Jump to content

Knöllchen Von Privater Firem


Recommended Posts

Es heißt natürlich Knöllchen von privater Firma

 

Hallo

 

meine Freundin war heute einkaufen, hat auf einem Parkplatz geparkt, der für Kunden des Kaufparks und anderer kleinerer Firmen (Ärzte, Apotheke...) zur Verfügung steht. Sie hat vergessen die Parkscheibe einzulegen und hatte nach dem Einkauf den folgenden Zettel an der Windschutzscheibe hängen. Die Firma die den Zettel ausgestellt hat ist ebenfalls dort ansässig., Es handelt sich um eine Hausverwaltungsfirma. Ich weiß nicht, ob die Firma beauftragt ist, den Parkplatz zu "überwachen". Meine Frage ist jetzt, ob eine Firma überhaupt rechtlich in der Lage ist Knöllchen zu verteilen

img001.BMP

Link to post
Share on other sites
:lol: Was ist denn das für eine Abzock-Nummer? Ich verteile demnächst auch Knöllchen für Parken auf dem Radweg (mit meiner Kontonummer) :think: Ich würde das nicht bezahlen, sondern eher über eine Strafanzeige nachdenken. Juristisch kann ich da aber nicht soviel zu sagen.
Link to post
Share on other sites

Das war ein Privatgrundstück, wo jemand parkt, der dort nicht den vom Eigentümer geforderten Bedingungen gefolgt ist.

Warum sollt der Eigentümer (oder sein Beauftragter) dann nicht so was wie eine Mietgebühr oder "Vertragsstrafe" verlangen können.

Das ist genau, wie beim Parken auf einem Parkplatz der Bahn - da gibt es auch eine Privatfirma, die Geld verlangt.

Link to post
Share on other sites
Guest Mr_Biggun

Die Firma kann als Private keinen auf das StVG gestützten Anspruch geltend machen. Sie könnte höchstens anzeigen. Ich würde hier einen geharnischten Brief sowohl an die Hausverwaltung als auch an den besuchten Mieter dieses Komplexes schreiben und mitteilen, daß ich mich als Kunde fortan andernorts versorgen werde. Und dieses auch umsetzen. Extl. Vertragsstrafen in einem unentgeltichen Mietvertrag würden eine explizite Darlegung in AGBs voraussetzen (dürfte in den meisten Fällen fehlen). Einen sonstigen Schaden müßte die Firma darlegen.

 

PS: ich weiß nicht, ob ich mir in einem Anschreiben den Hinweis auf PISA hinsichtlich der mangelhaften Rechtschreibung auf dem Fetzen verkneifen könnte :think:

Link to post
Share on other sites
Guest Ecke81

Steht an der Zufahrt zum Parkplatz ein Schild, dass dort die Straßenverkehrsordnung gilt?

Wenn die "Hausordnung" schon auf die Straßenverkehrsordnung hinweist, sollte sie auch wissen,

dass für eine vergessene Parkscheibe nur 5 Euro fällig sind.

Die Gebühren für die Halterauskunft wollen sie auch noch mit draufschlagen, macht also min. 30 Euro + Rechtsanwalt, den die Firma bei Nichtzahlung auch sofort einschalten möchte.

Kann man gegen diese Firma wegen Unverhältnismäßigkeit vorgehen?

 

Außerdem fehlt auf dem Zettel der Ort, das Datum des Vergehens?

Ist auf dem Zettel ein Kennzeichen aufgeführt?

Es könnte ja auch sein, dass kurz zuvor jemand diesen Zettel erhalten hat und an deine Windschutzscheibe geheftet hat.

Ich hatte vor Jahren auch mal so einen Fall am Kieler Hafen. Ort, Datum, Kennzeichen waren ordnungsgemäß aufgeführt. Die Gebühr betrug wegen Parken auf dem Hafengelände bei Missachtung des Schildes "Hafengebiet" an der Zufahrt 15 oder 18 Euro inklusive Halterauskunft, was auch absolut in Ordnung ist.

 

Dagegen sind 15 Euro für eine vergessene Parkscheibe plus 18 Euro für die Halterauskunft absoluter Wucher. Was ist, wenn der Zettel weggeflogen oder durch Regen aufgeweicht ist?

Muss die Firma nicht den Halter selbst (über das Straßenverkehrsamt) herausfinden und dann den Halter anschreiben.

Die Firma darf die Gebühren für die Halterauskunft dem Sünder in Rechnung stellen.

Aber darf eine Privatfirma dazu noch ein Bußgeld verhängen?

Link to post
Share on other sites

Auf welcher Rechtsgrundlage will denn ein privater Besitzer eine "Strafe" kassieren? Ein Schaden ist ja in der Höhe nicht entstanden, das kann nie und nimmer rechtens sein und hat auch nichts mit dem Hinweis auf "Hier gilt die StVO" zu tun.

 

Wenn das ginge, schreibe ich demnächst in meine Hausordnung:

§534 Verstöße gegen diese Hausordnung werden mit einer Strafe von 25 Euro geahndet.

 

:think:

Link to post
Share on other sites
1) Auf welcher Rechtsgrundlage will denn ein privater Besitzer eine "Strafe" kassieren? Ein Schaden ist ja in der Höhe nicht entstanden, das kann nie und nimmer rechtens sein und hat auch nichts mit dem Hinweis auf "Hier gilt die StVO" zu tun.

 

2)Wenn das ginge, schreibe ich demnächst in meine Hausordnung:

§534 Verstöße gegen diese Hausordnung werden mit einer Strafe von 25 Euro geahndet.

1) Privatrecht - ist schon ein paar Jahre her, aber ich meine mich entsinnen zu können, dass das sogar bis zum BGH ging, dass diese "Privatknöllchen" erlaubt hat - Ist ja auch nicht als "Strafe" sondern als "Parkgeld" bezeichnet.

 

2) wer hindert dich??

Dass du die Forderung notfalls einklagen müsstest, ist klar, aber die Kosten könntest du dem "Hausordnungsattentäter" auch auferlegen.

Link to post
Share on other sites

Der entscheidende Punkt ist wohl: Es wird nirgendwo auf eine solche Regelung hingewiesen.

Man müsste wohl mindestens ein Schild aufstellen, auf dem klar steht, dass bei Nichtauslegen einer Parkscheibe eine Parkgebühr von 15 Euro fällig wird. Privatrecht bedeutet nämlich auch, dass die Regeln vorher bekannt sind, wenn man einen Vertrag eingeht.

 

Wie würdest du denn reagieren, wenn du ein Auto kaufst und der Verkäufer später sagt: In meinen AGB steht noch, dass Sie auch eine Waschmaschine zu bestellen haben?

Link to post
Share on other sites
Wie würdest du denn reagieren, wenn du ein Auto kaufst und der Verkäufer später sagt: In meinen AGB steht noch, dass Sie auch eine Waschmaschine zu bestellen haben?

 

Das wäre eine überraschende Klausel mit der der Käufer nicht hätte rechnen können, somit ist diese auf jeden Fall hinfällig...ich denke ähnliches gilt auch bei der Sache mit dem Parken, ohne jeglichen Hinweis auf die 15 Euro Gebühren wird es mit dem Eintreiben wohl nichts werden...

 

Gruss

 

Raubritter

Link to post
Share on other sites

Ich glaube bei den AGB-sofern man solche Dinge überhaupt als solche ansehen kann-fehlt es schon an der wirksamen Einziehung in den "Vertrag".

 

Ansonsten in der Einfahrt das nächste mal anhalten und alles intensiv lesen. Müßt ihr mal an einer Waschanlage machen. bei uns ist nur eine Fahrspur und dann eine Tafel von etwa 1 x 0,75 Meter und alles in Kleinschrift bedruckt. :think:

Link to post
Share on other sites

Tja, und selbst, wenn man davon mal ausgeht, dass ein Anspruch auf diese "Vertragsstrafe" aufgrund irgendwelcher AGB gegeben sein sollte, stellt sich für den Parkplatzbetreiber ja immer noch die Frage, dass er gar nicht weiss, wer sein Vertragspartener ist.

Es muss ja schließlich nicht unbedingt der Fz-Halter gewesen sein, der dort geparkt hat.

 

Sieht mir eher nach einer dreisten Abzockmethode aus.

Nach dem Motto: "es steht jeden Morgen ein Dummer auf...."

Link to post
Share on other sites
Es muss ja schließlich nicht unbedingt der Fz-Halter gewesen sein, der dort geparkt hat.

DAS wollte ich auch noch erwähnt haben. Wer hat das Auto bloß dort abgestellt? :think::lol:

Link to post
Share on other sites

Hmm, jetzt sieht die Sache schon ein bisschen anders aus :D

 

Aber da ist ja immer noch die Frage, wer ist eigentlich der Vertragspartner :blush: Wer hat das Auto bloß dort abgestellt? :rolleyes:

 

Halterhaftung gibt es im Zivilrecht nicht.

Link to post
Share on other sites

Was heißt genau Zivilrecht? Ich meine mich erinnern zu können, dass hier schon mal ein Parkvergehen diskutiert wurde wo etwas von Halterhaftung stand

 

Leider hat meine Freundin ein sehr schlechtes Gedächtnis deswegen kann ich dir die Frage nicht beantworten :blush:

Link to post
Share on other sites
Halterhaftung gibt es im Zivilrecht nicht.

Trotzdem Vorsicht:

AG Fürstenfeldbruck DAR 1985, 257 (Urt. v. 13.12.1984 - 1 C 2162/84):

1. Das unberechtigte Abstellen eines Kfz auf einem Privatparkplatz stellt eine Zustandsbesitzstörung dar, so daß es der Berechtigte abschleppen lassen darf.

2. Der Halter hat die Abschleppkosten und eine angemessene Kostenpauschale zu erstatten, wobei es nicht darauf ankommt, ob er persönlich oder eine andere Person das Fahrzeug abgestellt hat.

* AG Frankfurt am Main NJW 1990, 917 (Urt. v. 06.10.1989 - 30 C 1949/89 - 81):

Der Halter eines Fahrzeuges hat in jedem Fall auch für das schuldhafte Verhalten derer einzutreten, die die Besitzstörung herbeigeführt haben. Er haftet damit für die durch seinen Pkw verursachte Zustandsstörung für die Abschlepp- und vorgerichtlichen Mahnkosten.

LG München I DAR 2006, 217 (Urt. v. 17.03.2005 - 6 S 21870/04):

Die Inanspruchnahme des Fahrzeughalters als Zustandsstörer für private Abschleppkosten verstößt nicht gegen Treu und Glauben, da die Beseitigung eines rechtswidrigen Parkens dem vermuteten Willen auch des Halters entspricht.

 

lg

c.s.

Link to post
Share on other sites

Nein ging wohl recht schnell. Ich frage mich aber wie diese Firma feststellen will wenn meine Freundin jetzt bezahlt, wer da überhaupt bezahlt hat. Die haben ja nur das Kennzeichen notiert und schreiben nichts von wegen Kennzeichenangabe beim Verwendungszweck oder so was. Alles etwas merwürdig. Würdet Ihr zahlen?

Link to post
Share on other sites
...Ich frage mich aber wie diese Firma feststellen will wenn meine Freundin jetzt bezahlt, wer da überhaupt bezahlt hat. Die haben ja nur das Kennzeichen notiert und schreiben nichts von wegen Kennzeichenangabe beim Verwendungszweck oder so was. Alles etwas merwürdig. Würdet Ihr zahlen?

 

Es scheint ja als ob der Halter bezahlen müsste (siehe Urteile oben).

 

Man könnte jetzt natürlich an verschiedenen Tagen (innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraumes) mehrere Überweisungen ohne jeglichen Verwendungszweck vornehmen, deren Summe dann die 15 € ergibt. (Falls Kassenzeichen 012345678 anzugeben ist, gebe ich dann immer 0eins23vier5678 an, bei der nächsten Übwerseisung eine andere Kombination :vogelzeig: )

 

Damit hat man rechtzeitig alles bezahlt (kann man ja schön nachweisen) und der Emfpänger hat das Problem. Er muss ja erst mal die Zahlungen den Vorgängen zuordnen :-))))

Link to post
Share on other sites

In den genannten Urteilen wird der Halter als Störer herangezogen und hat die Kosten für die Beseitigung der Störung zu tragen.

Das ist hier jedoch nicht der Fall. Es wird nämlich eine Vertragsstrafe geltend gemacht und dazu braucht man eben einen Vertragspartner.

Link to post
Share on other sites
Nein ging wohl recht schnell. Ich frage mich aber wie diese Firma feststellen will wenn meine Freundin jetzt bezahlt, wer da überhaupt bezahlt hat. Die haben ja nur das Kennzeichen notiert und schreiben nichts von wegen Kennzeichenangabe beim Verwendungszweck oder so was. Alles etwas merwürdig. Würdet Ihr zahlen?

Sehr interessanter Gedankengang, auf den ich nicht gekommen wäre. Die meisten Falschparker zahlen wahrscheinlich anstandslos. Ich würde wahrscheinlich nicht bezahlen.

Link to post
Share on other sites

Ja

 

ich habe mich erstmal recht herzlich für diesen belustigenden Zettel bedankt und gefragt ob es wirklich Leute gibt die direkt bezahlen würden

 

Darauf die Angestellte: Och ja da gibt es immer mal wieder welche. Aber geben Sie mir doch mal Ihr Kennzeichen, dann kann ich Sie von der Liste streichen

 

Ich: Ja genau so blöd bin ich auch noch :cop01:

 

 

 

Schönen Dank für die Tips ;)

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Ähnliches gibt es bei manchen Parkhäusern. Die haben manchmal Einfahrten die Einbahnstrassen sind und man merkt zu spät (schlechte Beschilderung) dass es NUR ins Parkhaus geht und können nicht mehr wenden. Da aber ab der ersten Minute EUR 2.40 bis 3.60 fällig ist, ist es ärgerlich.

 

99% zahlen sicher die Gebühr. Ich sitze bei der Schranke und streite mit der Gegensprechanlage bis sie auf geht ;)

In Italien besonders lustig da es oft nur eine Ausfahrtsschranke gibt und sich der Verkehr hinter einem staut :licht:

Link to post
Share on other sites
Du kommst im Parkhaus in der Regel innerhalb von 5-10 Minuten mit dem Ticket wieder raus ohne zu bezahlen.

 

Das mag in Deutschland stimmen, aber nicht zwingend anderswo! :50:

 

Es gilt oft das Prinzip der Abzocke mit der Annahme das jede Minute ein Dummer daher kommt und brav zahlt.

Link to post
Share on other sites
Du kommst im Parkhaus in der Regel innerhalb von 5-10 Minuten mit dem Ticket wieder raus ohne zu bezahlen.

Genau das wusste mein Fahrschullehrer damals auch. Also rein ins Parkhaus, ein paar Mal auf der Steigung anhalten und wieder anfahren, einmal in die höchste Etage, dort einparken und wieder raus. Dann ging es direkt ins nächste Parkhaus. :50:

Link to post
Share on other sites
Genau das wusste mein Fahrschullehrer damals auch. Also rein ins Parkhaus, ein paar Mal auf der Steigung anhalten und wieder anfahren, einmal in die höchste Etage, dort einparken und wieder raus. Dann ging es direkt ins nächste Parkhaus. :rolleyes:

;):lol:

 

Ich war während der Fahrschule nie im Parkhaus. :blush:

Link to post
Share on other sites

Ich war mit meinen Fahrlehrer auch nie im Parkhaus. :lol: Allerdings gab es Mitte der 90er Jahre hier in der Nähe auch keins. :rolleyes:

 

In L gibt es schöne mit ewig im Kreis fahren und Räder quitschen ;) . Ferner kostet es noch nicht einmal etwas, da kostenloses Parkhaus. :blush:

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...