brough 0 Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 hallo, ich hatte mir überlegt, mir einen alkotester in den wagen zu legen. nach einiger recherche habe ich jedoch herausgefunden, dass die meisten geräte wohl nichts taugen?!alles bisher gefundenen test sind mittlerweile schon etwas älter, aus 2004. hat da wer aktuellere tests? http://www.wdr.de/tv/markt/20040216/b_4.phtml als selbstwerbung habe ich nur einen anscheinend guten tester gefunden: http://www.draeger.com/ST/internet/pdf/Mas...oltester_de.pdf hat irgendjemand erfahrungen mit solchen geräten? sind die geräte mittlerweile besser geworden? danke! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 Es gibt keine (bezahlbaren) Geräte für den Hausgebrauch, die was taugen.Und unterm Strich zählt das, was unsere Geräte anzeigen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 oh ja, es gibt schon ein absolut funktionstüchtiges Instrument, dazu noch kostenlos. Das eigene Gehirn und der dazugehörige Verstand!! Wenn beides vorhanden und richtig gepolt ist, kommt folgendes Ergebnis: Hast was getrunken, egal wie viel oder wie wenig, nicht ans Steuer setzen!! lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 Ich habe so ein Ding: Es nennt sich Healtex KX 188B, Kosten ca. 85 Euro. Es stammt aus einem Medizinversand und ist auch für solche Anwendungen vorgesehen, also wenn ein Arzt (Hausarzt, Betriebsarzt) testen will, ob oder wie stark ein Patient aktuell unter Alkoholeinfluß steht. Bei dem Preis hat es logischerweise keinen chemischen Sensor wie die Dräger Vortestgeräte der Polizei sondern nur einen Halbleitersensor. Dennoch sind die Werte plausibel, stimmen also mit Widmark-Formel basierten Promillerechnern ganz gut überein. Um es aber gleich zu sagen: Ich nutze das Ding nicht um im aktuellen Fall zu entscheiden, ob ich gerade eben noch so fahren kann, das wäre dann doch zu riskant. Ich wollte einfach allgemein mal wissen, was bei mir konkret 1 Bier, 2 Bier oder 3 Bier bewirken, und wann das wieder komplett abgebaut ist, dies insbesondere seit ich angefangen hatte mein Gewicht stark zu reduzueren und meine Körperzusammensetzung umzubauen. Für diese Zwecke ist das Ding durchaus geeignet. Hier das Ergebnis eines Selbstversuchs, den ich mal hier im Verkehrsportal gemacht habe. Dort wird man als Stammposter mit der Thematik ständig konfrontiert. 2 Putenschnitzel, danach Trinkbeginn 01:08 Uhr, Trinkende 01:45 Uhr. Menge: 2 Jever Pils á 0,5 = 1 l Bier mit 4,9%Vol. = 40g Alkohol Messwerte: nach 1,5 Minuten: 1,73 o/oo8,5 Minuten: 0,77 o/oo11 Minuten: 0,72 o/oo13 Minuten: 0,63 o/oo15 Minuten: 0,61 o/oo18 Minuten: 0,56 o/oo20 Minuten: 0,55 o/oo22 Minuten: 0,47 o/oo24 Minuten: 0,52 o/oo26 Minuten: 0,48 o/oo28 Minuten: 0,46 o/oo30 Minuten: 0,49 o/oo32 Minuten: 0,51 o/oo34 Minuten: 0,51 o/oo36 Minuten: 0,45 o/oo38 Minuten: 0,53 o/oo40 Minuten: 0,48 o/oo 53 Minuten: 0,45 o/oo57 Minuten: 0,39 o/oo60 Minuten: 0,32 o/oo62 Minuten: 0,45 o/oo64 Minuten: 0,43 o/oo Man kann dabei sehr gut sehen, dass der Wert erst nach ca. 22 Minuten verwertbar ist. Dennoch würde ich mich nach den 64 Minuten jetzt keinesfalls ins Auto setzen! Weitere 2 Stunden später würde es vermutlich nichts mehr anzeigen (unter 0,2 zeigt es nicht an), dann weiß ich aber auch von selber, dass ich wieder fahren kann, da brauche ich das Gerät nicht dazu. Quote Link to post Share on other sites
brough 0 Posted May 30, 2007 Author Report Share Posted May 30, 2007 @ goose: nunja, was genau heisst bezahlbar? die sog. vortestgeräte (von dräger) kriegt man ja um die 500-600 € - und gebraucht schon wesentlich billiger. und, da das stand der technik von vor mind. 10 jahren ist (ich meine, das erste gerät kam damals raus?), und die meines wissens nicht grossartig modernisiert wurden, kann ich mir nicht vorstellen, dass es mittlerweile keine annehmbare und vor allem bezahlbaren geräte geben sollte?! korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege?! so, schreibe dieses posting gerade neben meiner recherche, und siehe da: ist das nicht euer gerät? http://cgi.ebay.de/Alkoholtester-Cosmos-CA-2001-Draeger_W0QQitemZ130052414258QQihZ003QQcategoryZ32452QQrdZ1QQssPageNameZWD1VQQcmdZViewItem so, jetzt habe ich gerade erfahren, dass es da wolh mehrere geräte gibt, die von den "behörden" zum vortesten verwendet werden dürfen: Dräger Alcotest 6510, 6810 und 7410Envitec Alcoquant C, 3020 und 6020Lion Alcometer 500 @ GM: danke für die nette und umfangreiche antwort! genau soetwas wollte ich hören, danke! so, habe jetzt dann doch etwas recherhiert. anscheinend ist DRÄGER das a und o bei "alkomaten" - das ist wohl der fachbegriff! und, wie vermutet, gibt es bereits ein moderneres und (vielleicht) auch besseres gerät, preisspanne stimmt auch: http://www.gasmesstechnik.de/product_info.php?manufacturers_id=&products_id=576 und auch wie erwartet gibt es diese auch gebraucht billiger - einfach mal in der lieblings auktionseite eingeben..... so, ich bin aber der meinung, dass da mittlerweile auch annehmbare geräte geben sollte unter 100,- €. ok, gefunden, die gibt es, für 59,99, 88,- und 99,- € - leider jedoch nicht von dräger: http://cgi.ebay.de/Alkoholtester-Promilletester-Alkomat-AL-5000-von-ACE_W0QQitemZ260123515003QQihZ016QQcategoryZ30170QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem http://cgi.ebay.de/Alkoholtester-Promilletester-Alkomat-AL-6000-Prof_W0QQitemZ260123515031QQihZ016QQcategoryZ30170QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem http://cgi.ebay.de/Alkoholtester-Promilletester-Alkomat-ACE-3000_W0QQitemZ260123514982QQihZ016QQcategoryZ30170QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem letzterer angeblich nur mit abweichung von 0,05 o/oo zu den behördl. vortestgeräten.....???????!! angeblich gab es da auch einen aktuelleren test der geräte vom KURIER aus 2006: MEDIENTEST KURIER:Kurier testet tragbare Alkomaten. In der Ausgabe vom Sonntag, 30. Juli 2006, Seite 23, testete die österr. Tageszeitung KURIER vier tragbare Alkoholmessgeräte hinsichtlich Genauigkeit und Bedienung. Drei von ACE angebotene Alkoholtester hatten dabei die Nase vorn:Envitec Alcoquant 6020, Dräger Alcotest 6510 und das ACE-3000. An vier Personen, welche Alkohol getrunken hatten, wurde mit jedem der Geräte je eine Messung vorgenommen. Die Messergebnisse der zwei Spitzengeräte (ACE-Klasse 1), beide polizeitauglich, weichen erwartungsgemäß nicht vorneinander ab.Auch das Mittelklasse-Gerät ACE-3000 (ACE-Klasse 2) kann noch gut mithalten und reisst nur bei Werten unterhalb von 0,1 Promille mehr als 5 % aus (siehe Tabelle). Das Billig-Alkoholtester Ihr Geld nicht wert sind, beweist der Safe Mate. Gerät Werte von vier Messungen Preisbereich in Euro Envitec Alcoquant 6020 0,12 0,49 0,10 0,06 € 650 - 700 Dräger Alcotest 6510 0,12 0,49 0,10 0,06 € 650 - 700 ACE-3000 0,11 0,47 0,08 0,11 € 119 - 179 Safe Mate 0,00 0,10 0,00 0,00 € 20 - 30 Knappe Entscheidung zwischen den Topgeräten.Testsieger wurde das Envitec Alcoquant 6020 knapp vor dem Dräger Alcotest 6510.In der Genauigkeit absolut ident mit dem Dräger-Gerät, punktet das Alcoquant 6020 durch eine Batteriesparfunktion; das Alcotest 6510 von Dräger hingegen durch eine besonders hygienische Probenahme.Was letztendlich den Ausschlag für diese enge Entscheidung gab, war lt. Nachfrage bei der Redaktion der leicht günstigere Verkaufspreis des Envitec-Gerätes zum Zeitpunkt des Tests. Fazit GleichstandBeide Geräte sind absolut hochwertig und bei europäischen Behörden im Einsatz. Diese Kaufentscheidung muss aber der Verbraucher selbst treffen. Dafür können nun subjektive Kriterien wie Design, Form oder Marke herangezogen werden. In Österreich setzt die Polizei auf das Envitec Alcoquant 6020, in Schweden wird das Dräger Alcotest 6510 von der Exekutive herangezogen. Die Alternative:Zwar kommt das ACE-3000 nicht an die Genauigkeit der beiden ersten Plätze heran,schlug sich aber für ein Gerät dieser Preisklasse hervorragend und reisst nur bei Werten unterhalb von 0,1 Promille um mehr als 5 % aus. Bei allen drei Geräten wurde die Bedienungsfreundlichkeit positiv erwähnt. so, hat jetzt keiner anderer erfahrungen mit obigen oder auch anderen geräten? danke Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 31, 2007 Report Share Posted May 31, 2007 Die Grundentscheidung ist eben: Elektrochemischer Sensor oder Halbleitersensor. Das Problem beim Halbleitersensor: Er ist nicht langzeitstabil, d.h. er kann im Lauf der Zeit wegdriften und du merkst es nicht. Somit ist letztlich auch der ACE 3000 nicht viel mehr als ein Spielzeug. Ich nehme mal an, dass er qualitativ etwa so gut ist wie mein Gerät. Aber auch die Geräte mit elektrochemischem Sensor sollten eigentlich jährlich kalibriert werden, was glaube ich ab 50 Euro kostet. Daher: Die Vorstellung, dass man in so ein Gerät pusten und bei Anzeige "0,37" unbedenklich fahren kann halte ich für falsch. Solltest du trotzdem in dieser Richtung denken, dann würde ich jedenfalls beim Gerätetyp keinen Kompromiß an den Preis machen und nur z.B. ein Original Dräger 6510 / 6810 kaufen (das 7410 ist das Vorgängermodell) und das Ding auch jährlich kalibrieren lassen. Für alles andere, also um (z.B. wie ich) nur mal einen allgemeinen Eindruck vom Auf- und Abbau zu bekommen reicht aber auch ein gutes Halbleitergerät wie das ACE 3000, da muss man nicht über 100 Euro ausgeben. Noch was: Nebenan im Verkehrsportal schlagen eine große Anzahl Leute auf, die nicht mit der Grenze von 0,5 in Konflikt kamen sondern die bei > 0,3 irgendwie in einen Unfall verwickelt wurden, was ja dann als Straftat gilt. Sicherlich kann hier oft im Nachhinein dann ein Anwalt die Kohlen wieder aus dem Feuer holen, wenn er beweisen kann, dass derjenige an dem Unfall nicht schuld war, oder ihn auch ohne Alkohol verursacht hätte bzw. auch ohne Alkohol nicht hätte vermeiden können. Dennoch muss der Beschuldigte damit leben, dass seine Pappe von den Cops oft erst einmal behalten wird, bis sich das alles geklärt hat. Hier gibt es dann keine 4-Monatsfrist oder so, man steht von heute auf morgen ohne Führerschein und unter dem Verdacht einer Straftat da. Insofern ist eine systematisch Ausnutzung der Grenze von 0,5 gar nicht empfehlenswert. Die engen Grenzen 0,3/0,5, die wir heute nun mal haben, bedeuten faktisch: Don't drink and drive, lediglich die eine Halbe oder das Glas Wein zum Essen sind noch drin. Quote Link to post Share on other sites
brough 0 Posted May 31, 2007 Author Report Share Posted May 31, 2007 @ gm: danke erneut für deine antwort und fachwissen! einige kleinen nachfragen: nur z.B. ein Original Dräger 6510 / 6810 kaufen (das 7410 ist das Vorgängermodell) und das Ding auch jährlich kalibrieren lassen.-> ich dachte, mit den spitzengeräten und daher chemischem sensor muß ich nicht merh kalibrieren? wenn ich das auch muss, dann kann ich ja auch mit den billigeren fahren (kalibrierung soll hier übrigens unter 20,- € kosten). du hast natürlich vollkommen recht mit deiner aussage, dass, wenn man die heutige gesetzgebung und die vorgegeben grenzen des alkoholgehalts einhalten will, dass das dann praktisch auf nichts trinken rausläuft. ich hatte bewusst auch mein erstes thema (Verhalten B. Polizeikontrolle M. 0,5 o/oo - Optionen Jetzt) damit eröffnet, dass es mir um keine generelle diskussion ging, und ich gerade vermeiden wollte, dass es in die richtung läuft, wie man nun dazu stehen sollte.richtig ist sicher, dass man mit einem auto eine waffe bewegt, mit dem man andere leute umbringen kann. dass man aber hierzu auch eine andere meinung haben kann, deren vertreter sicher nicht nur aus einer kleinen alkoholiker-gruppe bestehen, sondern von einem großen teil der gesellschaft getragen wird, sollte auch akzeptiert werden.aber seis drum, ich kenne/kannte die regeln, und ich habe die gelbe karte gezeigt bekommen. jetzt bin ich leider vorbelastet und darf mir unter keinen umständen einen weiteren verstoß leisten. und - wie du eben aus meinen ersten posting ersiehst, war ich zusammen mit zwei fahrtüchtigen personen im wagen, die sogar einmal unter 0,3 o/oo waren. damit mir eben das nicht mehr passiert, das alkoholtestgerät! das nächste mal fährt der, der unter 0,3 o/oo ist....(oder der dort näher dran ist). ich stelle mich aber auch gerne einer generellen diskussion zu alkohol am steuer - ich bin immer sehr aufgeschlossen, bei solchen diskussionen meine meinung zu ändern. zumindesten zu überdenken... danke nochmals! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 31, 2007 Report Share Posted May 31, 2007 @ goose: nunja, was genau heisst bezahlbar? die sog. vortestgeräte (von dräger) kriegt man ja um die 500-600 € - und gebraucht schon wesentlich billiger. und, da das stand der technik von vor mind. 10 jahren ist (ich meine, das erste gerät kam damals raus?), und die meines wissens nicht grossartig modernisiert wurden, kann ich mir nicht vorstellen, dass es mittlerweile keine annehmbare und vor allem bezahlbaren geräte geben sollte?! korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege?!Ich spreche auch von Spannen um 1000 Euro (zzgl. Folgekosten) Bei einem gebrauchten Gerät kann man die Vorgeschichte nicht erkennen, man weiß nicht, ob die recht empfindliche Technik ordnungsgemäß gewartet wurde.Aber auch selber sollte man das Gerät ordnungsgemäß warten lassen. Und wie schon gesagt: Am Ende zählt das, was unsere Geräte anzeigen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
brough 0 Posted May 31, 2007 Author Report Share Posted May 31, 2007 Ich spreche auch von Spannen um 1000 Euro (zzgl. Folgekosten) Bei einem gebrauchten Gerät kann man die Vorgeschichte nicht erkennen, man weiß nicht, ob die recht empfindliche Technik ordnungsgemäß gewartet wurde.Aber auch selber sollte man das Gerät ordnungsgemäß warten lassen. Und wie schon gesagt: Am Ende zählt das, was unsere Geräte anzeigen. GrußGoose @ goose apropos: das bringt mich auf eine idee: von wem oder wann lasst eigentlich ihr eure geräte warten/kalibrieren? wenn das ganze so kompliziert ist, dann ist es im grenzfall evtl. ausschlaggebend? bei mir geht es ja um 0,01 mg/l oder 0,03 o/oo (hatte 0,26 mg/l, auf der wache dann 0,52 o/oo). aber ich kenne das schon, ist ja auch mit den radargeräten so, die eichmarken sind leider immer aktuell... ;-( also, lohnt es sich, die "eichmarken" (?) der geräte anzufordern? das hiesse ja sicher akteneinsicht und damit anwalt?! warum darf man eigentlich sich nicht selbst verteigigen und damit akteneinsicht nehmen? andererseits sollte ich hier nicht rumflennen und es wie ein mann tragen.....trotzdem nervig! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 31, 2007 Report Share Posted May 31, 2007 apropos: das bringt mich auf eine idee: von wem oder wann lasst eigentlich ihr eure geräte warten/kalibrieren? wenn das ganze so kompliziert ist, dann ist es im grenzfall evtl. ausschlaggebend? bei mir geht es ja um 0,01 mg/l oder 0,03 o/oo (hatte 0,26 mg/l, auf der wache dann 0,52 o/oo). aber ich kenne das schon, ist ja auch mit den radargeräten so, die eichmarken sind leider immer aktuell... ;-(Keine Ahnung, das macht die FüSt. Da es sich beim 7410 nur um einen Vortest handelt, wäre es im weiteren verlauf jedoch auch unschädlich, wenn sich herausstellen würde, daß das Gerät doch nicht mehr ordnungsgemäß kalibiert war, denn auf einen positiven Vortest folgt ja ein gerichtsverwertbarer Haupttest (bei OWi mit dem 7110, bei Straftat oder OWi und Verweigerung / "Nichtschaffen" des 7110 mittels Aderlass) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
brough 0 Posted June 1, 2007 Author Report Share Posted June 1, 2007 @ goose: sorry, da hatte ich meinen gedankengang nicht verdeutlicht. es ging mir natürlich um das grosse gerät (7110?). es ist vollkommen klar, dass sich eine überprüfung des vortestgerätes jetzt nicht mehr lohnt (....obwohl.... ;-) wenn man jetzt die ganzen usa anwaltfilme im kopf hat, dann wäre evtl. das positive gerichtl. verwertbare testergebnis vom 7110 nicht zulässig, weil es causal durch ein defektes vortestgerät bedingt wurde. damit nicht zulässig, und obwohl schuldig, freispruch..... :-)). also, jetzt wieder ernst. diese grossen geräte werden doch auch sicher kalibriert/überprüft oder geeicht? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted June 1, 2007 Report Share Posted June 1, 2007 Näheres siehe bei Dräger [klick] unter Alkohol- und Drogenmessung [klick]. Konkret: Vortestgerät 7410 [klick] (das bei der Polizei verbreitete alte): 6 Monate Beim neuen <a href="http://www.draeger.com/ST/internet/pdf/Master/De/gt/9044848_alcotest_6510.pdf" target="_blank">Vortestgerät 6510] [klick][/url] ist ein Kalibrierset dabei. Das stationäre gerichtsfeste 7110 [klick] wird natürlich auch kalibriert, Zeitraum habe ich nicht gefunden. Quote Link to post Share on other sites
fibu 0 Posted June 1, 2007 Report Share Posted June 1, 2007 Ich würde kein Gerät mit Halbleitersensor kaufen. Das ist meiner Meinung nach herausgeworfenes Geld. Nur schon mit den Geräte der Polizei mir elektrochemischem Sensor ist so eine Messung jedes Mal "Lotto". (Zumindest dann, wenn die Polizei keine Mundspühlung machen lässt und man selber keine Angaben zum Alkoholkonsum macht, ist der Messwert wirklich nur ein sehr grober Anhaltspunkt. Wobei diese Geräte dennoch ihre Daseinsberechtigung haben: Stellt man sich nur einmal vor, was die Polizisten alles über sich ergehen lassen müssten, wenn sie sich jedes mal anhauchen lassen müssten ) Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 1, 2007 Report Share Posted June 1, 2007 @ goose: sorry, da hatte ich meinen gedankengang nicht verdeutlicht. es ging mir natürlich um das grosse gerät (7110?). es ist vollkommen klar, dass sich eine überprüfung des vortestgerätes jetzt nicht mehr lohnt (....obwohl.... ;-) wenn man jetzt die ganzen usa anwaltfilme im kopf hat, dann wäre evtl. das positive gerichtl. verwertbare testergebnis vom 7110 nicht zulässig, weil es causal durch ein defektes vortestgerät bedingt wurde. damit nicht zulässig, und obwohl schuldig, freispruch..... :-)). also, jetzt wieder ernst. diese grossen geräte werden doch auch sicher kalibriert/überprüft oder geeicht?Auch das 7110 wird regelmäßig kalibriert, das Datum der nächsten Eichung steht meines Wissens sogar auf dem Ausdruck (müsste ich bei Gelegenheit noch mal nachschauen) Du kannst das US-amerikanische Recht nicht mit dem deutschen Recht vergleichen. Eine Fernwirkung, wie in den USA, gibt es hier nicht. Selbst wenn der unmittelbar gewonnene Beweis nicht verwertbar ist, so sind die daraus gewonnenen weiteren Erkenntnisse im Strafverfahren noch zulässig. Das bedeutet, selbst wenn der Vortest nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, bleibt der Haupttest verwertbar. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
brough 0 Posted June 5, 2007 Author Report Share Posted June 5, 2007 Du kannst das US-amerikanische Recht nicht mit dem deutschen Recht vergleichen. Eine Fernwirkung, wie in den USA, gibt es hier nicht. Selbst wenn der unmittelbar gewonnene Beweis nicht verwertbar ist, so sind die daraus gewonnenen weiteren Erkenntnisse im Strafverfahren noch zulässig. Das bedeutet, selbst wenn der Vortest nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, bleibt der Haupttest verwertbar. GrußGoose @ goose: das mit dem amerikanischen recht war nicht ernst gemeint, hätte das wohl besser kennzeichnen sollen. war rein ironisch. sag mal, wa anderes: was habe ich da eigentlich unterschrieben? ich wollte da nur raus, und der kollege hat mir das nur eben hngeschoben..... hätte ich den ausdruck eigentlich anschauen müssen? und drittens: müssen da nicht immer 2 beamte im zimmer sein? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 5, 2007 Report Share Posted June 5, 2007 Nein, es müssen keine zwei Beamten im Zimmer sein. Was du da genau unterschrieben hast, kann ich dir natürlich nicht sagen. Es gibt Behörden, in denen der Betroffene das Blutprobenprotokoll unterzeichnen kann. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted June 5, 2007 Report Share Posted June 5, 2007 Was du da genau unterschrieben hast, kann ich dir natürlich nicht sagen.Mit 100,00%iger Sicherheit kann man das nicht sagen, aber zu 99,9375% war es der Anhörungsbogen, auf dem die Tat zugegeben wurde. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 6, 2007 Report Share Posted June 6, 2007 Das wird bei uns nicht so gehandhabt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted June 6, 2007 Report Share Posted June 6, 2007 Was du da genau unterschrieben hast, kann ich dir natürlich nicht sagen.Mit 100,00%iger Sicherheit kann man das nicht sagen, aber zu 99,9375% war es der Anhörungsbogen, auf dem die Tat zugegeben wurde.Naja, wäre er z.B. bei uns angehalten worden, dann wäre es mit 100 %iger Sicherheit lediglich ein Personalbogen (zwecks Aufnahme der Personalien!!!) gewesen, auf dem man lediglich die Richtigkeit der Personaldaten bestätigt, aber gewiß keine Tat zugibt. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted June 6, 2007 Report Share Posted June 6, 2007 Aha. Interessant. Wenn es so war müßte ja der AB noch kommen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted June 6, 2007 Report Share Posted June 6, 2007 Aha. Interessant. Wenn es so war müßte ja der AB noch kommen. Wenn es so war, wie wir es hier handhaben, dann ja. Ansonsten u.U. eben nicht. Hat denn der TE sich den Bogen, den er unterschrieben hat, genauer angeschaut? Stand da "Anhörungsbogen" drauf? Was stand denn in dem Bereich, wo er unterschrieben hat? Bei uns steht da klipp und klar, daß er nur für die "Richtigkeit der gemachten Personalienangaben" quittiert. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Keinesfalls ist das aber ein Schuldeingeständnis. Dieser Bogen geht grundsätzlich auch nicht zur Akte, sondern dient lediglich den Schreibkräften dafür, die Anzeige zu schreiben. Der Bogen verbleibt bei uns. Quote Link to post Share on other sites
brough 0 Posted June 7, 2007 Author Report Share Posted June 7, 2007 kurze frage: was ist TE? damit bin wohl ich gemeint? :-) ich weiss wirklich nicht mehr, was ich da unterschrieben habe, ich wollte ehrlich gesagt nur noch da raus, und obwohl ich weiss, dass ich nie etwas unterschreiben sollte auf der wache, habe ich da kurzzeitig einen blackout gehabt und da irgendetwas unterschrieben.... also, lediglich bestätigung der personalien. danke Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 7, 2007 Report Share Posted June 7, 2007 was ist TE? damit bin wohl ich gemeint?Richtig.TE = Threaderöffner (oder Themeneröffner) also, lediglich bestätigung der personalien.Davon ist auszugehen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted June 7, 2007 Report Share Posted June 7, 2007 Soweit man vor Ort bei Owis angehalten wird, also z.B. beim Lasern, ist es doch eigentlich usus, dass man einen Anhörungsbogen unterschreibt oder zumindest vorgelegt bekommt, unterschreiben muss man ja nicht. Oder macht ihr das nur bei §24a anders? Oder macht ihr das in NRW grundsätzlich bei allen Owis anders? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted June 7, 2007 Report Share Posted June 7, 2007 Soweit man vor Ort bei Owis angehalten wird, also z.B. beim Lasern, ist es doch eigentlich usus, dass man einen Anhörungsbogen unterschreibt oder zumindest vorgelegt bekommt, unterschreiben muss man ja nicht.Wie ich bereits schrieb: wenn wir jemanden nach Begehung einer Owi anhalten (egal, bei welcher), dann wird zwecks späterer Anzeigenfertigung ein sog. Personalbogen ausgefüllt. Und eben diesen Bogen läßt man den Betroffenen unterschreiben, allerdings idR auch nur dann, wenn er sich nicht ausweisen kann. Und wenn jemand diesen Bogen nicht unterschreiben will, was er ja nicht muß, dann muß er eben Zeit investieren, denn dann wird eben ermittelt, um sicher zu gehen, daß er auch derjenige ist, für den er sich gerade ausgibt. Da hat man ja schon die dollsten Dinger erlebt. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted June 7, 2007 Report Share Posted June 7, 2007 Ok, dann hat es also nichts mit der Art der Owi sondern mit dem Bundesland zu tun. Hier im Süden (BW / Bayern) bekommt man bei Owis den AB hingelegt. Quote Link to post Share on other sites
Wolfgang 0 Posted December 16, 2007 Report Share Posted December 16, 2007 Hallo Leute! Weiß von euch jemand zufällig wie hoch die Lebenserwartung des Sensors bei den Dräger / Envitec Vortestgeräten ist bzw. nach wie vielen Messungen / Jahren dieser getauscht werden muss? Besten Dank und Grüße! W. Quote Link to post Share on other sites
Mika888 0 Posted May 10, 2011 Report Share Posted May 10, 2011 Auf der Website von www.alkomat.net gibt es detaillierte Informationen zu verschiedenen Alkoholtestern. Dort sind auch einige der in dieser Diskussion erwähnten Geräte erhältlich mit Links zu Expertenmeinungen und -Tests wie zum Bsp. von ARD Ratgeber Technik oder Lexpress. Übrigens ist das Gerät ACE II in Sachen Preis/Leistung ungeschlagen, das Gerät wurde hier ja auch schon angesprochen. Wenn man qualitativ gute Ergebnisse haben möchte, muss man schon etwas tiefer in die Tasche greifen, das ist klar. Zum Bsp. für den Dräger Alcotest 3000, den gibt es schon um 399,00. Dräger ist aber auch eine Topmarke. Quote Link to post Share on other sites
brough 0 Posted May 10, 2011 Author Report Share Posted May 10, 2011 ... war etwas lange her, das thema.... ich habe jetzt den dräger 6510 und bin sehr zufrieden...... Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted May 10, 2011 Report Share Posted May 10, 2011 Mesch Mika, 3 1/2 Jahre und du gräbst es wieder aus!? Die machen sich heute doch keinen Kopf mehr, die trinken nicht mehr vor dem Fahren! dete Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted May 11, 2011 Report Share Posted May 11, 2011 hallo, ich hatte mir überlegt, mir einen alkotester in den wagen zu legen. nach einiger recherche habe ich jedoch herausgefunden, dass die meisten geräte wohl nichts taugen?! danke! Sinnvoll? Nicht technsich-physikalisch gefragt sondern ob des Genuß- oder Wirkungstrinken willen? Schmeckt nach feinem Essen der Congnac zum Nachtisch nach dem gerichtspzezifischen Wein, mit der Überlegung im Hinterkopf wenn ich den trinke dann muß ich testen und ggf. nicht fahren. Macht diese Überlegung Spaß, vernichtet die nicht die erhoffte emotionale Wirkung des Alkohols? Gilt das nicht ebenso beim Rätseln 4 Kölsch oder gehen 6 in den Stunden? Wir der Abend nicht fröhlicher und unbeschwerter wenn total alkoholisch nüchtern ODER Hinfahrt mit ÖPNV und Rückfahrt mit dem Taxi gleich fest einplant wird? Alkohol trinken hat was mit dessen erwünschten Wirkung zu tun und dem Genuß der Freiheit sich in latente "Unzurechnungsfähigkeit" einlassen zu können. Wo bleibt die Freiheit und der Genuß sich "fallen lassen zu können" wenn Alkoholtest und "Buchführung" angesagt ist samt dazu nötiger Diziplin? Trinker, alsos ALLE Leute die regelmäßig Alkohol trinken wolllen die Wirkung ( und diese unbeschwert geniessen ), manche weniger, manche stärker. Quote Link to post Share on other sites
Dark moon 1 Posted May 11, 2011 Report Share Posted May 11, 2011 Vorbildlich: Suchen-Funktion benutzt! Hatte vor einem Monat das Vergnügen, einer privaten Party mit dem Thema 24h Bier Contest beiwohnen zu dürfen. Ging so: Um 12 Uhr wurde die erste Flasche geöffnet (Veltins 0,33l) und man hatte 60 Minuten Zeit zum Leeren. Danach kam die nächste, und immer so weiter. Nach einigen Stunden merkte man den Alkohol zwar und niemand behauptete, dass er noch fahren könnte, aber niemand wurde davon blau. Die Müdigkeit war schlimmer. Als Gimmick hat einer der 6 Teilnehmer ein Testgerät (ich mein es war ein Dräger) mitgebracht, und immer 10 Minuten vor jeder vollen Uhrzeit durfte jeder mal blasen. Die 6 Teilnehmer hatten zwischen 80 und 125 kg Körpergewicht. Um 17:50 Uhr (jeder hatte 6x0,33l=2l getrunken: 0,00 0,10 0,21 0,29 0,41 0,51Tatsächlich war der mit dem größten Gewicht noch bei 0, während die beiden "leichten" das Feld anführten. Zu dieser Zeit kippt man das Bier relativ schnell weg, so dass man auch die 30 Minuten Pause bis zum Blasen eingehalten hat. Aus Spaß hat einer mal sein Bier auf ex getrunken und sofort geblasen, der Wert lag über 5 Promille. So viel zu meiner "Erfahrung". Das Testgerät wurde so weit ich weiß ersteigert und hatte natürlich keine Eichplakette mehr. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es völlig von den realen Werten abweicht. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 11, 2011 Report Share Posted May 11, 2011 Und wie sah es nach 24 Stunden aus? Quote Link to post Share on other sites
brough 0 Posted May 11, 2011 Author Report Share Posted May 11, 2011 @ Kolbenfeder: sehr guter text! berichtige den doch etwas (rechtschreib- und satzfehler), er ist wirklich sehr gut! du fürhst das thema fast auf ein philisophisches niveau.... ;-) was sagst du dazu:der gesetzgeber hat berechtigte schranken im strassenverkehr aufgestellt. dazu gehören u.a. die geschwindigkeitsbeschränkungen als auch die promillebeschränkung. zum einhalten der einen beschränkung hat man einen tachometer, an dem sich der bürger immer über die einhaltung informieren kann. beim promillewert muss er jedoch raten....? mich würde interessieren, was ein richter sagt, wenn ein beschudligter alkoholsünder dies vor gericht einmal vorbringt..... **************************************************************************************************** nehme meinen dräger auch oft zu privaten partys mit, es ist meist immer ein großer spass und wird auch sehr interessiert angenommen. wirklich geplante tests haben wir nie gemacht, aber es ist schon sehr lehrreich. schon einige haben dann doch das auto stehengelassen, nachdem sie geblasen hatten. also hatte es es durchaus schon etwas gutes.... ;-). es stimmt schon, die 20 min. regel einzuhalten. als kleiner tipp, wenn jemand einmal blasen muss: immer sagen, dass man gerade erst das letzte bier getrunken hat, das gibt einem noch einmal knapp 20 min zeit (keine ahnung, was sie machen, wenn man vorher auf die frage "haben sie was getrunken" diese verneint hatte). im zusammenhang mit den gesprächen bei den parties eine geschichte, die sicher eine urbane legende ist: ein alkoholsünder wurde von der polizei gestoppt, und zum blasen aufgefordert. daraufhin zog der fahrer eine flasche wodka (alternativ whisky, rum, etc.) aus der tasche, und ehe es sich die beamten versahen, lehrte er sie zur hälfte, bis eingeschritten werden konnte. bereitwillig erklärte sich der fahrer zum alkoholtest bereit, was aber nun natürlich in leere geführt hätte, so zogen die beamten unverrichteter dinge ab, nachdem sie sichergestellt hatten, dasder wagen geparkt wurde und der fahrer im taxi weiterfuhr..... was würde die polizei im echten leben machen? da gibt es sicher eine anspruchsgrundlage? vereitelung? vielleicht wurde das thema schon einmal behandelt?? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 11, 2011 Report Share Posted May 11, 2011 Ich besitze ja auch so ein Ding, aber ich benutze es längst nicht mehr. In der Regel trinke ich keinen Alkohol wenn ich noch nicht an meiner "final Destination", also in Reichweite meiner Schlafstelle bin, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. In dem Falle allerdings habe ich mich aufs Rechnen verlegt, das dürfte besser sein als ein Testgerät: Gewicht der konsumierten Alkoholmenge dividiert durch 70% des Körpergewichts ergibt eine Promillezahl, davon minus 0,1 Promille je Stunde seit Beginn des Konsums. Die Rechnung ist für mich auf der sicheren Seite, da ich bestimmt mehr als 0,1 / Stunde abbaue. Kolbenfeders Einlassung paßt bei mir nicht: Ein, zwei gute Bier zum Essen haben bei mir nichts mit Absturz oder Kontrollverlust zu tun, das steigert lediglich den Genuß. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 12, 2011 Report Share Posted May 12, 2011 Ein, zwei gute Bier zum Essen haben bei mir nichts mit Absturz oder Kontrollverlust zu tun, das steigert lediglich den Genuß.Nun, das kommt darauf an..... Wir hatten hier in unserem Stamm-Pub einen Chinesen - KK hiess er - der immer etliche Biere trank und dementsprechend angeheitert war. OK, er fuhr danach nicht mehr Auto, aber seine Frau platzte des oefteren unter grossem Geschrei in die gemuetliche Runde. Also versprach ihr KK, dass er fortan nur noch maximal zwei Biere am Abend trinken wuerde, worauf sie sich einliess. Eines Abends kam sie zur Kontrolle - und da stand er, ihr KK, mit dem ersten Bier des Abends in der Hand: Einem 2-Liter Stiefel....... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 12, 2011 Report Share Posted May 12, 2011 es stimmt schon, die 20 min. regel einzuhalten. als kleiner tipp, wenn jemand einmal blasen muss: immer sagen, dass man gerade erst das letzte bier getrunken hat, das gibt einem noch einmal knapp 20 min zeit (keine ahnung, was sie machen, wenn man vorher auf die frage "haben sie was getrunken" diese verneint hatte). im zusammenhang mit den gesprächen bei den parties eine geschichte, die sicher eine urbane legende ist: ein alkoholsünder wurde von der polizei gestoppt, und zum blasen aufgefordert. daraufhin zog der fahrer eine flasche wodka (alternativ whisky, rum, etc.) aus der tasche, und ehe es sich die beamten versahen, lehrte er sie zur hälfte, bis eingeschritten werden konnte. bereitwillig erklärte sich der fahrer zum alkoholtest bereit, was aber nun natürlich in leere geführt hätte, so zogen die beamten unverrichteter dinge ab, nachdem sie sichergestellt hatten, dasder wagen geparkt wurde und der fahrer im taxi weiterfuhr..... was würde die polizei im echten leben machen? da gibt es sicher eine anspruchsgrundlage? vereitelung? vielleicht wurde das thema schon einmal behandelt??Viel bringen die 20 Minuten nicht, wenn man 0,1 Promille pro Stunde annimmt. Blöd ist es außerdem, wenn man noch in der Anflutungsphase ist, denn dann wird mit jeder Minute der Wert höher. Zum zweiten Teil.Wenn es stimmt, dann haben sich die Polizisten mächtig verarschen lassen. Wenn er wirklich die halbe Flasche ausgetrunken hat, so stellt dies kein Problem dar ihm dennoch etwas vorzuwerfen. Man macht halt zwei oder drei Blutabnahmen und rechnet den Nachtrunk heraus. Dies ist aufgrund der bekannten Trinkmenge auch einfacher als wenn der Nachtrunk nur behauptet wurde. Quote Link to post Share on other sites
brough 0 Posted May 12, 2011 Author Report Share Posted May 12, 2011 wie gesagt: urbane legende. obwohl mir ein befreundeter rechtsmediziner bestätigte, dass diese nachtrunk geschichten fast immer gut ausgegangen sind, da man sehr schwer nachrechnen kann, und meist zugunsten des angeklagten entschieden wird. angenommen, die flasche war blickdicht, und es war nicht zu erkennen, was vorher enthalten war, und was getrunken wurde? das wäre für mich eine rechnung mit mehr als zwei unbekannten, und wohl sehr schwer als beweis herangezogen werden könnte.wie gesagt, nur ein gedankengang. dont dink (too much) an drive! Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted May 12, 2011 Report Share Posted May 12, 2011 dont dink (too much) an drive! Kleine Spende:'rd Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 12, 2011 Report Share Posted May 12, 2011 wie gesagt: urbane legende. obwohl mir ein befreundeter rechtsmediziner bestätigte, dass diese nachtrunk geschichten fast immer gut ausgegangen sind, da man sehr schwer nachrechnen kann, und meist zugunsten des angeklagten entschieden wird. angenommen, die flasche war blickdicht, und es war nicht zu erkennen, was vorher enthalten war, und was getrunken wurde? das wäre für mich eine rechnung mit mehr als zwei unbekannten, und wohl sehr schwer als beweis herangezogen werden könnte.wie gesagt, nur ein gedankengang. dont dink (too much) an drive!Das die Rückrechnung sehr schwierig ist und sehr hohe Abschläge vorgenommen werden müssen, ist mir bekannt. Daher lohnt sich dies nur bei hohen Promillewerten. Allerdings ist in deinem Beispiel eben die Menge bekannt und das macht die Sache einfacher. Und daran denken nicht einfach den Sachverhalt weiter aufweiten, wenn man die Sache angesprochen hat (dunkle Flasche). Quote Link to post Share on other sites
brough 0 Posted May 12, 2011 Author Report Share Posted May 12, 2011 @ KillerBee825: man, danke! peinlich, ich sollte wirklich meine beiträge nochmal lesen. das kommt davon, wenn man abends im bett vorm fernseher auf dem netbook herumtippst... ;-) kann beiträge nicht mehr überarbeiten leider... bleibt jetzt so blöd stehen... ;-( @ Gast225: man, das war eine geschichte auf einer party, ich habe mir das nicht genau gemerkt, ausserdem ist das wirklich egal, denn auch bei einer durchsichtigen flasche kann vorher weniger drin gewesen sein. wer sieht das schon? wenn die beamten ans auto kommen (sitzenbleiben immer besser), dann hast du nur fenster runtergekurbelt, einfach fenster zu, und dann in ruhe trinken. ich erinnere mich an eine alte söllner kassette, auf der er bei kontrolle nur sein fenster spalt aufgemacht hat, und da seine papiere durchgereicht hat, aber mehr nocht, und der polizist ist schier ausgerastet, aber dann letztendlich abgezogen..... erinnere mich da aber nicht mehr genau dran..... ahhhh, dank youtube, da ist es: Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted May 12, 2011 Report Share Posted May 12, 2011 Kolbenfeders Einlassung paßt bei mir nicht: Ein, zwei gute Bier zum Essen haben bei mir nichts mit Absturz oder Kontrollverlust zu tun, das steigert lediglich den Genuß. Mag sein, ich fragte ja bei dem Wein und Congnac, oder eben Bier zum Schweinebraten, ob es wirklich noch Genuß ist wenn man bei der alkoholischen Getränkemenge rechnen muß, nicht spontan nach Gefühl wie bei Fleisch, Rotkohl oder Kroketten nachlegen darf. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 wenn die beamten ans auto kommen (sitzenbleiben immer besser), dann hast du nur fenster runtergekurbelt, einfach fenster zu, und dann in ruhe trinken.Vorsicht, wenn man die Fenster wieder schließt kann man schnell bei einer Straftat nach § 113 StGB sein-Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 mit dem ersten Bier des Abends in der Hand: Einem 2-Liter Stiefel....... So in etwa ist das bei mir mit dem morgendlichen Kaffee, ich trinke vielleicht 2 oder 3 Tassen ... Mag sein, ich fragte ja bei dem Wein und Congnac, oder eben Bier zum Schweinebraten, ob es wirklich noch Genuß ist wenn man bei der alkoholischen Getränkemenge rechnen muß, nicht spontan nach Gefühl wie bei Fleisch, Rotkohl oder Kroketten nachlegen darf.Kann ich dir beantworten: Ja. In der Regel schon ganz einfach deshalb, weil ich schneller abbaue als ich trinke. Bis mein zweites Bier getrunken ist, ist das erste zum guten Teil abgebaut. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 Ey, das zweite Zitat stammt nicht von mir - solche Gedanken pflege ich nicht zu hegen! Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 Sorry, kann nicht mehr editieren, aber du kannst vielleicht? Es stammt von Kolbenfeder. Quote Link to post Share on other sites
brough 0 Posted May 13, 2011 Author Report Share Posted May 13, 2011 Vorsicht, wenn man die Fenster wieder schließt kann man schnell bei einer Straftat nach § 113 StGB sein-Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. echt? wusste ich gar nicht. kann aber stimmen, der söllner meinte ja auch, er hätte sich einen stricj gezogen an der scheibe, bis zu dem er öffnen kann, das wären genau 11cm, da passt genau sein verbandskasten durch.... ,-). also muss man die fenster nicht mehr zumachen..... achja, hier der zweite teil: im grunde ist das echt ganz witzig. was wollen die machen, wenn ich im auto hocken bleibe? ich kann ja alles machen, auch blasen..... ;-) egal, ist eh nur ein hirngespinnst; bei jeder kontrolle versuche ich den armen menschen sowieso so wenig stress zu machen, wie es geht, zum einen haben sie echt keinen leichten job, zum anderen kommt man meist so recht schnell wieder weiter. und, ganz ehrlich, in 90% der fälle hätte ich mich auch aufgehalten, zumal ich in der jugend einen wagen fuhr, der nicht gerade als unauffällig durchgegangen wäre. ich kann auch nur positives berichten, wie der (väterliche-) beamte, der mich mit 19 vor meiner damaligen freundin derart zusammengestaucht hatte, daß ich danach wirklich in den jahren danach vorsichtiger und gewissenhafter gefahren bin. das hat mehr geholfen, als jeder strafzettel oder führerscheinentzug! wer immer das war: vielen dank nochmal, ich kann meinen respekt und anerkennung (heute) nicht so zum ausdruck bringen, wie es dafür nötig wäre!! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 im grunde ist das echt ganz witzig. was wollen die machen, wenn ich im auto hocken bleibe? ich kann ja alles machen, auch blasen..... ;-)Die Kontrolle der Fahrtüchtigkeit, zu der wir ja unstrittig berechtigt sind, ist eben nicht möglich, wenn jemand die Scheibe nur einen kleinen Spalt öffnet. Wenn du im Auto hocken bleibst, helfen die Kollegen dir im Zweifel beim Aussteigen... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 im grunde ist das echt ganz witzig. was wollen die machen, wenn ich im auto hocken bleibe? ich kann ja alles machen, auch blasen..... ;-)Die Kontrolle der Fahrtüchtigkeit, zu der wir ja unstrittig berechtigt sind, ist eben nicht möglich, wenn jemand die Scheibe nur einen kleinen Spalt öffnet. Wenn du im Auto hocken bleibst, helfen die Kollegen dir im Zweifel beim Aussteigen... GrußGooseSchlagen die dann die Scheiben ein um an denjenigen zu kommen?Nur so als Frage weil mein Wagen automatisch verriegelt und von außen nicht geöffnet werden kann. Naja zumindest von Polizisten. Quote Link to post Share on other sites
brough 0 Posted May 13, 2011 Author Report Share Posted May 13, 2011 @ goose: bitte nicht zu ernst nehmen, wie gesagt, ich wollte das rein interessehalber mal durch spielen. aber deine angesprochene kontrolle der fahrtüchtigkeit ist doch durch den alco-test gegeben, und der passt ja durch das fenster? warum sollte ich aussteigen? um zu sehen, ob ich zwei beine habe? wenn ihr meine fahrtüchtigkeit anhand meiner standfestigkeit beurteilen wollt, und ich erkläre mich von anfang an bereit, einen alkomattest zu machen, kann ich den doch auch im sitzen im auto machen?! ganz zu schweigen, dass ich das äußerst unhöflich finde dem menschen gegenüber.....?! Quote Link to post Share on other sites
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