blueside 0 Posted June 5, 2007 Report Share Posted June 5, 2007 Servus beinand, eine kurze Beschreibung: Geblitzt wurde ich innerorts (20.1.07), nach Abzug aller Toleranzen, mit 31km/h zu viel. Die Herausgabe der Adresse wurde lange verzögert. Eine Zustellung erfolgte jedoch noch am Stichtag nach drei Monaten per Post. Da es keine förmliche Zustellung war, hat den Brief wohl der Nachbar aufgegessen. However, drei Wochen später kam die förmliche Zustellung (23.5.07), meine Ellis nahmen die Post an. Morgen werde ich ergo das Geld überweisen und damit die Sache akzeptieren. Aber, was ich nun mehr wissen möchte ist: Die Dame schreibt, sie wolle die Führerscheine (D & inter) in ihrer Behörde in NDS haben. Warum kann ich den denn nicht bei der hiesigen Polizei abgeben? Hat das einen Grund? Und könnt Ihr mir diesen nennen?? Vielen Dank im Voraus für Eure HilfeJ PS: Da die Annahme der förmlichen Zustellung durch meine Ellis mir nur den Postweg ersparte, war das doch in Ordnung, oder? Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted June 6, 2007 Report Share Posted June 6, 2007 PS: Da die Annahme der förmlichen Zustellung durch meine Ellis mir nur den Postweg ersparte, war das doch in Ordnung, oder?ist in Ordnung und, wenn keiner dagewesen wäre hätte die Zustellungsurkunde den Weg in den Briefkasten gefunden und wäre auch O.K gewesen.Hat das einen Grund? Und könnt Ihr mir diesen nennen??liegt daran das einige Behörden gern den Führerschein bei sich sehen als bei der orts nachen Polizei. Du solltest aber erst den Führerschein losschicken, wenn alles rechtskräftig ist und den als Einschreiben mit Rückschein als Bestädigung des Einganges. Sollte es dein ersten Fahrverbot sein kannst du den auch innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft abgeben falls du den in der Urlaubszeit brauchst. Quote Link to post Share on other sites
elster 0 Posted June 6, 2007 Report Share Posted June 6, 2007 ...und schreib dabei, dass sie dir den Lappen zurückschicken sollen. I.d.R. kommt er mehr als rechtzeitig wieder in den Briefkasten. Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted June 12, 2007 Report Share Posted June 12, 2007 ...und schreib dabei, dass sie dir den Lappen zurückschicken sollen. I.d.R. kommt er mehr als rechtzeitig wieder in den Briefkasten.aber du dafst vorher noch nicht fahren erst, wenn der Monat um ist. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 13, 2007 Report Share Posted June 13, 2007 Die Dame schreibt, sie wolle die Führerscheine (D & inter) in ihrer Behörde in NDS haben. Warum kann ich den denn nicht bei der hiesigen Polizei abgeben?Hat das einen Grund? Und könnt Ihr mir diesen nennen??1. Steht es so im Gesetz (Entscheidungen nach dem OWI werden von der entwscheidenden Behöre vollstreckt)2. woher soll die Polizei in NRW wissen, dass der Bescheid rechtskräftig ist? Du hättest ja Einspruch einlegen können und den noch nicht zurückgenommen haben (Den Fall gabs hier mal - der Typ war sauer, dass er seinen FS nach zwei Wochen, in denen er nicht gefahren war) zurückbekam, mit dem Hinweis, dass er ja Einspruch eingelegt hätte. Er musste den Einspruch zurücknehmen und gleichzeitig seinen FS abgeben - ergo 6 Wochen nicht gefahren)3. Es gibt so viele Dinge die beachtet werden müssen - hier muss man sogar zur Bußgeldstelle - das Bürgeramt macht das nicht mit. Quote Link to post Share on other sites
langsamergehtsnicht 0 Posted October 23, 2007 Report Share Posted October 23, 2007 Hallo, habe leider gerade ein ähnliches Problem. 119 km/h ausserhalb geschl. Ortschaften, bei erlaubten 70. Macht abzüglich Toleranz 45 km/h zu schnell, 3 Pkt. und 1 Monat Führerschein weg. Jedenfalls: habe das Ding eingeschickt (LRA RT, BW) und auf dem Rückschein steht, dass der Schein am 1.10. angenommen wurde. Hatte auch geschrieben, dass ich den Schein aus beruflichen Gründen unbedingt benötige und man mir den Schein so zurückschicken möge, dass ich ihn am 2.11. wieder habe (der 1.11. dummerweise ein Feiertag). Ich muss am 2.11. unbedingt fahren dürfen. Habe ich eine Chance, dass der Schein von der LRA-Tante am 31.10. weggeschickt wird, so dass der am 2.11. wieder bei mir ist? Wenn nein, kann ich davon ausgehen, dass sie den am 2.11. wegschickt und ich sagen kann, falls ich in eine Kontrolle kommen sollte, dass ich den Schein daheim habe liegen lassen? Oder muss ich die Annahme des Führerscheins eventuell bestätigen (was ich vielleicht nicht rechtzeitig könnte)? Danke im Voraus! Marsian Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 23, 2007 Report Share Posted October 23, 2007 Ich bin mir ziemlich sicher, daß der Schein so abgeschickt wird, daß Du ihn rechtzeitig wieder nutzen kannst. NUR: wenn Du ihn (wahrscheinlich) ein oder zwei Tage früher bekommen solltest (vor dem Feiertag), darfst Du trotzdem nicht vor dem 2.11. wieder fahren. Quote Link to post Share on other sites
langsamergehtsnicht 0 Posted October 23, 2007 Report Share Posted October 23, 2007 Danke für die Info! Dann klappt's ja vermutlich mit dem Fahren am 2.11. Ich werde auf jeden Fall diese Woche am LRA nochmals telefonisch nachfragen. Ich find's aber trotzdem schade, dass ich den Führerschein nicht hier in M abgeben konnte. Dadurch habe ich auf jeden Fall Zeit verloren. Vom LRA RT aus hieß es, ich bräuchte nur eine amtliche Bestätigung, dass mein Führerschein in Verwahrung genommen wurde. Die konnte ich hier leider nicht bekommen bzw. auch keine Auskunft wo das hier in M möglich sei... Quote Link to post Share on other sites
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