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Fahrtenbuch-tricksereien


Guest Pferdestehler

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Guest Pferdestehler

Nehmen wir mal an, jemand bekäme ein Fahrtenbuch für ein Jahr auferlegt. Soweit mir das bekannt ist, muß derjenige ja dann offiziell im Schreibwarengeschäft ein Heftchen kaufen und dort zeitnah jede Fahrt eintragen.

 

Vor Fahrtbeginn: Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Fahrer (richtig?)

Nach Fahrtende: Datum, Uhrzeit, Kilometerstand (richtig?)

 

Und das für jede Furz-Fahrt.

 

Das scheint mir ein wenig aufwändig und ich mache mir so Gedanken, ob es da nicht Möglichkeiten gibt, die Sache geschickt zu vereinfachen.

 

1. Idee - Zwei Fahrtenbücher, eines zum akuten Vorzeigen in der Mausefalle, ein zweites zu Hause, wo nur im Wochenabstand mal eingetragen wird, dann natürlich "angehübscht" (könnte das ein Vorteil sein?)

 

2. Idee - Aus mehreren Fahrten mache eine. Da die Kontrolle doch zumeist zu Hause stattfindet, unangekündigte Besuche der Polizei gibt es sowieso nicht, da hat man keine Zeit / ist nicht zu Hause, könnte man im Auto am Wochenbeginn (Montag früh) einen Startpunkt eingeben und erst zum Wochenende (Freitag abends) den Endpunkt der Tour, natürlich für Montag abend. So entstände eine große Tour von Montag früh bis Montag abend, die die fünffache Distanz der Tagesfahrten zur Arbeit und zurück enthielte.

Beispiel: man fährt Montag bis Freitag jeweils einmal zur Arbeit (33km) und einmal wieder nach Hause (33km), Mittwochs nochmals einkaufen (25km). Somit müßte man 11 oder sogar 12 Touren eintragen, das ist mühsam. Stattdessen trägt man am Freitag für Montag eine Hin- und Rücktour von je etwa 180km ein. Gesamtkilometerstand paßt. Alles OK so. Es sei denn, man wird dazwischen geblitzt, dann muß man natürlich anpassen.

 

So als erste Ideen.

 

Wäre das erstmal alles so korrekt / denkbar?

 

Gibt es vielleicht noch anderen Wege, die gangbar und vielleicht noch viel geschickter sind?

 

So rein theoretisch? :D

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Guest GM_

km-Stand brauchst du jedenfalls nicht. Hier mal der § dazu:

 

§ 31a StVZO: Fahrtenbuch

 

(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

 

(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt vor deren Beginn

 

- Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,

- amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,

- Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

 

nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.

 

(3) Der Fahrzeughalter hat der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder sonst zuständigen Personen das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muß, aufzubewahren.

 

Edit:

 

Ich habe mich auch schon gefragt, wie das mit dem Ende einer Fahrt zu sehen ist.

 

Dazu muss man sich mal klar machen, dass das Führen des FB keine Pflicht des Fahrers sondern des HALTERS ist. Wie wird das in der Praxis dann aussehen, wenn z.B. der Chef seinen Angestellten auf eine Dienstreise (z.B. von M nach HH auf Montage) schickt, und der Angestellte nach drei Wochen zurück kommt. Hier wird der Halter = Chef nur eine einzige Fahrt eintragen (können).

 

Insofern stellt sich mir schon die Frage, ob es nicht einfach genügt, wenn man eine einzige Fahrt annimmt, so lange der Fahrer nicht wechselt. Für den Zweck, nämlich den Fahrer zum Zeitpunkt eines Verstoßes festzustellen, reicht das nämlich aus.

 

Ärger wird es dagegen sicher in dem Fall geben, wenn das Buch für den Zeitpunkt eines Verstoßes keinen Fahrer ausweist.

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Also das Führen des Fahrtenbuches wird ja de facto nicht kontrolliert, sofern keine weiteren Verstöße auftreten (korrigiert mich wenn ich irre).

 

Ich würde also das Fahrtenbuch nehmen, in den Schrank legen und vom 01.01. bis 31.12. quer einen Strich rüberziehen und "Pferdestehler" reinschreiben.

 

Ach ja, und wenn ein Verstoß auftritt gilt natürlich: Das war der Geselle von der Autowerkstatt. Der hat mich offenbar bei Nennung seines Namens angelogen.

 

Bdtw.: Nur nicht glauben das Fahrtenbuch hätte irgendeinen Zweck oder könnte ernsthaft eine "Strafe" darstellen.

 

 

Viele Grüße vom Josef :D

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Guest Pferdestehler

Das liest sich ja alles schon mal passabel und lustig.

 

Fehlender Kilometerstand ist schon mal klasse! Warum? Ganz einfach, weil unterschlagene Fahrten einfach nicht erfaßt werden müssen. Ergo: Fahrtenbuch griffbereit im Auto liegen haben und bei Fahrzeugkontrolle kurz das aktuelle Datum+Uhrzeit nachtragen. Sollte eine Kontrolle zu Hause angemeldet erscheinen, gibt es ein blitzsauber (extrem lückenhaft) ausgefülltes (Zweit-)Fahrtenbuch zu zeigen.

 

Geht das wirklich so easy? :D

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Ich würde also das Fahrtenbuch nehmen, in den Schrank legen und vom 01.01. bis 31.12. quer einen Strich rüberziehen und "Pferdestehler" reinschreiben.
Meinst du nicht, daß es sinnvoll wäre, sich den (ja bereits eingestellten) Gesetzestext mal durchzulesen, bevor du einen solchen Unsinn schreibst?

 

Gruß

Goose

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Am aller einfachsten ist es aber, seinen Fuhrpark - meistens 1 - 2 Kfz. in der Zeit der Fahrtenbuchauflage auf einen nahen Verwandten an- bzw. umzumelden. Damit ist man nicht mehr Halter eines Kfz und kann dann den oben schon angeregten Strich durch alle Seiten dieses Buches machen :D - und Pferdestehler reinschreiben.

 

Der Versicherung ist es ja bekanntlich egal, wer im Vertrag steht, von daher bleibt die alte Police erhalten - man hat also keine Arbeit mit der hin- und her Übertragung von Prozenten.

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Guest Pferdestehler

Ja, das habe ich mir auch schon überlegt, einfach (als Beispiel) alle drei Fahrzeuge auf das Frauchen ummelden. Kostet einen Vormittag Gang zur Behörde und ein paar Euros.

 

ABER:

Die KFZ-Briefe haben nach der Aktion und der entsprechenden Rück-Aktion nach einem Jahr dann drei Eintragungen statt einer.

Das ist unschön. Vor allem beim Wiederverkauf, Kunden können so pingelig sein... :D

 

Lieber wäre mir daher die Variante -Fahrtenbuch intelligent und sparsam selektiert ausfüllen- ;)

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ABER:

Die KFZ-Briefe haben nach der Aktion und der entsprechenden Rück-Aktion nach einem Jahr dann drei Eintragungen statt einer.

Es gibt doch jetzt die neuen Briefe nach EU Standart, da steht doch nur noch einer drin.

 

Das ist unschön. Vor allem beim Wiederverkauf, Kunden können so pingelig sein... ;)

 

Bevor Du auf der Zulassungsstelle vorstellig wirst, den alten Brief kopieren, damit den Kunden nachgewiesen werden kann, das, dass Fz. nur innerhalb der Familie umgeschrieben wurde und somit auch nur 2 Halter hat, obwohl drei im alten, nicht mehr gültigen Brief stehen.

 

Zum guten Schluß würde ich mir das überlegen, denn irgentwann wird die Behörde doch vielleicht einmal einen fachmännischen Blick in´s Büchlein werfen wollen :D , aber das Gesicht beim Lesen von leeren Seiten, wird wohl nicht mit Geld zu bezahlen sein :100::blink: - und Du hast einen innerlichen " Reichsparteitag " :mecker:

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Pferdestehler, du hast echt ein Problem!

 

Wann oder wo wird das schon einmal kontrolliert??

 

Wenn, dann helfen dir diese Tricks auch nicht weiter!

 

Gezielten Kontrollen kannst du auch nicht ausweichen.

 

dete :D

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Guest Pferdestehler
Pferdestehler, du hast echt ein Problem!

 

Wann oder wo wird das schon einmal kontrolliert??

 

Wenn, dann helfen dir diese Tricks auch nicht weiter!

 

Gezielten Kontrollen kannst du auch nicht ausweichen.

 

dete :D

 

Wieso sollte das nicht weiterhelfen? Präzisier doch mal bitte.

 

Wenn kein Auto da, dann gibt's auch nix zu kontrollieren.

 

Und wenn kein km-Stand nötig, dann gibt es nur sehr wenig zu kontrollieren.

 

Sehe da kein wirkliches Problem. Ansonsten kläre uns doch mal bitte auf...

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Guest GM_
aber das Gesicht beim Lesen von leeren Seiten, wird wohl nicht mit Geld zu bezahlen sein :mecker:;) - und Du hast einen innerlichen " Reichsparteitag " :D
Toll, und einen neuen Punkt, der ggf. wieder die Tilgung von alten Punkten hemmt.
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Guest Pferdestehler

Na eben nicht. Wenn man nichts einzutragen hat oder die Eintragungen mangels km-Stand nicht nachweisbar sind?

 

Das einfachste ist wirklich: kein Auto, keine Eintragungen, keine Punktegefahr.

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aber das Gesicht beim Lesen von leeren Seiten, wird wohl nicht mit Geld zu bezahlen sein :mecker:;) - und Du hast einen innerlichen " Reichsparteitag " :D
Toll, und einen neuen Punkt, der ggf. wieder die Tilgung von alten Punkten hemmt.

 

 

.........verstehe ich jetzt nicht so ganz - vielleicht stehe ich auf der Leitung.

 

Für was einen neuen Punkt ? der die Tilgung von alten Punkten hemmt ?.

 

Das auferlegte Fahrtenbuch kann nur dann ausgefüllt werden, wenn ich Halter eines Kfz. bin. Bin ich nicht Halter eines Kfz. brauche ich auch kein Fahrtenbuch zu führen, ergo....... bleiben die Seiten leer.

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Guest GM_

Ja, wenn du vom Fall des Halterwechsels ausgehst. In dem Fall würde aber auch keine Kontrolle kommen, die Behörde weiß ja vom Halterwechsel.

 

@PS

 

Bezog sich dein Beitrag auf mich oder dete?

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Gibt es tatsächlich "Hausbesuche", nur um das Fahrtenbuch zu kontrollieren? Kann ich mir nur schwer vorstellen... Gibt es irgendwo einen Eintrag, der bei der Halterabfrage o.ä. darauf hinweist, daß der Halter ein Fahrtenbuch führen muß?

 

Ich dachte, der Sinn des Fahrtenbuchs liegt darin, etwas zu vergeßlichen Haltern zu helfen, sich zu erinnern, wem sie wann welches Fahrzeug geliehen haben... :D So lange der Halter alle Zeugenfragebögen mit einem unstrittigen Fahrer beantwortet, sollten doch keine schlafenden Hunde aufwachen...

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Vor Fahrtbeginn: Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Fahrer (richtig?)

Nach Fahrtende: Datum, Uhrzeit, Kilometerstand (richtig?)

Man brauchst vor Fahrtbeginn nur Datum und Uhrzeit und seinen Wilhelm eintragen es reicht aus, wenn man den Kilometer stand zum Ende der Fahrt einträgt spielt, aber im diesen Fall ehe keine Rolle da es wohl kein Firmenwagen ist und das Ende der Fahrt. Start 7.32 Ende der Fahrt 16.38 z.B. der Kilometerstand ist ehe unwichtig sollte man geblitzt werden man weiß schließlich wer gefahren ist. Bloss ein Fahrtenbuch sollte man ordentlich führen da es einer Urkunde gleichgestellt ist zumindest steht es bei einigen mit drinne. Da der Kilometerstand am Ende der Fahrt in der Spalte eingetragen wird und zu Beginn der neuen Fahrt hat der sich auch nicht geändert daher nur zum Ende.

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Man brauchst vor Fahrtbeginn nur Datum und Uhrzeit und seinen Wilhelm eintragen es reicht aus, wenn man den Kilometer stand zum Ende der Fahrt einträgt spielt, aber im diesen Fall ehe keine Rolle da es wohl kein Firmenwagen ist und das Ende der Fahrt. Start 7.32 Ende der Fahrt 16.38 z.B. der Kilometerstand ist ehe unwichtig sollte man geblitzt werden man weiß schließlich wer gefahren ist. Bloss ein Fahrtenbuch sollte man ordentlich führen da es einer Urkunde gleichgestellt ist zumindest steht es bei einigen mit drinne. Da der Kilometerstand am Ende der Fahrt in der Spalte eingetragen wird und zu Beginn der neuen Fahrt hat der sich auch nicht geändert daher nur zum Ende.

 

Leider muss der Kilometerstand auch zu Beginn der Fahrt eingetragen werden. Nur damit ist sichergestellt, dass das Fahrtenbuch lückenlos geführt wird. :rolleyes:

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Guest GM_
Leider muss der Kilometerstand auch zu Beginn der Fahrt eingetragen werden. Nur damit ist sichergestellt, dass das Fahrtenbuch lückenlos geführt wird. :rolleyes:

Unsinn, der km-Stand ist garnicht einzutragen.

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Ihr vergesst einen wichtigen Punkt!

 

Das FB ist nicht mitzuführen, sondern lediglich jederzeit vorzuzeigen. Ähnlich wie der Prüfbericht der letzten HU.

 

Grobi

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Guest GM_

@Grobi

 

Der Frage bin ich heute auch mal nachgegangen, hier, weil ich das auch dachte.

 

Wenn man aber diesem sowie dem anderen oben verlinkten VP-Thread nachgeht stellt man fest, dass die FB-Auflage wenn Fahrer nicht gleich Halter ist real nur vom Fahrer wahrgenommen werden kann, der in diesem Fall dann laut Gesetzestext als "Beauftragter" des Halters fungieren muss.

 

Im Übrigen fürchte ich, man muss mit dem Thema schon auch aufpassen: Nicht nur weil es für schlampiges Führen einen Punkt geben kann, bei systematischer Manipulation könnte auch einen Urkundenfälschung im Raum stehen.

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bei systematischer Manipulation könnte auch einen Urkundenfälschung im Raum stehen.

 

Beim ausfüllen von 2 oder mehreren Fahrtenbüchern wird keine Urkunde gefälscht sondern mehrere Urkunden mit unterschiedlichen Daten geführt :rolleyes: , um im Bedarfsfall auf die günstigste Variante zugreifen zu können.

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Folgende Info zum Fahrtenbuch habe ich gerade auf der Seite: www.kreuzberger-verkehrsrecht.de gefunden. Da es thematisch hier her passt, wollte ich euch das nicht vorenthalten.

 

 

"Fahrtenbuchauflage nur durch Verrat zu vermeiden

 

18. April 2007

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 31.10.2006 (12 LA 463/05) entschieden:

 

1. Verhindert ein Fahrzeughalter die Ermittlung des Fahrers innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist, indem er den Anhörungsbogen verspätet zurücksendet und keine Angaben zum möglichen Personenkreis der Fahrer macht, so ist eine Fahrtenbuchauflage zulässig. 2. Die Fahrtenbuchauflage ist auch nicht durch die Ermittlung des Täters nach Ablauf der Verfolgungsverjährung hinfällig.

 

Aus den Gründen:

 

An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters, fehlt es immer dann, wenn der Fahrzeughalter den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine Angaben zum Personenkreis der Fahrzeugbenutzer macht. Darin liegt die konkludente Erklärung, sich zur Sache nicht äussern zu wollen. Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grds. nicht zugemutet. Auch wird die Fahrtenbuchanordnung durch die Feststellung des wahren Fahrers nach Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht ausgeschlossen.

Von zentraler Bedeutung scheint mir der Satz zu sein: “Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grds. nicht zugemutet.”

 

Auf die Spitze formuliert heißt das: Lieber Fahrzeughalter. Entweder Du verrätst uns, wer gefahren ist, oder Du führst demnächst ein Fahrtenbuch! Und ist es egal, wir ermitteln deswegen auch nicht weiter.

 

Aber wenn man weiß, wie stumpf das Schwert des Fahrtenbuchs eigentlich ist, sollte man sich über solcherlei Obrigkeits-Privilegierung nicht weiter aufregen. Auf jedes Töpfchen paßt ein Deckelchen."

 

 

 

 

 

Man beachte den letzten Satz!

 

MfG

Prince

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Auf die Spitze formuliert heißt das: Lieber Fahrzeughalter. Entweder Du verrätst uns, wer gefahren ist, oder Du führst demnächst ein Fahrtenbuch! Und ist es egal, wir ermitteln deswegen auch nicht weiter.

 

 

Mir ist das neu. Bisher musste ich dazu nie eine Auskunft geben. Habe lediglich meine Bereitschaft angezeigt bei der Fahrerermittlung behilftlich zu sein. Nicht mehr und nicht weniger. Oder sollte ich mich täuschen? :rolleyes:

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Guest Pferdestehler

Das ist wirklich nichts neues und müßte auch schon diverse Male hier im Forum stehen. Im konkreten Fall hier geht es -rein theoretisch- um jemanden, der niemals die Beweismittel vorgelegt bekommen hat, sprich das "Zielfoto". Der Anhörungsbogen kam nach über drei Wochen, er konnte nicht mehr sicher sagen, wer gefahren ist. Und dennoch bekommt derjenige ein Fahrtenbuch, denn ein bearbeitender Polizeibeamter behauptet im Nachhinein, daß er der entsprechenden Person telefonisch einen Termin zur Einsicht angeboten hatte. Was nie geschehen ist.

 

Und jetzt möchte diese Person natürlich möglichst wenig Aufwand haben bzw. es der Polizei mit möglichst gleichen Mitteln heimzahlen: bescheißen was das Zeug hält. Bzw. sich legal / nicht nachweisbar ungezwungen und möglichst genial an der Sache vorbeimogeln.

 

Ergo: das Fahrtenbuch kommt, weil ein Polizist gelogen hat. Und nun muß man möglichst schön diese Fahrtenbuchauflage rumbringen. :rolleyes:

 

 

 

Kurz angedeutet, für längere Erklärungen ist hier keine Notwendigkeit...

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Guest Pferdestehler

Eine riesen Sauerei ist es auf jeden Fall. Und mit Sicherheit nichts, was den Glauben in den Freund und Helfer weiter stärken hilft. Im Gegenteil. Man macht eigentlich nur noch was man kann, um diesen Menschen irgendwie Sand in's Getriebe zu kippen. So viel wie nur geht. :rolleyes:

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Und dennoch bekommt derjenige ein Fahrtenbuch, denn ein bearbeitender Polizeibeamter behauptet im Nachhinein, daß er der entsprechenden Person telefonisch einen Termin zur Einsicht angeboten hatte. Was nie geschehen ist.

 

Gibt es vielleicht bei der Telekom eine Stelle, die, die eingehenden Anrufe ( Rufnummer ) auflistet und in einer Abrechnungsliste ausdrucken kann ?, ich dachte vielleicht wie beim Handy, damit man sehen kann wieviel - und wie lange mit jemand geplaudert wurde.

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Gibt es vielleicht bei der Telekom eine Stelle, die, die eingehenden Anrufe ( Rufnummer ) auflistet und in einer Abrechnungsliste ausdrucken kann ?, ich dachte vielleicht wie beim Handy, damit man sehen kann wieviel - und wie lange mit jemand geplaudert wurde.

An diese Daten ist nicht ran zu kommen. Sei denn, man hatte eine Fangschaltung beauftragt. Dann erhält man auch alle eingehenden Anrufe hübsch aufgelistet.

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Wenn es nur darum geht, das Fahrtenbuch möglicht ohne großen Aufwand zu führen, empfehle ich die Anschaffung eines elektronischen Fahrtenbuches (per GPS). Das Problem vieler dieser elektronischen Fahrtenbücher ist allerdings die fehlende Möglichkeit, die Daten nachträglich und beliebig oft verändern zu können. :rolleyes:

 

Die einzige mir bekannte Möglichkeit das Fahrtenbuch nicht führen zu müssen, ist die Ummeldung des eigenen PKWs auf eine andere Person. Ein Fahrtenbuch wird schließlich nur dem Halter eines Fahrzeugs auferlegt. Alternativ kann man natürlich auch mit einem anderen Fahrzeug fahren, beispielsweise von einem guten Freund, der seinen Wagen gerade nicht benötigt.

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Alternativ kann man natürlich auch mit einem anderen Fahrzeug fahren, beispielsweise von einem guten Freund, der seinen Wagen gerade nicht benötigt.

 

Kannst ja Deinen Pferdestehler immer mal leihen............ :rolleyes: , er gibt Dir dafür seinen neuen Polo :rolleyes: .

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Kannst ja Deinen Pferdestehler immer mal leihen............ :rolleyes: , er gibt Dir dafür seinen neuen Polo :rolleyes: .

Die Betonung liegt auf dem letzten Teil des Satzes. :D

 

Alternativ kann man natürlich auch mit einem anderen Fahrzeug fahren, beispielsweise von einem guten Freund, der seinen Wagen gerade nicht benötigt.
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..........dann fährst Du halt Cayenne - und Frau AndreB muss Ihre Einkäufe liefern lassen bzw. mit dem Taxi fahren, alles eine Frage der Einteilung.

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[...], alles eine Frage der Einteilung.

Das ist nicht so einfach... Gewohnheiten können nur schwer abgelegt werden. :rolleyes:

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Ich muss mich mal erkundigen, wer eigentlich so ein Fahrtenbuch anordnet ? Eigentlich wird die Behörde doch nur reingucken wollen, wenn wieder mal ein Knöllchen auf dem Tisch liegt, das nicht zugeordnet werden kann. Ergo muss erst einmal ein Brief geschrieben werden, mit Bitte das Büchlein zur Einsichtnahme vorzulegen.

 

Mit den üblichen Verzögerungstaktiken - bin ab morgen 4 Wochen in der Karibik / Krank / Seminar - und sonstigem, kann doch genug Zeit geschunden werden um nach Absprache entsprechende Eintragungen vorzunehmen, die dann, nachdem eine Tasse Kakao drübergeschüttet wurde, nicht mehr lesbar sind.

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Dann solltest Du mal über einen 2. Wohnsitz nachdenken, möglichst am anderen Ende der Stadt oder noch weiter weg. Auch an einem 2. Wohnsitz kann man sein Auto zulassen, das hat dann den Vorteil, das sowohl das Auto, als auch der Fahrer / Halter - und natürlich das Fahrtenbuch - eine ganze Weile unsichtbar bleiben kann.

 

Ein guter Freund, der dich einen Briefkasten an seine Hauswand schrauben lässt reicht eigentlich schon :rolleyes: .

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Nein, die Grünen kommen da bisweilen schon mal unangemeldet auf Hausbesuch vorbei.
Entnimmst du das dem Gesetzestext oder praktischer Erfahrung?

 

Den Gesetzes text würde ich zwar auch so interpretieren. In der Praxis scheint es aber laut diesen VP-Threads anders zu laufen:

 

Das bedeutet, bei der Anordnung wird ein Standort benannt (vermutlich der Standort des Fz), an dem das FB jederzeit geprüft werden kann und sich daher auch dort befinden muss.

In der Praxis wird kein bestimmter Aushändigungsort gefordert. Es wird nur gefordert, dass das Fahrtenbuch auf Verlangen der Verkehrsbehörde oder der Polizei unverzüglich zur Prüfung auszuhändigen ist. Mir ist kein Fahrtenbuchbescheid bekannt, wo ein konkreter Aushändigungsort festgelegt wurde.

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Dann solltest Du mal über einen 2. Wohnsitz nachdenken, möglichst am anderen Ende der Stadt oder noch weiter weg. Auch an einem 2. Wohnsitz kann man sein Auto zulassen, das hat dann den Vorteil, das sowohl das Auto, als auch der Fahrer / Halter - und natürlich das Fahrtenbuch - eine ganze Weile unsichtbar bleiben kann.

 

Ein guter Freund, der dich einen Briefkasten an seine Hauswand schrauben lässt reicht eigentlich schon :rolleyes: .

Sehr schön. Auf diese Variante bin ich noch gar nicht gekommen. Man könnte die Geschichte mit dem 2. Wohnsitz sicher noch weiter ausbauen. Leider hilft das nicht bei einer Verkehrskontrolle.

 

Soweit ich die Intention des Threads richtig verstanden habe, geht es doch darum, das Fahrtenbuch nicht in aller Ausführlichkeit und bei jeder Kurzstrecke zum Bäcker führen zu müssen. Hier böte sie wie gesagt ein elektronisches Fahrtenbuch an, welches aber idealer Weise die Möglichkeit zum Editieren der Daten bietet. Viele Menschen haben heute ein mobiles Navigationssystem, einen PDA mit GPS oder andere Geräte, auf denen man eine solche Software installieren kann. Eine Fahrtenbuch-Software ist bereits ab 15 Euro erhältlich.

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Masiv tricksen, und dann?

 

Wollt ihr Gesetzes- oder Verordnungsänderugnen die wie in der See- und Luftfahrt Dokumentation immer, auch für korrekte Fahrzeugfürer verlangen?

 

Logbuch, oder äquivalent der Luftfahrt ein KFZ-Bordbuch UND ein generelles verpflichtendes persönliches Fahrtenbuch für alle Fahrten als verantwortlicher Lenker?

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Bei dem zweiten Wohnsitz sollte aber auch eine mögliche Zweitwohnsitzsteuer im Auge behalten werden.

 

 

Die gibt es teilweise tatsächlich, wird auch ab und an mal erhoben, kommt bei uns aber nur in Feriengegenden vor, in denen sich betuchte eine zweite Villa am Kurpark leisten können.

 

Normale Wochenendpendler, die am Wochenende zu Hause auf dem Land wohnen, unter der Woche aber in der Region einen Zweitwohnsitz haben, um die langen Wege zu sparen, zahlen nichts.

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