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"parkschaden"


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Hallo!

 

Folgender Sachverhalt:

 

Am Morgen wird das Auto ausgeparkt und dabei das nebenstehede Auto mit der Stoßstange gestreift. Mangels Zeit (Weg zu Schule und Arbeit) erfolgt also eine sog. Unfallflucht.

Am Mittag dann die Beamten in der Wohnung, die sofort den Führerschein einkassieren, ohne Protokoll, Quittung, wie auch immer.

 

Fragen:

- Darf der FS "einfach so" einkassiert werden, ohne Protokoll o.ä.?

- Wie lange wird der FS wohl einbehalten?

- Wie wird der weitere Weg des Strafverfahrens?

 

Gruß Pentax

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Fragen:

- Darf der FS "einfach so" einkassiert werden, ohne Protokoll o.ä.?

- Wie lange wird der FS wohl einbehalten?

- Wie wird der weitere Weg des Strafverfahrens?

 

1) Was schriftliches sollt es schon geben. Vielleicht kommt es ja noch.

2) Ja das kann man nie genau sagen, da es auf viele Dinge ankommt-Vorstrafen, Schadenshöhe etc. (möglich sind durchaus 6 bis 12 Monate)

3) Ich denke da ohne richterliche Anordnung der FS "beschlagnahmt" wurde, wird in Kürze ein Richter über die Maßnahme entscheiden. Ansonsten Beschwerde gegen die Maßnahme einlegen, dann muß entschieden werden.

 

Irgendwann kommt je nach Schwere der Tat/Schuld ein Strafbefehl oder die Ladung zum Gerichtstermin. Vorher vermutlich noch eine polizeiliche Vernehmung.

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Der Schaden beträgt geschätzte 1200-1600Euro, das es sich ausgerechnet um eines der teuersten Autos in der Straße handelt.Einen 5er BMW. Die Stoßstange hat einen Riss und ein kleines Stück rausgebrochen, aber wird ja dann komplett erneuert incl. Lackierung......

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Am Morgen wird das Auto ausgeparkt und dabei das nebenstehede Auto mit der Stoßstange gestreift.
Die Stoßstange hat einen Riss und ein kleines Stück rausgebrochen, aber wird ja dann komplett erneuert incl. Lackierung......

Eine Stoßstange reißt nicht oder es bricht auch kein Stück aus ihr heraus, nur weil man sie streift. :kopfschuettel:

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Am Morgen wird das Auto ausgeparkt und dabei das nebenstehede Auto mit der Stoßstange gestreift.
Die Stoßstange hat einen Riss und ein kleines Stück rausgebrochen, aber wird ja dann komplett erneuert incl. Lackierung......

Eine Stoßstange reißt nicht oder es bricht auch kein Stück aus ihr heraus, nur weil man sie streift. :kopfschuettel:

 

Die Stoßstangen können sich regelrecht ineinander verhacken. Auf die Art und Weise kann man auch die ganze Stoßstange abmontieren ....

Gruß,

AnReRa

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Eine Stoßstange reißt nicht oder es bricht auch kein Stück aus ihr heraus, nur weil man sie streift. :kopfschuettel:

 

Mein Auto hat auch mal einer "gestreift". Ergebnis:

- Spiegel abgerissen

- Kotfluegelverbreiterung (kein Tuning-Scheiss sondern ab Werk dran) abgerissen

- Fahrertuer aufgeschlitzt wie mit einem Dosenoeffner...

 

Ebenfalls Unfallflucht. Danke auch....

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Am Morgen wird das Auto ausgeparkt und dabei das nebenstehede Auto mit der Stoßstange gestreift.
Die Stoßstange hat einen Riss und ein kleines Stück rausgebrochen, aber wird ja dann komplett erneuert incl. Lackierung......

Eine Stoßstange reißt nicht oder es bricht auch kein Stück aus ihr heraus, nur weil man sie streift. :kopfschuettel:

 

Du musst es ja wissen....

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Die Stoßstangen können sich regelrecht ineinander verhacken. Auf die Art und Weise kann man auch die ganze Stoßstange abmontieren ....

Wenn so etwas passiert, merkt man das aber sehr deutlich, so dass man nicht mehr von einem kleinen Bagatell-Schaden ausgehen kann.

 

Wer sich dann aus den Staub macht, ohne sich um den Schaden zu kümmern, gehört zu Recht hart bestraft.

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1. Hat sich niemand aus dem Staub gemacht

2. Weißt du weder wie der Schaden aussieht bzw. in der Morgendämmerung aussah, noch ob es sich um ein kaum merkliches Streifen oder ein heftiges Anecken gehandelt hat.

 

Wie willst du das aus deinem Sessel beurteilen, was vorgefallen ist, du Hobbypolizist?

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1. Hat sich niemand aus dem Staub gemacht
Mangels Zeit (Weg zu Schule und Arbeit) erfolgt also eine sog. Unfallflucht.

Am Mittag dann die Beamten in der Wohnung

Wie nennst Du es denn, wenn man einem anderen einen Schaden zufügt und sich vom Unfallort entfernt ohne den Versuch zu unternehmen, den Geschädigten oder die Polizei zu verständigen? Warum hast Du das nicht gemacht?

 

2. Weißt du weder wie der Schaden aussieht bzw. in der Morgendämmerung aussah, noch ob es sich um ein kaum merkliches Streifen oder ein heftiges Anecken gehandelt hat.

Ich habe beim Einparken auch schon ein anderes Auto gestreift, dieses hat dabei sogar gewackelt, die Stoßstange war verkratzt. Wenn sogar ein Stück herausbricht, muss schon eine heftigere Berührung stattgefunden haben.

 

Mein Auto wurde auch schon von einem Idioten beschädigt, der meinte, der Schaden sie zu gering, um sich bei mir oder der Polizei zu melden. Was meinst Du, wie ich so etwas finde? :kopfschuettel:

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Interessiert mich leider überhaupt nicht, wie du irgendwas findest. Du fragst andere ja auch nicht sondern urteiltst direkt. 'Ein Stück rausgebrochen' klingt zwar etwas drastisch, aber eine Stoßstange ist nun einmal ein nicht sehr elastisches belastbares Teil. Wenn man ein solches Teil nun mit einem ca.1000kg schweren Gegenstand 'streift', kann sich jeder, hat er nun die Fähigkeit logisch zu denken oder wie du nur Phrasen zu dreschen, vorstellen, dass sich so eine Stoßstange so verbiegen kann, dass sie an einer Stelle reißt. Und wenn ein Kunststoffteil an einer Stelle reißt, kommt es durchaus vor, dass an der Rissstelle auch winzige Teile abbrechen. Diese sind im vorliegenden Fall etwa im Bereich von einigen Millimetern. Zugegeben, 'Stück', klingt dafür zu groß.

Es war auch nie die Rede davon dass hier jemand nichts bemerkt hätte (im Gegenteil), auch nicht, dass einfach abgehauen wurde.

 

PS: Der, der dir damals den Schaden zugefügt und unerkannt getürmt war, wird dich sicher gekannt haben.....

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aber eine Stoßstange ist nun einmal ein nicht sehr elastisches belastbares Teil. Wenn man ein solches Teil nun mit einem ca.1000kg schweren Gegenstand 'streift', kann sich jeder, hat er nun die Fähigkeit logisch zu denken oder wie du nur Phrasen zu dreschen, vorstellen, dass sich so eine Stoßstange so verbiegen kann, dass sie an einer Stelle reißt. .

 

 

Deine vermeintlich unelastische Stoßstange kann sich so weit durchbiegen lassen das du darunter locker 1500-2000Euro Schaden hast ohne das man das dem Stoßfänger hinterher ansieht,bzw nur ein paar kleine Kratzer zu sehen sind.

 

Du kannst dir zu 100% sicher sein das die Forenteilnehmer besser als du wissen was ein Stoßfänger aushält.

Ich hatte zb erst einen der gerissen ist und wenn man ein Reh mitnimmt kann man das kaum als leichtes streifen bezeichnen.

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Man, mir gehts hier überhaupt nicht um die Diskussion, ob man wie was an der Stoßstange sieht, ich hab mit diesem Müll nicht angefangen, Wortklauberei zu betreiben. Wieviel so eine Stoßstange aushält brauchen mir keine 'anderen Forenteilnehmer' erklären. Das kann ich mir mit eigenen Augen ansehen, dass sie in diesem Fall nichts ausgehalten hat und sich eben nicht elastisch verbogen hat. Jedenfalls nicht von der Seite. Weil genau an der Ecke ist die Stoßstange nunmal nicht so elastisch wie vielleicht in der Mitte.

 

Mir ging es mit meinem Beitrag allein um die Tatsache des Vorgangs der Unfallflucht und wie man damit umgeht. Auf Klugscheißer-Kommentare kann ich dabei liebend gerne verzichten.

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Zur Elastizität einer Stoßstange:

 

Ich bin mit meinem Golf II mal an der Garageneinfahrt hängengeblieben, so dass die Stoßstange abgefallen ist. Da ich rückwärts in die Garage fahre, musste ich wieder vorwärts über die Stoßstange wieder rausfahren. Natürlich hat sie dabei ein paar Kratzer abbekommen, gerissen ist sie dabei nicht, sie war nicht einmal dauerhaft verformt.

 

Mir ging es mit meinem Beitrag allein um die Tatsache des Vorgangs der Unfallflucht und wie man damit umgeht.

Scheinbar geht die Polizei bei Dir im Ort genau richtig mit dem Thema "Unfallflucht" um.

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Dann akzepier einfach die Fakten.Du hast ein Auto angefahren und bist einfach verduftet,ob es dir passt oder nicht wird so was von der Justiz als Fahrerflucht bezeichnet.

Wie man damit umgeht?Man ist ca 10 Monate Fußgänger.Kleiner Tip am Rande,den Schadden brauchst du der Versicherung gar nicht zu melden.Die holen sich bis zu 5000 Euro wieder als Regress zurück,somit zahlst du den Schaden eh selbst.Der einzige Unterschied zum gleich selbst zahlen liegt darin das du dann in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft wirst.

 

Allerdings solltest du mal eine andere Ausdrucksweise annehmen,sonst könnte es auch mal was anderes geben als ein paar virtuelle Backpfeifen.

Aber auch dich wird das Leben auf den Boden zurückholen,irgendwann kann man sich nicht mehr hinter den Eltern verstecken sondern muß selbst auslöffeln was man eingebrockt hat.

 

PS:Deine Theorie über Stoßstangen kannst du ja mal dem Richter erzählen,hat der auch mal was zum lachen.

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Dann akzepier einfach die Fakten.Du hast ein Auto angefahren und bist einfach verduftet,ob es dir passt oder nicht wird so was von der Justiz als Fahrerflucht bezeichnet.

Wie man damit umgeht?Man ist ca 10 Monate Fußgänger.Kleiner Tip am Rande,den Schadden brauchst du der Versicherung gar nicht zu melden.Die holen sich bis zu 5000 Euro wieder als Regress zurück,somit zahlst du den Schaden eh selbst.Der einzige Unterschied zum gleich selbst zahlen liegt darin das du dann in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft wirst.

 

Selten so einen Unsinn gelesen. (und jetzt hast du natürlich mehr ahnung als jeder Rechtsanwalt.

 

Achja, im Übrigen-es handelt sich zwar um mein Auto, mit welchem der Unfall verursacht wurde, jedoch war nicht ich, sondern jmd. verwandtes der Fahrer. Also Eure Sülzerei von wegen 'selber eingebrockt, geschieht dir recht, pech gehabt,hinter den eltern verstecken(looooool, weißt du überhaupt wie alt ich bin du grünschnabel?)' könnt ihr euch sparen. Dass der Tatbestand der Fahrerflucht vorliegt stand ja schon im anfangsbeitrag, das wurde auch zu keiner Zeit angezweifelt. Ihr seid einfach nur Hobbypolizisten, und zwar ganz schlechte.

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Wer auch immer diesen Schaden verursacht hat, wird wohl dafür zu Recht büßen müssen.

 

Deine Ausdrucksweise ( "Parkschaden" in Anführungszeichen, "sogenannte" Unfallflucht) lassen aber sehr deutlich erkennen, dass Du den Fehler nicht im geringsten einsiehst.

 

BTW: Ich empfehle Dir grundsätzlich, Deine Art, Dich mitzuteilen, zu überdenken. <_<

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Deine Empfehlungen kann ich nach deinen Beiträgen nicht mehr ernst nehmen. Du provozierst und beschwerst dich darüber wenn dir dann so ein Ton entgegnet wird? <_<

Den Fehler einsehen und die Verhältnismäßigkeit der Strafe einsehen sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr gegeben, wenn durch einen Stoßstangenschaden jemand zum Straftäter wird, während ein Gerald Asamoah(nur als Beispiel, gibt sicher viele unbekannte die genauso sind) in der 80er Zone mit 190 geblitzt wird und mit 1 Monat Fahrverbot und 350Euro Geldstrafe davonkommt. Während Leute, die Aktionärsgelder in Millionenhöhe in die eigene Tasche stecken und durch Rückzahlung eines geringen Prozentsatzes davon einen Freispruch erwirken, wenn Leute, die eine Rentnerin niederstrecken um ihr die Handtasche mit 50Euro zu klauen mit Geldstrafe oder gemeinnütziger Arbeit belegt werden, ist für mich die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben. Daher setze ich Begriffe wie Parkschaden(war ja beim Ausparken) und "sogenannte" in Anführungszeichen. Wenn man einen Zettel mit Adresse hinterlässt, ist es für MEIN rechtsempfinden keine Unfallflucht, die einen zum Straftäter macht. (Man lasse sich den Begriff STRAFTAT mal durch den kopf gehen). Nur weil es im gesetz steht, muss etwas noch lange nicht gut und richtig oder verhältnismäßig sein. Da muss man auch nicht blind schreien 'Der Staat hat immer Recht'. Hat er nicht, definitiv!

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Selten so einen Unsinn gelesen. (und jetzt hast du natürlich mehr ahnung als jeder Rechtsanwalt.

Na Vorsicht was man da so täglich nicht nur im Forum mitbekommt. Da fragt man sich wie die Leute das Staatsexamen geschafft haben.

 

Achja, im Übrigen-es handelt sich zwar um mein Auto, mit welchem der Unfall verursacht wurde, jedoch war nicht ich, sondern jmd. verwandtes der Fahrer. Also Eure Sülzerei von wegen 'selber eingebrockt, geschieht dir recht, pech gehabt,hinter den eltern verstecken(looooool, weißt du überhaupt wie alt ich bin du grünschnabel?)' könnt ihr euch sparen. Dass der Tatbestand der Fahrerflucht vorliegt stand ja schon im anfangsbeitrag, das wurde auch zu keiner Zeit angezweifelt. Ihr seid einfach nur Hobbypolizisten, und zwar ganz schlechte.
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Fragen:

- Darf der FS "einfach so" einkassiert werden, ohne Protokoll o.ä.?

- Wie lange wird der FS wohl einbehalten?

- Wie wird der weitere Weg des Strafverfahrens?

 

Mal langsam,

Du stellst die Frage hier im Forum.

Prinzipiell darf hier keine Rechtsberatung stattfinden, d.h. jeder kann hier seine

Meinung äußern. Wenn es um konkrete Zahlen geht, kann hier also jeder nur

das wiedergeben, was seinem Kenntnisstand entspricht. Ob Dir das gefällt oder nicht.

 

Wenn die besagte Person schon beim Anwalt war, hättest Du nicht zu Fragen brauchen

ansonsten kann sich allgemeine oder persönliche Beleidigungen sparen.

Deine Definition von Strafttat möchte ich lieber nicht hören.

 

Fassen wir zusammen:

Der Tatbestand der Unfallflucht liegt vor.

Offensichtlich auch noch vorsätzlich, da Du (oder Dein Bekannter) den Schaden wohl irgendwie

einschätzen wollt.

Zu den Fragen:

 

a) JA (s.o.)

b) bis zu 10 Monate (s.o.)

c) k.A. in einigen Fällen werden aber wohl neben dem Schaden auch noch einige Tagessätze anfallen

 

Gruß,

AnReRa

 

Edit: Zu Berücksichten sind übrigends noch Kosten für Leihwagen und/oder Nutzungsausfall.

Bei einem Wagen dieser Klasse kommt da noch einiges zusammen.

Wenn Du übrigends zur Vereitelung der Aufklärung beigetragen hast (Fahrer nicht genannt)

kann Dir u.U. eine Anzeige wegen Starfvereitelung blühen.

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Deine Empfehlungen kann ich nach deinen Beiträgen nicht mehr ernst nehmen. Du provozierst und beschwerst dich darüber wenn dir dann so ein Ton entgegnet wird? :)

Den Fehler einsehen und die Verhältnismäßigkeit der Strafe einsehen sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr gegeben, wenn durch einen Stoßstangenschaden jemand zum Straftäter wird, während ein Gerald Asamoah(nur als Beispiel, gibt sicher viele unbekannte die genauso sind) in der 80er Zone mit 190 geblitzt wird und mit 1 Monat Fahrverbot und 350Euro Geldstrafe davonkommt. Während Leute, die Aktionärsgelder in Millionenhöhe in die eigene Tasche stecken und durch Rückzahlung eines geringen Prozentsatzes davon einen Freispruch erwirken, wenn Leute, die eine Rentnerin niederstrecken um ihr die Handtasche mit 50Euro zu klauen mit Geldstrafe oder gemeinnütziger Arbeit belegt werden, ist für mich die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben. Daher setze ich Begriffe wie Parkschaden(war ja beim Ausparken) und "sogenannte" in Anführungszeichen. Wenn man einen Zettel mit Adresse hinterlässt, ist es für MEIN rechtsempfinden keine Unfallflucht, die einen zum Straftäter macht. (Man lasse sich den Begriff STRAFTAT mal durch den kopf gehen). Nur weil es im gesetz steht, muss etwas noch lange nicht gut und richtig oder verhältnismäßig sein. Da muss man auch nicht blind schreien 'Der Staat hat immer Recht'. Hat er nicht, definitiv!

Jetzt wird es aber absurd. <_< Wenn man bezgl. des Strafmaßes und von den Fällen keine Informationen/Ahnung hat, sollte man nicht darüber diskutieren das die Urteile falsch sind.

 

Asamoha drohen wegen über 70 zu schnell 3 Monate FV und sicherlich mehr als 350 Euro Geldstrafe, wenn es nicht eingestellt wird. :o

 

PS. Das ganze schimpft sich im übrigen juristisch korrekt "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".

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<_<

Nur weil es im gesetz steht, muss etwas noch lange nicht gut und richtig oder verhältnismäßig sein.
Dann schnappt sich der geschädigte 'nen Hammer und ramponiert Dein Auto.

Und wenn Du viel Glück hast sieht ihn jemand dabei. Falls nicht. Pech für Dich. Passiert ja nichts weiter ....

Also wundere Dich nicht, wenn demnächst Dein Auto ein paar Dellen mehr hat.

Und dann ja nicht nach Gerechtigkeit schreien ....

 

Ne, ne, ne.

Wenn Dir das Rechssystem nicht paßt mußt du auswandern.

Aber hier im Forum hat diese Meinung in diesem Ton definitiv nichts zu suchen

 

 

Und der vollständigkeithalber:

§ 142 StGB lautet:

 

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

 

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

 

1. nach Ablauf der Wartefrist (Abs. 1 Nr. 2) oder

2. berechtigt oder entschuldigt

 

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

 

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Abs. 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

 

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Abs. 3).

 

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

 

Gruß,

AnReRa

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Die Urteile sind im Sinne der dt.Rechtsprechung sicherlich alle irgendwo richtig, mehr aber auch nicht. Auch wenn es in diesem Fall hier zu einer Verurteilung von z.B. 30 Tagessätzen, 6 Monaten FS-Entzug und 7 Punkten kommt, mag eine Verurteilung im Sinne der Gesetzgebung und Rechtsprechung auch richtig sein. Wer zweifelt daran, dass ein Richter sich nicht ans Gesetz hält, wohl keiner.

Aber dass Urteile falsch im Sinne von Gerechtigkeit sein können, das zweifelt wohl niemand in diesem Land an.

 

Aber denen, die etwas konstruktives auf meine Frage geantwortet haben, vielen Dank. Den Hobbypolizisten- und rechtsanwälten wie nudel und fritz: Ich hoffe ihr lasst eure Klugscheißerei und Besserwisserei hier nicht deshalb so raushängen, weil euch im wahren Leben keiner ernst nimmt und ihr euch nur hier so profilieren könnt.....

 

Thema beendet.

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Ich denke, die Stammuser hier müssen sich von dir nicht beschimpfen lassen. Wenn dir die Antworten nicht gefallen, such dir doch ein anderes Forum. <_<

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Guest Simineon
Aber dass Urteile falsch im Sinne von Gerechtigkeit sein können, das zweifelt wohl niemand in diesem Land an.

 

Thema beendet.

 

ach .. und Du entscheidest natürlich was Gerechtigkeit ist ?

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  • 4 months later...

Lange her aber irgendwie wollte ich doch den ganz schlauen hier wie nudel,fritz etc. noch mitteilen, was rauskam:

 

Das Verfahren wurde ohne weitere Zahlung irgendeines Betrages eingestellt. Der FS lag nach 3 Tagen wieder im Briefkasten. Und es hat sich bis heute keine Versicherung gemeldet, dass sie irgendwas zurück haben will (wieso auch).

Wieso warum muss ich hier nicht erklären, schließlich hab ich auch bloß Schuldzuweisungen anstatt Hilfe bekommen.

 

Viele Grüße vor allem an die, die hier immer die großen Wisser spielen und für die jeder, der ein Problem mit Behörden etc. hat natürlich grundsätzlich erstmal was falsch gemacht hat und schuld ist. Das Gelaber mit 'selber eingebrockt' 'geschieht dir recht' hat viel gebracht...

 

 

Pentax

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Unfallflucht ist eine Seite des Themas, dafür gehen die Mühlen der Justiz ihren Trott.

 

Andernseits ist es UNABHÄNGIG vom konkreten Fall ist es traurig wiewenig Stoßstangen heute ihre Funktion erfüllen, leider "furchtbar wichtige" Autodekoaration aber keine Stoßflächen mehr die ihr Funktion erfüllen.

 

Vorbild sind Eisenbahnpuffer oder die Gummileisten der Autoscooter auf Volksfesten!

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Du hast schlicht Dusel gehabt.Andere Sachbearbeiter hätten auch anderst entscheiden können.

Was die Versicherung angeht,hat dein Unfallgegner überhaupt einen Schaden geltend gemacht?Bei 1500 Euro Schaden würdest du nämlich deutlich über der Bagatellgrenze liegen und es würde zumindest ein Fahrverbot geben.

Wenn du nicht wegen Fahrerflucht bestraft wirst kann die Versicherung deswegen dich auch nicht in Regress nehmen.

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SACHBEARBEITER???? *loooooool* Ich hau mich weg.

Du weißt ja voll Bescheid wie sowas abläuft und wer wie beteiligt ist....

 

Ob ich Dusel hatte oder nicht vermagst Du nicht im geringsten zu entscheiden, da Du die Fakten nicht kennst, glaub mir. Du vermutest wieder mal nur, wie in deinen ganzen anderen pauschalisierenden Beiträgen auch.

 

Sicher gabs keine Verurteilung, keinen FS-Entzug, somit keinen Regress, komisch nur dass du jetzt so schlau bist und diese Möglichkeit vorher nicht auch nur im Ansatz zugelassen hast....

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Thread wird geschlossen. Auf so eine Kindersch... ("jetzt bewerfe ich euch alle nochmal mit Matsch!") kann ich verzichten. Pentax, Du bist der allertollste und ich verneige mich ehrfurchtsvoll vor Dir.

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Guest
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