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Führerschein - Eigentum Oder Nicht?


Guest Pferdestehler

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Guest Pferdestehler

Eine Frage aus einem anderen Forum:

 

Wer ist Eigentümer der kleinen Plastikkarte, genannt EU-Führerschein? Der Inhaber der Fahrerlaubnis, zumeist also der Besitzer der Karte? Oder bleibt das Kärtchen Eigentum der Behörde, ist nur als Dokument (Nachweis) überlassen worden?

 

Genauer: wenn ein Polizeibeamter einen Führerschein vor Ort beschlagnahmt, greift er damit gemäß §14 GG bereits in dessen Eigentumsrechte ein oder nicht?

 

Bitte mit belegbarer Quellenangabe.

 

Danke :think:

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Durch die FS-Beschlagnahme greift man nicht in das Recht auf Eigentum ein, da die FE nicht im Eigentum des FE-Inhabers steht.

So weit, so verständlich.

 

Allerdings habe ich trotz suchen nicht gefunden, wer der Eigentümer der FE ist und woraus das hervorgeht.

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Spass beiseite, die Gebühr ist eine Verwaltungsgebühr die für die Bearbeitung erhoben wird. Es gibt da extra Tabellen bzw. Gesetzte die das Regeln.

 

Im Forum vom Verkehrsportal wurde auch mal darüber diskutiert...

 

look here

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