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Anzeige Wegen Beleidigung - Aussage Geg. Aussage


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Hallo,

 

hatte gestern einen eher weniger lustigen Vorfall.

 

Ich will es auch garnicht so genau beschreiben falls irgend welche Leute hier mitlesen sollten.

 

Fakt ist, er war alleine und ich war alleine.

 

Nun habe ich eine Anzeige wegen Beleidigung und Sachbeschädigung. Auf die Sachbeschädigung kann ich mir auch nix reimen :heul:

 

Am Montag muss ich zur Polizei eine Aussage machen.

 

Was ratet ihr mir, bzw. kann überhaupt was passieren bei Aussage gegen Aussage?

 

MFG

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ich glaube die wahrscheinlichkeit, dass derjenige mit dem du "gesprochen" hast hier mitliest ist eher gering (was nicht an zu wenig usern, sondern an zu vielen fahrern liegt ;-) ) und warum solltest du nicht schreiben was passiert ist?

ohne den hergang kann dir wahrscheinlich kaum wer richtig hilfreiche tips geben.

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ich glaube die wahrscheinlichkeit, dass derjenige mit dem du "gesprochen" hast hier mitliest ist eher gering (was nicht an zu wenig usern, sondern an zu vielen fahrern liegt ;-) ) und warum solltest du nicht schreiben was passiert ist?

ohne den hergang kann dir wahrscheinlich kaum wer richtig hilfreiche tips geben.

 

Ja relativ einfach, wegen ihm hätte ich fast ein Unfall gebaut, ich ihm hinterher gefahren...vor ihm hin - ohne aus zu bremsen!

Er hat auch angehalten, ich zu ihm hinter er sahs noch im Auto ich bin an seine Tür getreten, Wortgefächt, er erstmal völlig perplex aus gestiegen Nummernschild aufgeschrieben, ich in Auto eingestiegen weggefahren.

 

Das war die Story :heul:

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Guest Mace

Was kannst du tun?

 

- Anzeige nach §164 Abs. 1 StGB wegen falscher Verdächtigung

- Anzeige nach §185 StGB wegen Beleidigung

 

Die Erfolgschancen seiner / deiner Anzeige auszuloten, ist hier nicht möglich, da uns die Kenntnis der Aktenlage fehlt.

Allerdings kann man festhalten, dass man in der Praxis recht häufig beobachtet, dass solche klassischen "Aussage gegen Aussage" - Situationen zu einer Einstellung des/der Verfahren/s führen. Oft, aber nicht immer...

 

Nur nochmal am Rande: Die klassische Situation "Aussage gegen Aussage" gibt es im juristischen Sinne nicht; der Richter unterliegt freier Beweiswürdigung. Allerdings kann man sie als eine Art Erfahrungswert betrachten..

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Was kannst du tun?

 

- Anzeige nach §164 Abs. 1 StGB wegen falscher Verdächtigung

- Anzeige nach §185 StGB wegen Beleidigung

 

Die Erfolgschancen seiner / deiner Anzeige auszuloten, ist hier nicht möglich, da uns die Kenntnis der Aktenlage fehlt.

Allerdings kann man festhalten, dass man in der Praxis recht häufig beobachtet, dass solche klassischen "Aussage gegen Aussage" - Situationen zu einer Einstellung des/der Verfahren/s führen. Oft, aber nicht immer...

 

Nur nochmal am Rande: Die klassische Situation "Aussage gegen Aussage" gibt es im juristischen Sinne nicht; der Richter unterliegt freier Beweiswürdigung. Allerdings kann man sie als eine Art Erfahrungswert betrachten..

 

Hallo,

 

erstmal vielen Dank für deinen schnellen Rat.

 

wäre eine Anzeige wegen Verleugnung auch in Erwägung zu ziehen oder ist das mit der Anzeige wegen falscher Verdächtigung getan?

 

Fakt ist das ich dort war, dass weiss die Polizei auch nun schon.

 

@Mace kann man dich mal per PN anschreiben?

 

MFG

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Guest Simineon
ich glaube die wahrscheinlichkeit, dass derjenige mit dem du "gesprochen" hast hier mitliest ist eher gering (was nicht an zu wenig usern, sondern an zu vielen fahrern liegt ;-) ) und warum solltest du nicht schreiben was passiert ist?

ohne den hergang kann dir wahrscheinlich kaum wer richtig hilfreiche tips geben.

 

Ja relativ einfach, wegen ihm hätte ich fast ein Unfall gebaut, ich ihm hinterher gefahren...vor ihm hin - ohne aus zu bremsen!

Er hat auch angehalten, ich zu ihm hinter er sahs noch im Auto ich bin an seine Tür getreten, Wortgefächt, er erstmal völlig perplex aus gestiegen Nummernschild aufgeschrieben, ich in Auto eingestiegen weggefahren.

 

Das war die Story :heul:

 

Wie fährt man vor jemanden und zwingt ihn anzuhalten, ohne ihn auszubremsen ?

Wenn Du ihm gegen seine Tür trittst, dann dürfte das die Sachbeschädigung sein ... und was Duim Wortgefecht gesagt hast, das solltest Du am besten selber wissen, da wird vermutlich die Beleidigung herkommen ...

 

Aber ohne, dass man den genauen Wortlaut und/ oder der Tathergang kennt wird man kaum genaueres sagen können.

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ich glaube die wahrscheinlichkeit, dass derjenige mit dem du "gesprochen" hast hier mitliest ist eher gering (was nicht an zu wenig usern, sondern an zu vielen fahrern liegt ;-) ) und warum solltest du nicht schreiben was passiert ist?

ohne den hergang kann dir wahrscheinlich kaum wer richtig hilfreiche tips geben.

 

Ja relativ einfach, wegen ihm hätte ich fast ein Unfall gebaut, ich ihm hinterher gefahren...vor ihm hin - ohne aus zu bremsen!

Er hat auch angehalten, ich zu ihm hinter er sahs noch im Auto ich bin an seine Tür getreten, Wortgefächt, er erstmal völlig perplex aus gestiegen Nummernschild aufgeschrieben, ich in Auto eingestiegen weggefahren.

 

Das war die Story :rolleyes:

 

Wie fährt man vor jemanden und zwingt ihn anzuhalten, ohne ihn auszubremsen ?

Wenn Du ihm gegen seine Tür trittst, dann dürfte das die Sachbeschädigung sein ... und was Duim Wortgefecht gesagt hast, das solltest Du am besten selber wissen, da wird vermutlich die Beleidigung herkommen ...

 

Aber ohne, dass man den genauen Wortlaut und/ oder der Tathergang kennt wird man kaum genaueres sagen können.

 

 

Ne ne...ich bin neben ihn gefahren und hab ihn hergewunken erst mir dann hinterher :heul:

 

Was wären denn die Folgen von Beleidigung und Sachbeschädigung - und nein ich habe ihm nicht gegen die Tür getreten;)

Auch nicht geschlagen oder sonstiges, ich weiss nicht wie er draufkommt!

 

MFG

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Guest Mace
wäre eine Anzeige wegen Verleugnung auch in Erwägung zu ziehen oder ist das mit der Anzeige wegen falscher Verdächtigung getan?

Die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Verlemdung sind hier nicht erfüllt. Also lohnt auch die Anzeige nicht.

 

@Mace kann man dich mal per PN anschreiben?

Sicher kann man mich auch per PN anschreiben, aber ich würde doch empfehlen, deine Fragen hier im Forum zu stellen, da auch die anderen User hilfreich beitragen können und das ja eigentlich auch der Sinn des Forums hier ist :heul:

 

 

Wenn Du ihm gegen seine Tür trittst, dann dürfte das die Sachbeschädigung sein ...

Wenn nichts kaputt gegangen ist oder beschädigt wurde, dann sind auch die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Sachbeschädigung nicht gegeben.

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Guest Simineon
deutsche sprache, schwere sprache :heul:

 

jo, im ersten Moment habe ich auch noch den Diebstahl des Kfz in Betracht gezogen.

 

"Er ausgestiegen, ich in Fahrzeug eingestiegen, weggefahren" ...

 

abgesehen davon würde ich nie jemandem hinterherfahren der mir freundlich zuwinkt (es sei denn dieser jemand ist eine heisse Braut ...)

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Hi

mir hat mal ne "Dame" die gemeint hat ich habe gegen ihre Tür getreten die Polizei hinterhergeschickt..wir haben das allerdings dann gleich geklärt und die Dame hat danach nen biserl Ärger von den Ordnungshütern bekommen und wir haben und auf unentschieden geeinigt und es ist nichts passiert..aber wenn der Mensch jetzt evtl. auch noch ne Beule in der Tür hat kann das vielleicht schon eng für Dich werden! Vorher hat Sie mir die Vorfahrt genommen ICH habe sie danach in der Stadt bedrängt und auch angenölt weil ich ihr mal sagen wollte was ich so von ihr halte weil sie mich absichtlich übersehen hat und mir absichtlich die Vorfahrt genommen hat!

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Hallo,

 

war heute bei der Polizei und habe eine Aussage getätigt.

 

Da die Anzeige zur Staatsanwaltschaft geht, habe ich sofort Gegenanzeige auf Nötigung, Beleidigung und Verleumnung gestellt.

 

Mal sehen was rauskommt, habe mich dann bei dem Polizisten entschuldigt das er solch einen Schmarn bearbeiten muss.

 

MFG

ich berichte weiter :rolleyes:

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