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Wann Sind Die Punkte Weg?


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Folgende Problematik:

 

Geblitzt wegen zu schnellem Fahren am 05.12.03 ... Bußgeldbescheid am 07.01.2007 erhalten. Macht 3 Punkte auf meinem jungfräulichen Konto.

 

Dann wieder geblitzt am 08.01.2005 ... Bußgeldbescheid am 10.03.2005 erhalten. Macht weitere 3 Punkte auf meinem Punktekonto. Summasummarum: 6 Punkte

Es folgte ein Fahrverbot vom 03.05.2005 bis 02.06.2005

 

 

Heute haben wir den 01.05. 2007. Sind alle meine Punkte jetzt weg? Nach 2 Jahren sind sie ja weg. (?) Welches Datum zählt? Die Zustellung des 2. Bußgeldbescheides (10.03.05) oder die Verbüßung meines Fahrverbotes (02.06.05)???

 

Btw: Kann man nachfragen wieviel Punkte man in Flensburg hat? Wenn ja, wie und wieviel kostet das?!

 

MFG ... danke für Eure Antworten!

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Zwei Jahre nach Rechtskraft des Bescheides sind die Punkte weg.

 

Also der Bescheid aus 2005 wurde wenn nicht Einspruch eingelegt wurde 14 Tage später rechtskräftig und ab da zählen die zwei Jahre.

 

Auskunft über die Punkte bekommst du beim kba in Flensburg. Außer Porto und eine Kopie kostet es nichts.

 

http://www.kba.de

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Auszug aus der Webseite des KBAEintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die Tilgungsfristen betragen zwei, fünf oder zehn Jahre.

 

Was ist eine Überliegefrist von einem Jahr?

 

;)

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  • 2 weeks later...
Guest nordlicht050

Ich bin soeben auf dieses Forum gestoßen und möchte zwei Dinge erwähnen:

 

1. es gibt Punkte für Ordnungswidrigkeiten ( wenn es 1-4 Punkte für ein Delikt gegeben hat )

und es gibt Punkte für Straftaten ( 5 -7 Punkte pro Delikt )

wenn man nur Punkte für eine Ordnungswidrigkeit bekommen hat, so sind diese nach zwei Jahren gelöscht. ( Vorsicht!!!!! Das zählt aber ab dem Tag der Eintragung in das Verkehrszentralregister in Flensburg, also nicht ab Tag des Delikts oder des Bußgeldbescheids)

 

Wenn jedoch innerhalb dieser zwei Jahre neue Punkte für Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden, dann können die alten Punkte bis zu maximal 5 Jahren festgehalten werden. Wenn man sich also theoretisch jedes Jahr einen Punkt einfängt, dann ist der erste Punkt erst nach Ablauf von 5 Jahren ab Eintragung gelöscht. Würde dann eine Unterbrechung von zwei Jahren ab dem letzten Punkt eintreten, dann wären alle Punkte gelöscht. Bei Punkten für Straftaten verhält es sich noch komplizierter, deswegen gehe ich jetzt nicht weiter darauf ein.

 

2. Überliegefristen oder Überhangfristen

Wenn die oben angesprochenen Tilgungsfristen abgelaufen sind, dann werden diese Eintragungen noch eine Weile aufbewahrt aus folgendem Grund. Falls jemand kurz vor Ablauf der Tilgungsfrist sich noch ein punktefähiges Delikt zu Schulden kommen lässt, dann kann zwischen Rechtskraft und Eintragung in das Zentralregister eine größere zeitliche Lücke klaffen . z. B. wenn die Sache vor Gericht geht, möglicherweise durch mehrere Instanzen( hierbei würde der Tag des erstinstanzlichen Urteils als Tag der Eintragung festgestzt werden, aber erst rückwirkend ab der Rechtskraft des letzen Urteils). Dann wären ja ohne den Überhang die vorangegangenen Punkte gelöscht, obwohl der Fahrer nicht zwei Jahre punktefrei gewesen ist, und das hat der Gesetzgeber damit verhindern wollen. Sollte das neue Delikt aber erst nach Ablauf der Tilgungsfrist begangen worden sein, so haben die Überhangfristen keine Bedeutung, das Punktekonto wäre dann auf Null gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Das Nordlicht050

 

P.S. Es kann sich jeder kostenfrei Auskunft über seinen Punktestand holen über folgende Seite: KBA.de

,dann auf links auf zentrale Register klicken,

dann auf PERSONEN- Verkehrszentralregister klicken,

dann auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister klicken,

danach kann man zwischen zwei Varianten wählen und sich das entsprechende Formular herunterladen

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wenn man nur Punkte für eine Ordnungswidrigkeit bekommen hat, so sind diese nach zwei Jahren gelöscht. ( Vorsicht!!!!! Das zählt aber ab dem Tag der Eintragung in das Verkehrszentralregister in Flensburg, also nicht ab Tag des Delikts oder des Bußgeldbescheids)
Es zählt das Datum der Rechtskraft des BGB.

 

Wenn jedoch innerhalb dieser zwei Jahre neue Punkte für Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden, dann können die alten Punkte bis zu maximal 5 Jahren festgehalten werden.
Mit Ausnahme von OWIs nach §§ 24a StVG. Dort ist keine absolute Tilgungsfrist vorhanden.

 

P.S. Es kann sich jeder kostenfrei Auskunft über seinen Punktestand holen über folgende Seite: KBA.de
Die aber komplett unverbindlich ist. Ich hörte von vielen Bescheiden wo das Datum der Tilgung nachträglich handschriftlich geändert wird. Sobald viele Eintragungen vorhanden sind und Aufbauseminare angeordnet werden wird es sehr kompliziert, da manche Gerichte und damit FEB das Tattagsprinzip anwenden. Andere wiederum das Rechtskraftprinzip der letzten Verurteilung/Verstoßes.

 

danach kann man zwischen zwei Varianten wählen und sich das entsprechende Formular herunterladen
Oder auch hier klicken.

 

mfg

brightstar

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Guest nordlicht050

Muss mich entschuldigen, den § 24a STVG ( 0,5 Promillegesetz ) hatte ich in der Eile vergessen. Dem ist so, der bleibt so lange drin, bis alle Punkte weg sind.

Es stimmt auch, dass es nach angeordneten Aufbauseminaren noch etwas komlizierter wird.

Was den Beginn der Tilgungsfrist angeht, sorry, aber das ist woanders geregelt, nämlich im § 29 Abs. 4 STVG

Was die Verbindlichkeit der Selbstauskunft angeht, kann doch jeder,der lesen kann, sich selber ein Bild von dem Beginn der Tilgungsfrist und den Tilgungsfristen machen, wenn er sich eingehend mit § 29 StVG beschäftigt und mit seiner Selbstauskunft abgleichen. Da würden dann auch handschriftliche Änderungen nichts dran verändern.

Die unterschiedliche Handhabung der Gerichte des Beginns der Tilgungsfrist ist überhaupt nicht verständlich, da dieser doch klar und deutlich in § 29 Abs. 4 STVG geregelt ist und für das KBA verbindlich sein sollte. Immerhin steht es genauso auch auf der Seite des KBA.

Mit freundlichen Grüßen

Das Nordlicht

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