Jump to content

Bei Rot über Die Bahnschranke


Recommended Posts

Guest e1d0r

Und zwar passierte der Vorfall am 28.2.07. Ich überquerte bei Rot die Bahnschranke, um den Zug noch zu bekommen. Das sind zwei Schienen, ein Zug kommt immer von Rechts, der andere immer von Links. Ich rannte dann also Polizisten in die Arme die mich dann gleich aufschrieben und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anhingen.

 

Nun zum Fall:

 

Ich habe bis vor dem 13.06.07 nichts mehr von der Sache gehört. Dann kam der Bussgeldbescheid vom Landrat im Briefkasten an.

 

Nun ist es so, das der Bussgeldbescheid das Datum 25.04.07 trägt, mit unserer neuen Anschrift. Wir sind Anfang Mai umgezogen, und haben uns am 08.05.07 umgemeldet. Der Brief sieht nicht nach einem Nachsendeantrag aus. Er wurde also direkt an unsere neue Anschrift adressiert, mit dem Datum 25.04.07, obwohl wir uns erst am 08.05.07 umgemeldet hatte. Zu dem fraglichen Datum im Brief wohnten wir außerdem noch in der alten Adresse.

 

Es fehlen Ortbeschreibung, Datum und Zeit des Vorfalls.

 

Es fehlen die Adressen der mutmasslichen Zeugen, nur Nachnahmen sind genannt.

 

Wir haben erst am 13.06.07 durch die Zustellung ( wie auf dem Briefumschlag vermerkt ) davon erfahren.

 

Die Polizei hat sich nicht ausgewiesen, mir wurde kein Schriftstück zu dem Fall ausgehändigt.

 

Ich habe in der Zeit zwischen dem Fall und dem 13.06.07 keinen Anhörungsbogen zur Selbstäußerung bekommen, womit die Verfolgungsverjährung unterbrochen worden wäre.

 

Ich möchte einen Widerspruch schreiben und auf Verfolgungsverjährung hinweisen. Ist dem stattgegeben oder übersehe ich da was grundsätzliches?

 

PS: Hier ist noch die Meldung des Hamburger Abendblattes zu dem Fall: http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/01/698142.html. Dort auch das Datum, 1.März.

Link to post
Share on other sites
Nun ist es so, das der Bussgeldbescheid das Datum 25.04.07 trägt

Hättest Du aich mal einige §§§§§§§§§§§§§§§ was genau vorgeworfen wird.

 

Ist es noch eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Das Problem ist das das Datum vor dem Ummelden datiert ist. Im Brief steht 25.04.07, wir haben uns aber erst am 08.05.07 umgemeldet.

 

och das geht doch:

Brief erreicht Dich nicht, also zurück zur Behörde, diese nimmt den Originalbrief, ermittelt die Adresse und schickt den Originalbrief an die ermittelte Adresse ... schon hast Du das Datum des Originalbriefes, die Adresse und den Poststempel des erneuten Verschickens.

Link to post
Share on other sites

@hartmut

 

Dürfte sich um eine OWI handeln. War das nicht so das die Regelsätze für Radfahrer und Fussgänger die Hälfte der Sätze

ausmachen, die ein Autofahrer bezahlen muss. So würden sich die 225 Euro aus dem Zeitungsartikel ja erklären...

 

Gruß

Bulli

Link to post
Share on other sites
Dürfte sich um eine OWI handeln.

Handelt sich normalerweise um eine OWI

 

Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert 225€ 4Punkte

 

Mich würden dennoch die § interessieren, weil ich da was von anderen Spielregeln auf Bahngelände im Kopf habe.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Guest e1d0r

Also vorgeworfen:

 

Sie überquerten als FUßGÄNGER den Bahnübergang trotz geschlossener SCHRANKE.

 

Mehr steht da nicht, und die haben diese beiden Wörter ebenfalls großgeschrieben.

 

Paragraphen:

 

§19 Abs. 2, §49 StVO, §14 StVG; -- BKat

 

GESCHLOSSENE

 

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie

 

1. eine Geldbuße festgesetzt ( §17 OWiG )

 

Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen ( §§ 105,107 OWiG i.V.m. §§ 464 (1), 465 StPO )

Link to post
Share on other sites
Wow...225€...das is ja mal krass...das wusst ich auch noch nicht.

Das scheint dann eine Ahndung nicht nach den Verkehrsvorschriften sondern nach anderen Gesetzen zu sein, die der Sicherheit des Bahnverkehrs dienen - dort gelten wahrscheinlich andere Verjährungsfristen.

 

nur mal zu den Formalien:

Ich habe in der Zeit zwischen dem Fall und dem 13.06.07 keinen Anhörungsbogen zur Selbstäußerung bekommen, womit die Verfolgungsverjährung unterbrochen worden wäre.

nein, der Bogen hätte die verjährung nicht unterbrochen, da die erste Anhörung schon direkt vor Ort erfolgt ist.

 

Es fehlen Ortbeschreibung, Datum und Zeit des Vorfalls.
Ungünstig, aber heilbar.

 

Es fehlen die Adressen der mutmasslichen Zeugen, nur Nachnahmen sind genannt.

reicht vollkommen aus - mehr schreibt das OWiG nicht vor.

 

zu der Verjährungsunterbrechung wg. Wohnsitzwechsel und dadurch bedingter Adressermittlung wurde ja schon genug geschrieben.

 

Ich möchte einen Widerspruch schreiben und auf Verfolgungsverjährung hinweisen. Ist dem stattgegeben oder übersehe ich da was grundsätzliches?
Du kannst natürlich gerne einen Einspruch schreiben, aus den genannten Gründen bringt das jedoch nichts.
Link to post
Share on other sites
Das scheint dann eine Ahndung nicht nach den Verkehrsvorschriften sondern nach anderen Gesetzen zu sein, die der Sicherheit des Bahnverkehrs dienen - dort gelten wahrscheinlich andere Verjährungsfristen.

Der Verstoß steht im Bußgeldkatalog drin, allerdings ohne Regelsätze. Nur 4P A

 

Als Anmerkung steht da

 

***) +) Wer den Bahnübergang überquert, obwohl er wahrnimmt, dass die Schranke/Halbschranke geschlossen ist, handelt vorsätzlich der Wartepflicht zuwider. Die Ahndung erfolgt deshalb nicht nach den Regelsätzen des BKat.

 

Deshalb müssten da auch die 3Monate gelten.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Guest e1d0r

und wegen Verjährung kann ich jetzt keinen Einspruch mehr erheben, weil die Adress-Ermittlung dazwischen gekommen ist und damit die Verfolgungsverjährung unterbrochen hat? Seh ich das richtig?

Link to post
Share on other sites

@Hawethie: Es ist keine Regelung nach irgendwelchen Bahngesetzen, sondern eine reine Regelung nach StVO & StVG (weshalb auch nur diese im Bußgeldbescheid genannt werden).

@Hartmut: In meiner Ausgabe des Bkat werden die Regelsätze eindeutig genannt. 225€ plus 4 Punkte für Fußgänger

, 450€, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot für Kraftfahrzeugführer.

Link to post
Share on other sites
@Hartmut: In meiner Ausgabe des Bkat werden die Regelsätze eindeutig genannt. 225€ plus 4 Punkte für Fußgänger

, 450€, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot für Kraftfahrzeugführer.

War eigentlich auch der Meinung das es unter Umständen in Richtung Gefährdung des Bahnverkehrs gehen könnte. Aber habe ich mich da scheinbar geirrt.

 

Der Bußgeldkatalog bei www.KBA.de hat da die Regelsätze rausgenommen. Steht also nur noch 4P A drin bei Fußgänger und bei Kraftfahrer, und eben der Verweis auf Vorsatz.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

@stuka9

 

jetzt können wir rätseln nach welchem Katalog gehandelt wird. Sollte nicht sein, wenn offizielle Stellen die Kataloge unterschiedlich veröffentlichen.

 

Der Hinweis zum Strafrecht hatte ich eben auch, weil es dann andere Verjährungsfristen wären.

 

Die Strafen sind trotzdem happig im Vergleich zu anderen Owis.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

@hartmut: Das ist ja der selbe Bußgeldkatalog. Ich hab mir übrigens eben den aktuellen Bußgeldkatalog vom KBA heruntergeladen und festgestellt, daß die Regelsätze alle darin enthalten sind. -BKat Kba

Die Bußgelder sind übrigens damals absichtlich so hoch angesetzt worden, um eine "abschreckende Wirkung" zu erreichen, weil es angeblich zu viele Unfälle an Bahnübergängen gab.

Link to post
Share on other sites
Die Bußgelder sind übrigens damals absichtlich so hoch angesetzt worden, um eine "abschreckende Wirkung" zu erreichen, weil es angeblich zu viele Unfälle an Bahnübergängen gab.

Dann sollten sie auch als Aushang an den Überwegen angebracht werden. Wie sollen sie abschrecken wenn keiner die Höhe kennt.

 

Persönlich hätte ich da maximal 20€ geschätzt für einen Fußgänger.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Ja, vor allem wenn man sich überlegt, dass eine rote Fußgängerampel 5 € kostet. Gilt diese Regelung auch bei mit Andreaskreuzen gesicherten Straßenbahnübergängen, und wie sieht es bei Übergängen aus, wo nur ein gelbes Blinklicht vor der nahenden Straßenbahn warnt?

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...