet wird. Ansonsten könntest du das ja bis zum Weihnachtsurlaub rausschieben (Einspruch einlegen, vor/bei Gerichtsverhandlung Einspruch wieder zurückziehen, ab Rechtskraft bleiben dir dann 3 Monate - somit könntest du bis Weihnachten hinkommen). Übrigens - es gibt auch sowas wie "unbezahlten Urlaub". Ja, das Fahrverbot ist oft die einzige Strafe, die einen ein wenig zur Vernunft bringt .... Grüße papemark Quote Link to post Share on other sites
fiesta 0 Posted July 7, 2007 Author Report Share Posted July 7, 2007 so habe mal ne frage dazu wenn ich mein Führerschein abgebe. Ich würde gerne nach möglichkeit am 27.08.2007 wieder morgens selber zur Arbeit fahren wollen. Wann müsste ich den Führerschein dann abgeben? am 26 oder am 27.07.2007? und könnten meine Eltern den auch für mich z.B. am Samstag vor dem 27.08.2007 abholen, oder wird er mir rechtzeitig zugeschickt? ich habe keine Ahnung wie soetwas abläuft ist nämlich mein "1 mal". Die Polizisten meinte zu mir das der biref ca 10Tage braucht bis er bei mir also 14-15.07 bei mir. Die Polizisten meinten auch zu mir das das mit August knapp werden könnte? gibt es irgendwelche tricks das ganze verfahren zu beschleunigen? vielleicht das schreiben persönlich bei dem Sachbearbeter abgeben oder soetwas in der Art? vielleicht kann mir dort jemand weiterhelfen, denn hier stehen ja nur tricks wie man es hinauszögern kann. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted July 7, 2007 Report Share Posted July 7, 2007 Im übrigen kann dich dein Chef nicht feuern wenn du ein Fahrverbot hast.So einfach bekommt man einen AZUBI nicht los.Das es vielleicht Konsequenzen für eine Übernahme nach der Gesellenprüfung haben könnte steht auf einem anderen Blatt. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted July 8, 2007 Report Share Posted July 8, 2007 Noch ein Wort zur Meßentfernung: Das Laveg Laserfernglas liefert bis zu 350 m gerichtsfeste Meßwerte. Das Laveg Laser Patrol deren 500.MfG - frosch Quote Link to post Share on other sites
fiesta 0 Posted July 8, 2007 Author Report Share Posted July 8, 2007 Ich war jetzt von dem was hier beschrieben wurde ausgegangen (dort steht 300m) kann natürlich sein das sich die technik wie in so vielen anderen dingen auch verbessert hat ... Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted July 8, 2007 Report Share Posted July 8, 2007 Na so neu wird das Teil nicht mehr sein, ich glaube nicht, daß es noch gebaut wird. Verwendet werden sie eben noch, weil vorhanden. Quote Link to post Share on other sites
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