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Kein Zeugnisverweigerungsrecht Bei Ordnungswidrigkeit


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Guest VWGolf

Hallo!

 

Ich hab 'nen etwas seltsamen Fall:

 

Ich habe einen Strafzettel über 15 Euro bekommen, allerdings bin ich nicht gefahren, sondern meine Verlobte (wir wollen nächstes Jahr heiraten). Ich habe dann also auf dem Fragebogen "Ich mache vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch" angekreuzt. Jetzt schicken die mir eine Vorladung zum Ordnungsamt in dem ich die Fahrerin bennen soll, da Aussageverweigerung bei einer Ordnungswidrigkeit nicht möglich sei. STIMMT DAS? Ich kann mir das fast nicht vorstellen.

 

Jetzt kommt noch ein kleiner Haken: wir haben fest vor, nächstes Jahr zu heiraten, allerdings ist sie noch verheiratet, da das Ehescheidungsverfahren von ihrer früheren Ehe nicht durch ist - de facto wäre die Frage: Kann sie überhaupt meine verlobte (juristisch!) sein?

 

Heut mal ganz speziell:

 

VWGolf

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Das ist natürlich Unsinn; wozu gibt es denn das Feld "mache vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch". Besser ist aber immer, vom Recht Gebrauch zu machen, sich nicht möglichweise selbst zu belasten, und daher nicht auszusagen.

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Mal 'ne dumme Frage:

Wenn Du vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machst - und keine Schwester hast -

kannst Du genauso auch direkt sagen, dass es Deine Verlobte war.

Dürfte im Endeffekt streßfreier sein.

Geht es um ein Geschwindigkeitsübertretung oder ein Parkknöllchen ?

Bei letzterem greift nämlich die Halterhaftung.

 

Gruß,

AnReRa

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Guest Simineon
Jetzt kommt noch ein kleiner Haken: wir haben fest vor, nächstes Jahr zu heiraten, allerdings ist sie noch verheiratet, da das Ehescheidungsverfahren von ihrer früheren Ehe nicht durch ist - de facto wäre die Frage: Kann sie überhaupt meine verlobte (juristisch!) sein?

 

[...]Das Verlöbnis ist sittenwidrig und damit nichtig, wenn einer der Partner verheiratet ist.[...]

 

siehe Link

 

damit wurde Dir zwar der falsche Grund genannt, nichts desto trotz ist ein Zeugnisverweigerungsrecht in diesem Fall nicht möglich.

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Wahnsinn, wieviel Energie manche verschwenden, um ein Verwarnungsgeld von 15 € zu umgehen, das ja offensichtlich ganz zu recht fällig ist! Da wünsche ich mir ja fast, dass bald der Bußgeldbescheid ins Haus flattert...

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Guest Mace
Wie ist das mit dem juristischen "Verlobtsein"?

Das Verlöbnis eines Verheirateten ist wegen Art. 6 Abs. 1 GG als sittenwidrig anzusehen und daher gem. §138 Abs. 1 BGB nichtig (BGH FamRZ 84, 386).

 

An dieser Bewertung ändert auch die Tatsache des Vorliegens eines Scheidungsantrags nichts (OLG Karlsruhe FamRZ 89, 867).

 

 

Der TE kann sich daher nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht aus §46 Abs. 1 OWiG i.V.m. §52 Abs. 1 Nr. 1 StPO berufen.

 

 

Wurde der TE nicht als Betroffener vernommen, so steht ihm auch nicht das Auskunftsverweigerungsrecht aus §46 Abs. 1 OWiG i.V.m. §§55 Abs. 1, 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO zu, da die Betroffene nicht mit ihm verlobt ist.

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  • 5 weeks later...
Guest VWGolf

So Freunde, einen Moment lang war Ruhe und ich hab geglaubt, das wäre es schon. Jetzt geht es aber weiter:

 

Meine Mutter (sie hat sich wahnsinnig gefreut, mal wieder für 30 Jahre Jünger gehalten zu werden) hat jetzt eine Zahlungsaufforderung bekommen, worauf mein Vater einen süffisant-bösen Brief geschrieben hat. Natürlich wars ja meine Mutter nicht, aber der Zorn wächst immer weiter, wie Kletten sind die.

 

Heute kam dann die Polizei zu meinen Eltern nach Hause und wollte meine Mutter überprüfen. Der Beamte musste leider einsehen, dass auf dem foto NICHT meine Mutter gefahren ist, worauf ihn dann mein Vater aufgefordert hat, sofort zu gehen. Der Beamte sagte dann, dass ich (als Fahrzeughalter) jetzt vom Amtsgericht vorgeladen werden würde.

 

Jetzt die nächsten Fragen:

 

1) wielange wird das pi mal Daumen dauern, bis ein Gerichtstermin angesetzt wurde? Je weiter hinten der Termin liegt, desto wahrscheinlicher, dass meine zukünftige geschieden ist und wir "offiziell" verlobt sein dürfen!

 

2) wieso sind die für 15 Euro so hartnäckig? Das hat den Staat schon weitaus mehr gekostet!

 

3) Ich werde dort ja als Zeuge vorgeladen werden und nicht als Beschuldigter. Wie verhalte ich mich da am Besten, sollte der Termin VOR SCheidung liegen?

 

4) Wie sieht das dann mit der Verjährung aus?

 

Auf viele Spannende Antworten freut sich schon

 

VWGolf

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Heute kam dann die Polizei zu meinen Eltern nach Hause und wollte meine Mutter überprüfen.

 

Wenn der SB derart verbohrt ist, den 15 EUR Verstoß zu verfolgen, bekommt der auch das Fahrtenbuch

gegen Dich durch.

Möglicherweise wirst Du sogar rund um die Uhr beschattet :ph34t:

Stellt euch mal darauf ein, dass ihr noch häufiger besucht werdet.

Deine Zukünftige sollte sich jedenfalls nicht an den der Behörde bekannten Adressen sehen lassen.

Verjährung: Innerhalb von 3 Monaten nach der Tat darf Deine Zukünftige bei den Behörden nicht(!)

in Erscheinung treten. Danach ist es für sie verjährt.

 

 

Gruß,

AnReRa

 

P.S.: So ein Aufstand wegen 15 EUR. :licht: Was meinst Du was Dich Deine Zukünftige noch kosten wird :ph34t:

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Guest VWGolf

Soweit ich weiß, kann nicht einfach mal so ein Fahrtenbuch verhängt werden, da muss doch schon ein erheblicher Verkehrsverstoß vorgelegen haben (Verhältnismäßigkeit)...

 

3 monate nach Tat ist das Verjährt? Auch egal, ob da ANhörungsbogen etc. kamen?

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Wenn der SB derart verbohrt ist, den 15 EUR Verstoß zu verfolgen, bekommt der auch das Fahrtenbuch

gegen Dich durch.

Nö, bekommt er nicht.

 

In mittlerweile ständiger Rechtsprechung haben sich die Gerichte geeinigt, dass eine Fahrtenbuchauflage aufgrund von Verstößen, die nicht mit Punkten ins VZR einzutragen sind, unverhältnismäßig und daher unzulässig ist...

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Wann ist denn die Sache verjährt, also die drei Monate um?

 

Ich denke von gericht wird nichts kommen, sondern das war als Drohung zu verstehen endlich nachzugeben.

 

Bezgl. des Zeugnisverweigerungsrechts kann man sich ja irren, denn nicht jeder weiß das man bei einer bestenden Ehe sich nicht neu verloben kann auch wenn man schon länger getrennt ist.

 

Gegen eine FBanordnung wurd ich auch vorgehen.

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VW Golf,

 

So Freunde, einen Moment lang war Ruhe und ich hab geglaubt, das wäre es schon. Jetzt geht es aber weiter:

 

2) wieso sind die für 15 Euro so hartnäckig? Das hat den Staat schon weitaus mehr gekostet!

 

VWGolf

 

Die Behörde zieht das ganze deshalb so hartnäckig durch, weil sonst noch mehr Spaßvögel wie Du auf den Trichter kommen, mit der Bußgeldstelle ihr Spielchen zu treiben.

 

Du bist dann vermutlich der Erste, der schimpft, wenn irgendwelche Steuererhöhungen kommen (die Kosten für das Kleinvieh ergeben auch Mist).

 

Es ist, das sage sogar ich als :licht: , keine schlimme Sache, wenn man mal 10 km/ schneller fährt, als erlaubt.

 

War die Messung erkennbar fehlerhaft oder der Bußgeldbescheid tatsächlich unberechtigt, kann ich sogar verstehen, wenn jemand dagegen angeht.

 

Bei einem berechtigten BGB über 15 € so einen Aufstand zu machen und dann noch im Forum um Hilfe zu bitten, wie Du Dich herauswinden kannst, finde ich, gelinde gesagt, reichlich dreist. :ph34t:

 

Dass Deine Eltern bei dem "Spiel" noch mitmachen, ist mir erst recht unverständlich.

 

Ich hätte in diesem Fall meinen Sohn, volljährig oder nicht, bzw. seine Baldverlobte, gepackt und dafür gesorgt, dass der Zahlschein ausgefüllt und abgegeben wird.

 

Nachteule

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