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Angeblich Bei Rot über Die Ampel


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Heute habe ich ein Schreiben von der Bußgeldstelle Heidelberg erhalten, mir wird vorgeworfen, bei rot über eine Ampel gefahren zu sein, laut der Überwachungsanlage bin ich 009,17 Sekunden danach drüber.

 

Nun aber zum meinem Problem: Ich weiß, das die Ampel grün war.

 

Ich kam nach Heidelberg rein (2 spurig), ich war auf der rechten Spur, ein anderer Fahrer auf der linken Spur, wir beide bei grün über die btr. Ampel, die nächste Ampel für mich nach rechts war rot (also bin ich vom Gas), die Ampel für nach links war noch grün, also hat der andere Fahrer kräftig Gas geben, ist links an mir vorbei und dann hat es beim Ihm blitz gemacht, dann kam ich und bei mir hat es blitz gemacht.

 

Ich hab mich noch gewundert, warum ich mit genau 50 geblitzt werde und heute die Antwort drauf erhalten.

 

Hätte ich das laut Vowurf der Bußgeldstelle getan, dann würde ich das einsehen, ich weiß aber zu 100 %, das die Ampel bei mir grün war, fahr diese Strecke seit dem 29.12.06 beinahe täglich, von daher kann ich Sie auch nicht übersehen haben.

 

Da ich jetzt in der Probezeit bin, geht mir mein Arsch so ziemlich auf Grundeis, da ich meinen Führerschein brauche, was würdet ihr mir raten?

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Kann das sein, das der 2 Fahrer weiter hinter mir war, als ich gedacht habe, er noch kräftig Gas geben hat, bei rot über die Ampel gefahren ist an mir noch vorbei und so den ersten Blitz kassiert hat und ich den 2?

 

Rotlichtüberwachungsanlage Traffiphot III

 

Die Auslösung der Traffiphot-Anlage erfolgt durch Überfahren einer Induktionsschleife, wobei die Ampelanlage die Rotphasen-Steuerung übernimmt. Alle Fahrzeuge, die während der Rot- phase die Schleife überfahren, werden durch 2 Fotos registriert, um die Fortbewegung des Fahrzeuges nachweisen zu können.

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Da jede Fahrspur ihre eigene Schleife hat sollte die Zuordnung schon eindeutig nötig sein.

 

Bei Rotlicht werden immer zwei Fotos gemacht, um zu dokumentieren das die in den geschützten Bereich eingefahren bist.

 

siehe auch

post-14-1143976967.gif

 

post-14-1143977218.gif

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Das passt überhaupt nicht zusammen, die Ampel war grün (ich wollte geradeaus, die Ampel für die Linksabieger ist ganz links an der Seite, da achte ich gar nicht drauf, ich achte nur auf meine für geradeaus, daher kann ich auch nen Verwechslungsfehler ausschließen), ich würde geblitzt und habe überall rumgefragt, warum mich der Blitzer mit genau 50 geblitzt hat und dann kommt, rote Ampel überfahren und dann noch nach 9,17 Sekunden, da wäre ich bei vollem Rot einfach drüber und das kann nicht sein.

 

Hätte ich mist gebaut, dann hätte ich hier gefragt, was ich kann tun, um das kommnende Urteil abzumildern, aber ich bin mir keiner Schuld bewusst.

 

Auch das ich die Ampel übersehen habe, oder ich mich an einer anderen Ampel orientiert habe kann nicht sein, fahre die Strecke beinahe täglich und kenne die Ampeln (außerdem sind die Ampeln auf meiner Strecke sehr übersichtlich angeordnet).

 

Mir ist so ein Verwechslungsfehler bisher nur einmal in der Fahrschule passiert (da wollte ich nach links und hab gemeint die Ampel für geradeaus zählt für mich mit) und das ist jetzt schon 1 Jahr und 5 Monate her, wurde bis jetzt auch nur einmal geblitzt, mit 9 kmh zu schnell bei 10 € Strafe, mehr Einträge habe ich nicht.

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Hallo

 

es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Rotlichtblitzer falsch ausgelöst hat. Es gibt zwar sehr seltene Ausnahmen, aber die lassen sich im Nachhinein immer nachvollziehen. Du müssest also, am besten mit Hilfe eines Rechtsanwalts und eines Gutachters, eine genaue technische Prüfung durchführen lassen. Wenn es Fehler gab, lassen die sich auch finden. Ich persönlich halte das aber für unwahrscheinlich.

 

Mir ist so ein Verwechslungsfehler bisher nur einmal in der Fahrschule passiert

 

Das ist natürlich gar kein Argument, genau wie deine anderen. Wärst du bei dem Rotlichtverstoss nicht geblitzt worden, hättest du von der Rotlichtfahrt ja überhaupt nichts mitbekommen. Wie willst du dann beurteilen, ob das nicht schon früher passiert ist? Ich sass selbst schon als Beifahrer neben einer Fahrerin, die bei Rot über eine Ampel gefahren ist. Hätte ich sie nicht auf ihren Fehler aufmerksam gemacht hätte die Stein und Bein geschworen, nicht bei Rot gefahren zu sein.

 

Das ist also genau so an Haaren herbeigezogen wie die Behauptung, man würde immer gesetzeskonform fahren, weil man noch keine Strafzettel bekommen habe.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hallo,

 

dann solltest du ganz einfach die beiden zur Beweiskraft benötigten Bilder anfordern bzw. einen Anwalt damit beauftragen, falls die Behörde deinem Wunsch nicht nachkommt. Zudem solltest du in diesem Fall rechtzeitig Widerspruch gegen den Bussgeldbescheid einlegen. Wenn wirklich nur ein Bild existiert reicht das für eine Verurteilung nicht aus, da dann nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, ob du die Kreuzung wirklich bei rot überquert hast.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Ich hab auf jeden Fall nur einen blitz gesehen, es war noch nacht und da sollte man 2 Blitze merken.

 

ich meine ja, das der 2 Wagen weit hinter mir zu schnell war, weil der ist an mir vorbei da hat es blitz gemacht (ca. 4-8 Meter) vor der Rotlichtüberwachungsanlage und dann war ich dran.

 

an der Kreuzung hat es nicht Blitz gemacht, das merkt man ja, der ist nicht gerade ohne.

 

Na ja, wir werden es morgen sehen, danke euch für die Antworten.

 

Auf meinem Schreiben steht drauf, Hinweis: Das Beweisfoto kann- soweit zulässig...

 

ist das jetzt nur Formblatt oder haben die nur eins gemacht??

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So, heute dort gewesen, ich hab mich auch geirrt, die haben von meinem Textbeschreibung oben keinen Vorgang, also muss es wohl von der "Auswertungsbehörde" fallengelassen worden sein (meint die Bearbeiterin).

 

Komischerweise wurde ich 2 Tage später gebitzt, auch wenn ich da die Blitzer nicht bemerkt oder verdrängt habe (keine Ahnung warum :think: ).

Ich bin angeblich 9 Sek. nach der Ampelschaltung auf Rot über die Kreuzung gefahren, mit 35 kmh in der 50 Zone (hab ja erwähnt, das die übernächste Ampel auf rot war und ich so keinen Grund hatte, aufs Gas zu treten).

 

Ich war dann beim Abteilungsleiter und habe Ihm den Fall so geschildert, er meinte halt nur, das es komisch ist, das jemand eine rote Ampel mit 35 kmh überquert und das er meine Begründung nachvollziehen kann, doch leider zählt die Überwachungsanlage mehr wie mein Wort, da ich kein Gegenteil beweisen kann, ich könnte jetzt Widerspruch einlegen, würde mir aber nichts bringen, er meinte nur, das ich vielleicht bei der Probezeit glück haben könnte, da sie mir keine Absicht unterstellen und ich niemanden gefährdet habe.

 

Alles scheiße! :rofl:

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Hallo,

 

habe ich das jetzt richtig verstanden?

Du bist zunächst der Meinung geblitzt worden zu sein ( nur einmal warum auch immer). Wegen dieses Verstoßes

glaubst Du Post bekommen zu haben und fragst beim SB nach.

Ergebniss: Du warst nicht gemeint (so wie es hier ja schon angedacht war).

Gleichzeitig teilt Dir der SB aber mit, das Du 2 Tage später wieder mit über 9 Sek. über die gleiche Ampel gefahren

bist, diesmal allerdings ohne eine Blitz bemerkt zu haben.

Vielleicht sollte man doch mal die Anlage prüfen lassen.

 

Auf die Art und Weise sind jedenfalls jetzt alle Chance bzgl. E rsafa oder A lberto dahin ..

 

Gehe ich Recht in der Annahme, dass sich der AB - den Du bekommen hast - auf den 2.ten Vestoß bezieht ?

Oder kommt da noch ein 2.ter AB dazu ?

 

er meinte nur, das ich vielleicht bei der Probezeit glück haben könnte, da sie mir keine Absicht unterstellen und ich niemanden gefährdet habe.

Ähm > 1Sek Rot heißt in jedem Fall 1 Monat FV (125 EUR + Auslagen + 4 Pkt.). Probezeit hin oder her.

Wenn du dabei jemand gefährdet hättest, wären wir bei 200 EUR.

Aber wieso sollte das nicht Probezeit relevant sein ?

Da ist im Regelfall eine Nachschulung fällig. Da hat der SB nichts mit zu tun ...

 

Gruß,

AnReRa

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Ja, der AB bezieht sich auf den "2" Verstoss, den ersten (von mir gemeinten Verstoss) haben die gar nicht überstellt bekommen, somit gibt es Ihn also nicht und ich habe deswegen auch nichts mehr zu befürchten (der Abteilungsleiter hat extra im PC geschaut).

 

Klar ist das ne blöde Sache, ich kann mir die Sache selbst nicht erklären, es ist passiert und ich mache halt die Nachschulung, werde die Ampel aber ab jetzt morgens meiden, fahre nur noch drüber, wenn ich ordentlich Verkehr (sprich: Viele Zeugen :think: ) hinter mir habe (und wenn die Ampel grün ist :rofl: ).

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  • 3 weeks later...

Stimmt das????

 

Ich kann die Abgabe meines Führerscheins in meine Urlaubsplanung legen, auch wenn ich diesen erst in 8 Monaten habe werde, alles was ich dazu brauche, ist ne Bestätigung von meinem Arbeitgeber, das ich den Führerschein (das Auto) für die Arbeit brauche, bzw., um die Arbeit zu erreichen.

 

Könnt ihr mir da was näheres sagen???

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Grundsätzlich kann man, wenn man in den vergangenen zwei Jahren kein Fahverbot hatte, den Beginn des Fahrverbotes in einem Zeitraum von 4 Monaten ab Rechtskraft des Bescheides frei wählen. (§ 25(2a) StVG).

 

Gruß

Goose

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Ja, mein Kontaktmann meinte aber, das die sich nach dir richten müssen, wenn du Nachweisen kannst, das du dein Auto täglich für die Arbeit brauchst und es dir nicht zumutbar ist, mit Bus und Bahn zu fahren.

Woher hat dein "Kontaktmann" denn diese Info?

Der Gesetzgeber kommt dir mit den 4 Monaten schon entgegen.

 

Gruß

Goose

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