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Geblitzt Ordnungsamt Kam 2 Mal Nach Hause! Hilfe


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Hallo Leute ich wurde am 10.03.07 auf der BAB mit 24 km/h zuviel geblitzt. Mein Auto ist auf mein Vater angemeldet. Da ich zu diesem Zeitpunkt selber noch in der Probezeit war, wollte mein Vater den einen Punkt auf sich nehmen um mir ein Aufbauseminar zu ersparen. Nach 3 Wochen bekamm mein Vater den Anhörungsbogen und trug sein eigenen Namen ein. Am 23.05.07 kamm das Ordnungsamt bei uns Zuhause vorbei, meine Mutter hat aber nicht die Tür aufgemacht und die Mitarbeiter vom Ordnungsamt sind wieder abgezogen. Gestern am 24.05.07 gegen 20 uhr kammen die netten Herren vom Ordnungsamt nochmal, Sie haben erst vergeblich bei uns angeschellt aber wir haben die Tür wieder nicht aufgemacht. Daraufhin haben Sie bei meiner Nachbarin angeschellt und Sie gefragt ob das auf dem Foto mein Vater oder ich seie und Sie hat gesagt, dass sie es nicht Sagen kann, weil Sie uns kaummt kennt. Ich habe ihr schon zuvor bescheid gesagt gehabt. Anschließend haben die netten Herren vom Ordnunsamt bei uns im Postkasten ein Brief hinterlassen, wo drauf steht, dass mein Vater heute dort zwischen 8- 22 Uhr anrufen soll.

So ich wurde ja am 10.03.07 geblitzt und nach dem, würde die Sache ja am 10.06.07 verjähren.

Ich weiß jetzt nicht wie ich weiter vorgehen soll???

Soll mein Vater dort heute anrufen und sagen das er gefahren ist oder sollen wir keine Reaktion auf dieses Schreiben zeigen???

Womit könnte ich noch rechnen????

Danke im vorraus!!!

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ihr könntet ja theoretisch in Urlaub gefahren sein.... Offensichtlich ist das Bild gut genug, dass irgendein wacher Sachbearbeiter bemerkt hat, dass eben nicht der Vater, auf den das Auto zugelassen ist, gefahren sein kann. Leider dumm gelaufen - normalerweise geht so was durch, vor allem, da die Geschwindigkeitsübertretung nicht im Fahrverbotsbereich liegt. Auf das Schreiben würde ich nicht reagieren - wieso auch. Dein Vater muss nicht dort anrufen. Ich glaube trotzdem nicht, dass es jetzt noch hilft, wenn Du Dich niemals vor dem Ordnungsamt bzw. vor den :unsure: (so sie denn tatsächlich auch noch vorbeikommen sollten) blicken lässt. Der Besuch des Ordnungsamtes zeigt, dass die Lunte gerochen haben. Spätestens ein Paasbildabgleich beim EMA wird Dich als "Übeltäter" überführen. Melde Dich, wie`s ausgegangen ist....

 

mfg Willi69

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Was heisst dumm gelaufen? Bis jetzt laeuft's doch blendend. Solange die O-Amt-Fritzen nur an der Tuer klingeln und um Besuch oder Anruf bitten, sind sie sich nicht sicher, wer denn nun der Fahrer war. Bis zum 10.06. sind es nur noch 16 Tage, davon drei Wochenenden, wo die Herrschaften ohnehin ruhen, drei Freitage, an denen frueh Feierabend gemacht wird und 2 Montage, an denen man noch nicht ganz ausgeschlafen ist. Wenn zwischenzeitlich kein AHB an den tatsaechlichen Fahrer ausgestellt wird, ist das Ding gegessen...... Also, so weiter machen, 'PcbDeniz'! :unsure:

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Danke für eure Hilfe Männer. Also ich habe gestern meier Nachbarin angeschellt und mit ihr gesprochen. Sie hat gesagt das, dass Foto wirklich eine sehr schlechte QUALI hatte ( A4 Format). Was ich nicht verstehe, warum soll mein Vater dort anrufen??? Es währe doch logischer, wenn die vom Ordnungsamt verlangen würden, dass ich da anrufen solle. Weil zu mir könnten Sie ja sagen das sind Sie zu 99%. Egal mein Vater wird dort definitiv nicht anrufen. Ich mein könnte ja auch seien das mein Vater im Urlaub ist und nicht auf dieses schreiben reagieren kann, zuhause war ja auch niemand ;-)

 

Im schlimmsten Fall muss ich zum Aufbauseminar. Aber ich kämpfe bis zum bitteren Ende und das ohne mich oder jemand anders Srafbar zu machen. Ich meine die ganzen Behörden werden für ihren Job bezahlt, dann sollen die den auch erfüllen.

:unsure:

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Bis zum 10.06. sind es nur noch 16 Tage, davon drei Wochenenden, wo die Herrschaften ohnehin ruhen, drei Freitage, an denen frueh Feierabend gemacht wird und 2 Montage, an denen man noch nicht ganz ausgeschlafen ist.

 

Am nächsten Montag können sie ruhig auch wach sein: Pfingstmontag = gesetzlicher Feiertag. :unsure:

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Du musst einfach nur dafür sorgen das dein Name nicht einmal fällt, das ist alles!

 

So wie ihr es bisher gemacht habt (keine Tür geöffnet, Nachbarn geimpft) war es super!

 

Es sind nurnoch 2 Wochen bis zur erhofften Verjährung (11.06), ich drück dir alle Daumen :unsure:

 

Gruss

 

Raubritter

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Jungs gibt es noch iwas was ich beachten sollte oder einfach abwarten und Tee trinken??

Ich hoffe, dass die Mitarbeiter vom Ordnungsamt jetzt nicht jeden Tag bei uns aufkreuzen.

 

In Deckung gehen, und dafür sorgen, dass sie Dich oder Deinen Vater nicht auf dem Weg von oder zur Arbeit abfangen. Ansonsten abwarten und Tee trinken und jeden Kontakt zur Behörde gänzlich vermeiden. Gilt für die ganze Familie, denn: Wo kein Gespräch, da kein Verplappern.

 

PS. Zu der Verjährung kommen übrigens noch zwei Wochen Postlaufzeit hinzu.

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Bis zum 10.06. sind es nur noch 16 Tage, davon drei Wochenenden, wo die Herrschaften ohnehin ruhen, drei Freitage, an denen frueh Feierabend gemacht wird und 2 Montage, an denen man noch nicht ganz ausgeschlafen ist.

 

Am nächsten Montag können sie ruhig auch wach sein: Pfingstmontag = gesetzlicher Feiertag. :unsure:

Ah siehste - der ging mir doch gaenzlich ab, weil den haben wir hier nun nicht...... :nolimit:

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Hast du evtl ne Freundin? Dann würd ich mal spontan 2 Wochen bei der übernachten. Die Gefahr ist doch groß (wennse schon 2 mal da waren), daß se nochmal nachmittags da auftauchen. Und bei schönem Wetter wirst du evtl gerade beim Rasenmähen im Garten sein.

Wie dir schon alle sagen: Zeig dich nicht. Egal wie. Solange dein Vater dicht hält und stumm ist, ist alles okay.

 

Und bis jetzt scheinen sie zwar den Verdacht zu haben, das du es warst, aber Verdacht reicht eben nicht...

 

Aber das die bei +24 son Aufriss machen? Was kriegt son OA Kerl die Stunde? Die haben doch bestimmt schon das 10-fache Bußgeld in die Ermittlung verpulvert... Sind ja auch nur Steuergelder :unsure:

 

Aber hartnäckig. Das muss man ihnen lassen...

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Aber das die bei +24 son Aufriss machen? Was kriegt son OA Kerl die Stunde? Die haben doch bestimmt schon das 10-fache Bußgeld in die Ermittlung verpulvert... Sind ja auch nur Steuergelder
Jetzt bin ich verwundert. Ist das Bußgeld höher als die daraus entstehenden Verwaltungs- und Ermittlunkskosten, wird von Abzocke gesprochen, man unterstellt, daß finanzielle Gründe vorrangig wären, ist es umgekehrt, wirft man die Verschwendung von Steuergeldern vor.....

 

Gruß

Goose

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PS. Zu der Verjährung kommen übrigens noch zwei Wochen Postlaufzeit hinzu.

Nein die Verjährung ist nach drei Monaten zu Ende. Nur sicher kann man sich erst sein, wenn keine Post mehr, unter Beachtung normaler Postlaufzeiten, ankommen kann.

 

Beim AB reicht ja bereits die Anordnung aus, so daß man sich eigentlich erst nach sechs Monaten richtig sicher sein kann.

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Nein die Verjährung ist nach drei Monaten zu Ende. Nur sicher kann man sich erst sein, wenn keine Post mehr, unter Beachtung normaler Postlaufzeiten, ankommen kann.

 

Das ist laut Gesetz sicherlich richtig. Man hört aber so ab und an das Gerücht, dass ABs bei Ermittlungen auf den letzten Drücker auch nach der Verjährung erstellt, zurückdatiert und unter Hinweis auf die Postlaufzeit verspätet zugestellt werden.

 

Ob's tatsächlich ab und an vorkommt, sei mal dahingestellt - die Möglichkeit ist zumindest nicht ganz auszuschließen.

 

Beim AB reicht ja bereits die Anordnung aus, so daß man sich eigentlich erst nach sechs Monaten richtig sicher sein kann.

 

Genau darauf wollte ich hinaus.

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  • 2 weeks later...

Hallo Jungs!!!

Am 01.06.07 kamm das Ordnungsamt wieder. Sie haben wieder bei uns angeschellt und niemand hat die Tür geöffnet. Daraufhin haben Sie bei meinem Nachbar angeschellt und ihn das Foto gezeigt, Sie haben ihn gefragt ob der Mann auf den Foto mein Vater oder ich seie, daraufhin hat er gesagt das, der man auf den Foto meint Vater ist. Die Mitarbeiter vom Ordnungsamt haben sich daraufhin bedankt und sind weggefahren. Also genau in 6 Tagen ist die ganze sache verjährt aber wenn mein Vater jetzt den Punkt und die Strafe bekommt ist es auch egal. Was sagt ihr zu der ganzen Sache???

Mener Meinung nach bekommt jetzt mein Vater bestimmt ein Bußgeldbescheid, weil die behörden haben nur noch 4 Werkstage Zeit mich zu ermitteln, das ist viel zu heiß für die!!!

:rolleyes:

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Für dich sieht's jetzt natürlich gut aus. Aufmerksame Nachbarn sind oft besser als 'ne Alarmanalge oder EMA.

 

Wenn nun passiert, was du hoffst, muß Daddy nun halt zurück schreiben, dass er es nicht war. Der Einfachheit kann er mitteilen wo er (sinvollerweise nachweisbar) war.

 

Dann schaut das Amt vielleicht nochmal richtig nach und die Sache wäre dann gelaufen.

 

Wenn der SB sich richtig in die Sache verannt hat, wird er es vielleicht weitergeben und eine Verhandlung anstreben. Aber das dauert noch und wäre dann halt mit etwas mehr Aufwand für Daddy verbunden jedoch unkritisch, wenn er seine fehlende Fahrereigenschaft glaubhaft machen kann.

 

Du solltest aber zu keinem Zeitpunkt ohne höchste Not aus der Deckung kommen.

 

Eventuell steht noch das FB im Raum, aber auch dass weiß man erst hinterher. Wenn ihr nicht jedes Jahr mal so auftrumpft, würde ich da erst mal gar nicht drüber nachdenken.

 

Gruß

 

bube

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Wie ist das eigentlich, wenn der Vater - wie verlangt - bei der Polizei angerufen haette? Z.B. um einen Termin am 7. oder 8. Juni zu vereinbaren, zu dem er vorbeikommt, um anhand des Fotos zu sagen, wer das ist? Wahrscheinlich haette man sich von Polizeiseite her dann doch die weiteren Besuche erspart und einfach den Termin mit dem Vater abgewartet. Natuerlich haette man dort dann sehen koennen, dass es der Vater NICHT war, - aaaaber .... so einen Termin kann man ja auch mal versaeumen. Ein Schuft, wer Boeses dabei denkt!

(Dann waeren es auch nur noch 2 Tage gewesen, - und ach wie bedauerlich waered das auch gerade noch ein Wochenende gewesen, an dem die Behoerde ja nicht arbeitet.)

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Ich denke auch, das es u.U. fast besser gewesen wäre, wenn sich der Herr Papa mal bei der

Behörde gemeldet hätte. Und sei es nur um die Qualität des Bildes als sehr schlecht zu titulieren

bzw. sich zunächst fälschlich zu erkennen.

Weil wenn das OA so dahinter her ist, könnten die im Nachhinein vielleicht auf die Idee kommen

ein Fahrtenbuch durchzudrücken. Nicht weil man sich nicht daran erinnern konnte wer

gefahren ist (dafür kam der AB zu spät) und auch nicht weil die OWi jetzt so schlimm war,

sondern weil offensichtlich kein Wille zur Aufklärung bestand.

(Wobei ich jetzt die genauen Begleitumstände einer Fahrtenbuchanordnung nicht kenne)

Der Einwurf des letzten Schreibens bzw. die Besuche sind vom OA garantiert protokolliert worden.

 

Vermutlich hat das OA aber einfach - auf dem kleinen Dienstweg - versucht des TE's habhaft zu werden.

Wenn der Mitarbeiter ds OA nicht zu blöd ist, wird er vermutlich jetzt die EMA-Abfrage starten ...

 

Gruß,

AnReRa

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dass ABs bei Ermittlungen auf den letzten Drücker auch nach der Verjährung erstellt, zurückdatiert
meinst du, wg. sonem Pipifax (
auf der BAB mit 24 km/h zuviel
)macht einer das?
§ 267

Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

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Auch wenn ich mir das nicht wirklich vorstellen kann (und will),

wie soll man den einen einzelnen MA ggf. auf die Schliche

kommen ?

Gut, wenn der Vorgang z.B. nach ISO 9000 reglementiert ist, sollte

die EDV das verhindern, aber wenn die Schreiben nur in Papierform

ohne Gegenzeichnung in der Akte liegt ...

Reicht es für die Unterbrechung der Verjährung aus, wenn der SB

- aus dem Bauch heraus - einen AB erstellt ( und danach erst den EMA macht )?

Dann könnte ein AB tatsächlich nachdatiert werden.

Oder wird z.B. auf der Akte Protokoll geführt - und gegengezeichnet ?

 

(Wenn ich da z.B. an den Parkautomaten-Entleerbeamten denke,

da hat es ziemlich gedauert, bis jemand der Fehlbetrag aufgefallen ist ...)

 

Gruß,

AnReRa

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Sicher gibt es SBs, die bei der Datierung mal ungenau arbeiten, aber ich bin mir auch sicher, das solche SBs weiterhin nur selten zu finden sind.

 

Für die Unterbrechung reicht schon die Ermittlung gegen eine konkrete Person aus, wenn z.B. das Foto von (mutmaßlich) Y beim EMEA identifiziert wird und dies sinnvollerweise in der Akte vermerkt wird (nicht reichen würde es , wenn der Abgleich ohne konkrete Beschuldigung einer Person geschieht, was aber auch eher selten vorkommen dürfte...). D.h. auch reine interne Behördenhandlungen, von denen du nix mitbekommst, können die Verjährung unterbrechen. Drum wird ja auch oft gesagt, dass man eigentlich erst nach 6 Monaten richtig sicher sien kann...

 

Es muß also nicht der AB nachdatiert werden, sondern nur die Person als Beschuldigter/Verdächtiger rechtzeitig vermerkt werden.

 

Und bzgl. FB: wegen einmaliger Lapalien passiert das nicht, aber ich glaube über 20 km drüber kann es mal passieren. Ganz genau ist das aber nicht definiert, hier besteht sog. Ermessensspielraum.

 

In unserem Fall wäre die Kriterien sicher erfüllt, gemessen an dem Aufwand der regelmäßigen Besuche und des Füsse still haltens. Aber wenn es die 2 Jahre Verlängerung wert ist, der muß das halt mal ein paar Monate in Kauf nehmen. Einen Tod muß man halt sterben (und vielleicht doch gar keinen).

 

Gruß

bube

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Es muß also nicht der AB nachdatiert werden, sondern nur die Person als Beschuldigter/Verdächtiger rechtzeitig vermerkt werden.
Ganz so einfach ist es nicht: es muss schon die Anhörung angeordnet werden.

Dazu reicht es aus, dass der SB einen Vermerk "Anhörung fertigen" anlegt und das dann in den Schreibdienst (soweit noch vorhanden) gibt. Bei uns haben wir aber immer das Datum des Schreibens selbst als Anhörungsdatum genommen, weil der SB, wenn er selbst unterschreibt, ja noch mal drüber gucken muss.

(Bei manchen Behörden gibt es eine Registratur, wo die Überprüfung und Gegenzeichnung dort stattfindet - dann ist die Anordnung maßgebend)

 

Zur Kontrolle: fand hier stichprobenartig durch die Vorgesetzten statt - inzwischen ist das durch ADV gesichert.

Dazu musste der SB jedesmal, wenn er die Akte in die Finger bekam notieren, was er an dem Tag damit gemacht hat.

z.B. 1, EMA Abgleich

2. Anhörung fertigen

3. Anhörung ab am...

4. WV.....

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Hallo Jungs

Ihr bringt mich ganz durcheinander!!!

Also kann es seien, dass die Vehörung unterbrochen worden ist. Also als mein Nachbar gefragt wurde ob der Fahrer auf dem Bild ich oder mein Daddy währe, hat er gesagt, dass es mein Vater ist. Die Mitarbeiteer haben sich daraufhin bedankt und sind gegangen. Ich erhoffe mir jetzt, dass mein Dad in den nächsten Tagen den Bußgeldbescheid bekommt, dann Zahle ich und er bekommt den Punkt un ENDE. Also heute ist der 06.06.07 und am 10.03.07 wurde ich geblitzt, also dan würde es ja im normalfall die ganze Sache in 4 Tagen verjähren, wenn die verjährung nicht unterbrochen worden ist. Morgen ist ein Feiertag, bleibt nur noch der Freitag.

Meint ihr die Verjährung wurde unterbrochen ???

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die Chancen stehen sehr gut für Dich behaupte ich jetzt mal ganz frech....wenn die Behörde ähnlich "gut" besetzt ist wie unsere heute....(ja ham denn alle ausser mir heut und Freitag Urlaub????).. dann stell schon mal den Sekt kalt! Sag uns Bescheid wie`s ausgegangen ist!

 

Willi69

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Hallo Leute heute ist der 11.06.07 also müsste die ganze Sache ja gestern am 10.06.07 verjährt seien. Das Ordnungsamt hat sich in den vergangenen Tagen garnicht mehr blicken lassen. Ich hätte damit gerechnet das mein dad ein Bußgeldbescheiß bekommt, jedoch hat er auch nix bekommen.

Wie soll ich jetzt weiterhin vorgehen, einfach nichts machen???

Weil es könnte ja seien das die Verjährung unterbrochen worden ist!!!

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Für dich sollte die Sache erledigt sein unter den Einschränkungen die ich, ergänzt von harwethie, weiter oeben gemacht habe.

 

Ich würde nun nix machen und warten, ob und was Papa mit der Post bekommt.

 

Anrera würde Papa vieleicht noch mal zur Polizei o.ä. schicken, um guten Willen zu zeigen.

 

Aber FB steht so oder so im Raum und ob es kommt weiß keiner wegen der Glaskugelproblematik.

 

Wenn du bis morgen nichts im Briefkasten hast freue dich und warte, wie es mit Papa weiter geht.

 

Mehr Infos kann man dir da nun grad nicht mehr geben.

 

Gruß

 

bube

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Ich denke auch, das es u.U. fast besser gewesen wäre, wenn sich der Herr Papa mal bei der

Behörde gemeldet hätte. Und sei es nur um die Qualität des Bildes als sehr schlecht zu titulieren

bzw. sich zunächst fälschlich zu erkennen.

Weil wenn das OA so dahinter her ist, könnten die im Nachhinein vielleicht auf die Idee kommen

ein Fahrtenbuch durchzudrücken. Nicht weil man sich nicht daran erinnern konnte wer

gefahren ist (dafür kam der AB zu spät) und auch nicht weil die OWi jetzt so schlimm war,

sondern weil offensichtlich kein Wille zur Aufklärung bestand.

(Wobei ich jetzt die genauen Begleitumstände einer Fahrtenbuchanordnung nicht kenne)

Der Einwurf des letzten Schreibens bzw. die Besuche sind vom OA garantiert protokolliert worden.

 

Vermutlich hat das OA aber einfach - auf dem kleinen Dienstweg - versucht des TE's habhaft zu werden.

Wenn der Mitarbeiter ds OA nicht zu blöd ist, wird er vermutlich jetzt die EMA-Abfrage starten ...

 

Gruß,

AnReRa

Wozu denn ein Fahrtenbuch ? Der Vater hat doch mitgewirkt: Er hat die Tat schließlich eingeräumt und Angaben zu seiner Person gemacht. Die Behörde glaubt ihm das bloß nicht. Sehe hier definitiv nicht die Voraussetzungen für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches. Auch so bin ich der Meinung, dass man keinem in der Familie zum bisherigen Zeitpunkt was anhängen kann. Der Vater hat kurz flüchtig über das Bild geschaut und die tat eingeräumt. Im Zweifel hat er sich halt geirrt. Der Sohn ist bisher nie angeschrieben worden, er weiß also offiziell von nichts. Die Mutter ist sowieso außen vor, auch sie weiß von nichts. Die Nachbarn halten sich bedeck, eine erkennt den Vater bei mieser Bildqualität. Auch als Zeuge kann man sich ja irren, eine wissentliche Falschaussage dürfte hier kaum nachzuweisen sein. Wenn es hart auf hart kommt, kann die Nachbarin ja noch ihren Fehler einräumen und sich das Bild ganz genau anschauen- um dann zu sagen, sie weiß nicht sicher, wer dort zu erkennen ist. :angry2:

 

Alles in allem bisher eine nahezu perfektes Spiel. :think:

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Guest Simineon
Hallo Leute heute ist der 11.06.07 also müsste die ganze Sache ja gestern am 10.06.07 verjährt seien.

 

naja ... ich würde an Deiner Stelle noch etwas warten ... die Deutsche Post kann sooooo lange brauchen :angry2: und nur die Anordnung des BGB muss bis gestern durchgeführt wordne sein, nicht die Zustellung desselben

 

In 14 Tagen kannst Du Dir aber schon ziemlich sicher sein.

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In Deckung gehen, und dafür sorgen, dass sie Dich oder Deinen Vater nicht auf dem Weg von oder zur Arbeit abfangen.
Das würde ich im Zweifel verhindern (lassen), ggf. unter Zuhilfenahme der Polizei. Man lässt sich nicht auf dem Weg zur Polizei von Unbekannten abfangen.

 

Und bei schönem Wetter wirst du evtl gerade beim Rasenmähen im Garten sein.

 

Natürlich. Einfach weitermähen. Nach Beendigung ins Haus gehen. Leute, sie sich durch Klopfen, rufen oder sonstiges bemerkbar machen, entweder nicht beachten, oder bei Störung das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei verständigen.

 

Ob's tatsächlich ab und an vorkommt, sei mal dahingestellt - die Möglichkeit ist zumindest nicht ganz auszuschließen.
Die Verwaltungsstelle ist angehalten, Owis nach Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht mehr zu verfolgen.

 

Also genau in 6 Tagen ist die ganze sache verjährt aber wenn mein Vater jetzt den Punkt und die Strafe bekommt ist es auch egal. Was sagt ihr zu der ganzen Sache???

 

Tüchtige Zusammenarbeit, verdient meinen Respekt! Vor allem, weil sich der Nachbar geirrt hat und jetzt gar niemand bestraft wird. Schließlich wird dein Vater ja zu Unrecht einer Owi beschuldigt, die er gar nicht begangen hat.

 

Weil wenn das OA so dahinter her ist, könnten die im Nachhinein vielleicht auf die Idee kommen

ein Fahrtenbuch durchzudrücken.

Definitiv: Nein. Die fehlende Mitwirkung ist nicht dadurch gegeben dass jemand nicht zu Hause, im Urlaub oder sonstwo ist oder schlicht seine Privatsphäre nicht gestört haben möchte.

 

Anrera würde Papa vieleicht noch mal zur Polizei o.ä. schicken, um guten Willen zu zeigen.

 

100% Quatsch. Zumal doch das Ordnungsamt selbst, nicht die Polizei ermittelte.

 

Wozu denn ein Fahrtenbuch ? Der Vater hat doch mitgewirkt:
Es gibt
keine
Fahrtenbuchauflage.

 

Hmm verstehe nicht was die Behörden vorhaben!!!

 

Zuviel Zeit wie immer. Die Vorgehensweise ist die: Der Fahrzeugführer (vermeintlich) ist jetzt bekannt. Gegen ihn die Verjährung unterbrochen (Anordnung der Anhörung), Bußgeldbescheid hat also noch Zeit.

 

Wichtig: Gegen den BGB Einspruch einlegen mit der Bitte das Verfahren einzustellen, nichts bezahlen.

 

 

Viele Grüße vom Josef

(nicht von den vielen Laienäußerungen verwirren lassen)

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