Jump to content

Laser In Der Nacht


Recommended Posts

Wie soll denn das gehen?

Ich stell mir mal so eine Landstraße vor ich scher aus und überhole ein, zwei drei Autos, aus der Perspektive ist doch gar nicht zu sehen, welche Scheinwerfer zu welchem Auto gehören. Blenden nicht Scheinwerfer ohnehin in der Zieloptik?

Wo zielen die denn überhaupt dann hin? Ich mein, Fragen über Fragen.....

:kopfschuettel:

Also ich halte das für mindestens mal ziemlich schwierig, oder?

Wo sind denn nun hier die Jungs von der Rennkontrolle, sacht dochmal watt!

Gruß

von die

Kurrywurst

Link to post
Share on other sites

Hallole,

 

also, so geht das:

 

Man nehme ein Lasergerät (z.B. Riegl FG21) und schaue durch die Visiereinrichtung. Diese vergrößert glücklicherweise 6-fach, so dass man sehr genau sieht, wen man gerade anvisiert.

 

Dann ziele man mit der Visiereinrichtung (mit dem Punkt im Visier) genau zwischen die beiden Lichter, die einem da gerade entgegenkommen und drücke dann den Auslöseknopf. Und piiieeep - schon wird die Geschwindigkeit ermittelt. Einfach, gell.

 

Und: nein, der Laser ist nachts nicht blind, er friert auch nicht bei Kälte und vom Wind läßt er sich auch nicht ablenken ... (ich hatte da doch mal einen wunderschönen Thread dazu ...).

 

Also, jetzt weißt du wie's geht, und ich weiß genau, dass es geht (mach das oft genug selber und zwar ziemlich genau so wie oben beschrieben - fantastische Geräte ...), nur glaube ich, dass dir die Erkenntnis wahrscheinlich nicht gerade gut gefällt.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - und - bevor du mich siehst, habe ich dich schon gelasert -

Link to post
Share on other sites

ja ich fands auch geil! Der Radarwarner bimmelte etwa 5 Sekunden volle Pulle und zu sehen war .... NICHTS !

 

Hatten sich versteckt hinter Hecken, die Leuchtstreifen der Kleidung haben sie nicht verraten.

 

*lol*

 

Nur genutzt hätte es nix.

 

Da braucht es nichtmal einen Laserjammer.

 

-immer schön lasern - und bevor du mich anhalten kannst - hab ich schon gewendet

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

@Papemark:Na da bedanke ich mich aber ob der tollen und sinnreichen Erklärung!

Deswegen gehörst Du wohl auch in eben diese Berufsgruppe, weil alles so schön einfach ist, denn wenn es schwer wäre, würde es vermutlich jemand anders machen. Vielen Dank auch für die ausgesprochen detaillierten Beschreibungen der Betriebstemperaturen (ich nehme mal an, das Du diese meinst). Allein aufgrund dieser Beschreibung ist mir völlig klar, das einige der Herren ausschließlich

zur Verkehrskontrollen eingestezt werden können, richtiges Verbrecherfangen setzt ein Mindestmass an logischen Denken voraus.

Sooooo, nach dem Austausch der offensichtlich von Dir geforderten Höflichkeiten, kommen wir mal zu den Fakten.

 

Du meinst also, bei 6facher Vergrößerung siehst Du im Dunkeln besser als ohne. Halte ich für Quatsch.

Mag sein, das dies noch bei einem einzeln fahrenden Fahrzeug geht, bei mehreren, die sich überholen und ein- bzw. ausscheren, ist das auch bei 6facher Vergrößerung schwierig die Scheinwerferpaare zu zuordnen. Desweiteren ist eben wegen der Vergrößerung eine Blendgefahr latent, so daß die Behauptung, "wir halten mal da einfach in die Mitte", für mich ziemlich dümmlich klingt.

Dünn. ich wollte sagen, klingt ziemlich dünn.

 

Ob mir Deine Erkenntnis gefällt, oder nicht, steht hier nicht zur Diskussion, ich habe aber verstanden, dass Dein Interesse ein anderes ist, kann man auch unschwer an Deiner Signatur erkennen. Für mich bist Du ein Held.

Echt mal.

Oder so.

Gruß

von die

Kurrywurst

Edited by BELuser
Nick korrigiert. Bitte demnächst die Nicks nicht ins Lächerliche ziehen.
Link to post
Share on other sites

Nicht jedes Lasermessgerät haz eine Vergrößerung. Aus 300 Metern Entfernung kann ich auch die Lichter von Scheinwerfern auseinanderhalten.

 

Ansonsten mach doch mal den Versuch und stelle dich an eine Straße.

 

Des weiteren

Habe leider nix dazu gefunden....

Also an mindestens zwei Stellen in den FAQ steht dazu was. Zwar keine Erklärung aber wo es nichts zu erklären gibt kann man es eben auch nicht.

Link to post
Share on other sites

Hallole

 

@ kurrywurst

Ich habe dich in keiner Weise angegriffen, also lasse bitte das Gegeifere in meine Richtung. Wenn du eine Antwort möchtest, dann beschwere dich bitte nicht, wenn du sie bekommst - dass es dir nicht gefällt, beim Rasen erwischt zu werden ist schon klar - nur dafür kann ich nichts, denn den Anlaß hast einzig und alleine du gesetzt.

 

In der Tat ist es, wenn man das Gerät beherrscht, relativ einfach, Fahrzeuge zu messen. Es entspricht übrigens absolut der Bedienungsanleitung, dass bei Nacht zwischen die Scheinwerfer des zu messenden Fahrzeugs gehalten wird, da ist nichts verwerfliches dabei.

 

Ach ja - dass ein Beamter der Messgruppe Fahrzeuge misst, ist etwas äußerst Selbstvertändliches. Und dabei hab ich auch schon so manch anderes strafrechtlich relevantes Verhalten aufgedeckt ...

 

In diesem Sinne

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - und - ruhig bleiben -

Link to post
Share on other sites

@Papemark:

Ebenfalls Tach.

 

Ich habe es absolut nicht nötig Dich "anzugeifern", so wichtig bist Du denn nicht. Ich habe Deine Antwort inhaltlich so beantwortet, wie sie es verdient. Ansonsten habe ich mich auf den Sachverhalt konzentriert. Aber Du kannst mir ja gerne "aufdecken" und/oder wahlweise nachweisen, wie Du es ja wohl gerne tust, wenn ich Deinen weiteren Ausführungen folge, wo ich Dich persönlich angegriffen habe.

 

Ansonsten kannst Du messen, was Du willst, offensichtlich sind wir uns noch nicht begegnet, was auch zugegebenermaßen schwierig werden wird, denn wenn Du misst, weiß ich das auch schon längst.

Wenn wir uns schon mal begegnet wären, dann wären Deine Ansichten andere, denn bei so einer von Dir beschriebenen "Arbeiterei" Deinerseits mit erfrischender Naivität hätte das in der Regel ein Nachspiel, bei dem dann eine andere offizielle Instution feststellt, ob richtig gemessen oder eben nicht richtig. (Ich sach getz mal net wieviel Punkte ich habe und wielange den Dingens...)

Nur mal so zur Info: Ich habe da einen Grundsatz: Wenn man mich anhält und macht Kontrolle ist das okay, versucht man aber mir was nachzuweisen und das klappt aber nicht, dann gibt es gleich danach eine Zivilklage wegen Freiheitsberaubung und Verdienstausfall. Ist immer wieder eine Klasse Nummer! Ich meine Recht gilt für alle gleich, richtig?

 

Also zusammenfassend wird hier behauptet, das eine Messung in absoluter Dunkelheit von vorne in der Nacht problemlos ist, selbst wenn mehrere Fahrzeuge kreuz und quer fahren. Ich lese zwar die Worte, allein mir fehlt derr Glaaube. Ich werd mich mal af die Suche nach Urteilen machen....müssen....ich komm dann nochmal wieder. Schade, das es offensichtlich ein Problem ist, eine problematische Messung einzugestehen. Woran liegt dass bloß?

 

@Gast225:

Du sagtest: "Also an mindestens zwei Stellen in den FAQ steht dazu was. Zwar keine Erklärung aber wo es nichts zu erklären gibt kann man es eben auch nicht."

Jou Mann, ist klar, das habe ich grad mal net gewußt. Beantwortet zwar niccht Frage ist aber wohl selbsterklärend....

 

Gruß

von die

Kurrywurst

Link to post
Share on other sites

Hallole,

 

ich frage mich gerade, warum so viele Leute glauben, die Polizei hätte Angst vor irgendwelchen Folgen oder einem "Nachspiel" ihrer Arbeit. Wenn ich jemanden im Rahmen einer Kontrolle anhalte und beanstande, dann kann er gerne Klage wegen Freiheitsberaubung und Verdienstausfall einreichen - was solls ...

 

Auch habe ich keine Angst vor "Institutionen" oder Anwälten, die meine Messungen beurteilen, auch das ist für uns Tagesgeschäft.

 

Messungen bei Nacht gehen - und zwar einwandfrei. Du wolltest es wissen, jetzt weißt du's. Und gut is. Glaubs oder lasses bleiben, für mich is nu Ende.

 

Grüße

 

papemark

 

- trotzdem langsam fahren - sonst tuts mal irgendwann weh -

Link to post
Share on other sites
Ansonsten kannst Du messen, was Du willst, offensichtlich sind wir uns noch nicht begegnet, was auch zugegebenermaßen schwierig werden wird, denn wenn Du misst, weiß ich das auch schon längst.

Naja, nicht jeder wird schon in 500m Entfernung oder noch mehr gemessen. Ich habe schon etliche Fahrzeuge im Bereich von 80 bis ca. 200m gemessen. Da dürfte es kaum möglich sein, mal eben so zu drehen und abzuhauen. Und sollte das denn doch einmal jemand versuchen, naja, soll er. Weit ist bis jetzt noch niemand gekommen. Es haben allerdings auch noch nicht viele versucht.

 

Wenn wir uns schon mal begegnet wären, dann wären Deine Ansichten andere, denn bei so einer von Dir beschriebenen "Arbeiterei" Deinerseits mit erfrischender Naivität hätte das in der Regel ein Nachspiel, bei dem dann eine andere offizielle Instution feststellt, ob richtig gemessen oder eben nicht richtig. (Ich sach getz mal net wieviel Punkte ich habe und wielange den Dingens...)
Dazu darf ich mal eben so beitragen, daß die beschriebene Vorgehensweise durchaus Standard ist. Aber auch ich habe bislang hinsichtlich meiner Arbeits-/Vorgehensweise noch nie Probleme vor Gericht gehabt.

 

Bis dato haben noch alle, die zuvor einen auf obercool gemacht und lauthals verkündet haben, man sähe sich vor Gericht wieder, entweder doch noch in der Folgezeit den Schwanz eingezogen oder aber sich bei Gericht eine "blutige" Nase geholt. Aber bitte, wer's partout will, der soll's auch bekommen.

 

Nur mal so zur Info: Ich habe da einen Grundsatz: Wenn man mich anhält und macht Kontrolle ist das okay, versucht man aber mir was nachzuweisen und das klappt aber nicht, dann gibt es gleich danach eine Zivilklage wegen Freiheitsberaubung und Verdienstausfall. Ist immer wieder eine Klasse Nummer! Ich meine Recht gilt für alle gleich, richtig?

:kopfschuettel: Wow! Der ist mit Abstand der beste. Wirklich. Auch hier kann ich mich @papemark anschließen. Wenn mich solche billigen Drohungen auch nur im Entferntesten jucken würden, dürfte ich nicht mehr auf die Straße und Verkehrskontrollen durchführen.

 

Also zusammenfassend wird hier behauptet, das eine Messung in absoluter Dunkelheit von vorne in der Nacht problemlos ist, selbst wenn mehrere Fahrzeuge kreuz und quer fahren.
Jain. Beim Riegl LR90-235/P z.B. sollte man bei Dunkelheit max. auf bis zu 250m messen. Allerdings ist diese Vorgabe keine solche, also nicht verbindlich, sondern eine Empfehlung, die gewährleisten soll, daß der Meßwert auch dem betr. Fahrzeug zweifelsfrei zugeordnet werden kann.

Dieses Gerät hat keine Vergrößerungsoptik. Von daher kann ich mir sehr gut vorstellen, daß mit dem Riegl FG21 locker 500m möglich sind. Wichtig ist in jedem Fall, daß man den Meßwert eindeutig zuzuordnen weiß. Wenn das möglich ist, ist alles andere Formsache.

 

Ich lese zwar die Worte, allein mir fehlt derr Glaaube. Ich werd mich mal af die Suche nach Urteilen machen....müssen....ich komm dann nochmal wieder. Schade, das es offensichtlich ein Problem ist, eine problematische Messung einzugestehen. Woran liegt dass bloß?

1. hoffe denn mal, daß ich etwas zu Deinem besseren Glauben beitragen konnte.

2. tscha, ich glaube kaum, daß Du da sonderlich fündig wirst. Bleibt also wohl nur der eigene Gang vor Gericht, um entspr. Erfahrungen zu sammeln.

3. naja, diese Messungen sind sicherlich problematischer als Messungen bei Tage. Das wird niemand abstreiten. Wenn ich nicht irre, dann ging es aber primär darum, ob Messungen bei Dunkelheit möglich und auch (rechtlich) zulässig seien. Und eben diese Frage wurde denke ich hinreichend beantwortet und bejaht.

Link to post
Share on other sites
Wie ist es denn mit einer Lasermessung im Dunkeln, also auf Landstraßen ohne irgendwelche Beleuchtung.

@kurrywurst: prinzipiell ja. Habe ich in tief-dunkler Nacht auf der Landstraße selbst erleben dürfen. Eichsiegelzeigefreudige Cops haben mir auch gleich noch die Super-Schokoladen-Riegl-Pistole zum Durchgucken in die Hand gedrückt. War schon eine beeindruckende Vergrößerung (6-fach), sah auch alles irgendwie aufgehellt aus, wie ein Nachtsichtgerät.

Wenn Du natürlich kein "Einzelfahrzeug" gewesen bist (Kolonne, Überholvorgang), dann wird es für die Cops kritischer.

:kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites
Guest Daddy Cool
Eichsiegelzeigefreudige Cops haben mir auch gleich noch die Super-Schokoladen-Riegl-Pistole zum Durchgucken in die Hand gedrückt
Es gibt halt auch freundliche Menschen auf dieser Welt......................! Aber das kannst du ja nicht verstehen....! :notworthy:

 

Gruß

Daddy Cool :kopfschuettel:

Edited by Mr_Biggun
Quote berichtigt
Link to post
Share on other sites

@Bluey:

Danke, na endlich mal jemand, der mir eine Aussage gibt, mit der ich was anfangen kann. Ich habe mir auch schon gedacht, das eine Entfernungsmessung trotz Vergrößerung ein Problem darstellt, 80-200Meter halte ich dann schon für wahrscheinlich. Damit hast Du auch sicher zu einem besseren Glauben beigetragen. Ich weiß auch, es gibt überall solche und solche.

BTW: Das ist keine billige Drohung, sondern schlicht und einfach eine Tatsache. Mindestens kann man es immer mal mit einer Nötigung versuchen. Ich meine, die Polizei ist von der Richtigkeit überzeugt, wird dann doch überraschenderweise das Gegenteil bewiesen, hat man dann die Konsequenzen zu tragen, wie auch ich, wenn ich einen Fehler mache, dies tun muß. Es ist übigens für eine Nötigung unerheblich, ob man "im Dienst" oder privat ist. Ist mir klar, das darüber nicht gerne geredet wird, ich weiß aber, das die Gemeinde der Nachher-Anzeigen-Erstatter größer wird. Es gibt ja auch die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Im Übrigen stimmt es, die Erfolgsaussichten sind nicht sehr hoch, auf der anderen Seite wird ja zivil geklagt und jeder Fall ist anders. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein probates Mittel und im Laufe eines "Gespräches" kann man leicht den einen oder anderen.....aber das ist ja eine andere Geschichte, das kann ja jeder halten, wie er will. Ich bin davon überzeugt, das es viele Leutz gibt, die eine große Klappe haben und hinterher den Schwanz einziehen, auch da kann ich Dir aus eigener Erfahrung nur Recht geben. Dies trifft aber eben auch nicht auf alle und jeden zu. Abschließend möchte ich nur der Vollständigkeit halber erwähnen, das die meisten dieser "Gespräche mit der Rennleitung" nach meiner Erfahrung ausgesprochen freundlich ablaufen, (wenn beide "Parteien" Willens sind), ich möchte es auch nicht unerwähnt lassen, das man es bei mir auch schon des öfteren bei einer Verwarnung belassen hat, obwohl ich wirklich zu schnell oder eben nicht ganz genau mich an die Regeln gehalten habe (vorallem mit dem Mopped ist das eben schnell passiert)

....und NEIN, ich bin nicht weiblich.

:kopfschuettel:

 

@m3: ne die Gelegenheit hatte ich noch nicht, ich bin auch nicht direkt betroffen, bin nur mal letztens nachts in völliger Dunkelheit angelasert worden, war aber ohnehin viel Verkehr und ich selber im cruiser-mode und habe deswegen die "Fahrzeugabnahme" problemlos passiert. Danach habe ich mir eben die Frage gestellt, ob das nicht ein wenig schwieirg sein könnte, im Dunkeln zu erkennen, ob die anvisierten Scheinwerfer tatsächlich zu einem oder eben zwei Autos gehören.

Nexte Mal halte ich auch mal an.....

 

Gruß

von die

Kurrywurst

Link to post
Share on other sites
@Gast225:

Du sagtest: "Also an mindestens zwei Stellen in den FAQ steht dazu was. Zwar keine Erklärung aber wo es nichts zu erklären gibt kann man es eben auch nicht."

Jou Mann, ist klar, das habe ich grad mal net gewußt. Beantwortet zwar niccht Frage ist aber wohl selbsterklärend....

Da hast du etwas mißverstanden. Meine Aussage bezog sich darauf, das es eben KEINE Unterschiede zwischen Messungen am Tag oder bei Dunkelheit gibt, so daß sich eine separate Erklärung für die Dunkelheit erübrigt und deshalb steht in den FAQ auch nur zusätzlich es kann auch in der Nacht mit Laser gemessen werden.

Link to post
Share on other sites
Guest Daddy Cool
Also zusammenfassend wird hier behauptet, das eine Messung in absoluter Dunkelheit von vorne in der Nacht problemlos ist, selbst wenn mehrere Fahrzeuge kreuz und quer fahren. Ich lese zwar die Worte, allein mir fehlt derr Glaaube. Ich werd mich mal af die Suche nach Urteilen machen....müssen....ich komm dann nochmal wieder

Hi,

denke dass es hier viele, viele Missverständnisse gibt..........!

 

Dann mal noch eine Aussage von einem :kopfschuettel: der u.A. Ausbilder an solchen Geräten ist.....!

Messungen mit Laserpistolen bei Dunkelheit sind kein Problem wenn:

--Die gesamte Fahrstrecke von der Messung bis zum Anhalten überschaubar ist....... und das gemessene Wert dem gemessenen Fahrzeug zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Das kann ich jedoch nur, wenn ich das gemessene Fahrzeug nicht aus den Augen verliere!

--Das Fahrzeug bei der Messung einzeln rumfährt -- d.h. in der Optik des Lasergerätes ( Messbereich ) befindet sich nur dieses Fahrzeug......

--Der Gerätetyp spielt keine Rolle

Alles andere ist Humbug............ auch die angebl. eingeschränkte Messentfernung.

 

Gruß

Daddy Cool :notworthy:

Edited by Mr_Biggun
Quote berichtigt
Link to post
Share on other sites
Guest Daddy Cool

@Kurrywurst

Da wirst du aber viele Chips essen müssen.......! :notworthy:

 

@Bluey schreibt doch auch eindeutig:

.....daß der Meßwert auch dem betr. Fahrzeug zweifelsfrei zugeordnet werden kann. ....... Wenn das möglich ist, ist alles andere Formsache.

 

Gruß und Mahlzeit...

Daddy Cool :kopfschuettel:

Edited by Mr_Biggun
Quote berichtigt
Link to post
Share on other sites

@Daddy Cool

 

Da wirst du aber viele Chips essen müssen.......! :kopfschuettel:
Das kann sein.

 

Bluey schreibt auch aber auch eindeutig:

.....Jain. Beim Riegl LR90-235/P z.B. sollte man bei Dunkelheit max. auf bis zu 250m messen.

*Büchse auf*

Gruß

von die

Kurrywurst

Edited by Mr_Biggun
Quotes berichtigt
Link to post
Share on other sites
Guest Daddy Cool

@Kurrywurst

 

.....Jain. Beim Riegl LR90-235/P z.B. sollte man bei Dunkelheit max. auf bis zu 250m messen.
Welche dienstinternen Vorgaben @Bluey hat, entzieht sich meiner Kenntnis..................

Fakt ist,dass weder die Hersteller, noch die Zulassungsbehörde bei Nachtmessungen zusätzliche :kopfschuettel: Einschränkungen, außer den von mir genannten, in ihrem Programm haben.

 

**Büchse zu**?

 

Gruß

Daddy Cool :notworthy:

Edited by Mr_Biggun
Quotes berichtigt
Link to post
Share on other sites

meine Messung (siehe oben) war deutlich über 250 Meter. Allerdings war ich das einzige Auto weit und breit und die Pistole war auf einem Stativ befestigt. Wüsste nicht, warum das nicht gehen sollte.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Was soll denn der Aufstand hier?

 

Die Messentfernung ist unkritisch, weil Infrarotlicht keine Angst vor Dunkelheit hat, das ist nachts genauso hell wie am Tage. Ja genaugenommen hat es mit viel weniger Umgebungslicht zu konkurrieren. Die mögliche Messentfernung ist also schon mal außen vor. Da gibt es einfach keine technisch haltbare Diskussionsmöglichkeit. Punkt. Aus. Ende Thema.

 

Die Zuordnung des Fahrzeuges ist doch wirklich kein Problem, Abblendlicht sackt alle zehn Meter vor dem Fahrzeug etwa 10 Zentimeter nach unten ab. Einzig das geringe Streulicht erreicht die Meßbeamten und läßt einen jedes Auto sehr gut und blendfrei erkennen. Der asymmetrische Lichtkegel an der rechten Fahrzeugseite ist auch irrelevant, da die Messung recht gut von direkt vorne erfolgt, und bis da reicht der nicht hin. Dürfte erst ab rund 50m Problemchen geben, noch in die Scheinwerfer zu gucken.

 

Zwischen zwei Lichtpunkt zielen (mit im Gerät gut erkennbarem Zielvisier / Leuchtpunkt) sollte wirklich sehr einfach sein. Und daß die Polizeibeamten das gemessene Auto dann bis zum Anhalten verwechslungsfrei im Auge behalten, auch das sollte möglich sein. Zweifel daran werden spätestens vor Gericht bei glaubhafter Aussage der Beamten gekippt werden. Den Weg mag gehen wer will, ich würde es nicht. Da gibt es andere Methoden, sich Messungen zu entziehen.

 

@BELuser

 

Der Spruch mit dem "Umdrehen" war genial, ich habe vorhin länger unter dem Tisch gelegen mit Leibschmerzen vor Lachen. Touché sagt man dazu! :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites
Guest Mr_Biggun

[kurzer moderativer Einschub]

 

Bitte setzt Zitate richtig. Zitate sehen so aus:

 

Hier steht das Zitat

 

und werden durch folgende BB-Tags erzeugt:

 

[quote]zitierter Text[/quote]

 

 

Wer das noch nicht gelernt hat, möge sich das Wissen bitte im Testbereich durch Trial-and-Error aneignen.

 

[/kurzer moderativer Einschub]

Link to post
Share on other sites
.....Jain. Beim Riegl LR90-235/P z.B. sollte man bei Dunkelheit max. auf bis zu 250m messen.
Welche dienstinternen Vorgaben @Bluey hat, entzieht sich meiner Kenntnis..................

Fakt ist,dass weder die Hersteller, noch die Zulassungsbehörde bei Nachtmessungen zusätzliche <_< Einschränkungen, außer den von mir genannten, in ihrem Programm haben.

Ich bin mir sicher, daß das in der Bedienungsanleitung zum LR90 steht. Ich werde das aber noch einmal nachhalten.

Link to post
Share on other sites

ich bin die Strecke nochmals gefahren.

 

Ich bin bei völliger Dunkelheit in einer Entfernung von fast 600 Metern gemessen worden. Die LR 90 stand wie schon geschrieben auf einem Stativ. Ungewöhnlich allenfalls, dass der "Schuss" mehrere Sekunden dauerte, solange jedenfalls schlug der Radarwarner Alarm. Es schien so, als ziele man besonders lange auf mein Kennzeichen o.ä.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites
Ich bin bei völliger Dunkelheit in einer Entfernung von fast 600 Metern gemessen worden.

Woher die Kenntnis über die 600m? Abgesehen davon sind beim LR90 Messungen in einer Entfernung von mehr als 500m nicht zulässig. Egal, ob bei Tage oder bei Dunkelheit.

Link to post
Share on other sites

Hallo Bluey,

vielleicht wurde er auf ca. 600 Meter angepeilt um dann bei unter 500 Meter schon eine Messung zu haben?! Das würde auch die "sekundenlange Messung" erklären und für die Übersichtlichkeit der Strecke sprechen.

 

Grüße

Klaus

Link to post
Share on other sites
Hallo Bluey,

vielleicht wurde er auf ca. 600 Meter angepeilt um dann bei unter 500 Meter schon eine Messung zu haben?! Das würde auch die "sekundenlange Messung" erklären und für die Übersichtlichkeit der Strecke sprechen.

Nein, das ist (wertfrei) Unsinn. Wenn ich auf 600m ein Fahrzeug anpeile, so passiert zunächst einmal gar nichts. Erst bei Betätigung des Auslösers reagiert das Gerät. Und auch erst dann ist es möglich, daß der Warner anschlägt. Wenn ich aber tatsächlich bei 600m auslöse, dann erhalte ich auch eine Messung mit einer Entfernungsangabe von ca. 600m und nicht von unter 500m. Abgesehen davon dauert bei einem Lasergerät die Messung keine SekundeN!

 

Hier könnte ich mir nur vorstellen, daß der betr. Kollege versuchte, daß Fahrzeug schon früh zu erwischen und nicht abschätzen konnte, wie weit es noch entfernt war. Und da er u.U. keine verwertbare Messung erhielt (aufgrund der Entfernung), hat er es noch ein oder ein paar Mal versucht. Das würde auch die SekundeN erklären, während derer der Warner anschlug.

 

Damit ist aber immer noch nicht geklärt, woher denn nun diese Entfernungsangabe von 600m kommt.

Link to post
Share on other sites

Hallo Bluey,

keine Sorge, ich denke, dass ich Deine Beiträge ganz gut einschätzen kann.

Mit anpeilen meinte ich eine Messung die zwar nicht verwertbar war aber einen Anhaltspunkt über die Geschwindigkeit gibt (lohnt der sich?) um dann bei unter 500 Metern nochmal (verwertbar) abzudrücken. Ich hatte mich ein wenig unklar ausgedrückt.

 

Grüße

Klaus

Link to post
Share on other sites
Ich bin bei völliger Dunkelheit in einer Entfernung von fast 600 Metern gemessen worden.

Woher die Kenntnis über die 600m? Abgesehen davon sind beim LR90 Messungen in einer Entfernung von mehr als 500m nicht zulässig. Egal, ob bei Tage oder bei Dunkelheit.

 

 

Fast 600 Meter. Abgemessen mit dem Tageskilometerzähler....!

Link to post
Share on other sites
Mit anpeilen meinte ich eine Messung die zwar nicht verwertbar war aber einen Anhaltspunkt über die Geschwindigkeit gibt (lohnt der sich?) um dann bei unter 500 Metern nochmal (verwertbar) abzudrücken. Ich hatte mich ein wenig unklar ausgedrückt.

Bei Dunkelheit macht man sowas IMHO nur aus Jux. Um mal zu testen, ob man das Fahrzeug schon erwischt. Ansonsten läßt man es soweit herankommen, daß man sicher sein kann, es auch beim ersten Mal verwertbar zu messen.

Link to post
Share on other sites
Es gibt halt auch freundliche Menschen auf dieser Welt......................! Aber das kannst du ja nicht verstehen....! :lol:

Klar, ich war auch sehr freundlich und habe die Pistole nicht Ausversehen fallen lassen :) . Ich hoffe, Du verstehst... ;)

:think:

Link to post
Share on other sites
Ich bin mir sicher, daß das in der Bedienungsanleitung zum LR90 steht. Ich werde das aber noch einmal nachhalten.

Gesagt, getan. Daddy Cool liegt absolut richtig. Laut Bedienungsanleitung darf uneingeschränkt gemessen werden.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...