Jump to content

Unfall Mit Kind


Recommended Posts

Zunächst vorab: Ich wurde von einer Arbeitskollegin meiner Freundin gebeten, hier mal ein paar Meinungen und Abläufe abzufragen, damit sie weiss, was auf sie zukommt. Ich selber war ihr da wenig hilfreich.

 

In der Suche nach Unfall war ein Berg von Threads angegeben, der aber ziemlich endlos schien :rolleyes:

 

Also folgendes ist passiert.

 

Sie befuhr mit ihrem Wagen eine :D Zone. Die Geschwindigkeit wurde auch eingehalten. usn einer Einmündung, die von links kam und abschüssig war, kam plötzlich ein Kind auf dem Fahrrad raus und krachte ihr in den vorderen linken Kotflügel.

 

Das Kind hat Knochenbrüche davon getragen und wird wohl heute aus dem Krankenhaus entlassen, so zumindestens erstmal das glückliche Ende. Ihr Fahrzeug ist an der Stelle beschädigt und muss rep. werden.

 

Sie hat keine RS und nun ein wenig Angst davor, was auf sie zukommt.

 

Die Polizisten vor Ort haben ihr gesagt, sie bekommt einen Fragebogen zugeschickt, den sie beantworten muss.

 

Könnt ihr mir sagen, was auf sie zukommt ?

 

Danke im voraus.

 

Anbei noch eine Handskizzepost-4800-1178286146_thumb.jpg

Link to post
Share on other sites

Bei einem Kind ist in der Regel der Autofahrer als 01, also als Unfallverursacher anzusehen (von einigen wenigen Ausnahmen mal abgesehen).

 

Fraglich ist, wie weit der Unfall für deine Freundin vermeidbar war. Hier steht neben der Ordnungswidrigkeit der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil des Kindes im Raum. Hier ist es halt abhängig von der Schwere der Fahrlässigkeit, in wie weit ihr dieser Vorwurf gemacht wird.

 

Bedenken hierzu sollte man folgendes: Auch in einer :rolleyes: sind die 30 km/h die Geschwindigkeit, die auch bei günstigsten Umständen nicht überschritten werden darf. Zwar darf man als Fahrzeugführer darauf vertrauen, daß sich andere Verkehrsteilnehmer auch verkehrsgerecht verhalten, dieser Vertrauensgrundsatz gilt jedoch bei den verkehrsschwachen Personen, also Kindern, alten Menschen etc. nur sehr eingeschränkt.

 

Hier findet dann auch § 3(2a) StVO Beachtung:

 

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

 

Alles in allem, wie so oft, eine Einzelfallbewertung, die man hier ohne Kenntnis der genauen Sachlage (war das Kind zuvor zu erkennen, waren dort andere Kinder etc.) kaum abgeben kann.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Vielen Dank Goose für die Ausführung.

 

Laut ihrer Schilderung kam das Kind nicht normal dahergeradelt, sondern war schon etwas schneller, da die Straße eben auch abschüssig war. Zudem verdeckte das parkende Auto die Sicht. Ungebremst schlug das Kind dann vorne ein. Ihrer Schilderung zu urteilen, hatte sie nicht einmal den Hauch einer Chance zu bremsen.

 

Wie geht es denn jetzt weiter und was hat es mit dem Fragebogen auf sich ? Wird jetzt von Seiten der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben ?

Link to post
Share on other sites

Die fahrlässige Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, daß ein Strafverfahren eingeleitet wird, wenn der Geschädigte (oder in diesem Fall die Eltern als gesetzliche Vertreter) Strafantrag stellen oder die Staatsanwaltschaft aufgrund der Gesamtumstände ein öffentliches Interesse bejaht.

 

Wie es also weiter geht, kann man dir nur sagen, wenn man weiß, ob ein Strafantrag vorliegt oder öffentliches Interesse bejaht wird.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Mein persönliches Rechtsempfinden kann hier keine Schuld bei der Autofahrerin erkennen. Wenn ich die Schilderung richtig verstanden habe, ist ihr das Kind seitlich ins Auto gefahren. Was soll man als Autofahrer dagegen machen? :rolleyes:

 

@herzi:

 

Informiere uns bitte über den weiteren Fortgang dieses Falls!

Link to post
Share on other sites

Als Beschuldigte / Betroffene muss sie natürlich keine Angaben zu dem Vorfall machen (das steht auch so in der Belehrung auf dem Fragebogen)

 

Ob sie sich trotzdem zu dem Vorfall äußert, bleibt ihr überlassen, hier werde ich dir (bzw. ihr) weder dazu noch dagegen raten.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Mein persönliches Rechtsempfinden kann hier keine Schuld bei der Autofahrerin erkennen. Wenn ich die Schilderung richtig verstanden habe, ist ihr das Kind seitlich ins Auto gefahren. Was soll man als Autofahrer dagegen machen? :rolleyes:

 

@herzi:

 

Informiere uns bitte über den weiteren Fortgang dieses Falls!

 

Wenn es sich so zugetragen hat, wie sie es mir geschildert hat und bedenke ich zudem, wie sie psychisch auf mich gewirkt hat, so sehe ich es genau so wie du nudel.

 

Sie befährt mit vorgeschriebenen Tempo die Straße und mit nicht normaler Radlergeschwindigkeit kommt das Kind den Berg runter und fährt ohne zu schauen auf die Straße. Was will man da tun ? Bremsbereit reicht auch da nicht aus. Aber als Autofahrer und dann auch noch gegen ein Kind, da biste immer der Dumme.

 

Gott sei Dank sind es nur Knochenbrüche.

 

Ich werde berichten.

Link to post
Share on other sites

Der Ausgang interessiert mich auch.

Hoffen wir mal das beste.

Wär meiner Meinung nach eine Frechheit wenn die Eltern in geschildertem Fall Strafantrag stellen würden.

Schon schlimm genug das man bei solchen Zwischenfällen meist auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Link to post
Share on other sites

Es war nicht das vorgeschriebene Tempo, es war die Geschwindigkeit,die auch unter günstigsten Umständen nicht überschritten werden darf. Sie fuhr also mit dem maximal für diese Strecke zulässigen Tempo.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Es war nicht das vorgeschriebene Tempo, es war die Geschwindigkeit,die auch unter günstigsten Umständen nicht überschritten werden darf. Sie fuhr also mit dem maximal für diese Strecke zulässigen Tempo.

 

Gruß

Goose

Dem kann ich im Grunde zustimmen. Aber wer fährt es nicht, wenn nicht gerade Rechts vor Links kommt ?

Link to post
Share on other sites

Der Schilderung und der Skizze nach wäre das Kind am rechten Fahrbahnrand ungebremst in das dort stehende Hindernis (Bordstein? Parkendes Auto? Hauswand?) gefahren, wenn nicht das Auto von herzis Bekannter im Weg gewesen wäre. Ich kann hier echt keine Schuld der Autofahrerin erkennen. Auch mit niedrigerer Geschwindigkeit hätte sie den Unfall nicht verhindern können (abgesehen davon, dass sie dann zum Unfallzeitpunkt noch nicht am Unfallort gewesen, sondern als Ersthelferin zum getürzten Kind gekommen wäre).

Aber naja: Autofahrer gegen radfahrendes Kind, Zone 30... da sind die Karten nicht besonders gut. :rolleyes:

 

 

~ Janus

Link to post
Share on other sites

So schlecht stehen die Karten nicht, da das Kind seitlich in den Wagen gekracht ist. Der Unfall war für die Fahrerin somit nicht zu vermeiden, da selbst ein a)Ausweichen oder b)Bremsen hier den Zusammenstoß nicht verhindert hätte. Die Geschwindigkeit ist hier irrelevant, da der Crash seitlich erfolgte, somit die Geschwindigkeit des Fahrzeugs im Verhältnis zum Kind NULL war (rechter Winkel). Somit war einzig die Gechwindigkeit des Kindes für die Schwere der Verletzungen relevant. Selbst wenn der Wagen der Fahrerin gestanden hätte (gefahrene Geschwindigkeit 0 km/h), wäre das Verletzungsmuster gleich schwerwiegend gewesen.

Link to post
Share on other sites

Im Hinblick auf die örtliche und zeitliche Vermeidbarkeit wird sie sich durchaus den Vorwurf gefallen lassen müssen, daß mit einer geringeren Geschwindigkeit der Unfall in dieser Form hätte vermieden werden können. Um das aber vernünftig bewerten zu können, braucht man mehr als die oben eingefügte Skizze.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Bekannter hatte ähnlichen Fall, Kind fuhr mit Schlitten in den rechten Kotflügel. Tauchte auch aus dem Nichts auf (schoss direkt hinter einer Garage raus) und hinterlies ne mächtige Beule.

 

Der Kumpel hatte zu keinem Zeitpunkt Probleme, dem Kind war nix ernstes passiert und die Versicherungen haben auch ihren Zweck erfüllt.

 

 

Allerding konnte er das Kind wirklich nicht sehen.

 

Das beste sind wohl mal ein paar Photos vom Unfallort, dann kann man das vllt. besser einschätzen.

Link to post
Share on other sites
Guest GM_

Letztlich bleibt es ein Rätselraten solange die Fahrerin nicht informiert wird, was man ihr vorwirft.

 

Vermutlich liegt der Vorfall beim Staatsanwalt, der nun zu entscheiden hat, ob er

 

- hier ein Strafverfahren eröffnet, oder

- die Sache an die Bußgeldstelle überweist, oder

- das Verfahren einstellt.

 

Sie muß nun eben warten, bis sie Post bekommt. Einer evtl. Einladung zu einer pol. Vernehmung folgt man besser nicht, zumindest nicht ohne Anwalt.

 

Je nach Vorwurf wäre dann zu entscheiden, ob ein Anwalt eingeschaltet werden sollte. Im Strafrechtsbereich ist es immer zu empfehlen, gute Anwälte für Verkehrsrecht findet man über den ADAC.

Link to post
Share on other sites

Wie alt war denn das Kind. Dies spielt eine Rolle bei der Bezahlung des Schadens.

 

Ansonsten sollte man bezgl. der Geschwindigkeit so wenig Angaben wie möglich machen. Ein Gutachter kann sowieso nicht feststellen ob es nun 25, 27 oder 30 waren. Allenfalls gibt er an zwischen 20 und 30 oder 25 und 30.

 

Edit:

Außerdem kommt es immer gut, wenn sich deine Freundin nach dem gesundheitszustand des Kindes erkundigt und sie mal besucht.

Eventuell bringt sie dann auch einen kleinen Teddy oder eine Puppe mit zum Trösten (kommt aber nun aufs Alter an).

Link to post
Share on other sites
Im Hinblick auf die örtliche und zeitliche Vermeidbarkeit wird sie sich durchaus den Vorwurf gefallen lassen müssen, daß mit einer geringeren Geschwindigkeit der Unfall in dieser Form hätte vermieden werden können.

Im Hinblick auf die örtliche und zeitliche Vermeidbarkeit wäre dieser Zusammenstoß auch mit einer höheren Geschwindigkeit vermieden worden. Genauso gut könnte man ihr vorwerfen, sie hätte einfach fünf Minuten später losfahren können, denn dann wäre der Unfall auch nicht passiert. Oder sie hätte nur eine andere Straße zu nutzen brauchen. Oder sie hätte am besten auch gleich zuhause bleiben können.

Eine wirklich selten dämliche Rechtsprechung. :rolleyes::D:cheer:

Link to post
Share on other sites
Im Hinblick auf die örtliche und zeitliche Vermeidbarkeit wäre dieser Zusammenstoß auch mit einer höheren Geschwindigkeit vermieden worden. Genauso gut könnte man ihr vorwerfen, sie hätte einfach fünf Minuten später losfahren können, denn dann wäre der Unfall auch nicht passiert. Oder sie hätte nur eine andere Straße zu nutzen brauchen. Oder sie hätte am besten auch gleich zuhause bleiben können.

Eine wirklich selten dämliche Rechtsprechung. :rolleyes::D:cheer:

Das ist ja nun wirklich totaler Blödsinn! Bei einer höheren Geschwindigkeit sind die Unfallfolgen, und um nichts anderes geht es, deutlich gravierender. Im nachhinein kann man gut sagen, man wäre bei xxx km/h vorher an der Örtlichkeit vorbei gefahren und hätte das Kind verpaßt. Gleiches gilt für eine geringere Geschwindigkeit. Das aber ist eben nicht vorher kalkulierbar und daher auch nicht entscheidend. Die Rechtsprechung ist da IMO schon recht eindeutig und auch vernünftig, da im Sinne des idR Unterlegenen, hier im Sinne des Kindes.

Link to post
Share on other sites
Im Hinblick auf die örtliche und zeitliche Vermeidbarkeit wird sie sich durchaus den Vorwurf gefallen lassen müssen, daß mit einer geringeren Geschwindigkeit der Unfall in dieser Form hätte vermieden werden können. Um das aber vernünftig bewerten zu können, braucht man mehr als die oben eingefügte Skizze.

 

Gruß

Goose

Das klassische Totschlagargument. Wäre sie 60 km/h gefahren, wäre das Kind hinter ihr eingeschlagen - Unfall auch vermieden. Merkste was ? :rolleyes: Mit dem Argument "Geschwindigkeit" kommt man hier nicht weit. Das Kind hätte auch aus dem dritten Stock auf das Autodach stürzen können - genauso unvermeidbar. Solche Unfälle lassen sich nur vermeiden, wenn man mit dem Hintern daheim bleibt. :D

Link to post
Share on other sites
Das aber ist eben nicht vorher kalkulierbar und daher auch nicht entscheidend. Die Rechtsprechung ist da IMO schon recht eindeutig und auch vernünftig, da im Sinne des idR Unterlegenen, hier im Sinne des Kindes.

Man kann eben schlecht etwas dagegen unternehmen, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein.

Das gilt besonders in einem solchen Fall, wenn das Kind seitlich ins Auto fährt.

Link to post
Share on other sites
Solche Unfälle lassen sich nur vermeiden, wenn man mit dem Hintern daheim bleibt. :rolleyes:

Stimmt. Allerdings lassen sich die Folgen durch eine geringere Geschwindigkeit minimieren. Das solltest gerade Du wissen.

 

Man kann eben schlecht etwas dagegen unternehmen, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein.

Das gilt besonders in einem solchen Fall, wenn das Kind seitlich ins Auto fährt.

Das trifft sicherlich zu, vor allem dann, wenn man das Kind vorher nicht sehen konnte und anhand der Örtlichkeit auch nicht zwingend damit rechnen mußte. Shit happens.

Link to post
Share on other sites
Im Hinblick auf die örtliche und zeitliche Vermeidbarkeit wäre dieser Zusammenstoß auch mit einer höheren Geschwindigkeit vermieden worden. Genauso gut könnte man ihr vorwerfen, sie hätte einfach fünf Minuten später losfahren können, denn dann wäre der Unfall auch nicht passiert. Oder sie hätte nur eine andere Straße zu nutzen brauchen. Oder sie hätte am besten auch gleich zuhause bleiben können.

Eine wirklich selten dämliche Rechtsprechung. :rolleyes::D:cheer:

Das ist ja nun wirklich totaler Blödsinn! Bei einer höheren Geschwindigkeit sind die Unfallfolgen, und um nichts anderes geht es, deutlich gravierender. Im nachhinein kann man gut sagen, man wäre bei xxx km/h vorher an der Örtlichkeit vorbei gefahren und hätte das Kind verpaßt. Gleiches gilt für eine geringere Geschwindigkeit. Das aber ist eben nicht vorher kalkulierbar und daher auch nicht entscheidend. Die Rechtsprechung ist da IMO schon recht eindeutig und auch vernünftig, da im Sinne des idR Unterlegenen, hier im Sinne des Kindes.

Bin ich zu blöd ? Wieso bin ich der Einzige, der die Geschwindigkeit für irrelevant hält, da Einschlag im 90° Winkel erfolgte ? Was hätte die Betreffende machen müssen, um in diesem konkreten Fall den Zusammenstoß zu vermeiden ?

Link to post
Share on other sites

Hier muss man sich eben die Frage stellen, ob die Situation aufgrund der Gesamtumstände tatsächlich in keiner Weise vorhersehbar war.

 

Aber das kann man eben nicht anhand der hier vorhandenen Informationen beurteilen.

 

@xabbu:

Bin ich zu blöd ? Wieso bin ich der Einzige, der die Geschwindigkeit für irrelevant hält, da Einschlag im 90° Winkel erfolgte ? Was hätte die Betreffende machen müssen, um in diesem konkreten Fall den Zusammenstoß zu vermeiden ?
Das Kind fuhr gegen den vorderen linken Kotflügel. Hat nun die Fahrzeugführerin, als sie das Kind wahrnahm, noch gebremst? Wenn ja, wäre sie dann bei einer geringeren Geschwindigkeit noch vor dem Kind zum Stehen gekommen? So völlig irrelevant, wie du die Geschwindigkeit darstellst, ist sie nicht.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Bin ich zu blöd ? Wieso bin ich der Einzige, der die Geschwindigkeit für irrelevant hält, da Einschlag im 90° Winkel erfolgte ? Was hätte die Betreffende machen müssen, um in diesem konkreten Fall den Zusammenstoß zu vermeiden ?

Och, vielleicht bin ja auch ich zu blöd, nur stelle ich mir das eben so vor, daß man neben dem Frontalaufprall auch noch einer seitlichen Beschleunigung unterliegt, da sich der Gegenstand, mit dem man Bekanntschaft macht, schließlich auch bewegt. Man wird also zusätzlich noch zur Seite (weg)gerissen. Je nachdem, wie man auf diesen Gegenstand, hier ein Auto, auftrifft, kann es im Hinblick auf die Verletzungen IMHO sehr wohl entscheidend sein, wie schnell sich das Auto bewegt.

Link to post
Share on other sites
Bin ich zu blöd ? Wieso bin ich der Einzige, der die Geschwindigkeit für irrelevant hält, da Einschlag im 90° Winkel erfolgte ? Was hätte die Betreffende machen müssen, um in diesem konkreten Fall den Zusammenstoß zu vermeiden ?

Och, vielleicht bin ja auch ich zu blöd, nur stelle ich mir das eben so vor, daß man neben dem Frontalaufprall auch noch einer seitlichen Beschleunigung unterliegt, da sich der Gegenstand, mit dem man Bekanntschaft macht, schließlich auch bewegt. Man wird also zusätzlich noch zur Seite (weg)gerissen. Je nachdem, wie man auf diesen Gegenstand, hier ein Auto, auftrifft, kann es im Hinblick auf die Verletzungen IMHO sehr wohl entscheidend sein, wie schnell sich das Auto bewegt.

Das dürfte nur bei höheren Geschwindigkeiten relevant sein. Bei 30 km/h sehe ich dass als vernachlässigbar an. Entscheidend dürften die direkten Kräfte sein, die beim Aufprall entstanden sind.

 

@Goose

 

Kann man hier nicht beurteilen, stimmt schon. Deswegen sollte man in so einem Fall auch immer auf einen Gutachter vor Ort bestehen, direkt bei der Unfallaufnahme.

Link to post
Share on other sites
Das dürfte nur bei höheren Geschwindigkeiten relevant sein. Bei 30 km/h sehe ich dass als vernachlässigbar an. Entscheidend dürften die direkten Kräfte sein, die beim Aufprall entstanden sind.

Bei einem Erwachsenen vielleicht. Bei einem Kind sehe ich das etwas anders. Da ist idR die Eigengeschwindigkeit relativ gering. Kommen da seitliche Kräfte noch hinzu und das Kind wird zur Seite umgerissen, weiß es sich idR nicht abzufangen und verletzt sich stärker als bei einem reinen Frontalaufprall.

 

Kann man hier nicht beurteilen, stimmt schon. Deswegen sollte man in so einem Fall auch immer auf einen Gutachter vor Ort bestehen, direkt bei der Unfallaufnahme.

Wenn aus unserer Sicht kein Gutachter notwendig ist bzw. die StA auch keine Notwendigkeit sieht, dann bindest Du Dir die Kosten - zunächst jedenfalls - selbst ans Bein und darfst Dir den Gutachter auch selbst ordern. Bzw.: auf Deinen ausdrücklichen Wunsch würde man Dir sicherlich entsprechend entgegenkommen und den Gutachter anrufen. Aber eben in Deinem Auftrag.

Link to post
Share on other sites

Richtig. Bestehen kann man sicher auf vieles. Ob man es dann auch bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn ich (oder bei einem Kat.1 der StA) einen Gutachter für nicht erforderlich halte, werde ich keinen beauftragen.

 

Und auch bei der Geschwindigkeit muss ich Bluey zustimmen. Auch in diesen Geschwindigkeitsbereichen kann sie eine Rolle spielen.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Bin ich zu blöd ? Wieso bin ich der Einzige, der die Geschwindigkeit für irrelevant hält, da Einschlag im 90° Winkel erfolgte ?

Mach doch einfach einen Selbstest. Stell dich an eine Bahnstrecke, wenn ein Zug so mit 160km/h vorbeikommt, lauf langsam dagegen. Duerfte ja bei einem 90° Winkel nach deiner Theorie nichts passieren. Berichte hier von deinen Ergebnissen.

Link to post
Share on other sites
Das klassische Totschlagargument. Wäre sie 60 km/h gefahren, wäre das Kind hinter ihr eingeschlagen - Unfall auch vermieden. Merkste was ? :rolleyes: Mit dem Argument "Geschwindigkeit" kommt man hier nicht weit. Das Kind hätte auch aus dem dritten Stock auf das Autodach stürzen können - genauso unvermeidbar. Solche Unfälle lassen sich nur vermeiden, wenn man mit dem Hintern daheim bleibt. :D

Sehe ich aehnlich! Gibt man der Autofahrerin hier die Alleinschuld, wuerde das auch mein Rechtsempfinden erheblich stoeren. Dass das Recht nun fuer den Schwaecheren ist, ist ja fein - in diesem Falle sehe ich die Autofahrerin als die Schwaechere. Sie konnte den Unfall - so die Skizze richtig ist - nicht vermeiden, hoechstens durch Nichtanwesenheit. Nun aber von ihr zu verlangen, in die Zukunft sehen zu koennen, ist ein wenig viel verlangt. Es ist immer noch die Frage nach dem Alter des Kindes offen - eventuell laesst sich daraus eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern ableiten......

Im Uebrigen - das Geschwindigkeitsargument zaehlt ja wohl auch fuer den Radfahrer, auch wenn es ein Kind ist..... :cheer:

Link to post
Share on other sites
Im Uebrigen - das Geschwindigkeitsargument zaehlt ja wohl auch fuer den Radfahrer, auch wenn es ein Kind ist.....
Grundsätzlich schon, nur kann man von einem Kind eben kein verkehrsgerechtes Verhalten erwarten (wäre das doch der Fall, hätte das zur Folge, daß man im Grunde sein Kind etwa bis zur Vollendung des 14 Lebensjahres nicht alleine auf die Straße lassen dürfte)

 

Daher wird von den Erwachsenen erwartet, daß sie für die Kinder mitdenken.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Grundsätzlich schon, nur kann man von einem Kind eben kein verkehrsgerechtes Verhalten erwarten (wäre das doch der Fall, hätte das zur Folge, daß man im Grunde sein Kind etwa bis zur Vollendung des 14 Lebensjahres nicht alleine auf die Straße lassen dürfte)

Eben - dann spielt hier halt die Aufsichtspflicht der Eltern mit hinein. Entweder, sie verbieten dem Kind die Nutzung des Rades auf der Strasse, oder sie bereiten es dementsprechend vor, insbesondere, wenn die Strasse vor dem Hause abschuessig ist.

 

Daher wird von den Erwachsenen erwartet, daß sie für die Kinder mitdenken.

Gerne - dazu muss man das Kind nur sehen koennen. Im geschilderten Falle war nichts zu sehen, und als es - das Kind - zu sehen war, war es zum Mitdenken zu spaet. In diesem Falle haetten eben die Eltern fuer das Kind mitdenken muessen! Wie gesagt, eine Alleinschuld fuer die Autofahrerin wuerde mein Rechtsempfinden stoeren, eine geringe Mitschuld dagegen nicht.

Link to post
Share on other sites

Fraglich ist hier eben, wie weit die Ausichtspflicht gehen muss. Einerseits sollen die Elternd ieser gerecht werden, andererseits ist eine vernünftige Entwicklung kaum möglich, wenn ein Kind permanent an der kurzen Leine gehalten wird.

Tatsache ist, daß Kinder keine kleinen Erwachsenen sind. Sie sind nicht in der Lage, Geschwindigkeiten einzuschätzen. Ein sechsjähriges Kind ist gweöhnlich nicht einmal in der Lage, optisch ein stehendes Fahrzeug von einem fahrenden Fahrzeug zu unterscheiden.

 

Zu dem konkreten Fall hier sagte ich ja bereits: Für eine abschließende Bewertung reichen die gegebenen Informationen bei weitem nicht aus. Gab es für die Fahrzeugführerin Anhaltspunkte, die auf ein spielendes Kind oder eine andere Gefahrensituation hinweisen konnten? Konnte sie aufgrund der Gesamtsituation darauf vertrauen, die gesamte Strecke gefahrlos mit :rolleyes: befahren zu können?

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Sie sind nicht in der Lage, Geschwindigkeiten einzuschätzen. Ein sechsjähriges Kind ist gweöhnlich nicht einmal in der Lage, optisch ein stehendes Fahrzeug von einem fahrenden Fahrzeug zu unterscheiden.

Eben drum hat ein solches Kind auch nicht mit dem Fahrrad auf der Strasse zu fahren - schon gar nicht auf einer abschuessigen! Der diskutierte Fall spielte wohlgemerkt in einer 30er Zone - nicht in einer verkehrsberuhigten Zone......

Link to post
Share on other sites

Wie gesagt: Man kann sein Kind nicht einsperren. Deswegen muss eben der Kraftfahrzeugführer besonders aufpassen (siehe auch § 3(2a) StVO)

 

War der Unfall wirklich absolut unvermeidbar und in keiner Weise vorhersehbar, wird man ihn ihr auch nicht zum Vorwurf machen. War hingegen die Situation erkennbar, trägt der KFZ-Führer deutlich höhere Verantwortungen als ein spielendes Kind.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

So, ein kleines Update.

 

Das Kind, ein Junge, ist 10 Jahre alt und wohnt dort 2 Straßen weiter. Nun das unglaubliche. Die Eltern des Kindes, die sofort alarmiert waren und kamen, wollten weder das die Polizei kommt, noch das ein Arzt gerufen wird. :D:rolleyes:

 

Zudem ergab sich im Gespräch mit den rumstehenden Anwohner, das diese meinten, das es nur eine Frage der Zeit war, bis mal etwas passierte.

 

Schluss um, ich habe sie darum gebeten, mal Fotos von der Stelle zu machen. Einmal aus der Sicht des Kindes und einmal aus der ihrigen.

Link to post
Share on other sites

Hallo,

 

als ich die ganze Diskussion bis hierher las war mir schon klar, das noch so eine peinliche Übertreibung kommen würde.

 

Hier die arme unschuldige Autofahrerin, dort das agressive unfähige Kind mit asozialem Hintergrund.

 

Das klingt für mich absolut unglaubwürig, einseitig und übertrieben.

 

Die Verkehrslage ist wohl klar: Rechts vor links, damit trägt die Autofahrerin erst mal grundsätzlich keine Schuld an dem Unfall.

 

Bleibt die Frage: Hätte Sie trotzdem den Unfall verhindern können oder sogar müssen?

 

Dafür spricht meiner Ansicht nach einiges:

 

- Die Geschwindigkeit des Kindes wird wohl übertrieben. Wenn sie wirklich stimmen würde, hätte das Kind ja auch ohne anders Fahrzeug einen Unfall gebaut, weil die Strasse nach 2 m zu Ende war. Das ist aber unwahrscheinlich.

 

- Tempo 30-Zone: Solche Zonen werden grade in Wohngebieten eingerichtet, um Anwohner und andere nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer vor Unfällen zu schützen. 30km/h ist die Höchstgeschwindigkeit, die deshalb bei ungenügender Sicht, wie sie hier durch das parkende Auto ja wohl vorgelegen hat, noch reduziert werden musste.

 

Ich sehe deshalb keine Alleinschuld vom Kind, sondern die Autofahrerin hätte sich der schlecht einsehbaren Einmündung mit deutlich reduzierter Geschwindkeit nähern müssen.

 

Gruss

 

MrMurphy

Link to post
Share on other sites
Wie gesagt: Man kann sein Kind nicht einsperren. Deswegen muss eben der Kraftfahrzeugführer besonders aufpassen (siehe auch § 3(2a) StVO)

 

Geb ich dir vollkommen Recht, Goose. Das typische Fahrschulbeispiel eben: Kinder stehen am Straßenrand, was muss der Kraftfahrer beachten?!

 

Aber mich würde hierzu mal die allg. Rechtsprechung interessieren. Mit diesem Passus überträgt man ja irgendwie die Aufsichtspflicht der Eltern auf die übrigen Verkehrsteilnehmer. Solange das an einer einsehbaren Stelle irgendwo in einer Nebenstraße ist, gibt es ja keine Probleme, mal vom Gas zu gehen.

Aber was passiert denn im (achtung Extrembesipiel!) anderen Fall: Kinder überqueren eine Fussgänger-Autobahnbrücke, und deren Ball oder irgend ein Spielzeug fällt von der Brücke auf den Mittelstreifen.

Da werden die Kinder nicht denken "na, der ist jetzt verloren", sondern "ich warte auf ne Lücke und renn dann eben rüber".

 

Und dann passiert was. Hätte der Kraftfahrer dann auch besser Acht geben müssen? Kriegt er eine Mitschuld?

Nun werden einige Argumentieren: Auf der Autobahn haben Fussgänger nichts zu suchen, die dürfen da nicht hin. So weit, so gut.

Aber in dem vom TE geschilderten Fall DURFTE das Kind dem Kraftfahrer auch nicht die Vorfahrt nehmen. Hat es aber doch gemacht.

 

In beiden Fällen bringen (verantwortungsbewusste) Eltern dem Kind bei: Man darf nie im Leben auf die Autobahn, und man muss immer vor dem Betreten / Überqueren einer Straße mehrmals nach Rechts und Links schauen.

 

Wo kann man jetzt eine Grenze ziehen?

Link to post
Share on other sites

Das hängt hier sicher alles vom Einzelfall ab. Auch bei deinem Extrembeispiel müsste man sich die Frage stellen, in wie weit der Unfall für den Fahrzeugführer vermeidbar war (hier übrigens auch im Hinblick auf die Richtgeschwindigkeitsverordnung, also bei der Frage, ob der VU auch bei 130 in dieser Form mit diesen Folgen eingetreten wäre)

 

Ich denke nicht, daß man die Aufsichtspflicht der Eltern auf die übrigen VT überträgt. Vielmehr gibt man dem KFZ-Führer eine der Gefährlichkeit seines Fahrzeuges entsprechende Verantwortung.

 

Das Problem ist doch, daß sich viele Fahrzeugführer dieser Gefahren nicht bewusst sind. Wie oft hört man nach einem Unfall: "Hier durfte ich doch 30 fahren, da steht doch schließlich ein :rolleyes: Schild. Andererseits regt man sich dann darüber auf, daß Geschwindigkeiten immer weiter beschränkt werden. Wenn aber die Mehrzahl der Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit gleichsetzt mit der Geschwindigkeit, die man an diesr Örtlichkeit bedenkenlos und unter allen Umständen fahren darf, dann sehe ich keinen anderen Weg.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

@Mr. Murphy

Nun, es war mir vollkommen klar, das hier jemand auftaucht und meint, diese Behauptung mit der Polizei und dem Arzt würde an den Haaren herbei gezogen sein.

Glaube mir, ich würde sowas nicht reinschreiben, wenn ich es ihr nicht abnehmen würde. Aus genau diesem Grund, wie du hier gepostet hast !!

 

Und im übrigen sollte dir aufgefallen sein, das ich beileibe nirgendwo geschrieben habe, das sie die arme unschuldige ist. :rolleyes:

Link to post
Share on other sites

Damals in der Schule habe ich gelernt, dass man auf dem Rad immer in jede Straße kucken soll, ob da was ist oder nicht. Auch wenn es vorfahrtstechnisch irrelevant ist.

 

Glaube nicht, dass das beim Auto anders ist.

 

Gerade in einer Tempo 30 Zone und gerade bei dem skizziertem Bild muss ich doch langsam tun an der Kreuzung. Erst recht, wenn ein Auto die Sicht verdeckt.

 

Ich rechne zwar nicht damit, dass ein Kind auf dem Rad wie ein Assi herausgeschossen kommt, aber ich rechne mit nem Autofahrer der nicht kucken kann. Alleine das schon zwingt mich dazu erst mal einen Blick in die Straße reinzuwerfen (und wenn ich nicht rechtwinklig reinkucken kann, sondern nur soviel, dass ich auch weiß, dass da nichts kommt). Ergo ich muss deutlich langsamer als 30 fahren.

Nur wenn die Straße einsehbar ist bzw. der Kreuzungsbereich groß genug ist, kann man mit den erlaubten 30 vorbeifahren, da noch genügend Reaktionsplatz da ist.

 

 

@herzi: Der Kasus Knaxus ist wohl, ob deine Freundin sich interessiert hat, was aus dieser Straße heraus kommen könnte.

Link to post
Share on other sites
@herzi: Der Kasus Knaxus ist wohl, ob deine Freundin sich interessiert hat, was aus dieser Straße heraus kommen könnte.

Das Problem, was hier wohl aufgetreten ist, was ich aber bisher nicht beurteilen kann ist wohl, das es sich nicht um eine richtige Straße handeln soll, aus der das Kind kam. Es war also für sie nicht als klare Einmündung zu erkennen, noch dazu das Auto, welches die Sicht versperrte.

 

Ich selber kann es nicht beurteilen, weil ich nicht weiss, wo es passiert ist. Wie schon erwähnt, habe ich sie gebeten, Fotos von der Stelle zu machen, um anschliessend etwas besser urteilen zu können.

 

Ich kann nur noch einmal sagen, das die Frau völlig fertig ist. Ihr tut die Sache wahnsinnig leid, unabhängig davon, ob sie eine Mitschuld trifft oder nicht. Und so wie sie psychisch auf mich gewirkt hat, kann ich schon sagen, das es ehrlich ist.

Und Gott sei dank ist es bei Knochenbrüchen geblieben, das ist die Hauptsache.

 

Die Threaderöffnung war ja auch einzig und allein darauf bedacht, hier nachzufragen, wie es für sie weiter geht, da sie überfordert und überfragt ist.

Und nochmals zu Mr.Murphy :rolleyes:

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon

Als ich noch im Rettungsdienst tätig war sind wir zu einem Kinderunfall gerufen worden, der ähnlich abgelaufen ist. Kind kam zwischen zwei parkenden Autos raus und ist dem Autofahrer in den rechten Kotflügel gelaufen. Der Autofahrer ist Schrittgeschwindigkeit gefahren.

 

Das Kind ist in meinen Armen verstorben ...

 

@herzi: Deine Bekannte soll froh sein, dass glücklicherweise nicht mehr passiert ist, das Kind besuchen, wahlweise mit nem Teddy/ Puppe/ o.ä. altersgerechten Spielzeug (evtl. mit einem Fahrradhelm ?) und sich selbst nicht dran kaputtmachen.

Link to post
Share on other sites
@herzi: Deine Bekannte soll froh sein, dass glücklicherweise nicht mehr passiert ist, das Kind besuchen, wahlweise mit nem Teddy/ Puppe/ o.ä. altersgerechten Spielzeug (evtl. mit einem Fahrradhelm ?) und sich selbst nicht dran kaputtmachen.
Vom Fahrradhelm würde ich absehen, das sieht so pädagogisch aus, gerade wenn er vom Unfallgegner kommt.

 

 

~ Janus

Link to post
Share on other sites

Naja, ich möchte hier an der Stelle auch mal den Vertrauengrundsatz im Straßenverkehr in die Runde werfen. Und zwar ist es so, dass ich mich grundsätzlich darauf verlasen können muss im allgemeinen, dass sich andere korrekt verhalten.

D.h. wenn ich die Straße, welche ja grundsätzlich gegenüber querenden Fußgängern und Radfahrern bevorrechtigt ist, befahre, muss ich mich darauf verlassen können, dass mir niemand vors Auto läuft oder fährt.

 

Jedoch sind Kinder, Ältere und ähnliche Personen dazu nicht immer in der Lage, auf sie muss ich Rücksicht nehmen. Heißt soviel wie: Sobald Kinder auftauchen oder irgendetwas auf Kinder hindeutet muss ich auch damit rechnen, dass mir diese vors Auto laufen oder fahren. Solang es jedoch darauf keine Hinweise gibt, muss ich auch nicht damit rechnen.

 

Müsste doch soweit passen oder?

Link to post
Share on other sites

Irgenwo läuft in der Erziehung einiges falsch.Als ich 10 Jahre alt war "durfte" ich praktisch täglich mit dem Fahrrad in die Schule fahren,wie auch viele andere Schüler auch.Aber damals wusste man auch mit 10 ,oder noch erheblich jünger,das man beim abbiegen oder wenn man auf eine Kreuzung zufährt aufpassen muß.Da ich nicht glaube das die Kinder heute dümmer sind als früher,höchstens verblödeter,liegt die Ursache für diesen Unfall eher bei der nicht vorhandenen Verkehrserziehung durch die Eltern.Die Rechtsprechung tut da noch ihr ihriges dazu wenn sie bestimmte Gruppen praktisch von jeder Verantwortung freistellt.Aber was nutzt es einem Kind wenn es durch einen eigenen Fehler schwer verletzt wird und der eigentlich unschuldige Unfallgegner dafür bestraft wird?

 

Wir haben seltsame Zeiten,auf der einen Seite will man Kindern und Jugendlichen immer mehr Rechte zubilligen und wenn sie Fehler machen werden sie immer länger als nicht einsichtsfähig für für den Fehler hingestellt.Wann in drei Teufels Namen sollen sie noch lernen für ihre Handlungen auch die Folgen einzustecken?Bis 21 passiert ihnen ja kaum noch was,dann aber mit voller Härte.

 

 

Im übrigen,wenn die Frau ein bisschen langsamer gewesen wäre hätte das Kind auch genau vor dem Kühler landen können.

 

Ist eben wider mal eine typische Wenn das Wörtchen Wenn nicht wäre Situation gewesen.

Es können alle froh sein das es glimpflich abgelaufen ist.Es bleibt aber zu hoffen das alle daraus ihre Lehren ziehen.

Link to post
Share on other sites
Bei einem Erwachsenen vielleicht. Bei einem Kind sehe ich das etwas anders. Da ist idR die Eigengeschwindigkeit relativ gering. Kommen da seitliche Kräfte noch hinzu und das Kind wird zur Seite umgerissen, weiß es sich idR nicht abzufangen und verletzt sich stärker als bei einem reinen Frontalaufprall.

 

Kann man hier nicht beurteilen, stimmt schon. Deswegen sollte man in so einem Fall auch immer auf einen Gutachter vor Ort bestehen, direkt bei der Unfallaufnahme.

Wenn aus unserer Sicht kein Gutachter notwendig ist bzw. die StA auch keine Notwendigkeit sieht, dann bindest Du Dir die Kosten - zunächst jedenfalls - selbst ans Bein und darfst Dir den Gutachter auch selbst ordern. Bzw.: auf Deinen ausdrücklichen Wunsch würde man Dir sicherlich entsprechend entgegenkommen und den Gutachter anrufen. Aber eben in Deinem Auftrag.

 

 

Richtig. Bestehen kann man sicher auf vieles. Ob man es dann auch bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn ich (oder bei einem Kat.1 der StA) einen Gutachter für nicht erforderlich halte, werde ich keinen beauftragen.

 

Und auch bei der Geschwindigkeit muss ich Bluey zustimmen. Auch in diesen Geschwindigkeitsbereichen kann sie eine Rolle spielen.

 

Gruß

Goose

Ich hatte letztes Jahr ein sehr interessantes Gespräch mit einem Kollegen von euch. War zu einer BE auf eine Wache gerufen worden. Einige Tage zuvor wurde in dem Kaff eine ältere Dame von einem jungen VT totgefahren, weil sie bei Dunkelheit eine Hauptverkehrsstraße überqueren wollte, ohne auf den Verkehr zu achten. Die Medien und offiziellen Stellungnahmen der Polizei waren sich schnell einig - junge Fahrerin, überhöhte/unangepasste Geschwindigkeit. Damit stand die Schuldige fest und ward an den Pranger gestellt.

 

Euer Kollge zeigte sich irritiert, fast entsetzt über diesen Vorgang. Er kam aus einem anderen Bundesland und war nun seit einigen Jahren in NRW tätig. Er bemängelte, dass in solchen Fällen nahezu nie ein Gutachter an die Einsatzstelle bestellt würde. Das Land NRW wolle so die Kosten drücken ! Stattdessen würden die Kollegen solche Unfälle selber begutachten und aufnehmen. Doch gerade in schwierigen Schuldfragen würden sie da schnell an ihre fachlichen Grenzen stossen. Er würde mir deutlich empfehlen, bei einem Unfall mit Personenschaden oder erheblichem finanziellem Schaden immer auf einen Gutachter vor Ort zu bestehen. Solche ein Gutachter könnte einem nur helfen, indem er Beweise/Argumente zur Schuldminderung vorbringt. In anderen Bundesländern sei es Routine, dass Gutachter an die Einsatzstelle kämen. So etwas wie in NRW habe er noch nie erlebt. Als Unfallverursacher/Beschuldigter würde man klar benachteiligt werden. Daher empfahl er mir, ich wiederhole das nochmals, auch auf eigene Kosten auf die Entsendung eines Gutachters an die Einsatzstelle zu bestehen und dieses auch protokollieren zu lassen.

 

In dem oben erwähnten Fall der älteren Dame empfahl er, ein lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen. Die Verunfallte hatte nämlich, gekleidet in einem dunkelgrauen Mantel, genau zwischen zwei Straßenlaternen die Fahrbahn überquert und wäre so nur sehr schlecht zu sehen gewesen. Die Unfallverursacherin fuhr zu dem Zeitpunkt die erlaubten 50 km/h. Ein geeignetes Gutachten hätte hier sicherlich zu einer deutlichen Schuldminderung der Fahrerin beigetragen.

 

Bin ich zu blöd ? Wieso bin ich der Einzige, der die Geschwindigkeit für irrelevant hält, da Einschlag im 90° Winkel erfolgte ?

Mach doch einfach einen Selbstest. Stell dich an eine Bahnstrecke, wenn ein Zug so mit 160km/h vorbeikommt, lauf langsam dagegen. Duerfte ja bei einem 90° Winkel nach deiner Theorie nichts passieren. Berichte hier von deinen Ergebnissen.

Ein dümmliches Argument. Du solltest selbst erkennen, wieso. :rolleyes:

 

Sicherlich sind die seitlichen Beschleunigungskräfte mit zu berücksichtigen. Doch in dem ursprünglich diskutiertem Fall gehe ich davon aus, das die VT gebremst hat und zu dem Zeitpunkt des Aufpralls eben keine 30 km/h mehr gefahren wurden, sondern deutlich weniger. Umso langsamer das Fahrzeug ist, umso geringer dürfte der Einfluß dieser seitwärts gerichteten Beschleunigung sein und umso mehr kommt die Energie des frontalen Aufpralls zum Tragen.

Link to post
Share on other sites
Irgenwo läuft in der Erziehung einiges falsch.

Ich habe selbst zwei Kinder im Alter von 8 Jahren und weiß daher sehr gut, wie schwierig es manchmal ist, einem Kind zu vermitteln, daß es etwas nicht soll, obwohl die Verlockung recht groß ist, es doch zu tun. Kinder haben da eine andere Sichtweise. Da helfen manchmal auch keine Sanktionsdrohungen. Sie tun es in einem unbeobachteten Augenblick trotzdem. Und man kann unmöglich ein Kind permanent beaufsichtigen. Das geht einfach nicht. Trotzdem bin ich mir - was meine Kids betrifft - sicher, daß sie (bislang jedenfalls) gut erzogen sind und idR auch das tun bzw. lassen, was ich ihnen sage. Ausschließen möchte ich aber nicht, daß trotzdem mal etwas schief läuft. Das gab es zu meiner Kindheit auch schon. Auch ich habe entgegen der Ansage meiner Eltern das ein oder andere getan, wobei ich im Anschluß dann doch erkennen mußte, daß sie Recht hatten. Aber da war es halt nicht mehr zu ändern.

 

Als ich 10 Jahre alt war "durfte" ich praktisch täglich mit dem Fahrrad in die Schule fahren,wie auch viele andere Schüler auch.Aber damals wusste man auch mit 10 ,oder noch erheblich jünger,das man beim abbiegen oder wenn man auf eine Kreuzung zufährt aufpassen muß.Da ich nicht glaube das die Kinder heute dümmer sind als früher,höchstens verblödeter,liegt die Ursache für diesen Unfall eher bei der nicht vorhandenen Verkehrserziehung durch die Eltern.
1. es gibt kein perfektes Kind. Es fehlen schlicht und ergreifend entsprechende (Lebens)Erfahrungen. Die wird und muß ein Kind in gewisser Weise und einem gewissen Rahmen auch machen müssen. Vom Erzählen und Mahnen anderer lernt man nur bedingt.

Selbst wenn ein Kind das ein oder andere weiß und sich idR auch entsprechend verhält, so passiert es halt doch immer wieder, daß sich ein Kind auch mal vergißt und ganz anders verhält. Dafür ist es halt ein Kind. Selbst Erwachsene verhalten sich ja bisweilen noch recht merkwürdig, obwohl die es eigentlich nun wirklich wissen müßten.

 

Die Rechtsprechung tut da noch ihr ihriges dazu wenn sie bestimmte Gruppen praktisch von jeder Verantwortung freistellt.Aber was nutzt es einem Kind wenn es durch einen eigenen Fehler schwer verletzt wird und der eigentlich unschuldige Unfallgegner dafür bestraft wird?

Ich glaube kaum, daß ein Kind im Alter von ca. 10 Jahren genau oder auch nur ansatzweise weiß, wie die Rechtsprechung lautet. Ich wußte es jedenfalls zu der Zeit nicht. Ich kannte auch keinen meiner damaligen Zeitgenossen, die dieses Wissen hatten.

Der Gesetzgeber hat irgendwann die Notwendigkeit erkannt, Kinder und ältere Leute besonders zu schützen. Kinder haben das Wissen, den Blick für viele Situationen etc. halt noch nicht und ältere Leute verlieren diese Fertigkeiten sehr oft mit fortschreitendem Alter wieder.

Die letzte Frage ist aus meiner Sicht wirklich etwas dösig. Natürlich nutzt es dem verletzten Kind in dem Moment nichts, wenn der Unfallgegner bestraft wird. Das "Kind" ist ja bereits in den Brunnen gefallen. Die Strafe soll - analog z.B. zu Strafen im Bereich der Verkehrsüberwachung - bewirken, daß der betr. VT sich künftig noch mehr auf das Verkehrsgeschehen konzentriert und dadurch solche oder andere Vorfälle möglichst vermieden werden.

Wenn dem betr. VT kein Eigenverschulden nachgewiesen werden kann, so wird die "Fahrlässige Körperverletzung" sicherlich eingestellt werden. Nichtsdestotrotz muß aber erst einmal dahingehend ermittelt werden.

Was bleibt ist die versicherungstechnische Seite. Und da ist man nunmal als Kfz-Führer in solchen Fällen grundsätzlich immer in der Pflicht. Aus meiner Sicht auch völlig zurecht, so ärgerlich das manchmal auch sein mag.

 

Wir haben seltsame Zeiten,auf der einen Seite will man Kindern und Jugendlichen immer mehr Rechte zubilligen und wenn sie Fehler machen werden sie immer länger als nicht einsichtsfähig für für den Fehler hingestellt.Wann in drei Teufels Namen sollen sie noch lernen für ihre Handlungen auch die Folgen einzustecken?Bis 21 passiert ihnen ja kaum noch was,dann aber mit voller Härte.
Du solltest schon zwischen einem Kind und einem Jugendlichen unterscheiden. Da liegen ein paar Jahre zwischen und vor allem gewaltige Entwicklungssprünge. Sie werden keineswegs als "nicht einsichtsfähig" hingestellt, sondern sind - um mal beim Topic zu bleiben - schlichtweg in der schwächeren Position. Ein Kind (10 Jahre) mit einem Fahrrad wird gegenüber einem Kfz. immer im Nachteil sein. Eine ältere Person (Jugendlicher/Erwachsener) hat zumindest in einem gewissen Rahmen noch die (geistige) Chance, adäquat zu reagieren (wenn möglich).

 

Übrigens: ab 14 passiert sehr wohl etwas. Kommt ganz darauf an, was der jungendliche/heranwachsende Banause so an Mist verzapft. Zu meinen Kunden gehören jedenfalls nicht selten auch Menschen dieser Altersklasse. Und die werden sehr wohl auch bestraft.

 

Im übrigen,wenn die Frau ein bisschen langsamer gewesen wäre hätte das Kind auch genau vor dem Kühler landen können.

Hätte, könnte, wäre..... sie hätte aber u.U. das Fahrzeug auch noch rechtzeitig VOR dem Kind zu halten bringen können. Auch hätten die Verletzungen bei einer geringeren Geschwindigkeit geringer ausfallen können.

 

Ist eben wider mal eine typische Wenn das Wörtchen Wenn nicht wäre Situation gewesen. Es können alle froh sein das es glimpflich abgelaufen ist.Es bleibt aber zu hoffen das alle daraus ihre Lehren ziehen.

Ganz genau. Wie so oft.

Allerdings halte ich ein paar Knochenbrüche nicht gerade für "glimpflich abgelaufen".

Welche daraus zu ziehende Lehren schweben Dir denn so vor? Und auf welcher der beiden Seiten?

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...