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Blendschutzfolien/scheibentönung - Rechtliche Fragen


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Hallo zusammen,

 

ich möchte vorneweg sagen, dass es mir wichtig ist, dass alle Veränderungen an meinem Auto rechtlich ok sind, da ich keine Lust auf nächtliche Überraschungen habe. Werde nicht grad selten angehalten, pass anscheinend voll in die Zielgruppe ;)

 

Naja, hab mir überlegt ne Blendschutzfolie auf die Frontscheibe zu machen und hab jetzt viele Foren gefunden, wo geschrieben wird das ist alles illegal und ich hab auch viele Seiten entdeckt, die sagen es ist unter bestimmten Umständen kein Problem.

 

Hab mir letztens mal einen Streifen von Foliatec besorgt. Auf dem Streifen selber ist kein Laserstempel o.ä. zu sehen. Dabei war eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines KFZ Sachverständigen. Da drauf steht Typen: TOPSTRIPE (trifft zu) und Kennzeichnung: Logo-Aufdruck: Folia TEC (trifft nicht zu?)

Nun ist diese Kennzeichnung nicht auf der Folie, ist das ein Problem?

 

Ist das allgemein noch erlaubt diese Folien zu montieren, wenn man die Auflagen von <0,1m² und nicht tiefer als 70cm über fahrersitz einhält?

Brauchen diese Folien keinen Laserstempel?

 

 

Dann hab ich noch ne Frage zu meiner Scheibentönung. Hab das ganze selbst gemacht mit vorgeformten und zugeschinttenen Folien. Da sind allerdings auch keine Laserstempel drauf, sondern Aufkleber auf denen die Informationen stehen. Die sind so gefertigt, dass die sich beim abziehen selbst zerstören würden. Ist das in Ordnung?

An 2 der Seitenscheiben sind diese Aufkleber direkt an der Stelle wo die E-Nummer der Scheibe angebracht ist, gibt das Probleme bei Kontrollen? Ist das evtl. ein Reklamationsgrund?

 

 

Bitte helft mir etwas Klarheit zu finden :B):

 

Danke schonmal im Voraus

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Würde vorschlagen,

gehe doch einfach mal zum TÜV. Zumindest die Kennzeichnung der Folie muss sichtbar sein.

 

Glaube sogar diese Auskünfte sind beim TÜV kostenlos, so als Kundendienst. Jedenfalls habe ich für ähnliche Auskünfte nie etwas bezahlen müssen.

 

MfG.

 

hartmut

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der "topstripe" ist ein undurchsitiger blendstreifen oder sehe ich das falsch?

 

wenn ja: viele autos haben auf der frontscheibe eine kleine amrkierung (strich ca 10mm mit kleinem pfeil) bis zu der drafst du sie abkleben.

bei blendstreifen brauchst du dabei keine papiere etc. zum aufkleber, kannst theoretisch auch mit 20 streifen isolierband machen.

 

zur bumsfolie hinten: wenn auf den folien ein zulassungskleber is, sollte es doch passen.

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der "topstripe" ist ein undurchsitiger blendstreifen oder sehe ich das falsch?

wenn ja: viele autos haben auf der frontscheibe eine kleine amrkierung (strich ca 10mm mit kleinem pfeil) bis zu der drafst du sie abkleben.

bei blendstreifen brauchst du dabei keine papiere etc. zum aufkleber, kannst theoretisch auch mit 20 streifen isolierband machen.

also mein blendstreifen is glaub sogar die gleiche folie wie für die tönung hinten.

is ne schwarze metallisierte folie.

werd die jetzt nach den daten im gutachten bekleben und wenn das doch illegal sein sollte, dann würde sich meines erachtens der händler/hersteller strafbar machen. der kanns doch nicht als tüv-frei verkaufen wenns dann illegal ist oder doch?

ist immerhin ein geschäft, dass in fast jeder stadt vorhanden ist ^^

 

meine scheibe ist oben bissl weniger als 120cm breit, d.h. wenn ich den streifen 83mm tief mach, dann wär das noch unter 0,1m² und somit laut meiner unbedenklichkeitsbescheinigung keine gefährdung, also erlaubt.

 

10mm wär ja nur ein zentimeter, das wär ja garnix ^^

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Guest Simineon
wenn das doch illegal sein sollte, dann würde sich meines erachtens der händler/hersteller strafbar machen. der kanns doch nicht als tüv-frei verkaufen wenns dann illegal ist oder doch?

ist immerhin ein geschäft, dass in fast jeder stadt vorhanden ist ^^

 

Du machst Dich strafbar ... nicht er ...

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Die Beschränkung auf 0,1m² gilt pro Aufkleber.

Wenn ich den Blendstreifen aber bis zu den Markierungen auf der Scheibe klebe oder die maximal zu bekleben erlaubte Fläche (25% der Scheibe?) ausnutze, und den Streifen mit einer Rasierklinge in mehrere dünne Streifen teile, die alleine jeweils unter 0,1m² Fläche haben, müsste das doch erlaubt sein?

Ganz schön kompliziert finde ich.

Und jemand meinte vor kurzem zu mir, es gebe dabei unterschiedliche Regelungen für Tönungsfolie und Aufkleber :unsure:

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tüv-geprüft

Zwischen TÜV frei, und TÜV geprüft besteht schon ein winziger Unterschied. :unsure:

 

MfG.

 

hartmut

Sorry für die Verwirrung, auf meinem Foliatec Blendstreifen steht "TÜV-frei (TÜV-Bescheinigung beiliegend)".

 

 

Die Beschränkung auf 0,1m² gilt pro Aufkleber.

Also auf meiner Unbedenklichkeitsbescheinigung steht:

"Maximale Fläche:

Die Folie ist je nach Breite der Frontscheibe in der Höhe so zu kürzen, dass eine Gesamtfläche von maximal 0,1m² entsteht."

 

Ich lege das nicht so aus, dass man da mehrere Teile kleben darf und so die 0,1m² umgehen kann :60:

 

Meine Scheibe is oben zwischen 110 und 120cm breit, also werd ich da jetzt mal ca. 8,3cm tönen, dann überschreite ich die Fläche auf keinen Fall. Wenn dann doch ein :D meint das es illegal ist, dann werd ich mich halt reuig zeigen des Ding wieder abreißen. Kann mir aber nicht vorstellen, dass es bei dieser schmalen Fläche da Probleme gibt, zumal auch noch 10cm über der (laut Bescheinigung) geforderten 70cm hohen Sichtebene Platz sind.

 

Natürlich wär deine Erklärung auch denkbar. Da könnt ich mir mit dem Splitterverhalten erklären, dass die Begrenzung pro Aufkleber gilt, aber ich will mir ja nicht die Scheibe zupappen, sondern nur einen schmalen Streifen gegen die Sonne haben :)

 

Und jemand meinte vor kurzem zu mir, es gebe dabei unterschiedliche Regelungen für Tönungsfolie und Aufkleber :licht:

Ja, glaub vorne zählt das nur als Aufkleber, weil man die Frontscheibe nicht tönen darf. Is halt ne definitionssache.

 

 

 

Hab mir übelegt einfach mal hier aufm Revier vorbeizuschaun und die zu fragen. Glaubt ihr die geben mir da ne Antwort oder sind die für sowas nich zuständig? *g*

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Hallole,

 

klar kannst du bei den Kollegen vorbei schauen. Allerdings kann ich dir nicht sagen, ob die sich mit der Materie gerade super gut auskennen. Vielleicht gibt es bei euch ja auch eine reine Verkehrspolizeiabteilung. Dort sitzen dann schon eher die "Fachmänner" für derartige Fragen (ich zähle im Bereich "Scheiben" übrigens nicht dazu ...).

 

Der ganze Bereich "technische/optische Änderunen von oder an Kfz" zeichnet sich dadurch aus, dass er tatsächlich recht kompliziert ist und selbst die Sachverständigenorganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ ...) machmal nicht ganz genau wissen, was erlaubt ist und was nicht. Es hängt da viel vom Engagement der einzelnen Person ab (mein Hobby sind z.B. Fahrwerks- und Rad/Reifen-Änderungen), wobei ich mich dabei auch ganz gerne auf unsere technischen Prüfer verlasse (ich bin ja kein Sachverständiger ...), auch wenn ich denen manchmal erklären muss, worum es geht ...

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön auf die Gutachten achten -

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soo, war heut bei den :unsure: und hab gefragt.

die drei-grüne-sterne :licht: hat dann einen zwei-silberne-sterne :D geholt und der hat gemeint, des is kein problem, wenn ich mich an die abmessungen vom gutachten halt :D

selbst wenn das andere :60: nun bei einer kontrolle anders sehen, kann ich zumindest sagen das unsere :) das anders sehen, denk mal da wirds keine probleme geben :o

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selbst wenn das andere :unsure: nun bei einer kontrolle anders sehen, kann ich zumindest sagen das unsere :licht: das anders sehen, denk mal da wirds keine probleme geben :D

Da allerdings irrst Du. Wenn ich der Ansicht bin, daß etwas in angetroffenem Zustand nicht korrekt ist, dann gibt's dafür auch die passende Antwort:

- VG oder

- Anzeige.

Da ist's mir reichlich wurscht, was ein anderer Kollege gemeint oder gesagt haben soll.

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selbst wenn das andere :unsure: nun bei einer kontrolle anders sehen, kann ich zumindest sagen das unsere :licht: das anders sehen, denk mal da wirds keine probleme geben :D

Da allerdings irrst Du. Wenn ich der Ansicht bin, daß etwas in angetroffenem Zustand nicht korrekt ist, dann gibt's dafür auch die passende Antwort:

- VG oder

- Anzeige.

Da ist's mir reichlich wurscht, was ein anderer Kollege gemeint oder gesagt haben soll.

Was bedeutet denn VG? :60:

 

Naja, es ging ja Hauptsächlich dadrum ob - wenn ich für betreffendes Teil ein Gutachten eines Sachverständigen hab, welches die Unbedenklichkeit bestätigt - das Teil angebaut werden darf oder ob das nicht ausreicht.

 

Mittlerweile hab ich selber mal in den Gesetzen gekramt.

StVZO $19 Absatz 2
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs [...] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die [...] eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist[...].

Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung
  1.
  die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
  2.
  die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen;

 

So, dieses Gutachten hab ich also schon von vornherein, daher denk ich wird das doch ausreichen oder nicht?

Ich mein, ich kann das Auto ja auch vorführen, aber ich glaube irgendwie nicht das dabei dann was anderes rauskommt.

Oder kannst du mir noch irgendwas anderes vorwerfen, dass hier nicht genannt ist?

 

Macht ihr da wirklich so ein großes Problem draus?

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1. VG = Verwarngeld

 

2. ich hab schon etliche Zeitgenossen angehalten, die da meinten, sie könnten ihre Frontscheibe mit einer Folie bekleben, ohne entsprechende Auflagen zu beachten. In den allermeisten Fällen gab's dafür eine Anzeige.

 

So, wenn Du also eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hast, so solltest Du tunlichst auch das Kleingedruckte lesen UND vor allem auch beachten. Sonst könnte es durchaus sein, daß Du früher oder später Ärger bekommst. Das wollte ich eben zum Ausdruck bringen.

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ich hab schon etliche Zeitgenossen angehalten, die da meinten, sie könnten ihre Frontscheibe mit einer Folie bekleben, ohne entsprechende Auflagen zu beachten. In den allermeisten Fällen gab's dafür eine Anzeige.

 

So, wenn Du also eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hast, so solltest Du tunlichst auch das Kleingedruckte lesen UND vor allem auch beachten. Sonst könnte es durchaus sein, daß Du früher oder später Ärger bekommst. Das wollte ich eben zum Ausdruck bringen.

 

Ich hab ja oben schon erwähnt, dass es mir sehr wichtig ist, dass die Sachen, die ich an mein Auto bastel legal sind. Sonst hätt ich diesen Thread ja nicht eröffnet und daher werd ich mich auch an diese Vorschriften halten. Bei 99% der Blendstreifen, die man so sieht, sieht man ja schon aus großer Entfernung, dass die Dinger viel größer sind, als zugelassen. Erlaubt ist ja nur ein recht dezenter Streifen. (der aber bei dem derzeitigen Wetter schon viel ausmacht - find ich)

 

Soviel Dinge gibts da ja garnicht zu beachten:

- oben an die Scheibe

- max. 0,1m²

- nur oberhalb der Sichthöhe von 70cm

(- nicht mehr als 25% der Scheibe)

 

Wer sich daran nicht hält, is ja selber schuld und muss dann eben mit Konsequenzen rechnen...

 

Ich war nur etwas verunsichert, weil ich in einem Forum gelesen hab, dass die generell verboten wurden sind. (Gut möglich das dieser TE sich einfach nicht an die Auflagen gehalten hat und sich deshalb als unschuldig hinstellen wollte, man kennt es ja nur zu gut hier...)

 

Ich denke aber, dass sich diese Frage nun geklärt hat :D

 

Danke an alle, die mir geantwortet haben.

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Ich war nur etwas verunsichert, weil ich in einem Forum gelesen hab, dass die generell verboten wurden sind.

Vor ein paar Jahren hatte ich keine Probleme eine neue Front-Scheibe mit getöntem Grau-Keil zu bekommen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das jemals verboten wird.

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