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Nötigung, Fahrerermittlung, Was Nun?


Guest nicolas

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Guest nicolas

Hallo,

 

bin 22 Jahre alt und fahre hin und wieder das Auto meiner Eltern und wohne also noch daheim.

Folgendes Problem. Haben heute ein Schreiben gekriegt von der Polizei mit dem Betreff

"Fahrerermittlung nach Nötigung im Straßenverkehr", Uhrzeit 22.45 Uhr.

Halterin ist meine Mutter, Fahrer sind Eltern und ich, sonst keiner.

 

 

bin glaube ich der Fahrer zu dem Zeitpunkt gefahren, eigentlich bin ich mir ganz sicher.

Wie kann ich dem ganzen entgehen und was sollte ich zunächst tun?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Schwierig zu sagen, da ja hier in einer Strafsache ermittelt wird.

 

Daher ist jetzt erst einmal oberstes Gebot sich nicht identifizieren zu lassen.

 

Eventuell kann man ja auch erst mal ein Foto anfordern (Halter oder besser Anwalt nehmen-ist ja keine Spaß, sondern VD auf eine Straftat), um den bösen Nötiger erkennen/identifizieren zu können.

Da sie ja idR kein Foto haben, müssen sie erst einmal mit einer Beschreibung herausrücken oder eben gleich die Bilder beim EMA mit der Personenbeschreibung abgleichen.

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Guest nicolas

Danke erstmal.

Könnte ich vielleicht, indem diesem Fall meine Mutter, also die Halterin jemand anderen angeben, also das jemand anderer der Fahrer hätte sein können, zum Beispiel aus dem Ausland.

 

Und was sollen wir machen, wenn sie meine Mutter befragen, die ja am kommenden Montag zur Polizeistelle geladen ist, ja also befragen nach weiteren Fahrern aus dem Haushalt, also Ehemann Sohn(mich) usw.

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Danke erstmal.

Könnte ich vielleicht, indem diesem Fall meine Mutter, also die Halterin jemand anderen angeben, also das jemand anderer der Fahrer hätte sein können, zum Beispiel aus dem Ausland.

 

Und was sollen wir machen, wenn sie meine Mutter befragen, die ja am kommenden Montag zur Polizeistelle geladen ist, ja also befragen nach weiteren Fahrern aus dem Haushalt, also Ehemann Sohn(mich) usw.

 

Könnte sie schon, wissentlich allerdings jemand Falschen zu beschuldigen ist aber eine Straftat. Soweit ich weiß, braucht man zunächst einmal nicht bei solchen Vorladungsterminen zu erscheinen. Aber ich würd dir defintiv einen Anwalt empfehlen. Sonst kann das bös' für dich ausgehen.

 

Magst du vielleicht noch ein paar Infos bzgl. der Situation, evtl. Mitfahrer, etc. geben? Oder denkst du eh, dass die Anzeige "berechtigt" war?

 

Gruß,

Fabian

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Guest nicolas

ich kann mich an nix mehr erinnern, weil das schon vor etwa 4 Wochen war. Die Strecke fahr aber definitiv nur ich, bis zu 60 km/h ist erlaubt. Naja, komme aus dem ehemaligen Jugoslawien, deswegen meinte ich ja irgend einen Bekannten anzugeben, denke nicht das die dann weitersuchen oder was meint Ihr?

 

Ach ja, eins noch, bin schon sehr oft aufgefallen, leider habe ich schon 13 Punkte, wobei ich dazu sagen das alles im ersten Jahr passiert und ich seit dem mehr keinen Mist gebaut habe, bis auf das vor 4 Wochen.

 

eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.

 

Vielleicht kann ja meine Mutter sagen, dass sie zu mir keinen Kontakt hat, also verstritten mit mir ist oder so was ähnliches, dass ich mich halt zu hause gar nicht mehr blicke, ich meine wenn es soweit kommen sollte.

 

ich weis echt nicht was ich machen soll.

 

Tatzeit war 22.30 Uhr.

 

Brillenträger bin ich, habe aber auch Kontaktlinsen, hatte die Linsen wahrscheinlich an dem besagten Abend auf.

 

Ach ja, wie meinst du das mit dem "Sie muss auf das polizeiliche Schreiben nicht anworten"? Wie würde es dann weitergehen?

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@nicolas

Irgendwie verstehe ich das jetzt nicht. Auf der einen Seite bist Du Dir scheinbar keiner Schuld bewußt,

auf der anderen Seite möchtest Du die Schuld auf jemand anderen abwälzen.

Bist Du schon mal auf die Idee gekommen, dass sich da jemand einfach ein falsches Nummernschild aufgeschrieben hat ?

Oder ist das doch ein Fall von "Getroffene Hunde bellen".

Allerdings lassen die 13 Punkte ganz pauschal nichts gutes Ahnen ....

 

Ganz abgesehen davon werden Ermittlungen in einer Strafsache ganz anders aussehen als bei einer OWi.

Du kannst Gift darauf nehmen, dass es - je nach Schwere der Tat und der Hartnäckigkeit der Behörden - auch

'ne gerichtlich angeordnete Gegenüberstellung geben kann. Und da sind der Halter und die Personen im Haushalt des

Halters allererste Wahl ...

 

Btw. was hat das unter 'Abstandsverstoß' zu suchen ?

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo,

 

bin 22 Jahre alt und fahre hin und wieder das Auto meiner Eltern und wohne also noch daheim.

Folgendes Problem. Haben heute ein Schreiben gekriegt von der Polizei mit dem Betreff

"Fahrerermittlung nach Nötigung im Straßenverkehr", Uhrzeit 22.45 Uhr.

Halterin ist meine Mutter, Fahrer sind Eltern und ich, sonst keiner.

 

 

bin glaube ich der Fahrer zu dem Zeitpunkt gefahren, eigentlich bin ich mir ganz sicher.

Wie kann ich dem ganzen entgehen und was sollte ich zunächst tun?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

warst du nicht angetrunken und hast geschlafen als ein kumpel (bloß wer?) heimgefahren ist...

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@ Waschbaerbauch: Das sollte ich mir für den Fall der Fälle mal merken... Keine schlechte Variante.

 

War voll wie n Eimer, jemand hat mich heimgefahren (soweit weiß ichs noch) leider ist der Abend in meiner Erinnerung komplett dunkel.

 

Am nächsten Morgen stand das Fahrzeug unversehrt bei mir vor der Tür... :rolleyes:

 

 

Nochmal zum Thema: Was wird dir eigentlich vorgeworfen? Oder steht das nicht drinne? Als deine Mutter würd ich erstmal nicht da auftauchen... Und bei Herren in grün das Brett am Haus auch zulassen...

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.. warst du nicht angetrunken ...

Ist das nicht eine eher dumme Idee ?

Weil angenommen irgendjemand hat den Fahrer am Steuer wirklich gut gesehen

und kann schlußendlich den TE tatsächlich identifizieren. Davon sollte man ja eigentlich ausgehen,

weil einfach ins Blaue werden die :rolleyes: 's doch nicht ermitteln ...

Wenn der Fahrer jetzt ausgesagt hat, zu diesem Zeitpunkt angetrunken gewesen zu sein ... :nolimit:

 

Aber ist das nicht der klassische Fall für ein Fahrtenbuch. Mutter hilft ja nicht bei der Aufklärung ....

 

Gruß,

AnReRa

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