piepsi82 0 Posted May 22, 2007 Report Share Posted May 22, 2007 Hallo, ich habe ein großes Problem.Ich wurde mit ca. 35 km/h zu schnell geblitzt. Dieser Blitzer stand hinter dem Ortshinweisschild nach STVO 385 mit einem darunter hängendem Schild 50 km/h.Nun ist meine Frage ob dieses Schild(385) auch bedeutet dass ich innerorts war, in einer geschlossenen Ortschaft oder dochnur außerorts?Die Frage ist sehr wichtig, weil wenn dieses Schild bedeutet das ich innerorts war, dann ist mein Flappenhöchstwahrscheinlich für 4 Wochen weg und das wäre eine Katastrophe. Ich brauche meinen Führerscheindringlichst für meine Arbeitstelle, wenn dieses in Betracht kommt ist auch mein Arbeitsplatz gefährdet. Ich bitte um schnelle hilfe und antorten!Bin ganz am boden zerstört! Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted May 22, 2007 Report Share Posted May 22, 2007 Zeichen 385 bedeutet steht außerhalb geschlossener Ortschaften. Also bei + 35 kein FV. Gruß aus SN - frosch Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted May 23, 2007 Report Share Posted May 23, 2007 Ich wurde mit ca. 35 km/h zu schnell geblitzt. Dieser Blitzer stand hinter dem Ortshinweisschild nach STVO 385 mit einem darunter hängendem Schild 50 km/h. Obwohl der Blitzer hinter den Ortsausgangsschild stehen darf und der Messpunkt noch im Ort selber sein darf (z.B. bei Radar bzw. Laser) Wenn Du am Ortsausgang schon 85 km/h (lt. Tacho also 90 km/h) drauf hattest kann es durchaus bei Messpunkt innerorts noch für 1 Monat FV langen. Du hast Dich sicherlich schon gefragt, warum Du so sorglos mit Deinem Führerschein umgehst, wo Du ihn doch angeblich so dringend brauchst ? Ich wäre froh darauf endlich mal eine überzeugende Antwort zu hören. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted May 23, 2007 Report Share Posted May 23, 2007 @Simineon Wenn ich den TE richtig verstanden habe, gibt es hier keinen Ortsein/ausgang, sondern das (agO) grüne Schild, daß sich hier links/rechts eine Ortschaft befindet. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted May 23, 2007 Report Share Posted May 23, 2007 KLICKhttp://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/385.gifZeichen 385 OrtshinweistafelEs dient der Unterrichtung über Namen von Ortschaften, soweit keine Ortstafeln (Zeichen 310) aufgestellt sind. Enthält als Hinweistafel keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Richtzeichen sind Hinweisschilder, begründen eine Vorrangregelung oder eine Verhaltensvorschrift bzw. weisen auf einen solche hin. Nur die Zeichen 306, 314, 315, 325 oder 340 enthalten bußgeldbewehrte Gebote. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted May 23, 2007 Report Share Posted May 23, 2007 ah ok ... hätte ich doch mal eher schauen sollen, sorry ... in dem Fall würde es natürlich ohne FV abgehen. Obwohl Tipps hier nicht gerne gesehen werden, aber bei der deutlich geäusserten Notwendigkeit des Führerscheins gebe ich Dir dennoch einen: Achte auf die +21 km/h, dann ist Dein Job nicht in Gefahr. Quote Link to post Share on other sites
piepsi82 0 Posted May 23, 2007 Author Report Share Posted May 23, 2007 Hallo, ertsmal vielen dank für die schnellen antworten.also, es war ein Ortshinweisschild (grün mit gelber schrift stvo385) mit darunter hängendem schild 50km/h (Geschwindigkeitsbegrenzung (rund mit rotem rand)(weiß grad die Stvo nicht dazu). zusammengefasst: es bedeutet das es also nicht innerorts war????(hat mich jetzt ein bischen irritiert)gibt es auch irgendwo, wo es schwarz auf weiß steht, das es so ist? (irgend ein paragraph) und ich habe dieses schild leider übersehen, nach mir wurden noch ein haufen geblitzt. der steht wirklich gemein dieser blitzer (in Griebenow kurz vor greifswald)und ich muss dazu sagen ich fahre immer mit angepasster geschwindigkeit. und ich ärgere mich sehr, dass ich erwischt wurde, wobei es viele raser gibt die nie was abbekommen. gemein ist das! danke Quote Link to post Share on other sites
piepsi82 0 Posted May 23, 2007 Author Report Share Posted May 23, 2007 Es dient der Unterrichtung über Namen von Ortschaften, soweit keine Ortstafeln (Zeichen 310) aufgestellt sind. Das irritiert mich: heißt das jetzt das ist son ersatzschild für orteingangstafeln (stvo311) oder wie???????????? Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted May 23, 2007 Report Share Posted May 23, 2007 Ich denke das so ein Schild dann aufgestellt wird wenn du dich auf Land dieser Ortschaft befindest ohne in der (geschl.) Ortschaft selbst zu sein! (was ein Satz ) Gruss Raubritter PS. Geschwindigkeitsbegrenzung (rund mit rotem rand)(weiß grad die Stvo nicht dazu) VZ 274 Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted May 23, 2007 Report Share Posted May 23, 2007 @piepsi82:Moment mal.Zeichen 310 : OrtseingangstafelZeichen 311 : Ortsausgang Das zeichen 385 dient nur der Information über den Namen des Ortes @froschIch habe nirgends gelesen, dass ein Zeichen 385 nur agO stehen darf.Ich meine die Schilder auch schon igO gesehen zu haben,wenn man z.B. von einem Stadtbezirk in den nächsten gefahren ist.(z.B. wenn kleine Gemeinden in den nächst größeren Ort eingemeindet werden) In dem von @piepsi82 beschreibenen Fall gehe ich aber davon ausdas das Zeichen 385 i.V. mit Zeichen 274 () igO ähnliche Verhältnisse schaffen soll. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
piepsi82 0 Posted May 23, 2007 Author Report Share Posted May 23, 2007 habe gerade erfahren dass diese hinweisschild innerhalb eines ortes aufgestellt ist und somit innerorts ist.als flappen weg. kann mir einer sagen ob es möglichkeiten gibt, anstatt den flappen abzugebn auch eine straffe zu zahlen!gericht?und ich habe gehört das man nicht gleich die strafe antretten muss, sondern sich das auch einteilen kann oder später antretten kann? wie ist das? wann muss ich was tun?hilfe wenn ich auf dem tacho 85 km/h gelesen habe, wie viel muss ich da abziehen?das macht mich alles ganz wuschig?scheiße verdammt! Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted May 23, 2007 Report Share Posted May 23, 2007 Ich empfehle dir einen Blick in unsere hervorragende FAQ zu werfen, dort werden die Voraussetzungen für das Absehen vom FV aufgeführt! Du kannst natürlich den SB anrufen und ihn fragen wie es aussieht mit höherem Bußgeld statt FV (meist Verdopplung) Wenn es dein erstes FV ist hast du ansonsten 4 Monate ab Rechtskraft des BGB Zeit das FV anzutreten! Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted May 23, 2007 Report Share Posted May 23, 2007 @frosch@froschIch habe nirgends gelesen, dass ein Zeichen 385 nur agO stehen darf.Ich meine die Schilder auch schon igO gesehen zu haben,wenn man z.B. von einem Stadtbezirk in den nächsten gefahren ist.(z.B. wenn kleine Gemeinden in den nächst größeren Ort eingemeindet werden) Damit hat sich die Frage wohl erledigt ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 23, 2007 Report Share Posted May 23, 2007 Im es nochmal zu bestätigen, die grünen Schilde rmit Gelber Schrift können auch innerorts stehen. Fahrverbot ist im übrigen ein Monat. bei Tacho 35 zu schnell wird es sicherlich unter 31 zu schnell, da ja noch Toleranz 3 km/h und der Tachovorlauf abgeht. Abweichungen vom Regelfahrverbot Geschwindigkeitsüberwachung Quote Link to post Share on other sites
Seatfahrer 0 Posted May 23, 2007 Report Share Posted May 23, 2007 Hallo, wenn das Schild igO aufgestellt ist,frage ich mich, warum am selben Schilderpfosten noch ein 274-55 StVO (Tempobeschränkung auf 50 km/h) angebracht ist. Das lässt eher vermuten, dass dort vor dem Schild eine andere Geschwindigkeit gilt. Wo soll es denn gewesen sein, und wer kennt sich dort aus? MfGSeatfahrer Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted May 23, 2007 Report Share Posted May 23, 2007 wenn das Schild igO aufgestellt ist,frage ich mich, warum am selben Schilderpfosten noch ein 274-55 StVO (Tempobeschränkung auf 50 km/h) angebracht ist.Vermutlich damit sich keiner auf Augenblicksversagen oder 'ortsunkundig, keine Anzeichen für igO,kam aus Seitenstraße ... berufen kann.Weil im Prinzip ist es ja egal ob du hinter einem Ortsschild oder hinter einem Schild geblitzt wurdest (abgesehn von agO und igO) Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted May 24, 2007 Report Share Posted May 24, 2007 (edited) Die letzten Nachrichen: Die Anlage steht außerorts! Habe mal beim Kreis NVP (in Grimmen) angerufen (XXXXXXXXXXXXXXXX), sie sagte, das sieht zwar nach innerorts aus, wird aber nach agO gewertet. MfG aus Schwerin - frosch Edited May 24, 2007 by hartmut Name und Tel. entfernt Quote Link to post Share on other sites
piepsi82 0 Posted May 24, 2007 Author Report Share Posted May 24, 2007 Huhu, hmmm ich habe bei der Polizei in Greifswald angerufen, die sagten das Griebenow innerorts ist. Sie sagten der ort liegt in Süderholz. wird z.b auch in map24 angezeigt, wenn man mal spaßhalber die Route eingiebt (detailierter anzeige).hmmm??übrigens es war ungefähr 300 m vorher ein schild mit 80 km/H und dann kam das schild stvo 385 mit darunter 50 km/H! ja so wars.Alles eigenartig! hm??????? Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted May 24, 2007 Report Share Posted May 24, 2007 Tja, ich fürchte da kannst Du nur auf den AB warten. Dann kannst Du Dich ja nochmal melden. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted May 24, 2007 Report Share Posted May 24, 2007 Die Anlage wird sicher vom Kreis betrieben, und die MA sollten das eigentlich wissen? @Hartmut Die Tel.nummer ist doch von einer öffentlichen Einrichtung, warum editiert?@piepsi Ich schick' dir dir Nummer noch mal per PN. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 24, 2007 Report Share Posted May 24, 2007 @Hartmut Die Tel.nummer ist doch von einer öffentlichen Einrichtung, warum editiert?Und wer sie braucht kann sie auch problemlos im Telefonbuch finden. Es haben Namen von Personen, die nicht im Öffentlichen Leben stehen, hier nichts verloren. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
piepsi82 0 Posted May 25, 2007 Author Report Share Posted May 25, 2007 so habe jetzt bei der gemeinde süderholz angerufen, die müssen es ja wissen. (weil griebenow liegt in der gemeinde süderholz) und die dame sagt das griebenow außerorts liegt und der die straße und das scchild besagt das man neben einen ort vorbeifährt. weil es gibt da noch ne kreuzug und wenn man links oder recht abbiegt dann ist dort die orteinfahrt mit gelben schild! und ich habe mich auch nicht in einen ort befunden.dann muss ich sagen das die polizei in greifswald, sehr schlecht informiert ist. denn die sagten mir das der ort innerorts ist!naja jetzt warte ich erstmal ab auf den bescheid.danke erstmal für alle hilfe und antworten Quote Link to post Share on other sites
makrele 0 Posted February 12, 2008 Report Share Posted February 12, 2008 @piepsi82 darf ich mal fragen, was bei dem bescheid damals rausgekommen ist? als was wird die anlage denn nun gewertet? innerort oder außerorts? Vielen Dank im voraus für die Antworten Quote Link to post Share on other sites
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