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Schrottauto Auf Privatgrundstück


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Hallo zusammen!

 

Ein Bekannter von mir hat bei einer Zwangsversteigerung ein Haus gekauft, in dem noch Leute wohnen, die keine Miete zahlen und jetzt durch den Gerichtsvollzieher zwangsgeräumt werden. Das ist mit ziemlichen Kosten verbunden, weil man erstmal alles vorstrecken muss.

 

Im Hof stehen jetzt noch zwei abgemeldete und schrottreife Autos (einer mit einem leichten Frontschaden und einer mit gut 20 Jahren aufm Buckel). Um Kosten zu sparen überlegt mein Bekannter nun zwei andere Alternativen, um sich wenigstens hier den Gerichtsvollzieher und damit Kosten zu sparen.

 

1. Er zieht die Autos mit auf die Strasse, so dass das Ordnungsamt aktiv werden muss.

2. Er zeigt den Sachverhalt selber beim Ordnungsamt als unerlaubte Abfalllagerung o.ä. an.

 

Die Frage ist nun halt, ob in den beiden Fällen etwaige Kosten auf ihn selber zurück fallen??

 

Im ersten Fall, evtl. weil ER ja die Autos im öffentlichen Raum abgestellt (weil hingeschleppt) hat) im zweiten Fall, weil er vielleicht als Grundstückseigentümer haftbar ist (weil man nicht mehr feststellen kann, wem der Leute im Haus das Auto zuletzt gehört hat)...

 

Was sind Eure Meinungen oder Tipps für so einen Fall?

Wie gesagt, die Autos gehören NICHT meinem Bekannten (gehört auch nicht zum Haus).

 

Grüsse

A.

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Ich wuerde mal aus dem Bauch heraus so antworten:

Im Falle 1 wendet sich das O-Amt an ihn, denn es duerfte einfach sein, nachzuweisen, dass die Autos schon lange auf dem Privatgrundstueck standen und nicht von alleine auf das oeffentliche Gelaende gewandert sind.

Im Fall 2 wird das O-Amt wohl mit den Schultern zucken und eine Anzeige gegen Unbekannt empfehlen.

 

Summasumarum: Die Entsorgungskosten werden wohl beim Neubesitzer des Gerundstueckes haengen bleiben, es sei denn, er kann den/die letzten Besitzer der Fahrzeuge ausfiindig und haftbar machen......

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Erst mal muss ja eine Gefahr vorliegen, damit das OA tätig wird. Alte Autos (auch, wenn sie einen Unfall haben) sind nicht automatisch entsorgungspflichtige Schrottautos (faun wird das bestätigen). Ob ein Auto definitiv "Schrott", also unrettbarer Abfall oder eben restaurierbares altes Fahrzeug ist, kann letztendlich ein Gutachter entscheiden. Wenn wirklich Schrott, dann greift die Pflicht zur Abfallentsorgung.

 

Aber:

 

Sobald eine Gefahr von den Autos durch z.B. austretende Betriebsstoffe ausgeht, kann das OA auch einschreiten. Wenn die Bewohner des Hauses auch die Eigentümer der Autos sind, kann das OA von denen Verlangen (unter den obrigen Umständen) die Fzge zu entfernen oder die Autos im Rahmen der Gefahrenabwehr per Ersatzvornahme selber entfernen. Die Kosten tragen dann die Eigentümer der Fahrzeuge.

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@Harry: Die Abholung ist Verhandlungssache. Oft kann man den Wagen noch ausschlachten und die Teile bei EBay verhökern. Allein die Karosse hat ja zumindest einen Altmetallwert.

 

Wer für die Entsorgung eines Schrottautos auch noch Geld bezahlt ist selbst Schuld und verantwortlich für die großen Gewinne die manche Schrotthändler machen (ich kenne einige, spreche also aus Erfahrung)

 

Grobi

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Nun ja, ich kenne das ja auch noch so, dass man dem Schrotthaendler das Auto vor die Tuer gestellt und der sich gefreut hat. Er hat es ausgeschlachtet und die Ersatzteile guenstig verscherbelt. Aber das wurde immer seltener, irgendwann wollte der dann auch noch Kohle fuers Altauto sehen. Meine letzten Autos musste ich dann nicht mehr verschreotten, dank Maueroeffnung liessen sie sich auch noch gut iun den ehemaligen Ostblock verscherbeln.....

Als Schueler/Student war ich uebrigens oft Gast auf unserem lokalen Schrottplatz, um mir Ersatzteile fuer mein(e) Auto(s) preisguenstig zu besorgen.....

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Genau diesen Fall hatte ich auch mit einem Auto.

 

- Auto auf die Straße ist nicht, weil es „Dein“ Auto ist

- Auto dem Schrotti geben ist nicht, weil es „nicht Dein“ Auto ist!

 

Ich habe mich damals an das Landratsamt gewandt, weil ich nicht wusste, wer überhaupt zuständig ist. Ergebnis war, für Schäden durch das Fahrzeug (auslaufendes Öl etc.) wäre ich verantwortlich, da es auf meinem Grund steht. Auf die Straße schieben geht nicht, weil es das In-Verkehr-bringen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ist. Ich hatte also wirklich die Ar***karte gezogen, da es eine rein privatrechtliche Sache zwischen dem Vorbesitzer und mir war.

 

Netterweise hat mich das Landratsamt dennoch unterstützt und einen Brief an den Vorbesitzer wegen Müllentsorgung etc. geschrieben. Der Brief war zwar rechtlich gesehen nicht von weiterer Bedeutung, hat aber dennoch gewirkt, da der Vorbesitzer das Auto daraufhin endlich abgeholt hat.

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@HarryB: Die Schrottis haben sich leider gewandelt.

 

1995 konnte ich für meinen 1er Golf auch einfach Teile aus den gestapelten Autos raussuchen und gegen "einsfuffzich inne Kaffeekasse" mitnehmen. Heute sind dort richtige Lagerhallen mit Servicetresen. Das Teil kostet dann aber auch die Hälfte des Neupreises...

 

Ich bin mit einem Mädel zur Schule gegangen, deren Eltern ein Abschleppunternehmen + Schrottplatz hatten. Die haben damals schon gut (auch schwarz) verdient - heute wissen die nicht mehr wohin mit dem Geld. Das ist ein äußerst lukratives Geschäft - frage mal faun98...

 

Grobi

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Nur mal ein Tipp am Rande: Seit Anfang des Jahres gilt das Altfahrzeuge-Gesetz uneingeschränkt auch für Altfahrzeuge:

 

Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen haben die Möglichkeit, ihre Schrottautos kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Ab Januar 2007 gilt dies für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge.

 

Ob Du allerdings hier den Status eines Halters besitzt, weiß ich nicht.

 

http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/doc/3729.php

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Das ist ein äußerst lukratives Geschäft - frage mal faun98...
Da braucht niemand zu fragen, es stimmt !

 

Ich bin mit einem Mädel zur Schule gegangen, deren Eltern ein Abschleppunternehmen + Schrottplatz hatten.

 

Von meinen Töchtern war es keine :rolleyes: .

 

Die haben damals schon gut (auch schwarz) verdient
Wer viel arbeitet darf auch mehr verdienen, natürlich nicht schwarz. Bevor jetzt wieder einer darauf einsteigen will,.......nein, ich möchte keinen Ärger mit Finanzämtern und anderen Institutionen, deshalb wird bei mir seit Menschengedenken alles über die reguläre Kasse abgerechnet - und damit bin ich die letzten 35 Jahre bestens gefahren.

 

heute wissen die nicht mehr wohin mit dem Geld.

 

Alle guten Abschleppdienste, Kranverleiher und Schrottplatzbesitzer haben sich schon vor langer Zeit bei der Bundesvermögensverwaltung einen ausrangierten Weltkrieg II Bunker zugelegt, um wie Onkel Dagobert die Scheinchen zu stapeln :rolleyes: .

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Tja, der Schrottpreis. Fluch und Segen zugleich.

 

Heutzutage muß man Baustellen mittels Wachschutz schützen damit einem nicht die Bewehrungseisen und Schachtdeckel unter den Füßen weggeklaut werden.

 

Zu den Schrottwagen, da wird man doch mittels Fahrgestellnummer den Eigentümer feststellen können. Einfach mal bei der Polizei anrufen.

 

MfG Bauloewe

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Bei Schrottautos auf privatem Grund verhält es sich eigentlich so, das der Grundstückseigentümer " Zustandsstörer " ist. Sollte nun eine Behörde die Autos entdecken - Umweltamt oder Umweltdezernat des RP - wird erst mal unterschieden, ob die Fz. Schrott im Sinne des Abfallgesetzes sind, oder Wirtschaftsgut.

 

Werden sie von Amts wegen als Abfall / Autowracks deklariert, muss der Grundstückseigentümer für die Beseitigung sorgen und die daraus entstehenden Kosten tragen. Das Problem stellt sich z. B. bei Leuten, die auf ihrem Grundstück einen oder mehrere Oldtimer zur Ersatzteilgewinnung lagern :rolleyes: .

 

Wirtschaftsgut ist ein vermeintliches Schrottauto dann, wenn davon ausgegangen werden kann, das, dass Fz. wieder in Betrieb genommen wird. Dieses ist aber u. U. mittels eines Sachverständigengutachten nachzuweisen.

 

Wer die Fz. dort abgestellt hat bzw. Eigentümer ist, interessiert das Umweltamt insoweit nicht. Wie schon oben erwähnt, erhält der Grundstückseigentümer mittels eines Bescheides mit Fristsetzung, die Aufforderung, die Autos zu entsorgen :rolleyes: .

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Wenn der Eigentümer sich meldet, ist es dein Problem.

(Straftat)

 

Meinst du wenn er das Auto entsorgt und der Eigentümer es sich dann abholen will?

 

Das kann man umgehen indem man beim Fundbüro dies anzeigt und wenn sich niemand meldet kann es dann entsorgt werden.

 

Ansonsten noch ein Link auf die schon angesprochene Altautoentsorgungsverpflichtung der Hersteller.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/altautov/gesamt.pdf

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Hallo an alle!

 

Danke für die vielen Antworten!

Ich bin angenehm überrascht über die Anzahl, eine klare Linie erkenn ich aber noch nicht :D

 

Also die Zwickmühle besteht offenbar darin:

Er ist Grundstückseigentümer und für die Entsorgung verantwortlich, er ist aber nicht Eigentümer der Autos und kann sie somit nicht entsorgen...

 

Öhm, wie soll das denn gehen?

Muss er sie jetzt reparieren und an die Eigentümer zurückgeben? :rolleyes:

 

Das kann doch nicht sein, dass sowas in Deutschland nicht geregelt ist.

 

Also die Dinger sind abgemeldet sei einiger Zeit.

Der eine kriegt keinen TüV mehr, der andere ist ein Daewoo mit ausgelösten Airbags. Definitv keine Old- oder Youngtimer (DA kenn ICH mich aus) sondern Schrott.

 

Vielleicht ziehen wir probehalber mal das erste auf die öffentliche Strasse und gucken, was passiert. Muss man sich halt nur gut tarnen :rolleyes:

 

A.

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Warum machst du nicht einfach von jedem Schrottauto mehrere Fotos, die den derzeitigen Zustand genaustens dokumentieren - und bestellst einen zertifizierten Alt Auto Entsorger. Der lädt die Dinger auf, schwuppdiewupp weg sind sie. Zudem erhälst Du noch eine Quittung für die ordnungsgemäße Entsorgung.

 

Stellst Du sie auf die Straße, musst Du arbeiten, bekommst u.U. Ärger und zudem die erheblichen Entsorgungskosten nebst Bußgeld in Rechnung gestellt. Das braucht kein Mensch.

 

Ich wundere mich sowieso immer, warum Autos am Straßenrand stehen gelassen werden, schließlich ist die ( kostenlose ) Entsorgung heutzutage kein Problem.......Anruf genügt.

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Alle guten Abschleppdienste, Kranverleiher und Schrottplatzbesitzer haben sich schon vor langer Zeit bei der Bundesvermögensverwaltung einen ausrangierten Weltkrieg II Bunker zugelegt, um wie Onkel Dagobert die Scheinchen zu stapeln :rolleyes: .

Gehst Du denn auch des morgens in deinen Talerchen baden? Und wie hoch ist der Sprungturm, von dem du in die Talerchen huepfst? :rolleyes:

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Gehst Du denn auch des morgens in deinen Talerchen baden? Und wie hoch ist der Sprungturm, von dem du in die Talerchen huepfst? :rolleyes:

 

Der Sprungturm geht nur 10m hoch, damit ist das 50m Becken ausgelastet, jetzt überlege ich, ob ich mir nicht noch so eine Rutschbahn bauen lasse, wie eben allerorts in den Schwimmbädern stehen :D:rolleyes: .

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  • 3 weeks later...

Hallo,

 

wenn Du die Schrottkisten auf die Straße schleppst kann Du davon ausgehen, dass Du relativ zeitnah wegen der "Sondernutzung", sprich Benutzung der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinaus, mit einer Ordnungswidrigkeit belangt werden wirst. Ferner greift § 32 StVO (hab dazu auch vorhin irgendwas ergoogelt, weiß aber nicht, ob es zitierfähig war), bzw. § 29 StVO zielt auch auf die Sondernutzung ab, ist aber nicht ganz klar definiert. Dazu haben jedoch in der Regel die einzelnen Bundesländer eine landesrechtliche Regelung geschaffen, wie z.B. Bayern mit dem Art. 18 BayStrWG, welche vorzuziehen ist.

 

In der Regel wird über die Schrottmühle versucht werden (anhand der Fahrzeugidentifizierungsnummer) den ehemaligen Halter ausfindig zu machen, damit der seinen Schrott entsorgt. Du warst aber dann derjenige, der das Dingens loswerden wollte und auf die Straße gezerrt hast, weswegen Du mein Betroffener der Ordnungswidrigkeit wärst.

 

Wenn der Pkw tatsächlich Schrott ist und auf der Straße entsorgt werden soll (ich will es nicht mehr und schlepp es raus, die Ordnungsbehörde wird sich schon drum kümmern und das Ding entfernen) greift das KrW-/AbfG und wenn aus dem Teil auch noch umweltgefährdende Stoffe tropfen (Öl, Sprit, etc.) würde auch das nochmal geahndet.

 

Da Du der Abfallverursacher warst, würde man sich die Entsorgungskosten wieder holen.

 

Grüße

 

die Uniformierte

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  • 2 weeks later...

Ist es in der Regel nicht so, das ein KFZ welches nicht zugelassen ist und auf öffentlichen Grund steht erstmal einen Aufkleber bekommt mit dem Hinwis das es innerhalb von 14 Tagen oder so beseitigt werden muss ? Geschieht das nicht wird das KFZ abgeholt und der Eigentümer, also der auf dem das Ding zuletzt angemeldet wahr bekommt die Rechnung. Das der neue Grundstückseigentümer das Fahrzeug oder die Fahrzeuge auf die Strasse gestellt hat wäre erstmal zu beweisen bzw wird gar keinen interssieren. Verantwortlich ist der auf dem die Dinger zuletzt zugelassen. Ich hatte nähmlich mal vor Jahren das Problem, das einer eine alte Kiste von mir schlachten wollte, nachdem wir abgemacht hatten das er dann die Entsorgungskosten trägt. Er nahm sie mit auf das Grudnstück seiner Eltern und baute einige Teile aus. Dann stellte sich heraus er hatte gar keine Kohle ( Lehrling ). Ich sagte er solle gefälligst wie abgemacht das Dingen entsorgen bzw abholen lassen. Aber er stellte das Dingen einfach auf die Strasse, nachdem seine Eltern Stress machten das das Dingen runter vomn Grudnstück soll. Bekommen habe ich den Ärger. Der Kontaktbreichsbeamte sagte mir, das ich als Halter derjenige bin der nun dafür sorgen muss das das KFZ von der Strasse geschafft wird - man wird anhand der Fargetsellnummer mich ermitteln und dann zur Veratntwortung ziehen. Lasse ich es nicht selbst entsorgen, wird es abgeholt und auf Staatskosten entsorgt und das wird dann sehr teuer. Also habe ich den Wagen auf meine Kosten verschrotten lassen. Ich hätte nun meinerseits den Typen privat auf Kostenerstatung verklagen müssen, aber der hatte ja eh keine Kohle also habe ich die glaube damls 160 DM geschluckt.

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Ich hatte nähmlich mal vor Jahren das Problem, das einer eine alte Kiste von mir schlachten wollte, nachdem wir abgemacht hatten das er dann die Entsorgungskosten trägt. Er nahm sie mit auf das Grudnstück seiner Eltern und baute einige Teile aus. Dann stellte sich heraus er hatte gar keine Kohle ( Lehrling ). Ich sagte er solle gefälligst wie abgemacht das Dingen entsorgen bzw abholen lassen. Aber er stellte das Dingen einfach auf die Strasse, nachdem seine Eltern Stress machten das das Dingen runter vomn Grudnstück soll. Bekommen habe ich den Ärger. Der Kontaktbreichsbeamte sagte mir, das ich als Halter derjenige bin der nun dafür sorgen muss das das KFZ von der Strasse geschafft wird - man wird anhand der Fargetsellnummer mich ermitteln und dann zur Veratntwortung ziehen. Lasse ich es nicht selbst entsorgen, wird es abgeholt und auf Staatskosten entsorgt und das wird dann sehr teuer. Also habe ich den Wagen auf meine Kosten verschrotten lassen. Ich hätte nun meinerseits den Typen privat auf Kostenerstatung verklagen müssen, aber der hatte ja eh keine Kohle also habe ich die glaube damls 160 DM geschluckt.

 

 

und deswegen sollte man selbst bei einer verschenkten schrottkarre einen vernünftigen kaufvertrag aufsetzen. so hättest du keine probleme mehr gehabt, wenn du den der behörde vorgelegt hättest!

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Wo wir gerade bei der Entsorgung sind mal eine Frage an die Experten:

 

Ein Kumpel von mir hat kürzlich sein altes Auto entsorgt und dafür nur 50€ bekommen, obwohl noch echt viele gute Teile drin waren.

 

Wenn mein Auto nun keinen TÜV mehr bekommt und ich einfach Anlasser, Generator, Lichtanlage, Radio, Katalysator, Getriebe, Kaltlaufregler, Anhängerkupplung (zu deutsch alles was sich verkaufen lässt) ausbaue und verscherble.

Werde ich mein Auto dann auch noch kostenlos los oder will das der Schrotthändler dann nicht mehr bzw lässt mich dafür bezahlen?

 

Wie ist das, wird das dann verschmäht oder trotzdem innerhalb von ein paar Tagen für umme abgeholt?

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@ Bill: Das kommt auf deinen Schrotthändler an. Richtige offizielle "Altautoverwerter" stellen sich manchmal quer.

 

Ich bringe alte Autos immer zum Örtlichen Metallrecyclingbetrieb (Also ein richtiger Schrotthändler). Da kriege ich dann den Kilopreis. Hauptsache, keine Reifen dran und ohne Betriebsstoffe. Allerdings auch ohne Entsorgungsnachweis. BTW: Den Entsorgungsnachweis wollte bisher nur ein Mal (1999 wars) eine Behörde sehen. Hab zurückgeschrieben, dass die Karre in meiner Garage steht und auf Restauration wartet. War ja auch so. Ist nie wieder was gekommen.

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  • 1 year later...

Das ist ja mal ein interessanter Fall. Ein Freund von mir hat auch vor kurzem ein Haus durch Zwangsversteigerung erworben und hatte auch das Problem mit Gegenständen die vom vorigen Bewohner noch übergeblieben waren. Da es aber keine Wertgegenstände waren und nur Kleinigkeiten hat er sie einfach entsorgt.

Bei dir ist die Lage ja ein bisschen anders. An deiner Stelle würde ich den Gerichtsvollzieher bei der Zwangsräumung befragen was man manchen soll - der müsste eigentlich etwas wissen.

Hat dein Bekannter eigentlich schon mit den Autobesitzern geredet - vielleicht interessiert die garnicht was mit den Autos passiert?

 

Wäre ich in der Situation würde ich den Zustand der Autos dokumentieren und sie dann professionell verschrotten lassen. Sollten sich die ehemaligen Besitzer irgenwann melden kann man ihnen die paar Euro die man durchs Verschrotten verdient hat ja auch geben - das sind normalerweise ohnehin nur um die 20 euro.

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Hat dein Bekannter eigentlich schon mit den Autobesitzern geredet
Da das ganze ja nun über ein Jahr her ist würde es mich nicht wundern, wenn zwischenzeitlich das Problem gelöst wäre...

 

Gruß

Goose

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Genau, ein Auto ist kein Müll, sondern bestimmt "Abfall zur Verwertung" oder so...

Aber im Ernst, da gibt es doch genug Firmen im Branchentelefonbuch, die Altautos kostenlos abholen und ihr Geld mit der Ausschlachtung verdienen. Anruf müsste genügen, und das Auto ist weg.

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Ansonsten müssen Hersteller seit geraumer Zeit Altfahrzeuge sowieso kostenlos zurücknehmen.

 

Du kannst ja die Autos der entsprechenden Vertragswerkstatt vor die Tür stellen, mal hören, was die dazu für eine Meinung haben :mecker: .

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Das mit der kostenlosen Rückgabe an den Hersteller gilt doch nur für Fahrzeuge ab einem bestimmten Baujahr oder irre ich mich da? Der alte Eigentümer könnte auch das Eigentum am Auto aufgegeben haben (s. § 959 BGB), dann wäre das Auto "herrenlos". Wie immer das auch die Verwertungssituation ändern würde.

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Das mit der kostenlosen Rückgabe an den Hersteller gilt doch nur für Fahrzeuge ab einem bestimmten Baujahr oder irre ich mich da?

Ja, es gilt für alle Fahrzeuge.

Link BMU

Der alte Eigentümer könnte auch das Eigentum am Auto aufgegeben haben (s. § 959 BGB), dann wäre das Auto "herrenlos".

Nein, bei "Müll" kann man sein Eigentum nicht aufgeben. Was anderes ist ein Altfahrzeug idR nicht.

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Interessant. Allerdings nimmt es jeder Schrottplatz auch liebend gerne und schlachtet es dann noch aus.

Ein Kollege hat letztens sein Auto Bj 92 für lau dort abgegeben, der Schrottplatzinhaber hat sich noch um die Abmeldung gekümmert.

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Nein, bei "Müll" kann man sein Eigentum nicht aufgeben.

 

Hat das irgendwelche Konsequenzen? Dürfte z.B. ein privater Sperrmüllsammler deshalb den für die kommunale Abfuhr bereitgestellten Sperrmüll oder Hausmüll selber einsammeln? Einige Kommunen hier argumentieren nämlich nicht ganz uneigennützig, mit der Bereitstellung des Mülls zu den Abholterminen seien sie Eigentümer geworden, und fremde Sammler dürften ihnen den Müll nicht vor der Nase wegholen.

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Sperrmülsammler sind daher alles (mutmaßliche) Straftäter. :nick:

 

Wunderbar, dann könnten doch die polnischen Lenker der LT´s, Sprinter und sonstiger Transporter angehalten, verhaftet und des Landes verwiesen werden, weil eine Wiederholungsgefahr mehr als wahrscheinlich ist. Die eingezogenen Kfz. werden zugunsten von gemeinnützigen Einrichtungen versteigert - nur an Bieter mit Bunderpersonalausweis :nick: .

 

......und die genervten Anwohner hätten wieder ihre Ruhe.

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