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1 Monatiges Fahrverbot Für Ausländer


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Da ich schon verschiedene Meinungen dazu gehört habe, möchte ich mich nochmals vergewissern.

 

Ich bin österreicher mit Wohnsitz in Österreich. Ich habe von der deutschen Polizeit ein Bußgeld mit 1 monatigenem Fahrverbot verhängt bekommen. Der Bußgeldbescheid ist jetzt zu mir nach hause gekommen mit einer Zahlungsaufforderung. Das Fahrverbot, sollte ich jetzt als Ausländer, in meinen Führerschein eintragen lassen bzw meinen Führerschein ihnen für die Dauer des Fahrverbotes zusenden.

 

jetzt meine Frage:

 

Was machen die, wenn ich das nicht mache? ich meine zahlen werde ich schon, aber wegen dem Fahrverbot? Können die das so durchsetzen mit Beschlagnahmung usw?

 

Wenn ja, wo lasse ich so was eintragen?

 

Danke für eure Antworten.

 

lg

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Was machen die, wenn ich das nicht mache? ich meine zahlen werde ich schon, aber wegen dem Fahrverbot? Können die das so durchsetzen mit Beschlagnahmung usw?

Solange Du dich nie mehr in D blicken lässt werden die nichts machen.

 

Aber solltest Du nach Ablauf der Frist hier in D als Fahrer erwischt werden, ist es fahren ohne Fahrerlaubnis und recht teuer.

 

Wenn ja, wo lasse ich so was eintragen?

Die Stelle, welche das Fahrverbot verhängt hat. In A und den Rest der Welt kannst Du ja fahren.

 

MfG.

 

hartmut

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Die haben mich in bayern erwischt. Ich müsste also über 2 stunden da hin fahren, m das zeugs eintragen zu lassen? :nick:

 

Was würdest du in meiner Situation machen? ich meine, ich würde das schon eintragen lassen, weil ein einmonatiges fahrverbot in Deutschland wäre mir sowieso komplett egal, sofern ich da nicht extra hinfahren muss.

Verjährt so etwas nicht?

 

lg

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Was würdest du in meiner Situation machen?

Es gibt ja noch die Post. :nick:

Verjährt so etwas nicht?
Nein, es ist ja kein Verstoß, nur ein Fahrverbot.

 

In D darf man nur einen Führerschein haben, weiß nicht wie das in A geregelt ist. Ich würde da schon den Aktuellen hinschicken.

 

@NetGhost

Wie soll den auf dem FS im Scheckkarten-Format etwas eingetragen werden? :80:

 

Ist das Problem der Behörde :80:

 

MfG.

 

hartmut

 

hartmut

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hm.. dann werde ich wohl den führerschein zu denen schicken. das was mich ärgert ist, dass ich so lange das ding auf dem weg ist, ich keinen führerschein in östereich habe. für mich ist das sowieso unverständlich, wieos die das so durchziehen, wiel ein fahrverbot in deutschland mir sowieso sch*** egal.

 

danke und liebe grüße

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Guest Simineon
für mich ist das sowieso unverständlich, wieos die das so durchziehen, wiel ein fahrverbot in deutschland mir sowieso sch*** egal.

 

naja, wenn das Deine Einstellung ist ...

 

Wenn ein Ausländer in Deutschland sich wie ne gesengte Sau benimmt und deswegen zu Recht ein Fahrverbot kassiert, dann ist es absolut gerechtfertigt, dass dieses Fahrverbot mit der gleichen Konsequenz beachtet wird.

 

Wäre ja noch schöner, wenn jeder Ausländer in Deutschland fährt wie deppert und das mit der Einstellung: "weil ein fahrverbot in deutschland (ist) mir sowieso sch*** egal"

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Ich würde denen erstmal garnichts schicken ausser einem Brief, der erklärt dass es gegen Gesetz X versösst, den FS, der ja Eigentum des Landes X ist, an irgendjemanden zu versenden (FS ist schliesslich nicht Dein Eigentum).

 

Alternativ kannst Du Dir einen Internationalen FS ausstellen lassen (gibts die noch?) und eben diesen nach Bayern schicken - mit der Bitte ihn nach Ablauf des Fahrverbotes gleich zu entsorgen.

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hmm.. ob sich der aufwand lohnt? Ich denke ich werde ihn hinschicken, mit der bitte nur einen eintrag zu ,machen und ihn gleich wieder zurück zu schicken.

Wegen dem Brief, wenn ich wüsst dass das ganze was bringt, dann könnte man es versuchen. hat da wer erfahrung? da es ja aber nur um einen monat geht, der schnell vorbeigeht könnte ich das verkraften.

Wer erfahrung damit gemacht?

 

lg

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Ich würde denen erstmal garnichts schicken ausser einem Brief, der erklärt dass es gegen Gesetz X versösst,

Das Gesetz X würde mich auch mal interessieren, finde es aber leider nicht, hilf mir bitte weiter.

 

Alternativ kannst Du Dir einen Internationalen FS ausstellen lassen (gibts die noch?) und eben diesen nach Bayern schicken - mit der Bitte ihn nach Ablauf des Fahrverbotes gleich zu entsorgen.

Als ich mal vor vielen Jahren einen besorgt habe, war es ein Zusatzdokument zum Führerschein, kein Führerschein. Nur mit dem I FS durfte ich nicht fahren.

Hat sich das geändert?

 

MfG.

 

hartmut

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@hartmut

 

Ich bin der Typ Mensch, der sich gegen Ungemach jedweder Art grundsätzlich wehrt. Wenn Du diese Einstellung nicht teilst, dann hat sich an dieser Stelle eine Diskussion zum Sachverhalt erübrigt.

 

Da ich davon ausgehe, dass ich es hier mit erwachsenen Menschen zu tun habe, denen man aufgrund eigener Intelligenz nicht Blümchen und Bienchen erklären muss, setzte ich voraus dass sich diese Menschen mit einem Vorschlag selbst auseinandersetzen, entsprechende Gesetze recherchieren und Briefe verfassen können.

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ich denke, ich werds so machen, wie ich vorher schon geschrieben habe. den schein zu denen schicken. Wenn sie mich in österreich wegen dem fehlenden führerschein anhalten, bekomme ich dann ja nur eine strafe, wiel ich den führerschein nicht dabei habe und muss ca. 20 euro zahlen? oder?

 

lg

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Guest Simineon
Nur ist für mich unverständlich, dass sie sich den aufwand antun.

 

Der Aufwand für Deine Person mag unverhältnissmässig hoch sein, aber stell Dir doch mal nen Berufskraftfahrer vor, der jeden Tag von A nach D unterwegs ist ... Deiner Auffassung nach dürfte der ja in Deutschland dann 250 inner :nick: fahren, weil es ja sch**ssegal ist, ob ein Österreicher in Deutschland Fahrverbot hat.

 

und woher soll irgendeine Behörde wissen, wie oft Du nun nach D kommst ... 1mal im Jahr; einmal am Tag ?

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Ich bin der Typ Mensch, der sich gegen Ungemach jedweder Art grundsätzlich wehrt. Wenn Du diese Einstellung nicht teilst, dann hat sich an dieser Stelle eine Diskussion zum Sachverhalt erübrigt.

Die teile ich schon, diese Einstellung. :nick:

 

Da ich davon ausgehe, dass ich es hier mit erwachsenen Menschen zu tun habe, denen man aufgrund eigener Intelligenz nicht Blümchen und Bienchen erklären muss, setzte ich voraus dass sich diese Menschen mit einem Vorschlag selbst auseinandersetzen, entsprechende Gesetze recherchieren und Briefe verfassen können.

 

Und ich gehe davon aus, dass wenn hier einer etwas schreibt auch entsprechende Nachweise hat, und nicht nur plump ein Gesetz X das es imho überhaupt nicht geben kann hinwirft. Genauso wenigsten im Ansatz weiß was ein Internationaler Führerschein ist.

 

Also haste was, oder haste nix, was deine Behauptungen betrifft.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich bin der Typ Mensch, der sich gegen Ungemach jedweder Art grundsätzlich wehrt. Wenn Du diese Einstellung nicht teilst, dann hat sich an dieser Stelle eine Diskussion zum Sachverhalt erübrigt.

Die teile ich schon, diese Einstellung. :80:

 

Meine Hochachtung. Es gibt nicht mehr viele von dieser Sorte.

 

Da ich davon ausgehe, dass ich es hier mit erwachsenen Menschen zu tun habe, denen man aufgrund eigener Intelligenz nicht Blümchen und Bienchen erklären muss, setzte ich voraus dass sich diese Menschen mit einem Vorschlag selbst auseinandersetzen, entsprechende Gesetze recherchieren und Briefe verfassen können.

 

Und ich gehe davon aus, dass wenn hier einer etwas schreibt auch entsprechende Nachweise hat, und nicht nur plump ein Gesetz X das es imho überhaupt nicht geben kann hinwirft. Genauso wenigsten im Ansatz weiß was ein Internationaler Führerschein ist.

 

Also haste was, oder haste nix, was deine Behauptungen betrifft.

 

Du scheinst mich nicht verstanden zu haben. Ich habe kein Gesetz "hingeworfen", sondern zur Recherche in dieser Richtung angeregt. Nein, eigentlich habe ich nur geschrieben was ich in der Situation des TE tun würde. Das kann man als Anregung verstehen oder auch lassen. Was ein internationaler FS ist, weiß ich sehr wohl. Genau der von Dir geschilderte Umstand ist es, den man sich hier zu nutze machen kann.

 

Also immer langsam mit den jungen Pferden! :nick:

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Verjährt so etwas nicht?
Nein, es ist ja kein Verstoß, nur ein Fahrverbot.

Nun ja, so pauschal kannst du das nicht sagen.

 

Ob das Fahrverbot mit der Hauptstrafe der Vollstreckungsverjährung (3 Jahre gem. §34 Abs. 2 Nr. 2 OWiG) unterliegt, ist in der Rechtslehre strittig.

 

Einer Meinung nach unterliegt auch die Nebenstrafe der Vollstreckungsverjährung, wenn die Hauptstrafe verjährt ist.

Einer anderen Meinung nach verjährt nur die Hauptstrafe, nicht aber die Nebenstrafe.

 

Wie die Sache von der Rspr entschieden wird, müsste ich nachschlagen.

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"Ist ein Fahrverbot angeordnet, so gilt für die Beschlagnahme des Führerscheins (§ 25 Abs. 2 S. 4 StVG) zwar keine Verjährungsfrist. Die Verwaltungsbehörde hat jedoch den Führerschein so schnell wie möglich sicherzustellen, damit die Verbotsfrist nicht zum Nachteil des Betroffenen unangemessen verlängert wird."

 

Göhler, OWiG-Komm., 14. Aufl., Rn. 8 zu §34

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hm.. dann werde ich wohl den führerschein zu denen schicken. das was mich ärgert ist, dass ich so lange das ding auf dem weg ist, ich keinen führerschein in östereich habe. für mich ist das sowieso unverständlich, wieos die das so durchziehen, wiel ein fahrverbot in deutschland mir sowieso sch*** egal.

Ich wuerde das nicht machen, sondern denen eine Kopie zusenden. Dann wuerde ich darum bitten, einen Zeitraum fuer das einmonatige Fahrverbot zu benennen und anbieten, zwecks Eintragung zum Grenzposten zu kommen - ersatzweise 24 Stunden vor Gueltigkeit zu einem Polizeirevier auf deutschem Boden in deiner Naehe. Den oesterreichischen FS jedenfalls wuerde ich nicht aus der Hand geben!

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Servus allerseits,

 

ich wage zu behaupten, daß eine deutsche Behörde in einem österreichischen Führerschein keine Eintragungen machen darf. Es ist dies ein amtliches Dokument, Änderungen, Vermerke (z.B. Brillenträger oder Beschränkungen) etc. dürfen selbstverständlich nur von der dafür zuständigen Behörde (bei uns BH) gemacht werden. Umgekehrt natürlich genau so.

 

Und einen abgenommenen Führerschein dürfen sie auch nicht behalten, entweder zurückgeben (nach Ausnüchterung etwa) oder an die ausstellende Behörde übermitteln.

 

lg aus Wien

 

Wien

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Wenn ein österreichischer FS im Ausland abgenommen wird muss er an die ausstellende Behörde übermittelt werden. Ist das „Vergehen“ in Österreich strafwürdig so sind vor der Rückgabe die österreichischen Gesetze (Verordnungen) anzuwenden = u.U. FS-Entzug für z. B. 3 Monate + Geldstrafe von XXX €

 

Ausländische Behörden dürfen ihr Hoheitsgebiet betreffende Eintragungen vornehmen (z. B. Visa, Sichtvermerk im Reisepass) also auch eine Eintragung wie z. B. in BRD nicht gültig machen bzw. den FS abnehmen. Über eine Verlustanzeige bekommt man in A ein Duplikat (oder nicht). http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp...dg/1099106.html

 

Habe meinen FS (großer grauer Lappen) in D gemacht – in A umschreiben lassen – Stempel im „D-FS“ in A nicht gültig auf Grund FS Nr. xyz Ungekehrt war es als meine Eltern ihren FS von A nach D umschreiben haben lassen A-FS nicht in D gültig.

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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für mich ist das sowieso unverständlich, wieos die das so durchziehen, wiel ein fahrverbot in deutschland mir sowieso sch*** egal.

 

naja, wenn das Deine Einstellung ist ...

 

Wenn ein Ausländer in Deutschland sich wie ne gesengte Sau benimmt und deswegen zu Recht ein Fahrverbot kassiert, dann ist es absolut gerechtfertigt, dass dieses Fahrverbot mit der gleichen Konsequenz beachtet wird.

 

Wäre ja noch schöner, wenn jeder Ausländer in Deutschland fährt wie deppert und das mit der Einstellung: "weil ein fahrverbot in deutschland (ist) mir sowieso sch*** egal"

 

Darf ich anmerken, dass auch Deutsche in anderen Ländern so tief fliegen können wie sie wollen und bar bezahlen können, ohne ein Fahrverbot oder andere ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen? Auch würde ich nicht nur weil jemand einmal zu schnell war (und mehr ist hier offensichtlich nicht nachgewiesen), diesen als Raser betitteln und ihm ein Benehmen in der von dir angesprochenen Art und Weise unterstellen.

 

Lg, SL

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Darf ich anmerken, dass auch Deutsche in anderen Ländern so tief fliegen können wie sie wollen und bar bezahlen können, ohne ein Fahrverbot oder andere ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen?

naja man kann ihnen auch den Führerschein abnehmen, wenn die zuschnell unterwegs sind und die dürfen dann nicht mehr in dem Land fahren der Führerschein wird dan mit der Post nachhause geschickt. Also so tief würde ich nicht im Ausland fliegen und dort kostet es erheblich mehr als hier.

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Schon mal daran gedacht, einen Anwalt in A auf zu suchen, der sich mit sowas auskennt? Was also genau eine D-Behörde in, bzw. mit A-Dokumenten machen darf? Mal angenommen, der TE hätte nicht den 'FS-Lappen', sondern die Plastikkarte, wie wollten die denn da dann etwas eintragen? Ich könnte mir vorstellen, daß wenn du den weg schickst, sich die Behörde dann ganz gemütlich viel Zeit lässt, und ihn dir erst nach 4 Wochen zurück schickt, mit der Brgründung: Ja tut uns leid, ging nicht schneller weil kein Bock,Postlaufzeit blablabla. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Also ich würde den FS auch esteinmal nicht aus der Hand geben, bevor sowas eindeutig geklärt ist.

 

Wenn ein österreichischer FS im Ausland abgenommen wird muss er an die ausstellende Behörde übermittelt werden.

 

 

Wenn also einem Österreicher in D die Plastikkarte entzogen wird, muß die D-Dienststelle den FS also -umgehend?- nach A senden. Da man aber auf der Plastikkarte nix eintragen kann, werden die einen dementsprechenden Bescheid mit Aufforderung zur Einbehaltung, bzw. die nach A geltenden Gesetzte zum Verstoß zu verhängen, mitsenden. Ich denke mal, so würde/müsste es ja dann ablaufen. Was also soll es bringen, wenn der TE den FS nach D schickt? Oder habt ihr in A noch gar keine Plastikkarten, und die Behörde in D weiss das?

Ich weiss zwar jetzt nicht, welchen Verstoß der TE begangen hat, und ob, bzw. wie so ein Verstoß dann in A geahndet wird, aber (falls ähnlich) dann wird das Fahrverbot wohl auch in A gültig werden. So oder so.

Hach verdammte EU. Hab immer gesagt, daß das nix taugt. Wieder abschaffen, Mauer wieder aufbauen, Checkpoint Charlie reaktivieren, und ich will die hochgeachtete D-Mark wieder haben. Ja die Engländer wussten schon, warum die den Euro nicht wollten. Dabei sind die doch sonst nicht so schlau. Und die Schweizer sind sowieso die Schlauesten. Hauptsache, die halten ihr Bankgeheimnis noch lange vor der EU aufrecht.

 

Gute Nacht.

 

.

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Oder habt ihr in A noch gar keine Plastikkarten, und die Behörde in D weiss das?

 

.

 

 

Na solche Hinterwäldler sind wir wieder auch nicht!

 

Neue Fs werden in Plastik ausgestellt, ditto bei anstehenden Verlängerungen, bei Änderungen etc.

 

Und wem´s ohne Not danach gelüstet, kann sich seinen alten FS auch auf Plastik umtauschen. Gegen Bares natürlich.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Die haben mich in bayern erwischt. Ich müsste also über 2 stunden da hin fahren, m das zeugs eintragen zu lassen? :licht:

 

Das kannst Du alleine doch soweiso nicht.

Weil mit der abgabe des FS darfst Du in D-Land ja nicht mehr fahren.

Damit mußtest Du also das Auto bei der Behörde auf dem Hof stehen lassen. :wacko:

 

Was Bayern angeht:

Ich wäre da mal vorsichtig. In Bayern gehen die Verkehrsbehörden gerne mal

eigene Wege.

Ich denke man sollte durchaus mal mit der örtlichen Behörden in Ö-land reden (sofern Du

nicht spielen willst) damit sich diese mit den Kollegen aus D-land austauschen.

Weil einerseits kannst Du den FS ja nicht wirklich abgeben, da Du dann im eigenen Land

ggf. Schwierigkeiten bekommst. Andererseits möchte die bayrische Behörde das FV durchsetzen.

Würde mich gar nicht wundern, wenn im umgekehrten Fall die bayrischen Behörden

dann mit den österreichischen Behörden irgendetwas aushandeln, was Dir zum Nachteil gereicht.

Vielleicht kommt die Behörde noch auf die Idee das FV irgendwie öffenlich zu vollstrecken,

so dass Du beim nächsten Mal passieren der Grenze unmittelbar das Auto stehen lassen

darfst (und das über die nächsten x-Jahre).

 

Gruß,

AnReRa

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