Jump to content

Öffentlicher Parkplatz Vor Eigenem Grundstück


Recommended Posts

Hallo zusammen. Ich haette da mal eine Frage mit der ich mich seit nun mehr als 2 Jahren beschaeftige. Das ganze Theme ist schon durch Verkehrsausschüsse gelaufen bis hin zum Bürgermeister. Es geht um vollgendes. Vor zwei Jahren habe ich ein Haus gekauft das ueber fast die gesammte Laenge gepflastert ist. Diesen Platz nutze ich als Parkfläche fuer zwei PKW. Ein öffentlicher Stellplatz ueberschneidet dies "Einfahrt", so das bei der Nutzung wir immer Probleme haben vernuenftig von unserem Grundstueck zu fahren. Ich muss dazu sagen, das diese oeffentliche Stellfläche permanent von den Nachbarn des gegenueberliegenden Hauses genutzt wird, und wir zeitweise schon zugeparkt wurden. Die Stadt Kerpen sagt das alles seine Richtigkeit haette und sie fuer diesen Nachbarschaftsstreit nicht zustaendig waere. Sie sagen in den Bauunterlagen waere nur ein Stellplatz auf meinem Grundstueck eingetragen und wenn nachtraeglich von mir ein weiteres Auto dort abgestellt wuerde waere das mein Problem. Das kuriose an der ganzen Geschichte ist, das dieser öffentliche Stellplatz massiv von den Bewohnern genutzt wird, und das obwohl 4 andere öffentliche Parkflächen frei sind und diese Nachbarn sogar eine eigen Fläche vor ihrem Haus haben. Auf Anfrage bei der Stadt wurde mir gesagt das niemand verpflichtet ist sein fahrzeuig auf seinem eigenem Parkplatz abzustellen!!! Das diese ganze Situation eskaliert wuerde ich gerne Wissen welche Möglichkeiten ich habe um diesen Aerger zu beseitigen. Ich hinterlege noch eine Skizze der Situation fuer besseres Verstaendniss.

Gruss Rüdiger

Parksituation_Etschr_ttgen3.pdf

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Vor zwei Jahren habe ich ein Haus gekauft das ueber fast die gesammte Laenge gepflastert ist. Diesen Platz nutze ich als Parkfläche fuer zwei PKW.

 

hmm .. da auch bei mir Deine Skizze nicht lesbar ist versuche ich mal zu interpretieren.

 

Du hast ein Haus gekauft, das über die gesamte Länge gepflastert ist ? Verstehe ich nicht, meinst Du die Strassenseite des Hauses ? Oder meinst Du die Einfahrt ? Wenn es die Strassenseite ist, dann nehme ich mal an, dass dieses "gepflasterte" der Bürgersteig ist.

 

Wenn Du auf dem Bürgersteig stehst und andere parken auf der Strasse und parken Dein Auto dadurch zu, dann hast Du Pech gehabt.

Wenn Dir aber jemand Deine Einfahrt versperrt, dann kannst Du das Auto auf eigene Kosten umsetzen lassen und Dich mit dem Besitzer um die Kostenübernahme streiten.

 

Wobei ich auch nicht ganz verstehe, wen Du mit Bewohner meinst ? Wenn Du ein Haus gekauft hast, dann bist Du doch der Bewohner, dann wäre das aber reichlich schizophren, wenn Du Dich mit Dir selber streitest.

 

Versuch bitte mal die Skizze als JPG hochzuladen, dann versteh ich vielleicht besser, um was es geht.

Link to post
Share on other sites

Ich habe die Skizze jetzt mal al jpg hochgeladen. Also es sind immer die gleichen Nachbarn die diesen einen Parkplatz direkt vor meinem Grundstück abstellen und uns somit behindern, bzw. zuparken

 

Vor zwei Jahren habe ich ein Haus gekauft das ueber fast die gesammte Laenge gepflastert ist. Diesen Platz nutze ich als Parkfläche fuer zwei PKW.

 

hmm .. da auch bei mir Deine Skizze nicht lesbar ist versuche ich mal zu interpretieren.

 

Du hast ein Haus gekauft, das über die gesamte Länge gepflastert ist ? Verstehe ich nicht, meinst Du die Strassenseite des Hauses ? Oder meinst Du die Einfahrt ? Wenn es die Strassenseite ist, dann nehme ich mal an, dass dieses "gepflasterte" der Bürgersteig ist.

 

Es ist die Strassenseite von meinem Haus die fast komplett gepflastert ist. Auf dem Bild koennt ihr das gut erkennen. Das haus befindet sich in einer Spielstrasse und die davor liegenden öffentlichen Parkplaetze sind fast in der gleichen Art gepflastert wie mein Grundstück. Durch die Witterung jedoch kann man die Stellflächen kaum erkennen.

post-16508-1172670352_thumb.jpg

Link to post
Share on other sites

Ist auf der gesamten Länge ein abgesenkter Bordstein?

 

§12 StVO:

(3) Das Parken ist unzulässig

...

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

...

9. vor Bordsteinabsenkungen.

Link to post
Share on other sites
Ist auf der gesamten Länge ein abgesenkter Bordstein?

 

§12 StVO:

(3) Das Parken ist unzulässig

...

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

...

9. vor Bordsteinabsenkungen.

 

 

 

Nein es ist durchgehend gepflastert und es gibt keinen Bordstein. wie gesagt. Die strasse und die Parkplätze sind ebenerdig und fast einheitlich gepflastert.

Link to post
Share on other sites

Für mich sieht es so aus, als ob an der Straße vier öffentliche Parkplätze eingerichtet wurden. Anschließend ist vom Grundstückseigentümer noch ein weiterer Parkplatz auf seinem privaten Grundstück geschaffen worden. Dieser privat angelegte Parkplatz kann scheinbar nur benutzt werden, wenn dazu über den öffentlichen Parkplatz gefahren wird.

 

Ich hätte auch keinerlei Skrupel den markierten Parkplatz an der Straße zu benutzen. Der TE kann den Parkplatz doch behidnerungsfrei nutzen.

Link to post
Share on other sites
Für mich sieht es so aus, als ob an der Straße vier öffentliche Parkplätze eingerichtet wurden. Anschließend ist vom Grundstückseigentümer noch ein weiterer Parkplatz auf seinem privaten Grundstück geschaffen worden. Dieser privat angelegte Parkplatz kann scheinbar nur benutzt werden, wenn dazu über den öffentlichen Parkplatz gefahren wird.

 

Ich hätte auch keinerlei Skrupel den markierten Parkplatz an der Straße zu benutzen. Der TE kann den Parkplatz doch behidnerungsfrei nutzen.

 

 

Genau das ist das problem. Also nicht das ich den Parkplatz auf dem Grundstueck geschaffen haette...das Haus ist so gebaut worden von Bauherrn..1985!! Und bis zu dem Zeitpunkt als ich es kaufte hat sich auch niemand beschwert..(Es war eine ältere Dame ohne PKW) Eigentlich wollen wir den Parkplatz garnicht weghaben sondern nur verkürzen., da dieser eben von den nachbarn des gegenueberliegenden Hauses trotz eigener, nichtgenutzter Parkflächen, permanent benutzt wird.

 

 

Ist es ein verkehrsberuhigter Bereich? Sind die Parkflächen markiert?

 

 

Keine Markierung durch Linien oder so....nur etwas dunklere Pflastersteine als die Strasse...Es ist eine Tempo 7 Strasse

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Ist es ein verkehrsberuhigter Bereich? Sind die Parkflächen markiert?

 

Keine Markierung durch Linien oder so....nur etwas dunklere Pflastersteine als die Strasse...Es ist eine Tempo 7 Strasse

 

Die Parkflächen auf der Strasse sind also durch etwas dunklere Pflastersteine gekennzeichnet. Prinzipiell hast Du damit keinen Anspruch auf freihalten des letzten Parkplatzes (oder Wegfall des Parkplatzes)

 

Ist die gepflasterte Fläche vor Deinem Haus als Parkplatz in den Bebauungsplänen ausgewiesen ? Wenn nein, dann kannst Du ja sogar froh sein, dass da nicht ein fünfter Parkplatz eingezeichnet wurde.

 

Bevor ich da lange Stress haben wollte, würde ich die Pflastersteine rausmachen und Grünfläche hinmachen :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites

Fuer mich sieht das aus wie ne doppelt breite Einfahrt, die von den anderen zugeparkt wird.

 

Da in verkehrsberuhigten Strassen m.W. nur auf markierten Plaetzen geparkt werden darf, hier aber anscheinend der gesamte Fussweg einfach dunkel gepflastert ist, leitet das fuer mich nicht das Recht ab, sich einfach vor die Einfahrt zu stellen.

Ich wuerde mich jedenfalls als Ortsfremder nicht dort hin stellen, wo das blaue Auto steht.

Link to post
Share on other sites

Die auf dem Parkstreifen parkenden Autos parken dort aus meiner Sicht völlig korrekt, da sie komplett auf markierten Parkflächen stehen.

 

Die vermeintliche Einfahrt des TE ist wahrscheinlich "schwarz" ohne offizielle Genehmigung errichtet worden.

 

Auf dem öffentlichen markierten Parkflächen darf jeder PKW parken, unabhängig davon, wem er gehört und ob der Fahrer über eigene Parkplätze verfügt.

Link to post
Share on other sites

Ist der Fußweg dunkel gepflastert oder sind nur die ausgewiesenen Parkflächen dunkel gepflastert?

 

Stelle doch einen Antrag bei der Stadt, dass der letzte Parkplatz normalfarbig gepflastert wird.

Link to post
Share on other sites
Ist es ein verkehrsberuhigter Bereich? Sind die Parkflächen markiert?

 

Keine Markierung durch Linien oder so....nur etwas dunklere Pflastersteine als die Strasse...Es ist eine Tempo 7 Strasse

 

Die Parkflächen auf der Strasse sind also durch etwas dunklere Pflastersteine gekennzeichnet. Prinzipiell hast Du damit keinen Anspruch auf freihalten des letzten Parkplatzes (oder Wegfall des Parkplatzes)

 

Ist die gepflasterte Fläche vor Deinem Haus als Parkplatz in den Bebauungsplänen ausgewiesen ? Wenn nein, dann kannst Du ja sogar froh sein, dass da nicht ein fünfter Parkplatz eingezeichnet wurde. :kopfschuettel:

 

Wo bekomme ich denn diese Bebauungsplaene her?

 

 

Die auf dem Parkstreifen parkenden Autos parken dort aus meiner Sicht völlig korrekt, da sie komplett auf markierten Parkflächen stehen.

 

Die vermeintliche Einfahrt des TE ist wahrscheinlich "schwarz" ohne offizielle Genehmigung errichtet worden.

 

Auf dem öffentlichen markierten Parkflächen darf jeder PKW parken, unabhängig davon, wem er gehört und ob der Fahrer über eigene Parkplätze verfügt.

 

 

Ja das weis ich wohl das jeder dort parken darf. Aber wenn ich dadurch behindert werde dann habe ich natuerlich ein Problem damit. Wir sind jetzt am ueberlegen einen Rechtsanwalt einzuschalten, da zeitweise die Fahrzeuge ueber der ofiziellen Parkfläche hinaus ragen....und weiter ueberlegen wir einen dritten Wagen zu kaufen, und diesen dann einen Meter weiter hinten auf besagtem öffentlichem Parkplatz zu parken, so das die Einfahrt fuer uns immer frei ist. Das ist doch völlig legal, oder?

 

Ist der Fußweg dunkel gepflastert oder sind nur die ausgewiesenen Parkflächen dunkel gepflastert?

 

Stelle doch einen Antrag bei der Stadt, dass der letzte Parkplatz normalfarbig gepflastert wird.

 

 

Die Stadt sagt das alles so wie es ist okay ist, und das sie sich nicht um jeden Nachbarschaftsstreit kümmern koenne. Ich solle einen Schiedsmann einschalten! Ich verstehe das halt alles nicht. Ich meine ich entlaste den öffentlichen Verkehrsraum dadurch das ich zwei PKW auf meinem Grundstück parke, und wenn der besagte öffentliche etwas kleiner waere (ca 1Meter) dann könnten immer noch 4 Fahrzeuge dort parken....Niemand haette ein Thema damit.

Link to post
Share on other sites
Ja das weis ich wohl das jeder dort parken darf. Aber wenn ich dadurch behindert werde dann habe ich natuerlich ein Problem damit. Wir sind jetzt am ueberlegen einen Rechtsanwalt einzuschalten, da zeitweise die Fahrzeuge ueber der ofiziellen Parkfläche hinaus ragen....und weiter ueberlegen wir einen dritten Wagen zu kaufen, und diesen dann einen Meter weiter hinten auf besagtem öffentlichem Parkplatz zu parken, so das die Einfahrt fuer uns immer frei ist. Das ist doch völlig legal, oder?

Ich verstehe immer noch nicht, wie Du dort behindert wirst. Warum parkst Du nicht einfach auf dem öffentlichen Parkplatz vor Deinem Haus?

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Das Datum auf den Fotos ist ja 2005. Ärgerst du dich jetzt schon seit 2 Jahren mit dem Problem rum? :kopfschuettel:

 

schrieb er doch im Eingangspost ...

 

Aber seit zwei Jahren ein Haus gekauft haben und noch nie etwas von einem Bebauungsplan gehört ist schon heftig. Wo hast Du denn Deine Grundschuld eintragen lassen ?

 

Ich würde mich an Deiner Stelle mal schlau machen ... evtl. sieht ja der Bebauungsplan vor, dass vor Deinem Haus gar kein Parkplatz sein darf ...

Link to post
Share on other sites
Aber seit zwei Jahren ein Haus gekauft haben und noch nie etwas von einem Bebauungsplan gehört ist schon heftig. Wo hast Du denn Deine Grundschuld eintragen lassen ?

Das mußt du mir jetzt aber mal erklären was eine Grundschuld mit dem Bebauungsplan zu tun hat. Sollte ich was in der Schuldrechtsvorlesung verpaßt haben. :kopfschuettel:

 

Ferner kann er das Haus ja auch bar bezahlt haben oder geerbt, da braucht er überhaupt keine Grundschuld.

 

PS: Ich würde die Grundschuld im Grundbuch (meist Amtsgericht) eintragen (lassen). Der Bebauungsplan regelt dazu im Gegensatz die Art und Weise wie ein Gebiet bebaut werden kann. Ferner muß erst einmal ein Bebauungsplan existieren. Das ist nicht unbedingt erforderlich.

Link to post
Share on other sites

Ok, dass es in einer verkehrsberuhigten Zone per Definition keinen Fussweg gibt und die dunkeln Flaechen also offiziell beparkt werden duerfen, leuchtet mir noch ein.

Wenn aber das auf seinem Grundstueck befindliche Fahrzeug des TE zugeparkt wird ist das IMHO dennoch nicht rechtens. Ich muss doch auch auf oeffentlichen Parkplaetzen so parken, dass ich damit niemand blockiere...

Link to post
Share on other sites
Ja das weis ich wohl das jeder dort parken darf. Aber wenn ich dadurch behindert werde dann habe ich natuerlich ein Problem damit. Wir sind jetzt am ueberlegen einen Rechtsanwalt einzuschalten, da zeitweise die Fahrzeuge ueber der ofiziellen Parkfläche hinaus ragen....und weiter ueberlegen wir einen dritten Wagen zu kaufen, und diesen dann einen Meter weiter hinten auf besagtem öffentlichem Parkplatz zu parken, so das die Einfahrt fuer uns immer frei ist. Das ist doch völlig legal, oder?

Ich verstehe immer noch nicht, wie Du dort behindert wirst. Warum parkst Du nicht einfach auf dem öffentlichen Parkplatz vor Deinem Haus?

 

 

Wir sind beide berufstaetig und die lieben Nachbarn (bzw die beiden Frauen) eben nicht. Also ist diesr Prkplatz permanent belegt.

 

 

Ok, dass es in einer verkehrsberuhigten Zone per Definition keinen Fussweg gibt und die dunkeln Flaechen also offiziell beparkt werden duerfen, leuchtet mir noch ein.

Wenn aber das auf seinem Grundstueck befindliche Fahrzeug des TE zugeparkt wird ist das IMHO dennoch nicht rechtens. Ich muss doch auch auf oeffentlichen Parkplaetzen so parken, dass ich damit niemand blockiere...

 

 

ja das ist es ja. Der parkplatz ist aber nun mal so angelegt das er meine Einfahrt schneidet. Ich habe es auch schon mit §5 der Landesbauordnung versucht...der besagt das von öffentl. Flächen ein geradliniger Zugang geschaffen werden muss (Feuerwehr und so)

 

Laut Bebauungsplan (den ich allerdings nie gesehen habe da ich das haus ja gebraucht gekauft habe) ist die Situation so rechtens....sagt die Buergermeisterin.

Link to post
Share on other sites
Wenn aber das auf seinem Grundstueck befindliche Fahrzeug des TE zugeparkt wird ist das IMHO dennoch nicht rechtens.

Da die Parkplätze vor der Einfahrt des TE pemanent belegt sind, scheint er trotz der parkenden Autos auf diesen Platz fahren zu können, so dass man nicht von einem Zuparken des PKW sprechen kann.

 

Nach den Fotos des TE zu beurteilen, wirkt es so, als ob die dort parkenden PKW die Einfahrt nicht zuparken. Ein gerades Rücksetzen ist ohne Probleme möglich.

 

Die einzige Lösung dieses "Problems" besteht IMHO darin, einen dieser Parkplätze vor dem von offizieller Seite entfernen zu lassen. Aber genau dazu ist die Gemeinde des TE scheinbar nicht bereit.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Laut Bebauungsplan (den ich allerdings nie gesehen habe da ich das haus ja gebraucht gekauft habe) ist die Situation so rechtens....sagt die Buergermeisterin.

 

abgesehen davon, dass Du Dir den auch besorgen kannst nährt das in mir den verdacht, dass Du da zwar eine gepflasterte Fläche hast, diese Fläche aber per Definition kein Parkplatz ist.

 

Du solltest Dir den Bebauungsplan trotzdem mal besorgen, denn wenn Du irgendwann mal ein Gartenhäuschen bauen willst oder sonstige bauliche Veränderungen machen willst (wie zum Beispiel Grünflächen zupflastern) dann steht da drin, ob Du das darfst.

Bei Bekannten von mir ist im Bebauungsplan sogar die strassenseitige Bepflanzung des Grundstücks festgelegt ...

Link to post
Share on other sites

Also ehrlich gesagt, ich würde son Theater gar net erst mitmachen. Dazu mal zwei prakmatische Lösungen:

 

1.) Ihr stellt Euch im Wechsel ebenfalls auf den Parkplatz und lasst das/die Autos dort mal ne Weile stehen. Dann werden sich andere eine andere Parkmöglichkeit suchen (müssen). Nach einer Woche würde ich mal das Gespräch suchen und eine Einigung mit dem Nachbarn erzielen. Wenn das nicht funktioniert, oder Ihr beide Autos unbedingt braucht,

 

kommt Lösung Nummer

2.) Ein oder besser Zwei Autos kaufen in der 200-400 Euro klasse, Hauptsache die haben noch zwei Jahre TÜV und sind angemeldet. Weitere Kosten werden mit Sicherheit nicht entstehen. Einschließlich Steuer und Versicherung ist das immer noch billiger, als ein Rechtsstreit mit Anwaltskosten usw. Gut geeignet sind Opel Kadett oder VW Fox oder Ford Escort usw. Bei passender Gelegenheit die Autos auf die Plätze fahren und ab dafür. Das wars.

 

Das Leben kann so einfach sein.

Gruß

von die

Kurrywurst

 

Ahh, ich seh gerade, das die Nachbarn die Parkplätze ständig belegen. Also auch einfach, gleich einparken und einklemmen, die werden sich dann schon melden. Bei den alten Autos ist ne Delle nun mal wirklich sowas von egal, und wenn die dann doch irgendwann mal wechfaahn, kann man beim freundlichen Platz machen gleich den Platz so belegen, das die Einfahrt immer so weit frei bleibt, das Ihr ungehindert rein und rauskommt. Wetten, das die Freitags morgens fürs WOE einkaufen fahren?

Ich sehe das mal so: Einen rechtsstreit zu fürhen ist ungewiss und kostet ne menge Nerven, die ich in diesem Fall nicht bereit wäre zu riskieren, noch dazu Du nicht weißt, ob Du überhaupt jemals "Recht" bekommst. Also wehr Dich mit gleichen Mitteln und Ruhe ist. Wenn Deine Nachbarn das sehen und der Versuch mit Ihnen eine Lösung für das offensichtliche Problem nicht gemeinsam gefunden werden kann, bleiben die alten Autos da stehen und fettisch. Das wär für mich keine Optimale, aber nervenschonende Lösung.

Link to post
Share on other sites

Das geht auch preisgünstiger. :)

 

Es muss ja nicht mal ein Auto sein. Ein Motorroller so in der Art Piaggio Hexagon o.ä. 125 ccm kostet NOCH KEINE Steuern, Versicherung ist auch günstig und m. E. ist so ein Teil schwer genug, dass es die Lady´s von Gegenüber nicht wegheben können. :o

 

Bei ebay irgend so ´ne Schleuder geholt und dann so neben die Zufahrt gestellt, dass man gut rein und raus kommt. Da der Roller quer zur Fahrbahn dann aber evtl. in die Fahrbahn ragen würde, diesen also leicht schräg stellen. Blockiert ca. 1/2 Parkplatz und alles ist palletti <_<

Link to post
Share on other sites
Ist auf der gesamten Länge ein abgesenkter Bordstein?

 

§12 StVO:

(3) Das Parken ist unzulässig

...

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

...

9. vor Bordsteinabsenkungen.

 

 

 

Nein es ist durchgehend gepflastert und es gibt keinen Bordstein. wie gesagt. Die strasse und die Parkplätze sind ebenerdig und fast einheitlich gepflastert.

 

mmmhhh, ja wie denn jetz?

Pflasterflächen sind grundsätzlich je nach Funktion (Gehweg/Fahrbahn/Radweg) baulich getrennt, mittels Bordstein oder wie bei dir farblich.

Ist der Fußweg von der Fahrbahn wie auf deiner Skizze durch eine gerade gezogene Linie (Pflasterstreifen/Bord) getrennt?

Der Übergang von deinem Grundstück (rotes Pflaster) und dem Fußweg (dunkles Pflaster) ist doch wohl durch einen Bordstein getrennt. Schaut auf den Bildern zumindest so aus.

 

Bebauungsplan besorgen.

Was war zuerst da, Parkflächen oder die breite Zufahrt bzw. wurde die mal verbreitert? Die rot gepflasterte Zufahrt und die Pärkflächen... da passt ja was nicht in der Planung. Wo soll die 4. Parkfläche denn sein?

Wenn dein Grundstück anders eingetragen ist, als der Ist-Zustand also kleinere Pflasterfläche wär ich vorsichtig.

 

Da könnten auf nicht eingetragenen Pflasterflächen (versiegelte Flächen) Abwassergebühren fällig werden, auch nachträglich. Schlafende Hunde sollt man nicht wecken.

 

MfG Bauloewe

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...