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Auto "umgesetzt" ?


Guest stuntman2007

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Guest stuntman2007

Hallo zusammen!

 

Ich habe das Fzg meines Großvaters Freitag Nacht geparkt - anscheinend falsch.

Am nächsten Abend wollte ich das Fzg wieder abholen und stelle fest, dass der Wagen 20m weiter vorne stand, als ich ihn eigentlich abgestellt habe.

 

Zudem noch ein "Knöllchen" mit folgendem Inhalt:

 

- Datum: Samstag / 17:57 bis 18:04

- Ordnungswidrigkeit: neben Grundstück

- zur Vermeidung eines Bußgeldbescheides: € 15,00 ,--

 

 

Ich stelle mir jetzt die Frage, ob der Wagen tatsächlich umgesetzt wurde und was das ca. kosten wird.

 

Denn wenn man Opa den Wagen selber umgesetzt haben sollte, dann hätte er mich eigentlich schon lange angerufen und mich zur Sau gemacht ^^

 

 

Würde mich freuen, wenn Ihr mir sagen könntet, was da ungefähr auf mich zukommt und wie es zu dieser komischen Uhrzeit-Angabe kommt.

 

DANKE !

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Guest stuntman2007

Das Geld möchte die Stadtkasse meiner Stadt.

 

Ich habe jetzt mal gerade bei einem Abschleppdienst angerufen, um zu erfahren, was dieses Umsetzen ungefähr kostet:

 

Er teilte mir fogendes mit:

 

1) Verwarnungsgeld € 15

2) Abschleppdienst € 25

3) Bearbeitungsgebühr Polizei über € 100

 

 

Gerade diese Bearbeitungsgebühr der Polizei erscheint verdammt viel - hat da vllt sonst noch jmd Erfahrungen!? Denn der gute Mann war isch da auch nicht so sicher...

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Im Regelfall ist die Polizei nur Übermittler des Auftrages ( genauso wie der Verwarnung ), so dass du eine Rechnung von deinem Ordnungsamt bekommst, falls die Organisation ( Kreispolizeibehörde? ) das nicht anders vorsieht.

 

I.d.R. sind die Schleppgebühren höher als die verwaltungsgebühren, aber, das bekommst du sicher noch schriftlich.

 

Bis dahin abwarten und Tee trinken!

 

 

 

dete

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In diesem Fall ist das Kind wahrscheinlich schon in den Brunnen gefallen.

 

Aber nehmen wir mal an, niemand wüsste mehr, wer das Auto dort falsch geparkt hat. Dann wäre doch der Halter mit 25 Euro Abschleppkosten + 20 Euro "Halterhaftungsgebühr" + 5,60 Euro Auslagen = 50,60 Euro aus dem Schneider.

 

@stuntman2007:

 

Bist Du sicher, dass die Polizei wirklich über 100 Euro und der Abschlepper nur 25 Euro haben will?

 

In den meisten Fällen teilen sich die Kosten nämlich genau anders herum auf.

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Wäre der Fahrer nicht zu ermitteln, so könnten die 15 Euro Verwarnungsgeld natürlich nicht eingefordert werden (von wem auch?).

In diesem Fall müsste der Halter gem. § 25a StVG die Gebühren (15 Euro gem. § 107 (2) OWiG)) sowie die Auslagen (idR PZU für 5,60 Euro) tragen.

 

Davon unberührt bleiben die Ansprüche der Behörde bezüglich der Verwaltungskosten. Diese können auch vom Halter eingefordert werden, ebenso wie die Abschleppkosten.

Damit stimmt deine Rechnung nicht.

 

Unterm Strich würde man hier also ein Minus von 5,60 Euro machen, wenn man den Fahrer nicht benennen und das VG nicht bezahlen würde.

 

Gruß

Goose

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Guest stuntman2007

Also die von mir genannten Kosten wurden mir von einem Abschleppunternehmner genannt, der sich aber ziemlich unsicher war - warum auch immer :rolleyes:

 

Bzgl. "wer hat falsch geparkt" ist das Problem, dass dies ein Firmenfzg mit Fahrtenbuch ist...

Dann bleibt mir wohl tatsächlich nur die Möglichkeit abzuwarten und die Daumen zu drücken, dass es nicht allzu teuer wird

 

Vielen lieben Dank an alle!

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  • 4 weeks later...
Guest Iceman
Das Geld möchte die Stadtkasse meiner Stadt.

 

Ich habe jetzt mal gerade bei einem Abschleppdienst angerufen, um zu erfahren, was dieses Umsetzen ungefähr kostet:

 

Er teilte mir fogendes mit:

 

1) Verwarnungsgeld € 15

2) Abschleppdienst € 25

3) Bearbeitungsgebühr Polizei über € 100

 

 

Gerade diese Bearbeitungsgebühr der Polizei erscheint verdammt viel - hat da vllt sonst noch jmd Erfahrungen!? Denn der gute Mann war isch da auch nicht so sicher...

Wenn das die Stadtkasse haben möchte, dann wurde Dein Fahrzeug im Auftrag der Stadt umgesetzt.

Neben dem Strafzettel, der bis max. 35 €uro kosten kann, kommen Abschleppkosten und Bearbeitungsgebühren (Verwaltungskosten) hinzu.

Hier im Hessischen Frankfurt sind das 60.- €uro Verwaltung und bis zu 200.- €uro Abschleppkosten. Dann stehen die Fahrzeuge aber verwahrt beim Abschleppdienst und es muss bezahlt werden, sonst gibt es kein Auto.

 

Wenn die Auskunft die Du erhalten hast also stimmt, dann hast Du noch mal Glück gehabt...

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Hier im Hessischen Frankfurt sind das 60.- €uro Verwaltung und bis zu 200.- €uro Abschleppkosten. Dann stehen die Fahrzeuge aber verwahrt beim Abschleppdienst und es muss bezahlt werden, sonst gibt es kein Auto.

 

Genau ! <_<

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Dazu gibt es bei uns ganz klare Anweisungen, die Vertraglich geregelt sind, nämlich: kann der Betroffene nicht zahlen, bleibt das Fz. stehen. In Ausnahmefällen bin ich gehalten Rücksprache zu halten mit dem Lagebeamten in der Funksprechzentrale des Polizeipräsidiums, der dann entscheidet, wie weiter verfahren wird.

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Das Vertragswerk würde ich ja gerne mal sehen. Meines Wissens ist es rechtlich nicht haltbar, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, nur weil der Betroffene vor Ort nicht zahlen kann (oder will).

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Das Vertragswerk würde ich ja gerne mal sehen. Meines Wissens ist es rechtlich nicht haltbar, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, nur weil der Betroffene vor Ort nicht zahlen kann (oder will).

Ehrlich ? Dann erzähl das mal dem Ordnungsamt der Stadt Marburg und dem örtlichen Abschleppunternehmen Stauzebach. Ohne Kohle auf den Tisch kannst du dich bei dem auf den Kopf stellen. Die Fahrzeuge sind hinter meterhohem Sicherheitszaun verwahrt. Kann man nicht zahlen, bleibt das Fahrzeug wo es ist und man darf zusätzlich Standgebühren blechen.

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Das Vertragswerk würde ich ja gerne mal sehen.
Da musst Du dich nur mit Minister des Innern in Hessen in Verbindung setzen, dessen Beamte mit mir zusammen, dieses Vertragswerk unterzeichnet haben :unsure: .

 

Meines Wissens ist es rechtlich nicht haltbar, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, nur weil der Betroffene vor Ort nicht zahlen kann (oder will).

 

Ob rechtlich haltbar oder nicht, ist mir persönlich egal, wir rufen an, richten uns nach der getroffenen Entscheidung und im übrigen bin ich ganz froh, diese Entscheidung in andere Hände zu legen.

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Ob rechtlich haltbar oder nicht, ist mir persönlich egal, wir rufen an, richten uns nach der getroffenen Entscheidung und im übrigen bin ich ganz froh, diese Entscheidung in andere Hände zu legen.

Du kannst es in so viele Hände legen wie Du willst.

 

Solltest Du mein Auto an deinen Haken hängen, interessieren mich die Verträge die Du mit irgendwelchen Leuten gechlossen hast recht wenig. Ohne Auftrag von mir, wirst Du nicht mein Vertragspartner. Hole das Geld vom Auftraggeber. Wie der dann zu seinem Geld kommt ist sein Problem.

 

Im Zweifel hilft immer eine Anzeige, und dann wird es zu deinem Problem. :unsure:

 

MfG.

 

hartmut

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Solltest Du mein Auto an deinen Haken hängen, interessieren mich die Verträge die Du mit irgendwelchen Leuten gechlossen hast recht wenig.
Wir reden - glaube ich - aneinander vorbei :unsure: .

 

Sollte ich Dein Auto an einen meiner Haken hängen, wird das nur mit Deiner Genehmigung passieren.

 

Ohne Auftrag von mir, wirst Du nicht mein Vertragspartner.

 

Sollte Dein Auto verkehrsbehindernd abgestellt sein - und der Rennleitung unangenehm auffallen, werden wir zwei trotzdem nicht Vertragspartner, sondern mein Vertragspartner sind die Grünlinge, die mir wiederrum den Auftrag erteilen, Dein Auto von dem Platz an dem es steht, zu entfernen :o .

 

Hole das Geld vom Auftraggeber.
Mein Auftraggeber ist die Polizei in Gestalt zweier Beamter die in einem Streifenwagen sitzen und unterbezahlt sind........sagen jedenfalls die meisten, die ich so kenne,........ da ist nix zu holen :120: .

 

Wie der dann zu seinem Geld kommt ist sein Problem.

 

Um dieses Problem von vorne herein zu minimieren, hat man Behördlicherseits zu diesen - zugegebener Maßen - drastischen Mitteln gegriffen und fordert die sofortige Bezahlung, auch weil man in der Vergangenheit mit der Zahlungsmoral der Kraftfahrer eher negative Erfahrungen gemacht hat und dem Geld hinterher gelaufen ist.

 

Im übrigen ist es im Hessischen seit einiger Zeit so, das Du z. B. auch kein Auto mehr zulassen kannst, wenn Du Steuerschulden hast, insofern ist das ungefähr das gleiche - erst zahlen, dann ( weiter ) fahren.

 

Die Zeitgenossen, die hier im Büro trotzdem anderer Meinung sind und den Dicken machen, werden nach einem Anruf von mir, von ebenjenen Herren in grün oder blau, die den Auftrag erteilt haben, höflich hinauskomplimentiert :D .

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Um dieses Problem von vorne herein zu minimieren, hat man Behördlicherseits zu diesen - zugegebener Maßen - drastischen Mitteln gegriffen und fordert die sofortige Bezahlung, auch weil man in der Vergangenheit mit der Zahlungsmoral der Kraftfahrer eher negative Erfahrungen gemacht hat und dem Geld hinterher gelaufen ist.

Und gerade das würde ich verweigern.

Zum einen kann ich erst einmal von einem Gericht feststellen lassen, ob mein Auto wirklich umgesetzt werden musste oder nicht, und ob ich überhaupt eine Ordnungswidrigkeit begangen habe. Bis das entschieden ist werde ich aus Prinzip schon mal die Zahlung verweigern, und auf Herausgabe meines Fahrzeug bestehen.

 

Im übrigen ist es im Hessischen seit einiger Zeit so, das Du z. B. auch kein Auto mehr zulassen kannst, wenn Du Steuerschulden hast, insofern ist das ungefähr das gleiche - erst zahlen, dann ( weiter ) fahren.
Das sind ganz Verschiedene Bereiche, das eine ist Steuerrecht, und bei dir geht es um Privatrecht, es sei denn, die :unsure: beschlagnahmen das Fahrzeug.

 

Die Zeitgenossen, die hier im Büro trotzdem anderer Meinung sind und den Dicken machen, werden nach einem Anruf von mir, von ebenjenen Herren in grün oder blau, die den Auftrag erteilt haben, höflich hinauskomplimentiert :o .

 

Da mache dir keine Sorgen. Wenn Du sagst Du gibst mir das Fahrzeug nicht, werde ich dich mal ganz höflich auf meine weiteren Schritte hinweisen. Dann bei deiner Absage mir ein Taxi bestellen und beim nächsten Polizeirevier Anzeige erstatten. Wenn es dann dieselben :120::D sind welche das abschleppen veranlasst haben, umso lustiger. Dazu brauche ich keinen auf Dicken machen. Ist zwar noch nicht solange her das unsere Altvorderen von den Bäumen runter sind, aber etwas Benehmen muss sein.

 

MfG.

 

hartmut

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Zum einen kann ich erst einmal von einem Gericht feststellen lassen, ob mein Auto wirklich umgesetzt werden musste

 

Wir reden immer noch von 2 verschiedenen Paar Schuhen. Umsetzen heißt, das Fz. einige Meter weiter wieder hinstellen. Das wird z. B. dann gemacht, wenn der Fz. Eigentümer in Urlaub gefahren ist, aber dummerweise justament das Wasserrohr in der Straße geplatzt ist und das Auto den Bauarbeitern im Wege steht. Dann wird umgesetzt und die Rechnung an die Wirtschaftsverwaltung des Hessischen Polizei geschickt.

 

Abschleppen aufgrund einer Verkehrsbehinderung ist was ganz anderes, in diesem Fall muss ich das Auto mit zum Betriebsgelände nehmen und da bleibt es solange stehen bis der, der es abholen will, die Rechnung bezahlt - ohne wenn und aber, es sei denn, ich erhalte von höheren Ortes eine andere Weisung.

 

Selbstverständlich bleibt es jedem unbenommen sich bei einer geeigneten Stelle zu beschweren :unsure: , wenn es dann zufällig die beiden Grünlinge sind, die, nachdem die Trambahn nicht mehr vorbei gekommen ist, das Fz. haben abschleppen lassen, umso besser !!!!, ich bin ja sonst auch kein Freund staatlicher Belehrungen, kann mich aber dann einer gewissen Schadensfreude nicht erwehren. :120: .

 

Wer so parkt, das er wegen Verkehrsbehinderung abgeschleppt wird, muss nachher nicht rummeckern, letztendlich hat er das Auto ja selber abgestellt, da muss er nicht die Schuld bei anderen suchen und dazu noch Geld sparen wollen. Im übrigen sind die Preise nicht von mir, sondern vorgegeben , muss aber gestehen, das sich´s davon gut leben lässt :D .

 

Einsprüche gegen die polizeilichen Maßnahmen führen in der Regel zu nix, 1. werden Fotos gemacht, auch von eventuell vorhandenen Schäden am Fz., 2. ein Protokoll gefertigt - von dem ich einen Durchschlag erhalte, 3. werden in Frankfurt jährlich von mir ca. 3000 falsch geparkte Autos entfernt, da kommt es immer mal wieder vor, das einer meckert :o .

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Wir reden immer noch von 2 verschiedenen Paar Schuhen. Umsetzen heißt, das Fz. einige Meter weiter wieder hinstellen.

Das ist richtig, ich habe den falschen Ausdruck verwendet. Beim umsetzen brauche ich ja nicht erst löhnen, und dann fahren.

 

Abschleppen aufgrund einer Verkehrsbehinderung ist was ganz anderes, in diesem Fall muss ich das Auto mit zum Betriebsgelände nehmen und da bleibt es solange stehen bis der, der es abholen will, die Rechnung bezahlt - ohne wenn und aber, es sei denn, ich erhalte von höheren Ortes eine andere Weisung.
Könnte ich doch glatt vom Gegenteil überzeugt sein, und meinen das Fahrzeug hat niemanden behindert.

Und wer oder was ist die höhere Stelle?

 

Selbstverständlich bleibt es jedem unbenommen sich bei einer geeigneten Stelle zu beschweren :120: , wenn es dann zufällig die beiden Grünlinge sind, die, nachdem die Trambahn nicht mehr vorbei gekommen ist, das Fz. haben abschleppen lassen, umso besser !!!!, ich bin ja sonst auch kein Freund staatlicher Belehrungen, kann mich aber dann einer gewissen Schadensfreude nicht erwehren. :D .

Wieso sollte ich mich beschweren. Will mich ja nicht beschweren, sondern nur darauf hinweisen das da jemand mein Auto hat, und es mir nicht geben will. Am kostengünstigsten ist es mit einer Anzeige. Was da nachher rauskommt, ob die Anzeige weiter verfolgt wird oder nicht, wird man dann sehen.

 

Wer so parkt, das er wegen Verkehrsbehinderung abgeschleppt wird, muss nachher nicht rummeckern, letztendlich hat er das Auto ja selber abgestellt, da muss er nicht die Schuld bei anderen suchen und dazu noch Geld sparen wollen.
Es geht weder darum Geld zu sparen oder rummeckern, sondern darum mir erst einmal rechtskundigen Rat einzuholen. Ob ich wirklich diese Rechnung zahlen muss. Nur mal angenommen. Jemand hat sich das Auto ausgeliehen und wurde von demjenigen falsch geparkt. Jetzt will ich das Auto holen, kann nichts dazu sagen, und soll zahlen. Du nimmst dir doch auch das Recht deine Rechnungen zu prüfen bevor sie bezahlt werden.

 

Im übrigen sind die Preise nicht von mir, sondern vorgegeben , muss aber gestehen, das sich´s davon gut leben lässt :o .

 

Den Eindruck habe ich auch, ist fast wie eine Gelddruckmaschine. :unsure:

 

Einsprüche gegen die polizeilichen Maßnahmen führen in der Regel zu nix, 1. werden Fotos gemacht, auch von eventuell vorhandenen Schäden am Fz., 2. ein Protokoll gefertigt - von dem ich einen Durchschlag erhalte, 3. werden in Frankfurt jährlich von mir ca. 3000 falsch geparkte Autos entfernt, da kommt es immer mal wieder vor, das einer meckert :lol: .

 

Und noch mal, es geht doch nicht um die polizeiliche Maßnahmen, sondern nur darum das Du mir mein Auto nicht rausgeben willst, bevor Du Geld siehst. Ein Einspruch gegen die Verwarnung, und deine privatrechtliche Forderung sind zwei Baustellen.

 

Mal angenommen, ein Richter würde sagen, das Auto durfte nicht abgeschleppt werden, würdest Du dann das Geld an mich zurückzahlen.

 

MfG.

 

hartmut

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Meiner Erinnerung nach muß beim abschleppen unterschieden werden wo sich das Fahrzeug in Verwahrung befindet.

 

Ist es bei einen Abschleppunternehmer so muß dieser das Fahrzeug ohne Zahlung herausgeben, da er keine ör Forderung vollstrecken/fordern kann/darf (Inkasso-ferner darf nicht jeder einfach ein Inkasso betreiben). Er bekommt ja sein Geld von der Behörde fürs Abschleppen.

 

Ist das Fahrzeug dagegen in behördlicher Verwahrung so kann dies bis zur Bezahlung einbehalten werden.

 

So habe ich es noch in Erinnerung, wobei ich dazu auf die Schnelle nichts gefunden habe.

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Und noch mal, es geht doch nicht um die polizeiliche Maßnahmen, sondern nur darum das Du mir mein Auto nicht rausgeben willst, bevor Du Geld siehst. Ein Einspruch gegen die Verwarnung, und deine privatrechtliche Forderung sind zwei Baustellen.
Jetzt kommen wir der Sache näher.........wegen Verkehrsbehinderung / Sicherstellung oder Geschäftsführung ohne Auftrag ( z. B. Unfallwagen deren Fahrer wegen Verletzungen im Krankenhaus sind ) abgeschleppte Fz. - die bei mir auf dem Betriebsgelände vorübergehend abgestellt sind - befinden sich hier in Behördlicher Verwahrung.

Ich handele also im Namen der Behörde :unsure: - und zwar solange, bis ich etwas anderes gesagt bekomme. Eine privatrechtliche Forderung gegen den jeweiligen Fz. Halter habe ich nicht, somit wären wir auch nicht die richtigen Gesprächspartner.

 

Mein Auftraggeber sind in diesen Fällen ausnahmslos die Polizei - und wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen. Weil aber - wie schon oben beschrieben die Zahlungsmoral allgemein schlecht ist - besteht die Behörde auf Vorkasse.

 

Ist das Fahrzeug dagegen in behördlicher Verwahrung so kann dies bis zur Bezahlung einbehalten werden.

 

Der Satz trifft es wohl auf den Punkt.

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Mein Auftraggeber sind in diesen Fällen ausnahmslos die Polizei - und wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen. Weil aber - wie schon oben beschrieben die Zahlungsmoral allgemein schlecht ist - besteht die Behörde auf Vorkasse.

Da sind wir bei dem Punkt den Gast225 angesprochen hat.

 

Du darfst kein Inkasso machen. :unsure:

 

Und deshalb befindet sich das Fahrzeug auch nicht in Behödlicher Verwahrung, wenn Du es gegen Bares rausgibst.

 

Selbst bei einem Unfall ist es nicht so einfach. Solange ich noch japsen kann, werde ich gefragt welcher Abschleppunternehmer den Schrott einsammeln soll. Zwar gibt da die Polizei den Auftrag an den Abschleppunternehmer weiter, aber in meinem Namen. Damit bin ich der Auftraggeber, und das Fahrzeug nicht in behördlicher Verwahrung. Wenn, dann muss das Fahrzeug sichergestellt werden, um z.B. auf technische Mängel untersucht zu werden. Dann ist es in Behördlicher Verwahrung.

 

Sollte ich selber nicht in der Lage sein den Unternehmer selber zu bestimmen, dürfte es trotzdem ein Vertrag zwischen mir und dem Abschleppunternehmer sein. Sprich der Unternehmer und ich sind Vertragspartner.

 

MfG.

 

hartmut

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hartmut hat im Wesenlichen recht! ( Jedenfalls heir bei uns! )

 

Ein Unterschied besteht im Vertragsverhältnis:

 

1. Fahrzeug steht verkehrsbehindernd, zuständig die Behörde der Gefahrenabwehr ( Gemeinde ), nicht zu erreichen, Polizei trifft

die Massnahme, informiert die Gemeinde - Vertragspartner : Gemeinde u. Abschlepper !

 

2. Fahrzeug verunfallt, Fahrer ist ansprechbar, er bestimmt, wer seine Möhre abschleppt -Vertragspartner : Fahrer u. Abschlepper !

 

3. Fahrzeug verunfallt, Fahrer ist nicht ansprechbar, Polizei stellt sicher ( Gefahrenabwehr siehe 1. ) informiert die Gemeinde -

Vertragspartner : Gemeinde u. Abschlepper !

 

4. Fahrzeug verunfallt, Verdacht einer Straftat, zuständig die Staatsanwaltschaft, ist diese zu erreichen, entscheidet sie, nach

16.00h im Regelfall nicht, Polizei stellt sicher ( Strafverfolgung ) - Vertragspartner : Staatsanwaltschaft - Abschlepper!

 

5. Getuntes Möppi, Verkehrsordnungswidrigkeit, zuständig : Bußgeldstelle! I.d.R. nicht zu erreichen, Polizei stellt sicher und in -

formiert die Bußgeldstelle - Vertragspartner : Bußgeldstelle - Abschlepper!

 

Anstelle von sicherstellen ist ggfls. beschlagnahmen einzusetzen, für alle gilt: Wenn der Grund weggefallen ist, ist das Fahrzeug wieder auszuhändigen!!!!!!!!!!

 

Egal, ob der Betroffen Taler dabei hat oder nicht!

 

dete

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Mein Auftraggeber sind in diesen Fällen ausnahmslos die Polizei - und wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen. Weil aber - wie schon oben beschrieben die Zahlungsmoral allgemein schlecht ist - besteht die Behörde auf Vorkasse.

Da sind wir bei dem Punkt den Gast225 angesprochen hat.

 

Du darfst kein Inkasso machen. :120:

 

Und deshalb befindet sich das Fahrzeug auch nicht in Behödlicher Verwahrung, wenn Du es gegen Bares rausgibst.

Richtig. :unsure:

 

@faum98

Der RA hatte wegen etwas anderen geklagt, nämlich wegen Verstoßes gegen UWG, also ein Verfahren zwischen einen NICHTabgeschleppten und dem Abschlepper, weil dieser eben Augaben des RA abgeleistet hat.

 

Im übrigen soll noch folgende Passage angeführt.

Im vorliegenden Falle geht es hingegen um das Abschleppen von Kraftfahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr behindernd abgestellt sind. Der vom Kläger konkret erwähnte Fall betrifft ein Kraftfahrzeug, das in Frankfurt a.M. im Halteverbot abgestellt war und das die Beklagte im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main abschleppte. In einem solchen Falle liegt - jedenfalls für den Bereich des Landes Hessen - keine unerlaubte Rechtsberatung vor, wenn die Beklagte die Herausgabe des Fahrzeugs davon abhängig macht, daß zuvor die Abschleppkosten und die Verwaltungsgebühr bezahlt werden. Ob für andere Bundesländer etwas anderes gilt, weil dort andere landesgesetzliche Regelungen gelten; braucht nicht entschieden zu werden. Der Kläger hat seinen Antrag nunmehr eindeutig auf den Stadtbezirk Frankfurt a.M. beschränkt. Deshalb sind die für Nordrhein-Westfalen oder Bayern ergangenen Entscheidungen (OLG Bamberg NJW 1996, 854; OEG Düsseldorf NZV 1999, 299 ) auf den hier maßgeblichen Bereich des Landes Hessen nicht ohne weiteres übertragbar.

 

Ich halte den Rückschluß Herausgabe nur gegen Zahlung bei Bezugnahme auf dieses Urteil für verfehlt. Hier ging es im Ergebnis um etwas anderes, obwohl der Grundfall-das Abschleppen-ja das eigendlich hier Besprochene betrifft.

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Im übrigen sind die Preise nicht von mir, sondern vorgegeben , muss aber gestehen, das sich´s davon gut leben lässt :D .

 

Den Eindruck habe ich auch, ist fast wie eine Gelddruckmaschine. :unsure:

 

 

Vielleicht sollte ich mich noch in Berlin bewerben, 56000 Autos in einem Jahr........nicht schlecht :120: , ca. 150 Kfz am Tag, da lässt es sich erst leben :o .

 

 

Guckst Du hier

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@ Gast225

 

Ich halte den Rückschluß Herausgabe nur gegen Zahlung bei Bezugnahme auf dieses Urteil für verfehlt.
Dann hast Du aber diesen Satz im Urteil nicht gelesen :unsure: .

 

Die Beklagte darf deshalb die Herausgabe der von ihr im Auftrag der Behörde abgeschleppten Fahrzeuge verweigern, solange sie nicht wegen ihrer Abschlepp- und Standkosten sowie der Verwaltungsgebühr Bezahlung erhalten hat.

 

........gilt wohlgemerkt nur für Frankfurt, wie es anderwo gehandhabt wird.........????

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Richter äußern sich gerne zu Themen die sie beim eigentlichen Prozeßthema eigentlich nicht zu entscheiden haben gerne ihre Meinung.

Wie gesagt hier ging es um eine Wettbewerbsklage eines Anwalts gegen den Abschlepper. Zumindest habe ich das Urteil so verstanden.

 

http://www.rechtsanwalt.com/anwalt/urteil/...zul%E4ssig.html

 

Abschleppunternehmen

 

Es verstößt gegen Art. 1 § 1 RBerG, wenn ein Abschleppunternehmer für private Auftraggeber Forderungen auf Ersatz von Abschleppkosten bei solchen Personen einzieht, deren Kraftfahrzeuge er im Auftrag der privaten Auftraggeber abgeschleppt hat. LG Osnabrück, 24.7.1991, 4 HO 127/90, NJW-RR 1992, 437

 

Ein Abschleppunternehmen, das bei der Abholung des abgeschleppten Kraftfahrzeugs durch den Fahrzeugeigentümer (oder -besitzer) darauf hinwirkt, daß der Abholer ihm (dem Abschleppunternehmen) das Entgelt für das im Auftrag eines Dritten (z.B. Privatperson, Unternehmen, Polizeibehörde) durchgeführte Abschleppen und Verwahren des Kraftfahrzeugs auszahlt, tritt mit dieser Inkassotätigkeit in ein konkretes Wettbewerbsverhältnis (im Sinne des § 1 UWG) zu den am selben Ort tätigen Rechtsanwälten. Eine solche Inkassotätigkeit ist eine - ohne hierfür erteilte besondere Erlaubnis - verbotene Rechtsbesorgung im Sinne des Art. 1 § 1 RBerG.

OLG Düsseldorf, 21.7.1998, 20 U 34/98, AnwBl 1999, 618

 

Ein Abschleppunternehmer, der die Herausgabe im Auftrag Dritter abgeschleppter und auf seinem Firmengelände verwahrter Kraftfahrzeuge an die Besitzer auftragsgemäß davon abhängig macht, daß diese die hierdurch dem Dritten entstandenen Kosten an ihn auszahlen, betreibt verbotene Rechtsbesorgung i.S. des Art. 1 § 1 I RBerG, wenn er für diese Inkassotätigkeit keine besondere Erlaubnis besitzt.

OLG München, 23.12.1999, 29 U 5265/99, NJW-RR 20000, 1347

Quelle

 

Es gibt auch schon vor einigen Jahren eine solche Diskussion. Hessen scheint da eine andere Rechtsauffassung zu haben.

http://www.radarforum.de/messages/12/6782.html

 

Hier mal noch ein Link von vielen über das Thema [Anmerkung: Ich bin nicht der guest der dort antwortet]

https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=49150

 

Wie sieht man denn die Sache im Verkehrsportal?

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Wie sieht man denn die Sache im Verkehrsportal?

 

Keine Ahnung, es scheint hier in Hessen eine Ausnahmesituation zu sein. Vom Prinzip her ist es mir egal, wer meine Rechnung zahlt, vom Fahrer = sofort, von der Behörde = dauert länger.

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Vom Prinzip her ist es mir egal, wer meine Rechnung zahlt, vom Fahrer = sofort, von der Behörde = dauert länger.

Dir mag es als Zahlungsempfänger egal sein wer letztendlich zahlt.

 

Für mich ist es genauso unvorstellbar, wie wenn private Messknechte auch gleich die Bußgeldbescheide drucken und auch eintreiben würden.

 

Würde mich mal interessieren wie Du es siehst, wenn plötzlich jeder Bürgermeister ohne rechtlichen Hintergrund Forderungen durch Russischinkasso einziehen würde. Dann kannst Du ja später über Gerichte dein Geld wiederholen falls die Forderung nicht berechtigt war.

 

MfG.

 

hartmut

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Würde mich mal interessieren wie Du es siehst, wenn plötzlich jeder Bürgermeister ohne rechtlichen Hintergrund Forderungen durch Russischinkasso einziehen würde.

 

In dieser Angelegenheit sind die hiesigen Gerichte schon des öfteren bemüht worden, immer mit dem Ergebnis: Auto abholen, Rechnung bezahlen. Ich selbst halte diese Lösung auch nicht für glücklich, sie ist auch nicht auf meinem Mist gewachsen, war aber unabdingbare Voraussetzung im Vertrag - und bevor ich ganz darauf verzichte, kassiere ich halt................. :rolleyes: .

 

Der Verwaltung ist das natürlich auch lieber, der Forderungseinzug entfällt komplett - mit allen Rechtsmittel und den damit verbundenen Verwaltungsarbeiten.

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nur bares ist wahres..., lustig stelle ich mirr die probleme von ausländern vor die nur Kreditkarten haben, kein Bargeld, keine EC-Karten.

 

Frage, wieviele Fälle wurden bekannt wo fälschlich abgeschleppt, umgesetzt wurde, ohne die Streitfrage der Verhältnismäßigkeit! Sondern schlichtweg wo sich die Parkraumüberwachung einfach irrte oder der falsche Wagen aufgeladen wurde?

 

 

Zusatzfrage:

 

Kreditkarten, darf ein Unternehmer Extragebühren für den Service Kreditkarte aufschlagen? Die Kartenfirmen ziehen ja vom Rechnungsabetrag bis zu 4% ab, das Terminal kostet auch noch Anschaffung und Gebühren! Oder müssen Barzahlerkunden über Mischkalkulation das mitbezahlen?

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Kreditkarten, darf ein Unternehmer Extragebühren für den Service Kreditkarte aufschlagen?

So weit ich informiert bin, verpflichten sich die kreditkartenakzeptierenden Unternehmen der Kreditkartenfirma gegenüber, von den Kunden keine zusätzliche Kosten bei Kreditkartenzahlung zu nehmen.

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Würde mich mal interessieren wie Du es siehst, wenn plötzlich jeder Bürgermeister ohne rechtlichen Hintergrund Forderungen durch Russischinkasso einziehen würde.

Ich glaube die mit denen man dies in Verbindung bringt haben jetzt eher mit sich selber zu tun. Gerichtsverfahren über Gerichtsverfahren und wohl auch ein wenig Betrug beim Auftraggeber-sie erhalten keine Leistung.

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Frage, wieviele Fälle wurden bekannt wo fälschlich abgeschleppt, umgesetzt wurde, ohne die Streitfrage der Verhältnismäßigkeit! Sondern schlichtweg wo sich die Parkraumüberwachung einfach irrte oder der falsche Wagen aufgeladen wurde?

 

Also fälschlich abgeschleppt haben wir - behaupte ich mal - noch keinen. Wir handeln ja erst nach Anweisung. Es ist schon seltsam wo manche Leute so ihr Auto abstellen. Die normalen Falsch- oder Dauerparker sind nicht das Problem, da wird in der Regel ein Zettel drangehängt und das war es dann auch. Nach ca. 1 Std. erscheint die Politesse noch einmal, wenn der Sünder noch da steht, verteilt sie einen Nachschlag. Die Situation spitzt sich zu, wenn das Auto länger als 4 - 5 Std. abgestellt ist und die Dame des Ordnungsamtes einen schlechten Tag, oder sich veräppelt fühlt, dann trete ich in Aktion :rolleyes: .

 

Für sofortiges abschleppen gilt die Faustregel: eine Frau mit Kinderwagen kommt nicht mehr durch, Feuerwehreinfahrt zu, Straßenbahn oder Bus sind behindert und natürlich die Behinderten Parkplätze, hier gibt es überhaupt keine Gnade.

 

Zum Procedere: Der Hipo / die Streifenwagenbesatzung funkt nach einem Abschleppwagen, gibt Fz. Typ / Kennzeichen / Standort durch, fertigen Bilder und ein schriftliches Protokoll. Bis zum Eintreffen eines Schleppwagens und während des Aufladevorganges bleibt der / die Beamte vor Ort um eventuell auftretende Diskussionen mit dem im Laufschritt ankommenden Fahrer <_< gleich selbst führen zu können.

 

Von daher kann von einem " sich irren " der Parkraumüberwachung eigentlich keine Rede sein, zumal wenn die Fahrbahn abmarkiert ist und große Schilder da stehen, mit der Aufschrift " Feuerwehr Einfahrt " o.ä.

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Der Verwaltung ist das natürlich auch lieber, der Forderungseinzug entfällt komplett - mit allen Rechtsmittel und den damit verbundenen Verwaltungsarbeiten.

Ist zwar jetzt OT, aber möglicherweise eine Möglichkeit Forderungen einzutreiben. :rolleyes:

Indische Behörden hetzen Eunuchen auf Steuersünder

 

Neu Delhi (RPO). Die Behörden im indischen Patna haben sich etwas einfallen lassen, um säumige Steuerzahler zu beschämen. Sie heuern Eunuchen an, die sich vor den Häusern der Steuersünder aufstellen und laut singen. Text so eines Liedchens ist zum Beispiel: "Zahl die Steuer, zahle Patna-Kommunalsteuer."

Quelle

 

scnr.

 

hartmut

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Ist doch schon alt und gab es auch hier in D

 

Urteile zum Thema "Schwarze Schatten" etc.

 

In den Jahren 1993 bis 1995 gab es in Deutschland das Phänomen der "schwarzen Männer etc", die Schuldnern wie ein Schatten folgten. Nach entsprechenden Gerichtsentscheidungen, die solche Methoden untersagten (siehe unten) waren diese "Erinnerungsdienste" praktisch verschwunden. Zur Zeit scheint es aber Überlegungen zu geben, solche unzulässigen Pranger-Methoden wieder einzuführen, auch wenn bislang keine neueren Fälle bekannt wurden.

 

1. Urteile/Gerichtsentscheidungen (Auszüge):

o Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 25. Juli 1994 (Az. 81 0 114/94)

o Urteil des Landgerichts Leipzig vom 31. August 1994 (Az. 06 O 4342/94)

o Landgericht Leipzig (Az. 1 HKO 5628/94 vom 28. September 1994)

o Landgericht Leipzig (Az. 6 O 4561/94 vom 2. September 1994)

o Unterlassungsbeschluss Landgericht Schweinfurt vom 23. Oktober 1994 (Az. 2 O 443/94)

o Landgericht Bonn (Beschluss vom 29. November 1994 - Az. 4 T 742/94, in: NJW-RR 1995, 1515)

o Amtsgericht Magdeburg (1995)

o Urteil Landgericht Freiburg vom 15. April 1997 (XI AK 101/96 bzw. 21 Ns 33/96)

eine Quelle und mehr dazu

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Die beste Methode ist immer noch 3 x am Tag selber hingehen und fragen wann die Kohle kommt, es gibt da so ein Sprichwort mit Tropfen und Steinen........... :rolleyes: , vor allen Dingen nervt das den Schuldner so, ohne das er sich groß wehren kann.

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Einmal alle paar Tage reicht und dann mit dem Aufdruck Schädlingsbekämpfer etc. auf dem Auto vor dem Schulderhaushalt parken. Aber nicht zu klein damit es auch auffällt. :rolleyes:

 

Es gibt sicherlich noch genug Dinge die man anbringen könnte und peinlich sind. <_<:wand:

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